Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:07
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28.01.18, 07:35
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20100641
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
- Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 19.02.2010 bezugnehmend auf die in der Sitzung
des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 10.02.2010 beratene
Verwaltungsmitteilung (Vorlage-Nr. 20100070).
- Anfragen des Herrn Christoph und der Frau Schnell im Rahmen der 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 10.02.2010, bezugnehmend
auf die Vorlage-Nr. 20100070.
- Anfrage des Herrn Cordes im Rahmen der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 24.02.2010, bezugnehmend auf die Vorlage-Nr.
20100070.
- Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte im Rahmen der 6. Sitzung am 04.03.2010,
bezugnehmend auf die Berichterstattung in der örtlichen WAZ am 16.02.2010 unter dem
Titel `Dornröschenschlaf endet bald: Deponie wird wohl wieder geöffnetA (Vorlage-Nr.
20100484) sowie bezugnehmend auf die Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Vorlage-Nr. 20100475).
- Fragen an die Verwaltung von Herrn Malzahn vom 15.03.2010 und 21.04.2010
- Fragen an die Verwaltung von Frau Labusch vom 27.04.2010
Bezeichnung der Vorlage
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Wiederinbetriebnahme der Deponie
Marbach durch die Firma ThyssenKrupp Nirosta in Bochum-Hamme
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.05.2010
20.05.2010
26.05.2010
24.06.2010
Anlagen
Wortlaut
Die Stadt Bochum wird als Träger öffentlicher Belange in dem derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach durch die Abgabe einer
fachlichen Gesamtstellungnahme beteiligt.
Stadt Bochum
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Vorlage Nr. 20100641
Einer erstmals beantragten Fristverlängerung zur Abgabe der städtischen Gesamtstellungnahme durch die Verwaltung hat die Genehmigungsbehörde, die gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen mit Sitz in Hagen, mit Schreiben vom 12.03.2010 entsprochen.
Da sich bei Durchsicht der Einzelstellungnahmen der jeweiligen Fachämter noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich verschiedener Inhalte ergeben hatte und ggf. Auswirkungen der
Anfragen aus den politischen Gremien berücksichtigt werden sollten, wurde bei der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde zweimal eine Fristverlängerung zur Abgabe der Gesamtstellungnahme beantragt, die am 31.05.2010 abläuft. Die Verwaltung hat bei der Genehmigungsbehörde nochmals um Fristverlängerung bis zum 15.06.2010 gebeten, um die
politischen Gremien vor Abgabe der Stellungnahme in den Beratungsprozess einzubinden.
Eine Antwort auf diesen Antrag liegt noch nicht vor.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist zum Antrag auf Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach lagen insgesamt ca. 2.600 Einwendungen vor. Diese Einwendungen, in denen u. a.
Fragen, Anmerkungen und Forderungen formuliert sind, werden von der Genehmigungsbehörde nach den verfahrensrechtlichen Regeln im Planfeststellungsverfahren bearbeitet.
Im Übrigen sind im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach in
den parlamentarischen Gremien und von Bürgerinnen und Bürgern Fragen an die Verwaltung gerichtet worden. Diese Fragen werden im Folgenden durch die gemeinsame Untere
Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen als Genehmigungsbehörde (Hagen), die Verwaltung (Stadt), sowie durch die Antragstellerin ThyssenKrupp Nirosta (TKN) nach Sachthemen sortiert und so sach- und fachgerecht, wie es nach dem jetzigen Sachstand möglich ist, beantwortet:
Abfallsituation
1. TKN beabsichtigt die Ablagerung von Industrieabfällen, unter anderem Schlämme
und Filterkuchen sowie AAuskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen@, zudem auch Bitumengemische. Entspricht die Deponierung
derartiger Abfälle nach Auffassung der Verwaltung heute noch dem Stand der
Technik oder gibt es modernere, umweltfreundlichere Verfahren?
Bei dem Verfahren zur Deponie Marbach wurde die Verbringung der gleichen Produktionsrückstände beantragt, die auch für die Deponie Blücherstraße genehmigt waren. Es
ist beabsichtigt, nicht verwendbare Schlacke und Reste aus dem Feuerfestausbruch aus
dem Stahlwerk Bochum auf der Deponie Marbach abzulagern. Die Position ASchlämme
und Filterkuchen@ wurde aus dem Abfallkatalog der Deponie Blücherstraße (Deponieklasse 1) übernommen. Es gibt im Werk Bochum derzeit keinen derartigen Abfall. Bitumengemische können bei Abbrucharbeiten anfallen und gehören zu den Bauschuttfraktionen. Ausdrücklich dürfen sie keine schädlichen Verunreinigungen enthalten. Nach
Aussage der Genehmigungsbehörde handelt es sich bei den zu deponierenden Abfällen
der Firma ThyssenKrupp Nirosta um bautechnische Materialien, die stofflich nicht mehr
verwertet werden können. Daher ist die Deponierung die einzige Möglichkeit, die Abfälle
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ordnungsgemäß zu entsorgen und damit auch der Stand der Technik. Andere Verfahren
sind nicht bekannt. (Hagen)
2. Worum genau handelt es sich bei AMaterialien aus metallurgischen Prozessen@?
Die genaue Bezeichnung lautet, AAuskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen@. So werden die ausgebrochenen Steine der Feuerfestmaterialien
bezeichnet, mit denen die Elektrolichtbogenöfen ausgekleidet sind. Diese Auskleidung
muss regelmäßig erneuert werden. Ein großer Teil kann verwertet werden, der Rest
muss deponiert werden. (Hagen)
3. Woraus setzen sich die ASchlämme und Filterkuchen@ zusammen?
Schlämme und Filterkuchen entstehen z.B. aus einer Nassentstaubung. Die abgesetzten
Schwebstoffe bilden den Schlamm; wird dieser Schlamm gepresst und das Wasser herausgedrückt, entsteht Filterkuchen. Zurzeit gibt es im Werk keinen solchen Abfall. (Hagen)
Allgemeine Angaben/Technische Details zur Deponie
1. Aus welchen Produktionsstätten sollen die Abfälle angeliefert werden?
Die Abfälle stammen ausschließlich aus dem Bochumer Betrieb der Fa. ThyssenKrupp
Nirosta GmbH. (Hagen)
2. Zwischen 1971 und 1987 sind auf der Deponie 900.000 Tonnen Produktionsabfälle
gelagert worden. Der südliche Teil der Deponie soll nicht wieder in Betrieb genommen, sondern als AEingangsbereich@ genutzt werden.
Auf welche Kapazität soll der nördliche Bereich ausgelegt werden?
Wie hoch ist die Deponie heute und wie hoch wird sie im Endausbau sein? Für
welchen Zeitraum wird die Wiederinbetriebnahme beantragt?
Das beantragte Ablagerungsvolumen beträgt ca. 700.000 m³. Ausgehend von der derzeitigen Abfallmenge beträgt die Laufzeit ca. 37 Jahre. Die derzeitige Höhe der Deponie
beträgt ca. 70 m NN. Die geplante Höhe incl. Oberflächenabdichtung und Rekultivierung
beträgt max. 104 m NN. (Hagen)
3. Ist die beantragte Menge nach Einschätzung der Verwaltung so ausgelegt, dass
die Deponie ausschließlich für Produktionsabfälle der Firma TKN dienen wird oder
ist zu befürchten, dass Kapazitäten auf dem freien Markt auch Dritten angeboten
werden könnten?
Ebenso wie bei der Deponie Blücherstraße ist die Deponie Marbach eine reine Werksdeponie, es wird keine Kapazität auf dem freien Markt angeboten werden. Eine Andienung von Abfällen durch Dritte ist nicht beantragt und somit auch nicht Gegenstand der
Planfeststellung. (Hagen)
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4. Wie wird sichergestellt, dass, für den Fall der Genehmigung der Deponie, die Beschickung der Deponie ausschließlich für TKN eingegrenzt wird? Gibt es hierzu
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Bochum und TKN? Ist eine
Baulasteintragung mit genauer Festlegung der Rahmenbedingungen geplant?
Werden diese beiden Punkte öffentlich einsehbar?
Die Überwachung der Auflagen aus der Genehmigung obliegt ausschließlich der Genehmigungsbehörde. (Stadt)
5. Die Betriebszeit der Deponie Blücherstraße endete im Juli 2009. Wie lange ist
ThyssenKrupp noch für die Deponie verantwortlich und wie sehen langfristig die
Pläne für die Flächen aus?
Nach der vollständigen Oberflächenabdichtung und Rekultivierung beginnt die sogenannte Nachsorgephase (voraussichtlich ab 2010). Die Deponie befindet sich dann nach
wie vor unter Beobachtung (z.B. Grundwasser, Pflegemaßnahmen). Diese Phase dauert
mehrere Jahre, in der die Betreiberin - hier die Firma ThyssenKrupp Nirosta - weiterhin
verantwortlich ist. Diese Phase dient der Überführung der Deponie in einen solchen Zustand, dass von ihr dauerhaft keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit
mehr ausgehen können, ohne dass hierzu weitergehende technische oder betriebliche
Maßnahmen erforderlich sind. Die Entlassung aus der Nachsorgephase wird dann abhängig von den Ergebnissen der Beobachtungen von der zuständigen Behörde festgestellt. (Hagen)
6. Wem gehört das Grundstück, auf welchem sich die Deponie erstreckt?
Die benötigen Flächen befinden sich, bis auf wenige Ausnahmen, im Besitz von
TKImmobilien. Im Osten befindet sich ein Streifen, welcher gleichzeitig die Begrenzung
zum Marbach-Lauf darstellt und sich derzeit noch im Eigentum der Emscher-Genossenschaft befindet. TKN beabsichtigt, diese Flächen zu kaufen; die Emschergenossenschaft
hat nach Angaben von TKN keine Einwände. Renaturierungspläne für den Marbach
wurden dieser veränderten Grundstückssituation bereits angepasst. Ein abschließender
Grundstücksübergang findet jedoch erst statt, wenn die TKN die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach erhalten sollte. Auf der linken Seite des Deponiegeländes befindet sich ein Rad- und Wanderweg. Hier soll der Geländestreifen zwischen Weg und Deponiegelände mit in die Oberflächenabdeckung einbezogen werden.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Regionalverband Ruhr (RVR). Die genannte Baumaßnahme ist bereits mit dem RVR abgestimmt; ein entsprechender Gestattungsvertrag wird noch abgeschlossen. (Stadt)
7. Wie lange beträgt die geplante Laufzeit der Deponie?
Die vorgesehene Laufzeit für die Deponie beträgt 37 Jahre. (Hagen)
8. Von entscheidender Bedeutung für den Stadtteil Hamme und die dort lebenden
Bürgerinnen und Bürger ist die Frage der Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung in diesem Verfahren.
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Frage: Zu welchem Zeitpunkt sind erste Gespräche mit TKN und Stadtverwaltung
Bochum bzw. Politik geführt worden? Welche Stellen der Stadtverwaltung sind in
diesem Stadium maßgeblich beteiligt gewesen bzw. hatten die Federführung?
Es besteht seit Jahrzehnten ein ständiger Kontakt der Wirtschaftsförderung zu den jeweiligen ThyssenKrupp Gesellschaften, so auch zu TK Nirosta. Es wird auch als ureigene Aufgabenstellung der Wirtschaftsförderung angesehen, ein solches Unternehmen
bei der Sicherung seiner Produktionskapazitäten zu begleiten und zu unterstützen. In
diesem Fall wurde der gewählte Ansatz, eine bereits bestehende Deponiefläche wieder
in Betrieb zu nehmen anstatt eine neue Fläche, wo auch immer, zu verbrauchen, sogar
eigentlich als durchaus konsensfähig angesehen. (Stadt)
Verkehrstechnische Anbindung
1. Die Erschließung soll nicht mehr über die Von-der-Recke-Straße erfolgen. Die Verwaltung favorisiert eine Anbindung an die Darpestraße (mit Brücke über die A 40)
und Anschluss an das Westkreuz. Diese Variante sei wegen der hohen Kosten
verworfen worden. Wie hoch sind diese Kosten, wer hat sie berechnet und wer hat
die Variante verworfen? Kann diese Variante im Zweifelsfall erzwungen werden?
Die Kosten für die Anbindung an die Darpestraße mit Brücke über die A 40 und Anschluss an das Westkreuz (Entlastungsstraße Porschestraße-Darpestraße) wurden von
der Verwaltung mit ca. 7,75 Mio. EUR geschätzt.
Die Kosten für die Anbindung der Deponie Marbach ausschließlich an die Porschestraße
wurden von der Verwaltung auf ca. 2,1 Mio EUR geschätzt.
Die weiteren Varianten zur Erschließung der Deponie Marbach (z.B. Gleisanbindung,
Verbindung über Förderbänder etc.) wurden von dem von TKN beauftragten Ingenieurbüro untersucht und hinsichtlich der Kosten und Realisierbarkeit bewertet. (Stadt)
Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Anbindungsvariante erfolgt in Abwägung aller Aspekte (Berücksichtigung betrieblicher wie öffentlicher Interessen). Dies
könnte theoretisch auch gegen die Planungen des Antragstellers sein. (Hagen)
2. Die Deponie liegt in unmittelbarer Nähe zu einer (Werks-)Bahnlinie. Ist eine
Anlieferung des Abfalls auf der Schiene geprüft worden? Mit welchem Ergebnis?
Neben einigen anderen Möglichkeiten wurde auch der Bahntransport geprüft. Mehrere
Punkte machen eine Bahnanbindung unmöglich: Die Bahnstrecke vom Werk ist durch
zwei Bahntrassen in unterschiedlichen Höhen von dem Deponiegelände getrennt. Die
eine Trasse ist der inzwischen sogenannte Erzbahnradweg, die andere Trasse ist noch
vorhanden, aber stillgelegt. Eine Anbindung müsste völlig neu gebaut werden und
könnte nur durch Rangieren über die betriebene DB-Trasse angefahren werden. Das ist
mit hohen Kosten verbunden, darüber hinaus ist fraglich, ob die Kapazität der damit benötigten Bundesbahnstrecken überhaupt ausreicht. Außerdem muss eine Straßenzufahrt
zumindest für die Baumaschinen gebaut werden. Im Genehmigungsantrag ist die Problematik ausführlich erklärt. (Hagen)
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3. Bei einer Erschließung über die Porschestraße muss eine Brücke über den Marbach gebaut werden. Wer zahlt für die Errichtung und die Unterhaltung der Brücke?
Die Querung des Marbachs erfolgt durch einen Damm. Die Kosten hierfür sind in der
Kalkulation des Antragstellers enthalten. Der Damm geht anschließend in den Besitz der
Stadt Bochum über, die auch die Unterhaltung trägt. (Hagen)
4. Macht die von der Stadt im Jahr 2004 geplante Verlängerung der Porschestraße
bis zur Darpestraße noch Sinn, wenn die Deponie ihren Betrieb wieder aufnimmt,
oder sollte die Planung aufgegeben werden?
Die geplante Verbindung Porschestraße-Darpestraße, die im Vorbehaltsstraßennetz der
Stadt Bochum (beschlossen am 21.01.2004) und dem RFNP enthalten ist, dient der Anbindung der Gewerbegebiete Präsident und Von-der-Recke an die A 40 (Westkreuz)
ohne dass Wohngebiete beeinträchtigt werden. Daher wird diese Planung weiterhin wenn auch langfristig aufgrund zurzeit fehlender Finanzierungsmöglichkeiten - aufrecht
erhalten. (Stadt)
5. Die Verwaltung hat im Umweltausschuss mitgeteilt, TKN gehe von täglich fünf
LKW-Fahrten zur und von der Deponie aus. Steht diese Angabe in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur beantragten Menge und Betriebsdauer der Deponie?
Die mittlere Anzahl von fünf LKW-Fahrten täglich für den Deponiebetrieb ergibt sich
rechnerisch aus der geplanten Jahresmenge. Im Antrag (u.a. Lärmschutzgutachten)
werden acht Fahrten täglich beschrieben, dies ergibt sich aus dem geplanten Betrieb in
Kampagnen. Dementsprechend weniger Verkehr ist an anderen Tagen zu erwarten.
(Hagen)
Bei Durchsicht der Antragsunterlagen ist festgestellt worden, dass in den dem Antrag
beigefügten Gutachten von unterschiedlichen Lkw-Bewegungen ausgegangen wird. Die
Verwaltung wird die Genehmigungsbehörde in der Gesamtstellungnahme der Stadt
Bochum daher darauf hinweisen, dass die Aussagen in den Gutachten zu
vereinheitlichen und neu zu bewerten sind. (Stadt)
Wasser- und Bodenschutz
1. Trifft es zu, dass seinerzeit Abwässer der Deponie in den damals kanalisierten
Marbach abgeleitet wurden?
Der Marbach ist im betroffenen Ortsbereich ein mit Sohlschalen ausgebauter Schmutzwasserlauf. Eine gezielte Einleitung von Abwässern aus der Deponie gibt und gab es
nach Angabe der Emschergenossenschaft nicht.
Die Genehmigungsbehörde fügt außerdem hinzu, dass eine gezielte Einleitung von Abwässern in den Marbach schon alleine deshalb nicht hätte erfolgen können, weil die alte
Deponie über keine systematische Abwasserfassung verfügt.
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Durch den Deponiekörper fließt allerdings auch das Sickerwasser. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Sickerwässer heute dem Schmutzwasserzulauf zufließen. (Stadt)
2. Fallen beim künftigen Deponiebetrieb Abwässer an, müssen sie geklärt werden
und wohin sollen sie abgeleitet werden? Wer überwacht das Abwasser?
Im Zuge des Umbaus des Marbachs wird parallel zum Gewässer ein Abwasserkanal gebaut, der zukünftig die häuslichen und industriellen Abwässer aus dem Einzugsgebiet
aufnimmt, so dass der Marbach schmutzwasserfrei wird.
Bei dem künftigen Deponiebetrieb werden keine häuslichen Abwässer abgeleitet. Das im
Sozialcontainer anfallende Sanitärabwasser wird voraussichtlich in einem Fäkalientank
gesammelt und regelmäßig entsorgt.
Das anfallende Sickerwasser soll nach der vorliegenden Planung gefasst und dem Abwasserkanal zugeführt werden. Hierbei handelt es sich ggf. um eine überwachungsbedürftige Indirekteinleitung, die möglicherweise eine Vorbehandlung erforderlich macht
und von der unteren Umweltschutzbehörde überwacht wird.
Das auf den abgedichteten Flächen der Deponie anfallende Oberflächenwasser soll in
den Marbach eingeleitet werden. (Stadt)
3. Die Renaturierung des Marbachs schreitet voran. Die Emschergenossenschaft
investiert laut Medienberichten rund 48 Mio. Euro in das Gesamtprojekt. Wie soll
die Renaturierung in die Planungen eingebunden werden?
Die Planungen zur Deponie erfolgen in enger Absprache mit der Emschergenossenschaft.
Die Planungen zur ökologischen Verbesserung des Marbachs ändern sich nach Auskunft der Emschergenossenschaft durch die Deponieplanung nur geringfügig. Die Halde
grenzt bereits jetzt an den Marbach an.
Ggf. wird die Trasse des Marbachs innerhalb der EG (Emschergenossenschaft)-Parzelle
in einem Teilabschnitt einige Meter nach Westen verschoben, was der ökologischen
Verbesserung aber nicht widerspricht.
Der neue Gewässerdurchlass für die Porschestraße war zunächst nicht so kurzfristig
geplant. Es war jedoch bekannt, dass die Porschestraße noch verlängert und den Marbach kreuzen wird. (Stadt)
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4. Inwieweit ist das Grundwasser mittlerweile beeinträchtigt?
Grundwasserbeschaffenheit
Die Grundwasserbeschaffenheit unterliegt räumlich und zeitlich starken Schwankungen.
Auffällige Bereiche liegen insbesondere am Ostrand der Deponie sowie südwestlich der
Deponie vor.
Am Ostrand der Deponie sind starke Aufsalzungen im Grundwasser zu verzeichnen, die
sich in hohen Leitfähigkeitswerten von bis zu 9.000 μS/cm zeigen. Hierbei sind
insbesondere Sulfat, Calcium, Natrium und Kalium, z.T. auch Chlorid ursächlich. In einem Großteil der Messstellen sind alkalische pH-Werte bis pH 12,9 vorherrschend. Auffälligkeiten treten in allen dort untersuchten Schichteinheiten (Löß, Schmelzwasserablagerungen, Bochumer Grünsand und Labiatus-Schichten) auf.
In nahezu allen Messstellen liegen zumindest zeitweise erhöhte Cyanid-Werte oberhalb
des Prüfwertes der Bundesbodenschutzverordnung (0,05 mg/l) vor. Die höchsten Werte
sind mit bis zu 1,8 mg/l (einmaliger Ausreißer) in den Grundwassermessstellen 1/I und
2/II zu verzeichnen. Auch in der stromrandlich gelegenen Messstelle 5/I wird der Prüfwert zeitweise überschritten.
Die im Mai 2006 z.T. erstmalig untersuchten Gehalte an Schwer- und Halbmetallen sowie die organischen Parametern LHKW, PCB, Phenole, BTX sind zumeist unauffällig.
Ausnahmen bilden Benzol im Südwesten der Deponiefläche sowie vereinzelte höhere
Werte bei Blei, Zink und Chrom.
Vor allem hinsichtlich der organischen Inhaltsstoffe dürften die diversen älteren Auffüllungen (`TeerbeckenA) von vor Deponiebeginn ursächlich sein. Einige ältere Auffüllungen liegen entlang des Marbachs bereichsweise im Grundwasser.
Auch in der stromrandlich gelegenen Grundwassermessstelle 5/I liegen zeitweise auffällige Werte beim Cyanid und Kalium vor, die Hinweise auf generelle anthropogene Einflüsse im Grundwasser im Untersuchungsgebiet geben.
Aus den z.T. seit 1995 vorliegenden Analysen sind bei teilweise starken Streuungen bisher keine eindeutigen Trends bezüglich von Konzentrationsänderungen erkennbar. Ausnahmen bei den ausgewerteten Inhaltsstoffen bilden die Kaliumwerte in GWM 3/I mit einem Konzentrationsrückgang seit 2002 sowie die Cyanidgehalte in GWM 2/II mit einer
Abnahme zwischen 1995 und 2001.
Fazit:
Insgesamt lassen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse eine anthropogene Beeinflussung des Grundwassers erkennen, ein gravierender Grundwasserschaden liegt
nicht vor. Aufgrund der Vornutzung des Deponiegeländes (ATeerbecken@) und seines
Umfeldes (Anlagen der ehem. Zeche Carolinenglück), des Aufbringens von verschiedenen Aushub-, Abraum- und Schuttmaterialien zur Herstellung einer Basis vor Anlage des
Deponiekörpers, des bereits bestehenden Deponiekörpers selbst sowie der Nähe zu einem seit Jahrzehnten für die Entsorgung von unterschiedlich stark belastetem Abwasser
genutzten Gewässer (Marbach), ist jedoch eine zweifelsfreie direkte Zuordnung der Her-
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kunft dieser Beeinflussung auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen nicht möglich.
Eigene Untersuchungsreihen des Grundwassers für den Bereich der Deponiefläche liegen weder der unteren Wasserbehörde noch der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt
Bochum vor. (Stadt)
5. In der Verwaltungsvorlage vom 14.01.2010 (Vorlage-Nr. 20100070) wird erwähnt,
im Norden des Areals befänden sich Aderzeit@ ein Grüngürtel, Grabeländer und
eine Kleingartenanlage. Können diese Anlagen stehen bleiben und sind gegebenenfalls besondere Maßnahmen zu ihrem Schutz erforderlich?
Die Pachtverträge der nordöstlich der Deponie gelegenen Grabeländer sind seit langem
gekündigt. Von den Anwohnern gab es immer wieder Beschwerden über lautstarke
Feste und Feiern aus diesem Bereich. Die Flächen werden in das landschaftspflegerische Gesamtkonzept mit eingebunden. Einige Grünflächen müssen gerodet, abgedichtet
und rekultiviert werden, um darunter gelegene alte Ablagerungen zu sichern. (Stadt)
Alternativenprüfung
1. Wie weit liegen alternative Deponiestandorte entfernt? Welche Belastungen sind
dort jeweils vorhanden?
Wie bereits im Antrag beschrieben, befindet sich die Deponie Marbach formal noch in
der Ablagerungsphase. Lediglich durch die fehlende Verkehrsanbindung und durch die
näherungsweise erreichte bisher genehmigte Endhöhe wurde die Deponie nicht mehr
beschickt. Der Genehmigungsantrag befasst sich daher nur mit der Möglichkeit, die Deponie nach heutiger Gesetzgebung weiter zu betreiben. Eine Betrachtung von Alternativstandorten war deshalb, auch in Abstimmung mit der damals zuständigen Behörde,
nicht vorgesehen. Daher kann auch keine Aussage zu den dort vorhandenen Belastungen gemacht werden.
Ungeachtet dessen gibt es weitere Deponien von fremden Betreibern, die grundsätzlich
in der Lage sind, die Deponiestoffe von TKN ebenfalls abzulagern. Allerdings sind diese
Deponien durchweg mindestens doppelt so weit, teilweise wesentlich weiter, vom
Werksgelände entfernt.
Darüber hinaus würde eine Nutzung solcher Fremddeponien in jedem Fall dazu führen,
dass deren Kapazität schneller erschöpft ist, und dann früher neue Deponieflächen erschlossen werden müssten. Zudem führt die größere Entfernung der Fremddeponien
durch den Transport zu einer höheren Entwicklung von Feinstaub und CO2.
Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt insgesamt und das Gebot, den Flächenverbrauch zu minimieren, sprechen deutlich für die Deponie Marbach. (TKN)
2. Sind gemäß UVP im Vorfeld Standortalternativen, auch außerhalb von Bochum
und nicht im Besitz von TKN gehörende Deponien ,in den Abwägungsprozess einbezogen worden?
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Für den Deponiestandort sind keine Überlegungen zu Standortalternativen geprüft worden, da die Reaktivierung dieser Fläche im Vordergrund stand. Es wurden jedoch alternative Möglichkeiten einer externen Entsorgung (z.B. Emscherbruch) geprüft. Hierbei
sind jedoch die Auswirkungen auf die Umwelt durch längere Transportwege erheblich
größer. Diese Vorgehensweise ist mit der damals zuständigen Bezirksregierung und der
jetzigen zuständigen unteren Umweltschutzbehörde in Hagen abgestimmt. (TKN)
Aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich, ob und welche weiteren Standorte untersucht wurden. In den Gesprächen im Vorfeld (2006/2007) wurde von TKN deutlich gemacht, dass im näheren und weiteren Umfeld kein vorhandener Deponieraum zur Verfügung steht. (Stadt)
Wirschaft/Stadtentwicklung/Planungsrecht
1. Ist die geplante Deponie mit den stadtentwicklungspolitischen Zielen der Stadt
Bochum für den Stadtteil Bochum-Hamme vereinbar?
Eine solche Nutzung entspricht grundsätzlich den Zielen des Bodenschutzes, in dem für
die weiterhin erforderliche Deponierung von Material keine Freiflächen in Anspruch genommen werden. Zudem kann die Deponie, die früher über ein Wohngebiet erschlossen
war, nun über ein Gewerbegebiet angefahren werden, so dass sich die Störung von Anwohnern in Grenzen hält. Im Anschluss an die Deponienutzung ist eine Rekultivierung
nötig. Hier könnte, wie an anderer Stelle auch, eine Freizeitnutzung von Seiten der Stadt
angeregt werden, so dass im Zusammenhang mit der Erzbahntrasse sich ein attraktiver
Freizeitraum ergäbe (Hinweis: Antragsunterlagen sehen Rekultivierung durch Sukzession vor, also keine Freizeitnutzung o.ä.).
Störungen der umliegenden Wohnbebauung (Sichtbeeinträchtigung, Staubniederschlag
etc.) werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt und durch entsprechende Auflagen ausgeschlossen.
Dementsprechend lässt sich feststellen, dass die Wiedernutzung der Deponie keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Ortsteil Hamme haben wird. Im Zusammenhang mit den Zielen des Bodenschutzes und der Wirtschaftsförderung fügt es sich in
die städtebaulichen Ziele ein. (Stadt)
2. Die geplante Erschließung der Deponie über die Verlängerung der Porschestraße
wird einen wesentlichen Einschnitt für die weitere gewerbliche Entwicklung an der
Porschestraße/Seilfahrt bedeuten. Für die dort ansässigen Gewerbetreibenden ist
dies ein wesentlicher Image-Nachteil und wird auch mittel- und langfristig zur
Verlagerung und Arbeitsplatzverlusten führen. Wie ist die Stellung der Stadt Bochum hierzu?
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung bedeutet der erwartete Verkehr bei einer Wiederbeschickung der Deponie keine wesentliche Einschränkung für die Anlieger in den beiden
Gewerbegebieten. Dies wäre eher der Fall bei der abschließenden Abdeckung, denn
dann würden über einen mehrjährigen Zeitraum LKW in erheblich größerer Anzahl mit
Abdeckmaterial durch das Gebiet „Von-der-Recke“ fahren.
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Den gewerblichen Anliegern gegenüber ist bisher immer angekündigt worden, dass die
Porschestraße später als allgemeine Verkehrsstraße zum Westkreuz hin verlängert werden soll, dadurch würde ein noch größeres Verkehrsaufkommen durch das Gebiet geführt. Dies hat man aber im Sinne einer öffentlicheren Wahrnehmung des Gebietes immer begrüßt bzw. sogar gefordert. Ein Image-Nachteil oder gar der Verlust von Arbeitsplätzen aus diesem Zusammenhang wird nicht befürchtet.
Aus Sicht der Verkehrsplanung bedeuten für den Normalbetrieb (Phasen 2-4) mit 24
LKW-Fahrten/Werktag keine besondere Belastung für das Gewerbegebiet Porschestraße. Für die Rekultivierungsphase sind ca. 60 LKW-Fahrten/Werktag zu erwarten, die
über die Porschestraße abzuwickeln sind. Dies stellt eine Belastung dar, die voraussichtlich jedoch noch unter der LKW-Belastung bei einer bis zur Darpestraße verlängerten Porschestraße und Von-der-Recke an die A40/Westkreuz angebunden. Von dem
Betreiber der Deponie ist allerdings dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge die Deponie in
sauberem Zustand verlassen (Abrollstrecke/Reifenwaschanlage), damit die Porschestraße nicht verschmutzt wird. (Stadt)
3. TKN favorisiert offenbar eine Anlieferung über die Porschestraße und damit durch
den Gewerbepark Von-der-Recke. Der Gewerbepark habe sich mit Aseiner hochwertigen architektonischen und städtebaulichen Qualität zu einem bevorzugten
Standort der Automobilindustrie entwickelt@, heißt es dazu auf der Homepage der
Wirtschaftsförderung. Ein knappes Viertel der rund zehn Hektar Gewerbeflächen
stehen noch zur Verfügung. Wie schätzt die Wirtschaftsförderung vor diesem Hintergrund die Pläne für eine Wiederinbetriebnahme der Deponie und die Anlieferung des Abfalls durch die Porschestraße ein?
Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten der Erschließung geprüft. Die Wirtschaftsförderung Bochum favorisierte den Bau der Verbindungsstraße von der Darpestraße bis
zur Porschestraße. In diesem Fall hätte der Verkehr zur Deponie allein über das neue
Westkreuz und von der Darpestraße aus fließen können. Der Bau der Verbindungsstraße hätte auch dem Wunsch der Anlieger des Gewerbeparkes Von-der-Recke entsprochen, eine direkte Verbindung zum Westkreuz zu erhalten. Da für diese Variante in
absehbarer Zeit keine Finanz- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, kann der
Bau dieser Straße vorerst nicht erfolgen.
ThyssenKrupp Nirosta ist mit mehr als 500 Arbeitsplätzen eine der großen Arbeitgeberinnen der Stadt Bochum. Wenn der Produktionsprozess in dem Werk eine Deponierung
erforderlich macht, ist die Wirtschaftsförderung gehalten, die Interessen der verschiedenen Unternehmen, dies sind einerseits ThyssenKrupp Nirosta und andererseits die Unternehmen im Gewerbepark Von-der-Recke, abzuwägen.
Da sich das LKW-Aufkommen bei der Wiederinbetriebnahme der Deponie bei weniger
als 10 LKW pro Tag bewegt, stimmte die Wirtschaftsförderung nach sorgfältiger Abwägung der Erschließung der Deponie über die Porschestraße zu. Die Planungen zum Bau
einer Verbindungsstraße bis zum Westkreuz müssen dabei weiter verfolgt werden.
(Stadt)
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Stadtteilimage
1. Der Stadtteil Bochum-Hamme nimmt im Sozial-Ranking der Stadt Bochum mit den
Stadtteilen Stahlhausen, Hustadt und Wattenscheid-Mitte die letzten Ränge ein. Im
Sinne einer Angleichung an gleiche räumliche und soziale Lebensverhältnisse innerhalb des Stadtgebietes wird die geplante Deponie den Abwärtstrend in Bochum-Hamme beschleunigen. Was plant die Stadt Bochum, um diese Abwärtsspirale zu stoppen bzw. umzukehren?
Zurzeit gibt es mit dem Westend (Griesenbruch, Stahlhausen und Goldhamme), der Hustadt sowie der Lennerhofsiedlung drei Stadtumbaugebiete in der Stadt Bochum. Momentan wird versucht, auch die Wattenscheider Stadtmitte in das Förderprogramm hineinzubringen. Der Stadtteil Hamme unterliegt in diesem Zusammenhang einer niedrigeren Prioritätensetzung als die anderen Stadtteile. Es würde aber allerdings zu einem
späteren Zeitpunkt sicherlich auch versucht, diesen Stadtteil in solch ein Programm aufzunehmen oder in ähnlicherweise in den Fokus zu nehmen.
Die Deponie liegt an der Erzbahntrasse, die vom RVR als Fuß- und Radweg ausgebaut
wurde und die den Westpark mit der Emscherzone verbindet. Der Gewerbepark "Von
der Recke" und "Präsident" sowie der "Westpark" sind auf Industriebrachen entwickelt
worden und haben das Umfeld positiv verändert. Damit wurde durch diese Projekte das
Erscheinungsbild in diesem Teil von Hamme verbessert. (Stadt)
Rechtlicher Rahmen
1. Von entscheidender strategischer Bedeutung ist die Verlängerung der Porschestraße.
Frage: Wem gehört das Grundstück zwischen dem jetzigen Ende der Porschestraße und dem Marbach? Gibt es über einen Nicht-Verkauf die Möglichkeit, das
Verfahren zu stoppen?
Das Grundstück erstreckt sich über mehrere Flurstücke, welche sich jeweils im Eigentum der Emscher Genossenschaft und der NRW Urban GmbH befinden. Ein Grundstücksübergang seitens der Emscher Genossenschaft an die TKN ist im Falle einer Genehmigungserteilung bereits vereinbart worden (siehe Ausführungen zu Punkt 4).
Falls sich die Grundstückseigentümer, in diesem Fall die NRW Urban GmbH, nicht zu
einem Verkauf der für die Deponieerschließung erforderlichen Grundstücke entschließen
sollten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die rechtliche Möglichkeit der Enteignung
gegeben.
Die Zuwegung zur Deponie in Form der anvisierten Verlängerung der Porschestraße ist
nicht im aktuellen, diesen Bereich betreffenden, Bebauungsplan Nr. 640 Ia festgesetzt
worden. Somit käme eine rechtmäßige, baurechtliche Enteignung der Grundstückseigentümer nicht in Betracht. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zur
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach '' 74,75 übertragen auf den Träger des Vorhabens (TKN) keinerlei Rechte, Befugnisse usw. nach Privatrecht, daher
auch nicht die Benutzung fremder Grundstücke. Soweit für die Verwirklichung des Vorhabens fremde Rechte in Anspruch genommen werden müssen, in diesem Fall die Inanspruchnahme fremder Grundstücke, muss ggf, wenn das Vorhaben im öffentlichen
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Interesse liegt und dem Gemeinwohl im Sinne von Art. 14 Absatz 3 GG dient (gesonderte rechtliche Prüfung erforderlich), ein gesondertes Enteignungsverfahren durchgeführt werden, das mit der Planfeststellung selbst nichts zu tun hat und durch diese auch
nicht entbehrlich wird oder ersetzt werden kann. (Stadt)
Die Wirtschaftsförderung sieht sich als Gesprächspartner der Bochumer Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen. In eine öffentliche Diskussion um Standortfragen der
hier aufgeworfenen Art wird sie nicht eintreten.
Die Verkehrsplanung wurde in den Gesprächen mit TKN im Jahre 2003 eingebunden.
Die Gespräche haben mit unterschiedlicher Intensität bis 2008 stattgefunden. Dort hat
die Untere Umweltschutzbehörde zu einem Scoping-Termin eingeladen. (Stadt)
2. Für die geplante Deponie Marbach ist ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Frage: Kann durch einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren
nach ' 13a BauGB mit anderer städtebaulicher und landschaftsgestalterischer
Zielsetzung das Planfeststellungsverfahren überlagert und somit behindert werden? Welchen Einfluss hat die Stadt Bochum im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit?
Vorhaben, die der Planfeststellung unterliegen, sind nicht an die Vorschriften des BauGB
gebunden (Fachplanungsprivileg im ' 38 BauGB). Dementsprechend könnte ein Bebauungsplanverfahren die Wiederinbetriebnahme der Deponie nicht verhindern, entsprechende städtebauliche Absichten wären allenfalls in die Abwägung zur Planfeststellung
einzustellen. (Stadt)
Altdeponie
1. Die Deponie wurde von 1971 bis 1987 betrieben. Ist der Verwaltung bekannt, welche Stoffe in den 16 Jahren abgelagert wurden? Werden die Umwelt, zum Beispiel
das Grundwasser in dem Bereich, und die Deponie selbst überwacht? Gab es seit
1987 auffällige Ergebnisse?
Der Bereich der Deponie und das Umfeld wurden seit ca. Anfang des 20. Jahrhunderts
vielfältig industriell genutzt und weisen auch verschiedene entsprechend alte Auffüllungen und Ablagerungen auf. Als industrielle Nutzungen sind u.a. solche aus dem Bereich
des Bergbaus, aber auch Ziegelei, Kraftfutterwerk und Gasometerbetrieb zu nennen.
Von 1971 bis 1987 wurden dort Abbruchmaterialien und Betriebsrückstände der damaligen Produktionsanlagen der Fa. Krupp abgelagert. Das Grundwasser wird seit 1976
überwacht. Grundwasseruntersuchungen dokumentieren eine der vielfältigen Nutzung
entsprechende Belastung. Eine ausschließliche Zuordnung zum früheren Deponiebetrieb lässt sich nicht darstellen. Besondere Auffälligkeiten seit 1987 sind nicht zu verzeichnen. (Hagen)
2. Welche Schwermetalle und Schadstoffe liegen in der Altdeponie?
Gemäß Genehmigung vom 1. Dezember 1970 dürfen nur Betriebs- und Abbruchschutt
sowie Bodenaushub, auf keinen Fall aber wasserlösliche Gießereiabfälle, organische
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und ölhaltige Abfälle, abgelagert werden. Eine Aufbereitung dieses Materials auf dem
Kippgelände darf nicht erfolgen.
Zur Ablagerung sind nicht zugelassen:
a) Fäkalien
b) Abfallstoffe, die besonders übelriechend, giftig oder gesundheitsschädlich sind,
c) Explosivstoffe, radioaktive Stoffe, leichtbrennbare Gegenstände und Flüssigkeiten.
(Stadt)
Der Gehalt von Schwermetallen und anderen Schadstoffen im Deponiekörper der Altdeponie ist nicht genau bekannt. Mitentscheidend für die Beurteilung eines Gefährdungspotentials sind die Analysen der Beobachtungsbrunnen. Diese liegen im Antrag
vor und sind für die Planung der Sicherung der Altlast berücksichtigt. (TKN)
Gesundheitliche Aspekte
1. Inwieweit ist der Bürger in seiner Gesundheit und die Umwelt beeinträchtigt?
Eine Gesundheitsgefährdung durch die Altdeponie wird von Seiten der Genehmigungsbehörde nicht gesehen.
Der Bereich der Deponie und das Umfeld wurden seit Anfang des 20. Jahrhunderts
vielfältig industriell genutzt und weisen verschiedene entsprechend alte Auffüllungen und
Ablagerungen auf. Als industrielle Nutzungen sind u.a. solche aus dem Bereich des
Bergbaus, aber auch Ziegelei, Kraftfutterwerk und Gasometerbetrieb zu nennen. Von
1971 bis 1987 wurden dort Abbruchmaterialien und Betriebsrückstände der damaligen
Produktionsanlagen der Firma Krupp abgelagert. Das Grundwasser wird seit 1976
überwacht. Grundwasseruntersuchungen dokumentieren die vielfältige Nutzung und
zeigen zum Teil Beeinträchtigungen in der Größenordnung der Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung. Trinkwasser- oder Heilquellenfassungen sind nicht betroffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die beantragten Maßnahmen der Firma ThyssenKrupp Nirosta eine Minimierung der vorhandenen Beeinträchtigungen beinhalten.
(Hagen)
2. Gibt es eine Statistik über Krankheitsverläufe in Bochum, die durch Schwermetalle und Schadstoffe, die womöglich auf der Altdeponie Marbach abgelagert sind,
hervorgerufen wurden?
Dem Gesundheitsamt liegen derartige Statistiken nicht vor.
Im Vorfeld müssten kostspielige Messungen durchgeführt werden, für welche bislang
keine Veranlassung gesehen wurde. (Stadt)
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Bergbau
1. Liegen unter der Altdeponie Bergwerksstollen oder andere Grubengänge?
Die Deponie befindet sich im Bereich der Steinkohleberechtsamen "Vereinigte Carolinenglück" (Eigentümer E.ON) sowie "Präsident 1" und "Rudolf 1" (Eigentümer RAG AG).
Nach den hiesigen Unterlagen hat in Teilbereichen unterhalb der Deponie untertägiger
Steinkohleabbau in Tiefen von mehr als 50-60 m im Zeitraum von ca. 1860-1925 stattgefunden.
Nach der allgemeinen Lehrmeinung kann dieser oberflächennahe Bergbau zeitlich unbegrenzt und damit auch heute noch in Form geringfügiger Setzungen auf die Tagesoberfläche einwirken. Inwieweit dies für die Genehmigungsfähigkeit bzw. technische Ausführung des Deponiebetriebes relevant ist, kann von Seiten der Bezirksregierung ArnsbergAbteilung für Bergbau und Energie- nicht beurteilt werden. Die Bezirksregierung empfiehlt daher gegebenenfalls die Einschaltung eines Sachverständigen, der für seine Bewertung die Möglichkeit einer Einsichtnahme in das der Bezirksvertretung vorliegende
Grubenbild hat. Dieser Hinweis wird der Planfeststellungsbehörde zur Kenntnis gebracht.
(Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung für Bergbau und Energie)
Verfahren
1. Warum ist die Einsichtnahme der Planunterlagen in digitaler Form den Bürgerinnen und Bürgern trotz Nachfrage verweigert worden? Sieht die Stadtverwaltung
hierin einen wesentlichen Verstoß gegen die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW bzw. Umweltinformationsgesetz NRW? Ist dies ein formeller
anfechtbarer Fehler nach Verwaltungsverfahrensgesetz NRW?
Die Antragsunterlagen wurden so zur Verfügung gestellt, wie sie vom Antragsteller offiziell bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht wurden und das geschah in Schriftform. Eine zusätzliche digitale Aufbereitung der Unterlagen schreibt das Verfahrensrecht
nicht vor.
Wenn der Antragsteller die Unterlagen digital zur Verfügung gestellt haben sollte, geschah das freiwillig und außerhalb der von der zuständigen Behörde offiziell veranlassten Auslegung mit den ihr angereichten Unterlagen.
Der Stadt Bochum sind die Rechtsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz
grundsätzlich, d. h. auch außerhalb dieses Verfahrens, bekannt und werden entsprechend beachtet. (Stadt)