Daten
Kommune
Bochum
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Anlage 4.pdf
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26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:34
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Anlage 4 zur Vorlage Nr.: 20100834
STADT BOCHUM
Bebauungsplan Nr. 877 – Innenstadt-West für ein Gebiet nördlich der Alleestraße und südlich der Jahrhunderthalle
BEGRÜNDUNG
gem. § 9 Abs. 8 i. V. m. § 2a Baugesetzbuch (BauGB)
(15.12.2009)
Inhalt
Teil A Begründung
1.
Räumlicher Geltungsbereich und Umgebung des Planbereiches
2.
Anlass, Absicht und Erfordernis der Planung
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Übergeordnete Planungen
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Regionaler Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Landschaftsplan
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Masterplan Einzelhandel
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.2
Planverfahren
Grundsätze der Abwägung
Verkehrliche Belange
Belange des Artenschutzes
Belange des Lärmschutzes
Belange des Bodenschutzes
Forstliche Belange
Zusammenfassende Abwägung
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Bestandsaufnahme und derzeitige Situation im Plangebiet
Städtebauliche Situation
Verkehr
Naturhaushalt und Landschaftsschutz
Bodenbeschaffenheit
Immissionen
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
Städtebauliche Planungsziele
Städtebauliches Konzept
Konzept für Werbeanlagen
Erschließung
Grün- und Wegekonzept
Entwässerung
-1-
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
7.9
7.9.1
7.9.2
7.10
7.10.1
7.10.2
7.10.3
7.10.4
7.10.5
7.10.6
Festsetzungen des Bebauungsplanes
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise und Baugrenzen
Werbeanlagen
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Verkehrsflächen und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsfläche
Grünordnung
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Kennzeichnung
Bergbau
Altlasten
Hinweise
Kampfmittelbeseitigung
Bodenschutz
Grubengasaustritt
Bodendenkmäler
Stadtbahntunnel Alleestraße
Entwässerung
8.
Flächenbilanz
9.
Kosten
10.
Gutachten
-2-
Teil B Umweltbericht
11.
11.1
11.1.1
11.1.2
11.1.3
11.2
11.3
Beschreibung des Planvorhabens
Angaben zum Standort des Planungsvorhabens
Bebauungsplangebiet
Untersuchungsgebiet
Historischer Überblick
Art und Umfang des Planungsvorhabens/bedarf an Grund und Boden
Verkehrliche Erschließung der Bebauungsplangebiete
12.
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
Umweltbezogene Ziele
Landschaftsplan
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
Natura 2000 Schutzgebiete (§ 32 BNatSchG)
Sonstige erhaltenswerte Landschaftsbestandteile
Grünzüge/Biotopverbund
13.
13.1
13.1.1
13.1.2
13.1.3
13.1.4
13.2
13.2.1
13.2.1.1
13.2.1.2
13.2.1.3
13.2.2
13.2.2.1
13.2.2.2
13.2.2.3
13.2.3
13.2.3.1
13.2.3.2
13.2.3.3
13.2.4
13.2.4.1
13.2.4.2
13.2.4.3
13.2.5
13.2.5.1
13.2.5.2
13.2.6
13.2.7
Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile
Geographisch/geologische Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Geographisch/geologische Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Geologie
Bergbauliche Tätigkeiten im Untersuchungsgebiet
Morphologie
Schutzgutbezogene Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Schutzgut 'Mensch'
Lärm
Gerüche
Erholung und Freizeit
Schutzgut 'Pflanzen' und 'Tiere
Pflanzen
Tiere
Vögel
Schutzgut 'Boden'
Überformte Böden
Natürliche Böden
Altlasten
Schutzgut 'Wasser'
Oberflächengewässer
Grundwasser
Niederschlagswasser/Abwasser
Schutzgut 'Klima' und 'Luft'
Klima
Luft
Schutzgut 'Landschaft'
Schutzgut 'Kultur- und Sachgüter'
14.
14.1
14.1.1
14.1.2
14.2
14.3
14.4
14.4.1
14.4.2
14.5
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
Lärm
Gerüche
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer
Grundwasser
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft
-3-
14.6
14.7
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
15.
15.1
15.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Planungsvorhabens
Entwicklungsprognose bei Durchführung des Planungsvorhabens
16.
16.1
16.2
16.3
16.4
Beschreibung der vorgesehenen umweltrelevanten Maßnahmen
Bodensanierung/Grundwasserschutz
Niederschlagswasser
Lärmschutz
Zu konkretisierende Maßnahmen
17.
Varianten / Anderweitige Lösungsmöglichkeiten
18.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
19.
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
20.
Zusammenfassung
-4-
Teil A Begründung
1.
Räumlicher Geltungsbereich und Umgebung des Planbereiches
Das Plangebiet liegt westlich der Bochumer Innenstadt an der Alleestraße. Nördlich
schließt sich der Westpark mit der Jahrhunderthalle als innerstädtisches
Erholungsgebiet an. Im Osten befinden sich industriell genutzte Flächen. Südlich
grenzen gemischte bauliche Nutzungen in Form von Wohn- und Gewerbebauten und
westlich das Torhaus 5 sowie die Lagerhalle der ThyssenKrupp Steel AG an.
2.
Anlass, Absicht und Erfordernis der Planung
Die Stadt Bochum beabsichtigt im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes
„Innenstadt-West“ die Errichtung eines multifunktionalen, gestalterisch hochwertigen
Stadtquartiers mit den Nutzungszielen Dienstleistung, Gewerbe, Kultur und Erholung
auf einem ehemaligen Industriegelände der ThyssenKrupp-Steel AG. Um das
überwiegend nicht mehr genutzte Werksgelände einer städtebaulich akzeptablen
Folgenutzung zuzuführen, werden durch die Stadt Bochum um den Westpark mit der
Jahrhunderthalle als einen der zentralen Kulturorte in der Metropole Ruhr zwei
Bebauungspläne (Bebauungsplan Nr. 877/878) aufgestellt, welche die
planungsrechtliche Grundlage für die geplante Innenstadterweiterung bilden. Im
Sinne des Entwicklungskonzeptes ist eine Ausweisung von Dienstleistungs-, Büround Grünflächen vorgesehen.
3.
Übergeordnete Planungen
3.1
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereich
Bochum und Hagen) weist das Bebauungsplangebiet Nr. 877 überwiegend als
„Allgemeines Siedlungsgebiet“ (ASB) aus; lediglich eine kleine Teilfläche östlich des
Gewerkschaftsgebäudes an der Alleestraße (Kfz-Wendehammer/fußläufiger Zugang
zum Westpark) ist als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB)
dargestellt.
3.2
Regionaler Flächennutzungsplan
Das Landesplanungsgesetz bietet Kommunen in Ballungsräumen die Möglichkeit,
einen regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) aufzustellen, der u. a. die Funktion
eines Regionalplanes und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernimmt. Im
Ruhrgebiet haben die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der
Ruhr und Oberhausen eine Planungsgemeinschaft zur Aufstellung eines regionalen
Flächennutzungsplanes gegründet. Der RFNP für die Städteregion Ruhr hat bisher
noch keine Rechtskraft erlangt.
Der Entwurf des regionalen Flächennutzungsplanes der Städteregion Ruhr stellt den
Planungsraum gemäß § 5 BauGB als „Gemischte Baufläche“ bzw. im Sinne der Ziele
der Raumordnung und Landesplanung als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar.
3.3
Flächennutzungsplan
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Bochum stellt den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 877 als „Gewerbliche Bauflächen“ (G) dar.
-5-
3.4
Landschaftsplan
Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes der
Stadt Bochum.
3.5
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Im Bereich des Plangebietes sind derzeit keine rechtskräftigen Bebauungspläne
vorhanden.
3.6
Masterplan Einzelhandel
Der Masterplan Einzelhandel 1 sieht für die Ausrichtung der Einzelhandelsentwicklung
in Bochum eine Konzentration auf die integrierte Zentrenstruktur vor. Es wurde ein
räumliches Zentrenkonzept entwickelt, das eine fünfstufige Gliederung der
vorhandenen Zentren beinhaltet. Diese unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres
Einzelhandels- und Dienstleistungsangebotes dahingehend, dass die Zentren der
Stufe I (Hauptgeschäftszentren) und eingeschränkt II (Stadtbezirkszentren) für die
gesamte Stadt und auch für die Region von Bedeutung sind, die Zentren des Typs III
und IV auf Ebene des Stadtbezirks und ggf. noch darüber hinaus wirken und die
Zentren der Stufe V der wohnortnahen Versorgung des täglichen Bedarfs dienen. Die
Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Sonderstandorte sind
als klarer räumlicher Bezugsrahmen für die zukünftigen Einzelhandelsentwicklungen
heranzuziehen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 877 liegt weder in einem
zentralen Versorgungsbereich noch im Bereich eines Nahversorgungszentrums, noch
im Bereich eines Sonderstandortes.
4.
Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 877 – Innenstadt-West ––
Alleestraße – wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Verkehr am 11.03.2008 gefasst.
Zur Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltprüfung wurde gemäß § 4
Abs. 1 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange in der Zeit vom 20.05.2008 bis 18.06.2008 durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 16.05.2008 bis 20.06.2008 die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt; eine Bürgerversammlung wurde am
27.05.2008 um 18.00 Uhr im Torhaus 5 durchgeführt.
Gegenüber dem Bebauungsplanvorentwurf wurde der Bebauungsplan für die
öffentliche Auslegung unter Berücksichtigung der Anregungen in folgenden Punkten
überarbeitet bzw. ergänzt:
Abrücken des Baukörpers an der Alleestraße vom Colosseum in östliche
Richtung um ca. 10 m zur besseren Sichtbarkeit des Colosseums
Ausweisung eines privaten Stellplatzes im mittleren SO-Gebiet auf dem
Stahlwerksplateau, nördlich des öffentlichen Parkplatzes
1 Junker und Kruse: Masterplan Einzelhandel für die Stadt Bochum, Dortmund, November 2006
-6-
Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der
Bodendenkmalpflege
Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der
Entwässerung
Aufnahme der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs in die
Begründung zum Bebauungsplan
Aufnahme
eines
Hinweises
in
den
Bebauungsplan
bezüglich
Methanausgasungen
Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich bergbaulicher Einwirkungen
Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich Altlastenvorkommen
Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Nr. 877 und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 11.02.2009.
Dementsprechend lag der Entwurf zum Bebauungsplan nebst Begründung und
Gutachten in der Zeit vom 20.02.2009 bis 20.03.2009 öffentlich aus. Mit Schreiben
vom 12.02.2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung
aufgefordert.
Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurden folgende Änderungen an dem
Entwurf des Bebauungsplans vorgenommen:
Die festgesetzte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung und
Verkehrsfläche wird der Örtlichkeit angepasst.
Die Nutzung im Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Bürobereich wurde
umgestellt und um die Zweckbestimmung Bildungspark ergänzt. Ergänzt
wurde die allgemeine Zulässigkeit für Anlagen für Schulen und sonstige
Bildungseinrichtungen, die im Entwurf für die öffentliche Auslegung zum Teil
bereits als Dienstleistungseinrichtungen in Bürogebäuden allgemein, zum Teil
jedoch als Anlage für soziale Zwecke nur ausnahmsweise zulässig waren.
Hieraus ergab sich ein leicht erweitertes Nutzungsspektrum, das etwas
größere Möglichkeiten gesondert, Bildungsnutzungen vielfältiger, bis zu
allgemeinbildenden Schulen hin zu gestalten.
Betroffen von diesen Änderungen ist der Grundstückseigentümer, der gem. § 13
BauGB beteiligt wurde. Es ist keine Stellungnahme eingegangen.
Folgende Änderungen werden für die erneute öffentliche Auslegung vorgenommen:
Aufnahme eines Hinweises bezüglich der Beachtung später auftretender
Entlastungen und Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage
Alleestraße.
Ergänzung des Bebauungsplanes um Festsetzungen zu Werbeanlagen.
Herausnahme der Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen aus dem
Katalog der allgemein zulässigen Nutzungen, da das Gebiet einen
eindeutigen Schwerpunkt auf dem Bereich Dienstleistungs-, Büro- und
Wissenschaftsbereich behalten soll und entsprechende Anpassung der
Zweckbestimmung des Sondergebiets.
Die öffentliche Bekanntmachung des erneuten Auslegungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 877 und der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
erfolgte am 26.01.2010. Dementsprechend lag der Entwurf zum Bebauungsplan (in
der Fassung vom 15.12.2009) nebst Begründung und Gutachten in der Zeit vom
03.02.2010 bis 03.03.2010 erneut öffentlich aus.
-7-
Mit Schreiben vom 29.01.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf
und der Begründung aufgefordert.
Folgende Änderungen werden für den Satzungsbeschluss vorgenommen:
4.1
Die Zuordnung der Sitztreppe im nördlichen und östlichen Bereich des Platzes
um den Nord-Westausgang (Haltestelle Bochumer Verein/Jahrhunderthalle)
Linie 302/310 zur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wurde
entsprechend dem Ausbauzustand angepasst. Die Fläche befindet sich im
Eigentum der Stadt Bochum.
Der Hinweis bezüglich der Beachtung später auftretender Entlastungen und
Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage Alleestraße wurde
ergänzt.
Grundsätze der Abwägung
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Maßstab
dieser Abwägung ist dabei stets das gesetzlich definierte Ziel der Bauleitplanung,
eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit
entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu
beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln (§ 1 Abs. 5 BauGB); um dieses
abstrakte Planungsziel im jeweiligen Einzelfall umzusetzen, muss ein sachgerechter
Ausgleich zwischen den konkret betroffenen Belangen erfolgen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes folgt den allgemeinen Zielen einer
nachhaltigen Stadtentwicklung, entsprechend der planerischen Zielsetzung vorrangig
die Nachverdichtung und Vervollständigung bestehender Siedlungsbereiche vor der
Entwicklung neuer Siedlungsflächen zu betreiben.
Im Rahmen der Abwägung sind diese positiven Aspekte den negativen Auswirkungen
auf verschiedene Belange gegenüberzustellen. Neben der zusammenfassenden
Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes sind folgende Punkte hervorzuheben:
4.1.1 Verkehrliche Belange
Aus Sicht der Verkehrsplanung wird unter Berücksichtigung der zusätzlichen
gewerblichen Nutzungen insgesamt eine leistungsfähige Abwicklung des
Verkehrsaufkommens des Bebauungsplan-Gebietes erwartet.
4.1.2 Belange des Artenschutzes
Die faunistischen Kartierungen der beiden Bebauungsplangebiete Nr. 877 und 878
belegen das Vorkommen von zwei im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
besonders geschützten Tierarten (Graureiher/Teichfrosch) und mindesten drei streng
geschützten
Tierarten
(Grünspecht/Wasserbzw.
Teichfledermaus/Kreuzkröte/Kleiner Wasserfrosch), wobei der Schwerpunkt des
Vorkommens im Bebauungsplangebiet Nr. 878 liegt. Im Gebiet des Bebauungsplanes
Nr. 877 sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände betroffen.
-8-
4.1.3 Belange des Lärmschutzes
Die Bebauung entlang der Alleestraße ist durch Wohnnutzung und gewerbliche
Nutzungen geprägt. Vorbelastungen durch Verkehre und durch (künftige) gewerblichindustrielle Nutzungen waren zu berücksichtigen. Die immissionsschutzrechtliche
Situation wurde durch verschiedene Geräuschimmissions-Untersuchungen 2 geklärt.
Im Plangebiet ist die Ansiedlung von Dienstleistungs- Wissenschafts- und
Büronutzungen vorgesehen. Diese Nutzungen erzeugen keinen das Wohnen der
Umgebung wesentlich störenden Lärm. Somit ist sichergestellt, dass die künftigen
Nutzungen keine Verschlechterung der Lärmsituation für die Umgebungsnutzungen
nach sich ziehen.
Zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet wurden zum
Schutz vor Straßenverkehrslärm der Alleestraße passive Schallschutzmaßnahmen
festgesetzt. Es werden Anforderungen an die Luftschalldämmung von
Außenbauteilen entsprechend der angegebenen Lärmpegelbereiche (DIN 4109)
gestellt.
4.1.4 Belange des Bodenschutzes
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ehemals industriell genutzte Flächen. Es sind
Aufwendungen zur Sicherung und Sanierung erforderlich, die im Rahmen eines TeilSanierungsplanes nach Bundesbodenschutzgesetz § 13 zu konkretisieren sind. Der
(Teil-) Sanierungsplan muss durch einen entsprechenden Fachgutachter oder
Sachverständigen erstellt werden. Der Sanierungsplan ist mit der Unteren
Bodenschutzbehörde abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen. Dieser
Sachverhalt wurde als Kennzeichnung in den Bebauungsplan aufgenommen.
4.1.5 Forstliche Belange
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 877 steht Wald i. S. des Bundeswald- resp.
Landesfortgesetzes NRW. Die Umwandlung kann ohne verbindliche Regelung einer
Ausgleichs- bzw. Ersatzaufforstung erfolgen, da der durch Sukzession entstandene
Wald in der zeitnahen Vergangenheit rechtmäßig baulich oder für verkehrliche
Zwecke genutzt wurde. Der Baustufenplan der Stadt Bochum vom Mai 1961 weist die
betreffende Fläche als Teil eines Industrie und Gewerbegebietes (E 1) aus.
4.2
Zusammenfassende Abwägung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Wiedernutzbarmachung und damit
Wiederbelebung einer innerstädtischen Brachfläche. Dies bringt im Vergleich zu
heute eine Steigerung der Verkehrsströme in der Umgebung des Plangebietes mit
sich. Ebenso werden bisher unversiegelte Flächen versiegelt. Dennoch wird der
Umsetzung der Planung Vorrang eingeräumt, da von ihr Vorteile für das Plangebiet
und seine Umgebung ausgehen, die die Nachteile überwiegen.
2 Ingenieurbüro Hoppe: „Städtebauliche Entwicklungsperspektive – Stand Mai 2007 – Bochum Innenstadt –
West, Gesamtgutachten – Geräuschimmissions-Untersuchung – Straßenverkehr, Gewerbelärm, Freizeitlärm“,
Dortmund, September 2007
Ingenieurbüro Hoppe: „B-Planverfahren westliche Gewerbefläche / Stahlwerksplateau zur Planung Innenstadt –
West - Geräuschimmissions-Untersuchung mit Lärmkontingentierung“, Dortmund, Februar 2008
Ingenieurbüro Hoppe: „Innenstadt West / Stahlwerksplateau Bochum Mai 2007 – Gesamtgutachten zum
Geräuschimmissionsschutz, Ermittlung Lärmpegelbereiche + Schalldämmung Fenster“, Dortmund, September
2008
-9-
Im Zuge der zukünftigen Nutzung der Brachflächen werden vorhandene Altlasten
sach- und fachgerecht aufbereitet. Der Westpark erfährt durch das Auffüllen bisher
ungenutzten „Niemandslandes“ eine Einbindung in den innerstädtischen
Zusammenhang. Die Alleestraße wird räumlich gefasst; das Colosseum erhält eine
angemessene Einfassung. Die im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen
(„Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Büropark“) erzeugen keinen das Wohnen
wesentlich störenden Lärm und sind selbst gegenüber Verkehrs- und Gewerbelärm
unempfindlich.
Der Bebauungsplan entspricht damit den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
5.
Bestandsaufnahme und derzeitige Situation im Plangebiet
5.1
Städtebauliche Situation
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 877 stellt sich heute im nördlichen Bereich
auf dem Stahlwerksplateau als bewaldete Fläche dar. Im östlichen Bereich befindet
sich an der Alleestraße das neu erbaute Gewerkschaftshaus sowie die Freitreppe als
Aufgang zum Westpark und zur Jahrhunderthalle. Im weiteren Verlauf der
Alleestraße Richtung Westen schließen sich ein öffentlicher Parkplatz sowie
unbebaute Schotter- und Wiesenflächen an. Im Westen des Plangebietes befindet
sich das sog. Colosseum, das ca. 16 m hohe, viergeschossige Stützbauwerk des
Stahlwerksplateaus. Das Gelände steigt von der Alleestraße aus Richtung Norden
zum Stahlwerksplateau steil an und weist gebietsmittig Geländekanten auf.
5.2
Verkehr
Die Alleestraße bindet die Bochumer Innenstadt über die Wattenscheider Straße in
westliche Richtung an die BAB 40, Anschlussstelle Bochum – Stahlhausen an. Die
Gahlensche Straße führt nach Norden durch die Gewerbegebiete Von-der-Recke und
Präsident auf die B 226, Dorstener Straße.
Die geplante Ansiedlung eines Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Büroparks hat
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit dieser Straßen. Diese wurden geprüft und
als verträglich eingestuft.
Das Plangebiet wird durch die Haltestellen Bochumer Verein / Jahrhunderthalle und
Jacob-Mayer-Straße / Jahrhunderthalle [Linien 302 (Bochum-Laer Mitte –
Gelsenkirchen-Buer Rathaus), 310 (Bochum-Höntrop Kirche – Witten-Heven Dorf)
und 345 (Bochum-Knappschaftskrankenhaus – Dahlhausen) und NE 6] an den
öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Darüber hinaus befindet sich am
östlichen Ende der Alleestraße der Bahnhof Bochum-West der Regionalbahn RE 46
(Bochum-Hbf – Gelsenkirchen-Hbf).
5.3
Naturhaushalt und Landschaftsschutz
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes der Stadt
Bochum. Es liegen keine besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft,
keine FFH-Gebiet, keine EU-Vogelschutzgebiete oder besonders erhaltenswerte
Landschaftsbestandteile vor. Der Westpark nördlich des Plangebietes stellt den
südlichen Endpunkt des Grünzuges D dar, der sich zwischen den Städten
Recklinghausen, Herten, Herne, Gelsenkirchen und Bochum erstreckt. Das
Plangebiet umfasst ehemalige Industrieflächen, die seit Jahren brach liegen. Dadurch
haben sich Vegetationsstrukturen entwickelt, die potentielle Rückzugsräume für
geschützte Tierarten sein können.
- 10 -
Im Umfeld der Jahrhunderthalle wurde die Kreuzkröte nachgewiesen. Näheres ist
dem Umweltbericht (Teil B der Begründung) zu entnehmen.
5.4
Bodenbeschaffenheit
Die Plangebiete der Bebauungspläne Nr. 877 und Nr. 878 waren als ehemalige
Werksgelände von Auffüllungen mit Mächtigkeiten von bis zu 20 m abgedeckt. Die
Gesamtfläche wird im Altlastenkataster der Stadt Bochum unter der Nr. 1 / 4.03
geführt. Vorgefundene Bodenbelastungen wurden bereits in der Vergangenheit
teilweise saniert oder temporär durch Bodenauftrag gesichert. Ein entsprechender
Sanierungsplan lag vor. In Verbindung mit der Herrichtung des Standortes wurden
auf dem Parkplatz östlich der Wattenscheider Straße, auf der Freifläche nördlich des
Zentrallagers der ThyssenKrupp-Steel AG, auf dem Parkplatz nördlich der
Alleestraße und auf dem Baugrundstück des Gewerkschaftshauses weitere
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Zur weiteren Herrichtung der Flächen sind Aufwendungen zur Sicherung und
Sanierung erforderlich, die im Rahmen eines Teilsanierungsplanes gemäß § 13
BBodSchG zu konkretisieren sind. Darüber hinaus muss in Abhängigkeit zur
konkreten Folgenutzung die Baugrund- und Standsicherheitssituation geprüft werden.
Das Plangebiet liegt über den Bergwerksfeldern „Prinz-Regent“ bzw. „Präsident 1 / 2“
sowie über den auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeldern „Lennert“ und
„Lars“. Heute noch nachwirkungsrelevanter Tiefenbergbau ist nicht verzeichnet.
Das Plangebiet liegt in der Zone 1 der Karte der potentiellen
Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Bochum (Hollmann, Nov. 2000,
überarbeitet im Apr. 2005). Gemäß dem Gutachten „Potentielle Gefährdungsbereiche
aus Methanzuströmungen im Stadtgebiet Bochum“ sind im Planbereich nach
bisherigem Kenntnisstand kritische, aus dem Steinkohlegebirge stammende
Methanzuströmungen wenig wahrscheinlich.
Bodendenkmalpflegerische Belange werden nach derzeitigem Kenntnisstand im
Geltungsbereich Bebauungsplanes Nr. 877 nicht berührt.
5.5
Immissionen
Luftschadstoffe
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 877 liegt in der Nähe der Messstation
BOST (Bochum-Stahlhausen, An der Maarbrücke) für Luftschadstoffe. Hier wurden
keine Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub (PM10) gemessen. Über die
Luftschadstoffberechnungen (Ampelkarten, Internet-Screening) des Landesamtes für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurden für das Umfeld des Plangebietes
(Wattenscheider Straße und Alleestraße) Grenzwertüberschreitungen für den
Luftschadstoff Feinstaub (PM10) festgestellt. Das Plangebiet liegt aus Sicht der
Luftqualität in einem Belastungsschwerpunkt und liegt in der Bochumer Umweltzone.
Lärm
Lärmbelastungen bestehen im Umfeld des Plangebietes in erster Linie durch den
Straßenverkehr auf der Alleestraße und durch den Gewerbelärm (Bochumer Verein
Verkehrstechnik, Zentrallager der ThyssenKrupp-Steel AG, Veranstaltungen in der
Jahrhunderthalle).
- 11 -
Hinzu kommt Freizeitlärm durch die Außengastronomie der „Wasserwelt“, durch
Open-Air-Veranstaltungen im Bereich der Jahrhunderthalle und durch PKWParkverkehr. Es wurden Geräuschimmissions-Untersuchungen 3 durchgeführt.
Die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete werden tags und nachts,
tagsüber teilweise erheblich, überschritten. Schallschutzmaßnahmen wurden
erarbeitet. Die bestehende Wohn- und Mischgebietsnutzung wird durch die geplante
Ansiedlung von nicht wesentlich störenden Betrieben innerhalb des Plangebietes des
Bebauungsplanes Nr. 877 nicht beeinträchtigt.
6.
Städtebauliche Planungsziele
6.1
Städtebauliches Konzept
Den Bebauungsplänen Nr. 877 und Nr. 878 liegt die im Jahr 2006 vorgelegte
Rahmenplanung Innenstadt-West zugrunde, die zwischenzeitlich überarbeitet und
weiter ausgearbeitet wurde.
Im Zuge der Analyse und der Maßnahmenentwicklung für die Stadtumbaugebiete
Griesenbruch, Stahlhausen und Goldhamme wurde besonders die Tatsache
unterstrichen, dass die Wahrnehmbarkeit des Westparks mit seinen hochwertigen
kulturellen Einrichtungen sowie seine Zugänglichkeit verbesserungswürdig sind. Das
städtebauliche Konzept sieht dementsprechend nun einen „Grünen Rahmen“ für den
Westpark vor, der eine städtebauliche Verknüpfung zu den umliegenden
Wohngebieten leistet. In diese neu geschaffenen Grünbereiche am Rande des
Westparks werden Baukörper eingestellt und weitere Nutzungen integriert. Durch
Bebauung und Gestaltung der umfangreichen zur Verfügung stehenden Flächen an
der Gahlenschen, der Wattenscheider und der Alleestraße wird das Gesamtkonzept
Innenstadt-West weiter vervollständigt und ehemalige Industrieflächen wieder in Wert
gesetzt. Da mit einer schrittweisen Vermarktung der zur Verfügung stehenden
Gewerbeflächen zu rechnen ist, sieht das Konzept vor, dass die ungenutzten Flächen
als temporäre Grünflächen dienen.
Entlang der Alleestraße werden verschiedene Aufgänge zum Westpark mit Parkplatz
und Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr geschaffen. Die Alleestraße erhält
eine Straßenrandbebauung, die in Anpassung an die Umgebung und zur Bildung
eines geschlossenen Straßenraums vier- bis fünfgeschossig sein soll. Diese
Bebauung wird auch die östliche Einfassung des Platzes vor dem Colosseum bilden,
dort aber auf zwingend vier Geschosse festgesetzt, um das Colosseum nicht zu
überragen.
Zur Jahrhunderthalle und zur Industriefläche des Bochumer Vereins für
Verkehrstechnik hin sind auf dem Stahlwerksplateau weitere geschlossene
Baublöcke, hier dreigeschossig, geplant. Die Erschließung der Büroflächen auf dem
Stahlwerksplateau erfolgt über die Verlängerung der Erschließungsstraße für das
bestehende Jahrhunderthaus der Gewerkschaft.
3 Ingenieurbüro Hoppe: „Städtebauliche Entwicklungsperspektive – Stand Mai 2007 – Bochum Innenstadt –
West, Gesamtgutachten – Geräuschimmissions-Untersuchung – Straßenverkehr, Gewerbelärm, Freizeitlärm“,
Dortmund, September 2007
Ingenieurbüro Hoppe: „B-Planverfahren westliche Gewerbefläche / Stahlwerksplateau zur Planung Innenstadt –
West - Geräuschimmissions-Untersuchung mit Lärmkontingentierung“, Dortmund, Februar 2008
Ingenieurbüro Hoppe: „Innenstadt West / Stahlwerksplateau Bochum Mai 2007 – Gesamtgutachten zum
Geräuschimmissionsschutz, Ermittlung Lärmpegelbereiche + Schalldämmung Fenster“, Dortmund, September
2008
- 12 -
Dabei soll durch Überbauung der Erschließungsstraße westlich der Fußgängertreppe
eine Torsituation für das neue Baugebiet geschaffen werden. In den ruhigeren
Innenbereichen des Plangebiets sind dreigeschossige Einzelbaukörper geplant.
Die ursprünglich in der Rahmenplanung vorgesehene Nutzung der Flächen auch für
Wohnbebauung konnte aus Lärmschutzgründen nicht weiter verfolgt werden. Die
straßenbegleitenden Bäume, die der Alleestraße ihren Namen gaben, sollen
selbstverständlich erhalten und ggf. ergänzt werden.
Die gesamte Bebauung ist in erster Linie vorgesehen für lärmunempfindliche
Nutzungen wie Büros, wissenschaftliche Einrichtungen und Dienstleistungen. Cafés
und Restaurants sind als Ergänzung ausnahmsweise zulässig und tragen z.B. an der
Alleestraße zur Belebung des Colosseum - Platzes bei. Das Entstehen eines
Restaurant- bzw. Kneipenviertels ist jedoch nicht vorgesehen.
6.2
Konzept für Werbeanlagen
Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes „Innenstadt-West“ ist die Errichtung
eines multifunktionalen Stadtquartiers auf einem ehemaligen Industriegelände der
ThyssenKrupp-Steel AG, das zu den ehemals größten Stahlstandorten zählt,
vorgesehen.
Um die städtebaulichen Chancen der großen, zentral gelegenen Fläche zu nutzen,
wurde eine Rahmenplanung auf der Grundlage von Workshopergebnissen erstellt
und das Projekt in die Internationale Bauausstellung Emscher Park (IBA)
aufgenommen.
Die Jahrhunderthalle Bochum ist heute eine etablierte kulturelle Einrichtung von
überregionaler
Bedeutung,
der
Westpark
wurde
als
innerstädtisches
Naherholungsgebiet fertig gestellt. Die noch zur Verfügung stehenden Flächen stellen
für die Stadt wertvolle Entwicklungspotenziale in den Bereichen Wohnen,
Dienstleistungen und Gewerbe dar.
Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 877, der neben dem ebenfalls sich im
Aufstellungsverfahren befindenden Bebauungsplan Nr. 878 die planungsrechtliche
Grundlage für die geplante Innenstadterweiterung bildet, folgt der städtebaulichen
Zielsetzung, die Flächen zwischen Alleestraße und Westpark/Jahrhunderthalle als
hochwertige Dienstleistungs- und Büro-Adresse entlang eines innerstädtischen
Boulevards zu entwickeln und die Wahrnehmbarkeit des Westparks mit seinen
hochwertigen kulturellen Einrichtungen sowie seine Zugänglichkeit zu verbessern.
Dabei soll die Nutzung den hohen gestalterischen Ansprüchen der Jahrhunderthalle
und des Westparks gerecht werden.
Das äußere Erscheinungsbild der Gebäude ist nach Herstellung von Dauerhaftigkeit
gekennzeichnet. Werbeanlagen dagegen unterliegen als temporäre Nutzungen einem
stetigen Veränderungsprozess. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Außenwerbung in
der Lage ist, das Stadtbild zu verändern bzw. es entscheidend mitzuprägen.
Neben der Quantität spielt insbesondere die Qualität von Werbeanlagen eine
besondere Rolle. Ohne Lenkungsmaßnahmen vervielfältigt sich Werbung in kurzen
Zeiträumen zu immer größeren, helleren, auffälligeren Werbemitteln; Identifikation
und Auffindbarkeit gehen verloren. Dagegen kennzeichnet individuelle Werbung in
einem gemeinsam festgelegten Gestaltungsrahmen üblicherweise städtebaulich und
baulich hochwertige Lagen.
- 13 -
Unternehmerisches und öffentliches Interesse weichen bei der Gestaltung von
Werbung häufig voneinander ab. Der Unternehmer ist neben der Verbesserung der
Unternehmensleistung auch an der Selbstdarstellung und Auffindbarkeit seines
Betriebes interessiert. Die öffentliche Seite neigt dagegen eher dazu, in
Werbeanlagen eine Beeinträchtigung des Stadtbildes zu erkennen.
Werbung hat aber ihre Berechtigung als Produkt des täglichen Lebens und ist
wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Raumes. Daher ist es erforderlich Art,
Umfang und Ort von Werbung im Hinblick auf unternehmerische und gestalterische
Interessen abzustimmen. Hierbei ist besonders zu unterstreichen, dass eine
unkontrollierte Aufstellung und Anbringung von Werbeanlagen die städtebauliche
Qualität deutlich verringern und sogar das Auffinden einzelner Betriebe erschweren
kann
Disziplin in der Außenwerbung soll auch im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 878
den
Charakter
dieses
hochwertigen
Dienstleistungsgebietes
gegenüber
herkömmlichen Standorten unterstreichen. Werbung prägt das städtebauliche
Erscheinungsbild auch dieses Gebietes wesentlich mit. Die Bedeutung der
Architektur für das einzelne Unternehmen ist gleichsam der prägende Standortfaktor
und darf nicht durch störende Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Daher ist auch im
Interesse der Grundstücksnutzer die Festsetzung eines Gestaltungsrahmens für
Werbeanlagen im Bebauungsplan Nr. 877 erforderlich, da der Qualitätsstandard auch
die Wertsicherung der Investitionen beeinflusst.
6.3
Erschließung
Das geplante Gebäude an der Alleestraße wird von der Alleestraße aus erschlossen
und erhält eine Tiefgarage. Der bestehende öffentliche Parkplatz westlich der
Fußgängertreppe zur Jahrhunderthalle bleibt erhalten. Die z. Zt. als Stichstraße
ausgebildete Erschließung des Gewerkschaftshauses wird in nördliche Richtung
verlängert und erschließt zukünftig aus östlicher Richtung das Stahlwerksplateau.
Hierzu wird eine Querung der Fußgängertreppe notwendig. Die Stichstraße erhält an
ihrem Ende einen Wendehammer, der so dimensioniert ist, dass das dreiachsige
Müllfahrzeug wenden kann. Es ist vorgesehen, die Erschließungsstraße mit einer
Breite von 6,50 m auszubilden. Hier ist die Anlage von Besucherparkplätzen in
Längsaufstellung möglich.
Die privaten Stellplätze werden auf den Grundstücken sowie in der Stellplatzanlage
am Ende des Stahlwerksplateaus über dem Colosseum untergebracht.
6.4
Grün- und Wegekonzept
Ein wichtiges Ziel beider Bebauungspläne ist die Verbesserung der Zugänglichkeit
und Erlebbarkeit des Westparks von den umgebenden Wohngebieten. Der Westpark
mit seinen hochwertigen Angeboten im kulturellen Bereich und für Freizeit und
Erholung erfährt durch die geplanten Grünzüge und Wegeverbindungen eine
Integration in das Stadtgefüge.
Von der Alleestraße gibt es vier Fußwege hinauf zum Westpark und zur
Jahrhunderthalle:
- 14 -
Im Westen vom Colosseumsplatz die Treppe hinauf zur öffentlichen Grünfläche
oberhalb des Colosseums, gebietsmittig am bestehenden öffentlichen Parkplatz die
Treppe durch die öffentliche Grünfläche hinauf durch die Sondergebiete in den
Westpark, im Osten die bestehende Freitreppe und östlich der Straße ein Fuß- und
Radweg durch die öffentliche Grünfläche zum Westpark hinauf. Die im Plangebiet
festgesetzten öffentlichen Grünflächen dienen dem Ziel, den Westpark an die
Alleestraße heranzuführen und damit besser sichtbar und erreichbar zu machen.
6.5
Entwässerung
Es ist eine Trennung von Schmutzwasser und Regenwasser vorgesehen. Eine
gedrosselte Einleitung des Regenwassers in den Marbach ist möglich.
7.
Festsetzungen des Bebauungsplanes
7.1
Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 877 ist in erster Linie vorgesehen für eine
hochwertige Nutzung im Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Bürobereich.
Gewünscht ist eine stadtverträgliche gewerbliche Nutzung, die einerseits den
Schutzansprüchen der angrenzenden Wohn- und Mischbebauung hinsichtlich
Lärmbelastung und andererseits den hohen gestalterischen Ansprüchen der
Jahrhunderthalle und des Westparks gerecht wird. Die vorhandenen Nutzungen
ThyssenKrupp-Zentrallager, Torhaus 5 und Gewerkschaftshaus werden in die
Planung integriert und in ihrem Bestand gesichert.
Im Bebauungsplan Nr. 877 wird für den gesamten Planbereich „Sonstiges
Sondergebiet“ (SO-Gebiet) nach § 11 BauNVO festgesetzt. Das SO-Gebiet erhält
die Zweckbestimmung „Dienstleistungs-, Büro- und Wissenschaftspark“ und
dient vorwiegend zur Unterbringung von nicht wesentlich störenden Dienstleistungsund Bürobetrieben.
Zulässig sind:
Bürogebäude mit zugehörigen
Ausstellungsflächen,
Anlagen für Verwaltungen,
Schulungs-,
Forschungs-
und
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
Anlagen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.
Schank- und Speisewirtschaften,
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes.
Die Festsetzung der Zweckbestimmung folgt damit der städtebaulichen Zielsetzung,
die Flächen zwischen Alleestraße und Westpark / Jahrhunderthalle als hochwertige
Dienstleistungs- und Büro-Adresse zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der
geplanten städtebaulichen Verknüpfung des Bermudadreiecks mit dem Westpark
über die verlängerte Rottstraße eignet sich das Plangebiet besonders für die
Ansiedlung von hochschulverbundenen bzw. –nahen Instituten und Büros. Möglich ist
weiterhin die Belebung der Alleestraße durch einzelne kulturelle Einrichtungen sowie
durch Cafés und Restaurants, die sowohl am Colosseumplatz als auch auf dem
Stahlwerksplateau im Bereich der Freitreppe denkbar sind. Diese sollen jedoch
gegenüber der Hauptnutzung (Büro/Dienstleistung) untergeordnet bleiben und sind
daher nur ausnahmsweise zulässig.
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Einzelhandelsbetriebe sollen im Plangebiet nicht zugelassen werden, um den Handel
entsprechend des Masterplanes Einzelhandel in den ausgewiesenen zentralen
Versorgungsbereichen zu konzentrieren. Der nächste Versorgungsbereich grenzt
östlich an das Plangebiet an (Nahversorgungszentrum Griesenbruch und
Sonderstandort Alleestraße).
7.2
Maß der baulichen Nutzung
Als Maß der baulichen Nutzung gemäß § 16 BauNVO wird im Bebauungsplan Nr.
877 festgesetzt:
die Grundflächenzahl,
die Geschossflächenzahl und
die Zahl der Vollgeschosse.
Als Maß der baulichen Nutzung werden die jeweiligen Obergrenzen für
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl gemäß § 17 BauNVO festgesetzt. Für
Sonstige Sondergebiete beträgt die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) 0,8 und die
zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) 2,4. Hiermit soll ein größtmöglicher Spielraum
für die Bebaubarkeit der Grundstücke gewährleistet werden, gleichzeitig werden die
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfüllt.
Die Anzahl der Geschosse wird für die einzelnen Baufelder nach Maßgabe der
städtebaulichen Konzeption unterschiedlich festgesetzt:
Für das Baufeld an der Alleestraße werden vier bis maximal fünf Geschosse
festgesetzt; für das bestehende Gewerkschaftshaus werden drei bis maximal neun
Geschosse festgesetzt. Die Alleestraße ist auf ihrer Südseite durch meist drei- bis
viergeschossige Gebäude deutlich gefasst und soll nun auf ihrer Nordseite ebenfalls
eine Raumkante erhalten. Die dem Colosseum-Vorplatz zugewandte Gebäudekante
soll das Colosseum jedoch nicht überragen, daher wird hier die Gebäudehöhe auf
zwingende vier Geschosse festgesetzt. Das Gewerkschaftshaus wirkt durch seine
besondere Architektur und Höhe als Merkpunkt an der Alleestraße.
Auf dem deutlich höher gelegenen Stahlwerksplateau wird die Geschossigkeit
insgesamt auf maximal drei begrenzt, damit sich die Bebauung noch gut in die
Topografie und die Umgebung einfügt. Die nördlichen Baufelder sind zwingend mit
drei Geschossen zu bebauen. So entsteht ein etwas ruhigerer Innenbereich, der von
dem vom nördlich angrenzenden Bochumer Verein erzeugten Lärm abgeschirmt
wird. Insgesamt wird für das Plangebiet durch die Festsetzung der jeweils zulässigen
Geschosse eine an die Topografie angepasste Staffelung der Baukörper von der
Alleestraße hinauf auf das Stahlwerksplateau erreicht.
7.3
Bauweise und Baugrenzen
Der Bebauungsplan Nr. 877 setzt im Plangebiet überwiegend die geschlossene
Bauweise fest. Die geschlossene Bauweise dient zur räumlichen Verstärkung des
städtebaulichen Erscheinungsbildes der Alleestraße sowie der Abschirmung des
Gewerbelärms des Bochumer Vereins nord-östlich des Plangebietes. Für das
bestehende Gewerkschaftshaus, eine klassische Punktbebauung, wird die offene
Bauweise festgeschrieben. Im Innenbereich des Plangebietes auf dem
Stahlwerksplateau wird ebenfalls die offene Bauweise festgesetzt, um eine
aufgelockerte Bebauung zu erzielen.
- 16 -
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen und Baulinien
festgesetzt. Somit wird sichergestellt, dass einerseits ein weitgehender Nutzungsund Gestaltungsspielraum zugelassen wird. Andererseits bewirken die an der
Alleestraße bzw. am Platz vor dem Colosseum und zum Westpark hin festgesetzten
Baulinien eine klare (Straßen-) Randbebauung, die hier aus gestalterischen Gründen
erwünscht ist.
7.4
Werbeanlagen
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 877 erfolgt die Umsetzung der gestalterischen
Vorgaben insbesondere durch Festsetzung von Baulinien und der Gebäudehöhen.
Für Werbeanlagen sind differenziertere Festsetzungen unter folgenden
Gesichtspunkten erforderlich:
Werbung ist nur an der Stätte der Leistung zulässig
Die Firmenwerbung muss sich der Gestaltung der Gebäude anpassen. Sie darf
sich dem Besucher nicht aufdrängen, sondern muss zurückhaltend in das
architektonische Gesamtkonzept integriert werden. Werbeanlagen dürfen die
Fassadengliederung und architektonische Elemente nicht beeinträchtigen.
Werbeanlagen sind so an dem Gebäude anzubringen, dass sie von einem
Besucher zu Fuß wahrgenommen werden können.
Auslegerwerbung ist unzulässig.
Frei stehende Werbeträger können Gestaltung empfindlich stören.
Dementsprechend sind solche Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig.
Kriterien für die Ausnahmeerteilung sind die Unterordnung unter die Gebäude und
der Verzicht auf eine Häufung, so dass sie im Regelfall nur zugelassen werden
können, wenn sich die ansässigen Firmen für eine solche Werbeanlage
zusammenschließen. Als verwendetes Material ist aufgrund der Geschichte des
Ortes Stahl einzusetzen. Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung der Kultur
für den Standort sind Werbeanlagen für kulturelle Zwecke ebenfalls
ausnahmsweise zulässig. Auch hier ist eine Häufung zu vermeiden und eine
gestalterische Einbindung in die Bebauung, die Park-, bzw. Straßengestaltung
Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme.
Durch die restriktiven Festsetzungen zu Werbeanlagen werden zwar die
Gestaltungsfreiheiten der privaten Bauherrn erheblich eingeschränkt. Es ist jedoch für
die Schaffung und den Erhalt einer hochwertigen Randbebauung um den Westpark
mit der Jahrhunderthalle als zentraler Kulturstätte im Land Nordrhein-Westfalen
notwendig. Zudem stützt es auch die Werthaltigkeit der Immobilien im Verhältnis
untereinander. Durch die Festsetzungen werden zahlreiche bestehende
Werbeanlagen in der öffentlichen Verkehrsfläche und auf Privatgrundstücken
unzulässig, der Bestandsschutz bleibt davon unangetastet. Diese Einschränkung ist
hinzunehmen, da sie mit der Umwandlung einer Brachfläche ohne
Gestaltungsanspruch zu einem Dienstleistungspark verbunden ist, der das
städtebaulich sinnvolle Ziel für diesen Bereich darstellt.
In den Bebauungsplanentwurf werden daher folgende textliche Festsetzungen
aufgenommen:
Werbeanlagen (Festsetzungen von örtlichen Bauvorschriften gem. § 86 BauO NW)
1.
Allgemeines
1.1
Als Werbeanlagen im Sinne dieser Festsetzung gelten die in § 13 Abs. 1
BauO NW aufgeführten Werbeanlagen.
- 17 -
1.2
Nicht als Werbeanlagen gelten:
a) Hinweisschilder unter 0,25 m² auf Name, Beruf, Öffnungs- und
Sprechzeiten oder ähnliches, die an der Stätte der Leistung angebracht
sind.
b) Hinweisschilder an Baustellen auf Projekte, Bauherren und an der
Ausführung
Beteiligter
sowie
Betriebsverlagerungen
und
Wiedereröffnungen
2.
Lage
2.1
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Werbeanlagen
sind grundsätzlich am Gebäude anzubringen.
2.2
Freistehende Werbeanlagen, auf denen Hinweisschilder für die Betriebe in
einem Baugebiet oder auf einem Baugrundstück zusammengefasst sind, sind
ausnahmsweise zulässig, wenn sie sich nach Art und Lage in die Baustruktur
einfügen und den Gebäuden unterordnen. Als Material ist unbehandelter oder
grau gestrichener Stahl zu verwenden. Die Höhe darf max. 4 m betragen.
2.3
Freistehende Werbeanlagen (einschl. Fahnenmasten, Stehlen) die Anlagen
für kulturelle Zwecke dienen, sind ausnahmsweise zulässig.
3.
Gestaltung
3.1
Werbung ist nur in Einzelbuchstaben zulässig. Die maximale Höhe der
Buchstaben beträgt 1 m. Die Oberkante der Buchstaben kann maximal 4 m
über dem Gelände liegen und darf den Brüstungsbereich des 1.
Obergeschosses nicht überschreiten. Es ist naturbelassenes Material in
schwarz, Edelstahl oder Aluminium zu verwenden. Die Verwendung greller
Farben ist unzulässig.
3.2
Werbeanlagen sind nur auf einer Länge von max. 50 % der zugehörigen
Gebäudebreite der Gewerbe- bzw. Dienstleistungseinheit zulässig.
3.3
Von Gebäudekanten bzw. Vorsprüngen in der Fassade und
Fassadenöffnungen ist ein seitlicher Abstand von mindestens dem
eineinhalbfachen der Höhe der Werbeanlagen zu wahren. Zur Traufe bzw.
zum Hauptgesims ist ebenfalls ein Mindestabstand von dem
eineinhalbfachen der Höhe der Werbeanlage zu wahren. Für Gebäude mit
Flachdächern gilt Satz 2 nicht.
3.4
Auslegerwerbung ist unzulässig.
3.5
Das Übermalen von Fenstern und Schaufenstern oder das Verkleben von
Schaufenstern und Fassaden für dauerhafte Werbezwecke ist unzulässig.
Ausnahmsweise sind Klebefolien im Eingangsbereich in untergeordneter
Größe und Farbe zulässig.
3.6
Werbeanlagen mit Blink-, Lauf- bzw. Wechselbeleuchtung sind unzulässig. Bei
Leuchtreklame ist nur eine weiße Hinterleuchtung zulässig.
- 18 -
7.5
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Im Bebauungsplan Nr. 877 werden zwei Gehrechte für die Allgemeinheit auf
Privatgrundstücken festgesetzt, um die Erreichbarkeit des Westparks vom
öffentlichen Parkplatz an der Alleestraße über die durch die öffentliche Grünfläche
führende Treppenanlage zu gewährleisten. Die entlang der Alleestraße und am
Gewerkschaftshaus vorhandenen Leitungen und Kanäle liegen innerhalb der
öffentlichen Verkehrsflächen und sind dementsprechend zugänglich.
7.6
Verkehrsflächen und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen
Die Erschließungsstraße des Plangebietes Nr. 877 wird im Bereich des
Gewerkschaftshauses bis zum z. Zt. noch bestehenden Wendehammer so belassen
wie sie ist; die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Der Wendehammer wird rückgebaut
und eine Fahrbahn mit der Breite 6,50 m bis zur Freitreppe angelegt. Östlich der
Straße ist ein unabhängig geführter Fuß- und Radweg vorhanden. Die Fläche vor
dem Gewerkschaftshaus, dort befindet sich auch die U-Bahnstation, wird als
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Fußgängerbereich - festgesetzt. Ab
der Freitreppe wird die Erschließungsstraße mit einer Gesamtbreite von 6,50 m
ausgebaut. Hier ist die Anlage öffentlicher Parkplätze in Längsaufstellung möglich.
Der Wendehammer weist einen Wendekreis mit einem Durchmesser von 21 m auf.
Der Wendehammer erschließt darüber hinaus eine private Stellplatzanlage, die dem
nördlichen SO-Gebiet zugeordnet ist. Dort können ca. 40 Stellplätze untergebracht
werden.
Der bestehende Fuß- und Radweg und Parkstreifen entlang der Alleestraße wird als
Verkehrsfläche festgesetzt. Der bestehende öffentliche Parkplatz wird als
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Parkplatz – festgesetzt.
Bei den gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzten Verkehrsflächen handelt es sich
um öffentliche Verkehrsflächen.
7.7
Grünordnung
Im Bebauungsplan werden öffentliche Grünflächen festgesetzt, an deren Gestaltung
besondere Anforderungen gestellt werden. Ziel ist, durch die Anlage neuer
Grünflächen den Westpark in adäquater Weise an die Umgebungsbebauung
heranzuführen.
Die Fläche oberhalb des Colosseums auf dem Stahlwerksplateau grenzt direkt an
den Westpark an und bietet eine schöne Aussicht in südliche Richtung. Von hier oben
kann zukünftig das Treiben auf dem Colosseumplatz beobachtet werden. Eine
bestehende Treppenanlage führt von der Grünfläche auf den Platz hinab. Die
geplante private Stellplatzanlage wird mit Bäumen überstellt und von einer Hecke
eingefasst.
Gebietsmittig befindet sich der mit Bäumen und Sträuchern bewachsene
Böschungsbereich. Die Fläche oberhalb des bestehenden öffentlichen Parkplatzes
wird als Grünfläche festgesetzt. Hier befindet sich ebenfalls eine Treppenanlage, die
vom Niveau der Alleestraße auf das Stahlwerksplateau hinaufführt und an den
Westpark anschließt.
Im östlichen Planbereich befindet sich in Abgrenzung zum Bochumer Verein eine
Böschungsfläche. Auch diese Fläche wird als Grünfläche festgesetzt.
- 19 -
7.8
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Das Plangebiet grenzt direkt an dicht bebaute Wohn- und Mischgebiete an. Die
Vorbelastung durch Straßenverkehrslärm und Gewerbelärm ist bereits heute schon
hoch, so dass für die zukünftigen Nutzungen in den Plangebieten festgesetzt wird,
dass sich nur nicht wesentlich störende Betriebe ansiedeln dürfen.
Zum Schutz der geplanten Sondergebiete vor Verkehrslärm wurden passive
Schallschutzmaßnahmen 4 erarbeitet, die im Bebauungsplan in Form von
Lärmpegelbereichen gemäß DIN 4109 festgesetzt werden. Für die Festlegung der
erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm
werden verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Den Lärmpegelbereichen
sind die vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“
zuzuordnen. Werden die Beurteilungspegel berechnet, so sind zu dem errechneten
Wert für den Tag (6.00-22.00 Uhr) 3 dB(A) zu addieren (DIN 4109, Abschnitt 5.5).
7.9
Kennzeichnungen
In den Bebauungsplan werden gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB folgende
Kennzeichnungen aufgenommen:
7.9.1 Bergbau
Im Bereich des Plangebietes hat Gewinnung von Steinkohle im tiefen Bereich
stattgefunden. Heute noch nachwirkungsrelevanter Bergbau ist nicht verzeichnet. Die
genaue bergbauliche Situation ist durch einen Sachverständigen zu erkunden.
7.9.2 Altlasten
Für das gesamte Plangebiet gilt, dass Aufwendungen zur Sicherung und Sanierung
erforderlich sind, die im Rahmen eines Teil-Sanierungsplanes nach
Bundesbodenschutzgesetz § 13 zu konkretisieren sind. Der (Teil-) Sanierungsplan
muss durch einen entsprechenden Fachgutachter oder Sachverständigen erstellt
werden. Der Sanierungsplan ist mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen
und zur Genehmigung vorzulegen.
7.10
Hinweise
Es werden folgende Hinweise aufgenommen:
7.10.1 Kampfmittelbeseitigung
Sollte bei einer Veränderung der Erdoberfläche der Verdacht auf Kampfmittelfunde
aufkommen, sind die vorhergesehenen Bauvorhaben nur mit besonderer Vorsicht
weiterzuführen, da das Vorhandensein von Kampfmitteln nie völlig ausgeschlossen
werden kann. Weist der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder
werden verdächtige Gegenstände festgestellt, sind die Arbeiten sofort einzustellen
und der Staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst über die Feuerwehr bzw. über die
Polizei zu verständigen.
4
Ingenieurbüro Hoppe: „Innenstadt West / Stahlwerksplateau Mai 2007 – Gesamtgutachten zum
Geräuschimmissionsschutz – Ermittlung der Lärmpegelbereiche + Schalldämmung Fenster“, Dortmund,
September 2008
- 20 -
7.10.2 Bodenschutz
Sollte im Rahmen von Baumaßnahmen / Erdarbeiten extern angelieferter Boden zur
Herstellung einer rekultivierbaren Bodenschicht (z.B. für Rahmengrün, Gärten etc.)
angedeckt werden, so muss dieser den Vorsorgewerten der Bundesbodenschutzund Altlastenverordnung entsprechen. Eine entsprechende Analytik ist bei der
Unteren Bodenschutzbehörde einzureichen.
7.10.3 Grubengasaustritte
Das Plangebiet liegt in der Zone 1 der Karte der potentiellen
Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Bochum (Hollmann, November 2000;
überarbeitet im April 2005).
Gemäß dem Gutachten „Potentielle Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen
im Stadtgebiet Bochum“ sind in diesem Bereich nach dem bisherigen Kenntnisstand
kritische, aus dem Steinkohlengebirge stammende Methanzuströmungen wenig
wahrscheinlich.
7.10.4 Bodendenkmäler
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche
Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber
auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit)
entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als
Unteren Denkmalbehörde und/oder dem Westfälischen Museum für Archäologie/Amt
für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel.: 02671/93750; Fax: 02671/2466)
unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in
unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls
diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,
auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu sechs Monaten in Besitz
zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NRW).
7.10.5 Stadtbahntunnel Alleestraße
Für den Bau der vier- bis fünfgeschossigen Straßenrandbebauung mit Tiefgarage im
Bereich der Alleestraße (westlicher Bereich des Bebauungsplangebietes bis
Helenenstraße) ist das Rampenbauwerk im mittleren Straßenbereich der Alleestraße
zu beachten.
Bei der statischen Berechnung der Stadtbahnanlagen wurden für spätere
Baumaßnahmen der Lastfall “Später auftretende Entlastungen und Belastungen”
(Punkt 9.2.5 ZTV aus Ausschreibung Baulos E2 Rampe) berücksichtigt. Dieser
Lastfall beinhaltete ungünstigst die Entlastung aus einer großflächigen Abgrabung für
den gesamten Einflussbereich bis zu einer Tiefe von 4,0 m unter Geländeoberkante,
sowie die Belastung von 200 KN /m² bzw. größere Lasten aus vorhandener
Bebauung.
Diese zulässigen Lastfälle für die Stadtbahnanlagen sind zwingend einzuhalten.
- 21 -
Wird bei der Planung von den zulässigen Lastfällen abgewichen oder werden die
Stadtbahnanlagen von geplanten Baumaßnahmen darüber hinaus beeinflusst, ist die
Planung des Bauvorhabens frühzeitig mit dem Tiefbauamt, Abteilung Stadtbahn und
konstruktiver Ingenieurbau (Amt 66 3) abzustimmen.
Evt. ist ein statischer Nachweis des Stadtbahnbauwerks, der von einem
Tragwerksplaner auf Kosten des Veranlassers aufgestellt wird, erforderlich.
Gegebenenfalls sind für das geplante Bauvorhaben Sonderbaumaßnahmen zu
ergreifen. Dies gilt im Besonderen für die Wahl der Gründungsart und der sich
hieraus ergebenden Verbaumaßnahmen (Verbau für Tiefgeschosse, Herstellung
verformungsarm,
keine
Rückverankerungsmöglichkeit
im
Bereich
der
Stadtbahnanlagen, usw.).
7.10.6 Entwässerung
Für das Plangebiet ist eine Trennung von Schmutzwasser und Regenwasser
vorgesehen. Eine gedrosselte Einleitung des Regenwassers in den Marbach ist
möglich. Zur Minimierung des Eingriffs in die Schutzgüter Wasser, Boden sowie
Klima/Luft wird empfohlen, das auf den befestigten Flächen anfallende Regenwasser
naturnah zu bewirtschaften.
8.
Flächenbilanz
Bebauungsplan Nr. 877
9.
Sonstiges Sondergebiet - Bestand
Sonstiges Sondergebiet - Planung
Öffentliche Straßenverkehrsfläche
Öffentliche Grünfläche
4.622 m²
20.902 m²
8.364 m²
9.767 m²
10,6 %
47,9 %
19,1 %
22,4 %
Gesamtfläche
43.655 m²
100 %
Kosten
Mit der Realisierung des
Investitionskosten entstehen.
10.
Vorhabens
werden
der
Stadt
Bochum
keine
Gutachten
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Gutachten
erstellt:
Ingenieurbüro Hoppe: „Städtebauliche Entwicklungsperspektive – Stand Mai
2007 – Bochum Innenstadt – West, Gesamtgutachten – GeräuschimmissionsUntersuchung – Straßenverkehr, Gewerbelärm, Freizeitlärm“, Dortmund,
29.09.2007
Ingenieurbüro Hoppe: „B-Planverfahren westliche Gewerbefläche /
Stahlwerksplateau zur Planung Innenstadt – West - GeräuschimmissionsUntersuchung mit Lärmkontingentierung“, Dortmund, 15.02.2008
- 22 -
Ingenieurbüro Hoppe: „Innenstadt West / Stahlwerksplateau Mai 2007 –
Gesamtgutachten zum Geräuschimmissionsschutz – Ermittlung der
Lärmpegelbereiche + Schalldämmung Fenster“, Dortmund, 11.09.2008
Ingenieurbüro Hoppe: „Innenstadt West / Stahlwerksplateau Mai 2007 –
Gesamtgutachten zum Geräuschimmissionsschutz – Ermittlung der
Lärmpegelbereiche für B-Plan 877 und 878“, Dortmund, 16.12.2008 und
15.01.2009
- 23 -
Teil B Umweltbericht
11.
Beschreibung des Planungsvorhabens
Die Stadt Bochum beabsichtigt im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes
'Innenstadt-West' die Errichtung eines multifunktionalen Stadtquartiers auf einem
ehemaligen Industriegelände der ThyssenKrupp Steel AG. Um das überwiegend
nicht mehr genutzte Werksgelände einer städtebaulich akzeptablen Folgenutzung
zuzuführen, werden durch die Stadt Bochum zwei Bebauungspläne (Bebauungsplan
Nr. 877/878) aufgestellt, welche die planungsrechtliche Grundlage für die geplante
Innenstadterweiterung bilden.
Im Sinne des Entwicklungskonzeptes ist eine Ausweisung von Dienstleistungs-, Büro, Gewerbe- und Wohnbauflächen vorgesehen. Nördlich des im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 878 liegenden Zentrallagers der ThyssenKrupp Steel AG ist die
Errichtung eines Parkhauses geplant, das neben Anwohnern und Beschäftigten auch
den Besuchern des nördlich gelegenen Veranstaltungszentrums (Jahrhunderthalle)
zur Verfügung stehen soll.
Weitere Einzelheiten zu dem geplanten Vorhaben sind der Begründung zum
Bebauungsplan zu entnehmen.
Da es sich bei den beiden Bebauungsplänen um einen Bereich handelt, der einen
sachlichen und räumlichen Zusammenhang bildet, bezieht sich der Umweltbericht auf
beide Bebauungspläne.
11.1
Angaben zum Standort des Planungsvorhabens
11.1.1 Bebauungsplangebiet
Die Bebauungsplangebiete liegen westlich des Innenstadtbereiches von Bochum im
Stadtteil 'Stahlhausen'. Während der Bereich östlich des Untersuchungsgebietes
noch überwiegend industriell genutzt wird, grenzt im Norden mit dem 'Westpark' ein
innerstädtischer Erholungsbereich an. Im Süden und Westen wird das Umfeld der
Bebauungspläne überwiegend durch Wohn- und Gewerbebebauung geprägt.
Bebauungsplan Nr. 877
Die südliche Abgrenzung verläuft entlang der 'Alleestraße'; im Westen grenzt das
Bebauungsplangebiet auf Höhe des Hauses 'Alleestraße' 131 bzw. im Bereich der
vorhandenen
Stützmauer
des
ehemaligen
Stahlwerkplateaus
an
das
Bebauungsplangebiet Nr. 878. Im Norden reicht das Bebauungsplangebiet
überwiegend bis an einen hier verlaufenden Fußweg heran, der die Grenze zum
gestalteten Parkbereich (Westpark) bildet. Ein Teilstück der nördlichen Grenze
verläuft ebenso wie die westliche Außengrenze entlang der Grundstücke, die noch
durch den 'Bochumer Verein Verkehrstechnik' (BVV) als Werksgelände genutzt
werden.
Bebauungsplan Nr. 878
Die südliche Abgrenzung verläuft entlang der 'Alleestraße', im Westen wird das
Bebauungsplangebiet durch die 'Wattenscheider Straße' bzw. die 'Gahlensche
Straße' begrenzt. Die östliche Grenze des nördlichen Planungsraumes sowie die
nördliche Außengrenze verläuft an der Böschungsunterkante der 'Nordpol' genannten
Aufschüttung. Im Osten grenzt das Bebauungsplangebiet auf Höhe des Hauses
'Alleestraße' 131 bzw. im Bereich der vorhandenen Stützmauer des ehemaligen
Stahlwerkplateaus an das Bebauungsplangebiet Nr. 877.
- 24 -
11.1.2 Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet umfasst die Flächen der Bebauungsplangebiete Nr. 877
und Nr. 878; eine Erweiterung des Untersuchungsraumes über die Geltungsbereiche
der Bebauungspläne ist für den vorliegenden Umweltbericht nicht erfolgt.
11.1.3 Historischer Überblick
Die Bebauung des Untersuchungsgebietes und der angrenzenden Industrieflächen
begann im Jahr 1842 mit der Gründung der Stahlfabrik Mayer und Kühne, deren
Inhaber Jacob Mayer und Eberhard Kühne kurz zuvor Versuche mit Stahlformguss
auf dem Gelände unternommen hatten. Um 1850 gelang es Jacob Mayer als erstem
Produzenten von Guss- und Tiegelstahl diesen in Formen zu gießen. Doch selbst
dieser Technologievorsprung konnte die bestehenden finanziellen Schwierigkeiten
des Betriebes nicht beseitigen, so dass das Unternehmen am 24. Januar 1854 in die
Aktiengesellschaft Bochumer Verein für Bergbau und Gussstahlfabrikation
umgewandelt wurde.
In den folgenden Jahren entwickelte sich der Bochumer Verein geradezu
explosionsartig, und nahm für seine Produktionsstätten immer größere Flächen in
Anspruch. Zum Anfang des 20. Jahrhunderts war bereits der größte Teil der Fläche
zwischen der 'Gußstahlstraße' im Osten, der 'Alleestraße' im Süden und der Bahnlinie
im Norden durch Produktionsanlagen genutzt. Zwischen 1920 und 1960 arbeiteten
auf dem Areal durchschnittlich 10.000 Beschäftigte.
Mit Beginn der 1970er Jahre war auch für den ehemaligen Bochumer Verein, der
nach einer Reihe von Fusionen und Wiederausgliederungen mittlerweile dem KruppKonzern angehörte, ein vollständiger Erhalt der Produktionstätigkeit nicht mehr
tragbar. Die Friedrich Krupp Hüttenwerke AG, die heute als ThyssenKrupp Steel AG
firmiert, konzentrierte sich zudem auf ihr neues Edelstahlwerk in Bochum-Höntrop.
Ende der 1980er Jahre wurden die letzten Produktionsanlagen aufgegeben; bis heute
unterhält die ThyssenKrupp Steel AG jedoch noch eine zentrale Lagerhalle an der
Alleestraße.
11.2
Art und Umfang des Planungsvorhabens/Bedarf an Grund und Boden
Bebauungsplan Nr. 877
Die Gesamtflächengröße des Bebauungsplanes Nr. 877 umfasst ca. 4,5 ha.
Entsprechend der angestrebten Folgenutzung werden die Baufelder im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes als 'Sonstiges Sondergebiet' (SO) mit der
Zweckbestimmung 'Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Büropark' festgesetzt;
vorhandene Nutzungen werden in die Planung integriert und in ihrem Bestand
gesichert (Gewerkschaftshaus an der Alleestraße). Die zulässige Grundflächenzahl
(GRZ) innerhalb des Bebauungsplangebietes ist auf 0,8 und die
Geschossflächenzahl (GFZ) auf 2,4 begrenzt.
Die Anzahl der Vollgeschosse wird für die einzelnen Baufelder nach Maßgabe der
städtebaulichen Konzeption unterschiedlich festgelegt. Für das Baufeld an der
Alleestraße werden vier bis maximal fünf Geschosse, für das bestehende
Gewerkschaftshaus drei bis maximal neun Geschosse festgesetzt. Auf dem
ehemaligen Stahlwerksplateau wird die Geschossigkeit insgesamt auf maximal drei
Vollgeschosse begrenzt.
- 25 -
Gemäß Anlage 1 zu § 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) unterliegen die geplanten Bauvorhaben im Untersuchungsraum nicht der
Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-pflichtige Vorhaben); aufgrund der
zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) besteht für das Gesamtvorhaben jedoch die Pflicht zur allgemeinen
Vorprüfung des Einzelfalls (vgl. § 3c Abs. 1 Satz 5 UVPG).
Die ausführlichen städtebaulichen und grünordnerischen Festsetzungen innerhalb
des Planungsgebietes sind der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen.
Bebauungsplan Nr. 878
Die Gesamtflächengröße des Bebauungsplanes Nr. 878 umfasst ca. 11,3 ha.
Entsprechend der angestrebten Folgenutzung werden die Baufelder im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes als 'Sonstiges Sondergebiet' (SO) mit der
Zweckbestimmung 'Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Büropark' bzw. 'Parkhaus
Jahrhunderthalle' festgesetzt; vorhandene Nutzungen werden in die Planung
integriert und in ihrem Bestand gesichert ('ThyssenKrupp Zentrallager'/'Torhaus 5').
Die im Eigentum der ThyssenKrupp Steel AG verbleibende Fläche ('ThyssenKrupp
Zentrallager') wird als 'Gewerbegebiet' (GE) festgesetzt. Die zulässige
Grundflächenzahl (GRZ) innerhalb des Bebauungsplangebietes ist auf 0,8 und die
Geschossflächenzahl (GFZ) auf 2,4 begrenzt.
Die Anzahl der Vollgeschosse wird für die einzelnen Baufelder nach Maßgabe der
städtebaulichen Konzeption unterschiedlich festgelegt. Für das Gewerbegebiet an
der Alleestraße ('ThyssenKrupp Zentrallager') werden zwei bis vier Geschosse, für
das östlich angrenzende Baufeld ('Torhaus 5') drei bis vier Geschosse festgesetzt.
Östlich der Wattenscheider Straße wird die Geschossigkeit auf zwei bis fünf-, östlich
der Gahlensche Straße auf zwei bis maximal vier Vollgeschosse begrenzt. Auf den
Baufeldern nördlich des Zentrallagers der ThyssenKrupp Steel AG ist eine fünf bis
zehn (Fläche südlich des Kreisverkehres) bzw. eine zwei -bis maximal
viergeschossige Bebauung zulässig.
Gemäß Anlage 1 zu § 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) unterliegen die geplanten Bauvorhaben im Untersuchungsraum nicht der
Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-pflichtige Vorhaben); aufgrund der
zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) besteht für das Gesamtvorhaben jedoch die Pflicht zur allgemeinen
Vorprüfung des Einzelfalls (vgl. § 3c Abs. 1 Satz 5 UVPG).
Die ausführlichen städtebaulichen und grünordnerischen Festsetzungen innerhalb
des Planungsgebietes sind der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen.
11.3
Verkehrliche Erschließung der Bebauungsplangebiete
Bebauungsplan Nr. 877
Die verkehrliche Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 877 soll über die
vorhandene Zufahrt östlich des IG-Metall Gebäudes erfolgen; der bestehende
Wendehammer würde hierfür zurückgebaut und die Zufahrt in westlicher Richtung
fortgeführt.
Der
vorhandene
Parkplatz,
der
bereits
Bestandteil
des
Planungskonzeptes ist, bleibt weiterhin an die 'Alleestraße' angebunden.
- 26 -
Bebauungsplan Nr. 878
Das Bebauungsplangebiet Nr. 878 soll über die bestehende Zufahrt im
Kreuzungsbereich der 'Wattenscheider Straße'/'Gahlensche Straße' sowie über eine
neu anzulegende Zuwegung in Höhe des Einmündungsbereiches der Straße 'An der
Maarbrücke' auf die 'Gahlensche Straße' erfolgen. Das Zentrallager der
ThyssenKrupp Steel AG ist bereits über eine neu errichtet Zufahrt an die
'Wattenscheider Straße' bzw. an die 'Gahlensche Straße' angebunden. Der
Parkplatzbereich des ehemaligen Pförtner- und Verwaltungsgebäudes (Torhaus 5) ist
über eine Zufahrt an der 'Alleestraße' erschlossen.
12.
Umweltbezogene Ziele
12.1
Landschaftsplan
Das Untersuchungsgebiet befindet
Landschaftsplanes der Stadt Bochum.
12.2
sich
nicht
im
Geltungsbereich
eines
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
Im Bereich bzw. im Anschluss an das Untersuchungsgebiet bestehen keine
Naturschutzgebiete (§ 20 LG NRW), Landschaftsschutzgebiete (§ 21 LG NRW),
Naturdenkmale (§ 22 LG NRW) und/oder Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 23
LG NRW).
12.3
Natura 2000 Schutzgebiete (§ 32 BNatSchG)
Als Natura 2000 wird ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der
Europäischen Union bezeichnet, welches die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRichtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union umfasst.
FFH-Gebiete (Richtlinien 92/43/EWG)
FFH-Gebiete sind spezielle Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie ausgewiesen werden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna)
und
Habitaten
(Lebensraumtypen)
dienen
sollen.
Innerhalb
des
Untersuchungsraumes sind keine FFH-Gebiete festgesetzt worden.
EU-Vogelschutzgebiete (Richtlinien 79/409/EWG)
Die Vogelschutzgebiete innerhalb der Europäischen Union [Special Protected Areas
(SPA)/Besondere Schutzgebiete (BSG)] sollen den Schutz und die Erhaltung aller
wildlebenden Vögel in Europa sicherstellen. EU-Vogelschutzgebiete sind innerhalb
des Untersuchungsraumes nicht festgesetzt worden.
12.4
Sonstige erhaltenswerte Landschaftsbestandteile
Besonders
erhaltenswerte
Landschaftsbestandteile
wie
Geotope
(Fels/Bodenaufschlüsse; Fundstellen von Mineralien/Fossilien etc.) liegen innerhalb des
Untersuchungsraumes nicht vor.
12.5
Grünzüge/Biotopverbund
Die 'Jahrhunderthalle' bzw. der 'Westpark' nördlich des Untersuchungsgebietes
stellten den südlichen Endpunkt des 'Grünzuges D' dar, der sich zwischen den
Städten Recklinghausen, Herten, Herne, Gelsenkirchen und Bochum erstreckt.
- 27 -
Die Entwicklungsziele des Grünzuges sind u. a. die Einbindung von
Industriedenkmälern, Halden und Bahndämmen in die Landschaft, die Umgestaltung
ehemaliger Industrieflächen sowie die Sicherung, Vernetzung und Erweiterung von
bereits bestehenden Grünflächen und Biotopen.
13.
Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile
13.1
Geographisch/geologische Beschreibung des Untersuchungsgebietes
13.1.1 Naturräumliche Gliederung
Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des Westenhellweg, einer leicht gewellten
Fastebene in der Westfälischen Tieflandsbucht, die nach Norden allmählich von 120
m ü. NN auf 60 m ü. NN absinkt. Der Westenhellweg umfasst den lößbedeckten
Westteil der Hellwegbörden und ist stark durch die Stadt- und Industriesiedlungen
des Ruhrgebietes überprägt worden.
13.1.2 Geologie
Geologisch betrachtet liegt das Untersuchungsgebiet an der südlichen
Verbreitungsgrenze des Münsterländer Kreidebeckens. Südlich des Planungsraumes
streicht das Rheinische Schiefergebirge an der Tagesoberfläche aus.
Den tektonisch stark beeinflussten Ton- und Schluffsteinbildungen des Karbons
liegen die Sedimentschichten der Münsterländer Oberkreidemulde diskordant auf.
Die Mächtigkeit dieser kreidezeitlichen Mergelsteinablagerungen erreichen im
westlichen Untersuchungsgebiet eine Stärke von bis zu 5,5 m; im Osten des
Untersuchungsraumes wurden die Sedimente bei Bohrtiefen bis 25 m nicht
durchteuft. Das gesamte Gebiet ist während der Weichsel-Kaltzeit von einer schluffigfeinsandigen Lößdecke überlagert worden. Diese Sedimentdecke ist überwiegend im
Hochglazial der Weichsel-Kaltzeit durch die Ausblasung gefrorener Böden
entstanden und mittlerweile zu Lößlehm verwittert; die Mächtigkeit dieser
Lößlehmdecke beträgt im Untersuchungsraum ca. 6,0 m. Im westlichen Bereich des
Untersuchungsgebietes finden sich schluffige Ablagerungen, die in den
Erosionsrinnen von Marbach und Dibergbach sedimentiert worden sind.
13.1.3 Bergbauliche Tätigkeiten im Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet liegt über den auf Steinkohle verliehenen
Bergwerksfeldern 'Prinz-Regent' bzw. 'Präsiden1/2' sowie über den auf
Kohlenwasserstoff erteilten Erlaubnisfeldern 'Lennert' und 'Lars' (Flözgasnutzung).
Heute noch nachwirkungs-relevanter Tiefenbergbau ist im Untersuchungsgebiet nicht
verzeichnet (vgl. auch Kap. 13.2.5: Schutzgut Klima und Luft/'Methanausgasungen').
13.1.4 Morphologie
Das gesamte Gelände ist in seiner Topographie durch die im vorletzten Jahrhundert
beginnende Industrialisierung stark überformt worden. Gekennzeichnet ist das
Untersuchungsgebiet
durch
zum
Teil
beträchtliche
Höhenunterschiede
anthropogenen Ursprungs zwischen den relativ ebenen Freiflächen parallel der
angrenzenden Straßen und dem höhergelegenen Stahlwerkplateau bzw. der
'Nordpol' genannten Geländeformation (Schlackehalde) nördlich des Zentrallagers
der ThyssenKrupp Steel AG.
- 28 -
13.2
Schutzgutbezogene Beschreibung des Untersuchungsgebietes
13.2.1 Schutzgut 'Mensch'
Im Rahmen des Umweltberichtes sind allein die Auswirkungen relevant, die sich
direkt auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen beziehen.
Auswirkungen, die zu einer Veränderung von wirtschaftlichen oder sonstigen
materiellen Grundlagen beitragen werden im Umweltbericht nicht betrachtet, auch
wenn Konsequenzen auf die menschliche Gesundheit nicht ausgeschlossen werden
können.
Umweltbelastungen, die in direkter Weise auf den menschlichen Organismus oder
die menschliche Psyche wirken, gehen in erster Linie von den Schutzgütern Boden,
Klima und Luft sowie von Lärmbelastungen aus. Über Wechselwirkungen, d. h. auf
indirektem Wege, wie durch die Anreicherung von Schadstoffen in Lebensmitteln
(Schutzgut 'Boden'/'Wasser'), können aber alle im Text behandelten Schutzgüter die
menschliche Gesundheit beeinflussen. Mit Ausnahme der Beschreibung von
Lärmemissionen und Geruchsbelastungen sowie der Erörterung möglicher
Nutzungen des Untersuchungsgebietes für Erholung und Freizeit, erfolgt die
Betrachtung des Schutzgutes 'Mensch' und die Betrachtung gegebenenfalls
vorhandener Wechselwirkungen daher nicht in einem separaten Kapitel, sondern ist
jeweils in den Darstellungen der beschriebenen Schutzgüter integriert.
13.2.1.1
Lärm
Innerhalb des Untersuchungsgebietes bestehen Lärmbelastungen in erster Linie
durch den fließenden Verkehr auf den angrenzenden Straßen sowie durch Gewerbeund Freizeitlärm. Zur Beurteilung der Lärmbelastung wurde durch das Ingenieurbüro
G. Hoppe/Dortmund (HOPPE 2007) ein Lärmgutachten erstellt, das eine
Einschätzung der vorhandenen und zu erwartenden Geräuschintensität an zuvor
festgelegten 'Immissionspunkten' innerhalb des Untersuchungsgebietes zum Ziel
hatte.
Straßenverkehrslärm
Alleestraße/Wattenscheider Straße/Gahlensche Straße
Gewerbelärm
Bochumer Verein Verkehrstechnik
Zentrallager der ThyssenKrupp Steel AG (LKW-Verkehr)
Veranstaltungen in der Jahrhunderthalle
PKW-Parkverkehr
(Parkhaus)/Bus-Verkehr/Besucher-Geräusche
(Jahrhunderthalle)
Freizeitlärm
Außengastronomie 'Wasserwelt'
Open-Air-Veranstaltungen im Bereich der Jahrhunderthalle
PKW-Parkverkehr (Parkhaus) / Bus-Verkehr / Besucher-Geräusche (OpenAir-Veranstaltungen)
In einer 'Ermittlung der Lärmpegelbereiche' für die Bebauungsplangebiete wurden im
Dezember 2008 die zu erwartenden Außenlärmpegel für die Gewerbeflächen östlich
der 'Wattenscheider' bzw. 'Gahlensche Straße' und für das Gewerkschaftsgebäude
dargestellt
(Ingenieurbüro
G.
Hoppe/Dortmund).
Die
Darstellung
der
Lärmpegelbereiche erfolgte dabei im Sinne der DIN 4109 an den Außenwänden der
aktuell geplanten bzw. vorhandenen Gebäude.
- 29 -
Aufgrund der Darstellung sind innerhalb der Bebauungspläne überwiegend
Lärmpegelbereiche zwischen I [51-55 dB(A)] und IV [66-70 dB(A)] zu erwarten;
südlich der Einfahrt zur Jahrhunderthalle (ovales Gebäude) sowie an der Südfassade
des Gewerkschaftsgebäudes kann ein Lärmpegelbereich von V [(71-75dB(A)] erreicht
werden. Erwartungsgemäß werden die niedrigen Lärmpegelbereiche an den
straßenabgewandten Gebäudefronten und die hohen Lärmpegelbereiche an den
straßenzugewandten Gebäudefronten prognostiziert.
Weitere
Einzelheiten
zur
bestehenden
Lärmbelastung
innerhalb
des
Bebauungsplangebietes sowie eine detaillierte Darstellung der Abweichungen von
den
Immissionsrichtwerten
und
Empfehlungen
zu
möglichen
Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Bebauungsplangebiete sind dem zuvor
erwähnten Gutachten bzw. den Anlagen zur 'Ermittlung der Lärmpegelbereiche' zu
entnehmen.
13.2.1.2
Gerüche
Im Geltungsbereich der Bebauungspläne konnten keine Geruchsbeeinträchtigungen
festgestellt werden.
13.2.1.3
Erholung und Freizeit
Erholung und Freizeitnutzung ist ein menschliches Grundbedürfnis, das zur
dauerhaften Sicherung der Lebensqualität des Menschen unumgänglich ist.
Verglichen mit vorangehenden Generationen ist die durchschnittliche Arbeitszeit stark
zurückgegangen, so dass die arbeitsfreie Zeit mit einer Vielzahl von spielerischen
und sportlichen Freizeitaktivitäten ausgefüllt wird. Daneben besteht vor allem in
Ballungsräumen ein hohes Bedürfnis nach stiller, landschaftsgebundener Erholung.
Das Bebauungsplangebiet Nr. 877 ist im Allgemeinen ausreichend erschlossen und
wird gut von Spaziergängern, Walkern, Läufern und Radfahrern angenommen. Im
Zusammenhang
mit
dem
nördlich
anschließenden
'Westpark',
dem
Veranstaltungszentrum 'Jahrhunderthalle' sowie dem Radweg auf der ehemaligen
Erzbahntrasse,
ermöglicht
das
Gebiet
einen
qualitativ
hochwertigen
Erholungsaufenthalt und bildet somit einen regionalen Erholungsschwerpunkt in der
Nähe der Bochumer Innenstadt.
Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 878 sind keine Freiflächen vorhanden, die
eine landschaftsgebundene Erholungsfunktion übernehmen könnten. Im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen jedoch infrastrukturelle Einrichtungen
(Parkplatz/Wegeverbindung zur Jahrhunderthalle), die zumindest teilweise die
Grundlage für eine Erholungsnutzung auf den angrenzenden Flächen bilden.
13.2.2 Schutzgut 'Pflanzen' und 'Tiere'
13.2.2.1
Pflanzen
Die Vegetation, die sich auf dem (ehemaligen) Industriegelände eingestellt hat, ist
wesentlich durch die anthropogen beeinflussten Böden bedingt. Böden von Gewerbeoder Industriebrachen setzen sich in der Regel aus unterschiedlichsten Substraten
zusammen und haben den einst anstehenden Bodentyp in der Regel vollständig
überprägt. Die häufig aufgeschütteten Bodenkörper sind meist arm an Nährstoffen
und organischer Substanz. Je nach Substrattyp können sehr unterschiedliche pHWerte vorliegen.
- 30 -
Aufgrund der geringen Wasserkapazität des Bodens, der Farbe des Substrates oder
der örtlichen Klimabedingungen können die Pflanzen häufiger Trockenheit ausgesetzt
sein. Ferner können Luft- und Bodenverschmutzung, Herbizidbehandlung oder die
direkte Deponierung toxischer Substanzen das Pflanzenwachstum beeinflussen.
Das Untersuchungsgebiet kann aufgrund der Vegetationsstrukturen
Teilbereiche untergliedert werden, die nachfolgend kurz erläutert werden.
in
vier
Bebauungsplan Nr. 877
a) Pioniergehölz-/waldartige Flächen nördlich der Alleestraße
Das ehemalige Stahlwerkplateau nördlich der 'Alleestraße' ist in Folge der natürlichen
Sukzession überwiegend dicht mit Pioniergehölzen bestanden; neben diesen ca. 20
Jahren alten Gehölzbeständen finden sich auf der Plateaufläche Gehölzgruppen,
offene Hochstaudenflure und kleinere Wiesenflächen. Auf den ehemals ungenutzten
Böschungsflächen konnten sich bereits ältere Baumbestände etablieren; hier ist der
Übergang der anthropogen beeinflussten Pioniergehölz-Gesellschaften zu
waldartigen Gehölzgesellschaften zu erkennen. Die Baum- und Strauchschicht der
Pioniergehölz-Gesellschaften wird vorrangig durch Robinia pseudoacacia
(Scheinakazie) und Betula pendula (Hänge-Birke) gebildet. Dort wo sich die
Vegetation schon über einen längeren Zeitraum relativ ungestört entwickeln konnte,
dominieren neben den zuvor genannten Arten in erster Linie Acer pseudoplatanus
(Berg-Ahorn), Fraxinus excelsior (Esche) und Populus spec. (Pappel).
b) Gestaltete Freiflächen im Bereich des Gewerkschaftsgebäudes
Die Freiflächen im Osten des Bebauungsplangebietes (Flächen im Umfeld des
Gewerkschaftshauses) sind gärtnerisch gestaltet, so dass sich hier neben größeren
Rasenflächen und Einzelbäumen auch Schnitthecken aus bodenständigen Gehölzen
und Ziergehölz-Pflanzungen finden.
Bebauungsplan Nr. 878
c) Flächen im Bereich des Zentrallagers
Im südlich gelegenen Bereich ist das Bebauungsplangebiet größtenteils durch die
Halle des Zentrallagers der ThyssenKrupp Steel AG, das ehemalige Pförtner- und
Verwaltungsgebäude (Torhaus 5) sowie durch die angrenzenden Verkehrsflächen
versiegelt bzw. im Bereich der geschotterten Sanierungsfläche teilversiegelt. Von
vereinzelten Wiesenflächen, den Parkplatzbäumen am Torhaus 5 sowie zwei
kleineren Gehölzflächen abgesehen, ist der gesamte Bereich vegetationsarm; in den
Randbereichen der versiegelten Flächen findet sich jedoch teilweise eine
standorttypische Ruderalvegetation aus Hochstauden und Pioniergehölzen.
d) Brachflächen östlich der 'Gahlensche Straße'
Auf der Fläche parallel der 'Gahlensche Straße' konnte sich in den vergangenen
Jahren eine Gehölzbrache etablieren, die durch standorttypische Pionierarten wie
Betula pendula (Sand-Birke), Buddleja davidii (Sommerflieder) oder Salix spec.
(Weide) geprägt ist. Lediglich im Bereich einer geplanten und wieder verworfenen
Bebauung (Ausstellungshalle/'Planet of Visions') sowie auf den hierfür notwendigen
Zufahrts- und Lagerflächen wurde die Vegetationsdecke in der Vergangenheit
abgeräumt. Im südlichen Zufahrts-/Lagerflächenbereich konnte sich die ehemals
vorhandene Vegetation noch nicht wieder etablieren, auf den geschotterten Flächen
zwischen den Streifenfundamenten der geplanten Ausstellungshalle liegt sie heute in
einer jüngeren Ausprägung vor.
Eine Beschreibung der vorgefundenen Vegetation kann der im Rahmen der
Erstellung des vorliegenden Umweltberichtes durchgeführten Biotoptypenkartierung
entnommen werden (vgl. Anhang: 'Biotoptypenkartierung'/Anlage 01: Karte
'Biotoptypen').
- 31 -
13.2.2.2
Tiere
Die Gehölz-, Brach- und Parkflächen im Untersuchungsgebiet stellen in ihrer
Gesamtheit einen potentiellen (Teil-)Lebensraum für planungsrelevante Tierarten im
Sinne der Vorgaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW dar. Des Weiteren sind im Umfeld der Jahrhunderthalle Vorkommen der
Kreuzkröte (Bufo calamita) und des Kleinen Wasserfrosches (Rana lessonae)
bekannt, die nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützt
sind.
Ob im Bereich der Bebauungsplangebiete weitere 'besonders geschützte' oder
'streng geschützte' Arten vorkommen, war zum Anfang des Jahres 2008 nicht
bekannt. Die Stadt Bochum beauftragte daher die Plan-Zentrum Umwelt
GmbH/Bochum mit der Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung für die
Bebauungsplangebiete Nr. 877 und 878.
Nachgewiesene Vorkommen planungsrelevanter Arten
Im Rahmen der Erstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden zwischen Juli
2008 und Juli 2009 jeweils mindestens drei faunistische Kartierung der Tiergruppen
'Vögel', 'Fledermäuse' und 'Amphibien' durchgeführt, deren Ergebnisse nachfolgend
wiedergegeben werden.
13.2.2.3
Vögel
Im Bereich des Untersuchungsgebietes konnten insgesamt 22 verschiedene
Vogelarten nachgewiesen werden. Von den kartierten Vogelarten sind gemäß den
aktuellen Einstufungen der Roten Liste NRW (Stand: 2008) 20 Arten in NordrheinWestfalen ungefährdet, d.h. sie sind mäßig häufig und zurzeit ist kein merklicher
Rückgang des jeweiligen Artvorkommens feststellbar. Mit der Bachstelze (Motacilla
alba) und dem Fitis (Phylloscopus trochilus) konnten im Untersuchungsgebiet 2 Arten
angesprochen werden, die in die Vorwarnliste der Roten Liste aufgenommen wurden.
Arten der Vorwarnliste sind in ihren Beständen merklich zurückgegangen, aber noch
nicht aktuell gefährdet; sofern die bestandsreduzierenden Faktoren jedoch erhalten
bleiben, ist zukünftig eine Einstufung in die Kategorie 'gefährdet' wahrscheinlich.
Unter den 20 in Nordrhein-Westfalen nicht gefährdeten Vogelarten nimmt der
kartierte Graureiher (Ardea cinerea) eine Sonderstellung ein, da in der Roten Liste
NRW darauf hingewiesen wird, dass ohne artspezifische Schutzmaßnahmen von
einer höhere Gefährdung der Art auszugehen ist.
Obwohl in der Roten Liste NRW nicht als gefährdet eingestuft, ist der Graureiher
nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt, der
ebenfalls im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Grünspecht (Picus viridis) streng
geschützt; beide Arten stellen in Nordrhein-Westfalen eine planungsrelevante Art dar.
- 32 -
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Rote Liste NRW 1996
Aaskrähe/Rabenkrähe
Corvus corone/cornix
Amsel
Turdus merula
*
Blaumeise
Cyanistes caeruleus
*
Buntspecht
Dendrocopos major
*
*
Elster
Pica pica
*
Fitis
Phylloscopus trochilus
*
Gartenbaumläufer
Certhia brachydactyla
Graureiher
Ardea cinerea
Grünspecht
Picus viridis
3
Hausrotschwanz
Pheonicuros ochruros
*
Kohlmeise
Parus major
*
Mauersegler
Apus apus
*
Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
*
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
*
Singdrossel
Turdus philomelos
*
Stieglitz
Carduelis carduelis
*
*
*N
Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
*
Zilpzalp
Phylloscopus collybita
*
3 = gefährdet; N = von Naturschutzmaßnahmen abhängig; * = ungefährdet
Tabelle 01: Vogelarten im Bereich des Untersuchungsgebietes
Fledermäuse
Bei den durchgeführten Kartierungen wurden am nördlichen Rand des
Bebauungsplangebietes Nr. 877 zwei kurze Überflüge von Fledermäusen der
Gattung 'Myotis' registriert. Ebenso konnte eine Fledermaus kartiert werden, die im
nördlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 878 Jagd auf Insekten machte; auch
diese Fledermaus konnte der Gattung 'Myotis' zugeordnet werden. Des weiteren
wurde bei einer Kartierung ein Überflug einer Zwergfledermaus (Pipistrellus
pipistrellus) festgehalten.
In Bochum sind mit der Wasser- (Myotis daubentonii) und der Teichfledermaus
(Myotis dasycneme) zwei Myotis-Arten bekannt; beide Arten sind sowohl an ihrem
Flugverhalten, als auch mit Hilfe von Ultraschall-Detektoren praktisch nicht zu
unterscheiden.
Die Wasserfledermaus gilt im Sinne der Roten Liste (Stand: 1999) in NordrheinWestfalen als 'gefährdet', die Teichfledermaus als 'gefährdete wandernde Art'; die
Zwergfledermaus ist auf Grund von Naturschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
aktuell nicht gefährdet. Alle im Bereich der Bebauungsplangebiete nachgewiesenen
Fledermausarten sind nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes streng
geschützt und stellen in Nordrhein-Westfalen planungsrelevante Arten dar.
Amphibien
Während der Begehungen des Geländes konnten auf der Brachfläche östlich der
'Gahlensche Straße' mehrere Kreuzkröten (Bufo calamita) und vereinzelte Erdkröten
(Bufo bufo) nachgewiesen werden; des weiteren fanden sich bei einer Begehung auf
der Schotterfläche nördlich des Zentrallagers der ThyssenKrupp Steel AG einige
Kreuzkröten. Die Kröten konnten dabei im Bereich der temporären Wasserlachen, auf
ihrer Wanderung über die Schotterflächen sowie vereinzelt in der angrenzenden
Gehölzfläche angetroffen werden.
- 33 -
In den Wasserlachen konnten zudem Laich und junge Kaulquappen nachgewiesen
werden, die der Kreuzkröte zugeordnet werden konnten.
Die Kreuzkröte gilt im Sinne der 'Roten Liste' (Stand: 1998) in Nordrhein-Westfalen
als gefährdet, d. h. dass in großen Teilen des einheimischen Verbreitungsgebietes
eine aktuelle Gefährdung der Art besteht; die Erdkröte wird in Nordrhein-Westfalen
als 'ungefährdet' eingestuft. Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes ist
die Kreuzkröte 'streng geschützt' und stellt in Nordrhein-Westfalen eine
planungsrelevante Art dar.
Außerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne konnten, in den Wasserbecken
die zwischen dem Bereich des Bebauungsplanes 877 und der Jahrhunderthalle
angelegt wurden, mehrere Teichfrösche (Rana kl. esculenta) bzw. Kleine
Wasserfrösche (Rana lessonae) kartiert werden. Der Teichfrosch (Rana kl. esculenta)
stellt eine Bastardform aus dem Kleinen Wasserfrosch (Rana lessonae) und dem
Seefrosch (Rana ridibunda) dar, wobei sich die Art ohne Rückkreuzung mit den
Elternarten fortpflanzen kann. Kleine Wasserfrösche und Teichfrösche kommen oft
gemeinsam vor, da Körperfärbung und -zeichnung aufgrund der großen Variabilität
der Art nur in begrenztem Maße charakteristisch sind, ist eine sichere
Unterscheidung häufig nicht möglich. Teichfrösche verbringen zwar einen Großteil
ihres Lebens in Gewässern, überwintern aber teilweise auch terrestrisch. Demnach
ist davon auszugehen, dass einige Tiere während ihrer terrestrischen Phase auch
geeignete Habitate innerhalb der Bebauungsplangebiete aufsuchen.
Der Teichfrosch ist gemäß der Einstufung der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen
nicht gefährdet und stellt keine planungsrelevante Art dar. Der Kleine Wasserfrosch
gilt im Sinne der Roten Liste NRW als gefährdet, ist nach den Vorgaben des
Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützt und wird in Nordrhein-Westfalen den
planungsrelevanten Arten zugerechnet.
13.2.3 Schutzgut 'Boden'
13.2.3.1
Überformte Böden
Das Untersuchungsgebiet wurde in der Vergangenheit erheblich durch die industrielle
Nutzung beeinflusst. Mit der Errichtung der Produktions- und Nebengebäude war
eine massive Flächeninanspruchnahme des Planungsraumes verbunden; zudem
mussten für die Gebäudekomplexe und das Betriebsgelände ebene Flächen
hergestellt werden, was zu großflächigen Abgrabungen und Aufschüttungen im
Untersuchungsraum führte.
Das gesamte ehemalige Werksgelände wird heute von einer inhomogenen Auffüllung
abgedeckt,
die
sich
überwiegend
aus
Schlacken
und
Bauschutt
(Ziegelbruch/Betonbruch/Schotter etc.) und untergeordneten Anteilen an Aschen,
Kohleresten, Koks sowie umgelagerten natürlichen Böden zusammensetzt. Die
maximal erbohrte Auffüllmächtigkeit wurde mit 16,6 m im Bereich des ehemaligen
Stahlwerkes erbohrt; aufgrund der morphologischen Situation ist jedoch mit einer
Gesamtauffüllungsmächtigkeit von bis zu 20 m zu rechnen. Innerhalb der aufgefüllten
Flächen sind an vielen Stellen Bauwerksreste (Mauerwerk/Fundamente/Bodenplatten
etc.) festgestellt worden. Im gesamten Untersuchungsgebiet ist somit aufgrund der
vorliegenden Untersuchungsergebnisse von einer hochgradigen Überformung der
natürlichen Bodenbildungen auszugehen.
- 34 -
13.2.3.2
Natürliche Böden
Aufgrund der intensiven industriellen Überprägung des Untersuchungsgebietes ist es
wenig wahrscheinlich, dass noch natürliche Böden vorhanden sind.
13.2.3.3
Altlasten
Das heute überwiegend brachliegende Werksgelände an der Alleestraße wurde über
mehr als 150 Jahren durch die metallerzeugende und -verarbeitende Industrie
geprägt. Bei der Gewinnung von Roheisen und Stahl und deren Weiterverarbeitung
wurden dem Herstellungsprozess zum Teil toxische Stoffe zugeführt bzw. entstanden
diese als unvermeidbares Nebenprodukt während des Produktionsverlaufes. Diese
gasförmigen, flüssigen oder staubförmigen Schadstoffe gelangten teilweise durch
Leckagen, Handhabungsverluste oder Deponierung in die Umwelt und bewirkten
unter dem Einfluss der Niederschläge eine Kontamination der anstehenden Böden.
Lösemittel (diverse Kohlenwasserstoffe), Mineralöle, Schwermetalle sowie CyanVerbindungen sind typische Schadstoffgruppen, die in den Böden des
metallverarbeitenden Gewerbes nachweisbar sind. Durch die Aufhaldung von
Industrieabfällen steigt die Möglichkeit der weiteren Ansammlung toxischer
Substanzen, deren Zusammensetzung durch das aufgeschüttete Material bestimmt
wird.
Erwartungsgemäß zeigten die in den vergangenen 15 Jahren durchgeführten
Bodenanalysen eine im gesamten Untersuchungsbereich vorliegende Belastung der
Böden mit nutzungstypischen organischen [Kohlenwasserstoffe/polycyclische
aromatische
Kohlenwasserstoffe
(PAK)/BTEX-Aromaten/Phenole]
und
anorganischen (Cyanide/Schwermetalle) Schadstoffen, die die nutzungsbezogenen
Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
überschreiten. Für das Untersuchungsgebiet wurde daher ein Sanierungsplan
erarbeitet, der die von den Altlasten ausgehenden Gefahren bzw. Gefahrenpotentiale
für die relevanten Schutzgüter unterbinden soll und somit eine weitestgehend
restrisikofreie Folgenutzung des Geländes ermöglicht.
Im Untersuchungsgebiet vorgefundene Belastungsschwerpunkte wurden bereits in
der Vergangenheit teilweise saniert oder temporär durch Bodenauftrag gesichert. Zur
weiteren Herrichtung der Flächen sind Aufwendungen zur Sicherung und Sanierung
erforderlich, die im Rahmen von Teilsanierungsplänen gemaß § 13 BBodSchG zu
konkretisieren sind.
Bodenluft
In der Bodenluft wurden lediglich schwach erhöhte Konzentrationen leicht- bis
mittelflüchtiger Gase ermittelt, von denen kein erhöhtes Gefährdungsrisiko abzuleiten
ist (vgl. auch Kap. 13.2.5: Schutzgut Klima und Luft/'Methanausgasungen').
13.2.4 Schutzgut 'Wasser'
13.2.4.1
Oberflächengewässer
Das Untersuchungsgebiet gehört zum Einzugsbereich der Emscher und ihrer
Nebenläufe (Haupteinzugsgebiet IX der Stadt Bochum). Die im Bereich des
Planungsraumes verrohrten Fließgewässer 'Marbach' und 'Dibergbach' durchqueren
das Gebiet in Richtung Nordwesten; westlich der 'Gahlensche Straße' tritt der
Marbach wieder zu Tage.
- 35 -
Marbach und Dibergbach flossen vor der industriellen Nutzung des Gebietes von
Südosten dem Planungsgebiet oberflächig zu; nördlich des heutigen Zentrallagers
der ThyssenKrupp Steel AG mündete der kleinere Dibergbach in den
wasserreicheren Marbach. Im Rahmen der Strukturplanung 'Emscher Park', die den
Bau von dezentralen Kläranlagen im Einzugsbereich der Emscher und ihrer
Nebenflüsse vorsieht, ist auch die Renaturierung des Marbaches vorgesehen.
13.2.4.2
Grundwasser
Die hydrogeologische Situation im Westen des Untersuchungsgebietes ist durch
beiden Erosionsrinnen des Marbaches und Dibergbaches geprägt, die sich tief in
Sedimentdecke eingeschnitten haben. Innerhalb dieser quartären Rinnen bilden
sandig-kiesigen
Lockersedimente
als
Porengrundwasserleiter
das
Grundwasserstockwerk.
die
die
die
1.
Östlich der Erosionsrinnen ist die quartäre Lößdecke nur sehr gering
wasserdurchlässig; hier befindet sich das 1. Grundwasserstockwerk als
Kluftgrundwasserleiter innerhalb der kreidezeitlichen Schichten. Das 2.
Grundwasserstockwerk in den karbonischen Schichten ist i. d. R. vom quartären
Grundwasserleiter abgetrennt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass
ehemals stockwerktrennende Schichten lokal ausgeräumt oder aufgearbeitet worden
sind und somit Leckagen zwischen dem quartären und karbonischen
Grundwasserleiter bestehen.
Aufgrund der vorliegenden Grundwasserstandsmessungen wurde in den quartären
Lockersedimenten eine nach (Nord-)Westen gerichtete Grundwasserfließrichtung
abgeleitet; das Kluftgrundwasser in den Sedimenten der Kreide strömt in nördliche
bzw. nordwestliche Richtung. Der Grundwasserflurabstand beträgt im
Verbreitungsraum der quartären Bachsedimente (westlicher Planungsraum) ca. 5,0
bis 6,0 m und im Bereich des kreidezeitlichen Grundwasserleiters (östlicher
Planungsraum) ca. 21,5 m.
In Folge der im Boden vorliegenden hohen Konzentrationen an organischen und
anorganischen Schadstoffen ist das Grundwasser teilweise erheblich mit Aromaten,
(polycyclischen aromatischen) Kohlenwasserstoffen, Phenolen und Cyaniden
belastet. Adsorbierbare Organohalogene waren in allen Messstellen nachweisbar;
Schwermetalle wurden dagegen nur in geringen Gehalten bestimmt. Die
Grundwasserbelastungen
liegen
teilweise
bereits
im
Anstrom
des
Untersuchungsgebietes vor.
13.2.4.3
Niederschlagswasser/Abwasser
Das Niederschlagswasser kann mit Blick auf den problematischen Untergrund im
Untersuchungsgebiet nicht versickert werden (vgl. Kap. 4.3.2.3 'Altlasten').
Anfallendes Regenwasser wird daher oberflächig bzw. über ein abgedichtetes
Mulden-Rigolen-System den Entwässerungskanälen zugeführt. Das auf den
Pflanzflächen aufzubringende Substrat nimmt das Niederschlagswasser zwar auf,
überschüssiges Wasser wird jedoch über das Oberflächengefälle abgeführt bzw. im
Untergrund mit Drainagesystemen gefasst und ebenfalls den Entwässerungskanälen
zugeführt. Mit den geplanten Maßnahmen können Schadstoffelutionen aus der
ungesättigten Bodenzone in das Grundwasser nachhaltig unterbunden bzw.
weitestgehend minimiert werden.
- 36 -
13.2.5 Schutzgut 'Klima' und 'Luft'
13.2.5.1
Klima
Klimageographisch liegt der Großraum Bochum im Übergangsbereich zwischen dem
einheitlichen Gefüge des Norddeutschen Tieflandes und dem Mittelgebirgsraum.
Die hier vorherrschenden Westwinde sorgen für die Zufuhr überwiegend atlantischer
Luftmassen, die an der Mittelgebirgsschwelle zum Anstieg und somit zur
Kondensation gezwungen werden.
Mit ca. 800 bis 900 mm liegt der durchschnittliche Jahresniederschlag nur geringfügig
über dem Bundesdurchschnitt, steigt jedoch südlich der Ruhr rasch an. Die
ergiebigsten Niederschläge fallen in den Sommermonaten. Wie für das norddeutsche
Tiefland üblich, liegt der Maximalmonat der Niederschläge im Juli oder August.
Die mittlere Lufttemperatur (Tagesmittel) beträgt im Jahresdurchschnitt ca. 10,0° C,
die niedrigsten Tagesdurchschnitts-Temperaturen werden mit 2-3°C im Monat
Januar, die höchsten im Monat Juli (18-19° C) erreicht. Die mittlere
Jahresschwankung der Lufttemperatur ist mit 16° C relativ gering und belegt die
maritime Beeinflussung.
Die Klimafunktionskarte der Stadt Bochum stellt das Klima im überwiegend
versiegelten Bereich um das Zentrallager der ThyssenKrupp Steel AG als
'Gewerbeklima' dar, das sich durch eine starke sommerliche Aufheizung am Tage
und eine lang anhaltende Wärmebelastungen in der Nacht auszeichnet.
Der ältere Gehölzbestand auf der Böschungsfläche nördlich der Parkplätze an der
'Alleestraße' wird als Fläche mit 'Waldklima' charakterisiert. In diesen Klimabereichen
liegt
eine
extreme
Dämpfung
aller
Klimaelemente
Temperatur/Feuchte/Windgeschwindigkeit/Einund
Ausstrahlung)
vor;
die
Lufthygiene wird durch die Filterung und Ausfällung von Feststoffen positiv
beeinflusst.
Die verbleibenden Bereiche des Planungsraumes werden als Freiflächen mit
'Parkklima' beschrieben; Parkklima-Räume verfügt über ein günstiges Bioklima,
zeigen aber nur begrenzte klimatische Auswirkungen auf die angrenzenden Flächen.
Bioklimatische Ausgleichs- und Lasträume
Die Karte 'Planungshinweise' der Klimaanalyse stellt die Flächen des
Bebauungsplanes Nr. 877 sowie den nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes
Nr. 878 überwiegend als Ausgleichsraum 'Städtische Park- und Grünanlagen' dar.
Innerhalb dieses bioklimatisch wertvollen innerstädtischen Ausgleichsraumes sollen
Bebauungsund
Versiegelungsmaßnahmen
unterbleiben,
vorhandene
Vegetationsstrukturen sind zu erhalten, auszubauen und untereinander sowie mit
dem Umfeld zu vernetzen.
Der Gehölzbestand auf der Böschungsfläche nördlich der Parkplätze an der
'Alleestraße' wird als bioklimatisch wertvoller Ausgleichsraum 'Wald' charakterisiert,
der die Luftgeneration und die Ausfilterung von Schadstoffen unterstützen kann.
Vorhandene Waldflächen sind im Sinne der Planungshinweise der Klimaanalyse zu
erhalten, zu vergrößern und auszubauen.
- 37 -
Der versiegelte Bereich um das Zentrallager der ThyssenKrupp Steel AG wird als
bioklimatischer Lastraum der 'Gewerbe- und Industrieflächen' dargestellt. Hier werden
durch
die
Klimaanalyse
in
erster
Linie
Entsiegelungsund
Durchgrünungsmaßnahmen
gefordert;
die
Funktion
von
vorhandenen
Belüftungsbahnen ist aufrecht zu erhalten, Emissionen sind zu reduzieren.
Die bioklimatischen Ausgleichsräume innerhalb des Untersuchungsgebietes werden
zudem als Teilflächen einer bestehenden und weiter auszubauenden
Grünvernetzung (vgl. Kap. 3.8 'Grünzüge/Biotopverbund') dargestellt.
13.2.5.2
Luft
Die lufthygienische Situation der Stadt Bochum wird durch den Ferntransport von
Stoffen aus umliegenden Quellgebieten (Grundbelastung) sowie durch Immissionen
bestimmt, die durch ortsansässige Emittenten hervorgerufen werden.
Ferneinträge sind in erster Linie aus dem westlichen Ruhrgebiet zu erwarten; jedoch
können auch Schadstoffe aus noch weiter entfernten Quellgebieten zur
Grundbelastung des Raumes beitragen. Bei ungünstigen Wetterbedingungen kann
die durch Ferntransport verursachte Feinstaubbelastung im östlichen Ruhrgebiet bis
zu 50% der Gesamtbelastung erreichen.
Im Bereich des Untersuchungsgebietes sind in erster Linie der Straßenverkehr sowie
die Produktionstätigkeit der umliegenden Industrie- und Gewerbebetriebe als lokaler
Emittent von Luftschadstoffen zu betrachten.
Feinstaub/Umweltzone
Die Belastung der Luft mit inhalierbarem bzw. lungengängigen Feinstaub (Particulate
Matter/PM 10) darf einen Tagesmittelwert von > 50 µg/m³ maximal an 35 Tagen im
Jahr überschreiten [vgl. 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)]. Die
Auswertung von Feinstaubmessungen hat ergeben, dass es ab einem
Jahresmittelwert von > 30 µg/m³ in der Regel zu einer Überschreitung der zulässigen
Überschreitungstage kommt. Beträgt die vorliegende Belastung mit Feinstaub mehr
als 29 bzw. weniger als 30 µg/m³ reichen bereits geringe Veränderungen der
meteorologischen
Verhältnisse
bzw.
geringfügige
Veränderungen
der
Verkehrsbelastung aus, um das Tagesmittel des Grenzwertes zu überschreiten.
Der 'Luftreinhalteplan Ruhrgebiet' (Teilplan Ruhrgebiet Ost) stellt die an das
Untersuchungsgebiet angrenzenden Straßen überwiegend als Bereiche mit einem
Jahresmittelwert von weniger als 29 µg/m³ Feinstaubbelastung dar; lediglich südlich
des Zentrallagers der ThyssenKrupp Steel AG wird auf einem ca. 325 m langen
Teilstück der Jahresmittelwert von 30 µg/m³ für PM 10 überschritten, so dass hier von
einer Überschreitung der zulässigen Überschreitungstage auszugehen ist. Im
direkten Umfeld des Planungsraumes werden die Grenzwerte zudem auf einem
Teilstück der 'Wattenscheider Straße' sowie auf der 'Alleestraße' westlich des
Kreuzungsbereiches 'Alleestraße'/'Wattenscheider Straße' überschritten.
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Ost (LRP) ist am 04.08.2008 in
Kraft getreten. Im Rahmen des LRP ist am 01.10.2008 die Bochumer Umweltzone in
Kraft getreten. Die Plangebiete der B-Pläne liegen in der Umweltzone. Die Zufahrt zur
Jahrhunderthalle wurde aus der Umweltzone ausgenommen. In Umweltzonen gilt ein
Verbot für schadstoffintensive Fahrzeuge. Sie dienen dem Ziel, die
Schadstoffkonzentrationen an den Belastungsschwerpunkten zu senken und die
Hintergrundbelastung zu reduzieren.
- 38 -
Lufthygienische Ausgleichsprozesse
Frischluftzufuhr- oder nächtliche Kaltluftabflussbereiche sowie bedeutende
Luftleitbahnen sind im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen worden; in der
Klimafunktionskarte der Stadt Bochum werden angrenzend jedoch die 'Alleestraße'
sowie die nördlich verlaufende Bahntrasse als belastete (Alleestraße) bzw.
unbelastete (Bahntrasse) Luftleitbahn dargestellt.
Methanausgasungen
In den letzten Jahren kam es an mehreren Stellen im Bochumer Stadtgebiet zu
Austritten von Methangas an der Erdoberfläche. Es handelt sich dabei um natürliche
Gasvorkommen, die bei der Zersetzung von Steinkohlevorkommen entstehen.
Die Karte der potentiellen Methanausgasungen unterteilt das Stadtgebiet in mehrere
Bereiche hinsichtlich der Austrittswahrscheinlichkeit von Methangas. Das
Untersuchungsgebiet liegt in Zone 1 der zuvor erwähnten Karte; danach sind
kritische Methanzuströmungen wenig wahrscheinlich.
13.2.6 Schutzgut 'Landschaft'
Die Landschafts- bzw. Ortsbildqualität wird vor allem durch optische Reize bestimmt,
die durch morphologische, vegetations- und nutzungsbedingte Strukturelemente
ausgelöst werden. Mit Hilfe dieser Strukturen lässt sich der Erlebniswert eines
Raumes definieren, der für die landschaftsgebundene Erholung von besonderem
Wert ist.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landschaftsgesetz NordrheinWestfalen (LGNW) legt zudem fest, dass 'Natur und Landschaft ... im besiedelten und
unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sind, dass die ...
Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des
Menschen und als Vorraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft
nachhaltig gesichert wird'. Der Gesetzgeber nennt damit gleichzeitig die Kriterien, die
zur Bestandsbewertung des Landschaftsbildes angewandt werden können.
Das Landschaftsbild/Ortsbild der Bebauungsplangebiete wird überwiegend durch die
ehemalige industrielle Nutzung und die damit verbundenen Aufschüttungen geprägt.
Hierdurch wird der Untersuchungsraum in zwei höhenversetzte Geländestufen
untergliedert.
Dieser Höhenversatz, der bis zu ca. 16 m erreicht, wird durch steile
gehölzbestandene Böschungen und ein monumentales Stützmauerbauwerke
(Colosseum) abgefangen.
Der Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 877 ist in erster Linie durch das
gehölzbestandene Hochplateau geprägt, das teilweise von Fußwegen durchschnitten
wird. Daneben finden sich im Bereich des neu errichteten Gewerkschaftshauses
intensiv gärtnerisch gestaltete Außenanlagen und zwei Parkplatzflächen an der
'Alleestraße'. Der Landschaftsraum des Bebauungsplangebietes Nr. 877 ist aufgrund
seiner morphologischen Gegebenheiten, der räumlich Gliederung sowie seiner
innerstädtischen Lage unter ökologischen als auch unter erholungsfürsorglichen
Aspekten relativ positiv zu bewerten.
Die Flächen des Bebauungsplangebietes Nr. 878 werden überwiegend durch den
Gebäudekomplex der ThyssenKrupp Steel AG, die im Westen und Osten
angrenzenden Stellplatzflächen sowie durch eine Brachfläche östlich der 'Gahlensche
Straße' dominiert.
- 39 -
Nördlich bzw. östlich des Bebauungsplangebietes erhebt sich die 'Nordpol' genannte,
gehölzbestandene Geländeformation. Innerhalb des Landschaftsraumes befinden
sich mit den Stellplatzflächen verkehrsinfrastrukturelle Einrichtungen, die teilweise die
Grundlage für eine erholungswirksame Nutzung der angrenzenden Parkfläche
(Westpark) bilden; unter ökologischen Aspekten ist die Brachfläche östlich der
'Gahlensche Straße' positiv zu bewerten.
13.2.7 Schutzgut 'Kultur- und Sachgüter'
Innerhalb des Untersuchungsgebietes steht das Zentrallager der ThyssenKrupp Steel
AG unter Denkmalschutz. Das angrenzende ehemalige Pförtner- und
Verwaltungsgebäude
(Torhaus
5)
sowie
das
'Colosseum'
genannte
Stützmauerbauwerk zählen jedoch zu den 'Objekte der Industriekultur'. Sonstige
Kultur- und Sachgüter werden durch die geplanten Bauvorhaben nicht betroffen.
14.
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen
14.1
Auswirkungen auf das Schutzgut 'Mensch'
14.1.1 Lärm
Das Bebauungsplanungsgebiet wird durch die Baumaßnahme vermehrt für den
Kraftfahrzeugverkehr erschlossen. Hiermit ist eine entsprechenden Lärmbelästigung
durch Geräusche des fließenden Verkehrs (Motoren- und Rollgeräusche) und des
ruhenden Verkehrs (Türenschlagen, Anlassen des Motors, Stimmengewirr,
Musikwiedergabe, Verladebetrieb etc.) verbunden. Neben der Lärmbelastung durch
den Pendler-, Besucher- und Anlieferungsverkehr sind dabei in erster Linie die auf
den geplanten Besucherparkplätzen (Parkhaus) entstehenden Geräuschemissionen
von Bedeutung.
Hier haben die Berechnungsergebnisse für den relevanten Nachtzeitraum gezeigt,
dass der Geräuschimmissionsrichtwert für Mischgebiete an allen untersuchten
Immissionspunkten in der Wohnnachbarschaft außerhalb des Untersuchungsraumes
unterschritten wird (vgl. Kap. 13.2.1.1 Lärm).
Durch die Festsetzung als SO Gebiet mit der Zweckbestimmung „Dienstleistungs-,
Wissenschafts- und Büropark“ bzw. Gewerbe, wo nur nicht störende Nutzungen
zugelassen sind, werden weitere Beeinträchtigungen nicht erwartet.
14.1.2 Gerüche
Aussagen zu möglichen Geruchsemissionen im Rahmen der gewerblichen Nutzung
können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da den Verfassern keine
genauen Angaben über die konkrete Nutzung der Gewerbeflächen vorliegen.
14.2
Auswirkungen auf das Schutzgut 'Pflanzen' und 'Tiere'
Die Gehölz-, Brach- und Parkflächen des Untersuchungsraumes stellen in ihrer
Gesamtheit im innerstädtischen Umfeld relativ bedeutsame Vegetationsstrukturen
des betrachteten Ökosystems dar. Maßgeblich ist dabei in erster Linie die
Zusammensetzung sowie die unterschiedlichen Standortausprägungen der
Vegetationsbestände.
- 40 -
Durch die Realisierung der geplanten Baumaßnahmen werden in erster Linie
anthropogen geprägte Gehölzflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 877 und
die Brache östlich der 'Gahlensche Straße' (Bebauungsplan Nr. 878) beansprucht.
Die betroffenen Biotope stehen nicht mehr -oder nur noch stark eingeschränkt- als
potentieller Lebensraum für diverse Pflanzenarten zur Verfügung. Des Weiteren rückt
der Siedlungsbereich an die Grenzen schützenswerter und teilweise störanfälliger
Vegetationsbestände heran (gehölzbestandene Böschungs-/Plateauflächen westlich
der Jahrhunderthalle), so dass Beeinträchtigungen angrenzender Flächen durch
störende Emissionen nicht ausgeschlossen werden können.
Aus faunistischer Sicht muss durch die geplanten Baumaßnahmen ebenfalls von
einem generellen Rückgang der Artenvielfalt im Untersuchungsraum ausgegangen
werden. Für die im Auftrag der Stadt Bochum untersuchten Tiergruppen werden die
zu erwarteten Auswirkungen nachfolgend aufgeführt.
Vögel
Mit der Umsetzung der Bebauungspläne werden Vogelarten, die ältere Bäume wilder
Parklandschaften mit reichlich Unterwuchs nutzen, aus dem betrachteten Areal
langfristig verschwinden. Hierzu zählen bei den vorgefundenen Arten in erster Linie
Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) und
Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) sowie Buntspecht (Dendrocopos major) und
Grünspecht (Picus viridis).
Fledermäuse
Nach dem momentanen Kenntnisstand fallen die Auswirkungen des geplanten
Bauvorhabens für Fledermäuse eher gering aus. Da sowohl die bestehenden
künstlichen Gewässer nördlich des Bebauungsplanes Nr. 877 als auch der ältere
Gehölzbestand westlich der Jahrhunderthalle erhalten bleiben, ist eine
Beeinträchtigung des Gebietes für Fledermäuse hauptsächlich in einer erhöhten
Lichtverschmutzung gegeben.
Amphibien
Die Brachfläche im Norden des Bebauungsplangebietes Nr. 878 wird durch die
geplante Bebauung nahezu vollständig zerstört, wodurch der Bereich für die hier
siedelnde Kreuzkröte entfällt.
Der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae) und der Teichfrosch (Rana kl. esculenta)
sind von dem geplanten Bauvorhaben vor allem während ihrer terrestrischen Phase
betroffen, während der sie in Erdhöhlen und Nischen leben. Durch die geplante
Bebauung der beanspruchten Teillebensräume ist von einer Reduzierung des
Siedlungsradius auszugehen.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Prognose der Schädigungs- und Störungsverbote
Die vorliegenden Kartierungsergebnisse belegen das Vorkommen von einer im Sinne
des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützten Tierart (Reiher) und
mindestens vier streng geschützten Tierarten (Grünspecht/Wasser- bzw.
Teichfledermaus/ Zwergfledermaus/Kreuzkröte); alle nachgewiesenen, besonders
oder streng geschützten Tierarten stellen in Nordrhein-Westfalen planungsrelevante
Arten dar.
- 41 -
In Anbetracht der vorliegenden Erkenntnisse ist für die Gruppe der Vögel und
Fledermäuse nicht davon auszugehen, dass durch die Realisierung der
Bebauungspläne Tiere verletzt oder getötet werden bzw. Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten der betrachteten Arten beschädigt oder zerstört werden; ein Verstoß
gegen die artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbote des § 42 Abs. 1
BNatSchG würde somit nicht vorliegen.
Für die Kreuzkrötenpopulation wären mit der Realisierung des Vorhabens
Schädigungen durch Verletzung und Tötung sowie durch die Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten; des Weiteren würden Nahrungs- und
Jagdgebiete sowie Wanderkorridore zerstört. Ohne die Durchführung von
vorgezogenen funktionserhaltenden Maßnahmen würden somit die Schädigungs- und
Störungsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.
Vorgezogene funktionserhaltende Maßnahmen
Zur
Abwendung
der
Schädigungsund
Störungsverbote
des
Bundesnaturschutzgesetzes bzw. zur Erwirkung einer Ausnahme im Sinne des
Gesetzes bei der zuständigen Zulassungsbehörde (vgl. § 43/Abs. 8 BNatSchG) ist
eine Umsiedlung der im Bereich der Bebauungsplangebiete siedelnden
Kreuzkrötenpopulation in einen anderen Lebensraum notwendig.
Hierzu wurde im Winter 2008/2009 das Grundstück eines ehemaligen Autokinos in
Bochum- Wattenscheid begutachtet, das zu diesem Zeitpunkt von der Stadt Bochum
als ökologische Ausgleichsfläche hergerichtet wurde. Nach der Auffassung der
Fachgutachter und den Vertretern der Stadt Bochum ist das Grundstück nach der
Realisierung artenspezifischer Kompensationsmaßnahmen generell für die geplanten
Umsiedlungsmaßnahme geeignet, so dass die Ansiedlung der Kreuzkrötenpopulation
auf der Fläche weiter verfolgt wurde und im Frühjahr 2009 mit der Umsiedlung der
Kreuzkröten-Population begonnen wurde. Bis zum August 2009 konnten ca. 40
adulte Tiere sowie Laich der Kreuzkröte umgesetzt werden.
14.3
Auswirkungen auf das Schutzgut 'Boden'
Die Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen sowie eventuell erforderliche
sonstige Sanierungsmaßnahmen zum Zwecke der Gefahrenabwehr für Mensch und
Umwelt führen zu einer unweigerlichen Beeinträchtigung der Lebensraum- und
Regelungsfunktionen des Bodens. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die
großflächigen Bodenaufschüttungen sowie massive Versiegelungsmaßnahmen der
Vergangenheit bereits zu einer flächenhaften Zerstörung des natürlichen
Bodengefüges geführt haben.
Durch den angestrebten hohen Versiegelungsgrad im Planungsgebiet werden
eventuelle Schadstoffeinträge zukünftig wirksam unterbunden. Von einer
nennenswerten weiteren Belastung des Bodens mit Schadstoffen ist daher nicht
auszugehen.
14.4
Auswirkungen auf das Schutzgut 'Wasser'
14.4.1 Oberflächengewässer
Das Entwässerungskonzept der Bebauungspläne folgt der Vorgabe, Schmutz- und
Niederschlagswässer getrennt abzuleiten; die anfallenden Niederschlagswässer
sollen dem Marbach zugeführt werden. Vorerst ist noch die Einleitung von
Mischwasser in den Marbach vorgesehen.
- 42 -
Im
Rahmen
der
beabsichtigten
Entflechtung
von
Schmutzund
Niederschlagswässern sowie der Renaturierung des Marbaches soll das
Niederschlagswasser zukünftig getrennt gefasst und abgeleitet werden. Hierzu wird
ein parallel zum Marbach verlaufender Abfangsammler gebaut, der die heutigen
Misch- und Schmutzwassereinleitungen aufnimmt; langfristig wird dem Marbach
folglich nur noch Regenwasser zugeleitet werden.
Die zur Drosselung der Abflussmengen geplanten Mulden-Rigolen-Systeme sollen so
ausgelegt werden, dass von der Versiegelung herrührenden Abflussspitzen möglichst
unterbunden werden. Sofern mit den geplanten Maßnahmen die für den Marbach
vertretbare Einleitungsmenge nicht erreicht werden kann, werden zusätzliche
technische Rückhaltemaßnahmen (z. B. Stauraumkanal/Regenrückhaltebecken)
durchgeführt.
Untersuchungen über den Einfluss der geplanten Einleitung der Niederschlagswässer
auf die Gesamtabflusssteigerung und die Biozönose des Marbaches liegen nicht vor.
Eine mögliche Gewässerverunreinigung sollte in jedem Fall durch eine ausreichende
Vorbehandlung von potentiell belasteten Niederschlagswässern ausgeschlossen
werden. Die auf den versiegelten Flächen anfallenden Regenwässer müssen daher
so vorbehandelt werden, dass auch bei einem unerwarteten Austritt (z. B. durch
Leckagen) von gewässerbelastenden Stoffen (Kraftstoff/Schmieröl/Bremsflüssigkeit
o. ä.) keine verunreinigten Niederschlagswässer in den Marbach gelangen können.
Durch die Baugebietsausweisung im Bereich des ehemaligen Marbachverlaufes wird
eine mögliche Renaturierung des Marbaches, die im Rahmen der Strukturplanung
'Emscher Park' vorgesehen ist, im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen.
14.4.2 Grundwasser
Innerhalb des Planungsgebietes kommt es durch die zusätzliche Bodenversiegelung
zu einem erheblichen Verlust von Retentionsräumen. Ferner hat die Ableitung der
Niederschlagswässer eine Verringerung der Grundwasserneubildung zur Folge und
kann somit zu einer allgemeinen Veränderung des Grundwasserstromes und des
Grundwasserflurabstandes beitragen.
Positiv zu werten sind die geplanten Versiegelungsmaßnahmen hingegen im Hinblick
auf die vorliegenden Schadstoffbelastungen des Bodens, da durch die geplanten
Maßnahmen Schadstoffe nicht mehr bzw. nur in erheblich verringerter Menge in das
Grundwasser gelangen können. Ebenso können auf Grund der überwiegend
flächenhaften Versiegelung im Untersuchungsraum Schadstoffe aus dem
Kraftfahrzeugverkehr und der gewerblichen Nutzung nicht in das Grundwasser
gelangen.
14.5
Auswirkungen auf das Schutzgut 'Klima' und 'Luft'
Durch die Realisierung des Planungsvorhabens werden in erster Linie
Abstrahlungsflächen (Baukörper/versiegelte Flächen) erzeugt und lufthygienisch
wirksame Ausgleichsräume zerstört. Hierdurch ist zukünftig eine höhere Erwärmung
des Untersuchungsraumes während des Tages zu erwarten. Daneben ist von einer
Beeinträchtigung einer bestehenden lokalklimatischer Vernetzungsfunktion zwischen
einem Ausgleichsraum im Nordwesten (Grünzug D) und den an das
Untersuchungsgebiet
angrenzenden
Lasträumen
(Industrie-/Wohngebiete)
auszugehen.
- 43 -
Zusätzliche Luftschadstoffe (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffe,
Stickoxide) sind neben Emissionen durch den Hausbrand oder Gewerbebetrieb im
Wesentlichen nur kleinräumig durch den Kfz-Verkehr zu erwarten. Mit der Zunahme
des Kfz-Verkehrs ist jedoch auch eine weitere Belastung der Luft mit inhalierbarem
Feinstaub bzw. lungengängigem Feinstaub durch Abgase (Ruß) und Materialabrieb
(Reifen-/Brems-/Straßenbeläge) verbunden; daneben werden reaktionsfähige Gase
(Stickoxide) emittiert, die zu einer generellen Erhöhung der atmosphärischen
Feinstaub- bzw. Schwebstaubbelastung beitragen können.
Durch die Festsetzung als SO Gebiet mit der Zweckbestimmung „Dienstleistungs-,
Wissenschafts- und Büropark“ bzw. Gewerbe, wo nur nicht störende Nutzungen
zugelassen sind, werden weitere Beeinträchtigungen nicht erwartet.
14.6
Auswirkungen auf das Schutzgut 'Landschaft'
Industrielle Nutzung bestimmte über einen langen Zeitraum das Erscheinungsbild des
Untersuchungsgebietes. Durch die Folgenutzung wird das Betriebsgelände ein
weiteres mal überformt. Diese Veränderungen lassen sich jedoch nicht mit
landschaftsplanerischen Wertmaßstäben messen, da eine Beeinträchtigung des
'Landschafts-/Ortsbildes' im klassischen Sinne nicht vorliegt.
Die Realisierung der Bebauungspläne wird in erster Linie zu einer
Wahrnehmungsreduzierung der momentan prägenden, industriehistorischen
Geländeformationen innerhalb des Baugebietes ('Nordpol' /'Stahlwerkplateau')
führen, da durch die geplanten Gebäudekörper die wahrnehmbaren Geländekanten
an die angrenzenden Straßenräume verlagert werden. Des Weiteren wird mit dem
Verlust des Gehölzbestandes auf dem ehemaligen Stahlwerkplateau eine prägende
und den 'Westpark' gliedernde Grünfläche zerstört. Auch wenn die momentan
vorhandene und gestalterisch wünschenswerte 'Überhöhung' der Plateaufläche durch
die geplante Bebauung wieder hergestellt werden kann, wird durch die Reduzierung
der vorhandenen Gehölzstrukturen der Wert des Planungsraumes für die
landschaftsgebundene Erholung zumindest in diesem Teilbereich beeinträchtigt.
14.7
Auswirkungen auf das Schutzgut 'Kultur- und Sachgüter'
Im Rahmen der Realisierung der Bebauungspläne werden westlich und nördlich des
Zentrallagers der ThyssenKrupp Steel AG neue Gebäudekörper mit bis zu zehn
Vollgeschossen entstehen. Durch die geplanten Baumaßnahmen werden
vorhandene Sichtbeziehungen auf die denkmalgeschützte Halle unterbrochen bzw.
aufgrund des zukünftig nicht mehr zu erzielenden Betrachtungsabstandes stark
eingeschränkt. Des Weiteren wird das Zentrallager durch die angrenzende Bebauung
seine solitäre Stellung verlieren und somit durch den Betrachter vermindert
wahrgenommen werden.
15.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
Die im Untersuchungsgebiet relevanten Schutzgüter wurden in den
vorangegangenen Kapiteln erfasst und hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer
Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Eingriffen bewertet. Die nachfolgende
Prognose beschreibt die mögliche Entwicklungstendenz der untersuchten Fläche bei
Durchführung sowie bei einer Nichtdurchführung (Nullvariante) der geplanten
Baumaßnahmen. Die Entwicklungsprognose ermöglicht daher einen Vergleich der
zukünftigen Situation unter Berücksichtigung der geplanten Baumaßnahmen mit dem
Zustand, der sich unter Beibehaltung der derzeitigen Verhältnisse einstellen würde.
- 44 -
Im Vordergrund der
Untersuchungsraumes.
15.1
Betrachtung
steht
dabei
das
Biotoppotential
des
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Planungsvorhabens
Die nachfolgend dargestellten Entwicklungsprognosen legen zu Grunde, dass bei
einer Nichtdurchführung der Planungsvorhaben auch keine Teilrealisierung der
geplanten oder eine Realisierung alternativer Bauvorhaben im Sinne des § 34 BauGB
erfolgt (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Bebauungsplan Nr. 878
Ohne die geplanten Baumaßnahmen würde im Westen des Planungsraumes die
Nutzung der Kfz-Stellplatzflächen durch die Besucher des 'Westpark'-Geländes
erhalten bleiben. Die Brachfläche im Norden des Bebauungsplangebietes würde
zunehmend durch Gehölzarten der Pionierwaldgesellschaften beschattet, wodurch
die teilweise noch vorhandene Vegetation des Offenlandes zurückgedrängt werden
würde. Das Endstadium dieses sukzessiven Vorganges ist ein standortbedingter,
d. h. anthropogen beeinflusster, stabiler Gehölzbestand mit einem waldähnlichen
Kleinklima.
Aus faunistischer Sicht erfolgt mit der vermehrt anfallenden Laubstreu die
Einwanderung von Tierarten der Gebüschflächen und Gehölzbestände, während die
Arten offener Flächen zurückgedrängt würden.
Bebauungsplan Nr. 878
Ohne die geplante Baumaßnahme, würden sich die Gehölzbestände innerhalb des
Bebauungsplangebietes in Aufbau und Artenzusammensetzung zunehmend
differenzieren. Durch das Gehölzwachstum und die hiermit verbundene Beschattung
vergrößert sich der Anteil schattenliebender Gehölze und die Pflanzen des
Offenlandes werden zurückgedrängt. Das Endstadium der oben beschriebenen
sukzessiven Vorgänge sind standortbedingte Gehölzbestände mit einem
waldähnlichen Kleinklima.
15.2
Entwicklungsprognose bei Durchführung des Planungsvorhabens
Bei einer Durchführung des Planungsvorhabens verbleiben überwiegend Flächen
innerhalb des Planungsgebietes, die einer intensiven Nutzung durch den Menschen
unterliegen. Von einer Entwicklung hochwertiger Biotope im Bereich der
Gewerbeflächen ist daher nicht auszugehen; die neu angelegten Grünflächen bilden
in erster Linie potentielle Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten, die sich in ihrer
Entwicklung an eine urbane Umgebung angepasst haben.
16.
Beschreibung der vorgesehenen umweltrelevanten Maßnahmen
16.1
Bodensanierung/Grundwasserschutz
Im Sinne des Sanierungsplanes ist vorgesehen, belastete Böden oberflächig
abzutragen und mit unbelastetem Material zu überdecken; gegen aufsteigendes
möglicherweise belastetes Grundwasser wird vor der Wiederverfüllung
gegebenenfalls eine kapillarbrechende Schicht eingebaut. Zur Vermeidung bzw.
Verminderung von Auswaschungen vorhandener Schadstoffe in das Grundwasser ist
innerhalb des Planungsraumes eine nahezu vollständige Versiegelung aller Flächen
anzustreben.
Das
in
den
verbleibenden
Freiflächen
einsickernde
Niederschlagswasser wird i. d. R. über Drainagesysteme gefasst und außerhalb des
Planungsraumes einem Vorfluter zugeführt.
- 45 -
Außerhalb versiegelter Flächen ist eine Untergrundabdichtung nur dann vorgesehen,
wenn dies aufgrund verbleibender Bodenbelastungen zwingend erforderlich ist.
16.2
Niederschlagswasser
Im Rahmen der Realisierung der Bebauungspläne ist die Entflechtung von Schmutzund Niederschlagswässern beabsichtigt, so dass dem Marbach als Vorfluter des
Untersuchungsgebietes langfristig nur noch Regenwasser zugeleitet werden wird.
16.3
Lärmschutz
Zur Verminderung der Geräuschübertragung und Einhaltung der Anhaltswerte für
Innenschallpegel in Aufenthalts-, Arbeits- und Schlafräume sind an den betroffenen
Gebäuden sekundäre, d. h. passive Schallschutzmaßnahmen geplant.
16.4
Zu konkretisierende Maßnahmen
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen der Tiergruppen 'Vögel',
'Fledermäuse' und 'Amphibien' wurden im oder unmittelbar an das
Untersuchungsgebiet angrenzend streng geschützte Arten im Sinne der
Bundesartenschutzverordnung kartiert.
Durch den kurzen Kartierungszeitraum im Juli 2008 können die Ergebnisse zwar nur
einen anfänglichen Überblick geben, zeigen jedoch bereits, dass im Vorfeld der
geplanten Bauvorhaben Artenschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, die einen
günstigen Erhaltungszustand der betroffenen Arten sicherstellen. Diese Schutz- bzw.
Kompensationsmaßnahmen wie z. B. eine gezielte Umsiedlung, die Schaffung von
Ersatz-Lebensräumen und Quartiersplätzen müssen zukünftig im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens konkretisiert werden.
Ebenso
sind
Kompensationsmaßnahmen
(z.
B.
Durchbzw.
Begrünungsmaßnahmen/ökologisch orientierte Lichtplanung) zu entwickeln, die zu
erwartende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege mindern können.
17.
Varianten/anderweitige Lösungsmöglichkeiten
Wie bei der Mehrzahl aller städtebaulichen Projekte wären alternative
Entwicklungsmöglichkeiten für die Flächen nördlich der 'Alleestraße' vorstellbar. Die
städtebauliche
Zielsetzung
des
Planverfassers
schließt
jedoch
Lösungsmöglichkeiten für eine alternative Nutzung der Bebauungsplanflächen aus,
so dass diese auch nicht entwickelt wurden. Mit den vorliegenden städtebaulichen
Entwurfsvarianten sind keine gravierenden Unterschiede in ihrer Wirkung auf die
betrachteten Schutzgüter verbunden; eine weitere Betrachtung entfällt daher.
18.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben bestanden in erster Linie
aufgrund der Tatsache, dass im Stadium der Bauleitplanung konkrete Angaben zur
Nutzung der Gewerbeflächen noch nicht vorliegen. Prognosen über zukünftige
Umweltauswirkungen
(z.
B.
Lärm-/Schadstoffimmissionen)
durch
den
Gewerbebetrieb sind somit nur eingeschränkt möglich.
- 46 -
Ebenso werden diverse bautechnische Fragen noch nicht differenziert behandelt;
hiermit ist in der Regel stets ein Informationsdefizit bezüglich eventueller
Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt verbunden. Sofern gegebenenfalls
notwendige Gutachten zu bestimmten Schutzgütern nicht vorliegen, wird hierauf in
den zugehörigen Kapiteln hingewiesen.
19.
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
Der Gemeinde obliegt die Pflicht zu prüfen, ob und inwieweit erhebliche
Umweltauswirkungen infolge der Umsetzung des Bebauungsplanes eintreten. Die
hierfür notwendige Überwachung der Schutzgüter (Umweltmonitoring) dient im
Wesentlichen der frühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener Umweltfolgen, so dass
nachteilige Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen beseitigt oder
zumindest gemindert werden können (vgl. § 4c BauGB).
In Bezug auf die durchgeführten/geplanten Altlasten-Sanierungsmaßnahmen und den
damit verbundenen Wasserhaltungsmaßnahmen sowie zur Verifizierung der
Belastungssituation ist ein längerfristiges Grundwassermonitoring vorgesehen.
Die durchgeführten Artenschutzmaßnahmen sind so lange im Rahmen eines FaunaMonitoring zu überwachen, bis von einem gesicherten Erhalt der betroffenen
Arten/Populationen ausgegangen werden kann. Prognosen zur erwarteten
Verkehrsentwicklung sollten ebenfalls nach einiger Zeit kontrolliert werden, eventuelle
Abweichungen sind auf ihre Auswirkungen zu überprüfen.
Erkenntnisse über das Auftreten sonstiger, nicht erwarteter nachteiliger
Auswirkungen auf die im Umweltbericht betrachteten Schutzgüter sind zu
dokumentieren; gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zur Minimierung
nachteiliger Auswirkungen durchzuführen.
Die Überprüfung bezieht sich auf die Erkenntnisse, die nach der dem dann
gegenwärtigen Wissensstand angemessener Weise verlangt werden können. Die
Gemeinde kann sich gemäß § 4 Abs. 3 BauGB auf die Erfüllung der Berichtspflichten
externer Fachbehörden stützen.
20.
Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes
'Innenstadt-West' die Errichtung eines multifunktionalen Stadtquartiers auf einem
ehemaligen Industriegelände der ThyssenKrupp Steel AG. Um das überwiegend
nicht mehr genutzte Werksgelände einer städtebaulich akzeptablen Folgenutzung
zuzuführen, werden durch die Stadt Bochum zwei Bebauungspläne (Bebauungsplan
Nr. 877/878) aufgestellt, welche die planungsrechtliche Grundlage für die geplante
Innenstadterweiterung bilden.
Im Sinne des Entwicklungskonzeptes ist eine Ausweisung von Dienstleistungs-, Büro, Gewerbe- und Wohnbauflächen vorgesehen. Nördlich des im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 878 liegenden Zentrallagers der ThyssenKrupp Steel AG ist die
Errichtung eines Parkhauses geplant, das neben Anwohnern und Beschäftigten auch
den Besuchern des nördlich gelegenen Veranstaltungszentrums (Jahrhunderthalle)
zur Verfügung stehen soll.
- 47 -
Um eine frühzeitige Prüfung der Umweltauswirkungen sicherzustellen und um
eventuelle Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt durch das geplante
Bauvorhaben zu erfassen, wurde durch die Plan-Zentrum Umwelt GmbH/Bochum ein
Umweltbericht für die Bebauungsplangebiete erarbeitet.
Der Umweltbericht, stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die
umweltrelevanten Angaben zur Verfügung, wie sie in § 2/2a des Baugesetzbuches
(BauGB) gefordert werden. Untersuchungsgegenstand waren dabei in erster Linie die
zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter 'Mensch', 'Pflanzen', 'Tiere',
'Boden', 'Wasser', 'Klima', 'Luft', 'Landschaft' sowie 'Kultur'- und 'Sachgüter'.
Mit der Realisierung des Bebauungsplanes wäre für den überwiegenden Teil der
betroffenen Flächen eine Nutzungsänderung verbunden. Durch diese
Nutzungsänderung
sind
im
Plangebiet
die
nachfolgend
aufgeführten
Beeinträchtigungen des Natur- und Landschaftshaushaltes zu erwarten.
Entstehung von Lärm
Entstehung von Luftschadstoffen/Feinstaub
Verlust von Lebensräumen für Pflanzen- und Tiere
Beeinträchtigung von angrenzenden Biotopen
Verlust von Bodenfunktionen
Verringerung der Grundwasserneubildungsrate
Verlust von Retentionsräumen
Entstehung von klimatisch wirksamen Abstrahlungsflächen
Verlust von klimatisch wirksamen Freiflächen
Beeinträchtigung von lokalklimatischen Vernetzungsfunktionen
Verlust von erholungswirksamen Flächen
- 48 -
Stadt Bochum, Innenstadt West
Bebauungsplan Nr. 877 „Alleestraße“
Zusammenfassende Erklärung
gemäß § 10 Absatz 4 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 877 „Alleestraße“ wird für einen Bereich westlich der Bochumer
Innenstadt aufgestellt. Nördlich schließt sich der Westpark mit der Jahrhunderthalle als
innerstädtisches Erholungsgebiet an. Im Osten befinden sich industriell genutzte Flächen.
Südlich grenzen gemischte bauliche Nutzungen in Form von Wohn- und Gewerbebauten und
westlich das Torhaus 5 sowie die Lagerhalle der ThyssenKrupp Steel AG an.
Die Stadt Bochum beabsichtigt im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes „InnenstadtWest“ die Errichtung eines multifunktionalen Stadtquartiers mit den Nutzungszielen
Dienstleistung, Gewerbe, Kultur und Erholung auf einem ehemaligen Industriegelände der
ThyssenKrupp-Steel AG. Das überwiegend nicht mehr genutzte Werksgelände soll einer
städtebaulich
akzeptablen
Folgenutzung
zugeführt
werden.
Im
Sinne
des
Entwicklungskonzeptes ist eine Ausweisung von Dienstleistungs-, Wissenschafts- und
Büropark vorgesehen. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens.
Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange
Die gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführte Umweltprüfung zeigt auf, dass sich die
Umweltauswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet selbst und das direkte Umfeld
beschränken, die durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen auszugleichen sind. Die
durch das Vorhaben entstehenden erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen für die
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft werden durch die nicht
erheblich nachteilig einzuschätzenden Auswirkungen für die übrigen Schutzgüter
kompensiert. Für die Schutzgüter Boden und Wasser sind durch die Planungen positive
Auswirkungen zu erwarten (Grundwasser- und Bodenschutz). Die Realisierung eines
Sondergebietes „Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Büropark“ auf einem ehemaligen
Standort der Schwerindustrie ist insgesamt als nicht erheblich nachteilig einzustufen. Die
Belange des Artenschutzes sind in die Umweltprüfung eingegangen. Folgende
umweltrelevante Maßnahmen sind Inhalt des Bebauungsplanes:
Ansiedlung von das Wohnen nicht wesentlich störenden Nutzungen im Plangebiet
Passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den
Straßenverkehr
Teilweiser Erhalt vorhandener Gehölze
Anpflanzung von Bäumen auf Stellplatzanlagen
Bodensanierung / Grundwasserschutz
Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser
Umsiedlung und Schaffung von Ersatz-Lebensräumen und - Quartiersplätzen für
vorgefundene geschützte Arten
Die durchgeführten Untersuchungen und Beurteilungen hinsichtlich möglicher
Umweltauswirkungen des Vorhabens entsprechen den Anforderungen des BauGB, des
UVPG sowie der umweltrelevanten Fachgesetze. Die Ergebnisse dieser Gutachten und
Untersuchungen wurden in die Umweltprüfung sowie die Abwägungsentscheidung
einbezogen:
- 49 -
Verkehrliche Belange: Der Planung wurde seitens der Stadt Bochum hinsichtlich der
Auswirkungen auf den Verkehr begutachtet. Insgesamt ist eine leistungsfähige Abwicklung
des Verkehrsaufkommens aus dem Plangebiet zu erwarten.
Artenschutz: Die artenschutzrechtliche Prüfung ergab das Vorkommen von 18
verschiedenen Vogelarten (davon eine Art „streng geschützt“), von Fledermäusen sowie von
Teich- und Wasserfröschen nördlich des Plangebietes. Die Prüfung kommt zu folgendem
Ergebnis:
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden mehrere Flächen auf ihre Eignung
als Ersatzlebensraum überprüft. Danach stellt eine im Jahr 2008 rekultivierte Fläche eines
ehemaligen Autokinos die geeignetste Fläche dar. Für eine erfolgreiche Umsiedlung der
Tiere muss die Fläche in Teilbereichen nachgearbeitet werden, durch Anlegen kleiner
Wasserstellen, Aufbringen von Schotter als Sonnenplatz und Sandanschüttungen zur
Herrichtung von Überwinterungsmöglichkeiten.
Die Umsiedlung der Kreuzkröten selbst bedeutet, über einen Zeitraum von zwei bis drei
Monaten (Anfang April bis Mitte Juni, je nach Witterungsverlauf) täglich einmal den auf der
Bebauungsplanfläche vorgefundenen Laich und die erwachsenen Tiere einzusammeln und
zur Ersatzfläche zu transportieren.
Lärmschutz: Die Bebauung entlang der Alleestraße ist durch Wohnnutzung und gewerbliche
Nutzungen geprägt. Vorbelastungen durch Verkehre und durch (künftige) gewerblichindustrielle Nutzungen waren zu berücksichtigen. Die immissionsschutzrechtliche Situation
wurde durch verschiedene Geräuschimmissions-Untersuchungen des Ingenieurbüros Hoppe
(Dortmund, 2007 / 2008) geklärt. Im Plangebiet ist die Ansiedlung von DienstleistungsWissenschafts- und Büronutzungen vorgesehen. Diese Nutzungen erzeugen keinen das
Wohnen der Umgebung wesentlich störenden Lärm. Somit ist sichergestellt, dass die
künftigen
Nutzungen
keine
Verschlechterung
der
Lärmsituation
für
die
Umgebungsnutzungen nach sich ziehen. Zur Sicherung gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse im Plangebiet wurden zum Schutz vor Straßenverkehrslärm der
Alleestraße passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Es werden Anforderungen an die
Luftschalldämmung von Außenbauteilen entsprechend der angegebenen Lärmpegelbereiche
(DIN 4109) gestellt.
Bodenschutz: Bei dem Plangebiet handelt es sich um ehemals industriell genutzte Flächen.
Es sind Aufwendungen zur Sicherung und Sanierung erforderlich sind, die im Rahmen eines
Teil-Sanierungsplanes nach Bundesbodenschutzgesetz § 13 zu konkretisieren sind. Der
(Teil-) Sanierungsplan muss durch einen entsprechenden Fachgutachter oder
Sachverständigen erstellt werden. Der Sanierungsplan ist mit der Unteren
Bodenschutzbehörde abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen.
Forstliche Belange: Im Plangebiet steht Wald i. S. des Bundeswald- resp.
Landesfortgesetzes NRW. Die Umwandlung kann ohne verbindliche Regelung einer
Ausgleichs- bzw. Ersatzaufforstung erfolgen, da der durch Sukzession entstandene Wald in
der zeitnahen Vergangenheit rechtmäßig baulich oder für verkehrliche Zwecke genutzt
wurde. Der Baustufenplan der Stadt Bochum vom Mai 1961 weist die betreffende Fläche als
Teil eines Industrie und Gewerbegebietes (E 1) aus.
Grundwasserschutz: Das Niederschlagswasser kann mit Blick auf den problematischen
Untergrund im Untersuchungsgebiet nicht versickert werden. Anfallendes Regenwasser wird
daher oberflächig bzw. über ein abgedichtetes Mulden-Rigolen-System den
Entwässerungskanälen zugeführt. Das auf den Pflanzflächen aufzubringende Substrat nimmt
das Niederschlagswasser zwar auf, überschüssiges Wasser wird jedoch über das
Oberflächengefälle abgeführt bzw. im Untergrund mit Drainagesystemen gefasst und
ebenfalls den Entwässerungskanälen zugeführt.
- 50 -
Mit den geplanten Maßnahmen können Schadstoffelutionen aus der ungesättigten
Bodenzone in das Grundwasser nachhaltig unterbunden bzw. weitestgehend minimiert
werden.
Art und Weise der Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Zur Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltprüfung wurde gemäß § 4 Abs. 1
BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit
vom 20.05.2008 bis 18.06.2008 durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 16.05.2008 bis 20.06.2008 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit statt; eine Bürgerversammlung wurde am 27.05.2008 um 18.00
Uhr im Torhaus 5 durchgeführt.
Gegenüber dem Bebauungsplanvorentwurf wurde der Bebauungsplan für die öffentliche
Auslegung unter Berücksichtigung der Anregungen in folgenden Punkten überarbeitet bzw.
ergänzt:
Abrücken des Baukörpers an der Alleestraße vom Colosseum in östliche Richtung
um ca. 10 m zur besseren Sichtbarkeit des Colosseums
Ausweisung eines privaten Stellplatzes im mittleren SO-Gebiet auf dem
Stahlwerksplateau, nördlich des öffentlichen Parkplatzes
Aufnahme
eines
Hinweises
in
den
Bebauungsplan
bezüglich
der
Bodendenkmalpflege
Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der Entwässerung
Aufnahme der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs in die Begründung
zum Bebauungsplan
Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich Methanausgasungen
Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich bergbaulicher Einwirkungen
Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich Altlastenvorkommen
Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 877
und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 11.02.2009.
Dementsprechend lag der Entwurf zum Bebauungsplan nebst Begründung und Gutachten in
der Zeit vom 20.02.2009 bis 20.03.2009 öffentlich aus. Mit Schreiben vom 12.02.2009
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufgefordert.
Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurden folgende Änderungen an dem Entwurf
des Bebauungsplans vorgenommen:
Die festgesetzte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung und Verkehrsfläche
wird der Örtlichkeit angepasst.
Die Nutzung im Dienstleistungs-, Wissenschafts- und Bürobereich wurde umgestellt
und um die Zweckbestimmung Bildungspark ergänzt. Ergänzt wurde die allgemeine
Zulässigkeit für Anlagen für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, die im
Entwurf
für
die
öffentliche
Auslegung
zum
Teil
bereits
als
Dienstleistungseinrichtungen in Bürogebäuden allgemein, zum Teil jedoch als Anlage
für soziale Zwecke nur ausnahmsweise zulässig waren. Hieraus ergab sich ein leicht
erweitertes Nutzungsspektrum, das etwas größere Möglichkeiten gesondert,
Bildungsnutzungen vielfältiger, bis zu allgemeinbildenden Schulen hin zu gestalten.
Betroffen von diesen Änderungen ist der Grundstückseigentümer, der gem. § 13 BauGB mit
Schreiben vom 21.04.2009 beteiligt wurde. Es ist keine Stellungnahme eingegangen.
- 51 -
Folgende Änderungen wurden für die erneute öffentliche Auslegung vorgenommen:
Aufnahme eines Hinweises bezüglich der Beachtung später auftretender
Entlastungen und Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage
Alleestraße.
Ergänzung des Bebauungsplanes um Festsetzungen zu Werbeanlagen
Herausnahme der Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen aus dem Katalog
der allgemein zulässigen Nutzungen, da das Gebiet einen eindeutigen Schwerpunkt
auf dem Bereich Dienstleistungs-, Büro- und Wissenschaftsbereich behalten soll und
entsprechende Anpassung der Zweckbestimmung.
Die öffentliche Bekanntmachung des erneuten Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Nr. 877 und der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 26.01.2010.
Dementsprechend lag der Entwurf zum Bebauungsplan (in der Fassung vom 15.12.2009)
nebst Begründung und Gutachten in der Zeit vom 03.02.2010 bis 03.03.2010 erneut
öffentlich aus. Mit Schreiben vom 29.01.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und der
Begründung aufgefordert.
Folgende Änderungen werden für den Satzungsbeschluss vorgenommen:
Die Zuordnung der Sitztreppe im nördlichen und östlichen Bereich des Platzes um
den Nord-Westausgang (Haltestelle Bochumer Verein/Jahrhunderthalle) Linie
302/310 zur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wurde entsprechend dem
Ausbauzustand angepasst. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Der Hinweis bezüglich der Beachtung später auftretender Entlastungen und
Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage Alleestraße wurde ergänzt.
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