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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Spielleitplan.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
26.12.14, 14:13
Aktualisiert
28.01.18, 07:46

Inhalt der Datei

Spielleitplanung SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Spielleitplanung Stadt Bochum Aufgestellt vom Arbeitskreis Spielleitplanung der Stadt Bochum Verfasst vom Büro Landschaft planen + bauen NRW GmbH Beschlossen vom Rat der Stadt Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 1 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort / Anlass...........................................................................................7 1.1 Einleitung........................................................................................................ 8 1.2 Begriffsdefinitionen .......................................................................................... 9 2 Spielleitplanung .......................................................................................... 11 2.1 Spielleitplanung – Was ist das? ........................................................................ 11 2.2 Spielleitplanung – verbindliches Instrument der Stadtplanung ............................. 11 2.3 Spielleitplanung – Fortschreibungspflicht........................................................... 12 2.4 Spielleitplanung – Beteiligungsmethoden .......................................................... 12 2.4.1 Beteiligungsmethoden - Bestandserfassung....................................................... 13 2.4.2 Beteiligungsmethoden - Umsetzung von Maßnahmen ......................................... 14 2.5 Spielleitplanung – Was bringt das für die Stadt Bochum? .................................... 14 2.6 Spielleitplanung - die Jugend von heute ... ........................................................ 15 2.6.1 2.6.1.1 2.6.1.2 2.6.1.3 Ergebnisse des Arbeitskreises “auffällige Jugendgruppen in den Stadtteilen“ ......... 15 Ausgangslage ................................................................................................ 15 Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe........................................................ 16 Maßnahmen von Polizei und Ordnungsamt ........................................................ 17 2.6.2 2.6.2.1 2.6.2.2 2.6.2.3 2.6.2.4 2.6.2.5 Spielplatzpatenschaften in Bochum .................................................................. 17 Ziele: Bürgerschaftliches Engagement / Attraktivität der Spielflächen ................... 17 Konzeption und Bochumer Praxis ..................................................................... 18 Welche Aufgaben hat ein Spielplatzpate? .......................................................... 18 Aktueller Stand des Projektes (Juli 2008) .......................................................... 19 Rückblick auf die Entwicklung im Jahr 2007....................................................... 19 3 Spielleitplanung – Rechtliche Grundlagen ................................................... 20 3.1 Internationales Recht ..................................................................................... 20 3.1.1 UN-Kinderrechtskonvention ............................................................................. 20 3.1.2 Agenda 21 .................................................................................................... 21 3.2 Nationales Recht ............................................................................................ 21 3.2.1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) .............................................................. 21 3.2.2 Baugesetzbuch (BauGB) ................................................................................. 21 3.3 Landesrecht .................................................................................................. 22 3.3.1 Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ...................... 22 3.3.2 Runderlass des Innenministers NRW vom 31.07.1974 ........................................ 22 3.4 DIN Normen .................................................................................................. 23 3.5 Stellung der Spielleitplanung in der Bauleitplanung ............................................ 23 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 2 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4 Spielleitplan Bochum .................................................................................. 24 4.1 Aufgabenstellung ........................................................................................... 24 4.1.1 Methodik....................................................................................................... 24 4.1.2 Grundlagenermittlung..................................................................................... 26 4.2 Bestandserfassung – Sozialdaten ..................................................................... 27 4.2.1 Einleitung...................................................................................................... 27 4.2.2 Bevölkerungsstruktur ..................................................................................... 27 4.2.3 Bevölkerungsstruktur – Status quo................................................................... 27 4.2.4 Bevölkerungsstruktur – Fortschreibung bis 2012 ................................................ 29 4.2.5 Wohnungsbestand.......................................................................................... 31 4.2.6 Sozialstatus................................................................................................... 33 4.2.7 Fazit Bestandserfassung Sozialdaten ................................................................ 35 4.3 Bestandserfassung – formelle und informelle Spielflächen ................................... 36 4.3.1 Einleitung...................................................................................................... 36 4.3.2 Gutachterliche Begehung und Bewertung der formellen Spielflächen..................... 36 4.3.3 Spielflächenverteilung in den Sozialräumen ....................................................... 36 4.3.4 Spielflächengröße in den Sozialräumen ............................................................. 39 4.3.5 Begehung mit Erhebungsbogen und Fotodokumentation ..................................... 41 4.3.6 Bewertung formelle Spielflächen ...................................................................... 44 4.3.7 Kinderspielplätze............................................................................................ 44 4.3.8 Ballspielflächen .............................................................................................. 49 4.3.9 Skateanlagen ................................................................................................ 53 4.3.10 Jugendtreffs .................................................................................................. 55 4.3.11 Spielplätze auf Schulhöfen .............................................................................. 58 4.3.12 Potenzialflächen ............................................................................................. 61 4.3.13 Beteiligungsverfahren ..................................................................................... 61 4.3.14 Methodik der Beteiligung................................................................................. 62 4.3.15 Probleme bei der Durchführung ....................................................................... 62 4.3.16 Auswertung................................................................................................... 63 4.3.17 Begleitende Kinderwebsite .............................................................................. 64 4.3.18 Fazit Bestandserfassung formelle und informelle Spielflächen .............................. 65 4.4 Qualitätsziele der Spielleitplanung .................................................................... 67 4.4.1 Leitbild der Spielleitplanung............................................................................. 67 4.4.2 Qualitätsziele der Methodik ............................................................................. 68 4.4.3 Qualitätsziel – Verbindlichkeit der Spielleitplanung ............................................. 68 4.4.4 Qualitätsziel – Fortschreibung der Spielleitplanung ............................................. 68 4.4.5 Qualitätsziel – Öffentlichkeitsarbeit .................................................................. 68 4.4.6 Qualitätsziel – Beteiligung ............................................................................... 69 4.4.7 Qualitätsziele der Versorgung .......................................................................... 70 4.4.8 Qualitätsziel – Größe der Spielflächen ............................................................... 70 4.4.9 Qualitätsziel – Spielflächengestaltung und -ausstattung ...................................... 72 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 3 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.4.10 Qualitätsziel – Spielflächen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ............... 74 4.4.11 Qualitätsziel – Spiel- und Aufenthaltsflächen für Jugendliche ............................... 74 4.4.12 Qualitätsziel – Naturerlebnisflächen .................................................................. 75 4.4.13 Qualitätsziel – Pflege und Unterhaltung von Spielflächen..................................... 76 4.4.14 Qualitätsziel - Betreuung der Spielplätze ........................................................... 76 4.4.15 Qualitätsziel – Erreichbarkeit und Vernetzung .................................................... 77 4.4.16 Fazit Qualitätszielkonzeption ........................................................................... 77 4.5 Bestandsbewertung ........................................................................................ 78 4.5.1 Einleitung...................................................................................................... 78 4.5.2 Spielflächenversorgung................................................................................... 78 4.5.3 Status quo (Stand 2007)................................................................................. 78 4.5.4 Erwartete Bevölkerungsentwicklung bis 2012 .................................................... 80 4.5.5 Bewertung formelle Spielflächen ...................................................................... 82 4.5.6 Erreichbarkeit und Vernetzung von Spielflächen ................................................. 82 4.5.7 Auswertung Beteiligungsverfahren ................................................................... 85 4.5.8 Elternbefragung Kindertageseinrichtung (Altersgruppe 0 bis 6 Jahre) ................... 85 4.5.9 Kinderbefragung Grundschule (Altersgruppe 6 bis 10 Jahre)................................ 88 4.5.10 Beteiligung der Jugendlichen und älteren Kinder ................................................ 90 4.5.11 Fazit Bestandsbewertung ................................................................................ 92 4.6 Maßnahmen .................................................................................................. 93 4.6.1 Maßnahmen formelle Spielflächen .................................................................... 93 4.6.2 Beschreibung der Maßnahmenarten.................................................................. 93 4.6.3 Aufgabe von Spielflächen ................................................................................ 93 4.6.4 Bestandserhalt / Sicherung von Spielflächen ..................................................... 93 4.6.5 Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung von Spielflächen......................... 93 4.6.6 Neubau von Spielflächen ................................................................................. 94 4.6.7 Maßnahmen formelle Spielflächen innerhalb der Sozialräume .............................. 94 4.6.8 Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen .............. 95 4.6.9 Zeitrahmen Umsetzung Maßnahmen formelle Spielflächen .................................. 97 4.6.10 Zeitrahmen formelle Spielflächen innerhalb der Sozialräume ............................... 98 4.6.11 Zeitrahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen ............... 99 4.6.12 Maßnahmen informelle Orte ...........................................................................100 4.6.13 Spielflächenvernetzung ..................................................................................101 4.6.14 Fazit............................................................................................................101 4.7 Spielleitplan ................................................................................................ 102 4.7.1 Einleitung.....................................................................................................102 4.7.2 Bestandspläne ..............................................................................................102 4.7.2.1 Bestandsplan Gesamtstadt Bochum.................................................................102 4.7.2.2 Bestandspläne formelle Spielflächen je Bezirk...................................................102 4.7.3 Bestandsplan informelle Orte je Bezirk.............................................................103 4.7.4 Analyseplan..................................................................................................104 4.7.4.1 Analyseplan Gesamtstadt Bochum...................................................................104 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 4 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.7.5 - Berichtsheft Maßnahmenpläne..........................................................................................104 4.7.6 Maßnahmenpläne Gesamtstadt Bochum...........................................................105 4.7.6.1 Maßnahmenpläne formelle Spielflächen je Bezirk ..............................................106 4.7.7 Maßnahmenpläne informelle Orte je Bezirk.......................................................106 4.7.8 Tabellen und Diagramme ...............................................................................107 4.7.9 Vorhabenmatrix ............................................................................................107 5 Umsetzung Spielleitplan Bochum .............................................................. 109 5.1 Beschlusslage / Stand Herbst 2008 ................................................................ 109 5.2 Handlungsprioritäten .................................................................................... 109 5.3 Finanzierungskonzept ................................................................................... 111 6 Starter-Projekte ........................................................................................ 113 6.1 Starter-Projekte 2007................................................................................... 113 6.1.1 Formelle Starter-Projekte 2007.......................................................................113 6.1.2 Stadtumbau West .........................................................................................114 6.2 Starter-Projekte 2008................................................................................... 114 6.2.1 Formelle Starter-Projekte 2008.......................................................................114 6.2.2 Informelle Starter-Projekte 2008 ....................................................................115 6.3 Fazit........................................................................................................... 115 7 Fazit Spielleitplan Bochum ........................................................................ 116 8 Tabellenverzeichnis .................................................................................. 117 9 Abbildungsverzeichnis .............................................................................. 118 10 Literaturverzeichnis .................................................................................. 119 11 Anlagen..................................................................................................... 120 11.1 DVD – Spielleitplanung Bochum ..................................................................... 120 11.2 Planwerk – Spielleitplanung Bochum (Papierform) ............................................ 120 12 Impressum ............................................................................................... 120 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 5 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Das Spiel ist die Berufstätigkeit des Kindes, es ist die Voraussetzung für eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung. Alfred Adler Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 6 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 1 - Berichtsheft Vorwort / Anlass Unterschrift und Bild Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 7 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 1.1 - Berichtsheft Einleitung Spielen und Bewegen sind Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen - und letztlich von allen Menschen. Dass Spielen und Bewegen unbedingte Voraussetzungen für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung sind, wird heutzutage niemand mehr ernsthaft in Frage stellen. Der gesunde Menschenverstand sagt es, und in der wissenschaftlichen Literatur ist es hinreichend belegt. Kinder und Jugendliche brauchen Räume im Freien, um sich dort zu bewegen und um sich selbst mit allen Sinnen – Hören, Sehen, Riechen, Tasten, Fühlen – zu erfahren. Fehlen diese Räume, führt das zu Bewegungs- und Konzentrationsschwierigkeiten, die die körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungspotenziale einschränken1. Die Realität sieht jedoch anders aus: Flächen für Kinder und Jugendliche verschwinden oder werden auf ein Minimum reduziert. Andere Ansprüche haben meist Vorrang. Spielräume gelten als verzichtbarer "Luxus", der gegenüber scheinbar ökonomisch bedeutsameren Nutzungen schwer zu halten ist. Durch die Ausdehnung der Städte, städtebauliche Verdichtungen und ein stetig wachsendes Verkehrsaufkommen mit dem entsprechenden Raumbedarf gibt es immer weniger Freiflächen für Kinder und Jugendliche zum Spielen. Unser Nachwuchs wird auf - an den natürlichen Bedürfnissen gemessen - wenige Spielflächen verdrängt, die nach den Vorstellungen von Erwachsenen geplant wurden und welche die Spielmöglichkeiten früherer Generationen nur schwer ersetzen können. Häufig fehlen sogar diese Spielflächen oder sind in einem so schlechten Zustand, dass sie nicht mehr zum Spielen geeignet sind. Das führt dazu, dass viele Kinder und Jugendliche keinen Spielplatz in altersgerechter Entfernung erreichen können2. Viele Kinder und Jugendliche weisen erhebliche Defizite in Motorik und Sensorik auf, was sich wiederum negativ auf Intelligenz, Sozialverhalten und feinmotorische wie intellektuelle Fähigkeiten auswirkt. Die Defizite im motorischen Bereich stellen langfristig Gesundheitsrisiken dar. Die Haltungsschäden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Übergewicht und geringe Ausdauer bei Kindern und Jugendlichen sind längst ebenso im Blickfeld der Öffentlichkeit wie die Defizite im Lesen, Schreiben und Rechnen3. Dem lässt sich nur durch die Bereitstellung und Sicherung von umfassenden Bewegungs- und Spielangeboten entgegenwirken. Dies gilt nicht nur für Spielplätze, sondern auch für informelle, selbst eroberte Flächen in der Nähe der Wohnung. Jugendliche brauchen attraktive Außenräume, an denen sie sich mit Gleichaltrigen treffen können, also Plätze, Brachen oder Grünflächen, die Spiel, Kommunikation und Bewegung ermöglichen4. Gemessen an diesem Anspruch werden die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Stadtplanung nicht genügend beachtet. Daher ist es zunehmend wichtig, dass die politischen Entscheidungsträger, die Planer und die Mitarbeiter der Jugendhilfe qualifiziert und strukturiert auf die Entwicklung geeigneter Spielräume hinwirken können. Die Spielleitplanung ist das Instrument, das ihnen dazu an die Hand gegeben wird. 1 vgl. Ministerium für Umwelt und Forsten / Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend 2004, 9; vgl. auch: LAU, NERGER et al. 1997, 9 2 vgl.: AMT FÜR ENTWICKLUNGSPLANUNG 1984, 1 3 vgl.: LAU, NERGER et al. 1997, 9 4 vgl.: Ministerium für Umwelt und Forsten / Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend 2004, 7; vgl. auch LAU, NERGER et al. 1997, 9 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 8 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 1.2 - Berichtsheft Begriffsdefinitionen Spielleitplanung Methode der Stadtplanung, um die Ansprüche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spiel- und Aufenthaltsflächen innerhalb der Planungshierarchie verbindlich festzuschreiben. Der Begriff der Spielleitplanung meint den Prozess der Erfassung der Ansprüche und Problemstellungen sowie der Entwicklung von stadtplanerischen Lösungsansätzen und Qualitätszielen, bezogen auf formelle und informelle Spielflächen unter Zuhilfenahme von Kenndaten aus der Stadtplanung, der Bevölkerungsstatistik, örtlichen Bestandserfassungen und Beteiligungsverfahren. Spielleitplan Planwerk der Spielleitplanung. Die Bestandserfassung, Bestandsbewertung und die Ziele der Spielleitplanung sind in einem georeferenzierten Informations-System (GIS) erfasst, also einem digitalen Kartenwerk (digitale Datenbank), das auf einem Server der Stadt Bochum hinterlegt und von den Arbeitsstationen der Verwaltung benutzt werden kann. Das digitale Format ermöglicht einen vielseitigen Zugriff auf die Informationen ohne den Aufwand hoher Druck- und Verteilungskosten sowie die zeitnahe Aktualisierung des Spielleitplans im Zuge der Fortschreibung. Der Spielleitplan Bochum bildet das gesamte Gebiet der Stadt Bochum ab. Formelle Spielorte Alle frei zugänglichen öffentlichen und halböffentlichen Spielflächen, die als solche ausgewiesen sind und als solche unterhalten werden. Dies sind Spielplätze (auch Spielplätze in Wohnsiedlungen, diese werden jedoch in der Spielleitplanung – noch – nicht näher betrachtet), Spielplätze in Kleingartenanlagen, Spielplätze auf Schulhöfen, Ballspielplätze, Skateanlagen, ferner Spielpunkte und Trimm-Dich-Pfade. Informelle Spielorte Alle Spielflächen, die nicht den Kriterien der formellen Spielorte entsprechen, die aber von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden. Es kann sich dabei um öffentliche, aber auch um private Flächen handeln, wie Baulücken, Brachen oder Höfe. Nicht gemeint sind privatwirtschaftlich betriebene Spielorte wie Indoor-Spielhallen. Altersdefinitionen für Kinder und Jugendliche Die Jugendhilfe betrachtet die Altersgruppe der bis 27-jährigen, daher wird in der Spielleitplanung stellenweise auf diese Zahl verwiesen. De facto orientiert sich die Spielleitplanung an den Kindern und Jugendlichen, die per rechtlicher Definition noch nicht volljährig, also unter 18 Jahre alt sind. In den im Text aufgeführten Erläuterungen meint die Definition bis 18 also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die Definition bis 11 also bis zur Vollendung des 11. Lebensjahrs. Sozialraum / Bezirk / Stadt Die Spielleitplanung arbeitet in ihrer Ausdifferenzierung auf den Ebenen der Gesamtstadt, der 6 Stadtbezirke und der 30 Sozialräume. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 9 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft AK Spielleitplanung Von der Stadt Bochum initiiertes Gremium zur Erstellung der Spielleitplanung. Ihm gehören an: - das Jugendamt - das Kinderbüro (gehört zum Jugendamt) - das Grünflächenamt - das Stadtplanungsamt - die Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung - ein externes Gutachter- und Planungsbüro Spielplatztypen: Die Spielplatztypen werden unterscheiden nach: - Spielplatztyp A für die Alterstufe 0-18 Jahre - Spielplatztyp B für die Alterstufe 0-11 Jahre - Spielplatztyp C für die Alterstufe 0-5 Jahre. Der Spielplatztyp C betrifft Spielplätze, die von privater Seite im Wohnungsbau anzulegen sind. Sie wurden nicht im Rahmen der Spielleitplanung untersucht. Kinderbüro Einrichtung der Stadt Bochum als unbürokratische Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit vielfältigen Angeboten der Beratung, Hilfe und Unterstützung in allen Lebenslagen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 10 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 2 Spielleitplanung 2.1 Spielleitplanung – Was ist das? Der Spielleitplan ist die Fortschreibung des bislang gültigen Spielflächenentwicklungsplans und wird diesen in Zukunft ersetzen. Die Spielleitplanung ist eine 1999 in Rheinland-Pfalz entwickelte Methode der Stadtplanung, um die Ansprüche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spiel- und Aufenthaltsflächen innerhalb der Planungshierarchie verbindlich festzuschreiben. Dabei werden ausdrücklich nicht nur ausgewiesene Spielflächen wie Spielplätze und Ballspielplätze (sog. Bolzplätze) betrachtet, sondern auch die sogenannten informellen Spielorte, also die Orte in der Stadt, an denen sich Kinder und Jugendliche unorganisiert treffen und ihre Freizeit verbringen. Insbesondere Letztere lassen sich nur über eine intensive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfassen. Das bedeutet, dass die Beteiligung der Betroffenen ein zentrales Kernanliegen der Spielleitplanung ist. Der Spielleitplan Bochum bildet als digitale Datenbank das gesamte Gebiet der Stadt Bochum ab und vernetzt parzellenscharfe Informationen über den Bestand mit aktuellen Befragungen und Erhebungen unter Kindern und Jugendlichen, mit statistischen Sozialdaten sowie mit strategischen, stadtweit gültigen Qualitätszielen. Die Verankerung der Spielleitplanung in der Bauleitplanung führt zu einer Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Stadtplanung. Sie wird in zukünftigen Prozessen der Stadtentwicklung im Kontext mit anderen Gutachten eine Entscheidungsgrundlage für die Verwaltung (Jugendamt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Umwelt- und Grünflächenamt) sein. Im Detail liefert die Spielleitplanung den Rahmen für die Analyse und Bewertung der formellen und informellen Spiel- und Aufenthaltsbereiche der Kinder und Jugendlichen im Bochumer Stadtgebiet. Sie ist ein flächendeckendes Gerüst aus Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes und zugleich definiert sie über entsprechende Qualitätsziele auf der Stadtebene den Soll-Zustand. Dieser wird jedoch differenzierter betrachtet als der früher ausreichende allgemeine Standard einer flächendeckenden Versorgung (Gießkannenprinzip). Stattdessen führt die Spielleitplanung zu einer fundierten Einzelbetrachtung jedes Sozialraums / Bezirks und zu einer strukturierten, auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und auch mit ihnen abgestimmten individuellen Planung. Das Setzen von Prioritäten und damit der effektivere Einsatz finanzieller Mittel führt zu größtmöglicher planerischer Schärfe und dient zugleich der Verhinderung von Fehlinvestitionen. Eine verstärkte Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit ihren Freiräumen schützt diese vor Missbrauch und sichert langfristig ihre Attraktivität. Die daraus resultierende, schon seit längerem praktizierte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Planung wird konsequent weiter entwickelt und gleichrangig neben andere Nutzungen und Ansprüche wie Wohnen, Verkehr, Handel oder Naturschutz gesetzt. 2.2 Spielleitplanung – verbindliches Instrument der Stadtplanung Die Stadt Bochum geht bei der Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen deutlich über die gesetzlichen Rahmenbedingen hinaus. Der Beschluss der Ziele und Maßnahmen der Spielleitplanung durch den Rat der Stadt führt als kommunale Selbstverpflichtung zu einer dauerhaft bindenden Wirkung für alle Fachämter und Entscheidungsträger. Die Spielleitplanung bekommt somit einen Status wie zum Beispiel der Masterplan Einzelhandel der Stadt Bochum. Eine gutachterliche / spielleitplanerische Stellungnahme ist als Element der bauleitplanerischen Bearbeitung von Vorhaben zu integrieren. Die in der Spielleitplanung definierten Quali- Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 11 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft tätsziele sind damit neben anderen Gutachten und Stellungnahmen eine gleichrangige Entscheidungsgrundlage, um Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen qualifiziert in den Abwägungsprozess einzubinden. Für Bauprojekte und Bebauungspläne werden die Informationen, ob wichtige Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen betroffen sind und welche Maßnahmen bei Planungen im Hinblick auf Kinder und Jugendliche zu treffen sind, von Anfang an in den Planungsprozess eingepflegt. Das muss dann auch bedeuten, dass, wenn Spielflächen aufgrund von Vorhaben verloren gehen, diese adäquat ausgeglichen werden. Weiterhin bedeutet die Verbindlichkeit der Spielleitplanung, dass die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung für kurz-, mittel- und langfristige Projekte und Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Die Spielleitplanung steht noch am Anfang. So wie Natur- und Umweltschutz heute unverzichtbarer Bestandteil der Stadtplanung sind und über vorgeschriebene Bilanzierungsverfahren für jeden Verlust einen Ausgleich bedingen, so sollte in Zukunft auch der Spielwert von Flächen ähnlich qualifiziert bewertet und ggf. ausgeglichen werden müssen. 2.3 Spielleitplanung – Fortschreibungspflicht Die hiermit vorgelegte Spielleitplanung ist kein in sich abgeschlossenes Gutachten, kein fertiger Leitfaden. Sie ist vielmehr als Weichenstellung zu verstehen, als Prozess. Die Dynamik der Stadtentwicklung erfordert ein konsequentes und kontinuierliches Fortschreiben, ein regelmäßiges Monitoring und damit eine auch personelle Institutionalisierung der Spielleitplanung innerhalb der Verwaltung. Die Veränderungen im Bestand müssen kontinuierlich eingearbeitet werden. Der Spielleitplan ist ein auf allen Ebenen der Entscheidungshierarchie wirksames Planungswerkzeug. Er informiert über die stadträumliche Verteilung und Attraktivitätseinstufung der Spielräume ebenso wie über das einzelne Gerät auf dem einzelnen Spielplatz. Er verbindet also Planungs- mit Betriebs- und Unterhaltungsaspekten und fasst damit auch bestehende Dokumentationen unter seiner Leitung zusammen. Neben der kontinuierlichen inhaltlichen Fortschreibung der digitalen Datenbank ist der Spielleitplan in einem Abstand von 5 Jahren Spielleitplanung von einem Gremium verschiedener Fachämter hinsichtlich folgender Fragen zu verifizieren, sofern gravierende Neuerungen nicht eine frühere Überarbeitung erfordern: - was hat sich getan / welche Maßnahmen wurden realisiert? - sind die Vorgaben, Zielsetzungen und Leidbilder aktuell? - wie sieht der demographische Wandel aktuell aus? Die bei diesem Monitoring erfassten Veränderungen sind in der Spielleitplanung als „Ergänzende Beschreibung zum beschlossenen Spielleitplan“ zu formulieren und wiederum vom Rat der Stadt Bochum beschließen zu lassen. 2.4 Spielleitplanung – Beteiligungsmethoden Noch dynamischer als die Stadtentwicklung ist der demographische Wandel unter den Kindern und Jugendlichen. Die mit der hiermit vorgelegten Spielleitplanung aufgeführte umfangreiche Befragung ist kontinuierlich zu ergänzen und zu aktualisieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist bei der Bestandserfassung - und dazu zählen auch die informellen Orte ebenso wichtig wie bei der Umsetzung von neuen Maßnahmen (z.B. Starter-Projekte). Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 12 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Die naturgemäß andere Zeitwahrnehmung von Kindern erfordert dabei auch einen anderen Rhythmus der Beteiligung. Langfristige Aspekte sollten vor aktuellen Projekten in den Hintergrund treten. Es nützt einem Kind wenig, wenn es weiß, dass seine Wünsche in fünf Jahren vielleicht - realisiert werden. Aber auch unumgängliche Verzögerungen wie bei der konkreten Planung von Spielplätzen aufgrund der vorgegebenen Fristen bei Mittelfreigaben, Ausschreibungsfristen und Vergabeverfahren sollten möglichst in kurzen Intervallen durch provisorische, symbolische Aktionen überbrückt werden, damit das Interesse an der Sache nicht verloren geht. Kinder und Jugendliche sind die Experten für ihre konkreten Spielsituationen. Sie können, richtig befragt, Planern und Entscheidungsträgern wichtige Ratschläge und Hinweise geben. Zugleich schützt die Beteiligung vor Vandalismus: was Kinder und Jugendliche selbst geschaffen haben, zerstören sie seltener. Die Spielleitplanung gibt die Rahmenbedingungen der Beteiligung vor. Die Organisation der Verfahren und auch ihre wirtschaftliche Machbarkeit müssen im Detail noch entwickelt werden. Die im Folgenden genannten Aspekte bilden dazu die Grundlagen. Sie unterteilen sich in zwei Zielrichtungen der Befragung: erstens, wie empfinden Kinder und Jugendliche ihre derzeitige Spielsituation (Bestandserfassung Spielplätze und informelle Spielorte) und zweitens, wie soll ein konkretes Vorhaben realisiert werden, dass es größtmöglich den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht. 2.4.1 Beteiligungsmethoden - Bestandserfassung Die Spielleitplanung ist ursprünglich für die Erfassung, Bewertung und Planung von kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit größtenteils weniger als 10.000 Einwohnern entwickelt worden. Für die Stadt Bochum mussten daher Methoden entwickelt werden, die das 30- bis 50fache leisten, ohne dass sich der Aufwand in gleicher Größe potenziert. Mithilfe von geschulten Multiplikatoren (Sozialraumkonferenzen, Lehrern, Jugendarbeit etc.) konnten dabei die ursprünglich entwickelten Formen der Beteiligung weitgehend übernommen und weiterentwickelt werden. 1. 2. 5 Streifzüge: - mit einer begrenzten Anzahl an Kindern und Jugendlichen - Alter 10 – 14 Jahre - Kinder gewähren Erwachsenen Einblick in ihre Lebens- / Spielwelt - Routen, Ziele und Dauer werden maßgebend von den Kindern bestimmt - Bildliche Dokumentation der besuchten Orte Schriftliche Befragung: - Vorzugsweise in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kinder- und Jugendfreizeithäusern, Sozialraumkonferenzen - Alter 0 – 275 Jahre (Kindergartenkinder stellvertretend durch die Eltern) - Befragung mit Hilfe von altersgerechten Fragebögen und Kartenmaterial zum Einzeichnen und Markieren wichtiger Orte der Kinder und Jugendlichen - Auswertung der Antworten und der kartographischen Daten durch die Fachplanung Die Altersgruppe ist gem. Definition des Jugendhilfegesetzes bis 27 Jahre zu erfassen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 13 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - 2.4.2 - Berichtsheft systematische Sortierung der freie Antworten (Fragebögen), Bildung von Sammelbegriffen und Gewichtung der Antworten nach Anzahl der Nennungen Beteiligungsmethoden - Umsetzung von Maßnahmen Die gemeinsame Planung mit Kindern und Jugendlichen erfordert die interdisziplinäre Zusammenarbeit des Planers mit Eltern und Pädagogen ebenso wie mit den Kindern. Gerade Letzteren muss man mit dem gebührenden Respekt vor ihren Ansprüchen begegnen, auch und gerade dann, wenn diese nicht wie gewünscht umgesetzt werden können. Die Kunst der Planung zeigt sich (wie in jedem anderen Planungsprozess auch) darin, wie gut man "zwischen den Zeilen" den Kern der Aussagen zu erfassen vermag. Selten haben Planungsbeteiligte ein konkretes Design der Anlage vor Augen. Aber immer kann man hinter konkreten Wünschen das eigentliche sinnliche Bedürfnis erkennen, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Spielumgebung ausleben wollen. Aufgabe des professionellen Planers ist es, diesen Bedürfnissen im interaktiven Prozess eine Form zu geben. 3. 4. Planungswerkstatt: - Gestaltungsideen der Kinder und Jugendlichen für konkrete Flächen wie Spielplätze, Schulhofe, Grünzüge - Alter 6 – 27 Jahre - Bau eines Modells oder Zeichnen eines Lageplans Mitbauaktionen: - Mitgestaltung von naturnahen Spielräumen oder Schulhöfen - Alter 6 – 27 Jahre - Leicht erlernbare / durchführbare Tätigkeiten um Erfolgserlebnisse bei den Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen - Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und Verhinderung / Minderung von Vandalismus 2.5 Spielleitplanung – Was bringt das für die Stadt Bochum? Im interkommunalen Wettbewerb setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass neben der Sicherung von so genannten "harten" Standortfaktoren wie Gewerbe- und Verkehrsinfrastruktur mindestens gleichwertig die "weichen" Standortfaktoren zu betrachten sind, die sich unter den Begriff "Lebensqualität" zusammenfassen lassen. Erweitert man diesen Anspruch noch um das Attribut der "Nachhaltigkeit", dann kommt man schnell zu dem Schluss, dass eine Kommune nur dann im Wettbewerb bestehen kann, wenn sie ihren Bürgern langfristig und dauerhaft, das heißt im Wandel der Generationen, eine Heimat sein kann. Die Identifikation mit der persönlichen Heimat beginnt in der Kindheit. Die Spielleitplanung ist ein wesentlicher Baustein, um die Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit ihrer gebauten und ungebauten Umgebung zu stärken. Sie will die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen von Anfang an in die Stadtplanung integrieren und so deren Situation in Bochum kurz-, mittel- und langfristig verbessern. Folgende Ziele sollen dabei erreicht werden: - gesunde, eigenständige und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen durch Sicherung, Entwicklung und Vernetzung vielfältiger Außenräume, Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 14 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft - Sicherung der formellen und informellen Spiel- und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen, - Bereitstellung neuer Angebote für Kinder und Jugendliche, - Bedarfsgerechte Entwicklungsplanung, - Effektiverer Mitteleinsatz und Minderung von Fehlinvestitionen, da Maßnahmen mit den Bedürfnissen der Kinder und Jugendliche abgestimmt sind, - Minderung des Vandalismus durch Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und die damit verbundene erhöhte persönliche Identifikation, dadurch Minderung von Folgekosten, - Nachhaltige Entwicklung des Lebens- und Wohnumfeldes durch Verknüpfung ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange, - und nicht zuletzt ein Imagegewinn für die Gesamtstadt - „kinderfreundliche Stadt Bochum“ 2.6 Spielleitplanung - die Jugend von heute ... Die beiden folgenden Exkurse (2.6.1 und 2.6.2) sollen verdeutlichen, warum es so wichtig ist, in einer integrativen, ganzheitlichen Form auf die Kinder und Jugendlichen in der Stadt einzugehen. Auf sehr unterschiedliche Art und Weise werden hier Aspekte desselben Problems behandelt: Immer weniger für Kinder und insbesondere für Jugendliche nutzbare Freiräume führen dazu, dass Jugendliche vermehrt dahin ausweichen, wo sie "unerwünscht" sind (öffentliche Plätze, Straßen, Grünanlagen etc.) oder wo sie definitionsgemäß "zu alt" sind (Kinderspielplätze). Zwangsläufig führen solche "Fremdnutzungen" zu Aggressionen und Konflikten. Dies gilt umso mehr, als dass es kaum Orte in der Stadt gibt, an denen Jugendliche nicht unerwünscht und nicht zu alt sind. 2.6.1 Ergebnisse des Arbeitskreises “auffällige Jugendgruppen in den Stadtteilen“ 2.6.1.1 Ausgangslage Im Mai 2008 initiierte das Jugendamt einen Arbeitskreis im Rahmen der Ordnungspartnerschaften mit den Bezirksbeamten der Polizei, dem Ordnungsamt und den zuständigen Abteilungen und Aufgabenbereichen im Jugendamt (Sozialer Dienst, Jugendschutz, Straßensozialarbeit, Kinder- und Jugendfreizeithäuser und dem Kinderbüro). Anlass war, dass es vor allem in den Sommermonaten vermehrt Anfragen und Beschwerden aus unterschiedlichen Stadtteilen beim Sachgebiet Jugendsozialarbeit über Jugendgruppen im Alter von 12 - 17 Jahren eingingen. In der Regel halten sich diese Jugendgruppen auf öffentlichen Plätzen, Schulhöfen oder Spiel- und Bolzplätzen und im Umfeld von Kinder- und Jugendfreizeithäusern auf. Sehr häufig kommt es hier zu Interessenskonflikten zwischen der Anwohnerschaft und den Jugendlichen. Es handelt sich um Lärmbelästigung, Alkoholkonsum, Vermüllung und stellenweise Sachbeschädigungen insbesondere an den Wochenenden. Ziel des Arbeitskreises war es, sozial verträgliche und wirksame Wege aufzuzeigen, die dazu führen sollen, die Situation in den jeweiligen Stadtteilen zu entspannen. Neben den repressiven Maßnahmen durch die Polizei und dem Ordnungsamt bei Alkohol konsumierenden Kindern und Jugendlichen oder bei Sachbeschädigungen in Form von Platzverweisen oder Aufenthaltsverboten ist es notwendig, flexible Angebote und Projekte vorzuhalten. Dabei stellt es sich als Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 15 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft erschwerend heraus, dass die Jugendlichen oft keine festen Gruppen bilden und sowohl Gruppen als auch Standorte im Stadtteil bzw. Stadtbezirk häufiger wechseln. Bei Problemen mit schon bekannten und begleiteten Jugendgruppen geht es meistens um ein Raumproblem: diese Gruppen wollen einen Ort, wo sie sich in Ruhe und ohne Betreuungsoder Mitmachzwang aufhalten können. Einige Gruppen werden durch die Angebote der Kinder- und Jugendfreizeithäuser aufgrund der spezifischen Bedingungen und Verbindlichkeiten( Kontrolle, Nichtraucherschutzgesetz und Alkoholverbot) nicht angesprochen. Nur in wenigen Fällen ist es bisher gelungen, eine Gruppe Jugendlicher, die sich auf der Straße aufgehalten haben, an ein Jugendfreizeithaus anzudocken. Der Teilnehmerkreis befürwortete eine Kombination aus kurzfristigen Reaktionen und Angeboten/Maßnahmen der Jugendhilfe sowie aus eher längerfristig angelegter Präventionsarbeit, um die Situation in den jeweiligen Stadtteilen zu entzerren. 2.6.1.2 Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe Die Beobachtungen und die Einschätzung der beteiligten Akteure aus den verschiedenen Institutionen decken sich allerdings nicht immer mit der öffentlichen Wahrnehmung. Manchmal fühlen sich Bürger schon belästigt, wenn Jugendliche regelmäßig an ihren gewählten Treffpunkten herumstehen. Erwachsene intervenieren, wenn Jugendgruppen sich regelmäßig auf der Straße, zwischen den Wohnblocks, in Grünanlagen, in Einkaufspassagen oder in Landschaftsschutzgebieten treffen. Es wird nicht möglich sein, den Wünschen der Bürger zu entsprechen, Jugendliche in Jugendzentren, Sportvereinen oder kommerziellen Angeboten zu integrieren. Jugendliche aber wollen sich eben diesen öffentlichen Raum erobern und sich dort präsentieren. Dass auch im öffentlichen Raum Spielregeln herrschen, die beachtet werden müssen, ist den jungen Menschen oft insbesondere vom Ordnungsdienst und der Polizei nahe zu bringen. Die vorliegende Ergebnisliste soll dazu beitragen, alle beteiligten Akteure ( auch die Jugendlichen) im ständigem Verständigungsprozess zu halten, um mögliche Lösungsstrategien für den Stadtteil zu erarbeiten: 1. 2. Straßensozialarbeit - Aufsuchen und Kontaktaufnahme zu den Gruppen - Vermittlung zwischen den Gruppen, Anliegern und anderen Beteiligten - Unterstützung bei der Umsetzung und bei der Begleitung von Aktions - und haltsflächen unter Beteiligung der Jugendlichen - Austausch mit den umliegenden Kinder-und Jugendfreizeithäusern Aufent- Kinder- und Jugendfreizeithäuser - Kontaktaufnahme der Mitarbeiter von Kinder-und Jugendfreizeithäusern zu Gruppen, die sich im Umfeld aufhalten. - Mögliche Anbindung an die Einrichtung - Einbindung der Gruppe in freizeitpädagogische Projekte in oder außerhalb der Einrichtung ggf. in Kooperation mit Straßensozialarbeit Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 16 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 3. 4. Berichtsheft Jugendschutz - Erhöhter Kontrolldruck auf die Alkoholverkaufsstellen in der Umgebung eines gendtreffpunktes bei Hinweisen auf Verstöße des Jugendschutzgesetzes - Information an die Erziehungsberechtigten über das Verhalten ihrer Kinder, wenn die Kinder in der Öffentlichkeit beim Konsum von Alkohol oder anderen Suchtmitteln angetroffen werden. - Präventionsveranstaltungen an den weiterführenden Schulen für Schulsozialarbeiter und Lehrer zum Thema “ Konsumverhalten von legalen oder illegalen Rauschmitteln” (z. B. “MOVE”- Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen) - Theaterveranstaltungen an weiterführenden Schulen “ Flasche leer” - Ein EinPersonen-Stück über eine Alkoholikerkarriere Ju- Sozialer Dienst - 5. - Benachrichtigung des Sozialen Dienstes durch die Polizei bei Alkoholkonsum Minderjähriger, bei Platzverweisen oder Straftaten. Der SD nimmt Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und macht ggf. einen Hausbesuch. Kinderbüro - Anregung für die Spielleitplanung, unterschiedliche Aktions - und Freizeitflächen für Jugendliche in Bochum vorzuhalten. 2.6.1.3 Maßnahmen von Polizei und Ordnungsamt Ergänzt wurden die Angebote der Jugendhilfe durch deeskalierende Maßnahmen von Polizei und Ordnungsamt: - Gemeinsame Streifengänge an den “informellen Treffpunkten“ - Informations- und Erfahrungssaustausch mit dem Jugendamt - Elterninformation der Polizei an die Erziehungsberechtigten mit der Schilderung des Sachverhaltes und mit der Bitte, entsprechend erzieherisch auf ihre/ihren Tochter/Sohn einzuwirken. - Information an den Sozialen Dienstes, wenn der Bezirksdienst der Polizei Eltern antrifft, die nach ihrer Einschätzung mit dem Erziehungsauftrag überfordert sind. - Halbjährliche Teilnahme des Bezirksbeamten bei den Sozialraumkonferenzen zum Thema auffällige Jugendgruppen. 2.6.2 Spielplatzpatenschaften in Bochum Die Spielplatzpatenschaften sind ein Projekt des Falken Bildungs- und Freizeitwerkes und der Stadt Bochum 2.6.2.1 Ziele: Bürgerschaftliches Engagement / Attraktivität der Spielflächen Das primäre Ziel des Projektes ist die Steigerung der Attraktivität von Bochumer Spielflächen als Spiel-, Lern- und Erlebnisraum für Kinder. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 17 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Ein zweites wichtiges Ziel ist die Förderung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements von Bochumer Bürgern. Das Projekt wird von der Bochumer Bevölkerung sehr gut angenommen, so dass sich aktuell bereits 174 Paten für insgesamt 81 Spielplätze engagieren. 2.6.2.2 Konzeption und Bochumer Praxis Neben den Grundgedanken der Steigerung des bürgerschaftlichen Engagements und der Steigerung der Attraktivität von Spielplätzen werden für die Spielplatzpatenschaften folgende Handlungsfelder und Ziele formuliert: - Unterstützung und Begleitung des Ehrenamtes - Motivierung der Paten - Hohe Verbindlichkeit ehrenamtlicher Mitarbeit - schriftliche Vereinbarung über die Patenschaft - Qualitätssicherung und Qualifikation der Paten durch Fortbildungen - Hilfestellung für die Paten bei den Spielplatzfesten in Organisation und Durchführung Eine enge Kooperation des Mitarbeiters mit den beteiligten Ämtern der Stadt Bochum (Jugendamt, Kinderbüro, Umwelt- und Grünflächenamt, Technischer Betrieb, Streetworker evtl. Ordnungsamt) ist gewährleistet. Der Dienstort des Falken-Sozialarbeiters ist wegen der guten Anbindung an die städtischen Fachämter und aufgrund der zentralen Lage das Kinderbüro der Stadt Bochum. Die Finanzierung der Stelle erfolgt durch die Stadt Bochum. 2.6.2.3 Welche Aufgaben hat ein Spielplatzpate? Die Paten sollen sich in erster Linie als Ansprechpartner und Interessenvertreter der Kinder, Eltern und Anwohner verstehen. Im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten sollen die Paten folgende Aufgaben übernehmen: - Regelmäßige Besichtigung des Spielplatzes - Kontakte zu den Nutzern des Spielplatzes pflegen und sich bekannt machen - Erste Kontaktaufnahme zu "Fremdnutzern" und ggf. Information an das Kinderbüro - Defekte und Verunreinigungen an Geräten und der Anlage weiterleiten bzw. leichte Verunreinigungen nach Absprache selbst beseitigen - mit fachlicher Unterstützung Spielfeste oder Spielaktionen organisieren und durchführen - darüber hinaus besteht Freiraum für individuelle Ideen in Absprache mit dem Sozialarbeiter Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 18 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 2.6.2.4 Aktueller Stand des Projektes (Juli 2008) Der derzeitige Stand der Patenschaften beläuft sich auf 174 Paten, die 81 Spielplätze ehrenamtlich betreuen. Sie teilen sich wie folgt auf: - Stadtbezirk 1 Mitte: 64 Paten für 32 Spielplätze - Stadtbezirk 2 Wat: 30 Paten für 15 Spielplätze - Stadtbezirk 3 Nord: 26 Paten für 11 Spielplätze - Stadtbezirk 4 Ost: 27 Paten für 9 Spielplätze - Stadtbezirk 5 Süd: 10 Paten für 6 Spielplätze - Stadtbezirk 6 Südwest: 17 Paten für 8 Spielplätze 2.6.2.5 Rückblick auf die Entwicklung im Jahr 2007 Im Jahr 2007 sind 17 Spielplatzfeste von den Paten in Kooperation mit dem Patenbeauftragten geplant und durchgeführt worden. Bei diesen 17 Spielplatzfesten war das Spielmobil des Trägervereins „FBF“ (Falken Bildungs- und Freizeitwerk Bochum) fester Bestandteil der Veranstaltung. In der Jugendbildungsstätte Hattingen Welper fand am 10. Februar 2007 das SpielplatzpatenSeminar zum Thema Spielpädagogik statt. Die Referentin, Spielpädagogin Eva Hoffmann, vermittelte den Paten, dass kleine und größere Spielaktionen oftmals schon mit einfachen Mitteln auf Spielplätzen möglich sind und motivierte die Paten diese selbst auszuprobieren. Die Spielplatzpatenschaften erfreuen sich in Bochum wachsender Beliebtheit. Im Verlauf des Jahres 2007 konnten 59 Paten für 18 Spielplätze hinzugewonnen werden. Das Jahr 2006 verzeichnete bereits einen ähnlich positiven Verlauf mit 26 neuen Paten für 12 Spielplätze. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 19 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 3 - Berichtsheft Spielleitplanung – Rechtliche Grundlagen Die Spielleitplanung besitzt - noch - nicht die allgemeingültige planerische Verbindlichkeit, wie sie sich zum Beispiel beim Naturschutz in den letzten 20 bis 30 Jahren durchgesetzt hat. Dennoch gibt es allgemeine Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und Planung von Kinderspielplätzen sowie die für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, aus denen sich auch die Spielleitplanung ableiten lässt. 3.1 Internationales Recht 3.1.1 UN-Kinderrechtskonvention Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, (engl. Convention on the Rights of the Child, CRC) wurde am 20. November 1989 von der UNGeneralversammlung angenommen und trat am 20. September 1990 (...) in Kraft. Beim Weltkindergipfel im selben Jahr verpflichteten sich die Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention. (...) Die Konvention definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben. (...) Sie legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung. (...) Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen: 1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht, 2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit, 3. Das Recht auf Gesundheit, 4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung, 5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung, 6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln, 7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens, 8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung, 9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause, 10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung. In der Praxis heißt das, die Kinder haben das Recht in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen. (aus: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechtskonvention, Oktober 2008) Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 20 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 3.1.2 - Berichtsheft Agenda 21 Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, ein Leitpapier zur nachhaltigen Entwicklung, beschlossen von 172 Staaten auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ (UNCED) in Rio de Janeiro (1992). An dieser Konferenz nahmen neben Regierungsvertretern auch viele nichtstaatliche Organisationen teil. Nachhaltige Entwicklung – und damit die Agenda 21 – ist vielerorts zur Leitlinie öffentlichen Handelns geworden. (...)Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen. (aus: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_21, Oktober 2008) 3.2 Nationales Recht 3.2.1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Das (...) KJHG (Volltitel: "Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts") ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Dieses 1990 vom deutschen Bundestag verabschiedete Artikelgesetz trat am 1. Januar 1991 in den westlichen Bundesländern in Kraft und löste u.a. das bis dahin geltende Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1922 (in der Fassung von 1963) ab. (...) Mit dem KJHG (SGB VIII) wurde die politische und fachliche Kritik an der Kontrollund Eingriffsorientierung des JWG aufgenommen und ein Leistungsgesetz für Kinder, Jugendliche und ihre Familien geschaffen, dass auf Unterstützung und Hilfsangebote setzt. Das Inkrafttreten des KJHGs wird daher auch als Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe angesehen. (aus: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Kinder-_und_Jugendhilfegesetz, Oktober 2008) Das KJHG formuliert in den §§ 1, 8, 11 und 80 die gesetzliche Grundlage zur Förderung und Einrichtung öffentlicher Spielräume, danach hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe dazu beizutragen, dass positive Lebensbedingungen für junge Familien sowie eine familienfreundliche Umwelt erhalten bzw. geschaffen werden. § 8 des KJHG besagt, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen sind. In § 11 des KJHG ist festgelegt, dass jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit (Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit) zur Verfügung zu stellen sind. § 80 des KJHG beinhaltet die Jugendhilfeplanung. Danach hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und deren Familien zu ermitteln und zu wahren. 3.2.2 Baugesetzbuch (BauGB) Das BauGB gibt durch die Bauleitplanung die Möglichkeit, die notwendigen Freiräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dem § 1 Abs. 5 BauGB zufolge sollen die Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 21 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln“ Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: - die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, - die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, - die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, besonders der Familien und jungen (...) Menschen sowie - die Belange von Sport, Freizeit und Erholung Im Bebauungsplan können die Flächen laut § 9 BauGB Abs. 1 festgesetzt und somit planerisch gesichert werden. Die Stadt Bochum ist Mitglied der 2005 gegründeten Planungsgemeinschaft „Regionaler Flächennutzungsplan“ (RFNP) für die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Innerhalb des RFNP erfolgt keine Darstellung der Spielflächen. 3.3 Landesrecht 3.3.1 Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW), ist in der Neufassung vom 1. März 2000 seit dem 1. Juni 2000 gültig (letzte Änderung vom 13. März 2007). Sie enthält allgemeine Hinweise zur Errichtung von Kinderspielplätzen. In § 9 schreibt sie vor, dass ein Gebäude mit Wohnungen nur errichtet werden darf, wenn eine ausreichende Spielfläche für Kleinkinder auf dem Grundstück bereitgestellt wird. Bei bestehenden Gebäuden kann die Anlage von Spielplätzen gefordert werden, wenn dies zugunsten der Gesundheit oder zum Schutz der Kinder geboten erscheint. Jedoch kann auf die Anlage einer Spielfläche verzichtet werden, wenn - eine solche Spielfläche auf einem anderen Grundstück gebaut wird oder bereits existiert - eine Gemeinschaftsanlage gemäß § 11 besteht oder - ein geeigneter öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist 3.3.2 Runderlass des Innenministers NRW vom 31.07.1974 Im Runderlass zu § 9 BauO NRW (letzte Fassung 1978) werden der Notwendigkeit der Berücksichtigung von Jugendförderung, Sport, Freizeit und Erholung sowie ausreichende Gelegenheit zum Spielen durch besonders ausgewiesene öffentliche Spielflächen Rechnung getragen. Es werden Beziehungen zwischen Bebauungsdichte, Einwohnerdichte und Spielflächenbedarf in m² pro Einwohner (4 m² /EW) hergestellt und beziffert sowie u.a. die Lage und Zugänglichkeit der Spielflächen sowie der Arten und Gestaltung der Spielflächen beschrieben, wobei es sich allerdings nur um Richtwerte handelt. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 22 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 3.4 - Berichtsheft DIN Normen In Deutschland regeln Normen die Sicherheit auf Kinderspielplätzen. Die beiden wichtigsten sind dabei die DIN 7926 (Kinderspielgeräte) sowie die DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen). Seit Ende 1999 gilt die europaweit gültige DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte), die sich aus der DIN 7926 und der DIN 18034 ableitet. Sie enthält neben konstruktiven Angaben zu den Sicherheitsstandards von Spielgeräten Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb von Spielplätzen sowie Freiräumen zum Spielen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es werden u.a. Angaben über die Erreichbarkeit, Vielfalt, Flächengröße und über Spielplatzböden gemacht. Darüber hinaus sind allgemeine Anforderungen an Spielplatzböden sowie besondere Anforderungen an Bodenbereiche, welche eine Stoßdämpfung erfordern, in der DIN EN 1177 (Spielplatzböden) enthalten. Auch werden Kriterien für die Auswahl der Spielplatzböden sowie die Prüfmethode angegeben, mit der die Stoßdämpfung ermittelt werden kann. Die genannten Normen sollen in erster Linie gewährleisten, dass die Spielplätze frei von versteckten Gefahren sind. Die Gestaltungsfreiheit der Planung wird durch die DIN nur insofern eingeschränkt, dass die Sicherheitsvorschriften beachtet werden müssen. DIN Normen sind dabei keine Rechtsvorschriften, sondern Regeln der Technik, die konstruktiv die Sicherheit von Spielgeräten gewährleisten (BESELE 1999, 23). Die DIN 7926 erhält ihre Erweiterung mit der DIN EN 1176, Begriffsbestimmungen und einige Vorschriften bleiben jedoch gleich. In beiden Normen ist zunächst der Begriff „Spielplatzgeräte“ definiert. Weiterhin sind im allgemeinen Teil 1 sicherheitstechnische Anforderungen an Werkstoffe und Konstruktionen bezüglich ihrer Anordnung und Aufstellung sowie Prüfverfahren aufgeführt. Neben diesem allgemeinen Teil gibt es separate Bestimmungen für Schaukeln (DIN EN 1176-2), Rutschen (DIN EN 1176-3), Seilbahnen (DIN EN 1176-4), Karusselle (DIN EN 1176-5), Wippgeräte (DIN EN 1176-6) und Anleitungen für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (DIN EN 1176-7) (BESELE 1999, 26). 3.5 Stellung der Spielleitplanung in der Bauleitplanung In der Bauleitplanung, also bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wurden die Lage und die Größe von Spielflächen bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt. Dies liegt vor allem daran, dass naturgemäß die wirtschaftlichen Interessen zukünftiger Erwerber von Flächen ein starkes Gewicht im Planungsprozess haben. Zudem greift die Eingriffskompensation derzeit schon aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Naturschutz stärker als beim Erhalt oder Neubau von Spielflächen. Die Spielleitplanung wird nun frühzeitig Einfluss auf die Bebauungspläne nehmen, wodurch die Qualität zukünftiger Wohnquartiere deutlich ansteigen wird. Die Spielleitplanung ist vom Rat der Stadt beschlossen und erlangt damit die Qualität eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), das die Ziele der Stadt für den sachlichen Teilbereich der Kinderspielplätze und ihrer Verknüpfung regelt. Die Verknüpfung mit der Bauleitplanung ergibt sich somit aus der Pflicht zur Berücksichtigung des Spielleitplans bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan). Die konkrete Ausgestaltung der Verankerung bzw. Berücksichtigung der Spielleitplanung in der Bauleitplanung hat noch zu erfolgen; ggf. kann dabei auf die Erfahrung anderer Städte zurückgegriffen werden.6 6 z.B. Das Düsseldorfer Prüfverfahren "Kinderfreundliche Stadt" im Rahmen der Bauleitplanung. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 23 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4 - Berichtsheft Spielleitplan Bochum Im Sommer 2007 wurde die Bestandserfassung abgeschlossen. Seit dem Zeitpunkt wurden keine Änderungen mehr im Bestand und in der Bewertung in die Spielleitplanung aufgenommen. Daher sind u.a. auch Spielplätze, die im Rahmen von Starter-Projekten neu gebaut wurden, in der Bewertung auf dem Standpunkt der Begehung (Frühjahr 2007), haben also möglicherweise eine schlechtere Bewertung als sie nach heutigem Stand (Herbst 2008) erhalten würden. 4.1 Aufgabenstellung Nach Klärung der grundsätzlichen Ziele und ihrer allgemeinen Rahmenbedingungen in den Kapiteln 1 bis 3 wird im folgenden die eigentliche Aufgabenstellung definiert, um das Ergebnis, den Spielleitplan, zu erreichen. Die Aufgabenstellung setzt sich zusammen aus der Methodik und der Grundlagenermittlung. 4.1.1 Methodik Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Methodik der Spielleitplanung. Nach einer umfangreichen Bestandserfassung wurden in der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Grünflächenamt, Stadtplanungsamt, Stabsstelle für Statistik und dem Planungsbüro bei mehrfacher Rückkopplung mit den jeweiligen Amtsleitungen die Qualitätsziele definiert (Qualitätszielkonzeption). Diese wurden wiederum mit den Bestandsdaten abgeglichen (Analyse), so dass sich klare Handlungsoptionen und -schwerpunkte ergaben, die den eigentlichen Spielleitplan ausmachen. Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine formal klare Trennung zwischen Erfassung und Bewertung in dieser Konsequenz nicht gegeben ist und nicht gegeben sein kann: Die zielgerichtete Erfassung des Bestandes sowohl der Sozialdaten als auch der Flächen besitzt zwangsläufig einen wertenden Charakter. Umgekehrt orientiert sich die Definition von Qualitätszielen selbstverständlich auch am Bestand und damit am technisch und planerisch Möglichen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 24 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM Abbildung 1: - Berichtsheft Methodik der Spielleitplanung Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 25 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.1.2 - Berichtsheft Grundlagenermittlung Vor der zielgerichteten Erfassung des Bestands wurde eine digitale Datenbank mit dem Programm ARC GIS (Georeferenziertes Informationssystem) eingerichtet, in welche die Strukturdaten über den Datenpool der Stadt Bochum eingelesen wurden. Der wesentliche Vorteil dieser Methode ist die kartographische Zuordnung von sämtlichen Daten zu ihrem jeweiligen Stadtgebiet. Darüber hinaus ist die digitale Datenbank - bei entsprechender regelmäßiger Wartung - im Gegensatz zu einem reinen Druckwerk leicht auf dem aktuellen Stand zu halten und über den städtischen Zentralserver von allen Stellen der Verwaltung jederzeit abrufbar. Folgende Datengruppen wurden so vorab erfasst: - Sozialdaten (Bevölkerungsstruktur, Wohnungsbestand, Sozialstatus) - Lage der formellen Spielflächen (Spielplätze, Spielplätze in Kleingartenanlagen, Schulhöfe) - soziale Einrichtungen und Multiplikatoren (Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Kinder- und Jugendfreizeithäuser, Sozialraumkonferenzen, Streetworker) - Katasterkarten (Stadtkarten, Grün- und Freiflächen, Wohnbaubereiche) Zur Darstellung der Betrachtungsschärfe wird auf der folgenden Grafik ein Überblick über die Sozialräume der Stadt Bochum ermöglicht: Abbildung 2: Sozialräume der Stadt Bochum Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 26 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.2 Bestandserfassung – Sozialdaten 4.2.1 Einleitung Die Bevölkerungsstruktur und -prognose, der Wohnungsbestand und der jeweilige statistische Sozialstatus in den Sozialräumen liefern richtungsweisende Kriterien für die Planung. Dadurch wird die Arbeit der Jugendhilfe, die die besonders benachteiligten Sozialräume betrachtet, in die Spielleitplanung integriert. Die drei o.g. Sozialdaten bilden zusammen mit anderen Kriterien (Spielflächenbewertung, Spielflächenversorgung) die Bemessungsparameter für die Gewichtung bzw. die Handlungspriorität von Maßnahmen und die Bereitstellung von Mitteln für die einzelnen Bezirke. Handlungsprioritäten entstehen da, wo die derzeitige Spielflächenqualität, die SpielflächenVersorgung (Unterversorgung), der Wohnungsbestand und der Sozialstatus in Verbindung mit der Entwicklungsprognose der Anzahl der Kinder und Jugendlichen ein Defizit in der Bewertungsmatrix abbilden. Letztere strukturiert den Handlungsbedarf auf der Zeitachse. Verwaltung und Planung können erkennen, in welchen Sozialräumen dringend und vorrangig die Spielflächenqualität verbessert werden muss. 4.2.2 Bevölkerungsstruktur Je mehr Kinder und Jugendliche in einem Sozialraum leben, desto wichtiger ist dort das Thema Spielen. Die Fortschreibung für die nächsten 5 Jahre ermöglicht eine zielgerichtete, zukunftsorientierte Planung. 4.2.3 Bevölkerungsstruktur – Status quo Aktuell leben - bei einer Gesamtzahl von 373.80 Einwohnern - 53.752 Kinder und Jugendliche zwischen 1 und 18 Jahren in der Stadt Bochum (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 31.12.2007). Der Anteil Kinder und Jugendliche an Gesamteinwohnerzahl beträgt somit 14,4 %. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung wohnen derzeit die meisten Kinder und Jugendlichen in den Sozialräumen Günnigfeld (17,8 %) und Langendreer – Alter Bahnhof (16,7 %). Die wenigsten Kinder und Jugendlichen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung wohnen in den Sozialräumen Südinnenstadt (10,0 %) und Altenbochum (10,8 %). Im Bezirksvergleich leben die wenigsten Kinder und Jugendlichen im Bezirk I – Mitte (13,2 %), die meisten Kinder und Jugendlichen leben im Bezirk IV – Ost (15,4 %) Die sozialräumliche Verteilung der Kinder und Jugendlichen (1 bis 18 Jahre) sieht im Einzelnen wie folgt aus: Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 27 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Einwohner gesamt Nr. Sozialraum Kinder und Jugendliche (1-18 Jahre) Anteil Bevölkerung Kinder und Jugendliche Anzahl 10 Grumme 11 Gleisdreieck 13 Altenbochum 14 Südinnenstadt 15 Kruppwerke 16 Hamme 17 Hordel 18 Hofstede 19 Riemke Bezirk I - Mitte in % 12.978 8.466 12.156 16.582 14.904 15.331 3.367 10.157 7.621 101.562 1.576 925 1.318 1.660 2.354 2.378 538 1.561 1.080 13.390 12,1 % 10,9 % 10,8 % 10,0 % 15,8 % 15,5 % 16,0 % 15,4 % 14,2 % 13,2 % 24 Günnigfeld 25 Wattenscheid-Mitte 26 Leithe 27 Westenfeld 28 Höntrop 29 Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 5.793 22.004 7.632 10.793 17.788 9.915 73.925 1.030 3.316 1.270 1.546 2.692 1.379 11.233 17,8 % 15,1 % 16,6 % 14,3 % 15,1 % 13,9 % 15,2 % 36 Hiltrop / Bergen 37 Gerthe 38 Harpen / Rosenberg 39 Kornharpen Bezirk III - Nord 10.651 9.393 9.055 7.805 36.904 1.608 1.512 1.301 1.018 5.439 15,1 % 16,1 % 14,4 % 13,0 % 14,7 % 46 Laer 47 Werne 48 Langendreer 49 Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost 6.274 15.307 26.109 6.859 54.549 952 2.329 3.968 1.143 8.392 15,2 % 15,2 % 15,2 % 16,7 % 15,4 % 53 Wiemelhausen / Brenschede 54 Stiepel 55 Querenburg Bezirk V - Süd 18.643 11.447 20.796 50.886 2.375 1.613 3.236 7.224 12,7 % 14,1 % 15,6 % 14,2 % 63 Weitmar-Mitte 64 Weitmar-Mark 65 Linden 66 Dahlhausen Bezirk VI - Südwest 15.474 12.641 14.551 13.316 55.982 2.026 1.655 2.224 2.169 8.074 13,1 % 13,1 % 15,3 % 16,3 % 14,4 % 373.808 53.752 14,4 % Gesamtstadt Bochum Tabelle 1: Sozialräumliche Verteilung der Kinder und Jugendlichen (1 bis 18 Jahre) Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 28 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.2.4 - Berichtsheft Bevölkerungsstruktur – Fortschreibung bis 2012 Die für die Spielleitplanung verwendete Fortschreibung des Amtes für Statistik und Stadtforschung der Stadt Bochum schätzt die Entwicklung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen der Altersklasse 5 bis 18 Jahre bis 2012 ab. Es handelt sich um eine Fünf-Jahres-Abschätzung, ausgehend von 2007. Die Fortschreibung ist wichtig um abzuschätzen, ob die Versorgung mit Quadratmetern Spielfläche je Kind in 5 Jahren positiver ausfallen wird als heute, einfach weil die Anzahl der Kinder und Jugendlichen zurückgeht. Dabei ist allerdings sehr kritisch zu hinterfragen, ob solche Abschätzungen für die Begründung unterlassener Investitionen herhalten könnten. Unter Umständen könnten solche Einsparungen die prognostizierte Abwärtstendenz noch verstärken eine sich selbst erfüllende Prophezeiung oder eine negative Rückkopplung, die dann unbedingt zu durchbrechen wäre! Tendenziell wird die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Bochum bis zum Jahr 2012 abnehmen. Nur in den Sozialräumen Gleisdreieck, Südinnenstadt und Kruppwerke ist ein leichter Anstieg der Kinder- und Jugendlichen zu erwarten (vgl. Gleisdreieck und Kruppwerke Sozialräume mit ungünstigem Sozialstatus). Eine Übersicht, ob der in der Spielleitplanung definierte Mindestbedarf an Spielflächen von 22 m²/ Kind bzw. Jugendlicher (Herleitung siehe Kapitel 4.5.2) in 2012 gedeckt sein wird findet sich in Kapitel 4.5.2.2. Die Fortschreibung der sozialräumlichen Verteilung der Kinder und Jugendlichen für das Jahr 2012 sieht wie folgt aus: Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 29 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM Nr. Sozialraum - Berichtsheft Kinder und Jugendliche (5-18 Jahre) Kinder und Jugendliche (5-18 Jahre) 2007 2012 + Anzahl steigt - Anzahl nimmt ab Anzahl 10 Grumme 11 Gleisdreieck 13 Altenbochum 14 Südinnenstadt 15 Kruppwerke 16 Hamme 17 Hordel 18 Hofstede 19 Riemke Bezirk I - Mitte Prognose 1.212 691 1.046 1.243 1.777 1.818 433 1.281 841 10.342 1.149 720 914 1.298 1.824 1.727 369 1.059 783 9.843 + + + - 24 Günnigfeld 25 Wattenscheid-Mitte 26 Leithe 27 Westenfeld 28 Höntrop 29 Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 823 2.595 981 1.189 2.174 1.112 8.874 737 2.405 927 1.148 1.882 928 8.027 - 36 Hiltrop / Bergen 37 Gerthe 38 Harpen / Rosenberg 39 Kornharpen Bezirk III - Nord 1.283 1.217 1.044 821 4.365 1.115 1.036 902 718 3.771 - 46 Laer 47 Werne 48 Langendreer 49 Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost 759 1.863 3.183 908 6.713 689 1.633 2.824 826 5.972 - 53 Wiemelhausen / Brenschede 54 Stiepel 55 Querenburg Bezirk V - Süd 1.906 1.305 2.521 5.732 1.696 1.197 2.311 5.204 - 63 Weitmar-Mitte 64 Weitmar-Mark 65 Linden 66 Dahlhausen Bezirk VI - Südwest 1.572 1.360 1.770 1.755 6.457 1.505 1.173 1.587 1.561 5.826 - 42.483 38.643 - Gesamtstadt Bochum Tabelle 2: Fortschreibung der sozialräumlichen Verteilung für 2012 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 30 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.2.5 - Berichtsheft Wohnungsbestand Je dichter die Bebauung ist, desto größer ist in der Regel die Anzahl der dort lebenden Kinder und Jugendlichen und desto mehr konzentrieren sich die Möglichkeiten des Spielens auf vergleichsweise wenige Restflächen. Umso wichtiger wird damit die Bereitstellung von altersgerechten Spielmöglichkeiten für die Stadtplanung. Im Folgenden wird je Sozialraum die Verteilung von Gebäuden mit 1 bis 2 Wohneinheiten in Relation zum gesamten Wohnungsbestand gesetzt. In erster Näherung wird davon ausgegangen, dass bei Gebäuden mit 1 oder 2 Wohneinheiten private Freiflächen zur Verfügung stehen, die zum Spielen genutzt werden können. Hier ist allerdings kritisch zu hinterfragen, inwieweit es kindgerecht ist, wenn in Einfamilienhausgebieten jedes Kind nur den eigenen Garten zur Verfügung hat, weil es an Spielplätzen fehlt. Zum einen ist nicht sichergestellt, dass die Privatgärten tatsächlich Spielorte sind (von Fragen der Spielplatzsicherheit etc. einmal abgesehen), und zum anderen wird damit möglicherweise die Isolation gefördert und die Entwicklung der sozialen Intelligenz eingeschränkt. Zwar kann man davon ausgehen, dass Wohngebiete mit höherem Anteil an 1 bis 2 Wohnungen je Gebäude meistens an verkehrsärmeren bzw. verkehrsberuhigten Straßen und in einem vergleichsweise "grünerem" Umfeld liegen, so dass tendenziell mehr informelle Spielorte zur Verfügung stehen, doch sind diese Parameter mit diesem Verfahren statistisch nicht erfasst. Für die im Folgenden dargestellte Tabelle wurde anhand der o.g. Relation eine Rangliste erstellt, wobei gilt: Rang 1 = größter Anteil an Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten und Rang 5 = kleinster Anteil Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten Sozialräume mit Rang 5 und damit tendenziell dichtester Bebauung sind Gleisdreieck, Südinnenstadt und Hamme , Sozialräume mit größter Anzahl an Gebäuden mit 1 oder 2 Wohneinheiten im Vergleich zum Gesamtwohnungsbestand sind Hordel und Stiepel. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 31 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM Nr. Sozialraum - Berichtsheft Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten Rang 1 - 5 10 Grumme 11 Gleisdreieck 13 Altenbochum 14 Südinnenstadt 15 Kruppwerke 16 Hamme 17 Hordel 18 Hofstede 19 Riemke Bezirk I - Mitte 4 5 3 5 4 5 1 3 4 --- 24 Günnigfeld 25 Wattenscheid-Mitte 26 Leithe 27 Westenfeld 28 Höntrop 29 Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 3 4 3 4 2 2 --- 36 Hiltrop / Bergen 37 Gerthe 38 Harpen / Rosenberg 39 Kornharpen Bezirk III - Nord 2 3 2 3 --- 46 Laer 47 Werne 48 Langendreer 49 Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost 4 4 3 4 --- 53 Wiemelhausen / Brenschede 54 Stiepel 55 Querenburg Bezirk V - Süd 3 1 2 --- 63 Weitmar-Mitte 64 Weitmar-Mark 65 Linden 66 Dahlhausen Bezirk VI - Südwest 3 2 2 2 --- Gesamtstadt Bochum --- Tabelle 3: Anteil Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten je Sozialraum in Abstufungen 1 (gering) - 5 (hoch) Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 32 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.2.6 - Berichtsheft Sozialstatus Der Sozialstatus ist ein arithmetisch ermittelter Wert, der sich aus 7 Einzelfaktoren errechnet und besonders benachteiligte Sozialräume herausstellt. Tendenziell gilt ein hoher Wert als ungünstig für den Sozialstatus und ein niedriger Wert als günstig. Die 7 Einzelfaktoren für den Sozialstatus sind: - Kehrwert der Einwohnerdichte – Einwohner je km² (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 31.12.2007) - Kehrwert der durchschnittlichen Einkommen je Steuerpflichtigem in €, unterteilt in Größenklassen (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 2001) - Personen mit Migrationshintergrund7, Anteil am Bestand der wohnberechtigten Bevölkerung (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 31.12.2006) - Anteil Sozialwohnungen am Gesamtwohnungsbestand (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 31.12.2006) - Anteil Kinder (3 bis unter 18 Jahre), die in SGBII-Bedarfsgemeinschaften leben, was heißt, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 31.12.2006) - Anteil SGBII-Bedarfsgemeinschaften, also Haushalte, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, an Haushalten insgesamt (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 31.12.2006) - Arbeitslosenquotient (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 30.09.2007) Für die im Folgenden dargestellte Tabelle wurde anhand der Verknüpfung der Einzelfaktoren eine Rangliste erstellt, wobei gilt: Rang 1 = günstiger Sozialstatus und Rang 5 = ungünstiger Sozialstaus Sozialräume mit Rang 5 und damit tendenziell ungünstigem Sozialstatus sind Gleisdreieck, Hamme, Werne und Querenburg. Die Sozialräume Grumme, Eppendorf, Wiemelhausen / Brenschede, Stiepel, Weitmar-Mark und Linden haben mit Rang 1 im Gesamtvergleich einen sehr günstigem Sozialstatus. Eine Aussage zur Rangverteilung auf Bezirksebene lässt sich aus den Daten nur schwer ableiten. Ohnehin werden aus sehr komplexen Daten auf mathematischem Weg sehr "schlanke" Zahlen ermittelt. Nach Aussage vom Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung würde eine weitere Mittelung der Werte der Sozialräume auf die Bezirke in unzulässiger Weise die noch erkennbaren Detailinformationen der Sozialräume egalisieren. Das würde nur noch zu sehr verallgemeinerten Aussagen über die Bezirke führen, die zumindest für die Spielleitplanung nicht mehr verwertbar wären. Es lässt sich allerdings noch festhalten, dass die Rangverteilung innerhalb der Bezirke im Bezirk VI- Südwest tendenziell am günstigsten und im Bezirk IV – Ost tendenziell am ungünstigsten ist. 7 Migrationshintergrund: Staatsangehörigkeit nicht Deutsch = Ausländer 1. Staatsangehörigkeit Deutsch, 2. Staatsangehörigkeit nicht Deutsch = Migrant Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 33 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Sozialstatus Nr. Sozialraum Rang 1 - 5 10 Grumme 11 Gleisdreieck 13 Altenbochum 14 Südinnenstadt 15 Kruppwerke 16 Hamme 17 Hordel 18 Hofstede 19 Riemke Bezirk I - Mitte 1 5 2 2 4 5 3 4 3 --- 24 Günnigfeld 25 Wattenscheid-Mitte 26 Leithe 27 Westenfeld 28 Höntrop 29 Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 4 4 3 4 2 1 --- 36 Hiltrop / Bergen 37 Gerthe 38 Harpen / Rosenberg 39 Kornharpen Bezirk III - Nord 3 3 3 3 --- 46 Laer 47 Werne 48 Langendreer 49 Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost 4 5 3 3 --- 53 Wiemelhausen / Brenschede 54 Stiepel 55 Querenburg Bezirk V - Süd 1 1 5 --- 63 Weitmar-Mitte 64 Weitmar-Mark 65 Linden 66 Dahlhausen Bezirk VI - Südwest 2 1 1 2 --- Gesamtstadt Bochum --- Tabelle 4: Sozialstatus je Sozialraum in Abstufungen 1 (günstig) - 5 (ungünstig) Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 34 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.2.7 - Berichtsheft Fazit Bestandserfassung Sozialdaten Ohne der Definition der Qualitätsziele aus Kapitel 4.4, der Verknüpfung mit den Flächenerhebungen aus Kapitel 4.5 und den Handlungsprioritäten aus Kapitel 4.6 vorgreifen zu wollen, lassen sich bereits anhand der aufbereiteten Sozialdaten Handlungsschwerpunkte feststellen. So ist auffallend, dass in den innerstädtischen Sozialräumen Gleisdreieck, Altenbochum und Südinnenstadt aktuell (Stand 31.12.2007) mit unter 11% und in Grumme mit 12,1% vergleichsweise wenig Kinder leben, gemessen an der Gesamteinwohnerzahl (i.d.R. zwischen 14 und 16%). Der Anteil an Einfamilienhäusern ist unterdurchschnittlich, und der Sozialstaus schwankend zwischen relativ günstig bis ungünstig. Hier sollte im Rahmen grundsätzlicher stadtplanerischer Erwägungen überlegt werden, wie gerade die dicht besiedelten Innenstadtbereiche auch für Kinder bzw. für Familien mit Kindern wieder attraktiver gemacht werden können. Die Prognose tendenziell steigender Zahlen bis 2012 zeigt, dass es durchaus eine grundsätzliche Bereitschaft junger Familien gibt, wieder verstärkt in die Innenstadt zu ziehen. Auffällig ist auch, dass der Bezirk Ost den höchsten Anteil an Kindern und Jugendlichen hat (i.M. 15,4%) der Anteil an Einfamilienhäusern nur durchschnittlich bis unterdurchschnittlich und der Sozialstatus tendenziell ungünstig ist. Die Abweichungen von den anderen Bezirken sind nicht gravierend, aber insbesondere die Prognose durchgehend sinkender Zahlen gibt Anlass zu einer erhöhten Aufmerksamkeit. Ggf. ist eine prioritäre Behandlung im Zuge von geplanten Maßnahmen angebracht. Dagegen ist Stiepel einer der Sozialräume mit größter Anzahl an Gebäuden mit 1 oder 2 Wohneinheiten und einem sehr guten Sozialstatus. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen wird allerdings hier bis 2012 zurückgehen. Im Vergleich zu den Sozialräumen Südinnenstadt und Gleisdreieck bietet Stiepel für Kinder und Jugendliche ein insgesamt höheres Maß an Lebensqualität, so dass sich aufgrund der Sozialdaten keine augenscheinlichen Handlungsprioritäten erkennen lassen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 35 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.3 Bestandserfassung – formelle und informelle Spielflächen 4.3.1 Einleitung Die Erfassung der bespielbaren Flächen auf dem Stadtgebiet von Bochum wurde anhand von bewertenden Checklisten durchgeführt und in die digitale Datenbank übertragen. Bewertungen sind subjektiv. Daher kann die Bestandserfassung nicht allein aus Sicht der Gutachter oder des AK Spielleitplanung erfolgen. Zur Objektivierung der Bewertung ist die Spielleitplanung daher auf eine möglichst vollständige Erfassung der subjektiven Einschätzungen der Betroffenen angewiesen, also der Kinder und Jugendlichen bzw. behelfsweise bei kleinen Kindern auch ihrer Eltern. Anders als in den kleinen Gemeinden mit nicht mehr als 1000 bis 2000 Kindern, für die die Spielleitplanung ursprünglich konzipiert war, mussten für die Stadt Bochum Methoden entwickelt werden, die so umfassend wie möglich die persönliche Einschätzung von 53.752 Kindern und Jugendlichen zwischen 1 und 18 Jahren in statistisch signifikanter Größe erfasst und diese zugleich durch fachgutachterliche Bewertungen aus planerischer und pädagogischer Sicht ergänzt. Diese Methoden lassen sich in vier Handlungsstränge unterteilen: 1. Gutachterliche Begehung und Bewertung der formellen Spielflächen 2. Gutachterliche Bewertung der informellen Orte 2. Gutachterliche Bewertung der Potenzialflächen 3. Bewertung von formellen und informellen Spielflächen durch Kinder und Jugendliche im Beteiligungsverfahren 4. Begleitende Kinderwebsite 4.3.2 Gutachterliche Begehung und Bewertung der formellen Spielflächen Die Begehung von 367 formellen Spielflächen in der Stadt Bochum durch das Planungsbüro erforderte vorab eine einheitliche, standardisierte Methode, die nicht nur statistisch erfassbare Ergebnisse liefert, sondern auch bei Begehung durch unterschiedliche Einzelpersonen zu dem selben Ergebnissen führt. Die folgenden Bearbeitungsschritte wurden daher in Zusammenarbeit mit dem AK Spielleitplanung optimiert und in mehreren Testläufen belastbar überprüft: - Erstellen eines Erhebungsbogens zur Erfassung des formellen Bestandes - Begehung der vorhandenen Spielflächen und Dokumentation des Bestandes mit Hilfe des Erhebungsbogens - bildliche Dokumentation - Aufnahme der erfassten Daten in das digitale System 4.3.3 Spielflächenverteilung in den Sozialräumen Insgesamt gibt es derzeit (Stand August 2007) in der Stadt Bochum 389 öffentliche Spielflächen (Kartei des Umwelt- und Grünflächenamtes), von denen 367 in die Spielleitplanung aufgenommen werden, weil 22 der 40 Spielplätze in Kleingartenanlagen keine städtische Funktion haben und somit nicht weiter berücksichtigt werden. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 36 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Diese 367 Spielflächen haben eine Gesamtflächengröße von 769.764,10 m² und lassen sich wie folgt unterteilen: - 239 Spielplätze ohne Ballspielplätze und ohne Skateanlage - 18 Spielplätze in Kleingartenanlagen mit einer städtische Funktion - 62 Spielplätze auf Schulhöfen - 90 Ballspielplätze, davon 54 zusammenhängend mit Spielplätzen und 36 alleinstehend - 14 Skateanlagen, davon 6 zusammenhängend mit Spielplätzen und 8 alleinstehend - 1 Kombination Ballspielplatz-Skateanlage „alleinstehend“ - 2 Standorte „Spielpunkte“ - 1 Trimm-Dich-Pfad Innerstädtische Spielpunkte (einzelne Spielgeräte oder -stationen in Fußgängerzonen oder anderen öffentlichen Anlagen) und Trimm-Dich-Pfade wurden in der weiteren Bearbeitung nicht bewertet. Auch wenn solche Einrichtungen den Spielwert in ihrer Umgebung erhöhen, sind sie doch nicht vergleichbar mit Spielplätzen, die über einen längeren Zeitraum ein freies, unbeaufsichtigtes Spielen zulassen. Abzüglich der 18 bewerteten Spielplätze in den Kleingartenanlagen mit einer Gesamtflächengröße von 15.380,04 m² und der 62 Spielplätze auf Schulhöfen mit einer Gesamtflächengröße von 45.043,52 m² gibt es in Bochum 287 "klassische" Spielplätze (Spielplätze, Ballspielplätze, Skateanlagen, Jugendtreffs) mit einer Gesamtflächengröße von 709.340,54 m². Der Bezirk I – Mitte hat im Vergleich zu den anderen Bezirken die größte Anzahl an Spielflächen, aber auch die größte Anzahl Kinder und Jugendlicher (vgl. Kapitel 4.2.2.1) Der Bezirk III – Nord hat im Vergleich zu den anderen Bezirken die geringste Anzahl an Spielflächen, aber auch die geringste Anzahl Kinder und Jugendlicher (vgl. Kapitel 4.2.2.1) Auf der Bezirksebene entspricht die Spielflächenverteilung näherungsweise der Anzahl der dort lebenden Kinder und Jugendlichen. Bei der Betrachtung der einzelnen Sozialräume in den Bezirken ist diese Analogie allerdings nicht mehr gegeben. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 37 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Die formellen Spielflächen verteilen sich auf die Sozialräume und Bezirke wie folgt: Spielplätze in Kleingartenanlagen Spielplätze Nr. Sozialraum Spielplätze auf Schulhöfen Anzahl 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke 10 6 8 13 21 14 4 11 7 --1 1 1 2 1 -1 2 1 4 2 3 1 1 1 3 Bezirk I - Mitte 94 7 18 24 25 26 27 28 29 5 16 5 6 11 6 ---1 2 -- 1 3 2 1 2 -- 49 3 9 8 4 9 4 -1 -1 2 3 2 2 Bezirk III - Nord 25 2 9 46 47 48 49 3 14 19 9 1 ---- 1 4 7 2 Bezirk IV - Ost 45 1 14 53 54 55 12 3 21 3 -1 2 1 3 36 4 6 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 36 37 38 39 Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 38 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 63 64 65 66 - Berichtsheft Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen Bezirk VI - Südwest Gesamtstadt Bochum Tabelle 5: 4.3.4 8 9 10 11 1 ---- 1 2 1 2 38 1 6 287 18 62 Verteilung formelle Spielflächen auf die Sozialräume und Bezirke Spielflächengröße in den Sozialräumen Zur Ermittlung des Versorgungsgrades mit Spielflächen ist neben der Anzahl vorhandener Spielflächen vor allem die Gesamtflächengröße der Spielplätze pro Sozialraum maßgeblich. Für deren Erfassung wurden alle formellen Spielflächen betrachtet, also neben den "klassischen" Spielplätzen (inkl. Ballspielplätze, Skateanlagen, Jugendtreffs) auch die Spielplätze in Kleingartenanlagen und die Spielplätze auf den Schulhöfen. Die größten Flächensummen aller Spielplätze haben die Sozialräume Wattenscheid-Mitte, Langendreer, Langendreer – Alter Bahnhof und Linden, wobei in den Sozialräumen Wattenscheid-Mitte und Langendreer auch besonders viele Kinder im Vergleich zu den anderen Sozialräumen leben (vgl. Kapitel 4.2.3) Auffällig gering ist die Gesamtflächengröße der Spielplätze in den Sozialräumen Gleisdreieck und Günnigfeld. Hier leben allerdings im sozialräumlichen Durchschnitt auch vergleichsweise wenig Kinder und Jugendliche. Auf der Bezirksebene gilt - wie für die Spielflächenverteilung - eine gewisse Analogie zwischen der Anzahl der Kinder und Jugendlichen und der bestehenden Spielflächengröße – wenn auch bei den Flächen nicht so eindeutig (vgl. Kapitel 4.3.3) In Kapitel 4.5.2 (Analyse, Spielflächenversorgung) werden die Gesamtflächengrößen in Relation zu der aktuellen Anzahl der Kinder und Jugendlichen (vgl. 4.2.3) gesetzt, um den tatsächlichen Versorgungsgrad zu ermitteln. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 39 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Die folgende Tabelle listet für jeden Sozialraum seine Gesamtspielfläche auf. r. Sozialraum Spielfläche Bestand m² 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke 23.088,82 7.431,95 18.026,47 24.496,75 41.381,25 38.449,90 13.216,38 25.245,98 22.946,38 Bezirk I - Mitte 214.283,88 24 25 26 27 28 29 9.551,69 44.514,83 10.987,69 13.781,67 30.496,53 11.835,87 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 121.168,28 36 37 38 39 29.536,33 13.404,76 26.959,75 10.451,91 Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Bezirk III - Nord 46 47 48 49 Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof 80.352,75 12.233,77 19.975,89 51.446,89 52.167,57 Bezirk IV - Ost 135.824,12 53 54 55 32.075,24 19.110,87 35.465,21 Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 86.651,32 40 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 63 64 65 66 - Berichtsheft Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen 24.894,43 27.622,49 45.394,56 33.572,27 Bezirk VI - Südwest 131.483,75 Gesamtstadt Bochum 769.764,10 Tabelle 6: 4.3.5 Gesamtspielfläche je Sozialraum Begehung mit Erhebungsbogen und Fotodokumentation Für die Begehung sämtlicher Spielplätze durch das Planungsbüro wurde in Zusammenarbeit mit dem AK Spielleitplanung ein zweiseitiger Erhebungsbogen zur wertenden Erfassung des Bestandes erstellt. Er beinhaltet Multiple Choice Fragen zur stadträumlichen Lage der Spielflächen, zur Qualität bzw. zum Zustand der Ausstattung und der baulichen Anlagen sowie Möglichkeiten zur gezielten Einschätzung des Spielwerts. Durch mehrere Testläufe mit dem AK Spielleitplanung konnten die einzelnen Fragen so klar formuliert werden, dass subjektive Abweichungen unter verschiedenen Gutachtern weitestgehend minimiert wurden. Er wurde zudem so angelegt, dass die örtlichen, handschriftlichen Eintragungen problemlos in die entsprechend vorbereitete digitale Datenbank übertragen werden konnten. Bei den Begehungen wurde zudem für jeden Spielplatz eine systematische Fotodokumentation in Form von digitalen Fotoordnern erstellt, die ebenfalls in die Datenbank eingepflegt wurden und somit auch jederzeit abrufbar sind. Der ausgefüllte Erhebungsbogen und die Fotodokumentation wurden zur Grundlage für die zusammenfassende Bewertung der Spielflächen nach einem 5- bzw. 3-stufigen Kriterienkatalog (siehe folgendes Kapitel 4.3.6). Im Vorgriff auf die eigentliche Bewertung der Spielplätze ist bei den Begehungen aufgefallen, dass es in Bochum zwar aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige sehr hochwertige Spielflächen gibt, aber die überwiegende Mehrheit veraltet und wenig einladend erscheint. Dies resultiert im wesentlichen daraus, das in den 70er bis 80er Jahren eine Vielzahl von Spielplätzen angelegt worden ist, die mittlerweile einen entsprechenden Erneuerungsbedarf besitzen. Die folgende Abbildung zeigt den verwendeten Erhebungsbogen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 41 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 - Berichtsheft 42 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM Abbildung 3: - Berichtsheft Erhebungsbogen Spielplätze Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 43 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.3.6 - Berichtsheft Bewertung formelle Spielflächen Das umfangreiche Datenmaterial aus 367 Begehungen mit je einem zweiseitigen Fragebögen und je einem Fotoordner wurde anhand eines 5- bzw. 3- stufigen, im AK Spielleitplanung festgelegten Kriterienkataloges zusammenfassend bewertet. Diese hohe Komprimierung der Informationen hat den Sinn einer Kurzeinschätzung, um die Spielflächen untereinander vergleichbar zu machen bzw. Vergleichbarkeit herzustellen. Die Spielplätze und Spielplätze in Kleingartenanlagen wurden nach einem 5-stufigen Kriterienkatalog bewertet. Die Ballspielplätze, Skateanlagen, Jugendtreffs und Spielplätze auf Schulhöfen wurden nach einem 3-stufigen Kriterienkatalog bewertet, da bei Ballspielplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffs und Spielplätzen auf Schulhöfen weniger Inhalte bewertet werden können, als bei einem Spielplatz der verschiedene Altersgruppen anspricht und unterschiedlichste Funktionen sowie viel größere Ausstattungsmöglichkeiten hat. 4.3.7 Kinderspielplätze Die 239 Kinderspielplätze und die 18 Spielplätze in Kleingartenanlagen (vgl. Kapitel 4.3.2.1) wurden anhand einer 5-stufigen Punkteskala bewertet, wobei 5 Punkte für die höchste Qualität stehen, 1 Punkt für die niedrigste Qualität. Als Referenzbeispiele für die Bewertung wurden folgende Kinderspielplätze gewählt: Stufe 1 Beispiel: Kinderspielplatz Schattbachstraße (KSP 315204) • • KSP ohne erkennbare Überarbeitung, aus fachplanerischer Sicht in seiner Gesamtheit alt wirkend Geräte insgesamt veraltet, keine herausstechenden Erneuerungen / „Highlights“ Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 44 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Stufe 2 Beispiel: Kinderspielplatz Hedwigstraße (KSP 311334) • • wie Stufe 1 punktuell erneuerte Geräte vorhanden, aber keine „Highlights“ Stufe 3 Beispiel: Kinderspielplatz Eulenbaumstraße (KSP 315274) • • • • KSP mit erkennbarer Überarbeitung mind. 3 Grundelemente (schaukeln, wippen, rutschen, drehen, klettern) vorhanden Geräte in akzeptablem Zustand, punktuell erneuert, aber keine „Highlights“ Grundbedürfnisse der angesprochenen Altersgruppen gedeckt Stufe 4 Beispiel: Kinderspielplatz Eichbogen 20 (KSP 314094) • • • • • KSP mit breit gefächertem Angebot für angesprochene Altersstufen mind. 3 Grundelemente (schaukeln, wippen, rutschen, drehen, klettern) vorhanden Geräte in gutem Zustand, punktuelle „Highlights“ vorhanden guter Gesamteindruck / Zustand, aber im Ganzen eher konzeptlos wirkend viele Graffiti zeugen von Fremdnutzung Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 45 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Stufe 5 Beispiel: Kinderspielplatz Auf der Panne (KSP 313094) • • • • • KSP mit Vorzeigecharakter mind. 3 Grundelemente (schaukeln, wippen, rutschen, drehen, klettern) vorhanden Geräte in gutem Zustand, punktuelle „Highlights“ vorhanden breit gefächertes Angebot für angesprochene Altersstufen Untergliederung in Aktivitätsbereiche Im Vorgriff auf die Definition der Qualitätsziele in Kapitel 4.4 ist dieser Spielplatz geeignet, einen Ziel-Standard zu setzen, an dem sich zukünftige Anlagen messen ließen. Stufenverteilung Spielplätze ohne Spielplätze in Kleingartenanlagen: In der Gesamtstadt Bochum sind 24,3 % der Spielplätze mit der niedrigsten Bewertungsstufe 1 bewertet und nur 5,9 % aller Spielplätze mit der höchsten Stufe 5. Auffallend viele Spielplätze in Bezirk I – Mitte (59,5 %) und Bezirk II - Wattenscheid (61,5 %) sind mit den beiden niedrigsten Stufen 1 und 2 bewertet. Die Situation ist hier also besonders schlecht - wobei genau diese beiden Bezirke die höchste Anzahl an Kindern und Jugendlichen haben. Die Bewertungsstufen in den Sozialräumen verteilen sich wie folgt (die Spielpunkte (SR 14 und 25) sowie der Trimm-Dich-Pfad (SR 29) wurden nicht bewertet, vgl. Kapitel 4.3.2.1: Anzahl Nennungen Spielplätze Nr. 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Sozialraum Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Bezirk I - Mitte Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 1 1 2 5 9 5 --2 1 2 1 2 3 3 4 --4 2 3 --2 2 3 2 3 1 --- 2 1 --1 3 ----2 2 --2 --1 1 1 ------- 26 21 16 11 5 46 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 24 25 26 27 28 29 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 36 37 38 39 Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Bezirk III - Nord 46 47 48 49 Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost 53 54 55 Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen Bezirk VI - Südwest Gesamtstadt Bochum Tabelle 7: - Berichtsheft 1 3 --1 3 1 2 6 3 1 1 2 1 2 2 1 4 1 --1 ----1 --- --1 ----1 --- 9 15 11 2 2 --1 1 --- 2 --2 --- 1 1 2 2 3 ------- 1 1 1 --- 2 4 6 3 3 --3 6 --- 2 3 2 3 1 6 5 --- --1 4 1 ------2 9 10 12 6 2 --2 6 5 1 1 3 --7 2 --2 1 --1 8 7 10 4 2 --2 1 1 3 1 3 3 2 5 3 2 1 1 2 3 --------- 4 10 12 7 --- 58 67 67 33 14 Bewertungsstufen Spielplätze in Sozialräumen Stufenverteilung Spielplätze in Kleingartenanlagen: Mehr als die Hälfte der 18 Spielplätze in Kleingartenanlagen ist mit der Stufe 3 (mittlere Stufe) bewertet worden, 5 Plätze haben eine niedrigere und 3 eine höher Bewertung erhalten, wobei Stufe 5 nur ein Mal vorkommt (Bezirk I – Mitte) Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 47 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen sieht wie folgt aus: Anzahl Nennungen Spielplätze in Kleingartenanlagen Nr. Sozialraum Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 ----------1 ------- ----------------1 ------1 1 1 ------- ----1 ------------- ------------1 ----- 1 1 3 1 1 ------------- ------------- ------1 2 --- ------------- ------------- Bezirk II – Wattenscheid --- --- 3 --- --- 36 37 38 39 --------- --1 ----- ------1 --------- --------- Bezirk III - Nord --- 1 1 --- --- 46 47 48 49 --------- --------- 1 ------- --------- --------- Bezirk IV - Ost --- --- 1 --- --- 53 54 55 ------- 1 ----- 1 --1 1 ----- ------- --- 1 2 1 --- 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Bezirk I - Mitte 24 25 26 27 28 29 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 48 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen - Berichtsheft 1 ------- --------- --------- --------- --------- Bezirk VI - Südwest 1 --- --- --- --- Gesamtstadt Bochum 2 3 10 2 1 Tabelle 8: 4.3.8 Bewertungsstufen Spielplätze in Kleingartenanlagen in Sozialräumen Ballspielflächen Die Ballspielflächen werden anhand einer 3-stufigen Punkteskala bewertet. 3 Punkte stehen für die höchste Qualität, 1 Punkt für die niedrigste Qualität (vgl. Kapitel 4.3.2.4). Da Ballspielplätze auf Schulhöfen im Allgemeinen nur von Kindern im Grundschulalter genutzt werden dürfen, ist die Stufenverteilung unten getrennt aufgeführt (zuerst öffentliche Ballspielplätze – häufig in Verbindung mit Spielplätzen, danach Ballspielplätze auf Schulhöfen). Als Beispiel für die Bewertung wurden folgende Ballspielplätze gewählt: Stufe 1 Beispiel: Ballspielplatz Stephanstraße / Beethovenweg (KSP 312424) • • • • Ballspielplatz mit starken Nutzungsspuren, Spielqualität dadurch massiv eingeschränkt Überarbeitung / Instandsetzung dringend erforderlich Belag massiv abgespielt notwendiger Ballfangzaun zur Absicherung gegen Gefahren fehlt Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 49 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Stufe 2 Beispiel: Ballspielplatz Passweg 47 (KSP 312334) • • • • • Ballspielplatz mit Nutzungsspuren, aber ohne gravierende Einschränkung der Spielqualität Überarbeitung / Instandsetzung innerhalb der nächsten 1 – 2 Jahre erforderlich Belag ggf. abgespielt, aber nicht Spielqualität einschränkend Tore in akzeptablem Zustand, ohne Sicherheitsrisiko Ballfangzaun vorhanden, ggf. Ergänzung Ballfangzaun zur Steigerung der Spielqualität prüfen Stufe 3 Beispiel: Ballspielplatz Prinz-Regent-Straße (KSP 315184) • • • • • Ballspielplatz mit Nutzungsspuren, aber ohne jede Einschränkung der Spielqualität Überarbeitung / Instandsetzung innerhalb der nächsten 1 – 2 Jahre nicht notwendig Belag in gutem Zustand, mit geringen Nutzungsspuren Tore guter bis mittlerer Zustand Ballfangzaun zur Steigerung der Spielqualität vorhanden Der AK Spielleitplanung und die Sachbearbeiter des Sport- und Bäderamtes sowie des Stadtsportbundes sind sich einig, dass es derzeit (Stand August 2007) keinen Ballspielplatz in Bochum gibt, den man als ideal bezeichnen könnte. Die Bewertungsstufe 3 macht daher nur eine relative Aussage, bezogen auf den heutigen Bestand. Zukünftig soll die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Stufe 3 hinausgehen. Stufenverteilung Ballspielplätze außerhalb der Schulhöfe: 38, 9 % der Ballspielplätze sind mit der Bewertungsstufe 1 bewertet, nur 17,8 % der Ballspielplätze mit der höchsten Stufe 3. Auffallend schlecht ist die Situation in Bezirk II – Wattenscheid: von 18 Ballspielplätzen hat nur einer die höchste Stufe 3, in Bezirk VI – Südwest gibt es keinen Ballspielplatz mit Stufe 3. Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen sieht wie folgt aus: Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 50 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Anzahl Nennungen Ballspielplätze Nr. Sozialraum Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 3 ------1 2 --3 2 1 1 2 --1 --1 1 1 ----1 2 3 1 ------- Bezirk I - Mitte 11 8 7 24 25 26 27 28 29 1 1 1 1 2 --- 1 3 2 2 2 1 --1 --------- Bezirk II – Wattenscheid 6 11 1 36 37 38 39 1 1 1 1 4 --1 1 ----2 --- Bezirk III - Nord 4 6 2 46 47 48 49 1 1 2 2 ----2 2 --2 2 --- Bezirk IV - Ost 6 4 4 53 54 55 1 1 1 1 1 1 1 --1 3 3 2 2 --1 2 2 1 1 3 --------- 5 7 --- 35 39 16 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen Bezirk VI - Südwest Gesamtstadt Bochum Tabelle 9: Bewertungsstufen Ballspielplätze in Sozialräumen Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 51 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Stufenverteilung Ballspielplätze auf Schulhöfen: Zwei Drittel der Ballspielplätze auf Schulhöfen sind mit der Stufe 1 bewertet worden. In Bezirk V – Süd gibt es gar keinen Ballspielplatz auf einem Schulhof Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen sieht wie folgt aus: Anzahl Nennungen Ballspielplätze Nr. 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Sozialraum Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Bezirk I - Mitte 24 25 26 27 28 29 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 36 37 38 39 Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Bezirk III - Nord 46 47 48 49 Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost 53 54 55 Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 ----1 ----------1 ----1 ------------- ----- 2 1 --- --------1 --- ------------- ------------- 1 --- --- --2 ----- --------- 1 1 ----- 2 --- 2 ----2 --- --1 ----- --------- 2 1 --- ------- ------- ------- --- --- --- ------------- 52 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen - Berichtsheft 1 ------- --------- --------- Bezirk VI - Südwest 1 --- --- Gesamtstadt Bochum 8 2 2 Tabelle 10: 4.3.9 Bewertungsstufen Ballspielplätze auf Schulhöfen in Sozialräumen Skateanlagen Die Skateanlagen werden anhand einer 3-stufigen Punkteskala bewertet. 3 Punkte stehen für die höchste Qualität, 1 Punkt für die niedrigste Qualität (vgl. Kapitel 4.3.2.4). Als Beispiel für die Bewertung wurden folgende Skateanlagen gewählt: Stufe 1 Beispiel: Skateanlage Am Sattelgut / Herbergsweg (KSP 316334) • • Flächenbelag mit Fehlern, für Skaten ungeeignet / stark einschränkend Rampen defekt / fehlen => nicht nutzbar Stufe 2 Beispiel: Skateanlage Haendelstraße 40 (KSP 313044) • • Flächenbelag in akzeptablem Zustand / mit minimalen das Skaten kaum beeinträchtigenden Mängeln Rampen vorhanden und in akzeptablem Zustand Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 53 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Stufe 3 Beispiel: Skateanlage Wattenscheider Hellweg (KSP 312594) • • Flächenbelag in gutem Zustand Rampen in gutem Zustand, vielfältiges Angebot Der AK Spielleitplanung ist der Auffassung, dass es derzeit (Stand August 2007) keine Skateanlage in Bochum gibt, den man als ideal bezeichnen könnte. Die Bewertungsstufe 3 macht daher nur eine relative Aussage, bezogen auf den heutigen Bestand. Zukünftig soll die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Stufe 3 hinausgehen. Stufenverteilung Skateanlagen: Von den 14 Skateanlagen in Bochum wurden 8 mit der niedrigsten Stufe 1 bewertet, in Bezirk VI – Südwest wurden alle 3 vorhandenen Skateanlagen mit Stufe 1 bewertet. Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen ist unten dargestellt. Zusätzlich gibt es in Bezirk IV – Ost eine Skateanlage auf einem Schulhof (GGS Somborner Straße). Dieser wurde mit der Stufe 1 bewertet, ist aber nicht in der dargestellten Tabelle enthalten, da die Anlage nur für Grundschulkinder zugänglich ist. Anzahl Nennungen Skateanlagen Nr. 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Sozialraum Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Bezirk I - Mitte Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 1 --------1 --1 --- --------------1 --- ------------------- 3 1 --- 54 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 24 25 26 27 28 29 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf - Berichtsheft --1 --------- ------------- ------1 ----- 1 --- 1 --------- ----1 --- --------- Bezirk III - Nord --- 1 --- 46 47 48 49 --------- ------1 --------- Bezirk IV - Ost --- 1 --- 53 54 55 ----1 1 ----- ----1 1 1 1 1 --1 1 --------- --------- Bezirk VI - Südwest 3 --- --- Gesamtstadt Bochum 8 4 2 Bezirk II – Wattenscheid 36 37 38 39 Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen Tabelle 11: Bewertungsstufen Skateanlagen in Sozialräumen 4.3.10 Jugendtreffs Die Jugendtreffs werden anhand einer 3-stufigen Punkteskala bewertet werden. 3 Punkte stehen für die höchste Qualität, 1 Punkt für die niedrigste Qualität (vgl. Kapitel 4.3.2.4). Als Beispiel für die Bewertung wurden folgende Jugendtreffs gewählt: Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 55 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Stufe 1 Beispiel: Kinderspielplatz Spreestraße (KSP 313254) • • • Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche vorhanden Überdachung und altersgerechte Aktivitätsmöglichkeit (Fußball, Basketball, Tischtennis, Skaten) fehlen kein separater Bereich / keine räumliche Trennung zum KSP Stufe 2 Beispiel: Kinderspielplatz Bayernstraße (KSP 311784) • • • Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche vorhanden evtl. Überdachung oder altersgerechte Aktivitätsmöglichkeit (Fußball, Basketball, Tischtennis, Skaten) vorhanden eigener Bereich / räumliche Trennung zum KSP Stufe 3 Beispiel: Kinderspielplatz Laerheide (KSP 315214) • • • • Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche vorhanden Überdachung vorhanden altersgerechte Aktivitätsmöglichkeit (Fußball, Basketball, Tischtennis, Skaten) vorhanden eigener Bereich / räumliche Trennung zum KSP Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 56 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Der AK Spielleitplanung ist der Auffassung, dass es derzeit (Stand August 2007) keinen Jugendtreff in Bochum gibt, den man als ideal bezeichnen könnte. Die Bewertungsstufe 3 macht daher nur eine relative Aussage, bezogen auf den heutigen Bestand. Zukünftig soll die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Stufe 3 hinausgehen. Stufenverteilung Jugendtreffs: Die Stufenverteilung ist gleichmäßig: von den bestehenden 6 Jugendtreffs in der Stadt Bochum sind jeweils 2 mit der Stufe 1, 2 und 3 bewertet worden. Generell gibt es zu wenig Jugendtreffs in der Stadt Bochum, z.B. gibt es keine Jugendtreffs in den Bezirken II – Wattenscheid und VI – Südwest. Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen sieht wie folgt aus: Anzahl Nennungen Jugendtreffs Nr. Sozialraum Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 ------------------- --------1 --------- ------------------- Bezirk I - Mitte --- 1 --- 24 25 26 27 28 29 ------------- ------------- ------------- Bezirk II – Wattenscheid --- --- --- 36 37 38 39 ------1 --1 ----- --------- 1 1 --- ----1 --- --------- ------1 1 --- 1 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Bezirk III - Nord 46 47 48 49 Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 57 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 53 54 55 Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg - Berichtsheft ------- ------- ----1 Bezirk V - Süd --- --- 1 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen --------- --------- --------- Bezirk VI - Südwest --- --- --- 2 2 2 Gesamtstadt Bochum Tabelle 12: Bewertungsstufen Jugendtreffs in Sozialräumen 4.3.11 Spielplätze auf Schulhöfen Die Schulhöfe auf denen ein Kinderspielplatz angelegt ist, werden ebenfalls anhand einer 3stufigen Punkteskala bewertet werden. 3 Punkte stehen für die höchste Qualität, 1 Punkt für die niedrigste Qualität. (vgl. Kapitel 4.3.2.4). Als Beispiel für die Bewertung wurden folgende Schulhöfe gewählt: Stufe 1 Beispiel: Hufelandschule (Sozialraum 55) • • konzeptlose Aufstellung von Einzelgeräten, ohne viel Aufforderungscharakter / Anreiz zum Spielen, kein „Highlight“-Gerät vorhanden überwiegender Anteil der Schulhoffläche versiegelt Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 58 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Stufe 2 Beispiel: GGS Oberstraße (Sozialraum 48) • • • Aufstellung von Einzelgeräten, aber mindestens ein „Highlight“-Gerät mit vielfältigen Spielmöglichkeiten Grad der Entsiegelung am konzeptionellen Minimum, Vergrößerung der Entsiegelung wünschenswert Ballspielangebot vorhanden (Basketballkorb fehlt ggf.) Stufe 3 Beispiel: Gertrudisschule (Sozialraum 25) • • • vielfältige und altersgerechte Spielmöglichkeiten mit hohem Aufforderungscharakter aus konzeptioneller Sicht angemessener Anteil der Schulhoffläche entsiegelt und modelliert Ballspielangebot (FB, BB, TT) vorhanden und nutzbar (Basketballkorb vorhanden) Stufenverteilung Spielplätze auf Schulhöfen: Etwa die Hälfte der Spielplätze auf Schulhöfen wurde mit der mittleren Stufe 2 bewertet (50, 8 %). Nur 16,4 % der Spielplätze auf Schulhöfen erreichte die höchste Stufe 3. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 59 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen ist unten dargestellt. Das Schulzentrum Gerthe in Sozialraum 37 hat als Spielfläche lediglich einen Ballspielplatz. Dieser ist in der Tabelle „Stufenverteilung Ballspielplätze auf Schulhöfen“ erfasst (vgl. Kapitel 4.3.2.4.2). Daher erscheinen in der Tabelle nur 61 Nennungen, obwohl 62 Spielflächen auf Schulhöfen erfasst wurden. Anzahl Nennungen Schulhöfe Nr. 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Sozialraum Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Bezirk I - Mitte 24 25 26 27 28 29 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 36 37 38 39 Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Bezirk III - Nord 46 47 48 49 Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost 53 54 55 Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 1 --2 ------1 --1 1 1 2 2 3 ----1 2 ----------1 ------- 5 12 1 --1 1 ------- ------1 2 --- 1 2 1 ------- 2 3 4 1 --1 2 --2 1 --- 1 ------- 4 3 1 --4 2 --- ----5 2 1 ------- 6 7 1 ----1 1 --2 1 1 --- 1 3 2 60 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen Bezirk VI - Südwest Gesamtstadt Bochum Tabelle 13: - Berichtsheft ----1 1 1 1 --1 --1 ----- 2 3 1 20 31 10 Bewertungsstufen Spielplätze auf Schulhöfen in Sozialräumen 4.3.12 Potenzialflächen Mit Potenzialflächen sind Flächen gemeint, die potenziell als Spielflächen zur Verfügung stehen könnten. Diese wurden nach den u.g. Kategorien erfasst und in die digitale Datenbank aufgenommen. Diese Flächen wurden zum derzeitigen Stand der Spielleitplanung noch nicht bewertet. Die kartographische Erfassung kann dabei helfen, bei festgestellten Defiziten in der Spielflächenversorgung geeignete Standorte für Neuanlagen zu finden. Selbstverständlich müssten diese Flächen dann im Einzelfall auf ihre tatsächliche Tauglichkeit einschließlich konkurrierender Nutzungsansprüche geprüft werden. Solche Flächen können aber auch - bei ggf. entsprechender Aufbereitung oder Verkehrssicherung - für Kinder und Jugendliche nutzbare informelle Spielorte sein. Folgende Flächentypen wurden erfasst: - Brachen, - Baulücken, - Außenflächen von Kirchen, die aufgegeben werden sollen, - Außenanlagen von Kinder-Jugend-Freizeit-Häuser (KJFH) 4.3.13 Beteiligungsverfahren Mit einer möglichst flächendeckenden Beteiligung der Kinder Jugendlichen wurde deren aktuelle Spielsituation abgefragt. Der Schwerpunkt der Befragung zielte dabei auf die informellen Spielorte, da diese mit den in den vorhergehenden Kapiteln beschriebenen Erhebungen nicht erfasst wurden. Natürlich konnte nicht jeder der über 50.000 Kinder und Jugendlichen persönlich befragt werden. Durch die entsprechenden räumliche und institutionelle Streuung und den Einsatz von Multiplikatoren konnte aber ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt werden, ohne statistische Repräsentativität erreichen zu können. Insgesamt wurden 3.531 informelle Orte in das digitale Datensystem aufgenommen, davon 2.371 Spiel- und Aufenthaltsorte bzw. Treffpunkte (Streetwork) und 1.184 Angst – und Meideräume. Fast die Hälfte (48,4%) der genannten Orte befinden sich auf städtischen Flächen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 61 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.3.14 Methodik der Beteiligung Die Vorgehensweise zur Durchführung der Beteiligung war wie folgt: 1. Erstellen von Fragebögen, Karten und Leitfäden zur Erfassung informeller Orte (Spielund Aufenthaltsorte sowie Angst- und Meideräume der Kinder und Jugendlichen). 2. Schulung von Multiplikatoren 3. - => Leiter / Leiterinnen von Kindertageseinrichtungen - => Grundschullehrer / -lehrerinnen - => Leiter / Leiterinnen von Kinder- und Jugendfreizeithäusern - => Streetworker / workerinnen - => Sozialraumkoordinatoren Durchführung des Beteiligungsverfahrens durch die Multiplikatoren - 0-5 Jahre: Befragung der Eltern stellvertretend für ihre Kinder in den Kindertageseinrichtungen - 6-10 Jahre: Befragung der Kinder in den Grundschulen (möglichst 2. und 4. Klasse) - 10-14 Jahre:Durchführung von Streifzügen in den Kinder- und Jugendfreizeithäusern - 15-27 Jahre: Interviewbefragung der Jugendlichen in den Kinder- und Jugendfreizeithäusern - 15-27 Jahre: Gruppen- und Bedarfsbeschreibung durch „Streetwork“ in Zusammenarbeit mit den Gruppen - 0-27 Jahre: Altersgruppenübergreifende Befragung innerhalb der einzelnen Sozialraumkonferenzen 4. Sichtung und Auswertung des Rücklaufs 5. Aufnahme der im Beteiligungsverfahren genannten informellen Orte in die digitale Datenbank 4.3.15 Probleme bei der Durchführung Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Befragung mit Hilfe von Multiplikatoren nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen würde: - teilweise wurden Orte auf Fragebögen falsch oder gar nicht benannt, - teilweise fehlten Fragebögen im Rücklauf, - teilweise fehlten Karten im Rücklauf. Die Auswertung erforderte daher ein hohes Maß an Rückkopplung mit den Multiplikatoren und war entsprechend aufwändig. Insgesamt war der Rücklauf erfreulich: gut 83 % aller Unterlagen sind zurückgekommen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 62 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.3.16 Auswertung Es wurden wesentlich mehr Orte von den Befragten genannt, als in der Tabelle dargestellt sind. Es wurden allerdings zum großen Teil auch formelle Spielflächen genannt, die somit als informelle Orte nicht digital erfasst wurden. Formelle Spielflächen wurden nur dann als informelle Orte in das Datensystem aufgenommen, wenn sie im Rahmen der Interview-Befragung oder von Streetwork (beides Altersgruppe 15 – 27 Jahre) benannt wurden und es sich um Spielplätze Typ B handelt. Das bedeutete dann, dass diese Spielflächen von den Älteren „fremdgenutzt“ wurden und damit für diese Personengruppe einen informellen Ort darstellten. Die Anzahl der Nennungen insgesamt ist höher als die Summe der einzelnen Orte, weil ein Großteil der genannten Orte auf anderen Flächen liegt, als auf den abgefragten Brachen, Baulücken, in Parks bzw. Grünanalagen oder in Wäldern. Von den gemeldeten Angst- und Meideräumen wurden alle in der Datenbank erfasst. Teilweise wurden Orte zugleich als Spiel- und Aufenthaltsort und als Angst – und Meideraum benannt, was die Differenz in den Zahlen begründet. Die größte Anzahl an Orten wurde im Rahmen der Befragung von Grundschülern genannt, die die größte Gruppe der Befragten darstellen. Die Verteilung und Lage der erfassten informellen Orte stellt sich wie folgt dar: Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 63 / 120 Kindertageseinrichtung Grundschule 1.594 Streifzüge 179 Interview-Befragung Streetwork 644 91 Sozialraumkonferenzen Tabelle 14: 808 2158 auf städtischer Fläche Wald Park- / Grünanlage Brache Baulücke Berichtsheft Anzahl Nennungen gesamt - Art Einrichtung Anzahl Nennungen gesamt SPIELLEITPLANUNG BOCHUM Spiel- / Aufenthaltsort 514 20 73 42 233 Angst- / Meideraum 294 13 48 20 132 1.094 25 99 62 413 Angst- / Meideraum 500 19 54 48 248 Spiel- / Aufenthaltsort 123 7 15 5 73 56 0 9 3 37 Spiel- / Aufenthaltsort 420 8 51 14 230 Angst- / Meideraum 224 5 27 5 127 Treffpunkt 73 4 12 3 38 Alternativstandort 18 3 3 1 12 Spiel- / Aufenthaltsort 147 4 21 9 103 Angst- / Meideraum 110 2 7 3 62 Spiel- / Aufenthaltsort Angst- / Meideraum Verteilung und Lage informelle Orte 4.3.17 Begleitende Kinderwebsite Ergänzend zum Beteiligungsverfahren wurde eine den Spielleitplan begleitende Kinderwebsite erstellt und ins Internet gestellt unter: www.spielen-in-bochum.de Die Seite enthält Informationen über bestehende formelle Spielflächen. Diese sind mit Namen und Adresse auf Sozialraumkarten verortet. Mithilfe entsprechender Eingabemasken können sich Kinder und Jugendliche zu den formellen Spielflächen äußern. Sie können zudem infor8 Teilweise wurden Orte zugleich als Spiel- und Aufenthaltsort und als Angst – und Meideraum benannt, was die Differenz in den Zahlen begründet. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 64 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft melle Orte nennen. Diese werden allerdings nach derzeitigem Stand der Spielleitplanung noch nicht im digitalen Datensatz erfasst. Die bisherige Beteiligung der Kinder und Jugendliche konzentrierte sich vorwiegend auf ganz konkrete Mängel im Bestand. Angesprochen wurden beschädigte Spielgeräte, der Pflegezustand von Spielflächen und der Wunsch nach zusätzlichen Spielgeräten bzw. nach Ersatz für entfernte Spielgeräte. Zukünftig soll die Website von einem Kinder- und Jugendstadtplan abgelöst werden, der Kinder und Jugendliche über anstehende Vorhaben und Beteiligungsverfahren informiert. 4.3.18 Fazit Bestandserfassung formelle und informelle Spielflächen Nachdem das Spielangebot der Stadt Bochum - formell, informell, potenziell - durch Gutachter, Verwaltung und ein umfangreiches Beteiligungsverfahren nahezu vollständig erfasst wurde, lassen sich im Vorgriff auf die Entwicklung der Qualitätsziele in Kapitel 4.4 Stärken und Schwächen der Versorgung feststellen, die im Folgenden stichpunktartig aufgeführt werden: - Von den 287 "klassischen" Spielplätzen mit einer Gesamtflächengröße von 709.340,54 m² hat der Bezirk I – Mitte die größte Anzahl an Spielflächen, aber auch die größte Anzahl Kinder und Jugendlicher und der Bezirk III – Nord die geringste Anzahl an Spielflächen, aber auch die geringste Anzahl Kinder und Jugendlicher. - Die größten Flächensummen aller Spielplätze haben die Sozialräume WattenscheidMitte, Langendreer, Langendreer – Alter Bahnhof und Linden, wobei in den Sozialräumen Wattenscheid-Mitte und Langendreer auch besonders viele Kinder im Vergleich zu den anderen Sozialräumen leben. Auffällig gering ist die Gesamtflächengröße der Spielplätze in den Sozialräumen Gleisdreieck und Günnigfeld. Hier leben allerdings im sozialräumlichen Durchschnitt auch vergleichsweise wenig Kinder und Jugendliche. - Auf der Bezirksebene entspricht die Spielflächenverteilung und die jeweilige Gesamtgröße der Spielflächen näherungsweise der Anzahl der dort lebenden Kinder und Jugendlichen. Bei der Betrachtung der einzelnen Sozialräume in den Bezirken ist diese Analogie allerdings nicht gegeben. - In Bochum gibt es aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige sehr hochwertige Spielflächen, die überwiegende Mehrheit ist aber veraltet und erscheint wenig einladend. Dies resultiert im wesentlichen daraus, das in den 70er bis 80er Jahren eine Vielzahl von Spielplätzen angelegt worden ist, die mittlerweile einen entsprechenden Erneuerungsbedarf besitzen. - Mehr als die Hälfte der Spielplätze in Bezirk I – Mitte und Bezirk II - Wattenscheid sind negativ bewertet worden, wobei diese beiden Bezirke die höchste Anzahl an Kindern und Jugendlichen haben. - Auffallend schlecht ist die Situation der Ballspielplätze in den Bezirken II – Wattenscheid und VI – Südwest: mit einer Ausnahme erreicht keiner der dortigen Plätze eine gute Bewertung. - Zwei Drittel der Ballspielplätze auf den Bochumer Schulhöfen musste negativ bewertet werden. - Mehr als die Hälfte der 14 Skateanlagen in Bochum wurde negativ bewertet. - Es gibt mit nur 6 Jugendtreffs in Bochum von unterschiedlicher Qualität zu wenig derartige Anlagen. Keine Jugendtreffs existieren in den Bezirken II – Wattenscheid und VI – Südwest. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 65 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft - Kein Ballspielplatz, keine Skateanlage und kein Jugendtreff in Bochum haben derzeit eine Qualität, die man als ideal bezeichnen könnte. Zukünftige Anlagen müssen deutlich über die Qualität der heutigen Anlagen hinausgehen. - Brachen, Baulücken, Außenflächen von Kirchen, die aufgegeben werden sollen, Außenanlagen von Kinder- und Jugend-Freizeit-Häusern und potenzielle Naturerlebnisflächen bilden einen Pool von Potentialflächen, der für künftige Planungsaufgaben der Spielleitplanung herangezogen werden kann. - 3.531 informelle Orte wurden in das digitale Datensystem aufgenommen, davon 2.371 Spiel- und Aufenthaltsorte und 1.184 Angst– und Meidräume. Fast die Hälfte der genannten Orte befindet sich auf städtischen Flächen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 66 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.4 Qualitätsziele der Spielleitplanung 4.4.1 Leitbild der Spielleitplanung Kern der Spielleitplanung ist das Leitbild, aus dem heraus sich die Qualitätsziele und Unterziele ableiten lassen, die mit der Ist-Situation und laufenden Planungsprozessen abgeglichen werden können, um als Handlungsleitfaden im Sinne der Kinder und Jugendlichen im kommunalen Planungsgeschehen mitzuwirken. Das Leitbild ist die Essenz eines intensiven Diskussionsprozesses zwischen den Fachämtern, den Gutachtern, der Politik und nicht zuletzt, über das Beteiligungsverfahren - mit den Betroffenen selbst. Das Leitbild der Spielleitplanung wird abgeleitet aus dem Leitbild des Sozialdezernats der Stadt Bochum, welches sich wiederum aus dem Leitbild der Stadt ableitet. Um diese Ableitungen nachzuvollziehen, werden die übergeordneten Leitbilder auszugsweise zitiert. Die ersten beiden, hier besonders relevanten Sätze im Leitbild der Stadt lauten: Die Menschen in unserer Stadt stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Gemeinsam mit dem Rat haben wir das Ziel, eine lebendige, offene und liebenswerte Stadt zu bewahren und weiterzuentwickeln. Aus den Zielen des Sozialdezernates wird im Folgenden das Ziel V zitiert: Wir leisten einen Beitrag zur Entwicklung einer kinder-, jugendlichen- und familienfreundlichen Stadt. In den Erläuterungen zu diesem Ziel sind bezüglich der Aufgaben des Jugendamtes in Bezug auf die Spielleitplanung unter anderem folgende Teilaufgaben besonders erwähnenswert: - Schaffung positiver Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. - Freiräume/Spielflächen erhalten bzw. ausbauen. - Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt oder Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. Aus dem Vorgenannten ergibt sich das Leitbild der Spielleitplanung, es lautet: Die Stadt Bochum stellt die kind- und jugendgerechte räumliche Gesamtentwicklung unter Beteiligung von Mädchen und Jungen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft sowie die nutzerorientierte, zukunftsfähige Steuerung der künftigen Spielraumentwicklung sicher An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Spielleitplanung die Interessen einer gesellschaftlichen Gruppe ohne Lobby vertritt, die in den letzten Jahrzehnten sehr viel Stadtraum verloren hat. Die aus dem Leitbild abzuleitenden Qualitätsziele bilden daher Mindeststandards ab. Ein Überschreiten dieser Mindeststandards hat daher nichts mit Überversorgung zu tun. Die Spielleitplanung definiert diese Überschreitung daher als Mehrversorgung. Das heißt, Spielflächen in mehrversorgten Sozialräumen sind nicht obsolet, sie lassen allenfalls eine größere Flexibilität in der Bauleitplanung zu. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 67 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Das Leitbild erfordert die Entwicklung von Qualitätszielen, die seine Umsetzung und damit die zielgerichtete und qualitativ hochwertige Umsetzung des Spielleitplans ermöglichen. Die Qualitätsziele werden zusammen mit dem Spielleitplan durch den Rat der Stadt Bochum beschlossen. Die Frage nach einer Satzung für die Qualitätsziele war zum Zeitpunkt der Texterstellung noch nicht geklärt. Eine solche Satzung müsste im weiteren politischen Prozess von der Stadt verabschiedet werden. Die im Folgenden aufgestellten Qualitätsziele greifen auf Erfahrungen in Rheinland-Pfalz zurück und wurden im AK Spielleitplanung hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und der zu erzielenden Ergebnisse für die Stadt Bochum geprüft, weiterentwickelt, ergänzt und in ihrer Aussage geschärft. Es ergeben sich 2 Kategorien von Qualitätszielen: die Qualitätsziele der Methodik (4.5.2) und die Qualitätsziele der Versorgung (4.5.3). 4.4.2 Qualitätsziele der Methodik Die Qualitätsziele zur Methodik betreffen die Verankerung der Spielleitplanung in das Tagesgeschäft von Verwaltung und Politik. Um eine Gefährdung des Spielleitplans in der Umsetzung und dauerhaften Anwendung zu vermeiden, ist er zu institutionalisieren. 4.4.3 Qualitätsziel – Verbindlichkeit der Spielleitplanung Die Spielleitplanung wird verbindlicher Teil der Stadtplanung. Durch den Beschluss des Rates der Stadt Bochum sind die Ziele der Spielleitplanung in den haushaltspolitischen und stadtplanerischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Auch wenn die Verbindlichkeit derzeit noch keine Rechtskraft erlangen kann, so ist sie doch als Selbstverpflichtung der Stadt Bochum im ganzen Stadtgebiet gültig. Das bedeutet zum Beispiel, dass auch in Neubaugebieten für Einfamilienhäuser Spielflächen geschaffen werden müssen oder dass Spielplätze, die aufgrund von Bauvorhaben aufgegeben werden müssen, einen lokalen, zeitnahen und angemessenen Ausgleich erhalten (vgl. auch detailliertere Angaben in Kapitel 2.2). 4.4.4 Qualitätsziel – Fortschreibung der Spielleitplanung Die hiermit vorgelegte Spielleitplanung bildet nur den Stand 2007 / 2008 ab. Will die Spielleitplanung ein dauerhaft wirkungsvolles Planungsinstrument sein, ist ihre kontinuierliche Fortschreibung unabdingbar. Die Fortschreibungspflicht der Spielleitplanung sollte daher analog der Fortschreibung sonstiger städtischer Planungsinstrumente - Teil ihrer Verbindlichkeit sein. Dies kann nur über eine Institutionalisierung innerhalb der Stadtverwaltung geschehen, ggf. auch über eine Vergabe an eine externe Stelle. Neben der kontinuierlichen inhaltlichen Fortschreibung der digitalen Datenbank ist der Spielleitplan in einem Abstand von 5 Jahren Spielleitplanung zu verifizieren (vgl. auch detailliertere Angaben in Kapitel 2.3). 4.4.5 Qualitätsziel – Öffentlichkeitsarbeit Als lebendiges, wirkungsvolles Planungsinstrument muss die Spielleitplanung im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert sein. Kindern, Jugendlichen, ihren Eltern und allen, die sich beruflich oder privat für Kinder und Jugendliche engagieren, sollte der Begriff der Spielleitplanung und ihre Möglichkeiten bekannt sein. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte u.a. und insbesondere folgende Bereiche abdecken: - Medienpräsenz / Information der Öffentlichkeit über aktuelle Planungen in regionalen Tageszeitungen (WAZ, Ruhr Nachrichten, Stadtspiegel…), Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 68 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft - Internetpräsenz (eigene Website Spielleitplanung, Weiterführung der StartseiteSpielleitplanung für weitere Kinder- und Jugendbeteiligung), - Integration in den Veröffentlichungs-Rhythmus der sonstigen städtischen Planwerke, - öffentliche Präsentation von Ergebnissen aus Beteiligungsprojekten durch die Akteure selbst für die Öffentlichkeit und in Gremien und Ausschüssen und - Entwicklung eines Spielleitplanung-Logos zwecks Identifikation und Verstärkung des Wiedererkennungswertes. 4.4.6 Qualitätsziel – Beteiligung Die Beteiligung sichert als zentrales Element der Spielleitplanung die Qualität der städtebaulichen Planung ab. Auf die Wünsche und Anregungen der Kinder und Jugendlichen ist dabei angemessen zu reagieren. Ihre Abwägung ist dabei kindgerecht zu kommunizieren, selbst dann, wenn die Wünsche - vermeintlich - unrealistisch sind. Die Beteiligung muss das ganze Spektrum der Kinder und Jugendlichen erfassen, also - unterschiedlichen Geschlechts, - unterschiedlicher Altersgruppen, - unterschiedlicher sozialer Gruppen, - unterschiedlicher Nationalitäten und - mit Behinderungen Die hiermit vorgelegte Spielleitplanung definiert ihre Qualitätsziele. In der dauerhaften Umsetzung sind die methodische Standards noch zu entwickeln und anzuwenden. Diese beinhalten zum einen die Festlegung der Art und Weise der Beteiligung im Planungsprozess, also - Beteiligung bereits frühzeitig bzw. im Vorfeld von Planungs- und Bauvorhaben der Beteiligung, um die Kinder und Jugendlichen realitätsnah einbeziehen zu können, - regelmäßige Einbeziehung der Kinder und Jugendliche mittels kleinerer Aktionen, um sie über den Stand der Planungen auf dem Laufenden halten, - selbstverständliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an Planungsvorhaben in enger Zusammenarbeit mit sonderpädagogischen Einrichtungen, Sonderpädagogen und weiteren Fachkräften - Präsentation der Ergebnisse diese Beteiligung als Teil der Kinder- und Jugendbeteiligung - und Festlegung des Kostenrahmens der Beteiligung. Zum anderen sind die Rahmenbedingungen konkreter Planungs- und Bauvorhaben auf eine standardisierte Art und Weise in den Beteiligungsprozess einzubringen. So kann qualifiziert auf ein Vorhaben reagiert werden, um die Ziele, Wünsche und Anregungen der Kinder und Jugendlichen wiederum in den Planungsprozess einzupflegen. Dies betrifft - den zur Verfügung stehenden Kostenrahmen für die Umsetzung der Vorschläge aus der Beteiligung, - die zur Verfügung stehende Flächengröße, - inhaltliche Ausrichtung von geplanten Spielplätzen Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 69 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - - Berichtsheft sonstige Vorgaben wie z.B. Berücksichtigung von Behindertengerechtigkeit, Eignung für Jugendliche etc. Auch die Beteiligungsformen setzen, will man sie ökonomisch und damit standardisiert einsetzen, eine städtische Institutionalisierung der Spielleitplanung voraus (vgl. auch Angaben in Kapitel 2.4). 4.4.7 Qualitätsziele der Versorgung Die Qualitätsziele zur Versorgung betreffen die Umsetzung der Spielleitplanung in der gebauten (und gewachsenen) Umwelt. Sie legen die Mindeststandards fest für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit angemessenen Spielmöglichkeiten. 4.4.8 Qualitätsziel – Größe der Spielflächen Der FNP aus dem Jahr 1979 macht die Vorgabe von 3,2 m² Spielfläche / Einwohner. Die DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte, vormals DIN 18034) macht hierzu keine Angaben, der Runderlass des Innenministers (1974) legt 4 m² je Einwohner fest, bezogen auf die Bruttofläche der Spielplätze mit Einfassungsgrün (was somit in etwa den 3,2 m² des FNP entspricht). Zwischenzeitlich wurde in Bochum auch mit dem Wert 15 m² je Kind bzw. Jugendlicher operiert. Mit der Spielleitplanung wird als Zielwert der Mindestbedarf nun festgelegt auf 22 m² Spielfläche je Kind / Jugendlicher bis vollendetem 17. Lebensjahr Das Alter bis 18 (bis vollendetem 17. Lebensjahr ) wurde im AK Spielleitplanung festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass auch Spielflächen für Jugendliche geschaffen werden. Die Spielleitplanung betrachtet zwar, um dem Jugendhilfegesetz zu entsprechen, auch die Altersgruppe 18 bis 27 Jahre, diese wird in der aktuellen Fassung der Spielleitplanung in Form von Spielplätzen für Erwachsene (bis 27 Jahre) nicht betrachtet - ebenso wenig wie z.B. Seniorenspielplätze. Letztlich ist der Wert "nur" eine Umrechnung des alten FNP-Schlüssels, der sich auf die Gesamtzahl der Einwohner bezog, auf die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen pro Sozialraum. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechtere Planung, denn so können kinderreiche Sozialräume besser versorgt werden, als wenn die Mittel gleichmäßig verteilt würtden (Vermeidung des Gießkannenprinzips) Zudem verliert der FNP für Bochum in Kürze seine Gültigkeit und wird durch einen Regionalen FNP Ruhrgebiet (Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mühlheim a. d. Ruhr und Oberhausen) ersetzt. Dieser wird keine Angaben mehr zur Größe von Spielplätzen enthalten, die Kommunen sind daher gehalten, eigene Festlegungen vor dem Hintergrund gültiger Empfehlungen (DIN, Runderlass des Innenministeriums etc.) zu treffen. Der rechnerische Nachweis des Zielwertes stellt sich wie folgt dar: Der FNP-Wert von 3,2 m² je Einwohner multipliziert mit der aktuellen Einwohnerzahl von 373.808 EW (Stand 31.12.2007) ergibt für die Stadt Bochum eine erforderliche MindestGesamtspielfläche von 1.196.185,60 m². Die 1.196.185,60 m² erforderliche Mindest-Gesamtspielfläche werden geteilt durch die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 1 bis unter 18 Jahre (Stand 31.12.2007), also 53.752 Kinder bzw. Jugendliche. Das ergibt einen gerundeten Wert von 22 m² Spielfläche je Kind / Jugendlicher bis 18 Jahre. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 70 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Die Flächengröße ist so zu verteilen, dass angemessene Flächengrößen in altersgerechter Entfernung angeboten werden (s. Kapitel 4.4.9). weiterhin werden die Spielflächen unterteilt in die Spielplatztypen A, B und C, wbei jeweils folgende Mindestgrößen gelten sollen: 1. Spielplatztyp A (0-18 Jahre): mind. 1.875 m² - Zielgröße 3.750 m² (je kleiner der Spielplatz, desto höherwertiger soll die Ausstattung sein) 2. Spielplatztyp B (0-11 Jahre): mind. 400 m² - Zielgröße 800 m²(je kleiner der Spielplatz, desto höherwertiger soll die Ausstattung sein) 3. Spielplatztyp C (0-5 Jahre): mind. 30 m² bei 2 Wohnungen, mind. 50 m² bei mehr als zwei Wohnungen, bei mehr als fünf Wohnungen + 5,0 m² je Wohnung. Der Spielplatztyp C betrifft Spielplätze, die von privater Seite im Wohnungsbau anzulegen sind. Sie wurden nicht im Rahmen der Spielleitplanung untersucht. Dennoch ist ihre Anlage vorgeschrieben und bindend. Um also zu vermeiden, dass diese Spielplätze aus der kommunalen Aufsicht herausfallen, wird das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt die Anlage von Spielplätzen Typ C prüfen. Zur kurzfristigen Verbesserung des Flächenangebots fordert der Spielleitplan die Öffnung von Schulhöfen und Außenanlagen der Kinder-Jugend-Freizeit-Häuser nachmittags und an den Wochenenden. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 71 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.4.9 - Berichtsheft Qualitätsziel – Spielflächengestaltung und -ausstattung Zur quantitativen Versorgung mit Flächenangeboten fordert die Spielleitplanung qualitative Mindeststandards der Gestaltung und der Ausstattung von Spielplätzen und Spielangeboten. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Erhalt, Sicherung und Neuschaffung von Spielflächen und -räumen durch eine im Sinne der Spielleitplanung fachbereichsübergreifende Planung unter konsequenter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, - naturnahe Spielangebote mit entwicklungsfähigen Teilbereichen für jedes Wohnquartier, d.h. Verwendung natürlicher Materialien und heimischer Pflanzen sowie Bereitstellung von gestaltbaren, losen Materialien und - Förderung einer angemessenen Vielfalt an Arten, Strukturen (z.B. Rasen, Kies, Holz) und Räumen (z.B. Verstecke, Mulden, Hügel). Bezogen auf die einzelnen Spielflächenarten ergeben sich damit Mindeststandards der Qualität, die im Folgenden aufgelistet werden: 1. Qualitätsstandards für Spielplätze - hohe Aufenthaltsqualität - Erlebnisvielfalt (Farben, Formen, Materialien etc.) - Rückzugsmöglichkeiten für die verschiedenen Altersgruppen und Geschlechter - untergliederte Aktivitätsbereiche - gestaltbare und veränderbare Bereiche und Elemente - Wiedererkennungswert zwecks Identifizierung und Wertschätzung - abwechslungsreiche Geländemodellierung - mindestens ein Spielgerät von besonderer Größe, Ausstattung und Einmaligkeit - breit gefächertes Angebot für die angesprochenen Altersgruppen - attraktive, gegensätzliche Teilräume (eng-weit, hoch-niedrig, Licht-Schatten) - Angebote für mindestens drei von fünf Grundarten kindlicher Motorik: Grundelemente schaukeln, rutschen, wippen, drehen, klettern - Wasser als Spielelement bei mindestens 2 Spielplätzen je Bezirk Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 72 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Als gutes Beispiel für die Erfüllung dieser Qualitätsstandards gilt der Kinderspielplatz Auf der Panne (KSP 313094, vgl. Kapitel 4.3.2.4.1). Er zeichnet sich aus durch 2. - seine attraktive Ausstrahlung, - die Ausstattung mit mindestens 3 Grundelementen, - den guten Zustand der Geräte, - Geräte von z.T. besonderer Ausstattung, - ein breit gefächertes Angebot für die angesprochenen Altersstufen und - die Untergliederung in Aktivitätsbereiche Qualitätsstandards für Ballspielflächen - Drainage, - kornabgestimmter Aufbau der Flächen, - geräuschgedämpfter Ballfangzaun in angemessener Höhe, - Tore aus Rundpfosten mit Ballfangnetzen, -gittern oder -stäben, - jugendgerechte Sitzbänke oder Tribünen, - Abfallbehälter in ausreichender Anzahl, - Noch im weiteren Verfahren abzustimmende Zielgröße Derzeit gibt es keinen Ballspielplatz, der diese Qualitätsstandards erfüllt. Auch die in der Bestandserfassung mit der höchsten Stufe 3 bewerteten Ballspielplätze erreichen nicht den vorgenannten Standard (vgl. Kapitel 4.3.2.4.2). Zukünftig muss daher die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Bewertungsstufe 3 hinausgehen. 3. Qualitätsstandards für Skateanlagen - geeigneter Bodenbelag ohne beeinträchtigende Unebenheiten - unterschiedliche Rampen für vielfältige Skate- / Bewegungsabläufe - jugendgerechte Sitzbänke oder Tribünen - Abfallbehälter in ausreichender Anzahl, - Noch im weiteren Verfahren abzustimmende Zielgröße Derzeit gibt es keine Skateanlage, die diese Qualitätsstandards erfüllt. Auch die in der Bestandserfassung mit der höchsten Stufe 3 bewerteten Skateanlagen erreichen nicht den vorgenannten Standard (vgl. Kapitel 4.3.2.4.3). Zukünftig muss daher die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Bewertungsstufe 3 hinausgehen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 73 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.4.10 Qualitätsziel – Spielflächen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Die Spielleitplanung gilt für alle Kinder und Jugendlichen. Insofern setzt sie sich aktiv und antidiskriminierend für die Integration der Kinder und Jugendliche mit Behinderung ein. Dazu gehört auch die im Folgenden aufgelistete behindertengerechte Ausstattung von Spielplätzen und Spielangeboten: - mindestens ein integratives Gerät je Spielplatz, - Zugänglichkeit von Wegen durch Rampen und leichte Steigungen, - Barrierefreiheit, sowohl für die Kinder und Jugendliche als auch für Betreuungspersonen, - barrierefreie Verbindung von Aktivitätsbereichen, damit integratives Spielen stattfinden kann, - je Bezirk mindestens 1 Spielplatz mit schwerpunktmäßiger Ausstattung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, bevorzugt in räumlicher Nähe zu entsprechenden Einrichtungen, - Vorzug für Bewegungsspielgeräte wie Rutschen, Schaukeln oder Wippen, die eine gemeinsame Nutzung mit Begleitpersonen oder anderen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, - Kontraste für Sehbehinderte als Orientierungsmöglichkeiten, - vielfältige Angebote zur Sinneswahrnehmung und - Fallschutzbereiche aus Materialien, die mit Rollstühlen und sonstigen Hilfsmittel genutzt werden können. 4.4.11 Qualitätsziel – Spiel- und Aufenthaltsflächen für Jugendliche Wie schon im vorgenannten Kapitel gesagt: Die Spielleitplanung gilt für alle Kinder und Jugendliche. Mehr noch als bei den Kindern besteht für Jugendliche ein hoher Nachholbedarf, da für diese zahlenmäßig große Altersgruppe in der Vergangenheit kaum Angebote geschaffen worden sind. Die negativen Folgen sind in Kapitel 2.6 kurz skizziert worden. Insofern fordert die Spielleitplanung 1. 2. je Sozialraum mindestens einen qualitativ hochwertigen Jugendtreff, der folgende Qualitätsstandards erfüllt: - Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeiten mit Überdachung für mindestens eine kleine Gruppe, - mindestens einen altersgerechten Aktivitätsbereich (Fußball, Basketball, Skaten, BMXBahn, Kletterwand etc.) in Sichtbeziehung zu den Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeiten, - räumliche Trennung zu den Aktivitätsbereichen von Kindern und Kleinkindern und - Abfallbehälter in ausreichender Anzahl. je Bezirk mindestens einen großen, qualitativ hochwertigen Jugendplatz, der folgende Qualitätsstandards erfüllt: - Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeiten mit Überdachung für mindestens eine kleine Gruppe, Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 74 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft - ein vielfältiges Angebot an altersgerechten Aktivitätsbereichen / Trendsportarten (Fußball, Basketball, Skaten, BMX-Bahn, Kletterwände etc.) in untergliederten Bereichen, - gute Verkehrsanbindung (ÖPNV), - Rückzugsmöglichkeiten, - Wiedererkennungswert zwecks Identifizierung und Wertschätzung und - Abfallbehälter in ausreichender Anzahl. 3. zusätzliche Angebote für gefährdete Jugendliche und ggf. ihre Betreuung. Berücksichtigt man die bisherigen Erfahrungen (vgl. Kapitel 2.6.1.2), so dürfte es schwierig sein, speziell auf diese Jugendliche abgestimmte bauliche Anlagen zu schaffen. Dennoch sollte dieser Anspruch aufrechterhalten werden, insbesondere auch um im Rahmen der Aktivitäten der Jugendhilfe, des Ordnungsamtes und der Polizei, die zwangsläufig in erster Linie die Vermeidung von (möglicherweise aggressiven oder destruktiven) Verhaltensweisen zum Ziel haben, auch Alternativen oder Rückzugsräume zu schaffen. Derzeit gibt es keinen Jugendtreff, die diese Qualitätsstandards erfüllt. Auch die in der Bestandserfassung mit der höchsten Stufe 3 bewerteten Jugendtreffs erreichen nicht den vorgenannten Standard (vgl. Kapitel 4.3.2.4.4). Zukünftig muss daher die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Bewertungsstufe 3 hinausgehen. 4.4.12 Qualitätsziel – Naturerlebnisflächen Die zunehmende Verbauung unserer Umwelt verhindert eine frühe sinnliche Erfahrung von gewachsener Umwelt. Andererseits bietet Natur eine Vielzahl an Möglichkeiten, die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Auch kann eine frühzeitige Vertrautheit mit Pflanzen und Tieren zu einer emotionalen Bindung an die Natur führen, mit der die Weichen für den Naturschutz von morgen gestellt werden. Insofern fordert die Spielleitplanung - mindestens eine Naturerlebnisfläche je Bezirk, - Akzeptanz gegenüber „Eingriffen“ von Kindern und Jugendlichen in die Natur und eine abgewogene, mitunter auch nachrangige Beachtung von Naturschutzaspekten innerhalb der Naturerlebnisflächen, - möglichst eine maximale Entfernung von Naturerlebnisflächen zu den Wohngebieten von 500 Metern. - eine Mindestflächengröße der Naturerlebnisflächen von einem, möglichst aber von zwei Hektar, - eine hohe Vielfalt an strukturierenden Elementen (Bäume, Sträucher, Wasser, Hügel) und damit eine anregende Gestaltung für die Kinder und Jugendlichen, - die Herrichtung der Naturerlebnisflächen zusammen mit den Kindern und Jugendlichen und vor allem nach deren Wünschen, Vorstellungen und Ideen, - die Bereitstellung von gestaltbaren, losen Materialien, - die Beseitigung von eigenständigen Bauwerken der Kinder und Jugendlichen nur zur Abwehr von Gefahren und - die Einbeziehung von Institutionen wie der Biologischen Station Östliches Ruhrgebiet. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 75 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.4.13 Qualitätsziel – Pflege und Unterhaltung von Spielflächen Die ordnungsgemäße Wartung und Pflege von Spielflächen gem. DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte, vormals DIN 18034) ist Teil der Verkehrssicherungspflicht der Kommunen. Ihre wesentlichen Angaben zur Unterhaltung werden im Folgenden skizziert und um zusätzliche Qualitätsstandards, die sich aus der Spielleitplanung ergeben, ergänzt: - mind. zwei wöchentliche Sicht- und Funktionskontrollen, d.h. Beseitigung von Nutzungsspuren und Verschmutzungen (Müll, Laub, Äste und sonstiger grober Unrat), Prüfung der Fallschutzuntergründe und Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Spielgeräten und Protokollierung der Begehung, - Vierteljährliche Verschleiß- und Standfestigkeitskontrolle, d.h. Prüfung von Verschleißteilen auf Schäden durch Nutzung, Witterung und Vandalismus sowie Ausschluss von scharfkantigen Gegenständen und morschen bzw. brüchigen Geräten / Elementen; protokollieren - Jährliche umfassende Spielplatzkontrolle mit Verschleiß- und Funktionskontrolle, d.h. Freilegen von Fundamenten zur Prüfung der Standfestigkeit und des Zustandes sowie Lockerung, Reinigung und ggf. Nachfüllen von Sand und sonstigen Fallschutzmaterialien und Protokollierung der Kontrolle, - gezielte Förderung der Erlebnisvielfalt und Nutzungsfähigkeit z.B. durch Schnittmaßnahmen an raumbildender Bepflanzung (Kletterbaum, Verstecke, etc.), - Erhalt von Rückzugsräumen, Verstecken und Bauwerken der Kinder und Jugendlichen, Entfernung nur aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oder bei riskanten Materialien, - bei Spielflächen mit naturnahen Charakter zeitweiliger Erhalt natürlicher, loser Materialien wie Äste, Blätter und Früchte und deren Bereitstellung als Spielmaterial und - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Pflege in Analogie zu den Spielplatzpatenschaften. 4.4.14 Qualitätsziel - Betreuung der Spielplätze Spielplätze unterliegen erfahrungsgemäß der Gefahr durch "Fremdnutzung" oder Vandalismus durch Erwachsene mit Alkoholkonsum, durch Hunde oder auch durch Jugendliche, für deren Altersgruppe der Spielplatz nicht angelegt ist. Neben einer ordnungsgemäßen Wartung und Pflege von Spielflächen durch die Stadt Bochum gem. o.g. Qualitätsstandards setzt die Spielleitplanung darüber hinaus auf eine nachbarschaftliche oder mitunter auch sozialpädagogische Betreuung der Spielplätze. Folgende Betreuungsmodelle sind zu installieren (vgl. auch Kapitel 2.6.2): - Stadtweites System der Spielplatzpatenschaft als ergänzende Betreuung der Anlagen von privater Seite (vgl. auch Kapitel 2.6.2) - Angebot von Betreuung durch Sozialarbeiter (Streetwork) insbesondere bei Spielplätzen mit „kritischen“ Anlagenteilen wie Überdachungen etc. - Anwohnerbeteiligung durch Spielplatzpaten und städtische Vertreter im Fall von Nutzungskonflikten - zusätzliche Betreuungsangebote für gefährdete Jugendliche (vgl. Kapitel 4.4.3.4) Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 76 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.4.15 Qualitätsziel – Erreichbarkeit und Vernetzung Spielplätze müssen kindgerecht bzw. jugendgerecht erreichbar sein (damit setzt sich die Spielleitplanung auch ab von privatwirtschaftlich betriebenen Spielparks, die mitunter nur mit dem PKW erreichbar sind). Darüber hinaus sollten sich die Spielplätze in ein Verbundsystem integrieren, das einen gefahrlosen Wechsel der Plätze ermöglicht. Dadurch vergrößert sich das Angebot für das einzelne Kind bzw. den einzelnen Jugendlichen erheblich. Das verhindert Einseitigkeit und Überdruss und schafft einen angemessenen Ersatz für den Verlust der großen Freiräume früherer Generationen. Folgende Standards sind daher einzuhalten bzw. zu erreichen: - Erreichbarkeit der Spielflächen in altersgerechter Entfernung zur Wohnung und möglichst ohne Barrieren, und zwar für den Spielplatztyp A (0-18 Jahre): max. 1.000 m den Spielplatztyp B (0-11 Jahre): max. 500 m (entspricht auch aktuellem FNP (1972) und dem Runderlass des Innenministeriums (1974), - Vernetzung formeller wie informeller Spielplätze, Ziel: mindestens 3-4 Spielplätze sollen über kinder- und jugendgerechte Wege miteinander verbunden werden - Verbesserung der Erreichbarkeit von Spielflächen, z.B. durch Schaffung zusätzlicher Fußwege und Zugänge und Entschärfung von Konfliktpunkten oder Barrieren, - Sicherung und Entwicklung eines flächendeckenden und kindgerechten Fuß- und Radwegenetzes, - Sicherung und Entwicklung informeller Wege und Trampelpfade, - Ausweitung von verkehrsberuhigten Zonen besonders im Bereich von Spielplätzen und Schulhöfen, - altersgerechte Querungshilfen an Straßen, z.B. durch Verlängerung von Ampelphasen und - Schaffung von attraktiven und sicheren Zugängen und Durchlässen 4.4.16 Fazit Qualitätszielkonzeption Die aufgeführten methodischen und inhaltlichen Qualitätsziele sind der Maßstab für die wünschenswerte Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit Spiel- und Aufenthaltsangeboten. Ihr Abgleich mit dem Bestand gibt der Politik und der Verwaltung den Handlungsrahmen vor und damit auch den Umfang des erforderlichen Personen- und Mitteleinsatzes. Die Qualitätsziele erfassen alle Ebenen der Planungshierarchie, machen also ebenso Aussagen zur stadtweiten Ressourcenverteilung wie zur konkreten Verbesserung einzelner Spielbereiche als auch verfahrenstechnische, die Umsetzung der Spielleitplanung im Alltag betreffende Angaben. Ihre Realisierung, Einhaltung und Fortschreibung sind die anspruchsvollen Aufgaben einer zukünftigen institutionalisierten Spielleitplanung. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 77 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.5 Bestandsbewertung 4.5.1 Einleitung - Berichtsheft Zur Entwicklung des eigentlichen Spielleitplans, also der Maßnahmen, die zu den gewünschten Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen führen sollen, sind die Bestandsaufnahmen mit den Qualitätszielen abzugleichen und zu bewerten. Die während der Bestandsaufnahmen bereits erfolgten Einzelbewertungen wurden in der Gesamtbewertung des Bestands zusammengeführt. Die Ergebnisse der Bestandsbewertung sind in einem umfangreichen Tabellen-, Grafiken- und Kartenwerk dargestellt und in die digitale Datenbank integriert. Dadurch ist über den zentralen Server der Stadt Bochum von allen Stellen der Verwaltung ein Zugriff möglich, so dass für konkrete Vorhaben sehr einfach die aktuelle Spielsituation abgefragt werden kann. Bewertet wurden: - die Spielflächenversorgung der Sozialräume - die Erreichbarkeit von Spielflächen in altersgerechter Entfernung zu den Wohnbaugebieten - die formellen Spielflächen nach dem 5- bzw. 3-stufigen Kriterienkatalog - die Angaben aus dem Beteiligungsverfahren als stadtweite Empfindenanalyse - die (fehlende) Vernetzung zwischen den Spielflächen 4.5.2 Spielflächenversorgung Die quantitative Erfassung der Gesamtgrößen der Spielflächen in den Sozialräumen wurde mit der Anzahl der in den Sozialräumen lebenden Kinder und Jugendlichen verrechnet, um den tatsächlichen Versorgungsgrad zu ermitteln, der dann mit dem Qualitätsziel gem. Spielleitplanung, 22 m² je Kind bzw. Jugendlicher, verglichen wurde. Damit gelten Sozialräume mit einem geringeren Versorgungsgrad als unterversorgt. Sozialräume mit einem über diesem Mindeststandard liegenden Wert gelten dem gegenüber als mehrversorgt (es wäre unzulässig, von einer "Über"-Versorgung zu sprechen, da der Sollwert lediglich den nicht zu unterschreitenden Mindeststandard definiert! Vgl. dazu Kapitel 4.4). 4.5.3 Status quo (Stand 2007) In Bochum gibt es nur zwei Sozialräume, in denen der erforderliche Mindestversorgungsgrad erreicht bzw. überschritten wird: Das sind Hordel mit 110,2 % und Langendreer- Alter Bahnhof mit 204,7 %. Alle anderen Sozialräume sind mit Spielflächen unterversorgt. Gleisdreieck ist mit einem Versorgungsgrad von 36,0 % der Sozialraum mit der größten Unterversorgung, gleichzeitig aber einer der wenigen Sozialräume mit erwarteter steigender Anzahl von Kindern und Jugendlichen bis 2012 (vgl. Kapitel 4.2.2.2), mit sehr dichter Bebauung (vgl. Kapitel 4.2.3) und einem im Stadtvergleich schlechten Sozialstatus (vgl. Kapitel 4.2.4). Eine sehr große Unterversorgung weisen auch die Sozialräume Leithe (38,8 %), Eppendorf (38,5 %), Gerthe (39,8 %) und Werne (38,5 %) auf, wobei diese Sozialräume in Bezug auf Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 78 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft die Dichte der Bebauung und den Sozialstatus (ausgenommen Werne) einen mittleren Rang im Vergleich zur Gesamtstadt Bochum belegen. Für die einzelnen Sozialräume sieht die Versorgung mit m² Spielflächen gemessen am Wert 22,3 m² je Kind / Jugendlicher 1 bis unter 18 Jahre wie folgt aus: Nr. Sozialraum Kinder und Jugendliche 1 bis unter 18 Jahre Anzahl 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Notwendige Spielfläche bei 22,3 m² je Kind / Jugendlicher Spielfläche Bestand Grad der Versorgung m² m² % 1.576 925 1.318 1.660 2.354 2.378 538 1.561 1.080 35.144,80 20.627,50 29.391,40 37.018,00 52.494,20 53.029,40 11.997,40 34.810,30 24.084,00 23.088,82 7.431,95 18.026,47 24.496,75 41.381,25 38.449,90 13.216,38 25.245,98 22.946,38 65,7 36,0 61,3 66,2 78,8 72,5 110,2 72,5 95,3 13.390 298.597,00 214.283,88 71,8 1.030 3.316 1.270 1.546 2.692 1.379 22.969,00 73.946,80 28.321,00 34.475,80 60.031,60 30.751,70 9.551,69 44.514,83 10.987,69 13.781,67 30.496,53 11.835,87 41,6 60,2 38,8 40,0 50,8 38,5 11.233 250.495,90 121.168,28 48,4 1.608 1.512 1.301 1.018 35.858,40 33.717,60 29.012,30 22.701,40 29.536,33 13.404,76 26.959,75 10.451,91 82,4 39,8 92,9 46,0 Bezirk III - Nord 5.439 121.289,70 80.352,75 66,2 46 47 48 49 952 2.329 3.968 1.143 21.229,60 51.936,70 88.486,40 25.488,90 12.233,77 19.975,89 51.446,89 52.167,57 57,6 38,5 58,1 204,7 Bezirk IV - Ost 8.392 187.141,60 135.824,12 72,6 53 54 55 2.375 1.613 3.236 52.962,50 35.969,90 72.162,80 32.075,24 19.110,87 35.465,21 60,6 53,1 49,1 7.224 161.095,20 86.651,32 53,8 Bezirk I - Mitte 24 25 26 27 28 29 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 36 37 38 39 Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 79 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen Bezirk VI - Südwest Gesamtstadt Bochum Tabelle 15: 4.5.4 - Berichtsheft 2.026 1.655 2.224 2.169 45.179,80 36.906,50 49.595,20 48.368,70 24.894,43 27.622,49 45.394,56 33.572,27 55,1 74,8 91,5 69,4 8.074 180.050,20 131.483,75 73,0 53.752 1.198.669,60 769.764,10 64,2 Spielflächenversorgung in den Spezialräumen Erwartete Bevölkerungsentwicklung bis 2012 Um die Spielflächenversorgung zukunftsorientiert planen zu können, werden die Hochrechungen zur Bevölkerungsentwicklung des Amtes für Statistik und Stadtforschung verwendet (vgl. Kapitel 4.2.2.2), die sich auf eine Fortschreibung bis 2012 beziehen. Dafür wir die bestehende Gesamtgröße der Spielflächen je Sozialraum (Stand 2007, vgl. Kapitel 4.3.2.2) mit den für das Jahr 2012 erwarteten Kinder- und Jugendlichenzahlen (vgl. Kapitel 4.2.2.2) bezogen auf den Zielwert von 22 m² Spielfläche je Kind bzw. Jugendlicher verglichen (gerechnet wurde mit dem exakteren, nicht gerundeten Wert von 22,3 m²). Im Vergleich zur Spielflächenversorgung 2007 (2 Sozialräume, die den Versorgungsgrad erreichen bzw. überschreiten) werden aufgrund sinkender Kinder- und Jugendlichenzahlen insgesamt 9 Sozialräume den angestrebten Mindeststandard erreichen bzw. überschreiten. In nur einem Sozialraum (Gleisdreieck) wird die Versorgung auch in 2012 noch unter 50 % liegen. Die Entwicklung ist allerdings nur scheinbar auf einem erfreulichen Weg. Sie resultiert schließlich nicht aus einem verstärkten Engagement für die Kinder und Jugendlichen, sondern lediglich daher, dass diese Zielgruppe derzeit allmählich kleiner wird. Der demographische Wandel wird in Deutschland schließlich als sehr problematisch angesehen. Daher ist sehr kritisch zu hinterfragen, ob solche Abschätzungen als Begründung für unterlassene Investitionen herhalten dürfen. Unter Umständen kann eine prognostizierte Abwanderungstendenz zu Einsparungen bei der Versorgung führen, was wiederum eine erhöhte Abwanderung bedingen könnte eine sich selbst erfüllende Prophezeiung oder eine negative Rückkopplung, die dann unbedingt zu durchbrechen wäre (vgl. Kapitel 4.2.2.2)! Vielmehr sollte sich die Politik die Frage stellen, inwieweit sie nicht Anreize schaffen möchte, die das Kinderkriegen und das Leben mit Kindern in einer Stadt wie Bochum so attraktiv macht, dass die Bevölkerungsentwicklung sich stabilisiert. Die Fortschreibung für das Jahr 2012 sieht wie folgt aus: Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 80 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Spielfläche Bestand Grad der Versorgung 2012 Notwendige Spielfläche bei 22,3 m² je Kind / Jugendlicher Anzahl m² m² % Kinder und Jugendliche (5-18 Jahre) Nr. Sozialraum 10 Grumme 11 Gleisdreieck 13 Altenbochum 14 Südinnenstadt 15 Kruppwerke 16 Hamme 17 Hordel 18 Hofstede 19 Riemke Bezirk I - Mitte 1.149 720 914 1.298 1.824 1.727 369 1.059 783 9.843 25.622,70 16.056,00 20.382,20 28.945,40 40.675,20 38.512,10 8.228,70 23.615,70 17.460,90 219.498,90 23.088,82 7.431,95 18.026,47 24.496,75 41.381,25 38.449,90 13.216,38 25.245,98 22.946,38 214.283,88 90,11 46,29 88,44 84,63 101,74 99,84 160,61 106,90 131,42 97,62 24 Günnigfeld 25 Wattenscheid-Mitte 26 Leithe 27 Westenfeld 28 Höntrop 29 Eppendorf Bezirk II – Wattenscheid 737 2.405 927 1148 1882 928 8.027 16.435,10 53.631,50 20.672,10 25.600,40 41.968,60 20.694,40 179.002,10 9.551,69 44.514,83 10.987,69 13.781,67 30.496,53 11.835,87 121.168,28 58,12 83,00 53,15 53,83 72,67 57,19 67,69 36 Hiltrop / Bergen 37 Gerthe 38 Harpen / Rosenberg 39 Kornharpen Bezirk III - Nord 1.115 1.036 902 718 3.771 24.864,50 23.102,80 20.114,60 16.011,40 84.093,30 29.536,33 13.404,76 26.959,75 10.451,91 80.352,75 118,79 58,02 134,03 65,28 95,55 46 Laer 47 Werne 48 Langendreer 49 Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost 689 1.633 2.824 826 5.972 15.364,70 36.415,90 62.975,20 18.419,80 133.175,60 12.233,77 19.975,89 51.446,89 52.167,57 135.824,12 79,62 54,85 81,69 283,21 101,99 53 Wiemelhausen / Brenschede 54 Stiepel 55 Querenburg Bezirk V - Süd 1.696 1.197 2.311 5.204 37.820,80 26.693,10 51.535,30 116.049,20 32.075,24 19.110,87 35.465,21 86.651,32 84,81 71,59 68,82 74,67 63 Weitmar-Mitte 64 Weitmar-Mark 65 Linden 66 Dahlhausen Bezirk VI - Südwest 1.505 1.173 1.587 1.561 5.826 33.561,50 26.157,90 35.390,10 34.810,30 129.919,80 24.894,43 27.622,49 45.394,56 33.572,27 131.483,75 74,18 105,60 128,27 96,44 101,20 38.643 861.738,90 769.764,10 89,33 Gesamtstadt Bochum Tabelle 16: Fortschreibung Spielflächenversorgung in den Sozialräumen Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 81 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.5.5 - Berichtsheft Bewertung formelle Spielflächen Die formellen Spielflächen sind in Kapitel 4.3.2.4 hinreichend bewertet worden. Die Bewertung wurde in die Plansätze der digitalen Datenbank eingearbeitet und ist somit jederzeit über den zentralen Datenserver der Stadt Bochum abrufbar. Im Folgenden sind die wesentlichen Auffälligkeiten der Bewertungen noch einmal zusammengefasst (vgl. hierzu auch Kapitel 4.3.6). - In Bochum gibt es aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige sehr hochwertige Spielflächen, die überwiegende Mehrheit ist aber veraltet und erscheint wenig einladend. Dies resultiert im wesentlichen daraus, das in den 70er bis 80er Jahren eine Vielzahl von Spielplätzen angelegt worden ist, die mittlerweile einen entsprechenden Erneuerungsbedarf besitzen. - Mehr als die Hälfte der Spielplätze in Bezirk I – Mitte und Bezirk II - Wattenscheid sind negativ bewertet worden, wobei diese beiden Bezirke die höchste Anzahl an Kindern und Jugendlichen haben. - Auffallend schlecht ist die Situation der Ballspielplätze in den Bezirken II – Wattenscheid und VI – Südwest: mit einer Ausnahme erreicht keiner der dortigen Plätze eine gute Bewertung. - Zwei Drittel der Ballspielplätze auf den Bochumer Schulhöfen musste negativ bewertet werden. - Mehr als die Hälfte der 14 Skateanlagen in Bochum wurde negativ bewertet. - Es gibt mit nur 6 Jugendtreffs in Bochum von unterschiedlicher Qualität zu wenig derartige Anlagen. Keine Jugendtreffs existieren in den Bezirken II – Wattenscheid und VI – Südwest. Kein Ballspielplatz, keine Skateanlage und kein Jugendtreff in Bochum haben derzeit eine Qualität, die man als ideal bezeichnen könnte. Zukünftige Anlagen müssen deutlich über die Qualität der heutigen Anlagen hinausgehen. 4.5.6 Erreichbarkeit und Vernetzung von Spielflächen Die Frage nach der bestehenden Spielflächenvernetzung wurde anhand der Erreichbarkeit von der Wohnung untersucht. Anhand der Altersparameter (Spielplatztyp A oder B) wurden entsprechende Radien (d.h. Entfernung Luftlinie als vereinfachte Näherung) um die Spielplätze gezogen und als gefüllte Kreisflächen dargestellt, die ggf. von linienhaften Barrieren wie großen Straßen und Eisenbahnlinien beschnitten wurden. Für alle Wohngebiete, die innerhalb dieser (ggf. angeschnittenen) Kreisflächen lagen, ließ sich der in Kapitel 4.4.3.8 genannte Mindeststandard für die Vernetzung postulieren, zumal diese Flächen aufgrund von Überschneidungen zusammenhängende "Wolken" bildeten, die man als Netzwerk zusammenhängender Spielplätze interpretieren kann. Zugleich kristallisierte diese Methode jedoch auch Lücken heraus: Sowohl für die Altersgruppe 6 bis 11 Jahre als auch für die Altersgruppe 12 bis 18 Jahre ergaben sich über die ganze Stadt verteilt Wohngebiete, die keinen Spielplatz in angemessener Erreichbarkeit aufwiesen (500m bzw. 1.000m). Eine gezielte Vernetzungsanalyse war nicht Gegenstand der hiermit vorgelegten Untersuchung. Allerdings kann eine solche Analyse durchaus in Zukunft ein zusätzlicher Baustein der Spielleitplanung werden, um z.B. bei zukünftigen infrastrukturellen Maßnahmen die Schaffung entsprechend sicherer Verbindungen herzustellen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 82 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Nr. Sozialraum Kurzeinschätzung Erreichbarkeit 10 11 Grumme Gleisdreieck 13 Altenbochum 14 Südinnenstadt 15 Kruppwerke 16 Hamme 17 Hordel 18 Hofstede 19 Riemke Mäßige Erreichbarkeit der Spielflächen für 6-18jährige. Wohnbaugebiete zu max. 20 % mit Spielflächen versorgt. Relativ flächendeckende Versorgung der Wohnbereiche mit Spielflächen. Bis auf kleinere Auffälligkeiten flächendeckende Erreichbarkeit. Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt. Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt. Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt. Östliches Wohngebiet für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit. Bis auf nördliche Wohngebiete flächendeckende Versorgung. Bezirk I - Mitte 24 Günnigfeld 25 Wattenscheid-Mitte 26 Leithe 27 Westenfeld 28 Höntrop 29 Eppendorf Bis auf einige nicht versorgte Randbereiche für 618jährige, mäßige Erreichbarkeit. Wohnbereiche zu 80% mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt. Nördlicher Wohnbereich für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten bis auf eine Auffälligkeit gute flächendeckende Erreichbarkeit. Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt. Nordwestliche Wohngebiete für alle und v.a. für 12-18 jährige nicht versorgt mit Spielflächen. Erreichungsdefizite ebenfalls in einigen Randbereichen. Nördliche und südliche Wohnbereiche für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit. Bezirk II – Wattenscheid 36 Hiltrop / Bergen 37 Gerthe 38 Harpen / Rosenberg 39 Kornharpen Einige Randbereiche v.a. für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten gute Erreichbarkeit in altersgerechter Entfernung. Nordwestlicher Bereich für Altersgruppen von 6-18 Jahren nicht versorgt. Ansonsten zusätzlich einige markante Auffälligkeiten. Wohnbereiche gut versorgt mit wenig markanten Auffälligkeiten. Westlicher Wohnbereich für 12-18 jährige nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit. Bezirk III - Nord Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 83 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 46 Laer 47 Werne 48 Langendreer 49 Langendreer – Alter Bahnhof - Berichtsheft Großteil aller Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt. Größerer Anteil der Wohnbereiche für 6-18jährige und nördliches Wohngebiet gänzlich für 12-18 jährige nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit. Einige Randbereiche sowie das ganze westliche Wohngebiet für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten relativ flächendeckende Erreichbarkeit. Alle Wohngebiete gut versorgt, mit wenig markanten Auffälligkeiten. Bezirk IV - Ost 53 Wiemelhausen / Brenschede 54 Stiepel 55 Querenburg Randbereiche der nördlichen und südlichen/südwestlichen Wohnbereiche für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten flächendeckende Versorgung. Nahezu 80% der Wohnbereiche für 6-18jährige und v.a. zentraler Wohnbereich für 12-18 jährige nicht versorgt. Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt. Bezirk V - Süd 63 Weitmar-Mitte 64 Weitmar-Mark 65 Linden 66 Dahlhausen Vor allem die südlich gelegenen Wohnbereiche für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit. Viele nicht versorgte Wohnbereiche in den Randbereichen für 6-18jährige. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit. Nördliche Randbereiche für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit. Große Teile für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit. Bezirk VI - Südwest Gesamtstadt Bochum Tabelle 17: Kurzeinschätzung Erreichbarkeit der Spielflächen in den Sozialräumen Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 84 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.5.7 - Berichtsheft Auswertung Beteiligungsverfahren Die Auswertung der Fragebögen erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung und dem Kinderbüro der Stadt Bochum, wo die Daten aus den Eingabemasken in Tabellen eingearbeitet (ohne jede Be- oder Auswertung) und dem Planungsbüro zur weiteren Auswertung zur Verfügung gestellt wurden. Die Auswertung Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wurde unter dem Aspekt einer stadtweiten Empfinden-Analyse durchgeführt. Eine Aufschlüsselung nach Sozialräumen ist nicht dargestellt. Dafür können die Aussagen zu den Spielorten in der Umgebung direkt aus den Analyseplänen abgelesen werden. In den folgenden Unterkapiteln werden die Ergebnisse kurz skizziert und anhand von Diagrammen dargestellt. 4.5.8 Elternbefragung Kindertageseinrichtung (Altersgruppe 0 bis 6 Jahre) Insgesamt wurden die Angaben von 993 Eltern in 112 KITAs erfasst. Zwei Drittel der Eltern gaben an, dass ihre Kinder Spielflächen in der Umgebung nutzen; immerhin jeder Zehnte meldete aber das Fehlen von geeigneten Spielflächen in der Umgebung. Eltern, die Spielplätze mieden, gaben zu mehr als zwei Dritteln an, dass diese sich in einem zu schlechten Zustand befänden, wogegen nur etwa jeder Zehnte "Fremdnutzungen" kritisierte. Die Erreichbarkeit wurde zu 70% als altersgerecht bezeichnet, wogegen nur noch gut die Hälfte den Spielplätzen eine gute Einsehbarkeit bescheinigte und sogar zwei Drittel ein ungenügendes Sicherheitsgefühl postulierten. Die Größe und Ausstattung der Spielplätze wurde von zwei Dritteln als ausreichend bis gut beschrieben, wobei fast die Hälfte der Befragten den schlechten Pflegezustand bemängelte. Die beschriebenen Ergebnisse sind in folgenden Diagrammen dargestellt: Abbildung 4: Elternbefragung KiTa 1 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 85 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM Abbildung 5: Elternbefragung KiTa 1b Abbildung 6: Elternbefragung KiTa 2 Abbildung 7: Elternbefragung KiTa 2b Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 - Berichtsheft 86 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM Abbildung 8: Elternbefragung KiTa 2c Abbildung 9: Elternbefragung KiTa 3 - Berichtsheft Abbildung 10: Elternbefragung KiTa 4 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 87 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Abbildung 11: Elternbefragung KiTa 5 4.5.9 Kinderbefragung Grundschule (Altersgruppe 6 bis 10 Jahre) Insgesamt wurden 2.192 Kinder in 57 Grundschulen befragt. Nur 7% der Kinder gaben an, ganz selten, zwei Drittel dagegen, täglich draußen zu spielen. Ähnlich verteilen sich die Ergebnisse auf die Dauer des Spielens: Immerhin zwei Drittel gaben an, den ganzen Nachmittag draußen zu spielen. Interessant ist, dass die Frage nach dem Wo des Spielens von nur etwas mehr als einem Viertel mit dem Spielplatz beantwortet wurde. Gleichwertig erschienen dagegen die informellen Spielorte Garten, Hof, Straße, Weg, Wald und am Wasser. Ebenfalls interessant ist, dass gute Spielgeräte nur einen untergeordneten Grund für das draußen spielen darstellen. Wichtiger war es, Freunde zu treffen und einfach zu spielen oder zu toben. Die beschriebenen Ergebnisse sind in folgenden Diagrammen dargestellt: Abbildung 12: Elternbefragung Grundschule 1 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 88 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Abbildung 13: Elternbefragung Grundschule 2 Mehrfachnennungen waren möglich! Abbildung 14: Elternbefragung Grundschule 3 Mehrfachnennungen waren möglich! Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 89 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Abbildung 15: Elternbefragung Grundschule 4 4.5.10 Beteiligung der Jugendlichen und älteren Kinder Die Jugendlichen wurden anhand von Streifzügen durch die Kinder- und Jugendfreizeithäuser, Interviews und Befragungen der Streetworker beteiligt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Mehr als drei Viertel gaben als Grund für den Aufenthalt an bestimmten Orten Spiel, Sport und Freunde treffen an. In gleicher Größenordnung wurden diese Tätigkeiten auch als Hobbys der Jugendliche postuliert, woraus auch der Hauptkritikpunkt an den bestehenden Einrichtungen laut wurde, nämlich das Fehlen entsprechender Angebote. Gerade bei den von Streetworkern betreuten Gruppen wird auch das Fehlen von Räumlichkeiten bemängelt und verstärkt eine bessere, individuelle Betreuung bis hin zur Einzelfallbehandlung verlangt. Die beschriebenen Ergebnisse sind in folgenden Diagrammen dargestellt: Streifzüge Kinder- und Jugendfreizeithäuser (Altersgruppe 10 - 14 Jahre) Insgesamt wurden 153 Orte von 20 KJFH begangen. Abbildung 16: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 1 Interviewbefragung Kinder- und Jugendfreizeithaus (Altersgruppe 15 - 27 Jahre) Insgesamt wurden 401 Jugendliche in 27 KJFH befragt. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 90 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Abbildung 17: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 1 Gruppen- und Bedarfsbeschreibung „Streetwork“ (Altersgruppe 15 - 27 Jahre) Insgesamt wurden 58 durch Streetwork betreute Gruppen mit 1.020 Jugendlichen befragt. Abbildung 18: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 2 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 91 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Abbildung 19: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 3 4.5.11 Fazit Bestandsbewertung In Bochum gibt es derzeit nur zwei Sozialräume, in denen der erforderliche Mindestversorgungsgrad an Spielplatzfläche erreicht bzw. überschritten wird. Alle anderen Sozialräume sind mit Spielflächen unterversorgt. Im Vergleich zur Spielflächenversorgung 2007 werden 2012 aufgrund sinkender Kinder- und Jugendlichenzahlen mehr Sozialräume den angestrebten Mindeststandard erreichen bzw. überschreiten. Im Rahmen der Spielleitplanung könnten hier Anreize geschaffen werden, die die Entscheidung für Kinder und das Leben mit Kindern in Bochum attraktiver machen, so dass die Bevölkerungsentwicklung sich stabilisiert. In Bochum gibt es aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige sehr hochwertige Spielflächen, die überwiegende Mehrheit ist aber veraltet und erscheint wenig einladend. Kein Ballspielplatz, keine Skateanlage und kein Jugendtreff in Bochum haben derzeit eine Qualität, die man als ideal bezeichnen könnte. Zukünftige Anlagen müssen deutlich über die Qualität der heutigen Anlagen hinausgehen. Sowohl für die Altersgruppe 6 bis 11 Jahre als auch für die Altersgruppe 12 bis 18 Jahre ergaben sich über die ganze Stadt verteilt einzelne Wohngebiete, die keinen Spielplatz in angemessener Erreichbarkeit aufwiesen (500m bzw. 1.000m). Die Elternbefragung ergab, dass für zwei Drittel der Befragten die Spielplätze für die Kinder bis 6 Jahre gut erreichbar und gut ausgestattet wären, zugleich aber einen schlechten Pflegezustand und kein gutes Sicherheitsgefühl aufwiesen. Die meisten Kinder gaben an, täglich und für längere Zeit draußen zu spielen. Interessant ist, dass die Frage nach dem Wo des Spielens von nur etwas mehr als einem Viertel mit dem Spielplatz beantwortet wurde. Ebenfalls interessant ist, dass gute Spielgeräte nur einen untergeordneten Grund für das draußen spielen darstellen. Wichtiger war es, Freunde zu treffen und einfach zu spielen oder zu toben. Mehr als drei Viertel der Jugendlichen gaben als Grund für den Aufenthalt im Freien Spiel, Sport und Freunde treffen an, woraus auch der Hauptkritikpunkt an den bestehenden Einrichtungen laut wurde, nämlich das Fehlen entsprechender Angebote. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 92 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.6 Maßnahmen 4.6.1 Maßnahmen formelle Spielflächen Aus Erhebungen, Begehungen, Analysen und der Festlegung von Qualitätszielen resultiert ein Bündel von Maßnahmen, welches aufgrund seiner Fülle von erforderlichen Einzelprojekten hier zunächst kategorisiert vorgestellt wird. In diesem Sinne werden im Folgenden generalisierte Maßnahmenarten und Maßnahmenprioritäten dargestellt. 4.6.2 Beschreibung der Maßnahmenarten Die Maßnahmenarten beschreiben die grundsätzliche Herangehensweise an jeden einzelnen Spielplatz. Sie lauten: - Aufgabe von Spielflächen - Bestandserhalt / Sicherung von Spielflächen - Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung von Spielflächen - Neubau von Spielflächen 4.6.3 Aufgabe von Spielflächen Angesichts des in der Spielleitplanung festgestellten Versorgungsdefizits und angesichts der Tatsache, dass auch eine rechnerisch ausreichende Versorgung mit Spielflächen lediglich den Mindeststandard definiert, kann die Aufgabe von Spielflächen im Sinne des Leitbildes der Stadt Bochum (vgl. Kapitel 4.4.1) nur in sehr begründeten Ausnahmefällen gefordert werden. Solche Ausnahmen können sich nur dann ergeben, wenn ein Spielplatzes zu weit abseits der Wohngebiete liegt und auch über Grünanlagen kaum erschlossen werden kann, oder aber wenn ein Platz in sehr schlechtem Zustand und von geringem Ausbau- oder Erweiterungspotential ist und sich zugleich in unmittelbarer Nähe ein anderer Spielplatz von hoher Qualität befindet. Die altersgerechte Erreichbarkeit von Spielflächen darf durch Aufgabe von Spielflächen nicht beeinträchtigt werden. Es versteht sich dabei von selbst, dass die Aufgabe von Spielflächen innerhalb des Prozesses Spielleitplanung mit dem Jugendamt abzustimmen ist. Hinzu kommt die Aufgabe von Spielflächen aufgrund von Bauvorhaben. Hier ist zukünftig über eine auf die Spielleitplanung zugreifende gutachterliche Stellungnahme in solche Planungsund Bauprozesse einzugreifen, um den nötigen Ersatz und Ausgleich festzulegen. 4.6.4 Bestandserhalt / Sicherung von Spielflächen Der Erhalt bzw. die Sicherung von Spielflächen reicht überall da aus, wo die Spielplätze in ausreichender Größe und von ausreichender Qualität ein oder mehrere Wohngebiete in kindgerechter Entfernung versorgen. Dies betrifft Spielplätze mit Bewertungsstufe 4 oder 5 (bei 5stufiger Bewertung) bzw. Ballspielplätze, Skateanlagen und Jugendtreffs mit Bewertungsstufe 3 (bei 3-stufiger Bewertung). 4.6.5 Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung von Spielflächen Die qualitative Aufwertung eines Spielplatzes mit mehr bzw. besseren Spielgeräten oder bzw. und die räumliche Erweiterung von Spielflächen wird für Spielplätze mit festgestellten qualitativen Defiziten gefordert. Es handelt sich um Spielplätze mit Bewertungsstufe 1 bis 3 (bei 5- Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 93 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft stufiger Bewertung) bzw. Ballspielplätze, Skateanlagen und Jugendtreffs mit Bewertungsstufe 1 oder 2 (bei 3-stufiger Bewertung) bzw. Spielplätze, die flächenmäßig kleiner sind, als für den jeweiligen Spielplatz-Typ festgelegt ist. Die Art der Aufwertung ist in Kapitel 4.7.9 (Vorhabenmatrix) in generalisierter Form beschrieben. 4.6.6 Neubau von Spielflächen Der Neubau von Spielflächen muss vorrangig dort geschehen, wo Wohngebiete hinsichtlich kindgerecht zu erreichender Spielplätze nicht versorgt sind (vgl. Kapitel 4.4.15, Qualitätsziel Erreichbarkeit). Wie im Spielleitplan auch kartographisch dargestellt, gibt es im ganzen Stadtgebiet von Bochum relativ gleichmäßig verteilt solche Quartiere. Der Bezirk Mitte ist aufgrund der städtebauliche Dichte allerdings besonders betroffen, was durch die geringen Freiflächenpotentiale auch schwer auszugleichen ist. Bei der konkreten Planung von Neuplätzen ist natürlich zu prüfen, ob ggf. Spielplätze innerhalb von Kleingartenanlagen akquiriert werden können, die derzeit nicht in das Netz stadtrelevanter Kleingartenspielplätze eingebunden sind. 4.6.7 Maßnahmen formelle Spielflächen innerhalb der Sozialräume Im Folgenden sind die empfohlenen Maßnahmen auf den bestehenden Spielplätzen (Spielplatz, Ballspielplatz, Skateanlage und Jugendtreff) mengenmäßig erfasst – und zwar nach den vereinfachten Kategorien Aufgabe, Bestandserhalt 7 Sicherung und Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung. Skateanlagen und Jugendtreffs sind aufgrund geringer Anzahl in einer Spalte zusammengefasst. Hinzu kommt der Neubau von Spielplätzen, für den der quantitative Bedarf an dieser Stelle noch nicht dargestellt werden kann. Anzahl empfohlene Maßnahmen Bestandserhalt / Sicherung Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 Skateanlage / Jugendtreff Spielplatz Ballspielplatz Skateanlage / Jugendtreff Bezirk I - Mitte Ballspielplatz Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Spielplatz 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Skateanlage / Jugendtreff Sozialraum Ballspielplatz Nr. Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung Spielplatz Aufgabe ----------1 --1 1 ------------------- --------------1 --- 2 3 --2 4 1 --2 2 ----1 2 3 1 ------- ------------------- 6 2 6 10 15 10 3 6 2 4 1 2 --2 2 1 40 3 1 ------1 1 --1 --- 3 --- 1 16 7 --- 60 19 4 94 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 24 25 26 27 28 29 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf - Berichtsheft ------------- --1 ----1 --- ------------- --2 ----2 --- --1 --------- ------1 ----- 4 11 5 3 8 4 2 3 3 3 3 1 --1 --------- Bezirk II – Wattenscheid --- 2 --- 4 1 1 35 15 1 36 37 38 39 --------- --1 ----- --------- 4 1 1 --- ----2 --- --------- 3 2 5 2 5 0 2 2 --1 1 1 Bezirk III - Nord --- 1 --- 6 2 --- 12 9 3 46 47 48 49 --2 1 --- --------- --------- --1 4 3 --2 2 --- ------1 3 10 12 3 1 1 4 4 ----1 1 3 --- --- 8 4 1 28 10 2 ------- ------- ------- 3 --3 1 --1 ----2 8 3 14 2 2 2 1 --2 Bezirk V - Süd --- --- --- 6 2 2 25 6 3 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen --------- --------- --------- 1 1 2 3 --------- --------- 5 8 7 6 4 1 2 5 1 --1 1 Bezirk VI - Südwest --- --- --- 7 --- --- 26 12 3 6 3 1 47 16 4 186 71 16 Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost 53 54 55 Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Gesamtstadt Bochum Tabelle 18: 4.6.8 Kurzempfehlung Maßnahmen formelle Spielflächen in den Sozialräumen Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen Im Folgenden ist die Anzahl der empfohlenen Maßnahmen auf den Spielplätzen in Kleingartenanlagen, auf den Spielplätzen auf Schulhöfen und auf Ballspielplätzen auf Schulhöfen in den einzelnen Sozialräumen dargestellt. Zusätzlich zu den oben dargestellten Maßnahmen müsste die Skateanlage auf einem Schulhof in Sozialraum 48 (GGS Somborner Straße) qualitativ aufgewertet werden. Diese ist in der Tabelle nicht erfasst, da es nur eine einzige Skateanlage auf Schulhöfen in ganz Bochum gibt (und diese auch nur für die Kinder der Schule gedacht ist). Es wird keine Aufgabe von Spielplätzen in Kleingartenanlagen, Spielplätzen auf Schulhöfen und von Ballspielplätzen auf Schulhöfen empfohlen, da die genannten Parameter (vgl. 4.6.3) nicht zutreffen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 95 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Anzahl empfohlene Maßnahmen Aufgabe Spielplatz in Kleingartenanlage Spielplatz auf Schulhof Ballspielplatz auf Schulhof Spielplatz in Kleingartenanlage Spielplatz auf Schulhof Ballspielplatz auf Schulhof Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Ballspielplatz auf Schulhof 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Spielplatz auf Schulhof Sozialraum Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung Spielplatz in Kleingartenanlage Nr. Bestandserhalt / Sicherung ------------------- ------------------- ------------------- ----1 ------1 ----- ----------1 ------- ------------------- ------1 1 2 ----1 2 1 4 2 3 --1 1 3 ----2 ----------1 Bezirk I - Mitte --- --- --- 2 1 --- 5 17 3 24 25 26 27 28 29 ------------- ------------- ------------- ------------- 1 2 1 ------- ------------- ------1 2 --- --1 1 1 2 --- --------1 --- Bezirk II – Wattenscheid --- --- --- --- 4 --- 3 5 1 36 37 38 39 --------- --------- --------- --------- 1 ------- 1 1 ----- --1 --1 1 2 2 2 --2 ----- Bezirk III - Nord --- --- --- --- 1 2 2 7 2 46 47 48 49 --------- --------- --------- --------- 1 ------- --------- 1 ------- --4 7 2 --1 2 --- Bezirk IV - Ost --- --- --- --- 1 --- 1 13 3 53 54 55 ------- ------- ------- 1 ----- 1 1 --- ------- 2 --1 1 --3 ------- --- --- --- 1 2 --- 3 4 --- Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 96 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 63 64 65 66 - Berichtsheft Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen --------- --------- --------- --------- --1 ----- --------- 1 ------- 1 1 1 2 1 ------- Bezirk VI - Südwest --- --- --- --- 1 --- 1 5 1 Gesamtstadt Bochum --- --- --- 3 10 2 15 51 10 Tabelle 19: 4.6.9 Kurzempfehlung Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen in den Sozialräumen in den Sozialräumen Zeitrahmen Umsetzung Maßnahmen formelle Spielflächen Im Folgenden ist die Anzahl der empfohlenen Maßnahmen auf den Spielplätzen in Kleingartenanlagen, auf den Spielplätzen auf Schulhöfen und auf Ballspielplätzen auf Schulhöfen in den einzelnen Sozialräumen dargestellt. - kurzfristig (1 bis 2 Jahre) Spielplätze mit Bewertungsstufe 1 und 2 (bei 5-stufiger Bewertung) bzw. Spielflächen mit Bewertungsstufe 1 (bei 3-stufiger Bewertung) - mittelfristig (3 – 5 Jahre) Spielplätze mit Bewertungsstufe 3 (bei 5-stufiger Bewertung) bzw. Spielflächen mit Bewertungsstufe 2 (bei 3-stufiger Bewertung) - langfristig (6 – 10 Jahre) Spielplätze mit Bewertungsstufe 4 und 5 (bei 5-stufiger Bewertung) bzw. Spielflächen mit Bewertungsstufe 3 (bei 3-stufiger Bewertung) Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 97 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.6.10 Zeitrahmen formelle Spielflächen innerhalb der Sozialräume Innerhalb der empfohlenen Maßnahmen für den o.g. Zeitrahmen auf den Spielplätzen (Spielplatz, Ballspielplatz, Skateanlage und Jugendtreff) in den einzelnen Sozialräumen werden Skateanlage und Jugendtreff aufgrund ihrer geringen Anzahl in einer Spalte zusammengefasst. Anzahl empfohlene Maßnahmen kurzfristig (1-2 Jahre) Spielplatz Ballspielplatz Skateanlage / Jugendtreff Spielplatz Ballspielplatz Skateanlage / Jugendtreff Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Skateanlage / Jugendtreff 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Ballspielplatz Sozialraum langfristig (6-10 Jahre) Spielplatz Nr. mittelfristig (3-5 Jahre) 3 2 4 8 12 9 --6 3 3 ------1 2 --3 2 1 --------1 --1 --- 3 --2 2 3 2 3 1 --- 1 1 2 --1 --1 1 1 --------1 ----1 --- 2 3 --2 4 1 --2 2 ----1 2 3 1 ------- ------------------- 47 11 3 16 8 2 16 7 --- 3 9 3 2 4 3 1 1 1 1 2 --- --1 --------- 1 2 2 1 4 1 1 3 2 2 2 1 ------------- --2 ----2 --- --1 --------- ------1 ----- Bezirk II – Wattenscheid 24 6 1 11 11 --- 4 1 1 36 37 38 39 2 1 3 --- 1 1 1 1 ------1 1 1 2 2 4 --1 1 --1 1 --- 4 1 1 --- ----2 --- --------- Bezirk III - Nord 6 4 1 6 6 2 6 2 --- 46 47 48 49 2 6 8 3 1 1 2 2 ----1 --- 1 6 5 --- ----2 2 ------1 --1 4 3 --2 2 --- ------1 19 6 1 12 4 1 8 4 1 Bezirk I - Mitte 24 25 26 27 28 29 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Bezirk IV - Ost Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 98 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 53 54 55 Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg - Berichtsheft 5 3 7 1 1 1 1 ----- 3 --7 1 1 1 1 ----- 3 --3 1 --1 1 --1 15 3 1 10 3 1 6 2 2 3 3 4 4 2 --1 2 1 --1 1 2 5 3 2 2 1 1 3 --------- 1 1 2 3 --------- --------- Bezirk VI - Südwest 14 5 3 12 7 --- 7 --- --- Gesamtstadt Bochum 12 5 35 10 67 39 6 47 16 4 Bezirk V - Süd 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen Tabelle 20: Zeitrahmen Maßnahmen formelle Spielflächen in den Sozialräumen 4.6.11 Zeitrahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen Hinsichtlich der Anzahl der empfohlenen Maßnahmen im u.g. Zeitrahmen auf den Spielplätzen in Kleingartenanlagen, Spielplätzen auf Schulhöfen und auf Ballspielplätzen auf Schulhöfen in den einzelnen Sozialräumen ist folgendes zu beachten: Zusätzlich zu den unten dargestellten Zeitrahmen müsste die Skateanlage auf einem Schulhof in Sozialraum 48 (GGS Somborner Straße) kurzfristig aufgewertet werden- Diese ist in der Tabelle nicht erfasst, da es nur eine einzige Skateanlage auf Schulhöfen in ganz Bochum gibt. Anzahl empfohlene Maßnahmen Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 Ballspielplatz auf Schulhof Spielplatz in Kleingartenanlage Spielplatz auf Schulhof Ballspielplatz auf Schulhof Bezirk I - Mitte Spielplatz auf Schulhof Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme Hordel Hofstede Riemke Spielplatz in Kleingartenanlage 10 11 13 14 15 16 17 18 19 Ballspielplatz auf Schulhof Sozialraum langfristig (6-10 Jahre) Spielplatz auf Schulhof Nr. mittelfristig (3-5 Jahre) Spielplatz in Kleingartenanlage kurzfristig (1-2 Jahre) ----------1 ----1 1 --2 ------1 --1 ----1 ----------1 ------1 1 1 ------- 1 1 2 2 3 ----1 2 ----1 ------------- ----1 ------1 ----- ----------1 ------- ------------------- 2 5 2 3 12 1 2 1 --- 99 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 24 25 26 27 28 29 Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Westenfeld Höntrop Eppendorf - Berichtsheft ------------- --1 1 ------- --------1 --- ------1 2 --- ------1 2 --- ------------- ------------- 1 2 1 ------- ------------- Bezirk II – Wattenscheid --- 2 1 3 3 --- --- 4 --- 36 37 38 39 --1 ----- 1 --1 2 2 ------- ------1 --2 1 --- --------- --------- 1 ------- 1 1 ----- 1 4 2 1 3 --- --- 1 2 --------- --4 2 --- ----2 --- 1 ------- ----5 2 --1 ----- --------- 1 ------- --------- Bezirk IV - Ost --- 6 2 1 7 1 --- 1 --- 53 54 55 1 ----- ----1 ------- 1 --1 1 --2 ------- 1 ----- 1 1 --- ------- 1 1 --- 2 3 --- 1 2 --- 1 ------- ----1 1 1 ------- --------- 1 1 --1 --------- --------- --1 ----- --------- Bezirk VI - Südwest 1 2 1 --- 3 --- --- 1 --- Gesamtstadt Bochum 5 20 8 10 31 2 3 10 2 Hiltrop / Bergen Gerthe Harpen / Rosenberg Kornharpen Bezirk III - Nord 46 47 48 49 Laer Werne Langendreer Langendreer – Alter Bahnhof Wiemelhausen / Brenschede Stiepel Querenburg Bezirk V - Süd 63 64 65 66 Weitmar-Mitte Weitmar-Mark Linden Dahlhausen Tabelle 21: Zeitrahmen Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen in den Sozialräumen 4.6.12 Maßnahmen informelle Orte Maßnahmen zur Sicherung informeller Orte sind schon von ihrer grundsätzlichen Ausrichtung her nur bedingt möglich bzw. darstellbar. Es handelt sich schließlich um Orte, die formal stadtplanerisch keiner Nutzung (wie z.B. Brachen) oder aber einer anderen Nutzung (z.B. Höfe) unterliegen. Insofern können sich Maßnahmen in erster Linie nur auf die stadtplanerische Sicherung dieser Flächen beziehen (von direkten Schutzmaßnahmen wie der Beseitigung von Gefahrenpunkten abgesehen). Sicherung wiederum kann einmal das Ersatzangebot bei geplanter baulicher Veränderung meinen, zum Anderen aber auch die Untersuchung, inwieweit eine derartige Fläche durch Ankauf, Umwidmung etc. tatsächlich zu sichern ist. Hierzu werden Prioritäten verwendet, die besonders sicherungswürdige, sicherungswürdige und nicht mit hoher Sicherungspriorität versehene, informelle Spielorte unterscheiden. Die Sicherung von informellen Orten muss dabei in Form von zusammenhängenden Flächen be- Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 100 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft trachtet werden und nicht als einzelne Punkte, da die Angaben aus Beteiligungsverfahren aufgrund der Maßstäblichkeit nicht ausreichend konkret sind. Ggf. ist im Einzelfall nachzukartieren bzw. sind die Befragungsergebnisse noch einmal rückzukoppeln. Neben den informellen Spielorten gibt es die parallel erhobenen Angst- bzw. Meideräume. Diese sollen generell beseitigt, also so verändert werden, dass man sich in ihnen angstfrei bewegen kann. Das kann strukturell geschehen durch die Verhinderung von Fremdnutzung (z.B. Hundeauslauf) oder auf einfache bauliche Art (z.B. Sichtbeziehungen herstellen). Die Maßnahmenprioritäten sind: - 1. Priorität: Lage des informellen Ortes in mit formellen Spielflächen unterversorgten Bereichen bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz in altersgerechter Entfernung schaffen - 2. Priorität: Lage des informellen Ortes in Brachen, Baulücken, Parkanlagen, Wäldern, Kleingartenanlagen bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz im Sozialraum schaffen - 3. Priorität: alle weiteren Flächen mit informellen Orten, die nicht 1. oder 2. Priorität haben Erhalt wäre schön, Ausgleich ist nicht notwendig (nicht im Plan dargestellt) 4.6.13 Spielflächenvernetzung Maßnahmen zur Spielflächenvernetzung sind im Spielleitplan nicht dargestellt. Allerdings kann ein solches Maßnahmenpaket durchaus in Zukunft ein zusätzlicher Baustein der Spielleitplanung werden, um z.B. bei zukünftigen infrastrukturellen Maßnahmen die Schaffung entsprechend sicherer Verbindungen herzustellen. Eine sinnvolle Ergänzung kann die Erhebung von Kinderwegen bzw. Streifzügen im Quartier sein. 4.6.14 Fazit Die empfohlenen Maßnahmen, die in den vorhergehenden Kapiteln quantitativ dargestellt werden, zeigen, dass die Schwerpunkte der zukünftigen Investitionen auf den qualitativen und ggf. räumlichen Ausbau vorhandener Spielplätze gelegt werden müssen, damit diese die Qualitätsziele der Spielleitplanung erreichen. Die Anzahl der Spielplätze, die schon heute ohne Einschränkung den Qualitätszielen entsprechen, ist noch in der Minderzahl. Die Aufgabe von Spielplätzen wird nur in sehr wenigen, begründeten Einzelfällen vorgeschlagen. Aus den Empfehlungen geht auch hervor, dass der größere Teil der Maßnahmen zeitnah, also kurzfristig umgesetzt werden sollte. Dies betrifft – hier sei ein herausragendes Beispiel genannt – besonders die formellen Spielplätze, von denen im Stadtgebiet 125 kurzfristig erneuert bzw. aufgewertet werden müssten. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 101 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.7 Spielleitplan 4.7.1 Einleitung - Berichtsheft Die in den Kapiteln 4.1 bis 4.6 dargestellten Erhebungen, Begehungen, Analysen, Festlegungen von Qualitätszielen, Bewertungen und Maßnahmen münden in einem zusammenhängenden digitalen Kartenwerk, dem eigentlichen Spielleitplan. Dieses Kartenwerk stellt auf Lageplänen der Gesamtstadt im Maßstab 1:20.000 bzw., dazu geordnet, jeweils der 6 Bezirke im Maßstab 1:10.000 den aufgenommenen Bestand, die Analyse und die empfohlenen Maßnahmen räumlich verortet dar. Flankiert wird das Kartenwerk von Tabellen und Diagrammen, auf denen die Informationen in den Karten basieren und auf die gesondert zugegriffen werden kann. 4.7.2 Bestandspläne Die Bestandserhebung wird in den folgenden Plänen dargestellt: 4.7.2.1 Bestandsplan Gesamtstadt Bochum Plan-Nummer 1, Maßstab 1:20.000 Darstellung: - alle formellen Spielflächen einfarbig orange - alle informellen Flächen einfarbig in blau - alle Potentialflächen einfarbig in pink - Anzahl Kinder Jugendliche je Sozialraum (2007) durch Figurensymbole (Ein Symbol je 500 Kinder) - Tendenz steigend, fallend, gleichbleibend bei Anzahl Kinder und Jugendliche je Sozialraum entsprechend Fortschreibung bis 2012 durch Pfeilsymbole. 4.7.2.2 Bestandspläne formelle Spielflächen je Bezirk Plan Nummer 1.1.1 bis 1.1.6, Maßstab 1:10.000 Die Klassifizierung erfolgt als Darstellung in der Fläche und dazu als Diagramm für jede formelle Spielfläche: - alle formellen Spielflächen farblich unterteilt nach Spielplatz/Bolzplatz/Skateanlage/Jugendtreff in orange, Spielbereiche auf Schulhöfen in blau und Spielplätze in Kleingartenanlagen in grün Diagramm: - Objekt- bzw. Spielplatznummer - Spielplatztyp A oder B (Typ C ist nicht erfasst) Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 102 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft - Spielplatzcharakter, unterteilt mit Symbolen in Wasserspielplatz, städtisch-urban, abenteuerlich, naturbetont und ohne besondere Zuordnung - Gefahrenpunkte durch Gefahrensymbol, erfasst wurden Querung stark befahrene Straße, Querung Gleisanlagen Angrenzende Wasserflächen, sofern Zaun fehlt und Fehlende, aber notwendige Einfriedung - Bewertung Spielplätze und Spielplätze in Kleingartenanlagen nach 5-stufiger Skala analog Kriterienkatalog bzw. Ballspielplätze, Skateanlagen, Jugendtreffs und Spielplätze auf Schulhöfen nach 3-stufiger Skala und farbig hinterlegt 314519 Typ A 5 2 KSP BOLZ 1 SKATE JUGEND Abbildung 20: Beispiel Diagramm für jede formelle Spielfläche - Nachrichtlich alle informellen Orte grau - Nachrichtlich alle Potentialflächen grau 4.7.3 Bestandsplan informelle Orte je Bezirk Plan Nummer 1.2.1 bis 1.2.6, Maßstab 1:10.000 Die Klassifizierung erfolgt als Darstellung von Symbolen auf Grundlage der Beteiligung: - alle genannten Spiel- und Aufenthaltsräume, unterteilt nach Befragung Eltern Kindertagesstätte, Kindergarten, Grundschule, Streifzüge und Interviews. Durch abgestufte Größen der Symbole wird unterschieden danach, ob ein Ort mehr als 5-mal, mehr als 15-mal oder mehr als 25-mal genannt wurde. - alle genannten Angst- und Meideräume, unterteilt nach Befragung Eltern Kindertagesstätte, Kindergarten, Grundschule, Streifzüge und Interviews. Durch abgestufte Größen der Symbole wird unterschieden danach, ob ein Ort mehr als 5-mal, mehr als 15-mal oder mehr als 25-mal genannt wurde. - Alle genannten Spiel- und Aufenthaltsräume, die den Sozialraumkonferenzen und von den Streetworkern benannt wurden. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 103 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft - Alle genannten Angst- und Meideräume, die den Sozialraumkonferenzen und von den Streetworkern benannt wurden. - Nachrichtlich alle formellen Spielflächen grau - Nachrichtlich alle Potentialflächen grau Nicht in den Plänen dargestellt, jedoch in der digitalen Datenbank erfasst ist zudem die Aussage, ob eine genannte informelle Fläche städtisch oder nicht städtisch ist. 4.7.4 Analyseplan Die Analyse wurde in folgendem Plan dargestellt: 4.7.4.1 Analyseplan Gesamtstadt Bochum Plan-Nummer 2, Maßstab 1:20.000 Darstellung: - Bewertung der formellen Spielflächen nach Punktesystem, zusammengefasst in Kreisdiagrammen je Bezirk zur Visualisierung der Bewertungsanteile: Spielplätze in 5 Bewertungsstufen von 5 ("gut") bis 1 ("schlecht") Ballspielplätze in 3 Bewertungsstufen von 3 ("gut") bis 1 ("schlecht") Skateanlagen in 3 Bewertungsstufen von 3 ("gut") bis 1 ("schlecht") Jugendtreffs in 3 Bewertungsstufen von 3 ("gut") bis 1 ("schlecht"). - Darstellung der Unterversorgung in absoluten Quadratmeterangaben Bahnlinien und Autobahnen gelten dabei aus Barrieren für alle Altersstufen en und Bundesstraßen als eingeschränkte Barriere für Kinder bis 11 Bahnlinien und Autobahnen Barrieren für alle Altersstufen - Alle Wohngebiete OHNE Spielplatz in angemessener Erreichbarkeit (für Kinder von 6 bis 11 Jahren gem. Qualitätsziel unter 500m) - Alle Wohngebiete OHNE Spielplatz in angemessener Erreichbarkeit (für Kinder von 12 bis 18 Jahren gem. Qualitätsziel unter 1.000m) - Nachrichtlich alle formellen Spielflächen grau - Nachrichtlich alle informellen Orte grau - Nachrichtlich alle Potentialflächen grau 4.7.5 Maßnahmenpläne Die aus der Analyse abgeleiteten Maßnahmen werden in folgenden Plänen dargestellt: Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 104 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 4.7.6 - Berichtsheft Maßnahmenpläne Gesamtstadt Bochum Plan-Nummer 3.1, Maßstab 1:20.000 Darstellung: - alle formellen Spielflächen farbig unterteilt nach Dringlichkeit des Handlungsbedarfs kurzfristig (1 – 2 Jahre) mittelfristig (3 – 5 Jahre) langfristig (6 – 10 Jahre) 314246 ● ● ● Typ A langfristig mittelfristig KSP BOLZ kurzfristig SKATE JUGEND Aufgabe der Flächen Bestandserhalt / Sicherung der vorhandenen Fläche Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung der Fläche Abbildung 21: Beispieldiagramm für Maßnahmen und Zeitrahmen - 1. Priorität: Lage des informellen Ortes in mit formellen Spielflächen unterversorgten Bereichen bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz in altersgerechter Entfernung schaffen - 2. Priorität: Lage des informellen Ortes in Brachen, Baulücken, Parkanlagen, Wäldern, Kleingartenanlagen bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz im Sozialraum schaffen - 3. Priorität: alle weiteren Flächen mit informellen Orten, die nicht 1. oder 2. Priorität haben, Erhalt wäre schön, Ausgleich ist nicht notwendig (nicht im Plan dargestellt) - Potentialflächen farbig unterteilt nach Art der Fläche Brachen, Außenflächen von Kirchen, die aufgegeben werden sollen, Außenanlagen von KJFH. Plan-Nummer 3.2, Maßstab 1:20.000 Darstellung: - Je Sozialraum die fehlende Spielfläche gemessen am Qualitätsziel des Versorgungsgrads (22m² je Kind bzw. Jugendlicher) in absoluten Zahlen als Balkendiagramm. Balkenunterteilung in Größeneinheiten der herzustellenden Spielplatztypen (sowohl 400m² Typ B als auch 1.875m² Typ A) Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 105 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 4.7.6.1 Maßnahmenpläne formelle Spielflächen je Bezirk Plan Nummer 3.3.1 bis 3.3.6, Maßstab 1:10.000 Die Klassifizierung der Maßnahmen erfolgt als Darstellung in der Fläche und dazu als Diagramm für jede formelle Spielfläche: - alle formellen Spielflächen farblich unterteilt nach Spielplatz/Bolzplatz/Skateanlage/Jugendtreff in orange, Spielbereiche auf Schulhöfen in blau und Spielplätze in Kleingartenanlagen in grün Diagramm: - Objekt- bzw. Spielplatznummer - Spielplatztyp A oder B (Typ C ist nicht erfasst) - Dringlichkeit, unterteilt und farbig angelegt nach kurzfristig (1 – 2 Jahre) mittelfristig (3 – 5 Jahre) langfristig (6 – 10 Jahre) - Art der Maßnahme, dargestellt durch farbige Unterlegung Aufgabe der Fläche Bestandserhalt, qualitative Aufwertung bzw. räumliche Erweiterung - Potentialflächen farbig unterteilt nach Art der Fläche Brachen, Außenflächen von Kirchen, die aufgegeben werden sollen, Außenanlagen von KJFH. 314519 - langfristig mittelfristig KSP BOLZ kurzfristig SKATE JUGEND Nachrichtlich alle informellen Orte grau Abbildung 22: 4.7.7 Typ A Beispieldiagramm für jede formelle Spielfläche Maßnahmenpläne informelle Orte je Bezirk Plan Nummer 3.4.1 bis 3.4.6, Maßstab 1:10.000 Die Klassifizierung erfolgte als Darstellung von Symbolen auf Grundlage der Beteiligung: - alle Flächen mit informellen Orten der Sicherungspriorität 1 Lage des informellen Ortes in mit formellen Spielflächen unterversorgten Bereichen bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz in altersgerechter Entfernung schaffen Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 106 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft - alle Flächen mit informellen Orten farbig der Sicherungspriorität 2. Lage des informellen Ortes in Brachen, Baulücken, Parkanlagen, Wäldern, Kleingartenanlagen bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz im Sozialraum schaffen - sonstige Darstellung der informellen Orte wie in den Bestandsplänen. Alle weiteren Flächen mit informellen Orten, die nicht 1. oder 2. Priorität haben Erhalt wäre schon, Ausgleich ist nicht notwendig (nicht im Plan dargestellt). 4.7.8 Tabellen und Diagramme Die Tabellen und Diagramme flankieren die vorgenannten Pläne und bilden zugleich deren Datenbasis. Sie stellen die Bestandsaufnahme, die Bewertungen und die Maßnahmen spielplatzscharf dar. Sämtliche Rohdaten stehen im Programm Access zur Verfügung, welches direkt mit der digitalen Datenbank verknüpft ist. Für den direkten Datenzugriff durch den Anwender wurden die Accessdaten im Programm Excel aufbereitet und als Tabellen bzw. Excel-generierte Diagramme dargestellt. Diese Daten wurden für die im vorliegenden Text dargestellten Tabellen auf die Detailschärfe der Sozialräume und Bezirke zusammengefasst. In der konkreten Arbeit mit dem Spielleitplan kann man auf diese Datenblätter zurückgreifen und zu jedem Spielplatz bzw. zu jeder Baumaßnahme, bei der ein Spielplatz betroffen ist, ohne weitere Recherche erste Aussagen bzw. Einschätzungen hinsichtlich seiner Stellung innerhalb der Spielleitplanung machen (z.B. Ausstattung, Erneuerungsbedarf, Lage im Raum etc.). Die Spielflächenversorgung wird über eine tabellarische Ermittlung der Spielflächenversorgung je Sozialraum, Verrechnung mit dem Qualitätsziel 22m² je Kind bzw. Jugendlicher (rechnerisch ohne Rundung 22,3m²) und Berechnung des Versorgungsgrads in Prozent dargestellt. Die Bestandsdarstellung Kinderspielplätze erfolgt über eine tabellarische Erfassung der einzelnen Spielplätze entsprechend der örtlichen Bestandsaufnahme und der einzelnen Kriterien der Bewertungsbögen. Erfasst wurden: - Objektrahmendaten wie Sozialraum, Objektnummer, Adresse, Größe, Spielplatztyp, - Darstellung der 3- bzw. 5-stufigen Bewertung für Spielplatz, Bolzplatz, Skateanlage, Jugendtreff, - Fotodokumentation. Die Spielplätze in der Stadt, in Kleingartenanlagen und auf Schulhöfen werden jeweils in separaten Tabellen dargestellt. Für sämtliche Spielplatzarten wurden auf Grundlage dieser Daten Diagramme aufbereitet, die die Gewichtung der Bewertungen bezirksweise darstellen. 4.7.9 Vorhabenmatrix Die Vorhabenmatrix ist das Kernstück des Tabellenwerks. Sie fasst die Gesamtheit der Maßnahmen in tabellarischer Form zusammen und benennt spielplatzscharf die Dringlichkeit bzw. den Zeitrahmen der Maßnahme, die Art der Maßnahme und – allerdings nur generalisiert (s.o.) – Hinweise zur Aufwertung als Kurzbeschreibung aufgrund einer augenscheinlichen Einschätzung. Diese erfolgte im Rahmen der Bestandserhebung, Analyse und Qualitätszieldiskussion. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 107 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft Dargestellt werden: - Maßnahmenart (Aufgabe, Bestandserhalt / Sicherung, Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung, Neubau, Vernetzung) - Kurzbeschreibung der Maßnahme (z.B. bauliche Überarbeitung, Ausstattung qualitativ aufwerten, Fläche erweitern, Bepflanzung aufwerten, Gefahrenpunkte beseitigen) - Empfohlene Beteiligungsmethode - Zeitrahmen Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 108 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 5 Umsetzung Spielleitplan Bochum 5.1 Beschlusslage / Stand Herbst 2008 Die Spielleitplanung in der vorliegenden Fassung erfordert vor der Umsetzung in konkretes Handeln der Verwaltung den Beschluss der Politik. Im AK Spielleitplanung ist man übereingekommen, die Beschlussvorlagen sinnvoll aufzuteilen: 5.2 - Teil A Programmatischer Teil (Kapitel 1 bis 4), also Grundlagenermittlung (Kapitel 1- bis 3), die wertende Bestandsaufnahme, die Analyse, die Qualitätsziele und die Maßnahmen (Kapitel 4). Auf Grundlage der Bemessungsparameter wird zwar eine Rangfolge für Handlungsansätze in den Sozialräumen aufgezeigt, aber ohne Nennung von finanziellen Mitteln. Teil A könnte damit unabhängig von konkreten Haushaltsvorgaben vom Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden (vgl. Kapitel 3.5). - Teil B, Realisierungsteil (Kapitel 5 bis 6), also Umsetzung, Prioritäten und Integration in den Haushalt (Kapitel 5) sowie als vorgezogene Maßnahmen die Starter-Projekte (Kapitel 6). Nach Beschluss von Teil A ist die Verwaltung gehalten, auf Basis der Kapitel 5 bis 6 die Realisierung konkret vorzubereiten. Sobald Teil A vom Rat beschlossen ist, sollte die Mittelverteilung genannt und verbal argumentativ beschrieben werden. Teil B soll von der Verwaltung erstellt werden und kann dann separat vom Rat beschlossen werden. Handlungsprioritäten Die Handlungsprioritäten geben Politik und Verwaltung eine Hilfe vor, um festzulegen, welche Sozialräume prioritär versorgt werden müssen. Anhand der Tabelle wird aufgeschlüsselt, wo aufgrund der derzeitigen Spielflächenqualität in Verbindung mit dem Durchschnittsrang aus Spielflächen-Unterversorgung, Wohnungsbestand, Sozialstatus und der Fortschreibung Kinder/Jugendliche bis 2012 vorrangig Handlungsbedarf besteht. Die Dringlichkeitsrangfolge erfolgt in 5-stufiger Darstellung, wobei 5 die höchste Priorität hat. Für jeden Sozialraum mit besonderer Handlungspriorität werden Spielflächen festgelegt, die durch Extra-Mittel finanziert werden. Das sind Mittel, die die Sozialräume zusätzlich zu den festgelegten finanziellen Mitteln bekommen (vgl. Kapitel 5.3). Die Mittel können dann entweder eingesetzt werden, um Spielflächen aufzuwerten, die unter die Kategorie "kurzfristig" fallen, oder sie gehen direkt in den Neubau von Spielplätzen, wenn dies geboten ist (z.B. für nicht versorgte Bereiche). Die höchste Priorität hat der Sozialraum Gleisdreieck, gefolgt von Werne, Westenfeld, Hamme und Günnigfeld. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 109 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM Sozialraum 11 47 27 16 24 25 26 37 39 46 55 14 15 18 48 63 10 13 19 28 29 49 36 53 66 38 54 17 64 65 Gleisdreieck Werne Westenfeld Hamme Günnigfeld Wattenscheid-Mitte Leithe Gerthe Kornharpen Laer Querenburg Südinnenstadt Kruppwerke Hofstede Langendreer Weitmar-Mitte Grumme Altenbochum Riemke Höntrop Eppendorf Langendreer-Alter Bahnhof Bergen/Hiltrop Wiemelhausen/Brenschede Dahlhausen Harpen/Rosenberg Stiepel Hordel Weitmar-Mark Linden Tabelle 22: - Berichtsheft Spielflächenbewertung Bewertung der Bewertung Spielflächen für der SpielfläKinder (Spielchen für Juplätze, Spielgendliche plätze in Klein(Bolzplätze, gartenanlagen, SkateanlaSchulhöfe) gen, Jugendtreffs) Anz. Anz. Anz. Anz. Durchschnittsrang aus SpielflächenUnterversorgung, Wohnungsbestand und Sozialstatus Rang Fortschreibung Kinder (5 bis unter 18 Jahre) für die nächsten 5 Jahre Index kurzfristig Gesamt kurzfristig Gesamt 1-5 Jahr 2007 = 100 (unter 100 = sinkt, über 100 = steigt) 2 10 2 10 3 10 4 2 2 2 8 8 12 6 10 4 4 6 5 4 3 3 6 17 5 15 5 16 7 6 5 5 21 15 23 10 24 8 10 11 9 14 4 8 0 1 1 3 1 2 1 1 2 1 2 0 1 4 3 3 4 0 2 2 0 2 1 3 4 4 2 6 3 2 3 1 6 2 6 6 7 5 5 3 3 4 1 6 5,00 4,67 4,33 4,00 4,00 3,67 3,67 3,67 3,67 3,67 3,67 3,33 3,33 3,00 3,00 3,00 2,67 2,67 2,67 2,67 2,67 2,67 104 88 97 95 90 93 94 85 87 91 92 104 103 83 89 96 95 87 93 87 83 91 3 6 9 16 1 1 5 4 2,33 2,33 87 89 5 4 3 1 3 5 11 8 4 5 11 10 3 1 1 0 0 2 6 5 2 1 1 3 2,33 2,00 2,00 1,67 1,67 1,33 89 86 92 85 86 90 Handlungsprioritäten in den Sozialräumen Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 110 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 5.3 - Berichtsheft Finanzierungskonzept Die Haushaltsplanung der Stadt Bochum sieht vor, dass entsprechend derzeitiger Festlegung zukünftig jährlich 600.000 € für formelle und informelle Spielflächen zur Verfügung stehen sollen. Dieses Geld entstammt aus zwei Etats: - aus dem Spielplatzprogramm: 136.500 € - für die Grundinstandsetzung: 463.500 € Finanzielle Mittel für die Unterhaltung werden aus einem eigenen Etat bestritten, sind also ausdrücklich in der o.g. Summe nicht enthalten. Der Etat der Unterhaltung ist den aus der Spielleitplanung resultierenden Maßnahmen entsprechend anzupassen. Derzeit steht ein Betrag von 267.000 € für den Unterhalt zur Verfügung. Dies entspricht einer Summe von ca. 0,35 € pro m² Spielplatz bzw. im Mittel 727,50 € pro Platz. Diese Summe ist sehr gering angesichts der damit zu bewältigenden Aufgaben. Es lassen sich damit nur die notwendigsten Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten durchführen. Ein dauerhafter Werterhalt erscheint mit diesen Beträgen unrealistisch. Die langfristige Sicherstellung der Mittel und ihre Anpassung an den Bedarf ist daher ein wichtiger Baustein bei der Versorgung mit Spielflächen. Die Spielleitplanung hat bereits über die Definition der Versorgungsgrade bei der Spielflächenversorgung den Weg von einem allgemeinen Einwohnerbezug hin zu einem Kinderbezug genommen. Auch für die Verteilung der Mittel des Spielplatzprogramms schlägt der AK Spielleitplanung daher eine Regelung vor, die sich an der Anzahl der Kinder orientiert, und zwar in der Form, dass jeder Bezirk einen festen, anhand der jeweiligen Kinderzahlen festgelegten Sockelbetrag für Spielflächen erhalten soll. Der beträgt: 2,54 € je Kind bzw. Jugendlicher von 1-17 Jahre. Im Vergleich zur bisherigen Verteilung wären die Änderung wie folgt: Bezirk Alt Neu Differenz Mitte 33.000 € 34.000 € + 1.000 € Wattenscheid 22.600 € 28.500 € + 5.900 € Nord 14.100 € 13.800 € - 300 € Ost 19.800 € 21.400 € + 1.600 € Süd 17.800 € 18.300 € + 500 € Südwest 19.000 € 20.500 € + 1.500 € Tabelle 23: Mittelverteilung in den Bezirken Zudem soll mit Hilfe der Bemessungsparameter (vgl. 5.2) ermittelt werden, in welchen Sozialräumen prioritärer Handlungsbedarf besteht. Die ermittelten, zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel von 463.500 € für die einzelnen Sozialräume sollen den jeweiligen Bezirken zusammen mit Handlungsempfehlungen zusätzlich zu den Sockelbeträgen zur Verfügung gestellt werden. Für Projekte an informellen Orten aus dem Beteiligungsverfahren wird jährlich eine Gesamtsumme von 90.000 € bereitgestellt werden (vgl. Kapitel 6.2). Diese Summe ist Teil der vorgenannten 463.500 €. Hier geht es vor allem um Sicherungsmaßnahmen, da, wie in Kapitel 4.6.3 beschrieben, in der Regel keine baulichen Maßnahmen von Spielgeräten o.ä. umgesetzt Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 111 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft werden können (oder sollen, weil der eigentliche Reiz des informellen Spielortes erhalten bleiben soll). Sollten sich aus diesem Budget unverbrauchte Restmittel ergeben, so sind diese als Reste-Bildung für formelle Spielflächen zu verwenden. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 112 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 6 - Berichtsheft Starter-Projekte Starter-Projekte sind vorgezogene bauliche Maßnahmen, die sich aus der Spielleitplanung generieren und den Prozess der politischen und administrativen Umsetzung praktisch und beispielhaft zugleich und somit für die Bevölkerung anschaulich begleiten. Die Öffentlichkeit ist wesentlicher Bestandteil der Spielleitplanung, und die Starter-Projekte signalisieren der Öffentlichkeit, dass sich Beteiligung lohnt, dass Abstimmungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen zu greifbaren Resultaten führen. Starter-Projekte sollen den Zeitraum zwischen Bestandserfassung und ersten Maßnahmen aus dem fertigen Spielleitplan überbrücken, da der Zeitraum für Kinder und Jugendliche sonst zu groß wird und sie das Interesse an einer Mitarbeit "Spielleitplanung" verlieren könnten. Die zeitnahe Durchführung von formellen und informellen Starter-Projekten setzt so als Ergebnis erster Auswertungen wichtige „Zeichen“ für die Öffentlichkeit. 6.1 Starter-Projekte 2007 Das Finanzvolumen der Grundinstandsetzungen beträgt 463.500 € (Vgl. Kapitel 5.3). Dieser Betrag wurde in 2007 wie folgt aufgeteilt: - 360.000 € für formelle Starter-Projekte (je Bezirk 60.000 €) und - Restbetrag 103.500 € für Grundinstandsetzungen. Da die informellen Orte aus dem Beteiligungsverfahren zu dem Zeitpunkt der Planung noch nicht ausgewertet waren, wurden in 2007 ausschließlich formelle Starter-Projekte realisiert. Ihre Auswahl resultiert aus den Spielplatz-Begehungen durch das Planungsbüro der Spielleitplanung und der Endabstimmung mehreren Vorschlägen aus dem AK Spielleitplanung in den Bezirksvertretungen. Alle Starter-Projekte aus 2007 sind inzwischen realisiert und freigegeben. Zusätzlich wurden im Rahmen vom Stadtumbauprogramm West zwei Spielplätze neu gebaut und quasi ebenfalls als Starter-Projekte kommuniziert. Die Auswahl dieser beiden Spielplätze resultiert aus den Ergebnissen der Spielleitplanung und der räumlichen Abgrenzung des Stadtumbaugebietes. Im Folgenden werden die Starter-Projekte 2007 und die Projekte aus dem Stadtumbauprogramm aufgelistet: 6.1.1 Formelle Starter-Projekte 2007 Formelle Starter-Projekte in den einzelnen Bezirken: Bezirk I – Mitte: KSP Am Leisediek Bezirk II – Wattenscheid: KSP Bismarckplatz Bezirk III – Nord: KSP Winterkamp Bezirk IV – Ost: KSP Unterstraße Bezirk V – Süd: KSP Eulenbaumstraße Bezirk VI – Südwest: KSP / BMX-Bahn Holtbrügge Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 113 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 6.1.2 - Berichtsheft Stadtumbau West Bezirk I – Mitte: KSP Diekampstraße KSP Kohlenstraße 6.2 Starter-Projekte 2008 Auch in 2008 beträgt das Finanzvolumen der Grundinstandsetzung 463.500 €, was sich wie folgt aufteilt: - 360.000 € für formelle Starter-Projekte (je Bezirk 60.000 €) - 90.000 € für informelle Starter-Projekte (je Bezirk 15.000 €). Sollte der Betrag nicht aufgebraucht werden, muss der Rest für formelle Spielflächen verwendet werden (Starter-Projekte oder Grundinstandsetzung) - Restbetrag von 13.500 € für Grundinstandsetzungen Die Auswahl der Starter-Projekte 2008 resultiert wiederum aus den Spielplatz-Begehungen durch das Planungsbüro der Spielleitplanung und der Endabstimmung mehrerer Vorschläge aus dem AK Spielleitplanung in den Bezirksvertretungen. Investitionen in informelle Starter-Projekte wurden nach einer Vorauswahl von Schwerpunktbereichen durch den AK Spielleitplanung festgelegt. Diese Schwerpunktbereiche sind Flächen, wo auffällig viele informelle Orte im Beteiligungsverfahren genannt wurden. Aufgrund der Maßstabsschärfe der Spielleitplanung können in der Vorauswahl keine einzelnen Punkte sondern nur die Flächen, in denen diese Punkte liegen, benannt werden. Konkrete Maßnahmenvorschläge für die Schwerpunktbereiche erfolgen durch die Sozialraumkonferenzen, die Endabstimmung der Vorschläge erfolgt mit den Bezirksvertretungen. 6.2.1 Formelle Starter-Projekte 2008 Im Folgenden werden die in den Bezirkssitzungen beschlossenen formellen Starter-Projekte aufgelistet. Die Beteiligungsverfahren sind abgeschlossen, deren Ergebnisse finden sich in Plänen wieder, die im Kinderbüro aushängen und die Umsetzung ist in Arbeit. Formelle Starter-Projekte in den einzelnen Bezirken: Bezirk I – Mitte: KSP Max-Greve Straße Bezirk II – Wattenscheid: KSP Otto-Hahn-Straße Bezirk III – Nord: KSP Bethanienstraße Bezirk IV – Ost: KSP Eschweg / Carl-von-Ossietzky-Platz Bezirk V – Süd: KSP Falterweg Bezirk VI – Südwest: KSP Heinrich-König-Straße Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 114 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 6.2.2 - Berichtsheft Informelle Starter-Projekte 2008 Die informellen Starter-Projekte sind in den Bezirkssitzungen beschlossen worden. Die weitere Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt und dem Jugendamt, vertreten durch das Kinderbüro. Die informellen Starter-Projekte in den einzelnen Bezirken sind: Bezirk I – Mitte: Stadtteilladen Grumme: Gestaltung Unterführung Matthias-Claudius-Straße/Josephinenstraße Bezirk II – Wattenscheid: Germanenviertel: ehem. Rollschuhfläche für Kinder herrichten Bezirk III – Nord: Stadtteilladen Grumme und SitDown: mobile Spielkiste Bezirk IV – Ost: Lahariplatz Erich-Brühmann-Haus: Treffpunkt für Jugendliche JuCon: Bolzwiese Bezirk V – Süd: Streetballfläche Schattbachstraße: Hockeytor, Unterstand für Jugendliche und Jugendbänke KSP Rotteland: Aufwertung für Jugendliche und Streetballbereich neu plattieren, Jugendbank als Andockpunkt Streetwork Bezirk VI – Südwest: 6.3 Stadtteilladen Dahlhausen: Bolzwiese Am Ruhrort aufwerten Fazit Dank der gut organisierten Beteiligungen und zügigen baulichen Realisierung der StarterProjekte konnte die Spielleitplanung über die begleitende Pressearbeit einen ersten guten Eindruck in der Öffentlichkeit hinterlassen. Es hat sich somit bewährt, die politische und administrative Umsetzung entsprechend zu begleiten. Die Starter-Projekte sind, wie der Name schon sagt, Projekte, die den Start der aus der Spielleitplanung resultierenden Maßnahmen initiierten und begleiten. Sie sollen allmählich übergehen in den qualifizierten Alltag, das heißt, die Spielleitplanung selbst und ihre kontinuierliche Fortschreibung und Umsetzung muss im Fokus der Öffentlichkeit stehen und die Pionierarbeit der Starter-Projekte auf einem breiteren Boden festigen. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 115 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 7 - Berichtsheft Fazit Spielleitplan Bochum Mit der Aufstellung eines Spielleitplans für das gesamte Stadtgebiet geht Bochum – bundesweit als erste Großstadt überhaupt - neue Wege zur Verbesserung des Wohnumfelds ihrer Einwohner, besonders ihrer jungen Einwohner und deren Eltern. Die Stadt wagt die Spielleitplanung, wagt es, ein Instrument, welches ursprünglich für kleine ländliche Gemeinden entwickelt worden ist, auf einen industriell geprägten Ballungsraum zu übertragen. Im Zuge des Strukturwandels hat die Stadt Bochum erkannt, dass die kommunalen Aufgaben der Zukunft ihren Schwerpunkt in den sogenannten weichen Standortfaktoren haben werden. Ein solcher Standortfaktor, ein sehr bedeutender, ist die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen. Die Bearbeitung der Spielleitplanung war von vorneherein strukturell so angelegt, wie sie in Zukunft weiter entwickelt werden soll. Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen im Arbeitskreis Spielleitplanung, das zielorientierte Ineinandergreifen der Akteure, zu denen an dieser Stelle ausdrücklich auch die Kinder und Jugendlichen dank ihrer regen Beteiligung zählen, haben den Spielleitplan zu einem ausgereiften Instrument der Stadtplanung werden lassen. Der politische Wille ist da, dieses Instrument mit Leben zu füllen, es anzuwenden, regelmäßig zu aktualisieren und zu optimieren. Die im Zuge der Aufstellung zusätzlich bereit gestellten Mittel bezeugen eindrücklich die gewachsene Sensibilisierung für das Erfordernis eines Instruments, welches primär die Anliegen der Kinder und Jugendlichen in Bochum unterstützt. In den kommenden Jahren werden die relevanten Ämter eine übergreifende Struktur entwickeln, die sich aus dem Arbeitskreis ergeben könnte und die die Spielleitplanung weiterführt. In fünf Jahren, also in 2012/2013 sollte dann in Form eines Monitorings eine erste größere Bilanz gezogen werden. So kann die Spielleitplanung sicherstellen, dass die Stadt Bochum langfristig eine führende Stellung bei der Verbesserung der Lebensqualität und der Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einnehmen wird. Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 116 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 8 - Berichtsheft Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Sozialräumliche Verteilung der Kinder und Jugendlichen (1 bis 18 Jahre) ...... 28 Tabelle 2: Fortschreibung der sozialräumlichen Verteilung für 2012 ............................ 30 Tabelle 3: Anteil Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten je Sozialraum in Abstufungen 1 (gering) - 5 (hoch) .............................................................................. 32 Tabelle 4: Sozialstatus je Sozialraum in Abstufungen 1 (günstig) - 5 (ungünstig) ......... 34 Tabelle 5: Verteilung formelle Spielflächen auf die Sozialräume und Bezirke ................ 39 Tabelle 6: Gesamtspielfläche je Sozialraum.............................................................. 41 Tabelle 7: Bewertungsstufen Spielplätze in Sozialräumen .......................................... 47 Tabelle 8: Bewertungsstufen Spielplätze in Kleingartenanlagen in Sozialräumen ........... 49 Tabelle 9: Bewertungsstufen Ballspielplätze in Sozialräumen...................................... 51 Tabelle 10: Bewertungsstufen Ballspielplätze auf Schulhöfen in Sozialräumen ................ 53 Tabelle 11: Bewertungsstufen Skateanlagen in Sozialräumen....................................... 55 Tabelle 12: Bewertungsstufen Jugendtreffs in Sozialräumen ........................................ 58 Tabelle 13: Bewertungsstufen Spielplätze auf Schulhöfen in Sozialräumen .................... 61 Tabelle 14: Verteilung und Lage informelle Orte ......................................................... 64 Tabelle 15: Spielflächenversorgung in den Spezialräumen ........................................... 80 Tabelle 16: Fortschreibung Spielflächenversorgung in den Sozialräumen ....................... 81 Tabelle 17: Kurzeinschätzung Erreichbarkeit der Spielflächen in den Sozialräumen ......... 84 Tabelle 18: Kurzempfehlung Maßnahmen formelle Spielflächen in den Sozialräumen....... 95 Tabelle 19: Kurzempfehlung Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen in den Sozialräumen in den Sozialräumen .......................... 97 Tabelle 20: Zeitrahmen Maßnahmen formelle Spielflächen in den Sozialräumen ............. 99 Tabelle 21: Zeitrahmen Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen in den Sozialräumen .............................................................100 Tabelle 22: Handlungsprioritäten in den Sozialräumen ...............................................110 Tabelle 23: Mittelverteilung in den Bezirken..............................................................111 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 117 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 9 - Berichtsheft Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Methodik der Spielleitplanung ................................................................. 26 Abbildung 2: Sozialräume der Stadt Bochum................................................................ 26 Abbildung 3: Erhebungsbogen Spielplätze.................................................................... 43 Abbildung 4: Elternbefragung KiTa 1 ........................................................................... 85 Abbildung 5: Elternbefragung KiTa 1b ......................................................................... 86 Abbildung 6: Elternbefragung KiTa 2 ........................................................................... 86 Abbildung 7: Elternbefragung KiTa 2b ......................................................................... 86 Abbildung 8: Elternbefragung KiTa 2c ......................................................................... 87 Abbildung 9: Elternbefragung KiTa 3 ........................................................................... 87 Abbildung 10: Elternbefragung KiTa 4 ........................................................................... 87 Abbildung 11: Elternbefragung KiTa 5 ........................................................................... 88 Abbildung 12: Elternbefragung Grundschule 1................................................................ 88 Abbildung 13: Elternbefragung Grundschule 2................................................................ 89 Abbildung 14: Elternbefragung Grundschule 3................................................................ 89 Abbildung 15: Elternbefragung Grundschule 4................................................................ 90 Abbildung 16: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 1 ................................... 90 Abbildung 17: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 1 ................................... 91 Abbildung 18: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 2 ................................... 91 Abbildung 19: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 3 ................................... 92 Abbildung 20: Beispiel Diagramm für jede formelle Spielfläche........................................103 Abbildung 21: Beispieldiagramm für Maßnahmen und Zeitrahmen ...................................105 Abbildung 22: Beispieldiagramm für jede formelle Spielfläche .........................................106 Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 118 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM 10 - Berichtsheft Literaturverzeichnis AMT FÜR ENTWICKLUNGSPLANUNG (Hrsg.). 1984: Spielplatzentwicklungsplan. Untersuchung der Stadtentwicklung. 35. Bericht. Essen BESELE, SYLVIE. 1999: Pausenlust statt Schulhoffrust. Management kindgerechter Geländegestaltung. Dortmund: borgmann publishing GmbH DIN DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E.V. (Hrsg.). 1998: DIN-Taschenbuch 105. Kinderspielgeräte, Normen, Gerätesicherheitsgesetz (Sport und Freizeit 3). 4. Auflage. Berlin – Wien – Zürich: Beuth Verlag GmbH INNENMINISTERS DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.). 1974: RdErl. des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bauleitplanung vom 31.07.1974. Düsseldorf LAU, SILVIA., NERGER, HEIDE., SCHREIBER, BÄRBEL. 1997: Spielorte für Kinder. Eine Praxisanleitung zur Gestaltung öffentlicher Räume. Weinheim und Basel: Beltz Verlag MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN / MINISTERIUM FÜR BILDUNG, FRAUEN UND JUGEND (Hrsg.). 2004: Rheinland-Pfalz. Spielleitplanung. Ein Weg zur kinderfreundlichen Gemeinde und Stadt. Mainz STADT BOCHUM (Hrsg.). 1979: Flächennutzungsplan Bochum. Erläuterungsbericht. Bochum Stadt Bocholt, Spielplatzbedarfsplan 2005 – 2010, http://www.bocholt.de/intabox/medienarchive/fb23/23_spielplatzbedarfsplan_2005_2010.pdf Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 119 / 120 SPIELLEITPLANUNG BOCHUM - Berichtsheft 11 Anlagen 11.1 DVD – Spielleitplanung Bochum Auf der DVD ist das gesamte Planwerk der Spielleitplanung gespeichert. Die Bestandserfassung, Bestandsbewertung und die Maßnahmen der Spielleitplanung sind in einem georeferenzierten Informations-System (GIS) erfasst, also einem digitalen Kartenwerk (digitale Datenbank), das auf einem Server der Stadt Bochum hinterlegt und von den Arbeitsstationen der Verwaltung benutzt werden kann. Ebenfalls gespeichert sind alle aktuellen und verwendbaren Grundlagen zur Erstellung des Planwerks sowie der gesamte Plansatz im Format PDF mit Stand Oktober / November 2008. Die Datenstruktur der DVD ist dem Textteil als DIN A3 Blatt "Spielleitplanung Datenstruktur GIS" beigefügt. 11.2 Planwerk – Spielleitplanung Bochum (Papierform) Gedrucktes Planwerk der Spielleitplanung als Ausdruck der auf der DVD befindlichen Dateien im PDF-Format (vgl. 11.1) mit Stand der Spielleitplanung Oktober / November 2008. Das Planverzeichnis des Planwerks ist dem Textteil als DIN A3 Blatt "Planverzeichnis" beigefügt. 12 Impressum Die Spielleitplanung wurde erstellt im Auftrag der Stadt Bochum von: Landschaft planen + bauen NRW GmbH Königswall 1-3 44137 Dortmund www.lpb-nrw.de Telefon: Telefax: E-Mail: 0231-477 34 94-0 0231-477 34 94-9 info@lpb-nrw.de AG Dortmund, HRB 16280, Geschäftsführer: Ralf Wegner, Thomas Mielke, Hellmut Neidhardt Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008 120 / 120