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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:34

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20100834 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 877 - Innenstadt-West - Alleestraße hier: a) Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 877 als Satzung Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat 20.05.2010 26.05.2010 24.06.2010 08.07.2010 akt. Beratung Anlagen Anlage 1: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Niederschrift über die Bürgerversammlung, Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan, Anlage 5: Bebauungsplanentwurf, Anlage 6: Übersichtsplan Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20100834 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20100834 1. Anlass des Bebauungsplanes Nach dem Erwerb des westlichen Teilareals durch den Grundstücksfonds Ruhr Ende 1988 hat die Stadt Bochum einen international besetzten städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, um Grundprinzipien der Stadtanlage für die Innenstadt West zu bestimmen. Trotz der Verschiedenheit der Entwürfe gab es eine Gemeinsamkeit: Die Jahrhunderthalle wurde von allen Wettbewerbsteilnehmern als städtebaulicher Mittelpunkt betrachtet und in einen Park gestellt. Daraus entwickelte die Stadt in den Folgejahren einen städtebaulichen Rahmenplan. Der 2003 beschlossene Rahmenplan wurde 2007 überarbeitet. Zwischenzeitlich wurden die Jahrhunderthalle und große Teile des Westparks fertig gestellt. 2. Erfordernis des Bebauungsplanes Im Bereich des Stahlwerkeplateaus bestehen derzeit schon Baurechte nach § 34 BauGB. Bei der Vielzahl der widerstreitenden Interessen und der Lärmproblematik ist das Bebauungsplanverfahren jedoch das geeignete Instrument, um nach Abwägung aller Interessen eine rechtssichere Bebauung des Gebietes zu ermöglichen. 3. Ziel des Bebauungsplanes Ziel des Bebauungsplanes Nr. 877 ist die Umsetzung des durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 14.08.2007 beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanes. Der Rahmenplan sieht eine stufenweise wirtschaftliche Nutzung des Gesamtareals vor. Die Bebauung entlang der Alleestraße erhält den Charakter eines innerstädtischen Boulevards für hochwertige Dienstleistungsnutzungen. 4. Inhalte des Bebauungsplanes Auf dem ehemaligen Stahlwerksplateau oberhalb der Alleestraße soll ein Sondergebiet mit engem Bezug zum Park entstehen. Entsprechend der v. g. Ausführungen werden im Bebauungsplan ausgewiesen: - Sondergebiet mit der Wissenschaftspark“ Grünflächen Straßenverkehrsflächen. Zweckbestimmung „Dienstleistungs-, Büro- und Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20100834 5. Auswirkungen des Bebauungsplanes Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 877 dient der Wiedernutzbarmachung und damit Wiederbelebung einer innerstädtischen Brachfläche. Dies bringt im Vergleich zu heute eine Steigerung der Verkehrsströme in der Umgebung des Plangebietes mit sich. Ebenso werden bisher unversiegelte Flächen versiegelt. Dennoch gehen von der Umsetzung der Planung Vorteile für das Plangebiet und seine Umgebung aus. Im Zuge der zukünftigen Nutzung der Brachflächen werden vorhandene Altlasten sach- und fachgerecht aufbereitet. Der Westpark erfährt durch das Auffüllen bisher ungenutzten „Niemandslandes“ eine Einbindung in den innerstädtischen Zusammenhang. Die im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen („Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Büropark“) erzeugen keinen das Wohnen wesentlich störenden Lärm und sind selbst gegenüber Verkehrs- und Gewerbelärm unempfindlich. Der Bebauungsplan entspricht damit den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. 6. Bisheriges Planverfahren Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 877 - Innenstadt-West - Alleestraße wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2008 gefasst. Zur Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltprüfung wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 20.05.2008 bis 18.06.2008 durchgeführt. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 16.05.2008 bis 20.06.2008 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt; eine Bürgerversammlung wurde am 27.05.2008 um 18.00 Uhr im Torhaus 5 durchgeführt. Gegenüber dem Bebauungsplanvorentwurf wurde der Bebauungsplan für die öffentliche Auslegung unter Berücksichtigung der Anregungen in folgenden Punkten überarbeitet bzw. ergänzt: • • • • • Abrücken des Baukörpers an der Alleestraße vom Colosseum in östliche Richtung um ca. 10 m zur besseren Sichtbarkeit des Colosseums Ausweisung eines privaten Stellplatzes im mittleren SO-Gebiet auf dem Stahlwerksplateau, nördlich des öffentlichen Parkplatzes Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der Bodendenkmalpflege Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der Entwässerung Aufnahme der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs in die Begründung zum Bebauungsplan Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20100834 • • • Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich Methanausgasungen Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich bergbaulicher Einwirkungen Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich Altlastenvorkommen Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 877 und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 11.02.2009. Dementsprechend lag der Entwurf zum Bebauungsplan (in der Fassung vom 17.11.2008) nebst Begründung und Gutachten in der Zeit vom 20.02.2009 bis 20.03.2009 öffentlich aus. Mit Schreiben vom 12.02.2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufgefordert. Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurden folgende Änderungen an dem Entwurf des Bebauungsplans vorgenommen: • • Die festgesetzte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung und Verkehrsfläche wird der Örtlichkeit angepasst. Die Nutzung im Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Bürobereich wurde umgestellt und um die Zweckbestimmung Bildungspark ergänzt. Ergänzt wurde die allgemeine Zulässigkeit für Anlagen für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, die im Entwurf für die öffentliche Auslegung zum Teil bereits als Dienstleistungseinrichtungen in Bürogebäuden allgemein, zum Teil jedoch als Anlage für soziale Zwecke nur ausnahmsweise zulässig waren. Hieraus ergab sich die Möglichkeit, Bildungsnutzungen vielfältiger, bis zu allgemeinbildenden Schulen hin zu gestalten. Betroffen von diesen Änderungen ist der Grundstückseigentümer, der gem. § 13 BauGB mit Schreiben vom 21.04.2009 beteiligt wurde. Es ist keine Stellungnahme eingegangen. Folgende Änderungen wurden für die erneute öffentliche Auslegung vorgenommen: • • • Aufnahme eines Hinweises bezüglich der Beachtung später auftretender Entlastungen und Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage Alleestraße. Ergänzung des Bebauungsplanes um Festsetzungen zu Werbeanlagen Herausnahme der Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen aus dem Katalog der allgemein zulässigen Nutzungen, da das Gebiet einen eindeutigen Schwerpunkt auf dem Bereich Dienstleistungs-, Büro- und Wissenschaftsbereich behalten soll und entsprechende Anpassung der Zweckbestimmung. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20100834 Die öffentliche Bekanntmachung des erneuten Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 877 und der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 26.01.2010. Dementsprechend lag der Entwurf zum Bebauungsplan (in der Fassung vom 15.12.2009) nebst Begründung und Gutachten in der Zeit vom 03.02.2010 bis 03.03.2010 erneut öffentlich aus. Mit Schreiben vom 29.01.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufgefordert. Folgende Änderungen werden für den Satzungsbeschluss vorgenommen: 7. • Die Zuordnung der Sitztreppe im nördlichen und östlichen Bereich des Platzes um den Nord-Westausgang (Haltestelle Bochumer Verein/Jahrhunderthalle) Linie 302/310 zur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wurde entsprechend dem Ausbauzustand angepasst. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. • Der Hinweis bezüglich der Beachtung später auftretender Entlastungen und Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage Alleestraße wurde ergänzt. Hinweise Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Gutachten erstellt: • • • • • Ingenieurbüro Hoppe: „Städtebauliche Entwicklungsperspektive – Stand Mai 2007 – Bochum Innenstadt – West, Gesamtgutachten – GeräuschimmissionsUntersuchung – Straßenverkehr, Gewerbelärm, Freizeitlärm“, Dortmund, 29.09.2007 Ingenieurbüro Hoppe: „B-Planverfahren westliche Gewerbefläche / Stahlwerksplateau zur Planung Innenstadt – West - GeräuschimmissionsUntersuchung mit Lärmkontingentierung“, Dortmund, 15.02.2008 Ingenieurbüro Hoppe: „Innenstadt West / Stahlwerksplateau Mai 2007 – Gesamtgutachten zum Geräuschimmissionsschutz – Ermittlung der Lärmpegelbereiche + Schalldämmung Fenster“, Dortmund, 11.09.2008 Ingenieurbüro Hoppe: „Innenstadt West / Stahlwerksplateau Mai 2007 – Gesamtgutachten zum Geräuschimmissionsschutz – Ermittlung der Lärmpegelbereiche für B-Plan 877 und 878“, Dortmund, 16.12.2008 und 15.01.2009 Artenschutzrechtliche Prüfung zu den Bebauungsplänen Nr. 877/878 „Innenstadt West“ Ehemaliges Krupp-Gelände an der Alleestraße, Dipl.-Ing. Markus Heller Landschaftsarchitekt AKNW, September 2009 Die genannten Gutachten können im Technischen Rathaus, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Zi. 1.0.210 eingesehen oder elektronisch angefordert werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 07) Vorlage Nr.: 20100834 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 877 - Innenstadt-West - Alleestraße hier: a) Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 877 als Satzung a) Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). b) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 877 als Satzung Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 877 – Innenstadt-West – Alleestraße -, in der Fassung vom 23.03.2010, wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch). Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 877 einschließlich Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung gem. Anlage 4 beschlossen ('' 9 Abs. 8 und 10 Abs. 4 Baugesetzbuch):