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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
26.12.14, 14:11
Aktualisiert
28.01.18, 07:43

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Spielleitplanung für Bochum Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Mitte Bezirksvertretung Bochum-Nord Bezirksvertretung Bochum-Ost Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Südwest Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Jugendhilfeausschuss 07.07.2010 Anlagen Analyseplan Bestandspläne Maßnahmenpläne Spielleitplan Vorhabenmatrix Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Der JHA hat in der Sitzung am 01.06.2006 die Verwaltung mit der Erstellung einer Spielleitplanung für Bochum beauftragt. Nach Durchführung eines eingeschränkten Wettbewerbes wurde im November 2006 ein Auftrag an das Büro Alp+b Landschaft planen + bauen@ zur Erarbeitung dieser Spielleitplanung in Kooperation mit der Stadtverwaltung erteilt. Am Prozess der Erstellung der Spielleitplanung waren das Jugendamt, das Umwelt- und Grünflächenamt, das Planungsamt, das Amt für Statistik und Stadtforschung sowie die Stabsstelle Sozialplanung beteiligt. Die Bestandserhebung und die Analyse sind dem JHA, dem Ausschuss für Umwelt und öffentliche Einrichtungen und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in 2008 vorgestellt worden. Zwischenzeitlich wurde das Werk abgeschlossen. Die Ergebnisse werden in der Vorlage zusammengefasst dargestellt. Die für Sozialraum oder bezirksbezogene Aussagen notwendigen Detailinformationen sind dem Gesamtwerk zu entnehmen, das der Vorlage aus Kostengründen in digitaler Form beigefügt wurde. Text und Pläne können über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden. Kapitel- und Seitenverweise im Fliesstext erleichtern die Suche. Darüber hinaus wird das Werk in der Sitzung vorgestellt. Spielleitplanung - Was bringt das für die Stadt Bochum? (Seite 14 / Punkt 2.5) Im interkommunalen Wettbewerb setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass neben der Sicherung der so genannten "harten" Standortfaktoren wie Gewerbe- und Verkehrsinfrastruktur mindestens gleichwertig die "weichen" Standortfaktoren zu betrachten sind, die sich unter den Begriff "Lebensqualität" zusammenfassen lassen. Erweitert man diesen Anspruch noch um das Attribut der "Nachhaltigkeit", dann kommt man zu dem Schluss, dass eine Kommune nur dann im Wettbewerb bestehen kann, wenn sie ihren Bürgern langfristig und dauerhaft, das heißt im Wandel der Generationen, eine Heimat sein kann. Die Identifikation mit der persönlichen Heimat beginnt in der Kindheit. Die Spielleitplanung ist ein wesentlicher Baustein, um die Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit ihrer bebauten und unbebauten Umgebung zu stärken. Sie will die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen von Anfang an in die Stadtplanung integrieren und so deren Situation in Bochum kurz-, mittel- und langfristig verbessern. Spielleitplanung ist eine Methode der Stadtplanung, um die Ansprüche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spiel- und Aufenthaltsflächen innerhalb der Planungshierarchie verbindlich festzuschreiben. Die Verbindlichkeit des Spielleitplanes ist unerlässlich, um die Interessen von Kinder und Jugendlichen im Rahmen der städtebaulichen Planungen wirksam vertreten zu können Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Spielleitplanung meint den Prozess der Erfassung der Ansprüche und Problemstellungen sowie der Entwicklung von stadtplanerischen Lösungsansätzen und Qualitätszielen, bezogen auf formelle und informelle Spielflächen unter Zuhilfenahme von Kenndaten aus der Stadtplanung, der Bevölkerungsstatistik, örtlichen Bestandserfassungen und Beteiligungsverfahren. Somit verbindet Spielleitplanung einen bauleitplanähnlichen Ablauf mit intensiver Kinder- und Jugendbeteiligung. Sie verbindet die Jugendhilfe und gesamträumliche Planung und schafft Strukturen für die Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Institutionen. Die Stadt Bochum ist die erste (!) Großstadt, für die eine Spielleitplanung erarbeitet worden ist. Bestandserfassung Es wurde eine digitale Datenbank eingerichtet, deren wesentlicher Vorteil die kartographische Zuordnung sämtlicher Daten zu ihrem jeweiligen Stadtgebiet ist. Bei entsprechender regelmäßiger Wartung und Fortschreibung ist die Datenbank im Gegensatz zu einem reinen Druckwerk leicht auf dem aktuellen Stand zu halten und könnte über den städtischen Zentralserver für alle Stellen der Verwaltung abrufbar gemacht werden. Folgende Datengruppen wurden erfasst: - Sozialdaten (Bevölkerungsstruktur, Wohnungsbestand, Sozialstatus) - Lage der formellen Spielflächen (Spielplätze, Spielplätze in Kleingartenanlagen, Schulhöfe) - soziale Einrichtungen und Multiplikatoren (Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Kinderund Jugendfreizeithäuser, Sozialraumkonferenzen, Streetworker) - Katasterkarten (Stadtkarten, Grün- und Freiflächen, Wohnbaubereiche) - Sozialdaten Sozialdaten bilden, zusammen mit anderen Kriterien (Spielflächenbewertung, Spielflächenversorgung), die Bemessungsparameter für die Gewichtung bzw. die Handlungspriorität von Maßnahmen und die Bereitstellung von Mitteln für die einzelnen Bezirke. Folgende Sozialdaten wurden erhoben: - Bevölkerungsstruktur Wohnungsbestand Sozialstatus - Bevölkerungsentwicklung (Seiten 27 - 29 / Kapitel 4.2.2 - 4.2.4) (Seite 31 / Kapitel 4.2.5 ) (Seite 33 / Kapitel 4.2.6 ) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Um die Spielflächenversorgung zukunftsorientiert planen zu können, wurden die Hochrechungen zur Bevölkerungsentwicklung des Amtes für Statistik und Stadtforschung verwendet (vgl. Kapitel 4.2.2.2), die sich auf eine Fortschreibung bis 2012 beziehen. Dafür wurde die bestehende Gesamtgröße der Spielflächen je Sozialraum (Stand 2007, vgl. Kapitel 4.3.2.2) mit den für das Jahr 2012 erwarteten Kinder- und Jugendlichenzahlen (vgl. Kapitel 4.2.2.2) und dem aus dem Runderlass des Innenministers NRW vom 31.07.1974 erwachsenden Zielwert von 22,3 qm je Kind bzw. Jugendlicher verglichen. Im Vergleich zur Spielflächenversorgung 2007 (2 Sozialräume, die den Versorgungsgrad erreichen bzw. überschreiten) werden aufgrund sinkender Kinder- und Jugendlichenzahlen insgesamt 9 Sozialräume den angestrebten Mindeststandard erreichen bzw. überschreiten. In nur einem Sozialraum (Gleisdreieck) wird die Versorgung auch in 2012 noch unter 50 % liegen. Die Entwicklung ist allerdings nur scheinbar auf einem erfreulichen Weg. Sie resultiert auch daraus, dass diese Zielgruppe allmählich kleiner wird. Daher ist kritisch zu hinterfragen, ob solche Abschätzungen als Begründung für geringere Investitionen dienen dürfen. Unter Umständen kann eine prognostizierte Abwanderungstendenz zu Einsparungen bei der Versorgung führen, was wiederum eine erhöhte Abwanderung bedingen könnte - eine sich selbst erfüllende Prophezeiung oder eine negative Rückkopplung, die dann unbedingt zu durchbrechen wäre (vgl. Kapitel 4.2.2.2)! Die Herausforderung wird darin bestehen, Anreize zu schaffen, welche die Familiengründung und das Leben mit Kindern in einer Stadt wie Bochum so attraktiv machen, dass die Bevölkerungsentwicklung sich stabilisiert. Die Fortschreibung für das Jahr 2012 sieht wie folgt aus: Kinder und Jugendliche (5-18 Jahre) Nr. Sozialraum 10 Grumme 11 Gleisdreieck 13 Altenbochum 14 Südinnenstadt 15 Kruppwerke 16 Hamme 17 Hordel 18 Hofstede 19 Riemke Bezirk I - Mitte 24 25 26 27 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Kinder und Jugendliche (5-18 Jahre) Prognose 1.212 691 1.046 1.243 1.777 1.818 433 1.281 841 10.342 1.149 720 914 1.298 1.824 1.727 369 1.059 783 9.843 + Anzahl steigt - Anzahl nimmt ab + + + - 823 2.595 981 1.189 737 2.405 927 1.148 - Anzahl Anzahl Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 28 Höntrop 29 Eppendorf Bezirk II B Wattenscheid 2.174 1.112 8.874 1.882 928 8.027 - 36 Hiltrop / Bergen 37 Gerthe 38 Harpen / Rosenberg 39 Kornharpen Bezirk III - Nord 1.283 1.217 1.044 821 4.365 1.115 1.036 902 718 3.771 - 46 47 Laer Werne Langendreer 49 Langendreer B Alter Bezirk IV - Ost 759 1.863 3.183 908 6.713 689 1.633 2.824 826 5.972 - 53 Wiemelhausen / 54 Stiepel 55 Querenburg Bezirk V - Süd 1.906 1.305 2.521 5.732 1.696 1.197 2.311 5.204 - 63 Weitmar-Mitte 64 Weitmar-Mark 65 Linden 66 Dahlhausen Bezirk VI - Südwest 1.572 1.360 1.770 1.755 6.457 1.505 1.173 1.587 1.561 5.826 - 42.483 38.643 - Gesamtstadt Bochum Analyse der Sozialdaten (Seite 35 / Kapitel 4.2.7 ) Auffallend ist, dass in den innerstädtischen Sozialräumen Gleisdreieck, Altenbochum und Südinnenstadt aktuell (Stand 31.12.2007) mit unter 11% und in Grumme mit 12,1% vergleichsweise wenig Kinder leben, gemessen an der Gesamteinwohnerzahl (i. d. R. zwischen 14 und 16%). Der Anteil an Einfamilienhäusern ist unterdurchschnittlich und der Sozialstaus schwankend zwischen relativ günstig bis ungünstig. Die Prognose tendenziell steigender Zahlen bis 2012 zeigt, dass es durchaus eine grundsätzliche Bereitschaft junger Familien gibt, wieder verstärkt in die Innenstadt zu ziehen. Auffällig ist auch, dass der Bezirk Ost den höchsten Anteil an Kindern und Jugendlichen hat (i.M. 15,4%) der Anteil an Einfamilienhäusern nur durchschnittlich bis unterdurchschnittlich und der Sozialstatus tendenziell ungünstig ist. Die Abweichungen von den anderen Bezirken sind nicht gravierend, aber insbesondere die Prognose durchgehend sinkender Zahlen gibt Anlass zu einer erhöhten Aufmerksamkeit. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Dagegen ist Stiepel einer der Sozialräume mit der größten Anzahl an Gebäuden mit 1 oder 2 Wohneinheiten und einem sehr guten Sozialstatus. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen wird allerdings hier bis 2012 zurückgehen. Im Vergleich zu den Sozialräumen Südinnenstadt und Gleisdreieck bietet Stiepel für Kinder und Jugendliche aufgrund großzügiger Freiraumstrukturen und den für Kinder wichtigen Streifräumen ein insgesamt höheres Maß an Lebensqualität, so dass sich aufgrund der Sozialdaten keine augenscheinlichen Handlungsprioritäten erkennen lassen. Bestands- und Qualitätsanalyse der Spielflächen (Seiten 41 - 61 / Kapitel 4.3.5 4.3.12) Ergänzend zur Kartierung des Spielplatzbestandes wurde eine Bewertung der Spielflächen vorgenommen (Aufforderungscharakter, Eingangssituationen, Wegeanbindungen). Es wurden 288 Kinderspielplätze, 40 Spielplätze in Kleingartenanlagen und 61 Spieleinrichtungen auf Schulhöfen gutachterlich begangen und anhand eines zuvor aufgestellten Kriterienkatalogs bewertet. Bewertungsrelevante Kriterien waren z.B. der bauliche Zustand, die Anzahl und die Qualität der Spielgeräte, die Funktionalität und die gestalterische Trennung von Spielbereichen für die unterschiedlichen Altersgruppen. Kinder- und Jugendlichenbeteiligung (Seiten 61 - 64 / Kapitel 4.3.13 - 4.3.17) Neben der gutachterlichen Begehung wurde im Zusammenhang mit der Ermittlung formeller und informeller Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche für Kinder und Jugendliche und ihrer Funktion für die jeweilige Gruppe, ein umfangreiches Kinder- und Jugendlichenbeteiligungsverfahren durchgeführt. Folgende Gruppen wurden einbezogen: - Vorschulkinder - Schulkinder (ca. 6 - 10 J.) - Kinder u. Teenies (ca. 11 - 14 J.) - Jugendliche (ca. 15 - 27 J.) - Jugendliche (ca. 15 - 27 J.) - Sozialraumkonferenzen (0 - 27 J.) Fragebogenaktion Eltern - über Kindertageseinrichtungen Fragebogenaktion SchülerInnen - über Grundschulen Streifzüge über Kinder- und Jugendfreizeithäuser Interviews über Kinder- und Jugendfreizeithäuser Fragebogen - über Streetwork Darüber hinaus können Kinder seit August 2008 im Internet unter www.spielen-in-bochum.de Spielorte und Kinderspielplätze benennen und Anregungen geben bzw. Kritik üben. Die Rückläufe aus dem Beteiligungsverfahren waren erstaunlich gut: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Kindertageseinrichtungen Grundschulklassen KJFH Streifzüge KJFH Interviews Streetwork Sozialraumkonferenzen 117 von 185 111 von 126 23 von 31 29 von 31 10 von 11 24 von 27 Ergebnis - Spielflächenverteilung (Seite 36 / Kapitel 4.3.3) Der Bezirk I B Mitte hat im Vergleich zu den anderen Bezirken die größte Anzahl an Spielflächen, aber auch die größte Anzahl Kinder und Jugendlicher. Der Bezirk III B Nord hat im Vergleich zu den anderen Bezirken die geringste Anzahl an Spielflächen, aber auch die geringste Anzahl Kinder und Jugendlicher. Auf der Bezirksebene entspricht die Spielflächenverteilung näherungsweise der Anzahl der dort lebenden Kinder und Jugendlichen. Bei der Betrachtung der einzelnen Sozialräume in den Bezirken ist diese Analogie allerdings nicht mehr gegeben. Ergebnis - Spielflächengröße (Seite 39 / Kapitel 4.3.4) Die größten Flächensummen aller Spielplätze haben die Sozialräume Wattenscheid-Mitte, Langendreer, Langendreer - Alter Bahnhof und Linden, wobei in den Sozialräumen WattenscheidMitte und Langendreer auch besonders viele Kinder im Vergleich zu den anderen Sozialräumen leben. Auffällig gering ist die Gesamtflächengröße der Spielplätze in den Sozialräumen Gleisdreieck und Günnigfeld. Hier leben allerdings im sozialräumlichen Durchschnitt auch vergleichsweise wenig Kinder und Jugendliche. Auf der Bezirksebene gilt - wie für die Spielflächenverteilung - eine gewisse Analogie zwischen der Anzahl der Kinder und Jugendlichen und der bestehenden Spielflächengröße - wenn auch bei den Flächen nicht so eindeutig. Ergebnis - Spielflächenversorgung (Seiten 78 - 81 / Kapitel 4.5.2. - 4.5.4) In Bochum sind bis auf 2 Sozialräume (Hordel mit 110,2 % und Langendreer - Alter Bahnhof mit 204,7 %) alle anderen Sozialräume mit Spielflächen unterversorgt. Das Gleisdreieck ist mit einem Versorgungsgrad von 36,0 % der Sozialraum mit der größten Unterversorgung, gleichzeitig aber einer der wenigen Sozialräume mit erwarteter steigender Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Anzahl von Kindern und Jugendlichen bis 2012 mit sehr dichter Bebauung und einem im Stadtvergleich schlechten Sozialstatus. Die größte Unterversorgung weisen momentan auch die Sozialräume Leithe (38,8 %), Eppendorf (38,5 %), Gerthe (39,8 %) und Werne (38,5 %) auf, wobei diese Sozialräume in Bezug auf die Dichte der Bebauung und den Sozialstatus (ausgenommen Werne) einen mittleren Rang im Vergleich zur Gesamtstadt Bochum belegen. Eine Unterversorgung in einem Sozialraum kann für das betroffene Kind bedeuten, dass es deutlich längere Wege zu einem Spielplatz in Kauf nehmen oder gefährliche Verkehrswege queren muss. Eine Unterversorgung kann aber auch zu einer Überbeanspruchung der übrigen Spielflächen im Sozialraum führen. Ergebnis - Bewertung der formellen Spielflächen (Seite 82 / Kapitel 4.5.5) In Bochum gibt es aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige hochwertige, den spielpädagogischen Ansprüchen gerecht werdende Spielflächen. Die überwiegende Mehrheit ist aber veraltet und erscheint wenig einladend. Dies resultiert im wesentlichen daraus, das in den 60er bis 90er Jahren eine Vielzahl von Spielplätzen angelegt worden ist, die mittlerweile einen entsprechenden Erneuerungsbedarf besitzen, da in der Vergangenheit die Mittel fehlten, die Spielplätze mit neuen Geräten aufzuwerten oder den spielpädagogischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Im Durchschnitt hält ein modernes Spielgerät etwa 10 Jahre und ist danach zu ersetzen. Nach spätestens 15 bis 20 Jahren ist eine bauliche Überarbeitung des Spielplatzes erforderlich. Bei intensiv genutzten Flächen, wie z.B. Bolzplätzen, sind deutlich kürzere Intervalle realistisch. Weniger als die Hälfte der Spielplätze in Bezirk I - Mitte sowie Bezirk II - Wattenscheid sind gut bewertet worden, wobei diese beiden Bezirke die höchste Anzahl an Kindern und Jugendlichen haben. Unterdurchschnittlich ist die Situation der Ballspielplätze in den Bezirken II - Wattenscheid sowie VI B Südwest. Mit einer Ausnahme erreicht keiner der dortigen Plätze eine gute Bewertung. Zwei Drittel der Ballspielplätze auf den Bochumer Schulhöfen bedürfen der Überarbeitung. Mehr als die Hälfte der 14 Skateanlagen in Bochum haben den Bedarf zur Aufwertung. Es gibt mit lediglich 6 Jugendtreffs in Bochum von unterschiedlicher Qualität zu wenig derartige Anlagen. Keine Jugendtreffs existieren in den Bezirken II - Wattenscheid und VI - Südwest. Ballspielplätze, Skateanlagen und Jugendtreffs in Bochum entsprechend derzeit nicht der angestrebten Qualität. Entwicklung von Qualitätszielen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Es wurden zahlreiche Qualitätsziele im Rahmen der Spielleitplanung entwickelt. Unter anderem insbesondere in Hinblick auf Verbindlichkeit (Seite 68 / Kapitel 4.4.3), Fortschreibung (Seite 68 / Kapitel 4.4.4) sowie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Seite 69 / Kapitel 4.4.6). Des Weiteren wurden Anforderungen an Qualität und Quantität von Spielflächen definiert (Seiten 70 - 75 / Kapitel 4.4.7 - 4.4.12). Maßnahmen zur Umsetzung Auf Grundlage der Ergebnisse aus Erhebungen, Begehungen, Analysen und der Festlegung von Qualitätszielen wurden Maßnahmen bezüglich Bestandserhalt / Sicherung von Spielflächen, qualitativer Aufwertung / räumlicher Erweiterung und Neubau von Spielflächen erarbeitet. Der Maßnahmenkatalog wurde sowohl auf gesamtstädtischer, bezirklicher sowie sozialräumlicher Ebene und für jede einzelne Spielfläche erstellt. Hier werden u. a. Empfehlungen zur baulichen Veränderung und zu einer Verbesserung der Ausstattung nach Dringlichkeit gegeben. Finanzierungskonzept Für die Instandsetzung und Ergänzung von Spielangeboten standen in den zurückliegenden Jahren jährlich 136.500 EUR zur Verfügung. Das sind 2,54 EUR je Kind bzw. Jugendlicher (1-17 Jahre). Der Betrag verteilt sich auf die Bezirke: B Mittei k Wattenscheid Nord Ost Süd Südwest 34.000 EUR 28.500 EUR 13.800 EUR 21.400 EUR 18.300 EUR 20.500 EUR Diese Mittel entsprechen nicht dem Abschreibungswert. In der Folge haben die Spielplätze wie in der Spielleitplanung beschrieben an Qualität und Attraktivität verloren. Vor diesem Hintergrund wurden zu Beginn der Spielleitplanung gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses zusätzlich 463.000 EUR in den Haushalt eingestellt, damit die im Rahmen der Spielleitplanung mit Kindern und Jugendlichen erarbeiteten Erkenntnisse im Sinne der Kinder eine schnelle Umsetzung erfahren. Dank dieser Entscheidung konnten bereits vor Abschluss der Spielleitplanung auf der Grundlage der Auswertungen in den Jahren 2007 und 2008 für insgesamt 900.000 EUR zwei Kinderspielplätze pro Stadtbezirk grundlegend überarbeitet werden. Als Starterprojekte wurden 2009 weitere sechs Spielplätze vergeben. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Die mittelfristige Haushaltsplanung der Stadt Bochum sah bislang vor, dass zukünftig jährlich 463.000 EUR für die Grundinstandsetzung von Kinderspielplätzen zur Verfügung stehen sollten. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden die konsumtiven Mittel jedoch um 43.000 EUR gekürzt. 2009 wurden zudem 260.000 EUR eingespart, weshalb drei Spielplätze nicht überarbeitet werden konnten. Die nächsten bereits beschlossenen Starterprojekte der Bezirke IV -VI können nur umgesetzt werden, wenn 2010 Mittel die Finanzmittel im o. g. Umfang bereitgestellt werden. Neue, im Spielleitplan formulierte Ziele, wie die Ausstattung unter integrativen Aspekten sowie das zusätzliche Angebot von Natur- und Wasserspielplätzen sollen langfristig unter Berücksichtigung der Haushaltssituation umgesetzt werden. In 2009 stand nur ein Betrag von 267.000 EUR für den Unterhalt zur Verfügung. Dies entspricht einer Summe von ca. 0,35 EUR pro m5 Spielplatz bzw. im Mittel 727,50 EUR pro Platz. Der bisherige Bestand an Spielflächen und deren Ausstattung ist mit diesem Betrag nicht aufrecht zu erhalten. Die langfristige Sicherstellung der Finanzierung und ihre Anpassung an den Bedarf ist Voraussetzung für die Versorgung mit Spielflächen. Grundlage ist der für die Sozialräume mit Hilfe der Bemessungsparameter ermittelte prioritäre Handlungsbedarf (Seite 109/Kapitel 5.2). Resümee und Ausblick Bochum ist die erste Großstadt, die einen Spielleitplan fertig gestellt hat. Einige bereits realisierte Projekte sollen die Ansprüche, die Bochum an die Kinderspielplätze stellt, verdeutlichen und die Ziele, kind- und jugendgerechte Freiflächen zu erhalten, zu überarbeiten und / oder neu zu errichten, beispielhaft aufzeigen. Die Spielleitplanung soll Grundlage zukünftigen Handelns sein. Für die Umsetzung des Spielleitplanes, insbesondere was die in den Qualitätszielen definierten Standards angeht, sind Finanzmittel erforderlich, die vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der Spielleitplanung und die Verbesserung der Spielsituation werden von den Festlegungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung geprägt. Auf Grund der Tatsache, dass lediglich zwei von 26 Sozialräumen den Erfordernissen in Bezug auf die Flächensummen entsprechen und in neun Sozialräumen nicht einmal 50 % Flächendeckung erreicht werden, besteht bereits Handlungsbedarf in Bezug auf quantitative Gesichtspunkte. Der überwiegende Teil der Kinderspielplätze kann auch in qualitativer Hinsicht nicht positiv bewertet werden. Dieser Zustand wird auch in der Bevölkerung wahrgenommen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 10 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Parallel dazu verstärkt sich der Trend hin zu übergewichtigen Kindern die häufig starke Defizite in der Bewegungskoordination haben und bereits als Kinder an diversen sogenannten Wohlstandskrankheiten, wie Diabetes erkranken. Wenngleich diese Entwicklung auch einer falschen Ernährungsweise geschuldet ist, ist insbesondere auch Bewegungsmangel eine Ursache hierfür. Um die Spielsituation mittel- bis langfristig zu verbessern, ist es erforderlich, jährlich mindestens zwei Kinderspielplätze pro Stadtbezirk zu überarbeiten. Des Weiteren müssten Finanzmittel für Pflege und Unterhalt der Spielflächen zur Verfügung stehen, um die Qualität der Spielflächen langfristig zu erhalten. Ein Spielleitplan ist kein abgeschlossenes Werk. Damit der bisher investierte Aufwand im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme und bewertung nachhaltig wirkt und bei einer zukünftigen Überarbeitung des Spielleitplanes diese Arbeit nicht immer wieder von neuem anfällt, muss jede Veränderung kontinuierlich fortgeschrieben werden. Somit kann dann bei städtebaulichen Konzepten oder Baumaßnahmen jederzeit auf ein aktuelles Planwerk zurückgegriffen werden. Die Fortschreibung des Spielleitplanes, die Durchführung der erforderlichen Kinder- und Jugendlichenbeteiligungsprojekte sowie die Umsetzung der zu erwartenden zahlreichen baulichen Maßnahmen sind interdisziplinäre Aufgaben, die zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt beitragen sollen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 3 (2991) / 67 2 (3480) Vorlage Nr.: 20100335 Bezeichnung der Vorlage Spielleitplanung für Bochum Die Inhalte der Spielleitplanung werden zur Kenntnis genommen. Der Spielleitplan ist fortzuschreiben und soll die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen. Er ist als Grundlage für alle Flächen - und Verkehrsplanungen - insbesondere die Bauleitplanung- zu verwenden und ist zu beachten. Der Versorgungsgrad ist langfristig zu optimieren. Die Verwaltung wird beauftragt die Spielflächen hinsichtlich der Funktionalität und der Attraktivität, der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und den spielpädagogischen Gründsätzen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Dazu ist ein Konzept zur Umsetzung der Spielleitplanung mit einer Prioritätenliste der notwendigen Maßnahmen zu erarbeiten.