Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20100335
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Spielleitplanung für Bochum
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Jugendhilfeausschuss
07.07.2010
Anlagen
Analyseplan
Bestandspläne
Maßnahmenpläne
Spielleitplan
Vorhabenmatrix
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
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- Begründung - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20100335
Der JHA hat in der Sitzung am 01.06.2006 die Verwaltung mit der Erstellung einer Spielleitplanung
für Bochum beauftragt.
Nach Durchführung eines eingeschränkten Wettbewerbes wurde im November 2006 ein Auftrag
an das Büro Alp+b Landschaft planen + bauen@ zur Erarbeitung dieser Spielleitplanung in
Kooperation mit der Stadtverwaltung erteilt.
Am Prozess der Erstellung der Spielleitplanung waren das Jugendamt, das Umwelt- und
Grünflächenamt, das Planungsamt, das Amt für Statistik und Stadtforschung sowie die Stabsstelle
Sozialplanung beteiligt.
Die Bestandserhebung und die Analyse sind dem JHA, dem Ausschuss für Umwelt und öffentliche
Einrichtungen und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in 2008 vorgestellt worden.
Zwischenzeitlich wurde das Werk abgeschlossen. Die Ergebnisse werden in der Vorlage
zusammengefasst dargestellt. Die für Sozialraum oder bezirksbezogene Aussagen notwendigen
Detailinformationen sind dem Gesamtwerk zu entnehmen, das der Vorlage aus Kostengründen in
digitaler Form beigefügt wurde. Text und Pläne können über das Ratsinformationssystem
aufgerufen werden. Kapitel- und Seitenverweise im Fliesstext erleichtern die Suche.
Darüber hinaus wird das Werk in der Sitzung vorgestellt.
Spielleitplanung - Was bringt das für die Stadt Bochum? (Seite 14 / Punkt 2.5)
Im interkommunalen Wettbewerb setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass neben der
Sicherung der so genannten "harten" Standortfaktoren wie Gewerbe- und Verkehrsinfrastruktur
mindestens gleichwertig die "weichen" Standortfaktoren zu betrachten sind, die sich unter den
Begriff "Lebensqualität" zusammenfassen lassen. Erweitert man diesen Anspruch noch um das
Attribut der "Nachhaltigkeit", dann kommt man zu dem Schluss, dass eine Kommune nur dann im
Wettbewerb bestehen kann, wenn sie ihren Bürgern langfristig und dauerhaft, das heißt im Wandel
der Generationen, eine Heimat sein kann.
Die Identifikation mit der persönlichen Heimat beginnt in der Kindheit. Die Spielleitplanung ist ein
wesentlicher Baustein, um die Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit ihrer bebauten und
unbebauten Umgebung zu stärken. Sie will die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen von
Anfang an in die Stadtplanung integrieren und so deren Situation in Bochum kurz-, mittel- und
langfristig verbessern.
Spielleitplanung ist eine Methode der Stadtplanung, um die Ansprüche und Bedürfnisse von
Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spiel- und Aufenthaltsflächen
innerhalb der Planungshierarchie verbindlich festzuschreiben.
Die Verbindlichkeit des Spielleitplanes ist unerlässlich, um die Interessen von Kinder und
Jugendlichen im Rahmen der städtebaulichen Planungen wirksam vertreten zu können
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Spielleitplanung meint den Prozess der Erfassung der Ansprüche und Problemstellungen sowie
der Entwicklung von stadtplanerischen Lösungsansätzen und Qualitätszielen, bezogen auf
formelle und informelle Spielflächen unter Zuhilfenahme von Kenndaten aus der Stadtplanung, der
Bevölkerungsstatistik, örtlichen Bestandserfassungen und Beteiligungsverfahren.
Somit verbindet Spielleitplanung einen bauleitplanähnlichen Ablauf mit intensiver Kinder- und
Jugendbeteiligung. Sie verbindet die Jugendhilfe und gesamträumliche Planung und schafft
Strukturen für die Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Institutionen.
Die Stadt Bochum ist die erste (!) Großstadt, für die eine Spielleitplanung erarbeitet worden ist.
Bestandserfassung
Es wurde eine digitale Datenbank eingerichtet, deren wesentlicher Vorteil die kartographische
Zuordnung sämtlicher Daten zu ihrem jeweiligen Stadtgebiet ist. Bei entsprechender regelmäßiger
Wartung und Fortschreibung ist die Datenbank im Gegensatz zu einem reinen Druckwerk leicht auf
dem aktuellen Stand zu halten und könnte über den städtischen Zentralserver für alle Stellen der
Verwaltung abrufbar gemacht werden.
Folgende Datengruppen wurden erfasst:
- Sozialdaten (Bevölkerungsstruktur, Wohnungsbestand, Sozialstatus)
- Lage der formellen Spielflächen (Spielplätze, Spielplätze in Kleingartenanlagen, Schulhöfe)
- soziale Einrichtungen und Multiplikatoren (Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Kinderund Jugendfreizeithäuser, Sozialraumkonferenzen, Streetworker)
- Katasterkarten (Stadtkarten, Grün- und Freiflächen, Wohnbaubereiche)
- Sozialdaten
Sozialdaten
bilden,
zusammen
mit
anderen
Kriterien
(Spielflächenbewertung,
Spielflächenversorgung), die Bemessungsparameter für die Gewichtung bzw. die
Handlungspriorität von Maßnahmen und die Bereitstellung von Mitteln für die einzelnen Bezirke.
Folgende Sozialdaten wurden erhoben:
-
Bevölkerungsstruktur
Wohnungsbestand
Sozialstatus
- Bevölkerungsentwicklung
(Seiten 27 - 29 / Kapitel 4.2.2 - 4.2.4)
(Seite 31 / Kapitel 4.2.5 )
(Seite 33 / Kapitel 4.2.6 )
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Um die Spielflächenversorgung zukunftsorientiert planen zu können, wurden die Hochrechungen
zur Bevölkerungsentwicklung des Amtes für Statistik und Stadtforschung verwendet (vgl. Kapitel
4.2.2.2), die sich auf eine Fortschreibung bis 2012 beziehen.
Dafür wurde die bestehende Gesamtgröße der Spielflächen je Sozialraum (Stand 2007, vgl.
Kapitel 4.3.2.2) mit den für das Jahr 2012 erwarteten Kinder- und Jugendlichenzahlen (vgl. Kapitel
4.2.2.2) und dem aus dem Runderlass des Innenministers NRW vom 31.07.1974 erwachsenden
Zielwert von 22,3 qm je Kind bzw. Jugendlicher verglichen.
Im Vergleich zur Spielflächenversorgung 2007 (2 Sozialräume, die den Versorgungsgrad erreichen
bzw. überschreiten) werden aufgrund sinkender Kinder- und Jugendlichenzahlen insgesamt 9
Sozialräume den angestrebten Mindeststandard erreichen bzw. überschreiten. In nur einem
Sozialraum (Gleisdreieck) wird die Versorgung auch in 2012 noch unter 50 % liegen.
Die Entwicklung ist allerdings nur scheinbar auf einem erfreulichen Weg. Sie resultiert auch
daraus, dass diese Zielgruppe allmählich kleiner wird. Daher ist kritisch zu hinterfragen, ob solche
Abschätzungen als Begründung für geringere Investitionen dienen dürfen. Unter Umständen kann
eine prognostizierte Abwanderungstendenz zu Einsparungen bei der Versorgung führen, was
wiederum eine erhöhte Abwanderung bedingen könnte - eine sich selbst erfüllende Prophezeiung
oder eine negative Rückkopplung, die dann unbedingt zu durchbrechen wäre (vgl. Kapitel 4.2.2.2)!
Die Herausforderung wird darin bestehen, Anreize zu schaffen, welche die Familiengründung und
das Leben mit Kindern in einer Stadt wie Bochum so attraktiv machen, dass die
Bevölkerungsentwicklung sich stabilisiert.
Die Fortschreibung für das Jahr 2012 sieht wie folgt aus:
Kinder und
Jugendliche
(5-18 Jahre)
Nr. Sozialraum
10 Grumme
11 Gleisdreieck
13 Altenbochum
14 Südinnenstadt
15 Kruppwerke
16 Hamme
17 Hordel
18 Hofstede
19 Riemke
Bezirk I - Mitte
24
25
26
27
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Kinder und
Jugendliche
(5-18 Jahre)
Prognose
1.212
691
1.046
1.243
1.777
1.818
433
1.281
841
10.342
1.149
720
914
1.298
1.824
1.727
369
1.059
783
9.843
+ Anzahl steigt
- Anzahl nimmt ab
+
+
+
-
823
2.595
981
1.189
737
2.405
927
1.148
-
Anzahl
Anzahl
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28 Höntrop
29 Eppendorf
Bezirk II B Wattenscheid
2.174
1.112
8.874
1.882
928
8.027
-
36 Hiltrop / Bergen
37 Gerthe
38 Harpen / Rosenberg
39 Kornharpen
Bezirk III - Nord
1.283
1.217
1.044
821
4.365
1.115
1.036
902
718
3.771
-
46
47
Laer
Werne
Langendreer
49 Langendreer B Alter
Bezirk IV - Ost
759
1.863
3.183
908
6.713
689
1.633
2.824
826
5.972
-
53 Wiemelhausen /
54 Stiepel
55 Querenburg
Bezirk V - Süd
1.906
1.305
2.521
5.732
1.696
1.197
2.311
5.204
-
63 Weitmar-Mitte
64 Weitmar-Mark
65 Linden
66 Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
1.572
1.360
1.770
1.755
6.457
1.505
1.173
1.587
1.561
5.826
-
42.483
38.643
-
Gesamtstadt Bochum
Analyse der Sozialdaten (Seite 35 / Kapitel 4.2.7 )
Auffallend ist, dass in den innerstädtischen Sozialräumen Gleisdreieck, Altenbochum und
Südinnenstadt aktuell (Stand 31.12.2007) mit unter 11% und in Grumme mit 12,1%
vergleichsweise wenig Kinder leben, gemessen an der Gesamteinwohnerzahl (i. d. R. zwischen 14
und 16%). Der Anteil an Einfamilienhäusern ist unterdurchschnittlich und der Sozialstaus
schwankend zwischen relativ günstig bis ungünstig. Die Prognose tendenziell steigender Zahlen
bis 2012 zeigt, dass es durchaus eine grundsätzliche Bereitschaft junger Familien gibt, wieder
verstärkt in die Innenstadt zu ziehen.
Auffällig ist auch, dass der Bezirk Ost den höchsten Anteil an Kindern und Jugendlichen hat (i.M.
15,4%) der Anteil an Einfamilienhäusern nur durchschnittlich bis unterdurchschnittlich und der
Sozialstatus tendenziell ungünstig ist.
Die Abweichungen von den anderen Bezirken sind nicht gravierend, aber insbesondere die
Prognose durchgehend sinkender Zahlen gibt Anlass zu einer erhöhten Aufmerksamkeit.
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Dagegen ist Stiepel einer der Sozialräume mit der größten Anzahl an Gebäuden mit 1 oder 2
Wohneinheiten und einem sehr guten Sozialstatus. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen wird
allerdings hier bis 2012 zurückgehen. Im Vergleich zu den Sozialräumen Südinnenstadt und
Gleisdreieck bietet Stiepel für Kinder und Jugendliche aufgrund großzügiger Freiraumstrukturen
und den für Kinder wichtigen Streifräumen ein insgesamt höheres Maß an Lebensqualität, so dass
sich aufgrund der Sozialdaten keine augenscheinlichen Handlungsprioritäten erkennen lassen.
Bestands- und Qualitätsanalyse der Spielflächen (Seiten 41 - 61 / Kapitel 4.3.5 4.3.12)
Ergänzend zur Kartierung des Spielplatzbestandes wurde eine Bewertung der Spielflächen
vorgenommen (Aufforderungscharakter, Eingangssituationen, Wegeanbindungen).
Es wurden 288 Kinderspielplätze, 40 Spielplätze in Kleingartenanlagen und 61 Spieleinrichtungen
auf Schulhöfen gutachterlich begangen und anhand eines zuvor aufgestellten Kriterienkatalogs
bewertet.
Bewertungsrelevante Kriterien waren z.B. der bauliche Zustand, die Anzahl und die Qualität der
Spielgeräte, die Funktionalität und die gestalterische Trennung von Spielbereichen für die
unterschiedlichen Altersgruppen.
Kinder- und Jugendlichenbeteiligung (Seiten 61 - 64 / Kapitel 4.3.13 - 4.3.17)
Neben der gutachterlichen Begehung wurde im Zusammenhang mit der Ermittlung formeller und
informeller Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche für Kinder und Jugendliche und ihrer Funktion
für die jeweilige Gruppe, ein umfangreiches Kinder- und Jugendlichenbeteiligungsverfahren
durchgeführt.
Folgende Gruppen wurden einbezogen:
- Vorschulkinder
- Schulkinder (ca. 6 - 10 J.)
- Kinder u. Teenies (ca. 11 - 14 J.)
- Jugendliche (ca. 15 - 27 J.)
- Jugendliche (ca. 15 - 27 J.)
- Sozialraumkonferenzen (0 - 27 J.)
Fragebogenaktion Eltern - über
Kindertageseinrichtungen
Fragebogenaktion SchülerInnen - über Grundschulen
Streifzüge über Kinder- und Jugendfreizeithäuser
Interviews über Kinder- und Jugendfreizeithäuser
Fragebogen - über Streetwork
Darüber hinaus können Kinder seit August 2008 im Internet unter www.spielen-in-bochum.de
Spielorte und Kinderspielplätze benennen und Anregungen geben bzw. Kritik üben.
Die Rückläufe aus dem Beteiligungsverfahren waren erstaunlich gut:
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Kindertageseinrichtungen
Grundschulklassen
KJFH Streifzüge
KJFH Interviews
Streetwork
Sozialraumkonferenzen
117 von 185
111 von 126
23 von 31
29 von 31
10 von 11
24 von 27
Ergebnis - Spielflächenverteilung (Seite 36 / Kapitel 4.3.3)
Der Bezirk I B Mitte hat im Vergleich zu den anderen Bezirken die größte Anzahl an Spielflächen,
aber auch die größte Anzahl Kinder und Jugendlicher.
Der Bezirk III B Nord hat im Vergleich zu den anderen Bezirken die geringste Anzahl an
Spielflächen, aber auch die geringste Anzahl Kinder und Jugendlicher.
Auf der Bezirksebene entspricht die Spielflächenverteilung näherungsweise der Anzahl der dort
lebenden Kinder und Jugendlichen. Bei der Betrachtung der einzelnen Sozialräume in den
Bezirken ist diese Analogie allerdings nicht mehr gegeben.
Ergebnis - Spielflächengröße (Seite 39 / Kapitel 4.3.4)
Die größten Flächensummen aller Spielplätze haben die Sozialräume Wattenscheid-Mitte,
Langendreer, Langendreer - Alter Bahnhof und Linden, wobei in den Sozialräumen WattenscheidMitte und Langendreer auch besonders viele Kinder im Vergleich zu den anderen Sozialräumen
leben.
Auffällig gering ist die Gesamtflächengröße der Spielplätze in den Sozialräumen Gleisdreieck und
Günnigfeld. Hier leben allerdings im sozialräumlichen Durchschnitt auch vergleichsweise wenig
Kinder und Jugendliche.
Auf der Bezirksebene gilt - wie für die Spielflächenverteilung - eine gewisse Analogie zwischen der
Anzahl der Kinder und Jugendlichen und der bestehenden Spielflächengröße - wenn auch bei den
Flächen nicht so eindeutig.
Ergebnis - Spielflächenversorgung (Seiten 78 - 81 / Kapitel 4.5.2. - 4.5.4)
In Bochum sind bis auf 2 Sozialräume (Hordel mit 110,2 % und Langendreer - Alter Bahnhof mit
204,7 %) alle anderen Sozialräume mit Spielflächen unterversorgt.
Das Gleisdreieck ist mit einem Versorgungsgrad von 36,0 % der Sozialraum mit der größten
Unterversorgung, gleichzeitig aber einer der wenigen Sozialräume mit erwarteter steigender
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Anzahl von Kindern und Jugendlichen bis 2012 mit sehr dichter Bebauung und einem im
Stadtvergleich schlechten Sozialstatus.
Die größte Unterversorgung weisen momentan auch die Sozialräume Leithe (38,8 %), Eppendorf
(38,5 %), Gerthe (39,8 %) und Werne (38,5 %) auf, wobei diese Sozialräume in Bezug auf die
Dichte der Bebauung und den Sozialstatus (ausgenommen Werne) einen mittleren Rang im
Vergleich zur Gesamtstadt Bochum belegen. Eine Unterversorgung in einem Sozialraum kann für
das betroffene Kind bedeuten, dass es deutlich längere Wege zu einem Spielplatz in Kauf nehmen
oder gefährliche Verkehrswege queren muss. Eine Unterversorgung kann aber auch zu einer
Überbeanspruchung der übrigen Spielflächen im Sozialraum führen.
Ergebnis - Bewertung der formellen Spielflächen (Seite 82 / Kapitel 4.5.5)
In Bochum gibt es aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige hochwertige, den
spielpädagogischen Ansprüchen gerecht werdende Spielflächen. Die überwiegende Mehrheit ist
aber veraltet und erscheint wenig einladend. Dies resultiert im wesentlichen daraus, das in den
60er bis 90er Jahren eine Vielzahl von Spielplätzen angelegt worden ist, die mittlerweile einen
entsprechenden Erneuerungsbedarf besitzen, da in der Vergangenheit die Mittel fehlten, die
Spielplätze mit neuen Geräten aufzuwerten oder den spielpädagogischen Entwicklungen
Rechnung zu tragen. Im Durchschnitt hält ein modernes Spielgerät etwa 10 Jahre und ist danach
zu ersetzen. Nach spätestens 15 bis 20 Jahren ist eine bauliche Überarbeitung des Spielplatzes
erforderlich. Bei intensiv genutzten Flächen, wie z.B. Bolzplätzen, sind deutlich kürzere Intervalle
realistisch.
Weniger als die Hälfte der Spielplätze in Bezirk I - Mitte sowie Bezirk II - Wattenscheid sind gut
bewertet worden, wobei diese beiden Bezirke die höchste Anzahl an Kindern und Jugendlichen
haben.
Unterdurchschnittlich ist die Situation der Ballspielplätze in den Bezirken II - Wattenscheid sowie VI
B Südwest. Mit einer Ausnahme erreicht keiner der dortigen Plätze eine gute Bewertung. Zwei
Drittel der Ballspielplätze auf den Bochumer Schulhöfen bedürfen der Überarbeitung.
Mehr als die Hälfte der 14 Skateanlagen in Bochum haben den Bedarf zur Aufwertung.
Es gibt mit lediglich 6 Jugendtreffs in Bochum von unterschiedlicher Qualität zu wenig derartige
Anlagen. Keine Jugendtreffs existieren in den Bezirken II - Wattenscheid und VI - Südwest.
Ballspielplätze, Skateanlagen und Jugendtreffs in Bochum entsprechend derzeit nicht der
angestrebten Qualität.
Entwicklung von Qualitätszielen
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Es wurden zahlreiche Qualitätsziele im Rahmen der Spielleitplanung entwickelt. Unter anderem
insbesondere in Hinblick auf Verbindlichkeit (Seite 68 / Kapitel 4.4.3), Fortschreibung (Seite 68 /
Kapitel 4.4.4) sowie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Seite 69 / Kapitel 4.4.6).
Des Weiteren wurden Anforderungen an Qualität und Quantität von Spielflächen definiert (Seiten
70 - 75 / Kapitel 4.4.7 - 4.4.12).
Maßnahmen zur Umsetzung
Auf Grundlage der Ergebnisse aus Erhebungen, Begehungen, Analysen und der Festlegung von
Qualitätszielen wurden Maßnahmen bezüglich Bestandserhalt / Sicherung von Spielflächen,
qualitativer Aufwertung / räumlicher Erweiterung und Neubau von Spielflächen erarbeitet.
Der Maßnahmenkatalog wurde sowohl auf gesamtstädtischer, bezirklicher sowie sozialräumlicher
Ebene und für jede einzelne Spielfläche erstellt. Hier werden u. a. Empfehlungen zur baulichen
Veränderung und zu einer Verbesserung der Ausstattung nach Dringlichkeit gegeben.
Finanzierungskonzept
Für die Instandsetzung und Ergänzung von Spielangeboten standen in den zurückliegenden
Jahren jährlich 136.500 EUR zur Verfügung. Das sind 2,54 EUR je Kind bzw. Jugendlicher (1-17
Jahre).
Der Betrag verteilt sich auf die Bezirke:
B
Mittei k
Wattenscheid
Nord
Ost
Süd
Südwest
34.000 EUR
28.500 EUR
13.800 EUR
21.400 EUR
18.300 EUR
20.500 EUR
Diese Mittel entsprechen nicht dem Abschreibungswert. In der Folge haben die Spielplätze wie in
der Spielleitplanung beschrieben an Qualität und Attraktivität verloren.
Vor diesem Hintergrund wurden
zu Beginn der Spielleitplanung gemäß Beschluss des
Jugendhilfeausschusses zusätzlich 463.000 EUR in den Haushalt eingestellt, damit die im
Rahmen der Spielleitplanung mit Kindern und Jugendlichen erarbeiteten Erkenntnisse im Sinne
der Kinder eine schnelle Umsetzung erfahren.
Dank dieser Entscheidung konnten bereits vor Abschluss der Spielleitplanung auf der Grundlage
der Auswertungen in den Jahren 2007 und 2008 für insgesamt 900.000 EUR zwei
Kinderspielplätze pro Stadtbezirk grundlegend überarbeitet werden. Als Starterprojekte wurden
2009 weitere sechs Spielplätze vergeben.
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Die mittelfristige Haushaltsplanung der Stadt Bochum sah bislang vor, dass zukünftig jährlich
463.000 EUR für die Grundinstandsetzung von Kinderspielplätzen zur Verfügung stehen sollten.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden die konsumtiven Mittel jedoch um 43.000 EUR
gekürzt. 2009 wurden zudem 260.000 EUR eingespart, weshalb drei Spielplätze nicht überarbeitet
werden konnten.
Die nächsten bereits beschlossenen Starterprojekte der Bezirke IV -VI können nur umgesetzt
werden, wenn 2010 Mittel die Finanzmittel im o. g. Umfang bereitgestellt werden.
Neue, im Spielleitplan formulierte Ziele, wie die Ausstattung unter integrativen Aspekten sowie das
zusätzliche Angebot von Natur- und Wasserspielplätzen sollen langfristig unter Berücksichtigung
der Haushaltssituation umgesetzt werden.
In 2009 stand nur ein Betrag von 267.000 EUR für den Unterhalt zur Verfügung. Dies entspricht
einer Summe von ca. 0,35 EUR pro m5 Spielplatz bzw. im Mittel 727,50 EUR pro Platz. Der
bisherige Bestand an Spielflächen und deren Ausstattung ist mit diesem Betrag nicht aufrecht zu
erhalten.
Die langfristige Sicherstellung der Finanzierung und ihre Anpassung an den Bedarf ist
Voraussetzung für die Versorgung mit Spielflächen. Grundlage ist der für die Sozialräume mit Hilfe
der Bemessungsparameter ermittelte prioritäre Handlungsbedarf (Seite 109/Kapitel 5.2).
Resümee und Ausblick
Bochum ist die erste Großstadt, die einen Spielleitplan fertig gestellt hat. Einige bereits realisierte
Projekte sollen die Ansprüche, die Bochum an die Kinderspielplätze stellt, verdeutlichen und die
Ziele, kind- und jugendgerechte Freiflächen zu erhalten, zu überarbeiten und / oder neu zu
errichten, beispielhaft aufzeigen.
Die Spielleitplanung soll Grundlage zukünftigen Handelns sein.
Für die Umsetzung des Spielleitplanes, insbesondere was die in den Qualitätszielen definierten
Standards angeht, sind Finanzmittel erforderlich, die vor dem Hintergrund der
Haushaltskonsolidierung nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung der Spielleitplanung und die Verbesserung der Spielsituation werden von den
Festlegungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung geprägt.
Auf Grund der Tatsache, dass lediglich zwei von 26 Sozialräumen den Erfordernissen in Bezug auf
die Flächensummen entsprechen und in neun Sozialräumen nicht einmal 50 % Flächendeckung
erreicht werden, besteht bereits Handlungsbedarf in Bezug auf quantitative Gesichtspunkte.
Der überwiegende Teil der Kinderspielplätze kann auch in qualitativer Hinsicht nicht positiv
bewertet werden. Dieser Zustand wird auch in der Bevölkerung wahrgenommen.
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Parallel dazu verstärkt sich der Trend hin zu übergewichtigen Kindern die häufig starke Defizite in
der Bewegungskoordination haben und bereits als Kinder an diversen sogenannten
Wohlstandskrankheiten, wie Diabetes erkranken. Wenngleich diese Entwicklung auch einer
falschen Ernährungsweise geschuldet ist, ist insbesondere auch Bewegungsmangel eine Ursache
hierfür.
Um die Spielsituation mittel- bis langfristig zu verbessern, ist es erforderlich, jährlich mindestens
zwei Kinderspielplätze pro Stadtbezirk zu überarbeiten. Des Weiteren müssten Finanzmittel für
Pflege und Unterhalt der Spielflächen zur Verfügung stehen, um die Qualität der Spielflächen
langfristig zu erhalten.
Ein Spielleitplan ist kein abgeschlossenes Werk.
Damit der bisher investierte Aufwand im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme und bewertung nachhaltig wirkt und bei einer zukünftigen Überarbeitung des Spielleitplanes diese
Arbeit nicht immer wieder von neuem anfällt, muss jede Veränderung kontinuierlich
fortgeschrieben werden. Somit kann dann bei städtebaulichen Konzepten oder Baumaßnahmen
jederzeit auf ein aktuelles Planwerk zurückgegriffen werden.
Die Fortschreibung des Spielleitplanes, die Durchführung der erforderlichen Kinder- und
Jugendlichenbeteiligungsprojekte sowie die Umsetzung der zu erwartenden zahlreichen baulichen
Maßnahmen sind interdisziplinäre Aufgaben, die zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt
beitragen sollen.
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Bezeichnung der Vorlage
Spielleitplanung für Bochum
Die Inhalte der Spielleitplanung werden zur Kenntnis genommen. Der Spielleitplan ist
fortzuschreiben und soll die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen. Er ist als Grundlage für alle
Flächen - und Verkehrsplanungen - insbesondere die Bauleitplanung- zu verwenden und ist zu
beachten. Der Versorgungsgrad ist langfristig zu optimieren.
Die Verwaltung wird beauftragt die Spielflächen hinsichtlich der Funktionalität und der Attraktivität,
der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und den spielpädagogischen Gründsätzen im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Dazu ist ein Konzept zur Umsetzung der
Spielleitplanung mit einer Prioritätenliste der notwendigen Maßnahmen zu erarbeiten.