Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:06
Aktualisiert
28.01.18, 07:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
Amt 04 (1859)
Vorlage Nr. 20100914
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage – Vorlage Nr. 20100628 – Herr Eydemir (Gewähltes Mitglied) in der Sitzung vom
10.03.2010
Bezeichnung der Vorlage
Aktionen zum 26.03.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Migration und Integration
Sitzungstermin
akt.
Beratung
12.05.2010
Anlagen
Wortlaut
Ist es möglich, einen anderen Demonstrationsort zu bestimmen?
Der Artikel 8 des Grundgesetzes zur Versammlungsfreiheit besagt
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und
ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Hierbei ist die zuständige Behörde nicht die Stadt Bochum, sondern das Polizeipräsidium
Bochum. Dieses entscheidet nach Artikel 8 Absatz 2 GG (Recht auf Versammlungen unter
freiem Himmel - Einschränkungen) und nach § 14 Absatz 1 VersG (Anmeldung einer
Versammlung nach Versammlungsgesetz).
Wie werden die Gemeinde und ihre Mitglieder geschützt?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
Amt 04 (1859)
Vorlage Nr. 20100914
Am 26.03. 2010 war ein größeres Polizeiaufgebot zur Verhinderung von Konfrontationen
zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten vor Ort anwesend. Dies umschließt
auch den Schutz der Gemeinde und ihrer Mitglieder.
Was hat sich die Stadt Bochum vorgenommen?
Der Ausschuss für Migration und Integration war durch Mitglieder und ein eigenes
Transparent bei der Gegendemonstration vertreten. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr
Scholz-Wittek, die Integrationsbeauftragte der Stadt Bochum, Frau Dogruer-Rütten und die
Bürgermeisterin Gabriela Schäfer besuchten die Moschee.