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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:34
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 07)
Vorlage Nr.: 20100834
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 877 - Innenstadt-West - Alleestraße hier: a) Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
b) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 877 als Satzung
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.05.2010
26.05.2010
24.06.2010
08.07.2010
akt.
Beratung
Anlagen
Anlage 1: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Stellungnahmen der
TÖB, Anlage 3: Niederschrift über die Bürgerversammlung, Anlage 4: Begründung zum
Bebauungsplan, Anlage 5: Bebauungsplanentwurf, Anlage 6: Übersichtsplan
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20100834
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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- Begründung - Seite 1
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20100834
1.
Anlass des Bebauungsplanes
Nach dem Erwerb des westlichen Teilareals durch den Grundstücksfonds Ruhr Ende 1988
hat die Stadt Bochum einen international besetzten städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt,
um Grundprinzipien der Stadtanlage für die Innenstadt West zu bestimmen.
Trotz der Verschiedenheit der Entwürfe gab es eine Gemeinsamkeit: Die Jahrhunderthalle
wurde von allen Wettbewerbsteilnehmern als städtebaulicher Mittelpunkt betrachtet und in
einen Park gestellt. Daraus entwickelte die Stadt in den Folgejahren einen städtebaulichen
Rahmenplan. Der 2003 beschlossene Rahmenplan wurde 2007 überarbeitet.
Zwischenzeitlich wurden die Jahrhunderthalle und große Teile des Westparks fertig gestellt.
2.
Erfordernis des Bebauungsplanes
Im Bereich des Stahlwerkeplateaus bestehen derzeit schon Baurechte nach § 34 BauGB.
Bei der Vielzahl der widerstreitenden Interessen und der Lärmproblematik ist das
Bebauungsplanverfahren jedoch das geeignete Instrument, um nach Abwägung aller
Interessen eine rechtssichere Bebauung des Gebietes zu ermöglichen.
3.
Ziel des Bebauungsplanes
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 877 ist die Umsetzung des durch den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr am 14.08.2007 beschlossenen städtebaulichen
Rahmenplanes.
Der Rahmenplan sieht eine stufenweise wirtschaftliche Nutzung des Gesamtareals vor. Die
Bebauung entlang der Alleestraße erhält den Charakter eines innerstädtischen Boulevards
für hochwertige Dienstleistungsnutzungen.
4.
Inhalte des Bebauungsplanes
Auf dem ehemaligen Stahlwerksplateau oberhalb der Alleestraße soll ein Sondergebiet mit
engem Bezug zum Park entstehen.
Entsprechend der v. g. Ausführungen werden im Bebauungsplan ausgewiesen:
-
Sondergebiet mit der
Wissenschaftspark“
Grünflächen
Straßenverkehrsflächen.
Zweckbestimmung
„Dienstleistungs-,
Büro-
und
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Vorlage Nr.: 20100834
5.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 877 dient der Wiedernutzbarmachung und damit
Wiederbelebung einer innerstädtischen Brachfläche. Dies bringt im Vergleich zu heute eine
Steigerung der Verkehrsströme in der Umgebung des Plangebietes mit sich. Ebenso
werden bisher unversiegelte Flächen versiegelt. Dennoch gehen von der Umsetzung der
Planung Vorteile für das Plangebiet und seine Umgebung aus. Im Zuge der zukünftigen
Nutzung der Brachflächen werden vorhandene Altlasten sach- und fachgerecht aufbereitet.
Der Westpark erfährt durch das Auffüllen bisher ungenutzten „Niemandslandes“ eine
Einbindung in den innerstädtischen Zusammenhang. Die im Plangebiet vorgesehenen
Nutzungen („Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Büropark“) erzeugen keinen das
Wohnen wesentlich störenden Lärm und sind selbst gegenüber Verkehrs- und
Gewerbelärm unempfindlich.
Der Bebauungsplan entspricht damit den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
6.
Bisheriges Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 877 - Innenstadt-West - Alleestraße wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2008
gefasst.
Zur Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltprüfung wurde gemäß § 4 Abs. 1
BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit
vom 20.05.2008 bis 18.06.2008 durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 16.05.2008 bis 20.06.2008 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit statt; eine Bürgerversammlung wurde am 27.05.2008 um
18.00 Uhr im Torhaus 5 durchgeführt.
Gegenüber dem Bebauungsplanvorentwurf wurde der Bebauungsplan für die öffentliche
Auslegung unter Berücksichtigung der Anregungen in folgenden Punkten überarbeitet bzw.
ergänzt:
•
•
•
•
•
Abrücken des Baukörpers an der Alleestraße vom Colosseum in östliche Richtung
um ca. 10 m zur besseren Sichtbarkeit des Colosseums
Ausweisung eines privaten Stellplatzes im mittleren SO-Gebiet auf dem
Stahlwerksplateau, nördlich des öffentlichen Parkplatzes
Aufnahme
eines
Hinweises
in
den
Bebauungsplan
bezüglich
der
Bodendenkmalpflege
Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der Entwässerung
Aufnahme der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs in die Begründung
zum Bebauungsplan
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- Begründung - Seite 3
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Vorlage Nr.: 20100834
•
•
•
Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich Methanausgasungen
Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich bergbaulicher Einwirkungen
Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich Altlastenvorkommen
Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 877
und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 11.02.2009.
Dementsprechend lag der Entwurf zum Bebauungsplan (in der Fassung vom 17.11.2008)
nebst Begründung und Gutachten in der Zeit vom 20.02.2009 bis 20.03.2009 öffentlich aus.
Mit Schreiben vom 12.02.2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und der
Begründung aufgefordert.
Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurden folgende Änderungen an dem Entwurf
des Bebauungsplans vorgenommen:
•
•
Die festgesetzte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung und Verkehrsfläche
wird der Örtlichkeit angepasst.
Die Nutzung im Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Bürobereich wurde umgestellt
und um die Zweckbestimmung Bildungspark ergänzt. Ergänzt wurde die allgemeine
Zulässigkeit für Anlagen für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, die im
Entwurf
für
die
öffentliche
Auslegung
zum
Teil
bereits
als
Dienstleistungseinrichtungen in Bürogebäuden allgemein, zum Teil jedoch als
Anlage für soziale Zwecke nur ausnahmsweise zulässig waren. Hieraus ergab sich
die Möglichkeit, Bildungsnutzungen vielfältiger, bis zu allgemeinbildenden Schulen
hin zu gestalten.
Betroffen von diesen Änderungen ist der Grundstückseigentümer, der gem. § 13 BauGB
mit Schreiben vom 21.04.2009 beteiligt wurde. Es ist keine Stellungnahme eingegangen.
Folgende Änderungen wurden für die erneute öffentliche Auslegung vorgenommen:
•
•
•
Aufnahme eines Hinweises bezüglich der Beachtung später auftretender
Entlastungen und Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage
Alleestraße.
Ergänzung des Bebauungsplanes um Festsetzungen zu Werbeanlagen
Herausnahme der Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen aus dem Katalog
der allgemein zulässigen Nutzungen, da das Gebiet einen eindeutigen Schwerpunkt
auf dem Bereich Dienstleistungs-, Büro- und Wissenschaftsbereich behalten soll
und entsprechende Anpassung der Zweckbestimmung.
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Die öffentliche Bekanntmachung des erneuten Auslegungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 877 und der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
erfolgte am 26.01.2010. Dementsprechend lag der Entwurf zum Bebauungsplan (in der
Fassung vom 15.12.2009) nebst Begründung und Gutachten in der Zeit vom 03.02.2010
bis 03.03.2010 erneut öffentlich aus. Mit Schreiben vom 29.01.2010 wurden die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme
zum Planentwurf und der Begründung aufgefordert.
Folgende Änderungen werden für den Satzungsbeschluss vorgenommen:
7.
•
Die Zuordnung der Sitztreppe im nördlichen und östlichen Bereich des Platzes um
den Nord-Westausgang (Haltestelle Bochumer Verein/Jahrhunderthalle) Linie
302/310 zur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wurde entsprechend
dem Ausbauzustand angepasst. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt
Bochum.
•
Der Hinweis bezüglich der Beachtung später auftretender Entlastungen und
Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage Alleestraße wurde
ergänzt.
Hinweise
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Gutachten erstellt:
•
•
•
•
•
Ingenieurbüro Hoppe: „Städtebauliche Entwicklungsperspektive – Stand Mai 2007 –
Bochum Innenstadt – West, Gesamtgutachten – GeräuschimmissionsUntersuchung – Straßenverkehr, Gewerbelärm, Freizeitlärm“, Dortmund,
29.09.2007
Ingenieurbüro
Hoppe:
„B-Planverfahren
westliche
Gewerbefläche
/
Stahlwerksplateau zur Planung Innenstadt – West - GeräuschimmissionsUntersuchung mit Lärmkontingentierung“, Dortmund, 15.02.2008
Ingenieurbüro Hoppe: „Innenstadt West / Stahlwerksplateau Mai 2007 –
Gesamtgutachten
zum
Geräuschimmissionsschutz
–
Ermittlung
der
Lärmpegelbereiche + Schalldämmung Fenster“, Dortmund, 11.09.2008
Ingenieurbüro Hoppe: „Innenstadt West / Stahlwerksplateau Mai 2007 –
Gesamtgutachten
zum
Geräuschimmissionsschutz
–
Ermittlung
der
Lärmpegelbereiche für B-Plan 877 und 878“, Dortmund, 16.12.2008 und 15.01.2009
Artenschutzrechtliche Prüfung zu den Bebauungsplänen Nr. 877/878 „Innenstadt
West“ Ehemaliges Krupp-Gelände an der Alleestraße, Dipl.-Ing. Markus Heller
Landschaftsarchitekt AKNW, September 2009
Die genannten Gutachten können im Technischen Rathaus, Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt, Zi. 1.0.210 eingesehen oder elektronisch angefordert werden.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 877 - Innenstadt-West - Alleestraße hier: a) Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
b) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 877 als Satzung
a)
Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen
Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in der Anlage 1
dargestellten Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
b)
Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 877 als Satzung
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 877 –
Innenstadt-West – Alleestraße -, in der Fassung vom 23.03.2010, wird als Satzung
beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch).
Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 877 einschließlich Umweltbericht und
zusammenfassende Erklärung gem. Anlage 4 beschlossen ('' 9 Abs. 8 und 10 Abs. 4
Baugesetzbuch):