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Anlage 2.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2.pdf
Größe
9,2 MB
Erstellt
26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:34

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr.:20100834 Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 877 – Innenstadt-West - Alleestraße Lfd. Nr. 01 02 03 04 05 Beteiligung der Behörden Stellungnahme von: Landesbetrieb Wald und Holz LWL-Archäologie für Westfalen Emschergenossenschaft Bogestra Bezirksregierung Arnsberg Abt. 6 Bergbau/Energie vom: 30.05.2008 04.06.2008 11.06.2008 17.06.2008 27.06.2008 06 Öffentlichen Auslegung in der Fassung vom 17.11.2008 Stadtwerke Bochum GmbH 04.03.2009 Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 LWL-Archäologie für Westfalen Außenstelle Olpe Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr LWL-Archäologie für Westfalen - In der Wüste 4 - 57462 Olpe Stadt Bochum Planungsamt Ansprechpartnerin: 44777 Bochum Tel.: 02761 9375-42 Fax: 02761 2466 E-Mail: petra.luther@lwl.org Az.: 318pl08.eml Olpe, 04.06.2008 Petra Luther Bebauungsplan Nr. 877 - Innenstadt -West - und Nr. 878 - Innenstadt-West Ihr Scheiben vom 19.05.2008 / Ihr Zeichen Nach meinem bisherigen Kenntnisstand werden bodendenkmalpflegerische Belange im Geltungsbereich der o.g. Planung nicht berührt. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass wegen der hier gegebenen Situation bei Erdarbeiten jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können. Deshalb wird aus bodendenkmalpflegerischer Sicht folgender Hinweis gegeben, der zur Unterrichtung möglicherweise Betroffener in den Bescheid bzw. in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollte: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.: 02761/ 93750; Fax: 02761/ 2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW). i. A. gez. PD Dr. Michael Baales f. d. R. Luther In der Wüste 4, 57462 Olpe Telefon: 02761 9375-0 www.archaeologie-in-westfalen-lippe.de Konto der LWL-Finanzabteilung WestLB AG Münster · BLZ 400 500 00 · Konto-Nr. 60 129 IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 · BIC: WELADEDD Seite 6 Seite 7 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft BOGESTRA Universitätsstraße 58 44789 Bochum 44782 Bochum Postfach 10 03 49 44703 Bochum Planungsamt Rathaus Bochum Willy-Brandt-Platz 2 - 6 44777 Bochum Bus + Bahn Die BOGESTRA ist zu erreichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35, 349, 353, 354, 356, 365 und 394. Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“ Telefon: (02 34) 3 03 – 0 Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00 Internet: www.bus-und-bahn.de e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de Bearbeitung: Elke Einhäuser Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom 61 31 19.05.2008 Durchwahl: Telefax: 2678 3678 Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben MV12/E Datum 17.06.2008 Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 877 - Innenstadt-West – und Nr. 878 Innenstadt-West – Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB zur Feststellung des Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich der Bebauungspläne liegen ein Zugang zur unterirdischen Stadtbahnstation Bochumer Verein/Jahrhunderthalle sowie die Bushaltestellen Jacob-Mayer-Str./Jahrhunderthalle (niederflurgerecht ausgebaut, beleuchteter Fahrgastunterstand) und Vereinsstraße (beleuchteter Fahrgastunterstand). Sollten diese durch die Planung betroffen sein, ist der Aufwand für die Veränderungen vom Verursacher zu tragen. Bei einer neuen, verstärkten Nutzung des Geländes ist die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte durch die Stadt Bochum erneut nachzuweisen. Ansonsten haben wir zur vorgestellten Planung keine Anregungen oder Bedenken. Wir bitten Sie jedoch, die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs wie folgt aufzunehmen: Aufsichtsrat: Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, Vorsitzende Vorstand: Firmensitz: Dr. Burkhard Rüberg Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer Bankkonten: Sparkasse Bochum Bochum. Eingetragen beim Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01 AG Bochum unter HRB 1 Herner Sparkasse Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30 Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr Seite 8 Sparkasse Gelsenkirchen Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01 Stadt-Sparkasse Witten Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft 2/2 Das Plangebiet wird durch die Haltestellen Bochumer Verein/Jahrhunderthalle (Linien 302, 310), Jacob-Mayer-Str./Jahrhunderthalle (Linien 302, 310, 345, NE6), Wattenscheider Straße (Linien 302, 310, 345, 360, NE5, NE6) und Vereinsstraße (Linien 302, 360, NE6) an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Mit freundlichen Grüßen Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft -Marketing und Vertrieb- i.A. Elke Einhäuser Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 13 Seite 14