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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:07
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28.01.18, 07:35
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (25 04)
Vorlage Nr.: 20100937
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Auslegungsbeschluss für den Entwurf der Denkmalbereichssatzung Stahlhausen
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Kultur und Sport
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.05.2010
21.05.2010
24.06.2010
08.07.2010
Anlagen
Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
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Vorlage Nr.: 20100937
Begründung der Verwaltungsvorlage
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro und in Abstimmung mit dem Amt
für Denkmalpflege in Westfalen sowie dem Quartiersmanagement des Stadtumbaus West in
Stahlhausen den Entwurf einer Denkmalbereichssatzung nach § 5 Denkmalschutzgesetz NRW
(DSchG) für einen unten näher beschriebenen Bereich in Stahlhausen erarbeitet. Das Verfahren
wird nach § 6 DSchG durchgeführt: Der Entwurf der Satzung ist für die Dauer von einem Monat
öffentlich auszulegen. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen
vorgebracht werden. Ende 2007 hat bereits eine erste Bürgerinformation mit dem Stadtumbaubüro
West stattgefunden, in der die Anwohner über das Vorhaben und die Ziele des Denkmalschutzes
unterrichtet worden sind. Eine weitere Informationsveranstaltung hat Mitte Mai für die
Einzeleigentümer
stattgefunden,
in
der
Möglichkeiten
und
Beschränkungen
bei
Umbaumaßnahmen diskutiert worden sind. Eine zusätzliche Bürgerversammlung ist im Rahmen
der öffentlichen Auslegung geplant. Dies soll eine kontinuierliche Information der Anwohner
gewährleisten. Nach dem Satzungsbeschluss und der Genehmigung durch die Obere
Denkmalbehörde (Bezirksregierung) tritt die Satzung mit der Bekanntmachung in Kraft.
Anmerkung: Einen Aufstellungsbeschluss, wie beispielsweise im Bebauungsplanverfahren, sieht
das Denkmalschutzgesetz nicht vor.
Zur Umsetzung der Satzung wird ein Gestaltungshandbuch erarbeitet, dessen Ziel es ist, auf
Grundlage der Beschreibung der schützenswerten Bestandteile der Siedlung alle Beteiligten für
das historische Erbe in Stahlhausen zu sensibilisieren und Einzelmaßnahmen künftig abgestimmt
mit dem zusammenhängenden Erscheinungsbild der Gesamtanlage durchführen zu können. Das
bauliche und räumliche Ensemble des Siedlungsbereichs Stahlhausen soll als Zeugnis der
Geschichte des Menschen im Ruhrgebiet in seinem architektonischen und städtebaulichen
Erscheinungsbild geschützt werden.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung umfasst auf einer Fläche von ca. 10
ha das Gebiet zwischen der Alleestraße im Norden, der Stahlhauser Straße im Westen sowie der
Windhausstraße im Süden (einschließlich Torhaus 7 und der dem Straßenverlauf folgenden
Mauer, die das ehemals südlich angrenzende Werksgelände begrenzte) und fortlaufend in
östlicher Richtung bis zur Pinagelstraße. Im Osten wird der Denkmalbereich von den Grenzen der
Grundstücke an der Gremmestraße sowie den nördlichen Grenzen der Grundstücke an der
Baarestraße bis zur Hausnummer 30 und der Pinagelstraße gefasst. Die genaue Abgrenzung des
Denkmalbereiches ergibt sich aus einem Plan, der Bestandteil der Satzung wird.
Begründung der Unterschutzstellung als Denkmalbereich
Der Siedlungsbereich Stahlhausen in Bochum ist insgesamt als Denkmalbereich schützenswert. Er
ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, insbesondere für die sich wandelnden Wohn- und
Lebensverhältnissen von Arbeiterfamilien in der Montanindustrie und für die Entwicklung der
Arbeits- und Produktionsverhältnisse.
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In seinem Siedlungsgrundriss, in der Gebäudestellung und der architektonischen Aussage sowie
der Freiflächengestaltung dokumentiert er in anschaulicher Weise den Wandel der städtebaulichen
Leitbilder im Siedlungswesen.
Historie
Die Siedlung Stahlhausen, ein ehemals homogen bebautes Stadtquartier, ist die älteste
Arbeitersiedlung in Bochum.
Durch die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Umland und später aus Osteuropa, die in
den Kohle fördernden und Metall verarbeitenden Industrien Arbeit fanden, wurde Mitte des 19.
Jahrhunderts der Wohnraum in Bochum knapp. Die Anlage von Werkswohnungen in direkter
Nachbarschaft zum Werk war nicht nur eine Antwort auf die Wohnungsnot, sondern auch auf
den regionalen Wettbewerb um Fachkräfte. Die Werke wollten die Arbeiter und ihre Familien
langfristig an sich binden.
Der Bau der Siedlung Stahlhausen erfolgte südlich des Werksareals des Bochumer Vereins in
zwei Abschnitten. Der Bauabschnitt „Stahlhausen I“ wurde 1868 an der “Chaussee“ (heutige
Alleestraße) von Bochum nach Essen errichtet und blieb der größte, baulich
zusammenhängende Bereich der Siedlung. Ziel des Unternehmens mit dieser ersten „Colonie“
war es, den Arbeitern die Vorteile des Wohnens mit einer kleinteiligen Bauweise in
unmittelbarer Nähe zur Gussstahlfabrik zu ermöglichen. Ihre Qualitäten waren für die
Architekten der Siedlung Oscar Spetzler und A. Sartorius, die Lage in unmittelbarer Nähe zur
Stadt sowie die ländliche, offene Bauweise der freistehenden Häuser. Mit dem Namen
„Stahlhausen“ sollte die Verbundenheit zwischen dem Stahl erzeugenden Werk und dem
Wohnort des sesshaft werdenden Stammarbeiters deutlich werden. Bis heute ist der Name
Stahlhausen untrennbar mit dem Bochumer Verein verknüpft.
Die architektonisch homogene „Colonie“ verfügte mit dem ersten Bauabschnitt an acht
parallelen Straßen über insgesamt ca. 400 Wohnungen.
Der Bautyp, dessen man sich erstmals im Ruhrgebiet bediente, war der so genannte
“Mülhauser-Typ” mit jeweils vier Wohneinheiten in einem Kreuzgrundriss. Dieser Typus galt
als Weiterentwicklung des zuvor im Arbeiterwohnbau favorisierten Kottens. Auf einer
zugeordneten Gartenparzelle war jeder Familie Gartenbewirtschaftung und Kleintierhaltung
möglich.
Erweiterungen entlang der Alleestraße im Norden, östlich der Kapellenstraße und westlich der
Brandenburgstraße erfolgten bis zum Jahr 1932 mit dem Bauabschnitt „Stahlhausen II“. An
der Alleestraße entstanden dreigeschossige Mehrfamilienhäuser, die die Siedlung
Stahlhausen im Norden begrenzten. Im Osten wurden Gebäude des Mülhauser-Typs sowie
Doppelhäuser mit Backsteinfassade gebaut. Im Westen, entlang der Stahlhauser Straße,
wurde die Siedlung um Häuser des Mülhauser-Typs erweitert.
Im Zweiten Weltkrieg erfuhr die Siedlung große Zerstörungen. Der zentrale Siedlungsbereich,
annähernd das Areal des Bauabschnitts „Stahlhausen I“ mit Ausnahmen von fünf
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Einzelgebäuden und dem Bunker, wurde vollständig zerstört und in seiner historischen
Architektur nicht wiederaufgebaut.
Im Zuge des Wiederaufbaus war die Herstellung von Wohnraum ein vorrangiges Ziel. Ab 1950
wurden zwei- bis dreigeschossige Wohnbauten neu errichtet, die mit dem
„Stahlarbeiterwohnungsbauprogramm“ öffentlich gefördert wurden. Die Siedlung erhielt im
Wiederaufbau eine neue Struktur, geprägt durch straßenbegleitende Reihen- und
Zeilenstruktur der zwei- bis dreigeschossigen Mehrfamilienhäuser.
Vereinzelt erfolge bis 1965 eine Nachverdichtung innerhalb des Siedlungsbereichs. Aus
dieser Zeit stammen die Bauten an der Baarestraße 54, Jacob-Mayer-Straße 9,
Windhausstraße 5, sowie das solitäre Wohngebäude Baarestraße 61. Auch die
Garagenanlagen stammen aus dieser Zeit.
Das heutige Bild der Siedlung ist durch Bauten aus unterschiedlichen Zeiten geprägt und zeigt
Formen des Arbeiterwohnbaus im Ruhrgebiet in den letzten 150 Jahren. Bereits heute sind 11
Gebäude der Siedlung als Einzeldenkmäler geschützt.
Entwurf einer Satzung der Stadt Bochum zur
Unterschutzstellung des Denkmalbereiches Stahlhausen
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am ____________ nach §2 Abs. 3 und § 5
des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein Westfalen
(Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung, die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Anordnung der Unterschutzstellung
Der im beigefügten Lageplan – Anlage 1 – ausgewiesene räumliche Bereich „Stahlhausen“ in
Bochum wird als Denkmalbereich gemäß § 5 DSchG NRW festgesetzt und unter Schutz
gestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Ziel der Denkmalbereichssatzung
Die Denkmalbereichssatzung soll beteiligten Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümerinnen und
Eigentümern, insbesondere den in Stahlhausen tätigen Wohnungsbauunternehmen, aber
auch Planerinnen und Planern sowie anderen Fachleuten eine Beschreibung der
schützenswerten Bestandteile der Siedlung an die Hand geben. So können die Beteiligten für
das historische Erbe sensibilisiert werden und Einzelmaßnahmen zukünftig im Einklang mit
dem charakteristischen Erscheinungsbild der Gesamtanlage durchgeführt werden. Ziel der
Satzung ist es, das im Geltungsbereich liegende räumliche und bauliche Ensemble als
Zeugnis der Geschichte des Menschen im Ruhrgebiet in seinem architektonischen und
städtebaulichen Erscheinungsbild zu schützen.
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§ 3 Räumlicher Geltungsbereich
(1) Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst auf einer Fläche von ca. 10 ha das
Gebiet zwischen der Alleestraße im Norden, der Stahlhauser Straße im Westen sowie der
Windhausstraße im Süden (einschließlich Torhaus 7 und der dem Straßenverlauf folgenden
Mauer, die das ehemals südlich angrenzende Werksgelände begrenzte) und fortlaufend in
östlicher Richtung bis zur Pinagelstraße. Im Osten wird der Denkmalbereich von den östlichen
Grenzen der Grundstücke Alleestraße 141, Gremmestraße 3 bis 17a sowie den nördlichen
Grenzen der Grundstücke Baarestraße 50 bis zur Hausnummer 30 und der Pinagelstraße
gefasst. Der räumliche Geltungsbereich dieser Denkmalbereichssatzung ergibt sich aus dem
als Anlage 1 dieser Satzung beigefügten Plan und ist darin mit einer Linie begrenzt. Der Plan
ist Bestandteil dieser Satzung. Im Denkmalbereich liegen folgende Flurstücke sowie Straßen
und Hausnummern:
(2) Flurstückkataster
Der Denkmalbereich „Stahlhausen“ liegt in der Gemarkung Bochum und umfasst
in Flur 24 die Flurstücke: 6, 8, 9, 10, 11, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 32, 33,
34, 35, 36, 37, 39, 40, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 58, 59, 65, 66, 67, 68,
69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 88, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 98, 99, 101, 102,
140,143, 144, 145, 148, 150, 151, 152, 163, 164, 165, 166, 167, 188, 189, 190, 193, 194,
203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 221, 222, 223, 224,
225, 226, 227, 228, 229, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243,
244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261,
262, 263, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 292, 293, 294, 303, 304, 305, 306, 307, 311, 312,
313, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340,
341, 342,
öffentliche Grünflächen in Flur 24 sind die Flurstücke: 104, 127, 132, 137, 296, 297, 298, 299,
300, 301, 302, 308, 309, 310, 314,
in Flur 23 die Flurstücke: 10, 11, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151,
152, 153, 154, 155, 156, 157, 175, 178, 183, 188, 189, 196, 197, 198, 203, 209, 210, 211,
212, 213, 214, 215, 216, 217, 239, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268,
269.
(3) Hauskataster
Alleestraße: 141, 141a, 143, 143a, 145, 147, 149, 151, 153, 155, 157, 159, 161, 161a, 163,
163a
Baarestraße: 30, 32, 34, 36, 38, 41, 44, 45, 46, 48, 49, 50, 51, 54, 57, 59, 61, 63, 68 (Bunker),
70, 72, 74
Brandenburgstraße: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 23, 25, 28, 28a, 30, 30a,
32, 32a, 34, 34a, 36
Gremmestraße: 3, 5, 11, 11a, 13, 13a, 15, 15a, 17, 17a, 19, 19a, 25, 25a, 31, 31a, 33, 33a,
35
Jacob-Mayer-Straße: 3, 3a, 4, 5, 5a, 6, 7, 9, 20, 22, 23, 24, 25, 26
Lerschstraße: 2, 4, 5, 7, 9, 10, 10a, 11, 12, 12a
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Loewestraße: 4, 4a, 6, 6a, 8, 10
Pinagelstraße: 4, 6, 8, 10
Siepmannstraße: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 11, 13, 15
Stahlhauser Straße: 1, 3, 3a, 5, 5a, 7, 7a, 9, 9a, 11, 11a, 13, 13a, 15, 15a, 17, 17a, 19, 19a,
21, 21a, 23, 23a, 25, 25a, 27, 27a, 29, 29a, 31, 31a, 33, 33a, 35, 35a, 37, 37a, 39, 39a
Windhausstraße: 1, 3, 5, 7, 7a, 9, 9a, Torhaus 7 (o.Hausnummer)
(Fett gedruckte Hausnummern
Gebäude).
kennzeichnen bereits unter
Denkmalschutz stehende
§ 4 Sachlicher Geltungsbereich
Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung wird das äußere Erscheinungsbild des
Siedlungsbereichs Stahlhausen geschützt. Das äußere Erscheinungsbild wird insbesondere
durch verschiedene, besonders zu schützende Elemente der Siedlung geprägt:
(1) Siedlungsgrundriss
Das Straßenraster besteht aus gradlinigen Straßen, die im rechten Winkel von der Alleestraße
zur Windhausstraße von Nord-West- in Süd-Ost-Richtung verlaufen. Ursprünglich wurde die
Siedlung von weiteren Straßen durchzogen. Im Zuge des Wohnungsneubaus in den 1950er
Jahren wurden einige der ursprünglichen Erschließungsstraßen aufgegeben – heute sind die
ehemals vorhandenen Straßenzüge Thomasstraße, Martinstraße, Windhausstraße (im
ursprünglichen Verlauf), Loewestraße (südlich der Baarestraße), Capellenstraße und
Rosendahlstraße als Wege- bzw. Sichtbeziehungen ablesbar.
Das Straßenkreuz im Zentrum der Siedlung wird durch die Baarestraße und die Jacob-MayerStraße gebildet. Die Baarestraße knickt im östlichen Bereich ab und markiert damit die
Siedlungserweiterung „Stahlhausen II“. Eine Besonderheit im Straßenraster ist die platzartige
Aufweitung im Bereich des südlichen Abschlusses der Jacob-Mayer-Straße vor dem
ehemaligen Werkszugang Tor 7. Die in ihren Querschnitten breiter angelegten Hauptachsen
Baarestraße und Jacob-Mayer-Straße sind im herkömmlichen Trennsystem von Fahrbahn und
Fußweg mit Bordsteinen angelegt. Demgegenüber dienen die anderen Straßen im
Siedlungsinneren nur der unmittelbaren Erschließung der anliegenden Gebäude und weisen
nicht in allen Teilen Bordsteine auf.
Die Bebauungen sind straßenbegleitend und überwiegend traufständig errichtet. Fast
durchgängig sind die Hausfronten zur Straße ausgerichtet und rückwärtige Gebäudebereiche
zu Freiflächen orientiert. Im Zuge des Wieder- bzw. Neuaufbaus der Siedlung in den 1950er
Jahren wurde der Forderung nach „Licht, Luft und Sonne“ durch großzügige Grünflächen um
die Wohngebäude entsprochen. Im Siedlungsgrundriss stellen sich die Innenbereiche der
Siedlung, insbesondere die Bereiche der mehrgeschossigen Bebauung, wesentlich weniger
dicht dar als die wiederhergestellten Strukturen. Der Bunker sowie das viergeschossige
Wohngebäude Baarestraße 61 bilden Solitäre im inneren Siedlungsgefüge.
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Ungeachtet planungs-, baurechtlicher und sonstiger Vorschriften ist eine behutsame
Nachverdichtung im Siedlungsbereich denkbar. Beispielsweise auf den Freiflächen im
südlichen Bereich der Siepmannstraße sowie im nördlichen und südlichen Bereich der JacobMayer-Straße.
Die Neubebauung hat sich hinsichtlich ihrer Kubatur, Gestaltung und Erschließung in das
Siedlungsgefüge zu integrieren.
(2) Gebäudebestände
Im Siedlungsbereich befinden sich insgesamt 83 aufstehende Gebäude bzw.
Gebäudegruppen. Davon werden 78 Gebäude bzw. Gebäudegruppen vorwiegend zu
Wohnzwecken genutzt. Gewerbliche Nutzungen finden sich vereinzelt in Gebäuden an der
Alleestraße und an der Baarestraße. Der Bunker an der Baarestraße 68 und das „Torhaus 7“
am südlichen Abschluss der Jacob-Mayer-Straße sind die einzigen Nichtwohngebäude im
Siedlungsbereich. Drei Garagenanlagen unter Satteldach aus den 1950er Jahren, die keinem
Schutzstatus unterliegen, befinden sich an der Jacob-Mayer-Straße, der Siepmannstraße und
der Windhausstraße.
Aus der Zeit von vor 1950 existieren unterschiedliche Wohnbaubestände im Siedlungsbereich:
-
Im Westen und vereinzelt im Osten der Siedlung sind 1,5 bis 2-geschossige Bauten des
„Mülhauser-Typs“ mit dem kennzeichnenden Kreuzgrundriss in unterschiedlichen
Varianten vorhanden: Stahlhauser Straße ab der Hausnummer 5 bis zur Hausnummer
39a, Brandenburgstraße 28 bis 30a und 32 bis 34a, Loewestraße 4 bis 6a,
Windhausstraße 7 bis 9a, Jacob-Mayer-Straße 3 bis 5a, Gremmestraße 11 bis 17a, 31 bis
33 a, Lerschstraße 4 bis 12a sowie das Gebäude mit den vier Hausnummern Baarestraße
49/51 und Gremmestraße 25/25a.
-
Entlang der Alleestraße mit den Hausnummern 141 bis 163a sowie im
Einmündungsbereich der Stahlhauser Straße mit den Hausnummern 1 bis 3a prägen
überwiegend dreigeschossige Mehrfamilienwohngebäude in unterschiedlichen Haustypen
den Bestand.
-
Vereinzelt sind 2-geschossige Doppelhäuser an der Baarestraße mit den Hausnummern
30/32 und an der Baarestraße 48/Lerschstraße 2 sowie Dreifachhäuser an der
Baarestraße 44 bis 48 sowie an der Baarestraße 50/Gremmestraße 19/19a in
unterschiedlichen Prägungen vorhanden.
Der Wohnungsbau ab den 1950er Jahren ist durch unterschiedliche Gebäudetypen
gekennzeichnet:
-
Eine 2-geschossige Reihenhausbebauung befindet sich an der Brandenburgstraße mit
den Hausnummern 2 bis 16 sowie an der Siepmannstraße mit den Hausnummern 1 bis
15.
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Mehrfamilienhäuser in 2-geschossiger Ausführung sind in den Haustypen CN
(Brandenburgstraße 23 und 25, Gremmestraße 35, Lerschstraße 4), 2G28
(Brandenburgstraße 22 und 36, Windhausstraße 1 und 3, Baarestraße 34, 36, 38), 3G2
(Brandenburgstraße 1, 3 und 5, Siepmannstraße 2, 4 und 6, Loewestraße 8 und 10,
Baarestraße 41) und in einer Sonderform an der Windhausstraße 5 vorhanden.
-
Mehrfamilienhäuser in 3-geschossiger Ausführung sind in den Haustypen C
(Brandenburgstraße 18, 20 und 21, Baarestraße 63, Jacob-Mayer-Straße 4, 6, 7, 22, 23,
24, 25 und 26), N bzw. N III (Jacob-Mayer-Straße 9 und 20, Baarestraße 54, 57 und 59),
29 (Baarestraße 70-74) und 12/13 (Gremmestraße 3-5) vorhanden.
-
Ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss als solitäres Punkthaus
befindet sich an der Baarestraße 61.
(Bezeichnungen der Haustypen aus dem Gestaltungshandbuch zum Denkmalbereich)
Die Dachlandschaft kann nach Baualter differenziert werden: während die Wohnbauten aus
der Zeit von vor 1950 geneigte Dächer in überwiegend roter Pfanneneindeckung mit
unterschiedlichen Dachaufbauten aufweisen, sind die Satteldächer der Bauten nach 1950
überwiegend in anthrazitfarbener Pfanneneindeckung ohne Aufbauten erstellt. Das Gebäude
Baarestraße 61 steht als einziges Gebäude im Siedlungsbereich unter einem Flachdach.
Nahezu sämtliche Bauten weisen Putzfassaden auf, die in Teilen architektonisch akzentuiert
sind. Dies trifft insbesondere auf die Bauten im westlichen und östlichen Siedlungsbereich zu,
die als Mülhauser-Typ errichtet wurden. Je nach Ausführung und Gebäudetyp finden sich an
diesen Bauten Fachwerkbalken und/oder ansichtiges Ziegelmauerwerk. Im östlichen
Siedlungsbereich befinden sich einzelne Bauten mit Putzfassaden und architektonischen
Akzentuierungen, die ebenso wie einzelne erhaltene Gebäude mit ornamentierten
Ziegelfassaden in der Denkmalliste der Stadt Bochum verzeichnet sind. Der größte Anteil der
Bausubstanz ist durch Putzfassaden in einfacher Farbgebung mit abgesetztem Sockel
geprägt. Die farbliche Fassung und Gestalt der Bauten bzw. Gebäudegruppen ist aufeinander
abgestimmt.
Fassadenöffnungen bzw. Fensterformate sind vorrangig hochrechteckig ausgebildet. Je nach
Haustyp finden sich vereinzelt liegende Formate und Sonderformen sowie Öffnungen unter
Stichbogen. Haustüren sind je nach Haustyp mit Oberlichtern versehen, im Türblatt selbst ist
eine Glasfläche angelegt. An einzelnen Gebäuden aus sämtlichen Bauphasen im
Siedlungsbestand sind die ursprünglich angebrachten Klappläden erhalten, die zur
Fassadengestaltung beitragen. Die Gebäude aus der Zeit nach 1950 weisen in weiten Teilen
Balkone bzw. Loggien auf, die vor die Fassadenflucht vorspringen.
(3) Freiflächen
Insgesamt besitzt der Siedlungsbereich mit seinen Freiflächen sowie seinem Baum- und
Strauchbestand einen sehr grünen Charakter. Neben Straßen und Wege begleitenden
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Baumpflanzungen befinden sich zahlreiche solitäre Einzelbäume im Siedlungsbereich.
Historisch vorrangig verwendete Sorten sind die Winterlinde, der Silberahorn und die Platane.
Der Straßen begleitende und alleeartige Baumbestand entlang der Jacob-Mayer-Straße
besteht aus etwa 50 Jahre alten Bäumen und befindet sich auf privatem Grund. Ebenso sind
zusammenhängende Baumpflanzungen auf privatem Grund mit 50 bis 70 Jahre alten
Winterlinden im Verlauf der ehemaligen Thomasstraße (südlich), an der Loewestraße und an
der Gremmestraße erhalten.
Baumpflanzungen im öffentlichen Raum befinden sich an der Alleestraße mit etwa 60 Jahre
alten Platanen sowie Bestände jüngeren Datums in unterschiedlichen Sorten entlang der
Baarestraße. Öffentliche und von Bebauung freizuhaltende Grünräume befinden sich südlich
der Baarestraße (südlich des Bunkers) und westlich der Gremmestraße.
Die Gestalt und Ausprägung der privaten Freiflächen lässt sich entsprechend der Haustypen
unterscheiden. Dominierend im Erscheinungsbild der Siedlung sind die Freiflächen, die als
offene und frei zugängliche Gemeinschaftsflächen zwischen den Geschosswohnungsbauten
angelegt sind. Hierbei handelt es sich um großzügige Rasenflächen, die mit Strauch- und
Baumplanzungen versehen sind. Demgegenüber sind die Freiflächen um die Gebäude des
„Mülhauser-Typs“ parzelliert und den entsprechenden Einheiten gemäß eingefriedet, dies trifft
auch auf die Rückseiten der Reihenhausbebauung zu.
§ 5 Begründung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs
Für die Festsetzung eines Denkmalbereiches nach § 5 DSchG NRW liegen die
denkmalrechtlichen Voraussetzungen vor. Auf Grund der städtebaulichen, baugeschichtlichen
und stadt- und sozialgeschichtlichen Bedeutung des Siedlungsbereiches Stahlhausen besteht
ein öffentliches Interesse am Schutz seines Erscheinungsbildes.
(1) Historische Entwicklung
Die Siedlung Stahlhausen ist die älteste Stahlarbeitersiedlung in Bochum und bildet in ihrer
Anlage den Auftakt der Wohnungsbautätigkeiten des Bochumer Vereins für seine Mitarbeiter.
In den 1860er Jahren entstanden die ersten Gebäude der „Colonie Stahlhausen“, damals
noch an der „Chaussee“ (heutige Alleestraße) von Bochum nach Essen. Ziel des
Unternehmens mit dieser ersten “Colonie” war es, den Arbeitern die Vorteile des ländlichen
Wohnens mit einer kleinteiligen Bauweise in unmittelbarer Nähe zur Gussstahlfabrik zu
ermöglichen. Mit dem Namen „Stahlhausen“ sollte die Verbundenheit zwischen dem Stahl
erzeugenden Werk und dem Wohnort des sesshaft werdenden Stammarbeiters deutlich
werden. Bis heute ist der Name Stahlhausen untrennbar mit dem Bochumer Verein verknüpft.
Der ursprüngliche Siedlungsbereich lag in weiten Teilen im Gebiet der Gemeinde Weitmar.
Eine Ausdehnung der Fläche erfolgte in den 1890er Jahren nach Norden bis zur Alleestraße,
nach Westen bis zur Stahlhauser Straße und nach Osten entlang der Baarestraße sowie
östlich der Gremmestraße. Die Architekten der Wohnbauten, O. Spetzler und A. Sartorius,
bezogen sich in ihren Entwürfen auf die Erfahrungen in den „cités ouvrières“ in Mülhausen
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(Elsass), für die ein Haustyp mit einem Kreuzgrundriss entwickelt wurde. Die Gebäude
wurden kreuzförmig für vier Wohneinheiten geteilt und somit jede Einheit mit eigenem
Eingang und über mehrere Etagen sowie zugehörigem Gartenbereich ausgestattet. Die ersten
acht Bauten der „Colonie Stahlhausen“ mit Zweiraumwohnungen in schlichter Ziegelbauweise
wurden westlich der heutigen Gremmestraße realisiert und bereits um 1900 aufgrund
hygienischer und sanitärer Mängel umgebaut, erweitert und mit zeitgemäßen
Fassadengestaltungen versehen. Über 40 Bauten entstanden bis in die 1890er Jahre in einer
etwas breiteren Ausführung mit drei- bzw. vier Räumen je Wohneinheit sowie ergänzenden
Stallanbauten. Einzelne Bauten aus dieser Zeit befinden sich noch an der Stahlhauser Straße
und östlich der Gremmestraße sowie vereinzelt im Siedlungsbereich.
Mit Ziegelfassaden und einer insgesamt aufwändigeren Gestaltung sowie großzügigeren
Grundrisszuschnitten entstanden in den 1890er Jahren sechs Gebäude im Bereich der
Pinagelstraße und der heutigen Lerschstraße. Insgesamt wurden bis etwa 1905 in der
Siedlung Stahlhausen über 90 Wohngebäude mit über 460 Wohneinheiten in
unterschiedlichen Haustypen realisiert. Die in den 1870er Jahren entstandenen
Geschosswohnungsbauten entlang der Jacob-Mayer-Straße und der Siepmannstraße sowie
die so genannten „Schweizer Häuser“ im nordwestlichen Siedlungsbereich existieren nicht
mehr. Ebenso wurden das zentral an der Baarestraße gelegene Schulgebäude sowie das
östlich des Siedlungsbereichs liegende Logierhaus durch Bombenangriffe im Zweiten
Weltkrieg zerstört.
Erste Instandsetzungen und Wiederaufbauten erfolgten ab Ende der 1940er Jahre entlang der
Alleestraße im Geschosswohnungsbau. Hier, wie auch im Wiederaufbau der Siedlungsbauten
entlang der Stahlhauser Straße, wurde zwar die Struktur der Vorkriegszeit aufgenommen,
aber mit baulichen Änderungen umgesetzt. So beispielsweise erfolgten gestalterische
Änderungen und Vereinfachungen in den Dächern und Fassadengliederungen an der
Alleestraße oder die Aufstockung von Siedlungsbauten an der Stahlhauser Straße, mit denen
die Einmündung der Baarestraße städtebaulich akzentuiert ist.
Der zentrale und nahezu vollständig zerstörte Siedlungsbereich wurde ab Anfang der 1950er
Jahre durch die Rheinisch-Westfälischen Wohnstätten AG, die im Auftrag des Bochumer
Vereins auch für den Siedlungsbereich Stahlhausen tätig war, wiederaufgebaut bzw. neu
errichtet. Im Zuge der städtebaulichen Überarbeitung des Areals wurde unter Rücknahme der
Straßenzüge Thomasstraße, Martinstraße, Windhausstraße (in der Nord-Süd-Ausrichtung),
Loewestraße (der südliche Abschnitt), Capellenstraße und der Rosendahlstraße an der
Grundstruktur des Straßenrasters festgehalten. In lockerer Bauweise wurden die neuen
Gebäude mit größeren Abständen zueinander realisiert. Neben zwei- und dreigeschossigen
Wohnbauten in unterschiedlichen Haustypen entstanden an der Brandenburg- und der
Siepmannstraße zweigeschossige Reihenhäuser. Gemäß den damaligen städtebaulichen
Leitbildern wurden die neuen Bauten frei – ohne begrenzende Einfriedungen – zwischen die
Straßenzüge gestellt.
Vereinzelt erfolgte bis 1965 eine Nachverdichtung innerhalb des Siedlungsbereichs mit
Wohngebäuden sowie dem solitären viergeschossigen Wohnhaus Baarestraße 61, das auf
dem ursprünglich für eine Gemeinschaftseinrichtung vorgesehenen Standort errichtet wurde
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und als städtebauliche Dominante gegenüber dem Bunker fungiert. Zudem entstanden Ende
der 1950er Jahre Garagenanlagen an der Siepmannstraße, der Windhausstraße und der
Gremmestraße.
Die ab Anfang der 1950er Jahre errichteten Bauten sind insgesamt durch eine zurückhaltende
Gestaltung gekennzeichnet. Neben pragmatischen Erwägungen wie der kurzfristigen
Schaffung von Wohnraum für die Belegschaft des Bochumer Vereins entspricht die
Ausführung mit einfachen hellen Putzoberflächen den damaligen Gestaltungsvorstellungen.
Akzentuierungen an den Fassaden bezogen sich im Wesentlichen auf Betonungen der
Eingangsachse oder die Anbringung von Klappläden in den Erdgeschosszonen und im
Bereich von Balkon- und Terrassentüren. Da die Bauten im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus (Stahlarbeiterprogramm) öffentlich gefördert wurden, lagen der Errichtung
Auflagen
hinsichtlich
der
Wohnungsgrößen
und
Ausstattungen
zugrunde.
Dachgeschosswohnungen wurden nicht realisiert. Die Bauten der ersten Neubauphase
wiesen Wohnungsgrößen bis ca. 50 qm auf, ab Ende der 1950er Jahre wurden auch Größen
von über 60 qm Wohnfläche realisiert. Im Zuge umfassender Sanierungen in den 1970er und
1980er Jahren wurden die Haustechnik und die Fassaden inkl. Fenster erneuert sowie in
einigen Gebäuden Wohnungen zusammengelegt.
Von Beginn an erfolgte eine Eingrünung des Siedlungsbereiches mit Straßen begleitenden
Bäumen, Hecken und Grünflächen, die bis heute prägend sind. Der Siedlungsbereich ist wie
eine „grüne Enklave“ im industriell geprägten Umfeld, das im Norden von den Anlagen des
Bochumer Vereins oder den ehemaligen industriellen Produktionsstätten im Westen und
Süden des Siedlungsbereiches bestimmt wird. Die bauliche Abgrenzung von Wohn- und
ehemaliger Produktionsstätte ist heute u. a. an der Werksmauer entlang der Windhausstraße
sowie dem „Torhaus 7“ am südlichen Abschluss der Jacob-Mayer-Straße ablesbar. Der
Siedlungsbereich selbst wird im Inneren von einer aufgelockerten Bauweise bestimmt, der wie
von der dichten Bebauung entlang der Alleestraße abgeschirmt wirkt. Die Bauten sind bis auf
wenige Ausnahmen Straßen begleitend ausgeführt, die Gebäudehöhen variieren zwischen
ein- bis zweigeschossig im Bestand aus der Zeit bis 1905 und zwei- bis dreigeschossig aus
der Bauphase nach 1945. Einzelne markante Bauten, beispielsweise das viergeschossige
Punkthaus und der Bunker, befinden sich an der Baarestraße und setzen städtebauliche
Akzente im zentralen Siedlungsbereich.
(2) Schutzstatus und Begründung
Der Siedlungsbereich Stahlhausen ist trotz baulicher Veränderungen der Substanz, die
bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts einsetzten sowie städtebaulicher Neustrukturierungen
im Zuge des Wiederaufbaus nach 1945, in seinem Erscheinungsbild als zusammenhängender
Siedlungsbereich erhalten und ablesbar. Der Siedlungsbereich dokumentiert mit seinem
Grundriss (§ 4 Abs. 1), seinen Gebäudebeständen (§ 4 Abs. 2) sowie seinen
Wegebeziehungen und Freiflächen (§ 4 Abs. 3) die bauliche Entwicklung und damit
zusammenhängend die sozialen Verhältnisse im Arbeiterwohnungsbau aus dem Zeitraum von
den 1860er Jahren bis in die 1960er Jahre. Da die Gesamtstruktur als flächenwirksames
historisches Dokument erhalten und ablesbar ist, besteht an der Erhaltung ein öffentliches
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Interesse und der Siedlungsbereich Stahlhausen in Bochum ist insgesamt als Denkmalbereich
schützenswert.
Der Siedlungsbereich Stahlhausen hat bis heute seinen Charakter einer geschlossenen
Siedlung erhalten. Damals wie heute grenzt sich die Siedlung deutlich aufgrund ihrer
städtebaulichen wie architektonischen Merkmale von der Umgebung ab. Für den Erhalt der
Siedlung Stahlhausen liegen städtebauliche Gründe vor: Auf Grund der aus unterschiedlichen
Bauphasen stammenden Gebäude, ihrer Erschließungs- und Freiflächenstruktur ist sie
Zeugnis der sich wandelnden städtebaulichen Leitbilder und Strukturen. In ihrem
Siedlungsgrundriss, in der Gebäudestellung und ihrer architektonischen Aussage sowie der
Freiflächengestaltung dokumentiert sie in anschaulicher Weise den Wandel der
städtebaulichen Leitbilder im Siedlungswesen.
Der Siedlungsbereich Stahlhausen dokumentiert als älteste Stahlarbeitersiedlung im
Bochumer Stadtgebiet in herausragender Weise die Entwicklung der sich wandelnden Wohnund Lebensverhältnisse im montanindustriell geprägten Arbeiterwohnungsbau, nicht nur in der
Stadt Bochum, sondern im gesamten Ruhrgebiet. Der Siedlungsbereich Stahlhausen ist
bedeutend für die Stadt Bochum, weil er die industrielle Entwicklung der Stadt, die in einem
engen Zusammenhang mit der Entwicklung des Bochumer Vereins steht, veranschaulicht.
Aus sozialgeschichtlichen Gründen ist der Siedlungsbereich Stahlhausen bedeutend für die
Geschichte des Menschen, insbesondere für die sich wandelnden Wohn- und
Lebensverhältnisse in der Montanindustrie. Er ist bedeutend für die Entwicklung der Arbeitsund Produktionsverhältnisse und Zeugnis für die Geschichte des Menschen.
§ 6 Erlaubnispflichtige Maßnahmen
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieser Satzung bedürfen alle Maßnahmen, die
das Erscheinungsbild der Siedlung berühren, der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde der
Stadt Bochum gem. § 9 DSchG NRW. Die Unterschutzstellung berücksichtigt den Zustand
des Siedlungsbereiches im Jahr des Satzungsbeschlusses und empfiehlt im Rahmen von
Maßnahmendurchführungen die Berücksichtigung historischer Gestaltungen. Begleitend wird
ein Gestaltungshandbuch erarbeitet, in dem Empfehlungen und Hinweise zur
Weiterentwicklung der baulichen Bestände sowie der Freiflächen innerhalb des
Siedlungsbereiches zusammengeführt sind.
Dies gilt unabhängig von baurechtlichen Genehmigungen. Die Denkmalbereichssatzung gilt
bei Vorhaben aller Art, die Auswirkungen auf die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und
deren Freibereiche haben.
Der Erlaubnis bedarf, wer:
-
bauliche Anlagen in diesem Bereich beseitigen, verändern, an einen anderen Ort
verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will,
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-
in der engeren Umgebung von baulichen Anlagen innerhalb dieses Bereiches Anlagen
errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des
Denkmalbereichs beeinträchtigt wird,
-
in den bestehenden Sichtbeziehungen entlang der vorhandenen und ehemaligen
Wegebeziehungen im Siedlungsbereich bauliche Maßnahmen durchführen will, die zu
Beeinträchtigungen dieser Sichtbeziehungen führen.
Für die Baudenkmäler im Satzungsbereich gelten die Bestimmungen der §§ 7, 8 und 9
DSchG.
§ 7 Verhältnis zu anderen Vorschriften
Weitergehende Genehmigungspflichten für Maßnahmen im Denkmalbereich, insbesondere
nach baurechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt.
Die Genehmigungspflicht für Maßnahmen des § 6 dieser Denkmalbereichssatzung besteht
auch für solche Vorhaben, die nach baurechtlichen Bestimmungen genehmigungsfrei sind.
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 41 DSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine
Maßnahme, die nach § 6 dieser Satzung der Erlaubnis bedarf, ohne Erlaubnis oder
abweichend von ihr durchführt oder durchführen lässt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu der in § 41 Abs. 2 DSchG genannten
Höhe geahndet werden.
§ 9 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Bezeichnung der Vorlage
Auslegungsbeschluss für den Entwurf der Denkmalbereichssatzung Stahlhausen
Der Entwurf der Satzung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs Stahlhausen ist öffentlich
auszulegen.