Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
26.12.14, 14:10
Aktualisiert
28.01.18, 07:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80 1 (2432)
Vorlage Nr. 20100869
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung am 24.02.2010
Bezeichnung der Vorlage
Ziel 2-Förderung
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
16.06.2010
Anlagen
Wortlaut
Die Verwaltung hat in der Sitzung am 24.02.2010 über den Stand der Ziel 2-Förderung zum
31.12.2009 berichtet.
Der Ausschuss hat dazu die Frage gestellt
„In welchem Umfang/Volumen wurden bereits Fördergelder abgelehnt?“
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Bis Februar 2010 (bis zu diesem Datum sind die Zahlen derzeit erfasst) wurden von
Bochumer Akteuren 85 Projektskizzen in den bis dahin aufgerufenen Wettbewerben
eingereicht. Davon wurden 27 für eine Förderung vorgeschlagen. Das entspricht 31,75%
und liegt knapp über dem Landesdurchschnitt von 29,4% (von 1877 eingereichten Skizzen
wurden 552 für eine Förderung vorgeschlagen).
Dass eine Förderung abgelehnt wird, ist nach Aussage des NRW-Ziel 2-Büros nicht zu
erwarten. Sobald ein Projekt im Jury-Verfahren der Wettbewerbe für die Förderung
vorgeschlagen wird und der Träger in der zweiten Wettbewerbsphase einen Antrag auf
Förderung stellt, wird es auch gefördert. Lediglich in Fällen, in denen erst gar kein Antrag
gestellt wird, kommt es nicht zur Förderung des Projekts. Das kommt etwa vor, wenn
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Projektkonsortien auseinander brechen oder das Projekt nach dem Abschluss des JuryVerfahrens so stark geändert wird, dass es dem ursprünglich eingereichten nicht mehr
entspricht.
Ferner ist anzumerken, dass die Stadt Bochum derzeit keine Förderprojekte beantragen
kann, da aufgrund der Haushaltssituation (§ 82 GO – vorläufige Haushaltsführung) die
erforderlichen Eigenmittel nicht dargestellt werden können. Es handelt sich in der Regel um
neue Maßnahmen, zu denen die Stadt rechtlich nicht verpflichtet ist und die auch für die
Weiterführung notwendiger Aufgaben nicht unaufschiebbar sind. Eine Aussage hinsichtlich
des Umfangs/Volumens der dadurch „entgangenen“ Fördermittel kann nicht getroffen
werden, da entsprechende Anträge gar nicht erst weiter verfolgt werden.
Lediglich bekannt sind derzeit
-
„Regionale Kooperationsstruktur IT-Sicherheit“
Die Wirtschaftsförderung Bochum hat gemeinsam mit dem Horst-Görtz-Institut der
RUB und dem ruhr networker e. V. eine Projektskizze im Rahmen des Ziel 2Förderwettbewerbs “IKT - NRW” eingereicht.
Nach positiver Juryentscheidung wurde der Verbundantrag abschließend am 02.
März 2009 bei der NRW.Bank gestellt.
Der Antrag schließt für die Stadt Bochum mit einem Gesamtvolumen in Höhe von
271.120 € für die Dauer von drei Jahren ab, die sich wie folgt aufteilen:
-
-
Personalkosten
1 Clustermanager
1 Mitarbeiter Amt 80
Sachkosten
Fremdleistungen
213.120,00 €
38.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
Gesamkosten
Zuschusserwartung 80 %
Eigenanteil
271.120,00 €
216.896,00 €
54.224,00 €
Die NRW.Bank fordert dazu als letzte Unterlage eine - von der Kommunalaufsicht
bestätigte - Aussage der Stadt Bochum, dass die Mittel im Haushaltsplan der Stadt
Bochum eingestellt sind und zur Verfügung stehen.
-
„Bochumer (W)Orte“
Gesamtkosten
Zuschusserwartung 80 %
Leistungen Dritter 10 %
Eigenanteil
-
107.100,00 €
85.680,00 €
10.710,00 €
10.710,00 €
„Parkway Emscher-Ruhr“
Gesamtkosten
Zuischusserwartung 80 %
3.654.000,00 €
2.923.720,00 €
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Eigenanteil
730.280,00 €
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