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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:08
Aktualisiert
28.01.18, 07:37

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 42 (3637) Vorlage Nr. 20100903 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Dichtheitsprüfungen von Hausanschlüssen Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Mitte Bezirksvertretung Bochum-Nord Bezirksvertretung Bochum-Ost Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Südwest Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Anlagen Wortlaut Die Dichtheitsprüfung für Grundstücksentwässerungsanlagen ist 01.01.2008 im LWG (Landeswassergesetz NW) neu geregelt worden. seit Danach wird im § 61a festgelegt, das der Grundstückseigentümer - betriebssichere, funktionsfähige Abwasseranlagen - dichte, reinigungsfähige Schmutz- und Mischwasserleitungen herzustellen und zu betreiben hat und die Dichtheit dieser Leitungen erstmals dem Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 42 (3637) Vorlage Nr. 20100903 - bei Errichtung sofort - bei einer Änderung sofort - im Bestand bis spätestens 2015 oder nach Satzung fristabweichend durch Sachkundige bescheinigen zu lassen. Die Dichtheitsprüfung der Leitungen ist alle 20 Jahre zu wiederholen Die Anforderungen, die an die Sachkunde zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen zu stellen sind, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW per Runderlass vom 31.03.2009 (Aktenzeichen IV-7-031 002 0407) erläutert. Die Registrierung der Sachkundigen führen für ihre jeweiligen Mitglieder durch: die Industrieund Handelskammern, • • die Handwerkskammern und die Ingenieurkammer-Bau NRW Sie tragen die Sachkundigen in Listen ein, die in einer landesweiten Liste zusammengeführt werden. Damit die betroffenen Grundstückseigentümer und die Kommunen einen schnellen Zugriff zu dieser landesweiten Liste der Sachkundigen nach § 61 a LWG haben, stellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) diese Liste auf seiner Webseite für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung. Seit Veröffentlichung der Landesliste werden in Bochum nur Dichtheitsprüfungen anerkannt, die von Sachkundigen durchgeführt wurden, die den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift entsprechen. Die Aufgabe und Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer und die der Kommunen ist im §61a wie folgt festgelegt. Aufgabe des Grundstückseigentümers Der Grundstückseigentümer hat im Erdreich verlegte Abwasserleitungen, die zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit Schmutzwasser vermischten Niederschlagswasser dienen, von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Die Dichtheit der Entwässerungsanlage ist grundsätzlich bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal nachzuweisen. Dabei ist unerheblich, ob diese Leitungen über eigene, öffentliche oder Grundstücke Dritter verlaufen. Die rechtliche Zuständigkeit ist in der Abwassersatzung der Stadt Bochum festgelegt. Werden bei einer Inspektion Schäden festgestellt, ist eine Sanierung notwendig. Der zeitliche Rahmen, in dem die Sanierung erfolgen muss, ist abhängig vom Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 42 (3637) Vorlage Nr. 20100903 Schadensbild. Dies wird vom Sachkundigen beurteilt. Grundsätzlich verpflichtet die Kenntnis eines Schadens den Eigentümer zur zeitnahen Beseitigung. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung hat der nach Satz 1 Pflichtige aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen. Die Grundstückseigentümer können, müssen jedoch nicht, die Kommune über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung informieren. Lt. LWG hat der Eigentümer den Nachweis der Dichtheitsprüfung vorzuhalten und erst auf Verlangen vorzulegen. Anmerkung: Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) erarbeitet noch 2010 eine Änderung mit dem Ziel, das der Nachweis der Dichtheitsprüfung der Kommune unter Berücksichtigung geänderter Fristen zwingend vorzulegen ist. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu wiederholen. Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 3 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. Aufgabe der Kommune • • • Es besteht die Verpflichtung, die Grundstückseigentümer zu unterrichten und zu beraten. Die Kommune soll abweichende Fristen festlegen für Sanierungsgebiete, Fremdwassergebiete usw.. Diese Fristen können eine Verkürzung oder auch Verlängerung des Termins 31.12.2015 bedeuten. Die Kommune muss kürzere Fristen für Wasserschutzgebiete festlegen. Die Beratungspflicht bezieht sich Dichtheitsprüfung, wie beispielsweise: auf die grundsätzlichen Fragen der - welche Leitungen sind zu prüfen? - was ist dabei zu beachten? - wie erfolgt der Arbeitsablauf einer Dichtheitsprüfung bei erforderlicher Sanierung? - wo finde ich die Sachkundigen / Firmen? Dazu hat das Tiefbauamt bereits mehrfach Pressemitteilung zum Thema Dichtheitsprüfung herausgegeben. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 42 (3637) Vorlage Nr. 20100903 Ferner sind verschiedene Infoflyer und ein mehrseitiger Leitfaden erarbeitet worden, der die Grundstückseigentümer bei der Dichtheitsprüfung und ggfls. Sanierung unterstützen soll. Der Internetauftritt, der dieses gesamte Infopaket einschließlich ein für Bochum erstellten computeranimierten Film umfasst, befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Der Kontakt mit Wohnungsbaugesellschaften und verschiedenen Wohneigentumsverbänden wurde bereits aufgenommen. Auf Wunsch wird vom Tiefbauamt bei organisierten Versammlungen ein Vortrag zum Thema Dichtheitsprüfung angeboten.