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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:35

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (3605) 66 21 (3622) Vorlage Nr. 20100815 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Abstufung der Bundesstraße B 51 von der Bundesautobahn 43 - Anschlussstelle Sprockhövel - bis zur Bundesautobahn 43 - Anschlussstelle Bochum-Riemke hier: Abstufung von Teilstücken der B 51 im Stadtgebiet Bochum Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Südwest Sitzungstermin akt. Beratung 20.05.2010 20.05.2010 26.05.2010 Anlagen Übersichtsplan übersichtsplan Wortlaut Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat Bundesstraßen, die im engen Abstand parallel zu Bundesautobahnen (BAB) liegen, abgestuft. Die Abstufungen wurden in gemeinsamen Gesprächen mit dem BMVBS, dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalens (MBV) und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vereinbart. So wurde als Kompensationsmaßnahme für die Baulastübernahme des Bochumer Außenringes (Donezk-; Oviedo- und Nordhausen-Ring) die Abstufung der B 51 von der BAB 43 Anschlussstelle Sprockhövel bis zur BAB 43 Anschlussstelle Bochum-Riemke beschlossen. Gleichzeitig erfolgte zur Wiederherstellung einer durchlaufenden Nummerierung der Bundesstraßen die Umbenennung der Teilabschnitte des Innenstadtringes (Südring, Westring, Nordring, Ostring) der B 51 in Bundesstraße 226. Die Abstufung sowie die Umbenennung wurden am 17. Dezember 2009 vom MBV verfügt; die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 02.01.2010 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg, Ausgabenummer 53. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (3605) 66 21 (3622) Vorlage Nr. 20100815 Im Bochumer Stadtgebiet sind folgende Straßenabschnitte von der Abstufung bzw. Umbenennung betroffen: - Wuppertaler Straße von der Stadtgrenze Hattingen/ Bochum bis Hattinger Straße Abstufung zur L 651 (weiterer Verlauf über Munscheider Damm) - Hattinger Straße von Wuppertaler Straße bis Viktoriastraße Abstufung zur K 22 (Ortsdurchfahrt in Baulast der Stadt) - Viktoriastraße von Hattinger Straße bis Innenstadtring (Südring) Abstufung zur L 551 (Ortsdurchfahrt in Baulast der Stadt) - Innenstadtring Südring, Westring, Nordring, Ostring Umbenennung von B 51 in B 226 (als Fortführung Wittener Straße bzw. Dorstener Straße) - Herner Straße von Nordring bis zur BAB 43 - Anschlussstelle Riemke Abstufung zur L 551 (Ortsdurchfahrt in Baulast der Stadt) Durch die Abstufung bzw. Umbenennung ergeben sich für die Stadt keine Änderungen in Bezug auf die Straßenbaulast, da die Stadt bereits vor der Abstufung für die als Ortsdurchfahrten festgesetzten Straßenabschnitte der B 51 Straßenbaulastträger war. Die Straßenbaulast für die außerhalb der Ortsdurchfahrten liegenden Straßenabschnitte (sog. freie Strecken) der abgestuften B 51 liegt beim hingegen beim Bund bzw. beim Land.