Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (3605)
66 21 (3622)
Vorlage Nr. 20100815
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Abstufung der Bundesstraße B 51 von der Bundesautobahn 43 - Anschlussstelle
Sprockhövel - bis zur Bundesautobahn 43 - Anschlussstelle Bochum-Riemke
hier: Abstufung von Teilstücken der B 51 im Stadtgebiet Bochum
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.05.2010
20.05.2010
26.05.2010
Anlagen
Übersichtsplan
übersichtsplan
Wortlaut
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat
Bundesstraßen, die im engen Abstand parallel zu Bundesautobahnen (BAB) liegen,
abgestuft. Die Abstufungen wurden in gemeinsamen Gesprächen mit dem BMVBS, dem
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalens (MBV) und dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW vereinbart.
So wurde als Kompensationsmaßnahme für die Baulastübernahme des Bochumer
Außenringes (Donezk-; Oviedo- und Nordhausen-Ring) die Abstufung der B 51 von der BAB
43 Anschlussstelle Sprockhövel bis zur BAB 43 Anschlussstelle Bochum-Riemke
beschlossen. Gleichzeitig erfolgte zur Wiederherstellung einer durchlaufenden
Nummerierung der Bundesstraßen die Umbenennung der Teilabschnitte des
Innenstadtringes (Südring, Westring, Nordring, Ostring) der B 51 in Bundesstraße 226.
Die Abstufung sowie die Umbenennung wurden am 17. Dezember 2009 vom MBV verfügt;
die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 02.01.2010 im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Arnsberg, Ausgabenummer 53.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (3605)
66 21 (3622)
Vorlage Nr. 20100815
Im Bochumer Stadtgebiet sind folgende Straßenabschnitte von der Abstufung bzw.
Umbenennung betroffen:
-
Wuppertaler Straße
von der Stadtgrenze Hattingen/ Bochum bis Hattinger Straße
Abstufung zur L 651 (weiterer Verlauf über Munscheider Damm)
-
Hattinger Straße
von Wuppertaler Straße bis Viktoriastraße
Abstufung zur K 22 (Ortsdurchfahrt in Baulast der Stadt)
-
Viktoriastraße
von Hattinger Straße bis Innenstadtring (Südring)
Abstufung zur L 551 (Ortsdurchfahrt in Baulast der Stadt)
-
Innenstadtring
Südring, Westring, Nordring, Ostring
Umbenennung von B 51 in B 226 (als Fortführung Wittener Straße bzw. Dorstener
Straße)
-
Herner Straße
von Nordring bis zur BAB 43 - Anschlussstelle Riemke
Abstufung zur L 551 (Ortsdurchfahrt in Baulast der Stadt)
Durch die Abstufung bzw. Umbenennung ergeben sich für die Stadt keine Änderungen in
Bezug auf die Straßenbaulast, da die Stadt bereits vor der Abstufung für die als
Ortsdurchfahrten festgesetzten Straßenabschnitte der B 51 Straßenbaulastträger war. Die
Straßenbaulast für die außerhalb der Ortsdurchfahrten liegenden Straßenabschnitte (sog.
freie Strecken) der abgestuften B 51 liegt beim hingegen beim Bund bzw. beim Land.