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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:35

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) - Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 19.02.2010 bezugnehmend auf die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 10.02.2010 beratene Verwaltungsmitteilung (Vorlage-Nr. 20100070). - Anfragen des Herrn Christoph und der Frau Schnell im Rahmen der 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 10.02.2010, bezugnehmend auf die Vorlage-Nr. 20100070. - Anfrage des Herrn Cordes im Rahmen der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 24.02.2010, bezugnehmend auf die Vorlage-Nr. 20100070. - Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte im Rahmen der 6. Sitzung am 04.03.2010, bezugnehmend auf die Berichterstattung in der örtlichen WAZ am 16.02.2010 unter dem Titel `Dornröschenschlaf endet bald: Deponie wird wohl wieder geöffnetA (Vorlage-Nr. 20100484) sowie bezugnehmend auf die Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Vorlage-Nr. 20100475). - Fragen an die Verwaltung von Herrn Malzahn vom 15.03.2010 und 21.04.2010 - Fragen an die Verwaltung von Frau Labusch vom 27.04.2010 Bezeichnung der Vorlage Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach durch die Firma ThyssenKrupp Nirosta in Bochum-Hamme Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 20.05.2010 20.05.2010 26.05.2010 24.06.2010 Anlagen Wortlaut Die Stadt Bochum wird als Träger öffentlicher Belange in dem derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach durch die Abgabe einer fachlichen Gesamtstellungnahme beteiligt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 Einer erstmals beantragten Fristverlängerung zur Abgabe der städtischen Gesamtstellungnahme durch die Verwaltung hat die Genehmigungsbehörde, die gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen mit Sitz in Hagen, mit Schreiben vom 12.03.2010 entsprochen. Da sich bei Durchsicht der Einzelstellungnahmen der jeweiligen Fachämter noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich verschiedener Inhalte ergeben hatte und ggf. Auswirkungen der Anfragen aus den politischen Gremien berücksichtigt werden sollten, wurde bei der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde zweimal eine Fristverlängerung zur Abgabe der Gesamtstellungnahme beantragt, die am 31.05.2010 abläuft. Die Verwaltung hat bei der Genehmigungsbehörde nochmals um Fristverlängerung bis zum 15.06.2010 gebeten, um die politischen Gremien vor Abgabe der Stellungnahme in den Beratungsprozess einzubinden. Eine Antwort auf diesen Antrag liegt noch nicht vor. Nach Ablauf der Einwendungsfrist zum Antrag auf Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach lagen insgesamt ca. 2.600 Einwendungen vor. Diese Einwendungen, in denen u. a. Fragen, Anmerkungen und Forderungen formuliert sind, werden von der Genehmigungsbehörde nach den verfahrensrechtlichen Regeln im Planfeststellungsverfahren bearbeitet. Im Übrigen sind im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach in den parlamentarischen Gremien und von Bürgerinnen und Bürgern Fragen an die Verwaltung gerichtet worden. Diese Fragen werden im Folgenden durch die gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen als Genehmigungsbehörde (Hagen), die Verwaltung (Stadt), sowie durch die Antragstellerin ThyssenKrupp Nirosta (TKN) nach Sachthemen sortiert und so sach- und fachgerecht, wie es nach dem jetzigen Sachstand möglich ist, beantwortet: Abfallsituation 1. TKN beabsichtigt die Ablagerung von Industrieabfällen, unter anderem Schlämme und Filterkuchen sowie AAuskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen@, zudem auch Bitumengemische. Entspricht die Deponierung derartiger Abfälle nach Auffassung der Verwaltung heute noch dem Stand der Technik oder gibt es modernere, umweltfreundlichere Verfahren? Bei dem Verfahren zur Deponie Marbach wurde die Verbringung der gleichen Produktionsrückstände beantragt, die auch für die Deponie Blücherstraße genehmigt waren. Es ist beabsichtigt, nicht verwendbare Schlacke und Reste aus dem Feuerfestausbruch aus dem Stahlwerk Bochum auf der Deponie Marbach abzulagern. Die Position ASchlämme und Filterkuchen@ wurde aus dem Abfallkatalog der Deponie Blücherstraße (Deponieklasse 1) übernommen. Es gibt im Werk Bochum derzeit keinen derartigen Abfall. Bitumengemische können bei Abbrucharbeiten anfallen und gehören zu den Bauschuttfraktionen. Ausdrücklich dürfen sie keine schädlichen Verunreinigungen enthalten. Nach Aussage der Genehmigungsbehörde handelt es sich bei den zu deponierenden Abfällen der Firma ThyssenKrupp Nirosta um bautechnische Materialien, die stofflich nicht mehr verwertet werden können. Daher ist die Deponierung die einzige Möglichkeit, die Abfälle Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 ordnungsgemäß zu entsorgen und damit auch der Stand der Technik. Andere Verfahren sind nicht bekannt. (Hagen) 2. Worum genau handelt es sich bei AMaterialien aus metallurgischen Prozessen@? Die genaue Bezeichnung lautet, AAuskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen@. So werden die ausgebrochenen Steine der Feuerfestmaterialien bezeichnet, mit denen die Elektrolichtbogenöfen ausgekleidet sind. Diese Auskleidung muss regelmäßig erneuert werden. Ein großer Teil kann verwertet werden, der Rest muss deponiert werden. (Hagen) 3. Woraus setzen sich die ASchlämme und Filterkuchen@ zusammen? Schlämme und Filterkuchen entstehen z.B. aus einer Nassentstaubung. Die abgesetzten Schwebstoffe bilden den Schlamm; wird dieser Schlamm gepresst und das Wasser herausgedrückt, entsteht Filterkuchen. Zurzeit gibt es im Werk keinen solchen Abfall. (Hagen) Allgemeine Angaben/Technische Details zur Deponie 1. Aus welchen Produktionsstätten sollen die Abfälle angeliefert werden? Die Abfälle stammen ausschließlich aus dem Bochumer Betrieb der Fa. ThyssenKrupp Nirosta GmbH. (Hagen) 2. Zwischen 1971 und 1987 sind auf der Deponie 900.000 Tonnen Produktionsabfälle gelagert worden. Der südliche Teil der Deponie soll nicht wieder in Betrieb genommen, sondern als AEingangsbereich@ genutzt werden. Auf welche Kapazität soll der nördliche Bereich ausgelegt werden? Wie hoch ist die Deponie heute und wie hoch wird sie im Endausbau sein? Für welchen Zeitraum wird die Wiederinbetriebnahme beantragt? Das beantragte Ablagerungsvolumen beträgt ca. 700.000 m³. Ausgehend von der derzeitigen Abfallmenge beträgt die Laufzeit ca. 37 Jahre. Die derzeitige Höhe der Deponie beträgt ca. 70 m NN. Die geplante Höhe incl. Oberflächenabdichtung und Rekultivierung beträgt max. 104 m NN. (Hagen) 3. Ist die beantragte Menge nach Einschätzung der Verwaltung so ausgelegt, dass die Deponie ausschließlich für Produktionsabfälle der Firma TKN dienen wird oder ist zu befürchten, dass Kapazitäten auf dem freien Markt auch Dritten angeboten werden könnten? Ebenso wie bei der Deponie Blücherstraße ist die Deponie Marbach eine reine Werksdeponie, es wird keine Kapazität auf dem freien Markt angeboten werden. Eine Andienung von Abfällen durch Dritte ist nicht beantragt und somit auch nicht Gegenstand der Planfeststellung. (Hagen) Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 4. Wie wird sichergestellt, dass, für den Fall der Genehmigung der Deponie, die Beschickung der Deponie ausschließlich für TKN eingegrenzt wird? Gibt es hierzu einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Bochum und TKN? Ist eine Baulasteintragung mit genauer Festlegung der Rahmenbedingungen geplant? Werden diese beiden Punkte öffentlich einsehbar? Die Überwachung der Auflagen aus der Genehmigung obliegt ausschließlich der Genehmigungsbehörde. (Stadt) 5. Die Betriebszeit der Deponie Blücherstraße endete im Juli 2009. Wie lange ist ThyssenKrupp noch für die Deponie verantwortlich und wie sehen langfristig die Pläne für die Flächen aus? Nach der vollständigen Oberflächenabdichtung und Rekultivierung beginnt die sogenannte Nachsorgephase (voraussichtlich ab 2010). Die Deponie befindet sich dann nach wie vor unter Beobachtung (z.B. Grundwasser, Pflegemaßnahmen). Diese Phase dauert mehrere Jahre, in der die Betreiberin - hier die Firma ThyssenKrupp Nirosta - weiterhin verantwortlich ist. Diese Phase dient der Überführung der Deponie in einen solchen Zustand, dass von ihr dauerhaft keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit mehr ausgehen können, ohne dass hierzu weitergehende technische oder betriebliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Entlassung aus der Nachsorgephase wird dann abhängig von den Ergebnissen der Beobachtungen von der zuständigen Behörde festgestellt. (Hagen) 6. Wem gehört das Grundstück, auf welchem sich die Deponie erstreckt? Die benötigen Flächen befinden sich, bis auf wenige Ausnahmen, im Besitz von TKImmobilien. Im Osten befindet sich ein Streifen, welcher gleichzeitig die Begrenzung zum Marbach-Lauf darstellt und sich derzeit noch im Eigentum der Emscher-Genossenschaft befindet. TKN beabsichtigt, diese Flächen zu kaufen; die Emschergenossenschaft hat nach Angaben von TKN keine Einwände. Renaturierungspläne für den Marbach wurden dieser veränderten Grundstückssituation bereits angepasst. Ein abschließender Grundstücksübergang findet jedoch erst statt, wenn die TKN die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach erhalten sollte. Auf der linken Seite des Deponiegeländes befindet sich ein Rad- und Wanderweg. Hier soll der Geländestreifen zwischen Weg und Deponiegelände mit in die Oberflächenabdeckung einbezogen werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Regionalverband Ruhr (RVR). Die genannte Baumaßnahme ist bereits mit dem RVR abgestimmt; ein entsprechender Gestattungsvertrag wird noch abgeschlossen. (Stadt) 7. Wie lange beträgt die geplante Laufzeit der Deponie? Die vorgesehene Laufzeit für die Deponie beträgt 37 Jahre. (Hagen) 8. Von entscheidender Bedeutung für den Stadtteil Hamme und die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger ist die Frage der Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung in diesem Verfahren. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 Frage: Zu welchem Zeitpunkt sind erste Gespräche mit TKN und Stadtverwaltung Bochum bzw. Politik geführt worden? Welche Stellen der Stadtverwaltung sind in diesem Stadium maßgeblich beteiligt gewesen bzw. hatten die Federführung? Es besteht seit Jahrzehnten ein ständiger Kontakt der Wirtschaftsförderung zu den jeweiligen ThyssenKrupp Gesellschaften, so auch zu TK Nirosta. Es wird auch als ureigene Aufgabenstellung der Wirtschaftsförderung angesehen, ein solches Unternehmen bei der Sicherung seiner Produktionskapazitäten zu begleiten und zu unterstützen. In diesem Fall wurde der gewählte Ansatz, eine bereits bestehende Deponiefläche wieder in Betrieb zu nehmen anstatt eine neue Fläche, wo auch immer, zu verbrauchen, sogar eigentlich als durchaus konsensfähig angesehen. (Stadt) Verkehrstechnische Anbindung 1. Die Erschließung soll nicht mehr über die Von-der-Recke-Straße erfolgen. Die Verwaltung favorisiert eine Anbindung an die Darpestraße (mit Brücke über die A 40) und Anschluss an das Westkreuz. Diese Variante sei wegen der hohen Kosten verworfen worden. Wie hoch sind diese Kosten, wer hat sie berechnet und wer hat die Variante verworfen? Kann diese Variante im Zweifelsfall erzwungen werden? Die Kosten für die Anbindung an die Darpestraße mit Brücke über die A 40 und Anschluss an das Westkreuz (Entlastungsstraße Porschestraße-Darpestraße) wurden von der Verwaltung mit ca. 7,75 Mio. EUR geschätzt. Die Kosten für die Anbindung der Deponie Marbach ausschließlich an die Porschestraße wurden von der Verwaltung auf ca. 2,1 Mio EUR geschätzt. Die weiteren Varianten zur Erschließung der Deponie Marbach (z.B. Gleisanbindung, Verbindung über Förderbänder etc.) wurden von dem von TKN beauftragten Ingenieurbüro untersucht und hinsichtlich der Kosten und Realisierbarkeit bewertet. (Stadt) Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Anbindungsvariante erfolgt in Abwägung aller Aspekte (Berücksichtigung betrieblicher wie öffentlicher Interessen). Dies könnte theoretisch auch gegen die Planungen des Antragstellers sein. (Hagen) 2. Die Deponie liegt in unmittelbarer Nähe zu einer (Werks-)Bahnlinie. Ist eine Anlieferung des Abfalls auf der Schiene geprüft worden? Mit welchem Ergebnis? Neben einigen anderen Möglichkeiten wurde auch der Bahntransport geprüft. Mehrere Punkte machen eine Bahnanbindung unmöglich: Die Bahnstrecke vom Werk ist durch zwei Bahntrassen in unterschiedlichen Höhen von dem Deponiegelände getrennt. Die eine Trasse ist der inzwischen sogenannte Erzbahnradweg, die andere Trasse ist noch vorhanden, aber stillgelegt. Eine Anbindung müsste völlig neu gebaut werden und könnte nur durch Rangieren über die betriebene DB-Trasse angefahren werden. Das ist mit hohen Kosten verbunden, darüber hinaus ist fraglich, ob die Kapazität der damit benötigten Bundesbahnstrecken überhaupt ausreicht. Außerdem muss eine Straßenzufahrt zumindest für die Baumaschinen gebaut werden. Im Genehmigungsantrag ist die Problematik ausführlich erklärt. (Hagen) Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 3. Bei einer Erschließung über die Porschestraße muss eine Brücke über den Marbach gebaut werden. Wer zahlt für die Errichtung und die Unterhaltung der Brücke? Die Querung des Marbachs erfolgt durch einen Damm. Die Kosten hierfür sind in der Kalkulation des Antragstellers enthalten. Der Damm geht anschließend in den Besitz der Stadt Bochum über, die auch die Unterhaltung trägt. (Hagen) 4. Macht die von der Stadt im Jahr 2004 geplante Verlängerung der Porschestraße bis zur Darpestraße noch Sinn, wenn die Deponie ihren Betrieb wieder aufnimmt, oder sollte die Planung aufgegeben werden? Die geplante Verbindung Porschestraße-Darpestraße, die im Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Bochum (beschlossen am 21.01.2004) und dem RFNP enthalten ist, dient der Anbindung der Gewerbegebiete Präsident und Von-der-Recke an die A 40 (Westkreuz) ohne dass Wohngebiete beeinträchtigt werden. Daher wird diese Planung weiterhin wenn auch langfristig aufgrund zurzeit fehlender Finanzierungsmöglichkeiten - aufrecht erhalten. (Stadt) 5. Die Verwaltung hat im Umweltausschuss mitgeteilt, TKN gehe von täglich fünf LKW-Fahrten zur und von der Deponie aus. Steht diese Angabe in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur beantragten Menge und Betriebsdauer der Deponie? Die mittlere Anzahl von fünf LKW-Fahrten täglich für den Deponiebetrieb ergibt sich rechnerisch aus der geplanten Jahresmenge. Im Antrag (u.a. Lärmschutzgutachten) werden acht Fahrten täglich beschrieben, dies ergibt sich aus dem geplanten Betrieb in Kampagnen. Dementsprechend weniger Verkehr ist an anderen Tagen zu erwarten. (Hagen) Bei Durchsicht der Antragsunterlagen ist festgestellt worden, dass in den dem Antrag beigefügten Gutachten von unterschiedlichen Lkw-Bewegungen ausgegangen wird. Die Verwaltung wird die Genehmigungsbehörde in der Gesamtstellungnahme der Stadt Bochum daher darauf hinweisen, dass die Aussagen in den Gutachten zu vereinheitlichen und neu zu bewerten sind. (Stadt) Wasser- und Bodenschutz 1. Trifft es zu, dass seinerzeit Abwässer der Deponie in den damals kanalisierten Marbach abgeleitet wurden? Der Marbach ist im betroffenen Ortsbereich ein mit Sohlschalen ausgebauter Schmutzwasserlauf. Eine gezielte Einleitung von Abwässern aus der Deponie gibt und gab es nach Angabe der Emschergenossenschaft nicht. Die Genehmigungsbehörde fügt außerdem hinzu, dass eine gezielte Einleitung von Abwässern in den Marbach schon alleine deshalb nicht hätte erfolgen können, weil die alte Deponie über keine systematische Abwasserfassung verfügt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 7 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 Durch den Deponiekörper fließt allerdings auch das Sickerwasser. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Sickerwässer heute dem Schmutzwasserzulauf zufließen. (Stadt) 2. Fallen beim künftigen Deponiebetrieb Abwässer an, müssen sie geklärt werden und wohin sollen sie abgeleitet werden? Wer überwacht das Abwasser? Im Zuge des Umbaus des Marbachs wird parallel zum Gewässer ein Abwasserkanal gebaut, der zukünftig die häuslichen und industriellen Abwässer aus dem Einzugsgebiet aufnimmt, so dass der Marbach schmutzwasserfrei wird. Bei dem künftigen Deponiebetrieb werden keine häuslichen Abwässer abgeleitet. Das im Sozialcontainer anfallende Sanitärabwasser wird voraussichtlich in einem Fäkalientank gesammelt und regelmäßig entsorgt. Das anfallende Sickerwasser soll nach der vorliegenden Planung gefasst und dem Abwasserkanal zugeführt werden. Hierbei handelt es sich ggf. um eine überwachungsbedürftige Indirekteinleitung, die möglicherweise eine Vorbehandlung erforderlich macht und von der unteren Umweltschutzbehörde überwacht wird. Das auf den abgedichteten Flächen der Deponie anfallende Oberflächenwasser soll in den Marbach eingeleitet werden. (Stadt) 3. Die Renaturierung des Marbachs schreitet voran. Die Emschergenossenschaft investiert laut Medienberichten rund 48 Mio. Euro in das Gesamtprojekt. Wie soll die Renaturierung in die Planungen eingebunden werden? Die Planungen zur Deponie erfolgen in enger Absprache mit der Emschergenossenschaft. Die Planungen zur ökologischen Verbesserung des Marbachs ändern sich nach Auskunft der Emschergenossenschaft durch die Deponieplanung nur geringfügig. Die Halde grenzt bereits jetzt an den Marbach an. Ggf. wird die Trasse des Marbachs innerhalb der EG (Emschergenossenschaft)-Parzelle in einem Teilabschnitt einige Meter nach Westen verschoben, was der ökologischen Verbesserung aber nicht widerspricht. Der neue Gewässerdurchlass für die Porschestraße war zunächst nicht so kurzfristig geplant. Es war jedoch bekannt, dass die Porschestraße noch verlängert und den Marbach kreuzen wird. (Stadt) Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 8 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 4. Inwieweit ist das Grundwasser mittlerweile beeinträchtigt? Grundwasserbeschaffenheit Die Grundwasserbeschaffenheit unterliegt räumlich und zeitlich starken Schwankungen. Auffällige Bereiche liegen insbesondere am Ostrand der Deponie sowie südwestlich der Deponie vor. Am Ostrand der Deponie sind starke Aufsalzungen im Grundwasser zu verzeichnen, die sich in hohen Leitfähigkeitswerten von bis zu 9.000 μS/cm zeigen. Hierbei sind insbesondere Sulfat, Calcium, Natrium und Kalium, z.T. auch Chlorid ursächlich. In einem Großteil der Messstellen sind alkalische pH-Werte bis pH 12,9 vorherrschend. Auffälligkeiten treten in allen dort untersuchten Schichteinheiten (Löß, Schmelzwasserablagerungen, Bochumer Grünsand und Labiatus-Schichten) auf. In nahezu allen Messstellen liegen zumindest zeitweise erhöhte Cyanid-Werte oberhalb des Prüfwertes der Bundesbodenschutzverordnung (0,05 mg/l) vor. Die höchsten Werte sind mit bis zu 1,8 mg/l (einmaliger Ausreißer) in den Grundwassermessstellen 1/I und 2/II zu verzeichnen. Auch in der stromrandlich gelegenen Messstelle 5/I wird der Prüfwert zeitweise überschritten. Die im Mai 2006 z.T. erstmalig untersuchten Gehalte an Schwer- und Halbmetallen sowie die organischen Parametern LHKW, PCB, Phenole, BTX sind zumeist unauffällig. Ausnahmen bilden Benzol im Südwesten der Deponiefläche sowie vereinzelte höhere Werte bei Blei, Zink und Chrom. Vor allem hinsichtlich der organischen Inhaltsstoffe dürften die diversen älteren Auffüllungen (`TeerbeckenA) von vor Deponiebeginn ursächlich sein. Einige ältere Auffüllungen liegen entlang des Marbachs bereichsweise im Grundwasser. Auch in der stromrandlich gelegenen Grundwassermessstelle 5/I liegen zeitweise auffällige Werte beim Cyanid und Kalium vor, die Hinweise auf generelle anthropogene Einflüsse im Grundwasser im Untersuchungsgebiet geben. Aus den z.T. seit 1995 vorliegenden Analysen sind bei teilweise starken Streuungen bisher keine eindeutigen Trends bezüglich von Konzentrationsänderungen erkennbar. Ausnahmen bei den ausgewerteten Inhaltsstoffen bilden die Kaliumwerte in GWM 3/I mit einem Konzentrationsrückgang seit 2002 sowie die Cyanidgehalte in GWM 2/II mit einer Abnahme zwischen 1995 und 2001. Fazit: Insgesamt lassen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse eine anthropogene Beeinflussung des Grundwassers erkennen, ein gravierender Grundwasserschaden liegt nicht vor. Aufgrund der Vornutzung des Deponiegeländes (ATeerbecken@) und seines Umfeldes (Anlagen der ehem. Zeche Carolinenglück), des Aufbringens von verschiedenen Aushub-, Abraum- und Schuttmaterialien zur Herstellung einer Basis vor Anlage des Deponiekörpers, des bereits bestehenden Deponiekörpers selbst sowie der Nähe zu einem seit Jahrzehnten für die Entsorgung von unterschiedlich stark belastetem Abwasser genutzten Gewässer (Marbach), ist jedoch eine zweifelsfreie direkte Zuordnung der Her- Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 9 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 kunft dieser Beeinflussung auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen nicht möglich. Eigene Untersuchungsreihen des Grundwassers für den Bereich der Deponiefläche liegen weder der unteren Wasserbehörde noch der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum vor. (Stadt) 5. In der Verwaltungsvorlage vom 14.01.2010 (Vorlage-Nr. 20100070) wird erwähnt, im Norden des Areals befänden sich Aderzeit@ ein Grüngürtel, Grabeländer und eine Kleingartenanlage. Können diese Anlagen stehen bleiben und sind gegebenenfalls besondere Maßnahmen zu ihrem Schutz erforderlich? Die Pachtverträge der nordöstlich der Deponie gelegenen Grabeländer sind seit langem gekündigt. Von den Anwohnern gab es immer wieder Beschwerden über lautstarke Feste und Feiern aus diesem Bereich. Die Flächen werden in das landschaftspflegerische Gesamtkonzept mit eingebunden. Einige Grünflächen müssen gerodet, abgedichtet und rekultiviert werden, um darunter gelegene alte Ablagerungen zu sichern. (Stadt) Alternativenprüfung 1. Wie weit liegen alternative Deponiestandorte entfernt? Welche Belastungen sind dort jeweils vorhanden? Wie bereits im Antrag beschrieben, befindet sich die Deponie Marbach formal noch in der Ablagerungsphase. Lediglich durch die fehlende Verkehrsanbindung und durch die näherungsweise erreichte bisher genehmigte Endhöhe wurde die Deponie nicht mehr beschickt. Der Genehmigungsantrag befasst sich daher nur mit der Möglichkeit, die Deponie nach heutiger Gesetzgebung weiter zu betreiben. Eine Betrachtung von Alternativstandorten war deshalb, auch in Abstimmung mit der damals zuständigen Behörde, nicht vorgesehen. Daher kann auch keine Aussage zu den dort vorhandenen Belastungen gemacht werden. Ungeachtet dessen gibt es weitere Deponien von fremden Betreibern, die grundsätzlich in der Lage sind, die Deponiestoffe von TKN ebenfalls abzulagern. Allerdings sind diese Deponien durchweg mindestens doppelt so weit, teilweise wesentlich weiter, vom Werksgelände entfernt. Darüber hinaus würde eine Nutzung solcher Fremddeponien in jedem Fall dazu führen, dass deren Kapazität schneller erschöpft ist, und dann früher neue Deponieflächen erschlossen werden müssten. Zudem führt die größere Entfernung der Fremddeponien durch den Transport zu einer höheren Entwicklung von Feinstaub und CO2. Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt insgesamt und das Gebot, den Flächenverbrauch zu minimieren, sprechen deutlich für die Deponie Marbach. (TKN) 2. Sind gemäß UVP im Vorfeld Standortalternativen, auch außerhalb von Bochum und nicht im Besitz von TKN gehörende Deponien ,in den Abwägungsprozess einbezogen worden? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 10 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 Für den Deponiestandort sind keine Überlegungen zu Standortalternativen geprüft worden, da die Reaktivierung dieser Fläche im Vordergrund stand. Es wurden jedoch alternative Möglichkeiten einer externen Entsorgung (z.B. Emscherbruch) geprüft. Hierbei sind jedoch die Auswirkungen auf die Umwelt durch längere Transportwege erheblich größer. Diese Vorgehensweise ist mit der damals zuständigen Bezirksregierung und der jetzigen zuständigen unteren Umweltschutzbehörde in Hagen abgestimmt. (TKN) Aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich, ob und welche weiteren Standorte untersucht wurden. In den Gesprächen im Vorfeld (2006/2007) wurde von TKN deutlich gemacht, dass im näheren und weiteren Umfeld kein vorhandener Deponieraum zur Verfügung steht. (Stadt) Wirschaft/Stadtentwicklung/Planungsrecht 1. Ist die geplante Deponie mit den stadtentwicklungspolitischen Zielen der Stadt Bochum für den Stadtteil Bochum-Hamme vereinbar? Eine solche Nutzung entspricht grundsätzlich den Zielen des Bodenschutzes, in dem für die weiterhin erforderliche Deponierung von Material keine Freiflächen in Anspruch genommen werden. Zudem kann die Deponie, die früher über ein Wohngebiet erschlossen war, nun über ein Gewerbegebiet angefahren werden, so dass sich die Störung von Anwohnern in Grenzen hält. Im Anschluss an die Deponienutzung ist eine Rekultivierung nötig. Hier könnte, wie an anderer Stelle auch, eine Freizeitnutzung von Seiten der Stadt angeregt werden, so dass im Zusammenhang mit der Erzbahntrasse sich ein attraktiver Freizeitraum ergäbe (Hinweis: Antragsunterlagen sehen Rekultivierung durch Sukzession vor, also keine Freizeitnutzung o.ä.). Störungen der umliegenden Wohnbebauung (Sichtbeeinträchtigung, Staubniederschlag etc.) werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt und durch entsprechende Auflagen ausgeschlossen. Dementsprechend lässt sich feststellen, dass die Wiedernutzung der Deponie keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Ortsteil Hamme haben wird. Im Zusammenhang mit den Zielen des Bodenschutzes und der Wirtschaftsförderung fügt es sich in die städtebaulichen Ziele ein. (Stadt) 2. Die geplante Erschließung der Deponie über die Verlängerung der Porschestraße wird einen wesentlichen Einschnitt für die weitere gewerbliche Entwicklung an der Porschestraße/Seilfahrt bedeuten. Für die dort ansässigen Gewerbetreibenden ist dies ein wesentlicher Image-Nachteil und wird auch mittel- und langfristig zur Verlagerung und Arbeitsplatzverlusten führen. Wie ist die Stellung der Stadt Bochum hierzu? Aus Sicht der Wirtschaftsförderung bedeutet der erwartete Verkehr bei einer Wiederbeschickung der Deponie keine wesentliche Einschränkung für die Anlieger in den beiden Gewerbegebieten. Dies wäre eher der Fall bei der abschließenden Abdeckung, denn dann würden über einen mehrjährigen Zeitraum LKW in erheblich größerer Anzahl mit Abdeckmaterial durch das Gebiet „Von-der-Recke“ fahren. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 11 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 Den gewerblichen Anliegern gegenüber ist bisher immer angekündigt worden, dass die Porschestraße später als allgemeine Verkehrsstraße zum Westkreuz hin verlängert werden soll, dadurch würde ein noch größeres Verkehrsaufkommen durch das Gebiet geführt. Dies hat man aber im Sinne einer öffentlicheren Wahrnehmung des Gebietes immer begrüßt bzw. sogar gefordert. Ein Image-Nachteil oder gar der Verlust von Arbeitsplätzen aus diesem Zusammenhang wird nicht befürchtet. Aus Sicht der Verkehrsplanung bedeuten für den Normalbetrieb (Phasen 2-4) mit 24 LKW-Fahrten/Werktag keine besondere Belastung für das Gewerbegebiet Porschestraße. Für die Rekultivierungsphase sind ca. 60 LKW-Fahrten/Werktag zu erwarten, die über die Porschestraße abzuwickeln sind. Dies stellt eine Belastung dar, die voraussichtlich jedoch noch unter der LKW-Belastung bei einer bis zur Darpestraße verlängerten Porschestraße und Von-der-Recke an die A40/Westkreuz angebunden. Von dem Betreiber der Deponie ist allerdings dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge die Deponie in sauberem Zustand verlassen (Abrollstrecke/Reifenwaschanlage), damit die Porschestraße nicht verschmutzt wird. (Stadt) 3. TKN favorisiert offenbar eine Anlieferung über die Porschestraße und damit durch den Gewerbepark Von-der-Recke. Der Gewerbepark habe sich mit Aseiner hochwertigen architektonischen und städtebaulichen Qualität zu einem bevorzugten Standort der Automobilindustrie entwickelt@, heißt es dazu auf der Homepage der Wirtschaftsförderung. Ein knappes Viertel der rund zehn Hektar Gewerbeflächen stehen noch zur Verfügung. Wie schätzt die Wirtschaftsförderung vor diesem Hintergrund die Pläne für eine Wiederinbetriebnahme der Deponie und die Anlieferung des Abfalls durch die Porschestraße ein? Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten der Erschließung geprüft. Die Wirtschaftsförderung Bochum favorisierte den Bau der Verbindungsstraße von der Darpestraße bis zur Porschestraße. In diesem Fall hätte der Verkehr zur Deponie allein über das neue Westkreuz und von der Darpestraße aus fließen können. Der Bau der Verbindungsstraße hätte auch dem Wunsch der Anlieger des Gewerbeparkes Von-der-Recke entsprochen, eine direkte Verbindung zum Westkreuz zu erhalten. Da für diese Variante in absehbarer Zeit keine Finanz- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, kann der Bau dieser Straße vorerst nicht erfolgen. ThyssenKrupp Nirosta ist mit mehr als 500 Arbeitsplätzen eine der großen Arbeitgeberinnen der Stadt Bochum. Wenn der Produktionsprozess in dem Werk eine Deponierung erforderlich macht, ist die Wirtschaftsförderung gehalten, die Interessen der verschiedenen Unternehmen, dies sind einerseits ThyssenKrupp Nirosta und andererseits die Unternehmen im Gewerbepark Von-der-Recke, abzuwägen. Da sich das LKW-Aufkommen bei der Wiederinbetriebnahme der Deponie bei weniger als 10 LKW pro Tag bewegt, stimmte die Wirtschaftsförderung nach sorgfältiger Abwägung der Erschließung der Deponie über die Porschestraße zu. Die Planungen zum Bau einer Verbindungsstraße bis zum Westkreuz müssen dabei weiter verfolgt werden. (Stadt) Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 12 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 Stadtteilimage 1. Der Stadtteil Bochum-Hamme nimmt im Sozial-Ranking der Stadt Bochum mit den Stadtteilen Stahlhausen, Hustadt und Wattenscheid-Mitte die letzten Ränge ein. Im Sinne einer Angleichung an gleiche räumliche und soziale Lebensverhältnisse innerhalb des Stadtgebietes wird die geplante Deponie den Abwärtstrend in Bochum-Hamme beschleunigen. Was plant die Stadt Bochum, um diese Abwärtsspirale zu stoppen bzw. umzukehren? Zurzeit gibt es mit dem Westend (Griesenbruch, Stahlhausen und Goldhamme), der Hustadt sowie der Lennerhofsiedlung drei Stadtumbaugebiete in der Stadt Bochum. Momentan wird versucht, auch die Wattenscheider Stadtmitte in das Förderprogramm hineinzubringen. Der Stadtteil Hamme unterliegt in diesem Zusammenhang einer niedrigeren Prioritätensetzung als die anderen Stadtteile. Es würde aber allerdings zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich auch versucht, diesen Stadtteil in solch ein Programm aufzunehmen oder in ähnlicherweise in den Fokus zu nehmen. Die Deponie liegt an der Erzbahntrasse, die vom RVR als Fuß- und Radweg ausgebaut wurde und die den Westpark mit der Emscherzone verbindet. Der Gewerbepark "Von der Recke" und "Präsident" sowie der "Westpark" sind auf Industriebrachen entwickelt worden und haben das Umfeld positiv verändert. Damit wurde durch diese Projekte das Erscheinungsbild in diesem Teil von Hamme verbessert. (Stadt) Rechtlicher Rahmen 1. Von entscheidender strategischer Bedeutung ist die Verlängerung der Porschestraße. Frage: Wem gehört das Grundstück zwischen dem jetzigen Ende der Porschestraße und dem Marbach? Gibt es über einen Nicht-Verkauf die Möglichkeit, das Verfahren zu stoppen? Das Grundstück erstreckt sich über mehrere Flurstücke, welche sich jeweils im Eigentum der Emscher Genossenschaft und der NRW Urban GmbH befinden. Ein Grundstücksübergang seitens der Emscher Genossenschaft an die TKN ist im Falle einer Genehmigungserteilung bereits vereinbart worden (siehe Ausführungen zu Punkt 4). Falls sich die Grundstückseigentümer, in diesem Fall die NRW Urban GmbH, nicht zu einem Verkauf der für die Deponieerschließung erforderlichen Grundstücke entschließen sollten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die rechtliche Möglichkeit der Enteignung gegeben. Die Zuwegung zur Deponie in Form der anvisierten Verlängerung der Porschestraße ist nicht im aktuellen, diesen Bereich betreffenden, Bebauungsplan Nr. 640 Ia festgesetzt worden. Somit käme eine rechtmäßige, baurechtliche Enteignung der Grundstückseigentümer nicht in Betracht. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach '' 74,75 übertragen auf den Träger des Vorhabens (TKN) keinerlei Rechte, Befugnisse usw. nach Privatrecht, daher auch nicht die Benutzung fremder Grundstücke. Soweit für die Verwirklichung des Vorhabens fremde Rechte in Anspruch genommen werden müssen, in diesem Fall die Inanspruchnahme fremder Grundstücke, muss ggf, wenn das Vorhaben im öffentlichen Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 13 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 Interesse liegt und dem Gemeinwohl im Sinne von Art. 14 Absatz 3 GG dient (gesonderte rechtliche Prüfung erforderlich), ein gesondertes Enteignungsverfahren durchgeführt werden, das mit der Planfeststellung selbst nichts zu tun hat und durch diese auch nicht entbehrlich wird oder ersetzt werden kann. (Stadt) Die Wirtschaftsförderung sieht sich als Gesprächspartner der Bochumer Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen. In eine öffentliche Diskussion um Standortfragen der hier aufgeworfenen Art wird sie nicht eintreten. Die Verkehrsplanung wurde in den Gesprächen mit TKN im Jahre 2003 eingebunden. Die Gespräche haben mit unterschiedlicher Intensität bis 2008 stattgefunden. Dort hat die Untere Umweltschutzbehörde zu einem Scoping-Termin eingeladen. (Stadt) 2. Für die geplante Deponie Marbach ist ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Frage: Kann durch einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren nach ' 13a BauGB mit anderer städtebaulicher und landschaftsgestalterischer Zielsetzung das Planfeststellungsverfahren überlagert und somit behindert werden? Welchen Einfluss hat die Stadt Bochum im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit? Vorhaben, die der Planfeststellung unterliegen, sind nicht an die Vorschriften des BauGB gebunden (Fachplanungsprivileg im ' 38 BauGB). Dementsprechend könnte ein Bebauungsplanverfahren die Wiederinbetriebnahme der Deponie nicht verhindern, entsprechende städtebauliche Absichten wären allenfalls in die Abwägung zur Planfeststellung einzustellen. (Stadt) Altdeponie 1. Die Deponie wurde von 1971 bis 1987 betrieben. Ist der Verwaltung bekannt, welche Stoffe in den 16 Jahren abgelagert wurden? Werden die Umwelt, zum Beispiel das Grundwasser in dem Bereich, und die Deponie selbst überwacht? Gab es seit 1987 auffällige Ergebnisse? Der Bereich der Deponie und das Umfeld wurden seit ca. Anfang des 20. Jahrhunderts vielfältig industriell genutzt und weisen auch verschiedene entsprechend alte Auffüllungen und Ablagerungen auf. Als industrielle Nutzungen sind u.a. solche aus dem Bereich des Bergbaus, aber auch Ziegelei, Kraftfutterwerk und Gasometerbetrieb zu nennen. Von 1971 bis 1987 wurden dort Abbruchmaterialien und Betriebsrückstände der damaligen Produktionsanlagen der Fa. Krupp abgelagert. Das Grundwasser wird seit 1976 überwacht. Grundwasseruntersuchungen dokumentieren eine der vielfältigen Nutzung entsprechende Belastung. Eine ausschließliche Zuordnung zum früheren Deponiebetrieb lässt sich nicht darstellen. Besondere Auffälligkeiten seit 1987 sind nicht zu verzeichnen. (Hagen) 2. Welche Schwermetalle und Schadstoffe liegen in der Altdeponie? Gemäß Genehmigung vom 1. Dezember 1970 dürfen nur Betriebs- und Abbruchschutt sowie Bodenaushub, auf keinen Fall aber wasserlösliche Gießereiabfälle, organische Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 14 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 und ölhaltige Abfälle, abgelagert werden. Eine Aufbereitung dieses Materials auf dem Kippgelände darf nicht erfolgen. Zur Ablagerung sind nicht zugelassen: a) Fäkalien b) Abfallstoffe, die besonders übelriechend, giftig oder gesundheitsschädlich sind, c) Explosivstoffe, radioaktive Stoffe, leichtbrennbare Gegenstände und Flüssigkeiten. (Stadt) Der Gehalt von Schwermetallen und anderen Schadstoffen im Deponiekörper der Altdeponie ist nicht genau bekannt. Mitentscheidend für die Beurteilung eines Gefährdungspotentials sind die Analysen der Beobachtungsbrunnen. Diese liegen im Antrag vor und sind für die Planung der Sicherung der Altlast berücksichtigt. (TKN) Gesundheitliche Aspekte 1. Inwieweit ist der Bürger in seiner Gesundheit und die Umwelt beeinträchtigt? Eine Gesundheitsgefährdung durch die Altdeponie wird von Seiten der Genehmigungsbehörde nicht gesehen. Der Bereich der Deponie und das Umfeld wurden seit Anfang des 20. Jahrhunderts vielfältig industriell genutzt und weisen verschiedene entsprechend alte Auffüllungen und Ablagerungen auf. Als industrielle Nutzungen sind u.a. solche aus dem Bereich des Bergbaus, aber auch Ziegelei, Kraftfutterwerk und Gasometerbetrieb zu nennen. Von 1971 bis 1987 wurden dort Abbruchmaterialien und Betriebsrückstände der damaligen Produktionsanlagen der Firma Krupp abgelagert. Das Grundwasser wird seit 1976 überwacht. Grundwasseruntersuchungen dokumentieren die vielfältige Nutzung und zeigen zum Teil Beeinträchtigungen in der Größenordnung der Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung. Trinkwasser- oder Heilquellenfassungen sind nicht betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die beantragten Maßnahmen der Firma ThyssenKrupp Nirosta eine Minimierung der vorhandenen Beeinträchtigungen beinhalten. (Hagen) 2. Gibt es eine Statistik über Krankheitsverläufe in Bochum, die durch Schwermetalle und Schadstoffe, die womöglich auf der Altdeponie Marbach abgelagert sind, hervorgerufen wurden? Dem Gesundheitsamt liegen derartige Statistiken nicht vor. Im Vorfeld müssten kostspielige Messungen durchgeführt werden, für welche bislang keine Veranlassung gesehen wurde. (Stadt) Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 15 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Heb (3685) Vorlage Nr. 20100641 Bergbau 1. Liegen unter der Altdeponie Bergwerksstollen oder andere Grubengänge? Die Deponie befindet sich im Bereich der Steinkohleberechtsamen "Vereinigte Carolinenglück" (Eigentümer E.ON) sowie "Präsident 1" und "Rudolf 1" (Eigentümer RAG AG). Nach den hiesigen Unterlagen hat in Teilbereichen unterhalb der Deponie untertägiger Steinkohleabbau in Tiefen von mehr als 50-60 m im Zeitraum von ca. 1860-1925 stattgefunden. Nach der allgemeinen Lehrmeinung kann dieser oberflächennahe Bergbau zeitlich unbegrenzt und damit auch heute noch in Form geringfügiger Setzungen auf die Tagesoberfläche einwirken. Inwieweit dies für die Genehmigungsfähigkeit bzw. technische Ausführung des Deponiebetriebes relevant ist, kann von Seiten der Bezirksregierung ArnsbergAbteilung für Bergbau und Energie- nicht beurteilt werden. Die Bezirksregierung empfiehlt daher gegebenenfalls die Einschaltung eines Sachverständigen, der für seine Bewertung die Möglichkeit einer Einsichtnahme in das der Bezirksvertretung vorliegende Grubenbild hat. Dieser Hinweis wird der Planfeststellungsbehörde zur Kenntnis gebracht. (Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung für Bergbau und Energie) Verfahren 1. Warum ist die Einsichtnahme der Planunterlagen in digitaler Form den Bürgerinnen und Bürgern trotz Nachfrage verweigert worden? Sieht die Stadtverwaltung hierin einen wesentlichen Verstoß gegen die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW bzw. Umweltinformationsgesetz NRW? Ist dies ein formeller anfechtbarer Fehler nach Verwaltungsverfahrensgesetz NRW? Die Antragsunterlagen wurden so zur Verfügung gestellt, wie sie vom Antragsteller offiziell bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht wurden und das geschah in Schriftform. Eine zusätzliche digitale Aufbereitung der Unterlagen schreibt das Verfahrensrecht nicht vor. Wenn der Antragsteller die Unterlagen digital zur Verfügung gestellt haben sollte, geschah das freiwillig und außerhalb der von der zuständigen Behörde offiziell veranlassten Auslegung mit den ihr angereichten Unterlagen. Der Stadt Bochum sind die Rechtsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz grundsätzlich, d. h. auch außerhalb dieses Verfahrens, bekannt und werden entsprechend beachtet. (Stadt)