Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Spielleitplan.pdf
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5,5 MB
Erstellt
26.12.14, 14:13
Aktualisiert
28.01.18, 07:46
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Spielleitplanung
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Spielleitplanung Stadt Bochum
Aufgestellt vom Arbeitskreis Spielleitplanung der Stadt Bochum
Verfasst vom Büro Landschaft planen + bauen NRW GmbH
Beschlossen vom Rat der Stadt
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
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Berichtsheft
Inhaltsverzeichnis
1
Vorwort / Anlass...........................................................................................7
1.1
Einleitung........................................................................................................ 8
1.2
Begriffsdefinitionen .......................................................................................... 9
2
Spielleitplanung .......................................................................................... 11
2.1
Spielleitplanung – Was ist das? ........................................................................ 11
2.2
Spielleitplanung – verbindliches Instrument der Stadtplanung ............................. 11
2.3
Spielleitplanung – Fortschreibungspflicht........................................................... 12
2.4
Spielleitplanung – Beteiligungsmethoden .......................................................... 12
2.4.1
Beteiligungsmethoden - Bestandserfassung....................................................... 13
2.4.2
Beteiligungsmethoden - Umsetzung von Maßnahmen ......................................... 14
2.5
Spielleitplanung – Was bringt das für die Stadt Bochum? .................................... 14
2.6
Spielleitplanung - die Jugend von heute ... ........................................................ 15
2.6.1
2.6.1.1
2.6.1.2
2.6.1.3
Ergebnisse des Arbeitskreises “auffällige Jugendgruppen in den Stadtteilen“ ......... 15
Ausgangslage ................................................................................................ 15
Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe........................................................ 16
Maßnahmen von Polizei und Ordnungsamt ........................................................ 17
2.6.2
2.6.2.1
2.6.2.2
2.6.2.3
2.6.2.4
2.6.2.5
Spielplatzpatenschaften in Bochum .................................................................. 17
Ziele: Bürgerschaftliches Engagement / Attraktivität der Spielflächen ................... 17
Konzeption und Bochumer Praxis ..................................................................... 18
Welche Aufgaben hat ein Spielplatzpate? .......................................................... 18
Aktueller Stand des Projektes (Juli 2008) .......................................................... 19
Rückblick auf die Entwicklung im Jahr 2007....................................................... 19
3
Spielleitplanung – Rechtliche Grundlagen ................................................... 20
3.1
Internationales Recht ..................................................................................... 20
3.1.1
UN-Kinderrechtskonvention ............................................................................. 20
3.1.2
Agenda 21 .................................................................................................... 21
3.2
Nationales Recht ............................................................................................ 21
3.2.1
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) .............................................................. 21
3.2.2
Baugesetzbuch (BauGB) ................................................................................. 21
3.3
Landesrecht .................................................................................................. 22
3.3.1
Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ...................... 22
3.3.2
Runderlass des Innenministers NRW vom 31.07.1974 ........................................ 22
3.4
DIN Normen .................................................................................................. 23
3.5
Stellung der Spielleitplanung in der Bauleitplanung ............................................ 23
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4
Spielleitplan Bochum .................................................................................. 24
4.1
Aufgabenstellung ........................................................................................... 24
4.1.1
Methodik....................................................................................................... 24
4.1.2
Grundlagenermittlung..................................................................................... 26
4.2
Bestandserfassung – Sozialdaten ..................................................................... 27
4.2.1
Einleitung...................................................................................................... 27
4.2.2
Bevölkerungsstruktur ..................................................................................... 27
4.2.3
Bevölkerungsstruktur – Status quo................................................................... 27
4.2.4
Bevölkerungsstruktur – Fortschreibung bis 2012 ................................................ 29
4.2.5
Wohnungsbestand.......................................................................................... 31
4.2.6
Sozialstatus................................................................................................... 33
4.2.7
Fazit Bestandserfassung Sozialdaten ................................................................ 35
4.3
Bestandserfassung – formelle und informelle Spielflächen ................................... 36
4.3.1
Einleitung...................................................................................................... 36
4.3.2
Gutachterliche Begehung und Bewertung der formellen Spielflächen..................... 36
4.3.3
Spielflächenverteilung in den Sozialräumen ....................................................... 36
4.3.4
Spielflächengröße in den Sozialräumen ............................................................. 39
4.3.5
Begehung mit Erhebungsbogen und Fotodokumentation ..................................... 41
4.3.6
Bewertung formelle Spielflächen ...................................................................... 44
4.3.7
Kinderspielplätze............................................................................................ 44
4.3.8
Ballspielflächen .............................................................................................. 49
4.3.9
Skateanlagen ................................................................................................ 53
4.3.10
Jugendtreffs .................................................................................................. 55
4.3.11
Spielplätze auf Schulhöfen .............................................................................. 58
4.3.12
Potenzialflächen ............................................................................................. 61
4.3.13
Beteiligungsverfahren ..................................................................................... 61
4.3.14
Methodik der Beteiligung................................................................................. 62
4.3.15
Probleme bei der Durchführung ....................................................................... 62
4.3.16
Auswertung................................................................................................... 63
4.3.17
Begleitende Kinderwebsite .............................................................................. 64
4.3.18
Fazit Bestandserfassung formelle und informelle Spielflächen .............................. 65
4.4
Qualitätsziele der Spielleitplanung .................................................................... 67
4.4.1
Leitbild der Spielleitplanung............................................................................. 67
4.4.2
Qualitätsziele der Methodik ............................................................................. 68
4.4.3
Qualitätsziel – Verbindlichkeit der Spielleitplanung ............................................. 68
4.4.4
Qualitätsziel – Fortschreibung der Spielleitplanung ............................................. 68
4.4.5
Qualitätsziel – Öffentlichkeitsarbeit .................................................................. 68
4.4.6
Qualitätsziel – Beteiligung ............................................................................... 69
4.4.7
Qualitätsziele der Versorgung .......................................................................... 70
4.4.8
Qualitätsziel – Größe der Spielflächen ............................................................... 70
4.4.9
Qualitätsziel – Spielflächengestaltung und -ausstattung ...................................... 72
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4.4.10
Qualitätsziel – Spielflächen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ............... 74
4.4.11
Qualitätsziel – Spiel- und Aufenthaltsflächen für Jugendliche ............................... 74
4.4.12
Qualitätsziel – Naturerlebnisflächen .................................................................. 75
4.4.13
Qualitätsziel – Pflege und Unterhaltung von Spielflächen..................................... 76
4.4.14
Qualitätsziel - Betreuung der Spielplätze ........................................................... 76
4.4.15
Qualitätsziel – Erreichbarkeit und Vernetzung .................................................... 77
4.4.16
Fazit Qualitätszielkonzeption ........................................................................... 77
4.5
Bestandsbewertung ........................................................................................ 78
4.5.1
Einleitung...................................................................................................... 78
4.5.2
Spielflächenversorgung................................................................................... 78
4.5.3
Status quo (Stand 2007)................................................................................. 78
4.5.4
Erwartete Bevölkerungsentwicklung bis 2012 .................................................... 80
4.5.5
Bewertung formelle Spielflächen ...................................................................... 82
4.5.6
Erreichbarkeit und Vernetzung von Spielflächen ................................................. 82
4.5.7
Auswertung Beteiligungsverfahren ................................................................... 85
4.5.8
Elternbefragung Kindertageseinrichtung (Altersgruppe 0 bis 6 Jahre) ................... 85
4.5.9
Kinderbefragung Grundschule (Altersgruppe 6 bis 10 Jahre)................................ 88
4.5.10
Beteiligung der Jugendlichen und älteren Kinder ................................................ 90
4.5.11
Fazit Bestandsbewertung ................................................................................ 92
4.6
Maßnahmen .................................................................................................. 93
4.6.1
Maßnahmen formelle Spielflächen .................................................................... 93
4.6.2
Beschreibung der Maßnahmenarten.................................................................. 93
4.6.3
Aufgabe von Spielflächen ................................................................................ 93
4.6.4
Bestandserhalt / Sicherung von Spielflächen ..................................................... 93
4.6.5
Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung von Spielflächen......................... 93
4.6.6
Neubau von Spielflächen ................................................................................. 94
4.6.7
Maßnahmen formelle Spielflächen innerhalb der Sozialräume .............................. 94
4.6.8
Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen .............. 95
4.6.9
Zeitrahmen Umsetzung Maßnahmen formelle Spielflächen .................................. 97
4.6.10
Zeitrahmen formelle Spielflächen innerhalb der Sozialräume ............................... 98
4.6.11
Zeitrahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen ............... 99
4.6.12
Maßnahmen informelle Orte ...........................................................................100
4.6.13
Spielflächenvernetzung ..................................................................................101
4.6.14
Fazit............................................................................................................101
4.7
Spielleitplan ................................................................................................ 102
4.7.1
Einleitung.....................................................................................................102
4.7.2
Bestandspläne ..............................................................................................102
4.7.2.1 Bestandsplan Gesamtstadt Bochum.................................................................102
4.7.2.2 Bestandspläne formelle Spielflächen je Bezirk...................................................102
4.7.3
Bestandsplan informelle Orte je Bezirk.............................................................103
4.7.4
Analyseplan..................................................................................................104
4.7.4.1 Analyseplan Gesamtstadt Bochum...................................................................104
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.7.5
-
Berichtsheft
Maßnahmenpläne..........................................................................................104
4.7.6
Maßnahmenpläne Gesamtstadt Bochum...........................................................105
4.7.6.1 Maßnahmenpläne formelle Spielflächen je Bezirk ..............................................106
4.7.7
Maßnahmenpläne informelle Orte je Bezirk.......................................................106
4.7.8
Tabellen und Diagramme ...............................................................................107
4.7.9
Vorhabenmatrix ............................................................................................107
5
Umsetzung Spielleitplan Bochum .............................................................. 109
5.1
Beschlusslage / Stand Herbst 2008 ................................................................ 109
5.2
Handlungsprioritäten .................................................................................... 109
5.3
Finanzierungskonzept ................................................................................... 111
6
Starter-Projekte ........................................................................................ 113
6.1
Starter-Projekte 2007................................................................................... 113
6.1.1
Formelle Starter-Projekte 2007.......................................................................113
6.1.2
Stadtumbau West .........................................................................................114
6.2
Starter-Projekte 2008................................................................................... 114
6.2.1
Formelle Starter-Projekte 2008.......................................................................114
6.2.2
Informelle Starter-Projekte 2008 ....................................................................115
6.3
Fazit........................................................................................................... 115
7
Fazit Spielleitplan Bochum ........................................................................ 116
8
Tabellenverzeichnis .................................................................................. 117
9
Abbildungsverzeichnis .............................................................................. 118
10
Literaturverzeichnis .................................................................................. 119
11
Anlagen..................................................................................................... 120
11.1
DVD – Spielleitplanung Bochum ..................................................................... 120
11.2
Planwerk – Spielleitplanung Bochum (Papierform) ............................................ 120
12
Impressum ............................................................................................... 120
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Das Spiel ist die Berufstätigkeit des Kindes, es ist die Voraussetzung für eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.
Alfred Adler
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
1
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Berichtsheft
Vorwort / Anlass
Unterschrift und Bild
Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
1.1
-
Berichtsheft
Einleitung
Spielen und Bewegen sind Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen - und letztlich von
allen Menschen. Dass Spielen und Bewegen unbedingte Voraussetzungen für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung sind, wird heutzutage niemand mehr ernsthaft in Frage stellen. Der gesunde Menschenverstand sagt es, und in der wissenschaftlichen Literatur ist es
hinreichend belegt.
Kinder und Jugendliche brauchen Räume im Freien, um sich dort zu bewegen und um sich
selbst mit allen Sinnen – Hören, Sehen, Riechen, Tasten, Fühlen – zu erfahren. Fehlen diese
Räume, führt das zu Bewegungs- und Konzentrationsschwierigkeiten, die die körperlichen,
geistigen und seelischen Entwicklungspotenziale einschränken1.
Die Realität sieht jedoch anders aus: Flächen für Kinder und Jugendliche verschwinden oder
werden auf ein Minimum reduziert. Andere Ansprüche haben meist Vorrang. Spielräume gelten als verzichtbarer "Luxus", der gegenüber scheinbar ökonomisch bedeutsameren Nutzungen schwer zu halten ist. Durch die Ausdehnung der Städte, städtebauliche Verdichtungen
und ein stetig wachsendes Verkehrsaufkommen mit dem entsprechenden Raumbedarf gibt es
immer weniger Freiflächen für Kinder und Jugendliche zum Spielen. Unser Nachwuchs wird
auf - an den natürlichen Bedürfnissen gemessen - wenige Spielflächen verdrängt, die nach
den Vorstellungen von Erwachsenen geplant wurden und welche die Spielmöglichkeiten früherer Generationen nur schwer ersetzen können. Häufig fehlen sogar diese Spielflächen oder
sind in einem so schlechten Zustand, dass sie nicht mehr zum Spielen geeignet sind. Das
führt dazu, dass viele Kinder und Jugendliche keinen Spielplatz in altersgerechter Entfernung
erreichen können2.
Viele Kinder und Jugendliche weisen erhebliche Defizite in Motorik und Sensorik auf, was sich
wiederum negativ auf Intelligenz, Sozialverhalten und feinmotorische wie intellektuelle Fähigkeiten auswirkt. Die Defizite im motorischen Bereich stellen langfristig Gesundheitsrisiken dar.
Die Haltungsschäden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Übergewicht und geringe Ausdauer bei Kindern und Jugendlichen sind längst ebenso im Blickfeld der Öffentlichkeit wie die
Defizite im Lesen, Schreiben und Rechnen3.
Dem lässt sich nur durch die Bereitstellung und Sicherung von umfassenden Bewegungs- und
Spielangeboten entgegenwirken. Dies gilt nicht nur für Spielplätze, sondern auch für informelle, selbst eroberte Flächen in der Nähe der Wohnung. Jugendliche brauchen attraktive Außenräume, an denen sie sich mit Gleichaltrigen treffen können, also Plätze, Brachen oder Grünflächen, die Spiel, Kommunikation und Bewegung ermöglichen4.
Gemessen an diesem Anspruch werden die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Stadtplanung nicht genügend beachtet. Daher ist es zunehmend wichtig,
dass die politischen Entscheidungsträger, die Planer und die Mitarbeiter der Jugendhilfe qualifiziert und strukturiert auf die Entwicklung geeigneter Spielräume hinwirken können. Die
Spielleitplanung ist das Instrument, das ihnen dazu an die Hand gegeben wird.
1
vgl. Ministerium für Umwelt und Forsten / Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend 2004, 9; vgl. auch:
LAU, NERGER et al. 1997, 9
2
vgl.: AMT FÜR ENTWICKLUNGSPLANUNG 1984, 1
3
vgl.: LAU, NERGER et al. 1997, 9
4
vgl.: Ministerium für Umwelt und Forsten / Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend 2004, 7; vgl. auch
LAU, NERGER et al. 1997, 9
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
1.2
-
Berichtsheft
Begriffsdefinitionen
Spielleitplanung
Methode der Stadtplanung, um die Ansprüche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spiel- und Aufenthaltsflächen innerhalb der Planungshierarchie verbindlich festzuschreiben. Der Begriff der Spielleitplanung meint den Prozess der Erfassung der Ansprüche und Problemstellungen sowie der Entwicklung von stadtplanerischen Lösungsansätzen und Qualitätszielen, bezogen auf formelle und informelle Spielflächen unter
Zuhilfenahme von Kenndaten aus der Stadtplanung, der Bevölkerungsstatistik, örtlichen Bestandserfassungen und Beteiligungsverfahren.
Spielleitplan
Planwerk der Spielleitplanung. Die Bestandserfassung, Bestandsbewertung und die Ziele der
Spielleitplanung sind in einem georeferenzierten Informations-System (GIS) erfasst, also einem digitalen Kartenwerk (digitale Datenbank), das auf einem Server der Stadt Bochum hinterlegt und von den Arbeitsstationen der Verwaltung benutzt werden kann. Das digitale Format ermöglicht einen vielseitigen Zugriff auf die Informationen ohne den Aufwand hoher
Druck- und Verteilungskosten sowie die zeitnahe Aktualisierung des Spielleitplans im Zuge der
Fortschreibung. Der Spielleitplan Bochum bildet das gesamte Gebiet der Stadt Bochum ab.
Formelle Spielorte
Alle frei zugänglichen öffentlichen und halböffentlichen Spielflächen, die als solche ausgewiesen sind und als solche unterhalten werden. Dies sind Spielplätze (auch Spielplätze in Wohnsiedlungen, diese werden jedoch in der Spielleitplanung – noch – nicht näher betrachtet),
Spielplätze in Kleingartenanlagen, Spielplätze auf Schulhöfen, Ballspielplätze, Skateanlagen,
ferner Spielpunkte und Trimm-Dich-Pfade.
Informelle Spielorte
Alle Spielflächen, die nicht den Kriterien der formellen Spielorte entsprechen, die aber von
Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden. Es kann sich dabei um öffentliche, aber auch
um private Flächen handeln, wie Baulücken, Brachen oder Höfe. Nicht gemeint sind privatwirtschaftlich betriebene Spielorte wie Indoor-Spielhallen.
Altersdefinitionen für Kinder und Jugendliche
Die Jugendhilfe betrachtet die Altersgruppe der bis 27-jährigen, daher wird in der Spielleitplanung stellenweise auf diese Zahl verwiesen. De facto orientiert sich die Spielleitplanung an
den Kindern und Jugendlichen, die per rechtlicher Definition noch nicht volljährig, also unter
18 Jahre alt sind. In den im Text aufgeführten Erläuterungen meint die Definition bis 18 also
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die Definition bis 11 also bis zur Vollendung des 11.
Lebensjahrs.
Sozialraum / Bezirk / Stadt
Die Spielleitplanung arbeitet in ihrer Ausdifferenzierung auf den Ebenen der Gesamtstadt, der
6 Stadtbezirke und der 30 Sozialräume.
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
AK Spielleitplanung
Von der Stadt Bochum initiiertes Gremium zur Erstellung der Spielleitplanung.
Ihm gehören an:
- das Jugendamt
- das Kinderbüro (gehört zum Jugendamt)
- das Grünflächenamt
- das Stadtplanungsamt
- die Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung
- ein externes Gutachter- und Planungsbüro
Spielplatztypen:
Die Spielplatztypen werden unterscheiden nach:
- Spielplatztyp A für die Alterstufe 0-18 Jahre
- Spielplatztyp B für die Alterstufe 0-11 Jahre
- Spielplatztyp C für die Alterstufe 0-5 Jahre.
Der Spielplatztyp C betrifft Spielplätze, die von privater Seite im Wohnungsbau anzulegen
sind. Sie wurden nicht im Rahmen der Spielleitplanung untersucht.
Kinderbüro
Einrichtung der Stadt Bochum als unbürokratische Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit
vielfältigen Angeboten der Beratung, Hilfe und Unterstützung in allen Lebenslagen.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
2
Spielleitplanung
2.1
Spielleitplanung – Was ist das?
Der Spielleitplan ist die Fortschreibung des bislang gültigen Spielflächenentwicklungsplans und
wird diesen in Zukunft ersetzen.
Die Spielleitplanung ist eine 1999 in Rheinland-Pfalz entwickelte Methode der Stadtplanung,
um die Ansprüche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spiel- und Aufenthaltsflächen innerhalb der Planungshierarchie verbindlich festzuschreiben. Dabei werden ausdrücklich nicht nur ausgewiesene Spielflächen wie Spielplätze
und Ballspielplätze (sog. Bolzplätze) betrachtet, sondern auch die sogenannten informellen
Spielorte, also die Orte in der Stadt, an denen sich Kinder und Jugendliche unorganisiert treffen und ihre Freizeit verbringen. Insbesondere Letztere lassen sich nur über eine intensive
Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfassen. Das bedeutet, dass die Beteiligung der Betroffenen ein zentrales Kernanliegen der Spielleitplanung ist.
Der Spielleitplan Bochum bildet als digitale Datenbank das gesamte Gebiet der Stadt Bochum
ab und vernetzt parzellenscharfe Informationen über den Bestand mit aktuellen Befragungen
und Erhebungen unter Kindern und Jugendlichen, mit statistischen Sozialdaten sowie mit strategischen, stadtweit gültigen Qualitätszielen.
Die Verankerung der Spielleitplanung in der Bauleitplanung führt zu einer Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Stadtplanung. Sie wird in zukünftigen Prozessen der
Stadtentwicklung im Kontext mit anderen Gutachten eine Entscheidungsgrundlage für die
Verwaltung (Jugendamt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Umwelt- und Grünflächenamt) sein.
Im Detail liefert die Spielleitplanung den Rahmen für die Analyse und Bewertung der formellen und informellen Spiel- und Aufenthaltsbereiche der Kinder und Jugendlichen im Bochumer
Stadtgebiet. Sie ist ein flächendeckendes Gerüst aus Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes und zugleich definiert sie über entsprechende Qualitätsziele auf der
Stadtebene den Soll-Zustand. Dieser wird jedoch differenzierter betrachtet als der früher ausreichende allgemeine Standard einer flächendeckenden Versorgung (Gießkannenprinzip).
Stattdessen führt die Spielleitplanung zu einer fundierten Einzelbetrachtung jedes Sozialraums
/ Bezirks und zu einer strukturierten, auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und
auch mit ihnen abgestimmten individuellen Planung. Das Setzen von Prioritäten und damit der
effektivere Einsatz finanzieller Mittel führt zu größtmöglicher planerischer Schärfe und dient
zugleich der Verhinderung von Fehlinvestitionen.
Eine verstärkte Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit ihren Freiräumen schützt diese
vor Missbrauch und sichert langfristig ihre Attraktivität. Die daraus resultierende, schon seit
längerem praktizierte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Planung wird konsequent
weiter entwickelt und gleichrangig neben andere Nutzungen und Ansprüche wie Wohnen, Verkehr, Handel oder Naturschutz gesetzt.
2.2
Spielleitplanung – verbindliches Instrument der Stadtplanung
Die Stadt Bochum geht bei der Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen deutlich
über die gesetzlichen Rahmenbedingen hinaus. Der Beschluss der Ziele und Maßnahmen der
Spielleitplanung durch den Rat der Stadt führt als kommunale Selbstverpflichtung zu einer
dauerhaft bindenden Wirkung für alle Fachämter und Entscheidungsträger. Die Spielleitplanung bekommt somit einen Status wie zum Beispiel der Masterplan Einzelhandel der Stadt
Bochum.
Eine gutachterliche / spielleitplanerische Stellungnahme ist als Element der bauleitplanerischen Bearbeitung von Vorhaben zu integrieren. Die in der Spielleitplanung definierten Quali-
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
tätsziele sind damit neben anderen Gutachten und Stellungnahmen eine gleichrangige Entscheidungsgrundlage, um Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen qualifiziert
in den Abwägungsprozess einzubinden. Für Bauprojekte und Bebauungspläne werden die Informationen, ob wichtige Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen betroffen sind und welche Maßnahmen bei Planungen im Hinblick auf Kinder und Jugendliche zu treffen sind, von Anfang an in den Planungsprozess eingepflegt. Das muss dann auch
bedeuten, dass, wenn Spielflächen aufgrund von Vorhaben verloren gehen, diese adäquat
ausgeglichen werden.
Weiterhin bedeutet die Verbindlichkeit der Spielleitplanung, dass die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung für kurz-, mittel- und langfristige Projekte und
Vorhaben zur Verfügung gestellt werden.
Die Spielleitplanung steht noch am Anfang. So wie Natur- und Umweltschutz heute unverzichtbarer Bestandteil der Stadtplanung sind und über vorgeschriebene Bilanzierungsverfahren für jeden Verlust einen Ausgleich bedingen, so sollte in Zukunft auch der Spielwert von
Flächen ähnlich qualifiziert bewertet und ggf. ausgeglichen werden müssen.
2.3
Spielleitplanung – Fortschreibungspflicht
Die hiermit vorgelegte Spielleitplanung ist kein in sich abgeschlossenes Gutachten, kein fertiger Leitfaden. Sie ist vielmehr als Weichenstellung zu verstehen, als Prozess. Die Dynamik der
Stadtentwicklung erfordert ein konsequentes und kontinuierliches Fortschreiben, ein regelmäßiges Monitoring und damit eine auch personelle Institutionalisierung der Spielleitplanung
innerhalb der Verwaltung.
Die Veränderungen im Bestand müssen kontinuierlich eingearbeitet werden. Der Spielleitplan
ist ein auf allen Ebenen der Entscheidungshierarchie wirksames Planungswerkzeug. Er informiert über die stadträumliche Verteilung und Attraktivitätseinstufung der Spielräume ebenso
wie über das einzelne Gerät auf dem einzelnen Spielplatz. Er verbindet also Planungs- mit
Betriebs- und Unterhaltungsaspekten und fasst damit auch bestehende Dokumentationen
unter seiner Leitung zusammen.
Neben der kontinuierlichen inhaltlichen Fortschreibung der digitalen Datenbank ist der Spielleitplan in einem Abstand von 5 Jahren Spielleitplanung von einem Gremium verschiedener
Fachämter hinsichtlich folgender Fragen zu verifizieren, sofern gravierende Neuerungen nicht
eine frühere Überarbeitung erfordern:
-
was hat sich getan / welche Maßnahmen wurden realisiert?
-
sind die Vorgaben, Zielsetzungen und Leidbilder aktuell?
-
wie sieht der demographische Wandel aktuell aus?
Die bei diesem Monitoring erfassten Veränderungen sind in der Spielleitplanung als „Ergänzende Beschreibung zum beschlossenen Spielleitplan“ zu formulieren und wiederum vom Rat
der Stadt Bochum beschließen zu lassen.
2.4
Spielleitplanung – Beteiligungsmethoden
Noch dynamischer als die Stadtentwicklung ist der demographische Wandel unter den Kindern
und Jugendlichen. Die mit der hiermit vorgelegten Spielleitplanung aufgeführte umfangreiche
Befragung ist kontinuierlich zu ergänzen und zu aktualisieren. Die Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen ist bei der Bestandserfassung - und dazu zählen auch die informellen Orte ebenso wichtig wie bei der Umsetzung von neuen Maßnahmen (z.B. Starter-Projekte).
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-
Berichtsheft
Die naturgemäß andere Zeitwahrnehmung von Kindern erfordert dabei auch einen anderen
Rhythmus der Beteiligung. Langfristige Aspekte sollten vor aktuellen Projekten in den Hintergrund treten. Es nützt einem Kind wenig, wenn es weiß, dass seine Wünsche in fünf Jahren vielleicht - realisiert werden. Aber auch unumgängliche Verzögerungen wie bei der konkreten
Planung von Spielplätzen aufgrund der vorgegebenen Fristen bei Mittelfreigaben, Ausschreibungsfristen und Vergabeverfahren sollten möglichst in kurzen Intervallen durch provisorische, symbolische Aktionen überbrückt werden, damit das Interesse an der Sache nicht verloren geht.
Kinder und Jugendliche sind die Experten für ihre konkreten Spielsituationen. Sie können,
richtig befragt, Planern und Entscheidungsträgern wichtige Ratschläge und Hinweise geben.
Zugleich schützt die Beteiligung vor Vandalismus: was Kinder und Jugendliche selbst geschaffen haben, zerstören sie seltener.
Die Spielleitplanung gibt die Rahmenbedingungen der Beteiligung vor. Die Organisation der
Verfahren und auch ihre wirtschaftliche Machbarkeit müssen im Detail noch entwickelt werden. Die im Folgenden genannten Aspekte bilden dazu die Grundlagen. Sie unterteilen sich in
zwei Zielrichtungen der Befragung: erstens, wie empfinden Kinder und Jugendliche ihre derzeitige Spielsituation (Bestandserfassung Spielplätze und informelle Spielorte) und zweitens,
wie soll ein konkretes Vorhaben realisiert werden, dass es größtmöglich den Bedürfnissen der
Kinder und Jugendlichen entspricht.
2.4.1
Beteiligungsmethoden - Bestandserfassung
Die Spielleitplanung ist ursprünglich für die Erfassung, Bewertung und Planung von kleinen
Gemeinden oder Ortsteilen mit größtenteils weniger als 10.000 Einwohnern entwickelt worden. Für die Stadt Bochum mussten daher Methoden entwickelt werden, die das 30- bis 50fache leisten, ohne dass sich der Aufwand in gleicher Größe potenziert. Mithilfe von geschulten Multiplikatoren (Sozialraumkonferenzen, Lehrern, Jugendarbeit etc.) konnten dabei die
ursprünglich entwickelten Formen der Beteiligung weitgehend übernommen und weiterentwickelt werden.
1.
2.
5
Streifzüge:
-
mit einer begrenzten Anzahl an Kindern und Jugendlichen
-
Alter 10 – 14 Jahre
-
Kinder gewähren Erwachsenen Einblick in ihre Lebens- / Spielwelt
-
Routen, Ziele und Dauer werden maßgebend von den Kindern bestimmt
-
Bildliche Dokumentation der besuchten Orte
Schriftliche Befragung:
-
Vorzugsweise in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kinder- und Jugendfreizeithäusern, Sozialraumkonferenzen
-
Alter 0 – 275 Jahre (Kindergartenkinder stellvertretend durch die Eltern)
-
Befragung mit Hilfe von altersgerechten Fragebögen und Kartenmaterial zum Einzeichnen und Markieren wichtiger Orte der Kinder und Jugendlichen
-
Auswertung der Antworten und der kartographischen Daten durch die Fachplanung
Die Altersgruppe ist gem. Definition des Jugendhilfegesetzes bis 27 Jahre zu erfassen.
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
2.4.2
-
Berichtsheft
systematische Sortierung der freie Antworten (Fragebögen), Bildung von Sammelbegriffen und Gewichtung der Antworten nach Anzahl der Nennungen
Beteiligungsmethoden - Umsetzung von Maßnahmen
Die gemeinsame Planung mit Kindern und Jugendlichen erfordert die interdisziplinäre Zusammenarbeit des Planers mit Eltern und Pädagogen ebenso wie mit den Kindern. Gerade Letzteren muss man mit dem gebührenden Respekt vor ihren Ansprüchen begegnen, auch und gerade dann, wenn diese nicht wie gewünscht umgesetzt werden können. Die Kunst der Planung
zeigt sich (wie in jedem anderen Planungsprozess auch) darin, wie gut man "zwischen den
Zeilen" den Kern der Aussagen zu erfassen vermag. Selten haben Planungsbeteiligte ein konkretes Design der Anlage vor Augen. Aber immer kann man hinter konkreten Wünschen das
eigentliche sinnliche Bedürfnis erkennen, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Spielumgebung
ausleben wollen. Aufgabe des professionellen Planers ist es, diesen Bedürfnissen im interaktiven Prozess eine Form zu geben.
3.
4.
Planungswerkstatt:
-
Gestaltungsideen der Kinder und Jugendlichen für konkrete Flächen wie Spielplätze,
Schulhofe, Grünzüge
-
Alter 6 – 27 Jahre
-
Bau eines Modells oder Zeichnen eines Lageplans
Mitbauaktionen:
-
Mitgestaltung von naturnahen Spielräumen oder Schulhöfen
-
Alter 6 – 27 Jahre
-
Leicht erlernbare / durchführbare Tätigkeiten um Erfolgserlebnisse bei den Kindern
und Jugendlichen sicher zu stellen
-
Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und Verhinderung / Minderung von Vandalismus
2.5
Spielleitplanung – Was bringt das für die Stadt Bochum?
Im interkommunalen Wettbewerb setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass neben
der Sicherung von so genannten "harten" Standortfaktoren wie Gewerbe- und Verkehrsinfrastruktur mindestens gleichwertig die "weichen" Standortfaktoren zu betrachten sind, die sich
unter den Begriff "Lebensqualität" zusammenfassen lassen. Erweitert man diesen Anspruch
noch um das Attribut der "Nachhaltigkeit", dann kommt man schnell zu dem Schluss, dass
eine Kommune nur dann im Wettbewerb bestehen kann, wenn sie ihren Bürgern langfristig
und dauerhaft, das heißt im Wandel der Generationen, eine Heimat sein kann.
Die Identifikation mit der persönlichen Heimat beginnt in der Kindheit. Die Spielleitplanung ist
ein wesentlicher Baustein, um die Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit ihrer gebauten und ungebauten Umgebung zu stärken. Sie will die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen von Anfang an in die Stadtplanung integrieren und so deren Situation in Bochum
kurz-, mittel- und langfristig verbessern.
Folgende Ziele sollen dabei erreicht werden:
-
gesunde, eigenständige und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen durch Sicherung, Entwicklung und Vernetzung vielfältiger Außenräume,
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
-
Sicherung der formellen und informellen Spiel- und Aufenthaltsbereiche von Kindern
und Jugendlichen,
-
Bereitstellung neuer Angebote für Kinder und Jugendliche,
-
Bedarfsgerechte Entwicklungsplanung,
-
Effektiverer Mitteleinsatz und Minderung von Fehlinvestitionen, da Maßnahmen mit
den Bedürfnissen der Kinder und Jugendliche abgestimmt sind,
-
Minderung des Vandalismus durch Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und die
damit verbundene erhöhte persönliche Identifikation, dadurch Minderung von Folgekosten,
-
Nachhaltige Entwicklung des Lebens- und Wohnumfeldes durch Verknüpfung ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange,
-
und nicht zuletzt ein Imagegewinn für die Gesamtstadt - „kinderfreundliche Stadt Bochum“
2.6
Spielleitplanung - die Jugend von heute ...
Die beiden folgenden Exkurse (2.6.1 und 2.6.2) sollen verdeutlichen, warum es so wichtig ist,
in einer integrativen, ganzheitlichen Form auf die Kinder und Jugendlichen in der Stadt einzugehen. Auf sehr unterschiedliche Art und Weise werden hier Aspekte desselben Problems behandelt: Immer weniger für Kinder und insbesondere für Jugendliche nutzbare Freiräume führen dazu, dass Jugendliche vermehrt dahin ausweichen, wo sie "unerwünscht" sind (öffentliche Plätze, Straßen, Grünanlagen etc.) oder wo sie definitionsgemäß "zu alt" sind (Kinderspielplätze). Zwangsläufig führen solche "Fremdnutzungen" zu Aggressionen und Konflikten.
Dies gilt umso mehr, als dass es kaum Orte in der Stadt gibt, an denen Jugendliche nicht unerwünscht und nicht zu alt sind.
2.6.1
Ergebnisse des Arbeitskreises “auffällige Jugendgruppen in den Stadtteilen“
2.6.1.1 Ausgangslage
Im Mai 2008 initiierte das Jugendamt einen Arbeitskreis im Rahmen der Ordnungspartnerschaften mit den Bezirksbeamten der Polizei, dem Ordnungsamt und den zuständigen Abteilungen und Aufgabenbereichen im Jugendamt (Sozialer Dienst, Jugendschutz, Straßensozialarbeit, Kinder- und Jugendfreizeithäuser und dem Kinderbüro).
Anlass war, dass es vor allem in den Sommermonaten vermehrt Anfragen und Beschwerden
aus unterschiedlichen Stadtteilen beim Sachgebiet Jugendsozialarbeit über Jugendgruppen im
Alter von 12 - 17 Jahren eingingen. In der Regel halten sich diese Jugendgruppen auf öffentlichen Plätzen, Schulhöfen oder Spiel- und Bolzplätzen und im Umfeld von Kinder- und Jugendfreizeithäusern auf. Sehr häufig kommt es hier zu Interessenskonflikten zwischen der Anwohnerschaft und den Jugendlichen. Es handelt sich um Lärmbelästigung, Alkoholkonsum, Vermüllung und stellenweise Sachbeschädigungen insbesondere an den Wochenenden.
Ziel des Arbeitskreises war es, sozial verträgliche und wirksame Wege aufzuzeigen, die dazu
führen sollen, die Situation in den jeweiligen Stadtteilen zu entspannen. Neben den repressiven Maßnahmen durch die Polizei und dem Ordnungsamt bei Alkohol konsumierenden Kindern
und Jugendlichen oder bei Sachbeschädigungen in Form von Platzverweisen oder Aufenthaltsverboten ist es notwendig, flexible Angebote und Projekte vorzuhalten. Dabei stellt es sich als
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
erschwerend heraus, dass die Jugendlichen oft keine festen Gruppen bilden und sowohl Gruppen als auch Standorte im Stadtteil bzw. Stadtbezirk häufiger wechseln.
Bei Problemen mit schon bekannten und begleiteten Jugendgruppen geht es meistens um ein
Raumproblem: diese Gruppen wollen einen Ort, wo sie sich in Ruhe und ohne Betreuungsoder Mitmachzwang aufhalten können.
Einige Gruppen werden durch die Angebote der Kinder- und Jugendfreizeithäuser aufgrund
der spezifischen Bedingungen und Verbindlichkeiten( Kontrolle, Nichtraucherschutzgesetz und
Alkoholverbot) nicht angesprochen. Nur in wenigen Fällen ist es bisher gelungen, eine Gruppe
Jugendlicher, die sich auf der Straße aufgehalten haben, an ein Jugendfreizeithaus anzudocken.
Der Teilnehmerkreis befürwortete eine Kombination aus kurzfristigen Reaktionen und Angeboten/Maßnahmen der Jugendhilfe sowie aus eher längerfristig angelegter Präventionsarbeit, um
die Situation in den jeweiligen Stadtteilen zu entzerren.
2.6.1.2 Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe
Die Beobachtungen und die Einschätzung der beteiligten Akteure aus den verschiedenen Institutionen decken sich allerdings nicht immer mit der öffentlichen Wahrnehmung. Manchmal
fühlen sich Bürger schon belästigt, wenn Jugendliche regelmäßig an ihren gewählten Treffpunkten herumstehen. Erwachsene intervenieren, wenn Jugendgruppen sich regelmäßig auf
der Straße, zwischen den Wohnblocks, in Grünanlagen, in Einkaufspassagen oder in Landschaftsschutzgebieten treffen.
Es wird nicht möglich sein, den Wünschen der Bürger zu entsprechen, Jugendliche in Jugendzentren, Sportvereinen oder kommerziellen Angeboten zu integrieren. Jugendliche aber wollen
sich eben diesen öffentlichen Raum erobern und sich dort präsentieren. Dass auch im öffentlichen Raum Spielregeln herrschen, die beachtet werden müssen, ist den jungen Menschen oft
insbesondere vom Ordnungsdienst und der Polizei nahe zu bringen.
Die vorliegende Ergebnisliste soll dazu beitragen, alle beteiligten Akteure ( auch die Jugendlichen) im ständigem Verständigungsprozess zu halten, um mögliche Lösungsstrategien für den
Stadtteil zu erarbeiten:
1.
2.
Straßensozialarbeit
-
Aufsuchen und Kontaktaufnahme zu den Gruppen
-
Vermittlung zwischen den Gruppen, Anliegern und anderen Beteiligten
-
Unterstützung bei der Umsetzung und bei der Begleitung von Aktions - und
haltsflächen unter Beteiligung der Jugendlichen
-
Austausch mit den umliegenden Kinder-und Jugendfreizeithäusern
Aufent-
Kinder- und Jugendfreizeithäuser
-
Kontaktaufnahme der Mitarbeiter von Kinder-und Jugendfreizeithäusern zu Gruppen,
die sich im Umfeld aufhalten.
-
Mögliche Anbindung an die Einrichtung
-
Einbindung der Gruppe in freizeitpädagogische Projekte in oder außerhalb der Einrichtung ggf. in Kooperation mit Straßensozialarbeit
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
3.
4.
Berichtsheft
Jugendschutz
-
Erhöhter Kontrolldruck auf die Alkoholverkaufsstellen in der Umgebung eines
gendtreffpunktes bei Hinweisen auf Verstöße des Jugendschutzgesetzes
-
Information an die Erziehungsberechtigten über das Verhalten ihrer Kinder, wenn die
Kinder in der Öffentlichkeit beim Konsum von Alkohol oder anderen Suchtmitteln angetroffen werden.
-
Präventionsveranstaltungen an den weiterführenden Schulen für Schulsozialarbeiter
und Lehrer zum Thema “ Konsumverhalten von legalen oder illegalen Rauschmitteln”
(z. B. “MOVE”- Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen)
-
Theaterveranstaltungen an weiterführenden Schulen “ Flasche leer” - Ein EinPersonen-Stück über eine Alkoholikerkarriere
Ju-
Sozialer Dienst
-
5.
-
Benachrichtigung des Sozialen Dienstes durch die Polizei bei Alkoholkonsum Minderjähriger, bei Platzverweisen oder Straftaten. Der SD nimmt Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und macht ggf. einen Hausbesuch.
Kinderbüro
-
Anregung für die Spielleitplanung, unterschiedliche Aktions - und Freizeitflächen für
Jugendliche in Bochum vorzuhalten.
2.6.1.3 Maßnahmen von Polizei und Ordnungsamt
Ergänzt wurden die Angebote der Jugendhilfe durch deeskalierende Maßnahmen von Polizei
und Ordnungsamt:
-
Gemeinsame Streifengänge an den “informellen Treffpunkten“
-
Informations- und Erfahrungssaustausch mit dem Jugendamt
-
Elterninformation der Polizei an die Erziehungsberechtigten mit der Schilderung des
Sachverhaltes und mit der Bitte, entsprechend erzieherisch auf ihre/ihren Tochter/Sohn einzuwirken.
-
Information an den Sozialen Dienstes, wenn der Bezirksdienst der Polizei Eltern antrifft, die nach ihrer Einschätzung mit dem Erziehungsauftrag überfordert sind.
-
Halbjährliche Teilnahme des Bezirksbeamten bei den Sozialraumkonferenzen zum
Thema auffällige Jugendgruppen.
2.6.2
Spielplatzpatenschaften in Bochum
Die Spielplatzpatenschaften sind ein Projekt des Falken Bildungs- und Freizeitwerkes und der
Stadt Bochum
2.6.2.1 Ziele: Bürgerschaftliches Engagement / Attraktivität der Spielflächen
Das primäre Ziel des Projektes ist die Steigerung der Attraktivität von Bochumer Spielflächen
als Spiel-, Lern- und Erlebnisraum für Kinder.
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Ein zweites wichtiges Ziel ist die Förderung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements
von Bochumer Bürgern.
Das Projekt wird von der Bochumer Bevölkerung sehr gut angenommen, so dass sich aktuell
bereits 174 Paten für insgesamt 81 Spielplätze engagieren.
2.6.2.2 Konzeption und Bochumer Praxis
Neben den Grundgedanken der Steigerung des bürgerschaftlichen Engagements und der Steigerung der Attraktivität von Spielplätzen werden für die Spielplatzpatenschaften folgende
Handlungsfelder und Ziele formuliert:
-
Unterstützung und Begleitung des Ehrenamtes
-
Motivierung der Paten
-
Hohe Verbindlichkeit ehrenamtlicher Mitarbeit
-
schriftliche Vereinbarung über die Patenschaft
-
Qualitätssicherung und Qualifikation der Paten durch Fortbildungen
-
Hilfestellung für die Paten bei den Spielplatzfesten in Organisation und Durchführung
Eine enge Kooperation des Mitarbeiters mit den beteiligten Ämtern der Stadt Bochum (Jugendamt, Kinderbüro, Umwelt- und Grünflächenamt, Technischer Betrieb, Streetworker evtl.
Ordnungsamt) ist gewährleistet.
Der Dienstort des Falken-Sozialarbeiters ist wegen der guten Anbindung an die städtischen
Fachämter und aufgrund der zentralen Lage das Kinderbüro der Stadt Bochum.
Die Finanzierung der Stelle erfolgt durch die Stadt Bochum.
2.6.2.3 Welche Aufgaben hat ein Spielplatzpate?
Die Paten sollen sich in erster Linie als Ansprechpartner und Interessenvertreter der Kinder,
Eltern und Anwohner verstehen.
Im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten sollen die Paten folgende Aufgaben übernehmen:
-
Regelmäßige Besichtigung des Spielplatzes
-
Kontakte zu den Nutzern des Spielplatzes pflegen und sich bekannt machen
-
Erste Kontaktaufnahme zu "Fremdnutzern" und ggf. Information an das Kinderbüro
-
Defekte und Verunreinigungen an Geräten und der Anlage weiterleiten bzw. leichte
Verunreinigungen nach Absprache selbst beseitigen
-
mit fachlicher Unterstützung Spielfeste oder Spielaktionen organisieren und durchführen
-
darüber hinaus besteht Freiraum für individuelle Ideen in Absprache mit dem Sozialarbeiter
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
2.6.2.4 Aktueller Stand des Projektes (Juli 2008)
Der derzeitige Stand der Patenschaften beläuft sich auf 174 Paten, die 81 Spielplätze ehrenamtlich betreuen. Sie teilen sich wie folgt auf:
- Stadtbezirk 1
Mitte:
64 Paten
für
32 Spielplätze
- Stadtbezirk 2
Wat:
30 Paten
für
15 Spielplätze
- Stadtbezirk 3
Nord:
26 Paten
für
11 Spielplätze
- Stadtbezirk 4
Ost:
27 Paten
für
9 Spielplätze
- Stadtbezirk 5
Süd:
10 Paten
für
6 Spielplätze
- Stadtbezirk 6
Südwest:
17 Paten
für
8 Spielplätze
2.6.2.5 Rückblick auf die Entwicklung im Jahr 2007
Im Jahr 2007 sind 17 Spielplatzfeste von den Paten in Kooperation mit dem Patenbeauftragten geplant und durchgeführt worden. Bei diesen 17 Spielplatzfesten war das Spielmobil des
Trägervereins „FBF“ (Falken Bildungs- und Freizeitwerk Bochum) fester Bestandteil der Veranstaltung.
In der Jugendbildungsstätte Hattingen Welper fand am 10. Februar 2007 das SpielplatzpatenSeminar zum Thema Spielpädagogik statt. Die Referentin, Spielpädagogin Eva Hoffmann,
vermittelte den Paten, dass kleine und größere Spielaktionen oftmals schon mit einfachen
Mitteln auf Spielplätzen möglich sind und motivierte die Paten diese selbst auszuprobieren.
Die Spielplatzpatenschaften erfreuen sich in Bochum wachsender Beliebtheit.
Im Verlauf des Jahres 2007 konnten 59 Paten für 18 Spielplätze hinzugewonnen werden. Das
Jahr 2006 verzeichnete bereits einen ähnlich positiven Verlauf mit 26 neuen Paten für
12 Spielplätze.
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
3
-
Berichtsheft
Spielleitplanung – Rechtliche Grundlagen
Die Spielleitplanung besitzt - noch - nicht die allgemeingültige planerische Verbindlichkeit, wie
sie sich zum Beispiel beim Naturschutz in den letzten 20 bis 30 Jahren durchgesetzt hat. Dennoch gibt es allgemeine Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und Planung von Kinderspielplätzen sowie die für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, aus denen sich auch die
Spielleitplanung ableiten lässt.
3.1
Internationales Recht
3.1.1
UN-Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, (engl. Convention on the Rights of the Child, CRC) wurde am 20. November 1989 von der UNGeneralversammlung angenommen und trat am 20. September 1990 (...) in Kraft. Beim
Weltkindergipfel im selben Jahr verpflichteten sich die Regierungsvertreter aus der ganzen
Welt zur Anerkennung der Konvention. (...) Die Konvention definiert Kinder als Menschen, die
das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben. (...) Sie legt wesentliche Standards zum
Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden
heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das
Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der
Kinder sowie deren Beteiligung. (...) Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst
den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen:
1.
Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht,
2.
Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit,
3.
Das Recht auf Gesundheit,
4.
Das Recht auf Bildung und Ausbildung,
5.
Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung,
6.
Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln,
7.
Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens,
8.
Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung,
9.
Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause,
10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
In der Praxis heißt das, die Kinder haben das Recht in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen
betreffen.
(aus: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechtskonvention, Oktober 2008)
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
3.1.2
-
Berichtsheft
Agenda 21
Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21.
Jahrhundert, ein Leitpapier zur nachhaltigen Entwicklung, beschlossen von 172 Staaten auf
der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ (UNCED) in Rio de Janeiro (1992). An dieser Konferenz nahmen neben Regierungsvertretern auch viele nichtstaatliche
Organisationen teil. Nachhaltige Entwicklung – und damit die Agenda 21 – ist vielerorts zur
Leitlinie öffentlichen Handelns geworden. (...)Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.
(aus: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_21, Oktober 2008)
3.2
Nationales Recht
3.2.1
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Das (...) KJHG (Volltitel: "Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts") ist die
Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die
Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Dieses 1990 vom deutschen Bundestag verabschiedete
Artikelgesetz trat am 1. Januar 1991 in den westlichen Bundesländern in Kraft und löste u.a.
das bis dahin geltende Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1922 (in der Fassung von 1963)
ab. (...) Mit dem KJHG (SGB VIII) wurde die politische und fachliche Kritik an der Kontrollund Eingriffsorientierung des JWG aufgenommen und ein Leistungsgesetz für Kinder, Jugendliche und ihre Familien geschaffen, dass auf Unterstützung und Hilfsangebote setzt. Das Inkrafttreten des KJHGs wird daher auch als Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe
angesehen.
(aus: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Kinder-_und_Jugendhilfegesetz, Oktober 2008)
Das KJHG formuliert in den §§ 1, 8, 11 und 80 die gesetzliche Grundlage zur Förderung und
Einrichtung öffentlicher Spielräume, danach hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe dazu
beizutragen, dass positive Lebensbedingungen für junge Familien sowie eine familienfreundliche Umwelt erhalten bzw. geschaffen werden.
§ 8 des KJHG besagt, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an
allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen sind.
In § 11 des KJHG ist festgelegt, dass jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung
erforderlichen Angebote der Jugendarbeit (Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit) zur
Verfügung zu stellen sind.
§ 80 des KJHG beinhaltet die Jugendhilfeplanung. Danach hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und deren Familien zu
ermitteln und zu wahren.
3.2.2
Baugesetzbuch (BauGB)
Das BauGB gibt durch die Bauleitplanung die Möglichkeit, die notwendigen Freiräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Dem § 1 Abs. 5 BauGB zufolge sollen die Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln“
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:
-
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
-
die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
-
die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, besonders der Familien und jungen (...)
Menschen sowie
-
die Belange von Sport, Freizeit und Erholung
Im Bebauungsplan können die Flächen laut § 9 BauGB Abs. 1 festgesetzt und somit planerisch
gesichert werden.
Die Stadt Bochum ist Mitglied der 2005 gegründeten Planungsgemeinschaft „Regionaler Flächennutzungsplan“ (RFNP) für die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an
der Ruhr und Oberhausen. Innerhalb des RFNP erfolgt keine Darstellung der Spielflächen.
3.3
Landesrecht
3.3.1
Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW), ist in
der Neufassung vom 1. März 2000 seit dem 1. Juni 2000 gültig (letzte Änderung vom
13. März 2007). Sie enthält allgemeine Hinweise zur Errichtung von Kinderspielplätzen.
In § 9 schreibt sie vor, dass ein Gebäude mit Wohnungen nur errichtet werden darf, wenn
eine ausreichende Spielfläche für Kleinkinder auf dem Grundstück bereitgestellt wird. Bei bestehenden Gebäuden kann die Anlage von Spielplätzen gefordert werden, wenn dies zugunsten der Gesundheit oder zum Schutz der Kinder geboten erscheint. Jedoch kann auf die Anlage einer Spielfläche verzichtet werden, wenn
-
eine solche Spielfläche auf einem anderen Grundstück gebaut wird oder bereits existiert
-
eine Gemeinschaftsanlage gemäß § 11 besteht oder
-
ein geeigneter öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist
3.3.2
Runderlass des Innenministers NRW vom 31.07.1974
Im Runderlass zu § 9 BauO NRW (letzte Fassung 1978) werden der Notwendigkeit der Berücksichtigung von Jugendförderung, Sport, Freizeit und Erholung sowie ausreichende Gelegenheit zum Spielen durch besonders ausgewiesene öffentliche Spielflächen Rechnung getragen. Es werden Beziehungen zwischen Bebauungsdichte, Einwohnerdichte und Spielflächenbedarf in m² pro Einwohner (4 m² /EW) hergestellt und beziffert sowie u.a. die Lage und Zugänglichkeit der Spielflächen sowie der Arten und Gestaltung der Spielflächen beschrieben,
wobei es sich allerdings nur um Richtwerte handelt.
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
3.4
-
Berichtsheft
DIN Normen
In Deutschland regeln Normen die Sicherheit auf Kinderspielplätzen. Die beiden wichtigsten
sind dabei die DIN 7926 (Kinderspielgeräte) sowie die DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume
zum Spielen). Seit Ende 1999 gilt die europaweit gültige DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte), die
sich aus der DIN 7926 und der DIN 18034 ableitet. Sie enthält neben konstruktiven Angaben
zu den Sicherheitsstandards von Spielgeräten Anforderungen und Hinweise für die Planung
und den Betrieb von Spielplätzen sowie Freiräumen zum Spielen für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene. Es werden u.a. Angaben über die Erreichbarkeit, Vielfalt, Flächengröße und über
Spielplatzböden gemacht.
Darüber hinaus sind allgemeine Anforderungen an Spielplatzböden sowie besondere Anforderungen an Bodenbereiche, welche eine Stoßdämpfung erfordern, in der DIN EN 1177 (Spielplatzböden) enthalten. Auch werden Kriterien für die Auswahl der Spielplatzböden sowie die
Prüfmethode angegeben, mit der die Stoßdämpfung ermittelt werden kann.
Die genannten Normen sollen in erster Linie gewährleisten, dass die Spielplätze frei von versteckten Gefahren sind. Die Gestaltungsfreiheit der Planung wird durch die DIN nur insofern
eingeschränkt, dass die Sicherheitsvorschriften beachtet werden müssen. DIN Normen sind
dabei keine Rechtsvorschriften, sondern Regeln der Technik, die konstruktiv die Sicherheit
von Spielgeräten gewährleisten (BESELE 1999, 23).
Die DIN 7926 erhält ihre Erweiterung mit der DIN EN 1176, Begriffsbestimmungen und einige
Vorschriften bleiben jedoch gleich. In beiden Normen ist zunächst der Begriff „Spielplatzgeräte“ definiert. Weiterhin sind im allgemeinen Teil 1 sicherheitstechnische Anforderungen an
Werkstoffe und Konstruktionen bezüglich ihrer Anordnung und Aufstellung sowie Prüfverfahren aufgeführt. Neben diesem allgemeinen Teil gibt es separate Bestimmungen für Schaukeln
(DIN EN 1176-2), Rutschen (DIN EN 1176-3), Seilbahnen (DIN EN 1176-4), Karusselle (DIN
EN 1176-5), Wippgeräte (DIN EN 1176-6) und Anleitungen für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (DIN EN 1176-7) (BESELE 1999, 26).
3.5
Stellung der Spielleitplanung in der Bauleitplanung
In der Bauleitplanung, also bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wurden die Lage und die
Größe von Spielflächen bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt. Dies liegt vor allem
daran, dass naturgemäß die wirtschaftlichen Interessen zukünftiger Erwerber von Flächen ein
starkes Gewicht im Planungsprozess haben. Zudem greift die Eingriffskompensation derzeit
schon aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Naturschutz stärker als beim Erhalt
oder Neubau von Spielflächen. Die Spielleitplanung wird nun frühzeitig Einfluss auf die Bebauungspläne nehmen, wodurch die Qualität zukünftiger Wohnquartiere deutlich ansteigen wird.
Die Spielleitplanung ist vom Rat der Stadt beschlossen und erlangt damit die Qualität eines
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
(BauGB), das die Ziele der Stadt für den sachlichen Teilbereich der Kinderspielplätze und ihrer
Verknüpfung regelt. Die Verknüpfung mit der Bauleitplanung ergibt sich somit aus der Pflicht
zur Berücksichtigung des Spielleitplans bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan).
Die konkrete Ausgestaltung der Verankerung bzw. Berücksichtigung der Spielleitplanung in
der Bauleitplanung hat noch zu erfolgen; ggf. kann dabei auf die Erfahrung anderer Städte
zurückgegriffen werden.6
6
z.B. Das Düsseldorfer Prüfverfahren "Kinderfreundliche Stadt" im Rahmen der Bauleitplanung.
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4
-
Berichtsheft
Spielleitplan Bochum
Im Sommer 2007 wurde die Bestandserfassung abgeschlossen. Seit dem Zeitpunkt wurden
keine Änderungen mehr im Bestand und in der Bewertung in die Spielleitplanung aufgenommen. Daher sind u.a. auch Spielplätze, die im Rahmen von Starter-Projekten neu gebaut wurden, in der Bewertung auf dem Standpunkt der Begehung (Frühjahr 2007), haben also möglicherweise eine schlechtere Bewertung als sie nach heutigem Stand (Herbst 2008) erhalten
würden.
4.1
Aufgabenstellung
Nach Klärung der grundsätzlichen Ziele und ihrer allgemeinen Rahmenbedingungen in den
Kapiteln 1 bis 3 wird im folgenden die eigentliche Aufgabenstellung definiert, um das Ergebnis, den Spielleitplan, zu erreichen. Die Aufgabenstellung setzt sich zusammen aus der Methodik und der Grundlagenermittlung.
4.1.1
Methodik
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Methodik der Spielleitplanung. Nach einer
umfangreichen Bestandserfassung wurden in der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen
Jugendamt, Grünflächenamt, Stadtplanungsamt, Stabsstelle für Statistik und dem Planungsbüro bei mehrfacher Rückkopplung mit den jeweiligen Amtsleitungen die Qualitätsziele definiert (Qualitätszielkonzeption). Diese wurden wiederum mit den Bestandsdaten abgeglichen
(Analyse), so dass sich klare Handlungsoptionen und -schwerpunkte ergaben, die den eigentlichen Spielleitplan ausmachen.
Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine formal klare Trennung zwischen Erfassung und Bewertung in dieser Konsequenz nicht gegeben ist und nicht gegeben sein kann:
Die zielgerichtete Erfassung des Bestandes sowohl der Sozialdaten als auch der Flächen besitzt zwangsläufig einen wertenden Charakter. Umgekehrt orientiert sich die Definition von
Qualitätszielen selbstverständlich auch am Bestand und damit am technisch und planerisch
Möglichen.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
Abbildung 1:
-
Berichtsheft
Methodik der Spielleitplanung
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.1.2
-
Berichtsheft
Grundlagenermittlung
Vor der zielgerichteten Erfassung des Bestands wurde eine digitale Datenbank mit dem Programm ARC GIS (Georeferenziertes Informationssystem) eingerichtet, in welche die Strukturdaten über den Datenpool der Stadt Bochum eingelesen wurden. Der wesentliche Vorteil dieser Methode ist die kartographische Zuordnung von sämtlichen Daten zu ihrem jeweiligen
Stadtgebiet. Darüber hinaus ist die digitale Datenbank - bei entsprechender regelmäßiger
Wartung - im Gegensatz zu einem reinen Druckwerk leicht auf dem aktuellen Stand zu halten
und über den städtischen Zentralserver von allen Stellen der Verwaltung jederzeit abrufbar.
Folgende Datengruppen wurden so vorab erfasst:
-
Sozialdaten (Bevölkerungsstruktur, Wohnungsbestand, Sozialstatus)
-
Lage der formellen Spielflächen (Spielplätze, Spielplätze in Kleingartenanlagen, Schulhöfe)
-
soziale Einrichtungen und Multiplikatoren (Kindertageseinrichtungen, Grundschulen,
Kinder- und Jugendfreizeithäuser, Sozialraumkonferenzen, Streetworker)
-
Katasterkarten (Stadtkarten, Grün- und Freiflächen, Wohnbaubereiche)
Zur Darstellung der Betrachtungsschärfe wird auf der folgenden Grafik ein Überblick über die
Sozialräume der Stadt Bochum ermöglicht:
Abbildung 2:
Sozialräume der Stadt Bochum
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4.2
Bestandserfassung – Sozialdaten
4.2.1
Einleitung
Die Bevölkerungsstruktur und -prognose, der Wohnungsbestand und der jeweilige statistische
Sozialstatus in den Sozialräumen liefern richtungsweisende Kriterien für die Planung. Dadurch
wird die Arbeit der Jugendhilfe, die die besonders benachteiligten Sozialräume betrachtet, in
die Spielleitplanung integriert.
Die drei o.g. Sozialdaten bilden zusammen mit anderen Kriterien (Spielflächenbewertung,
Spielflächenversorgung) die Bemessungsparameter für die Gewichtung bzw. die Handlungspriorität von Maßnahmen und die Bereitstellung von Mitteln für die einzelnen Bezirke.
Handlungsprioritäten entstehen da, wo die derzeitige Spielflächenqualität, die SpielflächenVersorgung (Unterversorgung), der Wohnungsbestand und der Sozialstatus in Verbindung mit
der Entwicklungsprognose der Anzahl der Kinder und Jugendlichen ein Defizit in der Bewertungsmatrix abbilden. Letztere strukturiert den Handlungsbedarf auf der Zeitachse. Verwaltung und Planung können erkennen, in welchen Sozialräumen dringend und vorrangig die
Spielflächenqualität verbessert werden muss.
4.2.2
Bevölkerungsstruktur
Je mehr Kinder und Jugendliche in einem Sozialraum leben, desto wichtiger ist dort das Thema Spielen. Die Fortschreibung für die nächsten 5 Jahre ermöglicht eine zielgerichtete, zukunftsorientierte Planung.
4.2.3
Bevölkerungsstruktur – Status quo
Aktuell leben - bei einer Gesamtzahl von 373.80 Einwohnern - 53.752 Kinder und Jugendliche
zwischen 1 und 18 Jahren in der Stadt Bochum (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung,
Stand 31.12.2007). Der Anteil Kinder und Jugendliche an Gesamteinwohnerzahl beträgt somit
14,4 %. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung wohnen derzeit die meisten Kinder und Jugendlichen in den Sozialräumen Günnigfeld (17,8 %) und Langendreer – Alter Bahnhof (16,7 %).
Die wenigsten Kinder und Jugendlichen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung wohnen in den
Sozialräumen Südinnenstadt (10,0 %) und Altenbochum (10,8 %). Im Bezirksvergleich leben
die wenigsten Kinder und Jugendlichen im Bezirk I – Mitte (13,2 %), die meisten Kinder und
Jugendlichen leben im Bezirk IV – Ost (15,4 %)
Die sozialräumliche Verteilung der Kinder und Jugendlichen (1 bis 18 Jahre) sieht im Einzelnen wie folgt aus:
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
27 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Einwohner gesamt
Nr.
Sozialraum
Kinder und
Jugendliche
(1-18 Jahre)
Anteil Bevölkerung Kinder und
Jugendliche
Anzahl
10
Grumme
11
Gleisdreieck
13
Altenbochum
14
Südinnenstadt
15
Kruppwerke
16
Hamme
17
Hordel
18
Hofstede
19
Riemke
Bezirk I - Mitte
in %
12.978
8.466
12.156
16.582
14.904
15.331
3.367
10.157
7.621
101.562
1.576
925
1.318
1.660
2.354
2.378
538
1.561
1.080
13.390
12,1 %
10,9 %
10,8 %
10,0 %
15,8 %
15,5 %
16,0 %
15,4 %
14,2 %
13,2 %
24
Günnigfeld
25
Wattenscheid-Mitte
26
Leithe
27
Westenfeld
28
Höntrop
29
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
5.793
22.004
7.632
10.793
17.788
9.915
73.925
1.030
3.316
1.270
1.546
2.692
1.379
11.233
17,8 %
15,1 %
16,6 %
14,3 %
15,1 %
13,9 %
15,2 %
36
Hiltrop / Bergen
37
Gerthe
38
Harpen / Rosenberg
39
Kornharpen
Bezirk III - Nord
10.651
9.393
9.055
7.805
36.904
1.608
1.512
1.301
1.018
5.439
15,1 %
16,1 %
14,4 %
13,0 %
14,7 %
46
Laer
47
Werne
48
Langendreer
49
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
6.274
15.307
26.109
6.859
54.549
952
2.329
3.968
1.143
8.392
15,2 %
15,2 %
15,2 %
16,7 %
15,4 %
53
Wiemelhausen / Brenschede
54
Stiepel
55
Querenburg
Bezirk V - Süd
18.643
11.447
20.796
50.886
2.375
1.613
3.236
7.224
12,7 %
14,1 %
15,6 %
14,2 %
63
Weitmar-Mitte
64
Weitmar-Mark
65
Linden
66
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
15.474
12.641
14.551
13.316
55.982
2.026
1.655
2.224
2.169
8.074
13,1 %
13,1 %
15,3 %
16,3 %
14,4 %
373.808
53.752
14,4 %
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 1:
Sozialräumliche Verteilung der Kinder und Jugendlichen (1 bis 18 Jahre)
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
28 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.2.4
-
Berichtsheft
Bevölkerungsstruktur – Fortschreibung bis 2012
Die für die Spielleitplanung verwendete Fortschreibung des Amtes für Statistik und Stadtforschung der Stadt Bochum schätzt die Entwicklung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen der
Altersklasse 5 bis 18 Jahre bis 2012 ab. Es handelt sich um eine Fünf-Jahres-Abschätzung,
ausgehend von 2007.
Die Fortschreibung ist wichtig um abzuschätzen, ob die Versorgung mit Quadratmetern Spielfläche je Kind in 5 Jahren positiver ausfallen wird als heute, einfach weil die Anzahl der Kinder
und Jugendlichen zurückgeht. Dabei ist allerdings sehr kritisch zu hinterfragen, ob solche Abschätzungen für die Begründung unterlassener Investitionen herhalten könnten. Unter Umständen könnten solche Einsparungen die prognostizierte Abwärtstendenz noch verstärken eine sich selbst erfüllende Prophezeiung oder eine negative Rückkopplung, die dann unbedingt
zu durchbrechen wäre!
Tendenziell wird die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Bochum bis zum Jahr
2012 abnehmen. Nur in den Sozialräumen Gleisdreieck, Südinnenstadt und Kruppwerke ist ein
leichter Anstieg der Kinder- und Jugendlichen zu erwarten (vgl. Gleisdreieck und Kruppwerke
Sozialräume mit ungünstigem Sozialstatus).
Eine Übersicht, ob der in der Spielleitplanung definierte Mindestbedarf an Spielflächen von
22 m²/ Kind bzw. Jugendlicher (Herleitung siehe Kapitel 4.5.2) in 2012 gedeckt sein wird findet sich in Kapitel 4.5.2.2.
Die Fortschreibung der sozialräumlichen Verteilung der Kinder und Jugendlichen für das Jahr
2012 sieht wie folgt aus:
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
29 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
Nr.
Sozialraum
-
Berichtsheft
Kinder und Jugendliche
(5-18 Jahre)
Kinder und
Jugendliche
(5-18 Jahre)
2007
2012
+ Anzahl steigt
- Anzahl nimmt ab
Anzahl
10
Grumme
11
Gleisdreieck
13
Altenbochum
14
Südinnenstadt
15
Kruppwerke
16
Hamme
17
Hordel
18
Hofstede
19
Riemke
Bezirk I - Mitte
Prognose
1.212
691
1.046
1.243
1.777
1.818
433
1.281
841
10.342
1.149
720
914
1.298
1.824
1.727
369
1.059
783
9.843
+
+
+
-
24
Günnigfeld
25
Wattenscheid-Mitte
26
Leithe
27
Westenfeld
28
Höntrop
29
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
823
2.595
981
1.189
2.174
1.112
8.874
737
2.405
927
1.148
1.882
928
8.027
-
36
Hiltrop / Bergen
37
Gerthe
38
Harpen / Rosenberg
39
Kornharpen
Bezirk III - Nord
1.283
1.217
1.044
821
4.365
1.115
1.036
902
718
3.771
-
46
Laer
47
Werne
48
Langendreer
49
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
759
1.863
3.183
908
6.713
689
1.633
2.824
826
5.972
-
53
Wiemelhausen / Brenschede
54
Stiepel
55
Querenburg
Bezirk V - Süd
1.906
1.305
2.521
5.732
1.696
1.197
2.311
5.204
-
63
Weitmar-Mitte
64
Weitmar-Mark
65
Linden
66
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
1.572
1.360
1.770
1.755
6.457
1.505
1.173
1.587
1.561
5.826
-
42.483
38.643
-
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 2:
Fortschreibung der sozialräumlichen Verteilung für 2012
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
30 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.2.5
-
Berichtsheft
Wohnungsbestand
Je dichter die Bebauung ist, desto größer ist in der Regel die Anzahl der dort lebenden Kinder
und Jugendlichen und desto mehr konzentrieren sich die Möglichkeiten des Spielens auf vergleichsweise wenige Restflächen. Umso wichtiger wird damit die Bereitstellung von altersgerechten Spielmöglichkeiten für die Stadtplanung.
Im Folgenden wird je Sozialraum die Verteilung von Gebäuden mit 1 bis 2 Wohneinheiten in
Relation zum gesamten Wohnungsbestand gesetzt. In erster Näherung wird davon ausgegangen, dass bei Gebäuden mit 1 oder 2 Wohneinheiten private Freiflächen zur Verfügung stehen, die zum Spielen genutzt werden können. Hier ist allerdings kritisch zu hinterfragen, inwieweit es kindgerecht ist, wenn in Einfamilienhausgebieten jedes Kind nur den eigenen Garten zur Verfügung hat, weil es an Spielplätzen fehlt. Zum einen ist nicht sichergestellt, dass
die Privatgärten tatsächlich Spielorte sind (von Fragen der Spielplatzsicherheit etc. einmal
abgesehen), und zum anderen wird damit möglicherweise die Isolation gefördert und die Entwicklung der sozialen Intelligenz eingeschränkt. Zwar kann man davon ausgehen, dass
Wohngebiete mit höherem Anteil an 1 bis 2 Wohnungen je Gebäude meistens an verkehrsärmeren bzw. verkehrsberuhigten Straßen und in einem vergleichsweise "grünerem" Umfeld
liegen, so dass tendenziell mehr informelle Spielorte zur Verfügung stehen, doch sind diese
Parameter mit diesem Verfahren statistisch nicht erfasst.
Für die im Folgenden dargestellte Tabelle wurde anhand der o.g. Relation eine Rangliste erstellt, wobei gilt:
Rang 1 = größter Anteil an Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten und
Rang 5 = kleinster Anteil Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten
Sozialräume mit Rang 5 und damit tendenziell dichtester Bebauung sind Gleisdreieck, Südinnenstadt und Hamme , Sozialräume mit größter Anzahl an Gebäuden mit 1 oder 2 Wohneinheiten im Vergleich zum Gesamtwohnungsbestand sind Hordel und Stiepel.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
31 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
Nr.
Sozialraum
-
Berichtsheft
Gebäude mit
1 oder 2
Wohneinheiten
Rang 1 - 5
10
Grumme
11
Gleisdreieck
13
Altenbochum
14
Südinnenstadt
15
Kruppwerke
16
Hamme
17
Hordel
18
Hofstede
19
Riemke
Bezirk I - Mitte
4
5
3
5
4
5
1
3
4
---
24
Günnigfeld
25
Wattenscheid-Mitte
26
Leithe
27
Westenfeld
28
Höntrop
29
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
3
4
3
4
2
2
---
36
Hiltrop / Bergen
37
Gerthe
38
Harpen / Rosenberg
39
Kornharpen
Bezirk III - Nord
2
3
2
3
---
46
Laer
47
Werne
48
Langendreer
49
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
4
4
3
4
---
53
Wiemelhausen / Brenschede
54
Stiepel
55
Querenburg
Bezirk V - Süd
3
1
2
---
63
Weitmar-Mitte
64
Weitmar-Mark
65
Linden
66
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
3
2
2
2
---
Gesamtstadt Bochum
---
Tabelle 3:
Anteil Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten je Sozialraum in Abstufungen
1 (gering) - 5 (hoch)
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
32 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.2.6
-
Berichtsheft
Sozialstatus
Der Sozialstatus ist ein arithmetisch ermittelter Wert, der sich aus 7 Einzelfaktoren errechnet
und besonders benachteiligte Sozialräume herausstellt. Tendenziell gilt ein hoher Wert als
ungünstig für den Sozialstatus und ein niedriger Wert als günstig.
Die 7 Einzelfaktoren für den Sozialstatus sind:
-
Kehrwert der Einwohnerdichte – Einwohner je km² (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 31.12.2007)
-
Kehrwert der durchschnittlichen Einkommen je Steuerpflichtigem in €, unterteilt in
Größenklassen (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 2001)
-
Personen mit Migrationshintergrund7, Anteil am Bestand der wohnberechtigten Bevölkerung (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 31.12.2006)
-
Anteil Sozialwohnungen am Gesamtwohnungsbestand (Stabsstelle für Statistik und
Stadtforschung, Stand 31.12.2006)
-
Anteil Kinder (3 bis unter 18 Jahre), die in SGBII-Bedarfsgemeinschaften leben, was
heißt, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind (Stabsstelle für Statistik und
Stadtforschung, Stand 31.12.2006)
-
Anteil SGBII-Bedarfsgemeinschaften, also Haushalte, die auf staatliche Unterstützung
angewiesen sind, an Haushalten insgesamt (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 31.12.2006)
-
Arbeitslosenquotient (Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung, Stand 30.09.2007)
Für die im Folgenden dargestellte Tabelle wurde anhand der Verknüpfung der Einzelfaktoren
eine Rangliste erstellt, wobei gilt:
Rang 1 = günstiger Sozialstatus und
Rang 5 = ungünstiger Sozialstaus
Sozialräume mit Rang 5 und damit tendenziell ungünstigem Sozialstatus sind Gleisdreieck,
Hamme, Werne und Querenburg. Die Sozialräume Grumme, Eppendorf, Wiemelhausen /
Brenschede, Stiepel, Weitmar-Mark und Linden haben mit Rang 1 im Gesamtvergleich einen
sehr günstigem Sozialstatus.
Eine Aussage zur Rangverteilung auf Bezirksebene lässt sich aus den Daten nur schwer ableiten. Ohnehin werden aus sehr komplexen Daten auf mathematischem Weg sehr "schlanke"
Zahlen ermittelt. Nach Aussage vom Stabsstelle für Statistik und Stadtforschung würde eine
weitere Mittelung der Werte der Sozialräume auf die Bezirke in unzulässiger Weise die noch
erkennbaren Detailinformationen der Sozialräume egalisieren. Das würde nur noch zu sehr
verallgemeinerten Aussagen über die Bezirke führen, die zumindest für die Spielleitplanung
nicht mehr verwertbar wären. Es lässt sich allerdings noch festhalten, dass die Rangverteilung
innerhalb der Bezirke im Bezirk VI- Südwest tendenziell am günstigsten und im Bezirk IV –
Ost tendenziell am ungünstigsten ist.
7
Migrationshintergrund:
Staatsangehörigkeit nicht Deutsch = Ausländer
1. Staatsangehörigkeit Deutsch, 2. Staatsangehörigkeit nicht Deutsch = Migrant
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
33 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Sozialstatus
Nr.
Sozialraum
Rang 1 - 5
10
Grumme
11
Gleisdreieck
13
Altenbochum
14
Südinnenstadt
15
Kruppwerke
16
Hamme
17
Hordel
18
Hofstede
19
Riemke
Bezirk I - Mitte
1
5
2
2
4
5
3
4
3
---
24
Günnigfeld
25
Wattenscheid-Mitte
26
Leithe
27
Westenfeld
28
Höntrop
29
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
4
4
3
4
2
1
---
36
Hiltrop / Bergen
37
Gerthe
38
Harpen / Rosenberg
39
Kornharpen
Bezirk III - Nord
3
3
3
3
---
46
Laer
47
Werne
48
Langendreer
49
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
4
5
3
3
---
53
Wiemelhausen / Brenschede
54
Stiepel
55
Querenburg
Bezirk V - Süd
1
1
5
---
63
Weitmar-Mitte
64
Weitmar-Mark
65
Linden
66
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
2
1
1
2
---
Gesamtstadt Bochum
---
Tabelle 4:
Sozialstatus je Sozialraum in Abstufungen 1 (günstig) - 5 (ungünstig)
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
34 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.2.7
-
Berichtsheft
Fazit Bestandserfassung Sozialdaten
Ohne der Definition der Qualitätsziele aus Kapitel 4.4, der Verknüpfung mit den Flächenerhebungen aus Kapitel 4.5 und den Handlungsprioritäten aus Kapitel 4.6 vorgreifen zu wollen,
lassen sich bereits anhand der aufbereiteten Sozialdaten Handlungsschwerpunkte feststellen.
So ist auffallend, dass in den innerstädtischen Sozialräumen Gleisdreieck, Altenbochum und
Südinnenstadt aktuell (Stand 31.12.2007) mit unter 11% und in Grumme mit 12,1% vergleichsweise wenig Kinder leben, gemessen an der Gesamteinwohnerzahl (i.d.R. zwischen 14
und 16%). Der Anteil an Einfamilienhäusern ist unterdurchschnittlich, und der Sozialstaus
schwankend zwischen relativ günstig bis ungünstig. Hier sollte im Rahmen grundsätzlicher
stadtplanerischer Erwägungen überlegt werden, wie gerade die dicht besiedelten Innenstadtbereiche auch für Kinder bzw. für Familien mit Kindern wieder attraktiver gemacht werden
können. Die Prognose tendenziell steigender Zahlen bis 2012 zeigt, dass es durchaus eine
grundsätzliche Bereitschaft junger Familien gibt, wieder verstärkt in die Innenstadt zu ziehen.
Auffällig ist auch, dass der Bezirk Ost den höchsten Anteil an Kindern und Jugendlichen hat
(i.M. 15,4%) der Anteil an Einfamilienhäusern nur durchschnittlich bis unterdurchschnittlich
und der Sozialstatus tendenziell ungünstig ist. Die Abweichungen von den anderen Bezirken
sind nicht gravierend, aber insbesondere die Prognose durchgehend sinkender Zahlen gibt
Anlass zu einer erhöhten Aufmerksamkeit. Ggf. ist eine prioritäre Behandlung im Zuge von
geplanten Maßnahmen angebracht.
Dagegen ist Stiepel einer der Sozialräume mit größter Anzahl an Gebäuden mit 1 oder 2
Wohneinheiten und einem sehr guten Sozialstatus. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen
wird allerdings hier bis 2012 zurückgehen. Im Vergleich zu den Sozialräumen Südinnenstadt
und Gleisdreieck bietet Stiepel für Kinder und Jugendliche ein insgesamt höheres Maß an Lebensqualität, so dass sich aufgrund der Sozialdaten keine augenscheinlichen Handlungsprioritäten erkennen lassen.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
35 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4.3
Bestandserfassung – formelle und informelle Spielflächen
4.3.1
Einleitung
Die Erfassung der bespielbaren Flächen auf dem Stadtgebiet von Bochum wurde anhand von
bewertenden Checklisten durchgeführt und in die digitale Datenbank übertragen. Bewertungen sind subjektiv. Daher kann die Bestandserfassung nicht allein aus Sicht der Gutachter
oder des AK Spielleitplanung erfolgen. Zur Objektivierung der Bewertung ist die Spielleitplanung daher auf eine möglichst vollständige Erfassung der subjektiven Einschätzungen der
Betroffenen angewiesen, also der Kinder und Jugendlichen bzw. behelfsweise bei kleinen Kindern auch ihrer Eltern. Anders als in den kleinen Gemeinden mit nicht mehr als 1000 bis 2000
Kindern, für die die Spielleitplanung ursprünglich konzipiert war, mussten für die Stadt Bochum Methoden entwickelt werden, die so umfassend wie möglich die persönliche Einschätzung von 53.752 Kindern und Jugendlichen zwischen 1 und 18 Jahren in statistisch signifikanter Größe erfasst und diese zugleich durch fachgutachterliche Bewertungen aus planerischer
und pädagogischer Sicht ergänzt. Diese Methoden lassen sich in vier Handlungsstränge unterteilen:
1.
Gutachterliche Begehung und Bewertung der formellen Spielflächen
2.
Gutachterliche Bewertung der informellen Orte
2.
Gutachterliche Bewertung der Potenzialflächen
3.
Bewertung von formellen und informellen Spielflächen durch Kinder und Jugendliche im
Beteiligungsverfahren
4.
Begleitende Kinderwebsite
4.3.2
Gutachterliche Begehung und Bewertung der formellen Spielflächen
Die Begehung von 367 formellen Spielflächen in der Stadt Bochum durch das Planungsbüro
erforderte vorab eine einheitliche, standardisierte Methode, die nicht nur statistisch erfassbare
Ergebnisse liefert, sondern auch bei Begehung durch unterschiedliche Einzelpersonen zu dem
selben Ergebnissen führt. Die folgenden Bearbeitungsschritte wurden daher in Zusammenarbeit mit dem AK Spielleitplanung optimiert und in mehreren Testläufen belastbar überprüft:
-
Erstellen eines Erhebungsbogens zur Erfassung des formellen Bestandes
-
Begehung der vorhandenen Spielflächen und Dokumentation des Bestandes mit Hilfe
des Erhebungsbogens
-
bildliche Dokumentation
-
Aufnahme der erfassten Daten in das digitale System
4.3.3
Spielflächenverteilung in den Sozialräumen
Insgesamt gibt es derzeit (Stand August 2007) in der Stadt Bochum 389 öffentliche Spielflächen (Kartei des Umwelt- und Grünflächenamtes), von denen 367 in die Spielleitplanung aufgenommen werden, weil 22 der 40 Spielplätze in Kleingartenanlagen keine städtische Funktion haben und somit nicht weiter berücksichtigt werden.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
36 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Diese 367 Spielflächen haben eine Gesamtflächengröße von 769.764,10 m² und lassen sich
wie folgt unterteilen:
-
239 Spielplätze ohne Ballspielplätze und ohne Skateanlage
-
18 Spielplätze in Kleingartenanlagen mit einer städtische Funktion
-
62 Spielplätze auf Schulhöfen
-
90 Ballspielplätze, davon 54 zusammenhängend mit Spielplätzen und 36 alleinstehend
-
14 Skateanlagen, davon 6 zusammenhängend mit Spielplätzen und 8 alleinstehend
-
1 Kombination Ballspielplatz-Skateanlage „alleinstehend“
-
2 Standorte „Spielpunkte“
-
1 Trimm-Dich-Pfad
Innerstädtische Spielpunkte (einzelne Spielgeräte oder -stationen in Fußgängerzonen oder
anderen öffentlichen Anlagen) und Trimm-Dich-Pfade wurden in der weiteren Bearbeitung
nicht bewertet. Auch wenn solche Einrichtungen den Spielwert in ihrer Umgebung erhöhen,
sind sie doch nicht vergleichbar mit Spielplätzen, die über einen längeren Zeitraum ein freies,
unbeaufsichtigtes Spielen zulassen.
Abzüglich der 18 bewerteten Spielplätze in den Kleingartenanlagen mit einer Gesamtflächengröße von 15.380,04 m² und der 62 Spielplätze auf Schulhöfen mit einer Gesamtflächengröße
von 45.043,52 m² gibt es in Bochum 287 "klassische" Spielplätze (Spielplätze, Ballspielplätze,
Skateanlagen, Jugendtreffs) mit einer Gesamtflächengröße von 709.340,54 m².
Der Bezirk I – Mitte hat im Vergleich zu den anderen Bezirken die größte Anzahl an Spielflächen, aber auch die größte Anzahl Kinder und Jugendlicher (vgl. Kapitel 4.2.2.1)
Der Bezirk III – Nord hat im Vergleich zu den anderen Bezirken die geringste Anzahl an Spielflächen, aber auch die geringste Anzahl Kinder und Jugendlicher (vgl. Kapitel 4.2.2.1)
Auf der Bezirksebene entspricht die Spielflächenverteilung näherungsweise der Anzahl der
dort lebenden Kinder und Jugendlichen. Bei der Betrachtung der einzelnen Sozialräume in den
Bezirken ist diese Analogie allerdings nicht mehr gegeben.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
37 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Die formellen Spielflächen verteilen sich auf die Sozialräume und Bezirke wie folgt:
Spielplätze in
Kleingartenanlagen
Spielplätze
Nr.
Sozialraum
Spielplätze auf
Schulhöfen
Anzahl
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
10
6
8
13
21
14
4
11
7
--1
1
1
2
1
-1
2
1
4
2
3
1
1
1
3
Bezirk I - Mitte
94
7
18
24
25
26
27
28
29
5
16
5
6
11
6
---1
2
--
1
3
2
1
2
--
49
3
9
8
4
9
4
-1
-1
2
3
2
2
Bezirk III - Nord
25
2
9
46
47
48
49
3
14
19
9
1
----
1
4
7
2
Bezirk IV - Ost
45
1
14
53
54
55
12
3
21
3
-1
2
1
3
36
4
6
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
36
37
38
39
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
63
64
65
66
-
Berichtsheft
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 5:
4.3.4
8
9
10
11
1
----
1
2
1
2
38
1
6
287
18
62
Verteilung formelle Spielflächen auf die Sozialräume und Bezirke
Spielflächengröße in den Sozialräumen
Zur Ermittlung des Versorgungsgrades mit Spielflächen ist neben der Anzahl vorhandener
Spielflächen vor allem die Gesamtflächengröße der Spielplätze pro Sozialraum maßgeblich.
Für deren Erfassung wurden alle formellen Spielflächen betrachtet, also neben den "klassischen" Spielplätzen (inkl. Ballspielplätze, Skateanlagen, Jugendtreffs) auch die Spielplätze in
Kleingartenanlagen und die Spielplätze auf den Schulhöfen.
Die größten Flächensummen aller Spielplätze haben die Sozialräume Wattenscheid-Mitte,
Langendreer, Langendreer – Alter Bahnhof und Linden, wobei in den Sozialräumen Wattenscheid-Mitte und Langendreer auch besonders viele Kinder im Vergleich zu den anderen Sozialräumen leben (vgl. Kapitel 4.2.3)
Auffällig gering ist die Gesamtflächengröße der Spielplätze in den Sozialräumen Gleisdreieck
und Günnigfeld. Hier leben allerdings im sozialräumlichen Durchschnitt auch vergleichsweise
wenig Kinder und Jugendliche.
Auf der Bezirksebene gilt - wie für die Spielflächenverteilung - eine gewisse Analogie zwischen
der Anzahl der Kinder und Jugendlichen und der bestehenden Spielflächengröße – wenn auch
bei den Flächen nicht so eindeutig (vgl. Kapitel 4.3.3)
In Kapitel 4.5.2 (Analyse, Spielflächenversorgung) werden die Gesamtflächengrößen in Relation zu der aktuellen Anzahl der Kinder und Jugendlichen (vgl. 4.2.3) gesetzt, um den tatsächlichen Versorgungsgrad zu ermitteln.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
39 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Die folgende Tabelle listet für jeden Sozialraum seine Gesamtspielfläche auf.
r.
Sozialraum
Spielfläche
Bestand
m²
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
23.088,82
7.431,95
18.026,47
24.496,75
41.381,25
38.449,90
13.216,38
25.245,98
22.946,38
Bezirk I - Mitte
214.283,88
24
25
26
27
28
29
9.551,69
44.514,83
10.987,69
13.781,67
30.496,53
11.835,87
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
121.168,28
36
37
38
39
29.536,33
13.404,76
26.959,75
10.451,91
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Bezirk III - Nord
46
47
48
49
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
80.352,75
12.233,77
19.975,89
51.446,89
52.167,57
Bezirk IV - Ost
135.824,12
53
54
55
32.075,24
19.110,87
35.465,21
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
86.651,32
40 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
63
64
65
66
-
Berichtsheft
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
24.894,43
27.622,49
45.394,56
33.572,27
Bezirk VI - Südwest
131.483,75
Gesamtstadt Bochum
769.764,10
Tabelle 6:
4.3.5
Gesamtspielfläche je Sozialraum
Begehung mit Erhebungsbogen und Fotodokumentation
Für die Begehung sämtlicher Spielplätze durch das Planungsbüro wurde in Zusammenarbeit
mit dem AK Spielleitplanung ein zweiseitiger Erhebungsbogen zur wertenden Erfassung des
Bestandes erstellt. Er beinhaltet Multiple Choice Fragen zur stadträumlichen Lage der Spielflächen, zur Qualität bzw. zum Zustand der Ausstattung und der baulichen Anlagen sowie Möglichkeiten zur gezielten Einschätzung des Spielwerts. Durch mehrere Testläufe mit dem AK
Spielleitplanung konnten die einzelnen Fragen so klar formuliert werden, dass subjektive Abweichungen unter verschiedenen Gutachtern weitestgehend minimiert wurden. Er wurde zudem so angelegt, dass die örtlichen, handschriftlichen Eintragungen problemlos in die entsprechend vorbereitete digitale Datenbank übertragen werden konnten.
Bei den Begehungen wurde zudem für jeden Spielplatz eine systematische Fotodokumentation
in Form von digitalen Fotoordnern erstellt, die ebenfalls in die Datenbank eingepflegt wurden
und somit auch jederzeit abrufbar sind.
Der ausgefüllte Erhebungsbogen und die Fotodokumentation wurden zur Grundlage für die
zusammenfassende Bewertung der Spielflächen nach einem 5- bzw. 3-stufigen Kriterienkatalog (siehe folgendes Kapitel 4.3.6).
Im Vorgriff auf die eigentliche Bewertung der Spielplätze ist bei den Begehungen aufgefallen,
dass es in Bochum zwar aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige sehr hochwertige
Spielflächen gibt, aber die überwiegende Mehrheit veraltet und wenig einladend erscheint.
Dies resultiert im wesentlichen daraus, das in den 70er bis 80er Jahren eine Vielzahl von
Spielplätzen angelegt worden ist, die mittlerweile einen entsprechenden Erneuerungsbedarf
besitzen.
Die folgende Abbildung zeigt den verwendeten Erhebungsbogen.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
-
Berichtsheft
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Abbildung 3:
-
Berichtsheft
Erhebungsbogen Spielplätze
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
43 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.3.6
-
Berichtsheft
Bewertung formelle Spielflächen
Das umfangreiche Datenmaterial aus 367 Begehungen mit je einem zweiseitigen Fragebögen
und je einem Fotoordner wurde anhand eines 5- bzw. 3- stufigen, im AK Spielleitplanung
festgelegten Kriterienkataloges zusammenfassend bewertet. Diese hohe Komprimierung der
Informationen hat den Sinn einer Kurzeinschätzung, um die Spielflächen untereinander vergleichbar zu machen bzw. Vergleichbarkeit herzustellen.
Die Spielplätze und Spielplätze in Kleingartenanlagen wurden nach einem 5-stufigen Kriterienkatalog bewertet.
Die Ballspielplätze, Skateanlagen, Jugendtreffs und Spielplätze auf Schulhöfen wurden nach
einem 3-stufigen Kriterienkatalog bewertet, da bei Ballspielplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffs und Spielplätzen auf Schulhöfen weniger Inhalte bewertet werden können, als bei einem
Spielplatz der verschiedene Altersgruppen anspricht und unterschiedlichste Funktionen sowie
viel größere Ausstattungsmöglichkeiten hat.
4.3.7
Kinderspielplätze
Die 239 Kinderspielplätze und die 18 Spielplätze in Kleingartenanlagen (vgl. Kapitel 4.3.2.1)
wurden anhand einer 5-stufigen Punkteskala bewertet, wobei 5 Punkte für die höchste Qualität stehen, 1 Punkt für die niedrigste Qualität.
Als Referenzbeispiele für die Bewertung wurden folgende Kinderspielplätze gewählt:
Stufe 1
Beispiel: Kinderspielplatz Schattbachstraße (KSP 315204)
•
•
KSP ohne erkennbare Überarbeitung, aus fachplanerischer Sicht in seiner Gesamtheit alt
wirkend
Geräte insgesamt veraltet, keine herausstechenden Erneuerungen / „Highlights“
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Stufe 2
Beispiel: Kinderspielplatz Hedwigstraße (KSP 311334)
•
•
wie Stufe 1
punktuell erneuerte Geräte vorhanden, aber keine „Highlights“
Stufe 3
Beispiel: Kinderspielplatz Eulenbaumstraße (KSP 315274)
•
•
•
•
KSP mit erkennbarer Überarbeitung
mind. 3 Grundelemente (schaukeln, wippen, rutschen, drehen, klettern) vorhanden
Geräte in akzeptablem Zustand, punktuell erneuert, aber keine „Highlights“
Grundbedürfnisse der angesprochenen Altersgruppen gedeckt
Stufe 4
Beispiel: Kinderspielplatz Eichbogen 20 (KSP 314094)
•
•
•
•
•
KSP mit breit gefächertem Angebot für angesprochene Altersstufen
mind. 3 Grundelemente (schaukeln, wippen, rutschen, drehen, klettern) vorhanden
Geräte in gutem Zustand, punktuelle „Highlights“ vorhanden
guter Gesamteindruck / Zustand, aber im Ganzen eher konzeptlos wirkend
viele Graffiti zeugen von Fremdnutzung
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
45 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Stufe 5
Beispiel: Kinderspielplatz Auf der Panne (KSP 313094)
•
•
•
•
•
KSP mit Vorzeigecharakter
mind. 3 Grundelemente (schaukeln, wippen, rutschen, drehen, klettern) vorhanden
Geräte in gutem Zustand, punktuelle „Highlights“ vorhanden
breit gefächertes Angebot für angesprochene Altersstufen
Untergliederung in Aktivitätsbereiche
Im Vorgriff auf die Definition der Qualitätsziele in Kapitel 4.4 ist dieser Spielplatz geeignet,
einen Ziel-Standard zu setzen, an dem sich zukünftige Anlagen messen ließen.
Stufenverteilung Spielplätze ohne Spielplätze in Kleingartenanlagen:
In der Gesamtstadt Bochum sind 24,3 % der Spielplätze mit der niedrigsten Bewertungsstufe
1 bewertet und nur 5,9 % aller Spielplätze mit der höchsten Stufe 5.
Auffallend viele Spielplätze in Bezirk I – Mitte (59,5 %) und Bezirk II - Wattenscheid (61,5 %)
sind mit den beiden niedrigsten Stufen 1 und 2 bewertet. Die Situation ist hier also besonders
schlecht - wobei genau diese beiden Bezirke die höchste Anzahl an Kindern und Jugendlichen
haben.
Die Bewertungsstufen in den Sozialräumen verteilen sich wie folgt (die Spielpunkte (SR 14
und 25) sowie der Trimm-Dich-Pfad (SR 29) wurden nicht bewertet, vgl. Kapitel 4.3.2.1:
Anzahl Nennungen Spielplätze
Nr.
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Sozialraum
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Bezirk I - Mitte
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
1
1
2
5
9
5
--2
1
2
1
2
3
3
4
--4
2
3
--2
2
3
2
3
1
---
2
1
--1
3
----2
2
--2
--1
1
1
-------
26
21
16
11
5
46 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
24
25
26
27
28
29
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
36
37
38
39
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Bezirk III - Nord
46
47
48
49
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
53
54
55
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 7:
-
Berichtsheft
1
3
--1
3
1
2
6
3
1
1
2
1
2
2
1
4
1
--1
----1
---
--1
----1
---
9
15
11
2
2
--1
1
---
2
--2
---
1
1
2
2
3
-------
1
1
1
---
2
4
6
3
3
--3
6
---
2
3
2
3
1
6
5
---
--1
4
1
------2
9
10
12
6
2
--2
6
5
1
1
3
--7
2
--2
1
--1
8
7
10
4
2
--2
1
1
3
1
3
3
2
5
3
2
1
1
2
3
---------
4
10
12
7
---
58
67
67
33
14
Bewertungsstufen Spielplätze in Sozialräumen
Stufenverteilung Spielplätze in Kleingartenanlagen:
Mehr als die Hälfte der 18 Spielplätze in Kleingartenanlagen ist mit der Stufe 3 (mittlere Stufe) bewertet worden, 5 Plätze haben eine niedrigere und 3 eine höher Bewertung erhalten,
wobei Stufe 5 nur ein Mal vorkommt (Bezirk I – Mitte)
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen sieht wie folgt aus:
Anzahl Nennungen Spielplätze in Kleingartenanlagen
Nr.
Sozialraum
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
----------1
-------
----------------1
------1
1
1
-------
----1
-------------
------------1
-----
1
1
3
1
1
-------------
-------------
------1
2
---
-------------
-------------
Bezirk II – Wattenscheid
---
---
3
---
---
36
37
38
39
---------
--1
-----
------1
---------
---------
Bezirk III - Nord
---
1
1
---
---
46
47
48
49
---------
---------
1
-------
---------
---------
Bezirk IV - Ost
---
---
1
---
---
53
54
55
-------
1
-----
1
--1
1
-----
-------
---
1
2
1
---
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Bezirk I - Mitte
24
25
26
27
28
29
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
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65
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Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
-
Berichtsheft
1
-------
---------
---------
---------
---------
Bezirk VI - Südwest
1
---
---
---
---
Gesamtstadt Bochum
2
3
10
2
1
Tabelle 8:
4.3.8
Bewertungsstufen Spielplätze in Kleingartenanlagen in Sozialräumen
Ballspielflächen
Die Ballspielflächen werden anhand einer 3-stufigen Punkteskala bewertet. 3 Punkte stehen
für die höchste Qualität, 1 Punkt für die niedrigste Qualität (vgl. Kapitel 4.3.2.4).
Da Ballspielplätze auf Schulhöfen im Allgemeinen nur von Kindern im Grundschulalter genutzt
werden dürfen, ist die Stufenverteilung unten getrennt aufgeführt (zuerst öffentliche Ballspielplätze – häufig in Verbindung mit Spielplätzen, danach Ballspielplätze auf Schulhöfen).
Als Beispiel für die Bewertung wurden folgende Ballspielplätze gewählt:
Stufe 1
Beispiel: Ballspielplatz Stephanstraße / Beethovenweg (KSP 312424)
•
•
•
•
Ballspielplatz mit starken Nutzungsspuren, Spielqualität dadurch massiv eingeschränkt
Überarbeitung / Instandsetzung dringend erforderlich
Belag massiv abgespielt
notwendiger Ballfangzaun zur Absicherung gegen Gefahren fehlt
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Stufe 2
Beispiel: Ballspielplatz Passweg 47 (KSP 312334)
•
•
•
•
•
Ballspielplatz mit Nutzungsspuren, aber ohne gravierende Einschränkung der Spielqualität
Überarbeitung / Instandsetzung innerhalb der nächsten 1 – 2 Jahre erforderlich
Belag ggf. abgespielt, aber nicht Spielqualität einschränkend
Tore in akzeptablem Zustand, ohne Sicherheitsrisiko
Ballfangzaun vorhanden, ggf. Ergänzung Ballfangzaun zur Steigerung der Spielqualität prüfen
Stufe 3
Beispiel: Ballspielplatz Prinz-Regent-Straße (KSP 315184)
•
•
•
•
•
Ballspielplatz mit Nutzungsspuren, aber ohne jede Einschränkung der Spielqualität
Überarbeitung / Instandsetzung innerhalb der nächsten 1 – 2 Jahre nicht notwendig
Belag in gutem Zustand, mit geringen Nutzungsspuren
Tore guter bis mittlerer Zustand
Ballfangzaun zur Steigerung der Spielqualität vorhanden
Der AK Spielleitplanung und die Sachbearbeiter des Sport- und Bäderamtes sowie des Stadtsportbundes sind sich einig, dass es derzeit (Stand August 2007) keinen Ballspielplatz in Bochum gibt, den man als ideal bezeichnen könnte. Die Bewertungsstufe 3 macht daher nur eine
relative Aussage, bezogen auf den heutigen Bestand. Zukünftig soll die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Stufe 3 hinausgehen.
Stufenverteilung Ballspielplätze außerhalb der Schulhöfe:
38, 9 % der Ballspielplätze sind mit der Bewertungsstufe 1 bewertet, nur 17,8 % der Ballspielplätze mit der höchsten Stufe 3. Auffallend schlecht ist die Situation in Bezirk II – Wattenscheid: von 18 Ballspielplätzen hat nur einer die höchste Stufe 3, in Bezirk VI – Südwest
gibt es keinen Ballspielplatz mit Stufe 3.
Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen sieht wie folgt aus:
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Anzahl Nennungen Ballspielplätze
Nr.
Sozialraum
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
3
------1
2
--3
2
1
1
2
--1
--1
1
1
----1
2
3
1
-------
Bezirk I - Mitte
11
8
7
24
25
26
27
28
29
1
1
1
1
2
---
1
3
2
2
2
1
--1
---------
Bezirk II – Wattenscheid
6
11
1
36
37
38
39
1
1
1
1
4
--1
1
----2
---
Bezirk III - Nord
4
6
2
46
47
48
49
1
1
2
2
----2
2
--2
2
---
Bezirk IV - Ost
6
4
4
53
54
55
1
1
1
1
1
1
1
--1
3
3
2
2
--1
2
2
1
1
3
---------
5
7
---
35
39
16
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 9:
Bewertungsstufen Ballspielplätze in Sozialräumen
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
51 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Stufenverteilung Ballspielplätze auf Schulhöfen:
Zwei Drittel der Ballspielplätze auf Schulhöfen sind mit der Stufe 1 bewertet worden. In Bezirk V – Süd gibt es gar keinen Ballspielplatz auf einem Schulhof
Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen sieht wie folgt aus:
Anzahl Nennungen Ballspielplätze
Nr.
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Sozialraum
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Bezirk I - Mitte
24
25
26
27
28
29
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
36
37
38
39
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Bezirk III - Nord
46
47
48
49
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
53
54
55
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
----1
----------1
----1
-------------
-----
2
1
---
--------1
---
-------------
-------------
1
---
---
--2
-----
---------
1
1
-----
2
---
2
----2
---
--1
-----
---------
2
1
---
-------
-------
-------
---
---
---
-------------
52 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
-
Berichtsheft
1
-------
---------
---------
Bezirk VI - Südwest
1
---
---
Gesamtstadt Bochum
8
2
2
Tabelle 10:
4.3.9
Bewertungsstufen Ballspielplätze auf Schulhöfen in Sozialräumen
Skateanlagen
Die Skateanlagen werden anhand einer 3-stufigen Punkteskala bewertet. 3 Punkte stehen für
die höchste Qualität, 1 Punkt für die niedrigste Qualität (vgl. Kapitel 4.3.2.4).
Als Beispiel für die Bewertung wurden folgende Skateanlagen gewählt:
Stufe 1
Beispiel: Skateanlage Am Sattelgut / Herbergsweg (KSP 316334)
•
•
Flächenbelag mit Fehlern, für Skaten ungeeignet / stark einschränkend
Rampen defekt / fehlen => nicht nutzbar
Stufe 2
Beispiel: Skateanlage Haendelstraße 40 (KSP 313044)
•
•
Flächenbelag in akzeptablem Zustand / mit minimalen das Skaten kaum beeinträchtigenden Mängeln
Rampen vorhanden und in akzeptablem Zustand
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
53 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Stufe 3
Beispiel: Skateanlage Wattenscheider Hellweg (KSP 312594)
•
•
Flächenbelag in gutem Zustand
Rampen in gutem Zustand, vielfältiges Angebot
Der AK Spielleitplanung ist der Auffassung, dass es derzeit (Stand August 2007) keine Skateanlage in Bochum gibt, den man als ideal bezeichnen könnte. Die Bewertungsstufe 3 macht
daher nur eine relative Aussage, bezogen auf den heutigen Bestand. Zukünftig soll die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Stufe 3 hinausgehen.
Stufenverteilung Skateanlagen:
Von den 14 Skateanlagen in Bochum wurden 8 mit der niedrigsten Stufe 1 bewertet, in Bezirk
VI – Südwest wurden alle 3 vorhandenen Skateanlagen mit Stufe 1 bewertet.
Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen ist unten dargestellt. Zusätzlich gibt
es in Bezirk IV – Ost eine Skateanlage auf einem Schulhof (GGS Somborner Straße). Dieser
wurde mit der Stufe 1 bewertet, ist aber nicht in der dargestellten Tabelle enthalten, da die
Anlage nur für Grundschulkinder zugänglich ist.
Anzahl Nennungen Skateanlagen
Nr.
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Sozialraum
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Bezirk I - Mitte
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
1
--------1
--1
---
--------------1
---
-------------------
3
1
---
54 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
24
25
26
27
28
29
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
-
Berichtsheft
--1
---------
-------------
------1
-----
1
---
1
---------
----1
---
---------
Bezirk III - Nord
---
1
---
46
47
48
49
---------
------1
---------
Bezirk IV - Ost
---
1
---
53
54
55
----1
1
-----
----1
1
1
1
1
--1
1
---------
---------
Bezirk VI - Südwest
3
---
---
Gesamtstadt Bochum
8
4
2
Bezirk II – Wattenscheid
36
37
38
39
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
Tabelle 11:
Bewertungsstufen Skateanlagen in Sozialräumen
4.3.10 Jugendtreffs
Die Jugendtreffs werden anhand einer 3-stufigen Punkteskala bewertet werden. 3 Punkte stehen für die höchste Qualität, 1 Punkt für die niedrigste Qualität (vgl. Kapitel 4.3.2.4).
Als Beispiel für die Bewertung wurden folgende Jugendtreffs gewählt:
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Stufe 1
Beispiel: Kinderspielplatz Spreestraße (KSP 313254)
•
•
•
Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche vorhanden
Überdachung und altersgerechte Aktivitätsmöglichkeit (Fußball, Basketball, Tischtennis,
Skaten) fehlen
kein separater Bereich / keine räumliche Trennung zum KSP
Stufe 2
Beispiel: Kinderspielplatz Bayernstraße (KSP 311784)
•
•
•
Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche vorhanden
evtl. Überdachung oder altersgerechte Aktivitätsmöglichkeit (Fußball, Basketball, Tischtennis, Skaten) vorhanden
eigener Bereich / räumliche Trennung zum KSP
Stufe 3
Beispiel: Kinderspielplatz Laerheide (KSP 315214)
•
•
•
•
Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche vorhanden
Überdachung vorhanden
altersgerechte Aktivitätsmöglichkeit (Fußball, Basketball, Tischtennis, Skaten) vorhanden
eigener Bereich / räumliche Trennung zum KSP
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
56 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Der AK Spielleitplanung ist der Auffassung, dass es derzeit (Stand August 2007) keinen Jugendtreff in Bochum gibt, den man als ideal bezeichnen könnte. Die Bewertungsstufe 3 macht
daher nur eine relative Aussage, bezogen auf den heutigen Bestand. Zukünftig soll die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Stufe 3 hinausgehen.
Stufenverteilung Jugendtreffs:
Die Stufenverteilung ist gleichmäßig: von den bestehenden 6 Jugendtreffs in der Stadt Bochum sind jeweils 2 mit der Stufe 1, 2 und 3 bewertet worden. Generell gibt es zu wenig Jugendtreffs in der Stadt Bochum, z.B. gibt es keine Jugendtreffs in den Bezirken II – Wattenscheid und VI – Südwest.
Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen sieht wie folgt aus:
Anzahl Nennungen Jugendtreffs
Nr.
Sozialraum
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
-------------------
--------1
---------
-------------------
Bezirk I - Mitte
---
1
---
24
25
26
27
28
29
-------------
-------------
-------------
Bezirk II – Wattenscheid
---
---
---
36
37
38
39
------1
--1
-----
---------
1
1
---
----1
---
---------
------1
1
---
1
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Bezirk III - Nord
46
47
48
49
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
53
54
55
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
-
Berichtsheft
-------
-------
----1
Bezirk V - Süd
---
---
1
63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
---------
---------
---------
Bezirk VI - Südwest
---
---
---
2
2
2
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 12:
Bewertungsstufen Jugendtreffs in Sozialräumen
4.3.11 Spielplätze auf Schulhöfen
Die Schulhöfe auf denen ein Kinderspielplatz angelegt ist, werden ebenfalls anhand einer 3stufigen Punkteskala bewertet werden. 3 Punkte stehen für die höchste Qualität, 1 Punkt für
die niedrigste Qualität. (vgl. Kapitel 4.3.2.4).
Als Beispiel für die Bewertung wurden folgende Schulhöfe gewählt:
Stufe 1
Beispiel: Hufelandschule (Sozialraum 55)
•
•
konzeptlose Aufstellung von Einzelgeräten, ohne viel Aufforderungscharakter / Anreiz zum
Spielen, kein „Highlight“-Gerät vorhanden
überwiegender Anteil der Schulhoffläche versiegelt
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Stufe 2
Beispiel: GGS Oberstraße (Sozialraum 48)
•
•
•
Aufstellung von Einzelgeräten, aber mindestens ein „Highlight“-Gerät mit vielfältigen
Spielmöglichkeiten
Grad der Entsiegelung am konzeptionellen Minimum, Vergrößerung der Entsiegelung
wünschenswert
Ballspielangebot vorhanden (Basketballkorb fehlt ggf.)
Stufe 3
Beispiel: Gertrudisschule (Sozialraum 25)
•
•
•
vielfältige und altersgerechte Spielmöglichkeiten mit hohem Aufforderungscharakter
aus konzeptioneller Sicht angemessener Anteil der Schulhoffläche entsiegelt und modelliert
Ballspielangebot (FB, BB, TT) vorhanden und nutzbar (Basketballkorb vorhanden)
Stufenverteilung Spielplätze auf Schulhöfen:
Etwa die Hälfte der Spielplätze auf Schulhöfen wurde mit der mittleren Stufe 2 bewertet (50,
8 %). Nur 16,4 % der Spielplätze auf Schulhöfen erreichte die höchste Stufe 3.
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Die Verteilung der Bewertungsstufen in den Sozialräumen ist unten dargestellt. Das Schulzentrum Gerthe in Sozialraum 37 hat als Spielfläche lediglich einen Ballspielplatz. Dieser ist in
der Tabelle „Stufenverteilung Ballspielplätze auf Schulhöfen“ erfasst (vgl. Kapitel 4.3.2.4.2).
Daher erscheinen in der Tabelle nur 61 Nennungen, obwohl 62 Spielflächen auf Schulhöfen
erfasst wurden.
Anzahl Nennungen Schulhöfe
Nr.
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Sozialraum
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Bezirk I - Mitte
24
25
26
27
28
29
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
36
37
38
39
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Bezirk III - Nord
46
47
48
49
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
53
54
55
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
1
--2
------1
--1
1
1
2
2
3
----1
2
----------1
-------
5
12
1
--1
1
-------
------1
2
---
1
2
1
-------
2
3
4
1
--1
2
--2
1
---
1
-------
4
3
1
--4
2
---
----5
2
1
-------
6
7
1
----1
1
--2
1
1
---
1
3
2
60 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 13:
-
Berichtsheft
----1
1
1
1
--1
--1
-----
2
3
1
20
31
10
Bewertungsstufen Spielplätze auf Schulhöfen in Sozialräumen
4.3.12 Potenzialflächen
Mit Potenzialflächen sind Flächen gemeint, die potenziell als Spielflächen zur Verfügung stehen
könnten. Diese wurden nach den u.g. Kategorien erfasst und in die digitale Datenbank aufgenommen. Diese Flächen wurden zum derzeitigen Stand der Spielleitplanung noch nicht bewertet. Die kartographische Erfassung kann dabei helfen, bei festgestellten Defiziten in der Spielflächenversorgung geeignete Standorte für Neuanlagen zu finden. Selbstverständlich müssten
diese Flächen dann im Einzelfall auf ihre tatsächliche Tauglichkeit einschließlich konkurrierender Nutzungsansprüche geprüft werden. Solche Flächen können aber auch - bei ggf. entsprechender Aufbereitung oder Verkehrssicherung - für Kinder und Jugendliche nutzbare informelle Spielorte sein.
Folgende Flächentypen wurden erfasst:
-
Brachen,
-
Baulücken,
-
Außenflächen von Kirchen, die aufgegeben werden sollen,
-
Außenanlagen von Kinder-Jugend-Freizeit-Häuser (KJFH)
4.3.13 Beteiligungsverfahren
Mit einer möglichst flächendeckenden Beteiligung der Kinder Jugendlichen wurde deren aktuelle Spielsituation abgefragt. Der Schwerpunkt der Befragung zielte dabei auf die informellen
Spielorte, da diese mit den in den vorhergehenden Kapiteln beschriebenen Erhebungen nicht
erfasst wurden. Natürlich konnte nicht jeder der über 50.000 Kinder und Jugendlichen persönlich befragt werden. Durch die entsprechenden räumliche und institutionelle Streuung und den
Einsatz von Multiplikatoren konnte aber ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt werden, ohne
statistische Repräsentativität erreichen zu können.
Insgesamt wurden 3.531 informelle Orte in das digitale Datensystem aufgenommen, davon
2.371 Spiel- und Aufenthaltsorte bzw. Treffpunkte (Streetwork) und 1.184 Angst – und Meideräume. Fast die Hälfte (48,4%) der genannten Orte befinden sich auf städtischen Flächen.
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4.3.14 Methodik der Beteiligung
Die Vorgehensweise zur Durchführung der Beteiligung war wie folgt:
1.
Erstellen von Fragebögen, Karten und Leitfäden zur Erfassung informeller Orte (Spielund Aufenthaltsorte sowie Angst- und Meideräume der Kinder und Jugendlichen).
2.
Schulung von Multiplikatoren
3.
-
=> Leiter / Leiterinnen von Kindertageseinrichtungen
-
=> Grundschullehrer / -lehrerinnen
-
=> Leiter / Leiterinnen von Kinder- und Jugendfreizeithäusern
-
=> Streetworker / workerinnen
-
=> Sozialraumkoordinatoren
Durchführung des Beteiligungsverfahrens durch die Multiplikatoren
-
0-5 Jahre: Befragung der Eltern stellvertretend für ihre Kinder in den Kindertageseinrichtungen
-
6-10 Jahre: Befragung der Kinder in den Grundschulen (möglichst 2. und 4. Klasse)
-
10-14 Jahre:Durchführung von Streifzügen in den Kinder- und Jugendfreizeithäusern
-
15-27 Jahre: Interviewbefragung der Jugendlichen in den Kinder- und Jugendfreizeithäusern
-
15-27 Jahre: Gruppen- und Bedarfsbeschreibung durch „Streetwork“ in Zusammenarbeit mit den Gruppen
-
0-27 Jahre: Altersgruppenübergreifende Befragung innerhalb der einzelnen Sozialraumkonferenzen
4.
Sichtung und Auswertung des Rücklaufs
5.
Aufnahme der im Beteiligungsverfahren genannten informellen Orte in die digitale Datenbank
4.3.15 Probleme bei der Durchführung
Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Befragung mit Hilfe von Multiplikatoren nicht ohne
Schwierigkeiten verlaufen würde:
-
teilweise wurden Orte auf Fragebögen falsch oder gar nicht benannt,
-
teilweise fehlten Fragebögen im Rücklauf,
-
teilweise fehlten Karten im Rücklauf.
Die Auswertung erforderte daher ein hohes Maß an Rückkopplung mit den Multiplikatoren und
war entsprechend aufwändig. Insgesamt war der Rücklauf erfreulich: gut 83 % aller Unterlagen sind zurückgekommen.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4.3.16 Auswertung
Es wurden wesentlich mehr Orte von den Befragten genannt, als in der Tabelle dargestellt
sind. Es wurden allerdings zum großen Teil auch formelle Spielflächen genannt, die somit als
informelle Orte nicht digital erfasst wurden. Formelle Spielflächen wurden nur dann als informelle Orte in das Datensystem aufgenommen, wenn sie im Rahmen der Interview-Befragung
oder von Streetwork (beides Altersgruppe 15 – 27 Jahre) benannt wurden und es sich um
Spielplätze Typ B handelt. Das bedeutete dann, dass diese Spielflächen von den Älteren
„fremdgenutzt“ wurden und damit für diese Personengruppe einen informellen Ort darstellten.
Die Anzahl der Nennungen insgesamt ist höher als die Summe der einzelnen Orte, weil ein
Großteil der genannten Orte auf anderen Flächen liegt, als auf den abgefragten Brachen, Baulücken, in Parks bzw. Grünanalagen oder in Wäldern.
Von den gemeldeten Angst- und Meideräumen wurden alle in der Datenbank erfasst. Teilweise
wurden Orte zugleich als Spiel- und Aufenthaltsort und als Angst – und Meideraum benannt,
was die Differenz in den Zahlen begründet. Die größte Anzahl an Orten wurde im Rahmen der
Befragung von Grundschülern genannt, die die größte Gruppe der Befragten darstellen.
Die Verteilung und Lage der erfassten informellen Orte stellt sich wie folgt dar:
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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Kindertageseinrichtung
Grundschule
1.594
Streifzüge
179
Interview-Befragung
Streetwork
644
91
Sozialraumkonferenzen
Tabelle 14:
808
2158
auf städtischer
Fläche
Wald
Park- / Grünanlage
Brache
Baulücke
Berichtsheft
Anzahl Nennungen gesamt
-
Art
Einrichtung
Anzahl Nennungen gesamt
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
Spiel- / Aufenthaltsort
514
20
73
42
233
Angst- / Meideraum
294
13
48
20
132
1.094
25
99
62
413
Angst- / Meideraum
500
19
54
48
248
Spiel- / Aufenthaltsort
123
7
15
5
73
56
0
9
3
37
Spiel- / Aufenthaltsort
420
8
51
14
230
Angst- / Meideraum
224
5
27
5
127
Treffpunkt
73
4
12
3
38
Alternativstandort
18
3
3
1
12
Spiel- / Aufenthaltsort
147
4
21
9
103
Angst- / Meideraum
110
2
7
3
62
Spiel- / Aufenthaltsort
Angst- / Meideraum
Verteilung und Lage informelle Orte
4.3.17 Begleitende Kinderwebsite
Ergänzend zum Beteiligungsverfahren wurde eine den Spielleitplan begleitende Kinderwebsite
erstellt und ins Internet gestellt unter:
www.spielen-in-bochum.de
Die Seite enthält Informationen über bestehende formelle Spielflächen. Diese sind mit Namen
und Adresse auf Sozialraumkarten verortet. Mithilfe entsprechender Eingabemasken können
sich Kinder und Jugendliche zu den formellen Spielflächen äußern. Sie können zudem infor8
Teilweise wurden Orte zugleich als Spiel- und Aufenthaltsort und als Angst – und Meideraum benannt, was die
Differenz in den Zahlen begründet.
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
melle Orte nennen. Diese werden allerdings nach derzeitigem Stand der Spielleitplanung noch
nicht im digitalen Datensatz erfasst.
Die bisherige Beteiligung der Kinder und Jugendliche konzentrierte sich vorwiegend auf ganz
konkrete Mängel im Bestand. Angesprochen wurden beschädigte Spielgeräte, der Pflegezustand von Spielflächen und der Wunsch nach zusätzlichen Spielgeräten bzw. nach Ersatz für
entfernte Spielgeräte.
Zukünftig soll die Website von einem Kinder- und Jugendstadtplan abgelöst werden, der Kinder und Jugendliche über anstehende Vorhaben und Beteiligungsverfahren informiert.
4.3.18 Fazit Bestandserfassung formelle und informelle Spielflächen
Nachdem das Spielangebot der Stadt Bochum - formell, informell, potenziell - durch Gutachter, Verwaltung und ein umfangreiches Beteiligungsverfahren nahezu vollständig erfasst wurde, lassen sich im Vorgriff auf die Entwicklung der Qualitätsziele in Kapitel 4.4 Stärken und
Schwächen der Versorgung feststellen, die im Folgenden stichpunktartig aufgeführt werden:
-
Von den 287 "klassischen" Spielplätzen mit einer Gesamtflächengröße von
709.340,54 m² hat der Bezirk I – Mitte die größte Anzahl an Spielflächen, aber auch
die größte Anzahl Kinder und Jugendlicher und der Bezirk III – Nord die geringste Anzahl an Spielflächen, aber auch die geringste Anzahl Kinder und Jugendlicher.
-
Die größten Flächensummen aller Spielplätze haben die Sozialräume WattenscheidMitte, Langendreer, Langendreer – Alter Bahnhof und Linden, wobei in den Sozialräumen Wattenscheid-Mitte und Langendreer auch besonders viele Kinder im Vergleich zu
den anderen Sozialräumen leben. Auffällig gering ist die Gesamtflächengröße der
Spielplätze in den Sozialräumen Gleisdreieck und Günnigfeld. Hier leben allerdings im
sozialräumlichen Durchschnitt auch vergleichsweise wenig Kinder und Jugendliche.
-
Auf der Bezirksebene entspricht die Spielflächenverteilung und die jeweilige Gesamtgröße der Spielflächen näherungsweise der Anzahl der dort lebenden Kinder und Jugendlichen. Bei der Betrachtung der einzelnen Sozialräume in den Bezirken ist diese
Analogie allerdings nicht gegeben.
-
In Bochum gibt es aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige sehr hochwertige
Spielflächen, die überwiegende Mehrheit ist aber veraltet und erscheint wenig einladend. Dies resultiert im wesentlichen daraus, das in den 70er bis 80er Jahren eine
Vielzahl von Spielplätzen angelegt worden ist, die mittlerweile einen entsprechenden
Erneuerungsbedarf besitzen.
-
Mehr als die Hälfte der Spielplätze in Bezirk I – Mitte und Bezirk II - Wattenscheid sind
negativ bewertet worden, wobei diese beiden Bezirke die höchste Anzahl an Kindern
und Jugendlichen haben.
-
Auffallend schlecht ist die Situation der Ballspielplätze in den Bezirken II – Wattenscheid und VI – Südwest: mit einer Ausnahme erreicht keiner der dortigen Plätze eine
gute Bewertung.
-
Zwei Drittel der Ballspielplätze auf den Bochumer Schulhöfen musste negativ bewertet
werden.
-
Mehr als die Hälfte der 14 Skateanlagen in Bochum wurde negativ bewertet.
-
Es gibt mit nur 6 Jugendtreffs in Bochum von unterschiedlicher Qualität zu wenig derartige Anlagen. Keine Jugendtreffs existieren in den Bezirken II – Wattenscheid und VI
– Südwest.
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Berichtsheft
-
Kein Ballspielplatz, keine Skateanlage und kein Jugendtreff in Bochum haben derzeit
eine Qualität, die man als ideal bezeichnen könnte. Zukünftige Anlagen müssen deutlich über die Qualität der heutigen Anlagen hinausgehen.
-
Brachen, Baulücken, Außenflächen von Kirchen, die aufgegeben werden sollen, Außenanlagen von Kinder- und Jugend-Freizeit-Häusern und potenzielle Naturerlebnisflächen
bilden einen Pool von Potentialflächen, der für künftige Planungsaufgaben der Spielleitplanung herangezogen werden kann.
-
3.531 informelle Orte wurden in das digitale Datensystem aufgenommen, davon 2.371
Spiel- und Aufenthaltsorte und 1.184 Angst– und Meidräume. Fast die Hälfte der genannten Orte befindet sich auf städtischen Flächen.
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-
Berichtsheft
4.4
Qualitätsziele der Spielleitplanung
4.4.1
Leitbild der Spielleitplanung
Kern der Spielleitplanung ist das Leitbild, aus dem heraus sich die Qualitätsziele und Unterziele ableiten lassen, die mit der Ist-Situation und laufenden Planungsprozessen abgeglichen
werden können, um als Handlungsleitfaden im Sinne der Kinder und Jugendlichen im kommunalen Planungsgeschehen mitzuwirken. Das Leitbild ist die Essenz eines intensiven Diskussionsprozesses zwischen den Fachämtern, den Gutachtern, der Politik und nicht zuletzt, über
das Beteiligungsverfahren - mit den Betroffenen selbst.
Das Leitbild der Spielleitplanung wird abgeleitet aus dem Leitbild des Sozialdezernats der
Stadt Bochum, welches sich wiederum aus dem Leitbild der Stadt ableitet. Um diese Ableitungen nachzuvollziehen, werden die übergeordneten Leitbilder auszugsweise zitiert.
Die ersten beiden, hier besonders relevanten Sätze im Leitbild der Stadt lauten:
Die Menschen in unserer Stadt stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Gemeinsam mit dem Rat haben wir das Ziel, eine lebendige, offene und
liebenswerte Stadt zu bewahren und weiterzuentwickeln.
Aus den Zielen des Sozialdezernates wird im Folgenden das Ziel V zitiert:
Wir leisten einen Beitrag zur Entwicklung einer kinder-, jugendlichen- und
familienfreundlichen Stadt.
In den Erläuterungen zu diesem Ziel sind bezüglich der Aufgaben des Jugendamtes in Bezug
auf die Spielleitplanung unter anderem folgende Teilaufgaben besonders erwähnenswert:
- Schaffung positiver Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre
Familien.
- Freiräume/Spielflächen erhalten bzw. ausbauen.
- Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt oder Schaffung
einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
Aus dem Vorgenannten ergibt sich das Leitbild der Spielleitplanung, es lautet:
Die Stadt Bochum stellt die kind- und jugendgerechte räumliche Gesamtentwicklung unter Beteiligung von Mädchen und Jungen unterschiedlichen
Alters und unterschiedlicher Herkunft sowie die nutzerorientierte, zukunftsfähige Steuerung der künftigen Spielraumentwicklung sicher
An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Spielleitplanung die Interessen
einer gesellschaftlichen Gruppe ohne Lobby vertritt, die in den letzten Jahrzehnten sehr viel
Stadtraum verloren hat. Die aus dem Leitbild abzuleitenden Qualitätsziele bilden daher Mindeststandards ab. Ein Überschreiten dieser Mindeststandards hat daher nichts mit Überversorgung zu tun. Die Spielleitplanung definiert diese Überschreitung daher als Mehrversorgung.
Das heißt, Spielflächen in mehrversorgten Sozialräumen sind nicht obsolet, sie lassen allenfalls eine größere Flexibilität in der Bauleitplanung zu.
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-
Berichtsheft
Das Leitbild erfordert die Entwicklung von Qualitätszielen, die seine Umsetzung und damit die
zielgerichtete und qualitativ hochwertige Umsetzung des Spielleitplans ermöglichen. Die Qualitätsziele werden zusammen mit dem Spielleitplan durch den Rat der Stadt Bochum beschlossen. Die Frage nach einer Satzung für die Qualitätsziele war zum Zeitpunkt der Texterstellung
noch nicht geklärt. Eine solche Satzung müsste im weiteren politischen Prozess von der Stadt
verabschiedet werden.
Die im Folgenden aufgestellten Qualitätsziele greifen auf Erfahrungen in Rheinland-Pfalz zurück und wurden im AK Spielleitplanung hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und der zu erzielenden Ergebnisse für die Stadt Bochum geprüft, weiterentwickelt, ergänzt und in ihrer Aussage
geschärft. Es ergeben sich 2 Kategorien von Qualitätszielen: die Qualitätsziele der Methodik
(4.5.2) und die Qualitätsziele der Versorgung (4.5.3).
4.4.2
Qualitätsziele der Methodik
Die Qualitätsziele zur Methodik betreffen die Verankerung der Spielleitplanung in das Tagesgeschäft von Verwaltung und Politik. Um eine Gefährdung des Spielleitplans in der Umsetzung
und dauerhaften Anwendung zu vermeiden, ist er zu institutionalisieren.
4.4.3
Qualitätsziel – Verbindlichkeit der Spielleitplanung
Die Spielleitplanung wird verbindlicher Teil der Stadtplanung. Durch den Beschluss des Rates
der Stadt Bochum sind die Ziele der Spielleitplanung in den haushaltspolitischen und stadtplanerischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Auch wenn die Verbindlichkeit derzeit noch
keine Rechtskraft erlangen kann, so ist sie doch als Selbstverpflichtung der Stadt Bochum im
ganzen Stadtgebiet gültig.
Das bedeutet zum Beispiel, dass auch in Neubaugebieten für Einfamilienhäuser Spielflächen
geschaffen werden müssen oder dass Spielplätze, die aufgrund von Bauvorhaben aufgegeben
werden müssen, einen lokalen, zeitnahen und angemessenen Ausgleich erhalten (vgl. auch
detailliertere Angaben in Kapitel 2.2).
4.4.4
Qualitätsziel – Fortschreibung der Spielleitplanung
Die hiermit vorgelegte Spielleitplanung bildet nur den Stand 2007 / 2008 ab. Will die Spielleitplanung ein dauerhaft wirkungsvolles Planungsinstrument sein, ist ihre kontinuierliche
Fortschreibung unabdingbar. Die Fortschreibungspflicht der Spielleitplanung sollte daher analog der Fortschreibung sonstiger städtischer Planungsinstrumente - Teil ihrer Verbindlichkeit sein. Dies kann nur über eine Institutionalisierung innerhalb der Stadtverwaltung geschehen, ggf. auch über eine Vergabe an eine externe Stelle.
Neben der kontinuierlichen inhaltlichen Fortschreibung der digitalen Datenbank ist der Spielleitplan in einem Abstand von 5 Jahren Spielleitplanung zu verifizieren (vgl. auch detailliertere
Angaben in Kapitel 2.3).
4.4.5
Qualitätsziel – Öffentlichkeitsarbeit
Als lebendiges, wirkungsvolles Planungsinstrument muss die Spielleitplanung im Bewusstsein
der Öffentlichkeit verankert sein. Kindern, Jugendlichen, ihren Eltern und allen, die sich beruflich oder privat für Kinder und Jugendliche engagieren, sollte der Begriff der Spielleitplanung
und ihre Möglichkeiten bekannt sein. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte u.a. und insbesondere
folgende Bereiche abdecken:
-
Medienpräsenz / Information der Öffentlichkeit über aktuelle Planungen in regionalen
Tageszeitungen (WAZ, Ruhr Nachrichten, Stadtspiegel…),
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-
Berichtsheft
-
Internetpräsenz (eigene Website Spielleitplanung, Weiterführung der StartseiteSpielleitplanung für weitere Kinder- und Jugendbeteiligung),
-
Integration in den Veröffentlichungs-Rhythmus der sonstigen städtischen Planwerke,
-
öffentliche Präsentation von Ergebnissen aus Beteiligungsprojekten durch die Akteure
selbst für die Öffentlichkeit und in Gremien und Ausschüssen und
-
Entwicklung eines Spielleitplanung-Logos zwecks Identifikation und Verstärkung des
Wiedererkennungswertes.
4.4.6
Qualitätsziel – Beteiligung
Die Beteiligung sichert als zentrales Element der Spielleitplanung die Qualität der städtebaulichen Planung ab. Auf die Wünsche und Anregungen der Kinder und Jugendlichen ist dabei
angemessen zu reagieren. Ihre Abwägung ist dabei kindgerecht zu kommunizieren, selbst
dann, wenn die Wünsche - vermeintlich - unrealistisch sind. Die Beteiligung muss das ganze
Spektrum der Kinder und Jugendlichen erfassen, also
-
unterschiedlichen Geschlechts,
-
unterschiedlicher Altersgruppen,
-
unterschiedlicher sozialer Gruppen,
-
unterschiedlicher Nationalitäten und
-
mit Behinderungen
Die hiermit vorgelegte Spielleitplanung definiert ihre Qualitätsziele. In der dauerhaften Umsetzung sind die methodische Standards noch zu entwickeln und anzuwenden. Diese beinhalten zum einen die Festlegung der Art und Weise der Beteiligung im Planungsprozess, also
-
Beteiligung bereits frühzeitig bzw. im Vorfeld von Planungs- und Bauvorhaben der Beteiligung, um die Kinder und Jugendlichen realitätsnah einbeziehen zu können,
-
regelmäßige Einbeziehung der Kinder und Jugendliche mittels kleinerer Aktionen, um
sie über den Stand der Planungen auf dem Laufenden halten,
-
selbstverständliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an Planungsvorhaben in enger Zusammenarbeit mit sonderpädagogischen Einrichtungen,
Sonderpädagogen und weiteren Fachkräften - Präsentation der Ergebnisse diese Beteiligung als Teil der Kinder- und Jugendbeteiligung
-
und Festlegung des Kostenrahmens der Beteiligung.
Zum anderen sind die Rahmenbedingungen konkreter Planungs- und Bauvorhaben auf eine
standardisierte Art und Weise in den Beteiligungsprozess einzubringen. So kann qualifiziert
auf ein Vorhaben reagiert werden, um die Ziele, Wünsche und Anregungen der Kinder und
Jugendlichen wiederum in den Planungsprozess einzupflegen. Dies betrifft
-
den zur Verfügung stehenden Kostenrahmen für die Umsetzung der Vorschläge aus
der Beteiligung,
-
die zur Verfügung stehende Flächengröße,
-
inhaltliche Ausrichtung von geplanten Spielplätzen
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-
-
Berichtsheft
sonstige Vorgaben wie z.B. Berücksichtigung von Behindertengerechtigkeit, Eignung
für Jugendliche etc.
Auch die Beteiligungsformen setzen, will man sie ökonomisch und damit standardisiert einsetzen, eine städtische Institutionalisierung der Spielleitplanung voraus (vgl. auch Angaben in
Kapitel 2.4).
4.4.7
Qualitätsziele der Versorgung
Die Qualitätsziele zur Versorgung betreffen die Umsetzung der Spielleitplanung in der gebauten (und gewachsenen) Umwelt. Sie legen die Mindeststandards fest für die Versorgung
der Kinder und Jugendlichen mit angemessenen Spielmöglichkeiten.
4.4.8
Qualitätsziel – Größe der Spielflächen
Der FNP aus dem Jahr 1979 macht die Vorgabe von 3,2 m² Spielfläche / Einwohner. Die DIN
EN 1176 (Spielplatzgeräte, vormals DIN 18034) macht hierzu keine Angaben, der Runderlass
des Innenministers (1974) legt 4 m² je Einwohner fest, bezogen auf die Bruttofläche der
Spielplätze mit Einfassungsgrün (was somit in etwa den 3,2 m² des FNP entspricht). Zwischenzeitlich wurde in Bochum auch mit dem Wert 15 m² je Kind bzw. Jugendlicher operiert.
Mit der Spielleitplanung wird als Zielwert der Mindestbedarf nun festgelegt auf
22 m² Spielfläche je Kind / Jugendlicher bis vollendetem 17. Lebensjahr
Das Alter bis 18 (bis vollendetem 17. Lebensjahr ) wurde im AK Spielleitplanung festgelegt.
Damit wird sichergestellt, dass auch Spielflächen für Jugendliche geschaffen werden. Die
Spielleitplanung betrachtet zwar, um dem Jugendhilfegesetz zu entsprechen, auch die Altersgruppe 18 bis 27 Jahre, diese wird in der aktuellen Fassung der Spielleitplanung in Form von
Spielplätzen für Erwachsene (bis 27 Jahre) nicht betrachtet - ebenso wenig wie z.B. Seniorenspielplätze.
Letztlich ist der Wert "nur" eine Umrechnung des alten FNP-Schlüssels, der sich auf die Gesamtzahl der Einwohner bezog, auf die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen pro Sozialraum. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechtere Planung, denn so können kinderreiche Sozialräume besser versorgt werden, als wenn die Mittel gleichmäßig verteilt würtden (Vermeidung
des Gießkannenprinzips)
Zudem verliert der FNP für Bochum in Kürze seine Gültigkeit und wird durch einen Regionalen
FNP Ruhrgebiet (Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mühlheim a. d. Ruhr und Oberhausen) ersetzt. Dieser wird keine Angaben mehr zur Größe von Spielplätzen enthalten, die
Kommunen sind daher gehalten, eigene Festlegungen vor dem Hintergrund gültiger Empfehlungen (DIN, Runderlass des Innenministeriums etc.) zu treffen.
Der rechnerische Nachweis des Zielwertes stellt sich wie folgt dar:
Der FNP-Wert von 3,2 m² je Einwohner multipliziert mit der aktuellen Einwohnerzahl von
373.808 EW (Stand 31.12.2007) ergibt für die Stadt Bochum eine erforderliche MindestGesamtspielfläche von 1.196.185,60 m².
Die 1.196.185,60 m² erforderliche Mindest-Gesamtspielfläche werden geteilt durch die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 1 bis unter 18 Jahre (Stand 31.12.2007),
also 53.752 Kinder bzw. Jugendliche. Das ergibt einen gerundeten Wert von 22 m² Spielfläche
je Kind / Jugendlicher bis 18 Jahre.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Die Flächengröße ist so zu verteilen, dass angemessene Flächengrößen in altersgerechter Entfernung angeboten werden (s. Kapitel 4.4.9). weiterhin werden die Spielflächen unterteilt in
die Spielplatztypen A, B und C, wbei jeweils folgende Mindestgrößen gelten sollen:
1.
Spielplatztyp A (0-18 Jahre): mind. 1.875 m² - Zielgröße 3.750 m² (je kleiner der Spielplatz, desto höherwertiger soll die Ausstattung sein)
2.
Spielplatztyp B (0-11 Jahre): mind. 400 m² - Zielgröße 800 m²(je kleiner der Spielplatz,
desto höherwertiger soll die Ausstattung sein)
3.
Spielplatztyp C (0-5 Jahre): mind. 30 m² bei 2 Wohnungen, mind. 50 m² bei mehr als
zwei Wohnungen, bei mehr als fünf Wohnungen + 5,0 m² je Wohnung.
Der Spielplatztyp C betrifft Spielplätze, die von privater Seite im Wohnungsbau anzulegen
sind. Sie wurden nicht im Rahmen der Spielleitplanung untersucht. Dennoch ist ihre Anlage
vorgeschrieben und bindend. Um also zu vermeiden, dass diese Spielplätze aus der kommunalen Aufsicht herausfallen, wird das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt die Anlage von
Spielplätzen Typ C prüfen.
Zur kurzfristigen Verbesserung des Flächenangebots fordert der Spielleitplan die Öffnung von
Schulhöfen und Außenanlagen der Kinder-Jugend-Freizeit-Häuser nachmittags und an den
Wochenenden.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.4.9
-
Berichtsheft
Qualitätsziel – Spielflächengestaltung und -ausstattung
Zur quantitativen Versorgung mit Flächenangeboten fordert die Spielleitplanung qualitative
Mindeststandards der Gestaltung und der Ausstattung von Spielplätzen und Spielangeboten.
Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
-
Erhalt, Sicherung und Neuschaffung von Spielflächen und -räumen durch eine im Sinne der Spielleitplanung fachbereichsübergreifende Planung unter konsequenter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
-
naturnahe Spielangebote mit entwicklungsfähigen Teilbereichen für jedes Wohnquartier, d.h. Verwendung natürlicher Materialien und heimischer Pflanzen sowie Bereitstellung von gestaltbaren, losen Materialien und
-
Förderung einer angemessenen Vielfalt an Arten, Strukturen (z.B. Rasen, Kies, Holz)
und Räumen (z.B. Verstecke, Mulden, Hügel).
Bezogen auf die einzelnen Spielflächenarten ergeben sich damit Mindeststandards der Qualität, die im Folgenden aufgelistet werden:
1.
Qualitätsstandards für Spielplätze
-
hohe Aufenthaltsqualität
-
Erlebnisvielfalt (Farben, Formen, Materialien etc.)
-
Rückzugsmöglichkeiten für die verschiedenen Altersgruppen und Geschlechter
-
untergliederte Aktivitätsbereiche
-
gestaltbare und veränderbare Bereiche und Elemente
-
Wiedererkennungswert zwecks Identifizierung und Wertschätzung
-
abwechslungsreiche Geländemodellierung
-
mindestens ein Spielgerät von besonderer Größe, Ausstattung und Einmaligkeit
-
breit gefächertes Angebot für die angesprochenen Altersgruppen
-
attraktive, gegensätzliche Teilräume (eng-weit, hoch-niedrig, Licht-Schatten)
-
Angebote für mindestens drei von fünf Grundarten kindlicher Motorik:
Grundelemente schaukeln, rutschen, wippen, drehen, klettern
-
Wasser als Spielelement bei mindestens 2 Spielplätzen je Bezirk
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
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Berichtsheft
Als gutes Beispiel für die Erfüllung dieser Qualitätsstandards gilt der Kinderspielplatz Auf der
Panne (KSP 313094, vgl. Kapitel 4.3.2.4.1). Er zeichnet sich aus durch
2.
-
seine attraktive Ausstrahlung,
-
die Ausstattung mit mindestens 3 Grundelementen,
-
den guten Zustand der Geräte,
-
Geräte von z.T. besonderer Ausstattung,
-
ein breit gefächertes Angebot für die angesprochenen Altersstufen und
-
die Untergliederung in Aktivitätsbereiche
Qualitätsstandards für Ballspielflächen
-
Drainage,
-
kornabgestimmter Aufbau der Flächen,
-
geräuschgedämpfter Ballfangzaun in angemessener Höhe,
-
Tore aus Rundpfosten mit Ballfangnetzen, -gittern oder -stäben,
-
jugendgerechte Sitzbänke oder Tribünen,
-
Abfallbehälter in ausreichender Anzahl,
-
Noch im weiteren Verfahren abzustimmende Zielgröße
Derzeit gibt es keinen Ballspielplatz, der diese Qualitätsstandards erfüllt. Auch die in der Bestandserfassung mit der höchsten Stufe 3 bewerteten Ballspielplätze erreichen nicht den vorgenannten Standard (vgl. Kapitel 4.3.2.4.2). Zukünftig muss daher die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Bewertungsstufe 3 hinausgehen.
3.
Qualitätsstandards für Skateanlagen
-
geeigneter Bodenbelag ohne beeinträchtigende Unebenheiten
-
unterschiedliche Rampen für vielfältige Skate- / Bewegungsabläufe
-
jugendgerechte Sitzbänke oder Tribünen
-
Abfallbehälter in ausreichender Anzahl,
-
Noch im weiteren Verfahren abzustimmende Zielgröße
Derzeit gibt es keine Skateanlage, die diese Qualitätsstandards erfüllt. Auch die in der Bestandserfassung mit der höchsten Stufe 3 bewerteten Skateanlagen erreichen nicht den vorgenannten Standard (vgl. Kapitel 4.3.2.4.3). Zukünftig muss daher die Qualität von Neuanlagen und Sanierungen über die heutige Bewertungsstufe 3 hinausgehen.
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Berichtsheft
4.4.10 Qualitätsziel – Spielflächen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Die Spielleitplanung gilt für alle Kinder und Jugendlichen. Insofern setzt sie sich aktiv und
antidiskriminierend für die Integration der Kinder und Jugendliche mit Behinderung ein. Dazu
gehört auch die im Folgenden aufgelistete behindertengerechte Ausstattung von Spielplätzen
und Spielangeboten:
-
mindestens ein integratives Gerät je Spielplatz,
-
Zugänglichkeit von Wegen durch Rampen und leichte Steigungen,
-
Barrierefreiheit, sowohl für die Kinder und Jugendliche als auch für Betreuungspersonen,
-
barrierefreie Verbindung von Aktivitätsbereichen, damit integratives Spielen stattfinden kann,
-
je Bezirk mindestens 1 Spielplatz mit schwerpunktmäßiger Ausstattung für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung, bevorzugt in räumlicher Nähe zu entsprechenden Einrichtungen,
-
Vorzug für Bewegungsspielgeräte wie Rutschen, Schaukeln oder Wippen, die eine gemeinsame Nutzung mit Begleitpersonen oder anderen Kindern und Jugendlichen ermöglichen,
-
Kontraste für Sehbehinderte als Orientierungsmöglichkeiten,
-
vielfältige Angebote zur Sinneswahrnehmung und
-
Fallschutzbereiche aus Materialien, die mit Rollstühlen und sonstigen Hilfsmittel genutzt werden können.
4.4.11 Qualitätsziel – Spiel- und Aufenthaltsflächen für Jugendliche
Wie schon im vorgenannten Kapitel gesagt: Die Spielleitplanung gilt für alle Kinder und Jugendliche. Mehr noch als bei den Kindern besteht für Jugendliche ein hoher Nachholbedarf, da
für diese zahlenmäßig große Altersgruppe in der Vergangenheit kaum Angebote geschaffen
worden sind. Die negativen Folgen sind in Kapitel 2.6 kurz skizziert worden. Insofern fordert
die Spielleitplanung
1.
2.
je Sozialraum mindestens einen qualitativ hochwertigen Jugendtreff, der folgende Qualitätsstandards erfüllt:
-
Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeiten mit Überdachung für mindestens eine kleine Gruppe,
-
mindestens einen altersgerechten Aktivitätsbereich (Fußball, Basketball, Skaten, BMXBahn, Kletterwand etc.) in Sichtbeziehung zu den Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeiten,
-
räumliche Trennung zu den Aktivitätsbereichen von Kindern und Kleinkindern und
-
Abfallbehälter in ausreichender Anzahl.
je Bezirk mindestens einen großen, qualitativ hochwertigen Jugendplatz, der folgende
Qualitätsstandards erfüllt:
-
Sitz- / Aufenthaltsmöglichkeiten mit Überdachung für mindestens eine kleine Gruppe,
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-
Berichtsheft
-
ein vielfältiges Angebot an altersgerechten Aktivitätsbereichen / Trendsportarten (Fußball, Basketball, Skaten, BMX-Bahn, Kletterwände etc.) in untergliederten Bereichen,
-
gute Verkehrsanbindung (ÖPNV),
-
Rückzugsmöglichkeiten,
-
Wiedererkennungswert zwecks Identifizierung und Wertschätzung und
-
Abfallbehälter in ausreichender Anzahl.
3. zusätzliche Angebote für gefährdete Jugendliche und ggf. ihre Betreuung. Berücksichtigt man die bisherigen Erfahrungen (vgl. Kapitel 2.6.1.2), so dürfte es schwierig sein,
speziell auf diese Jugendliche abgestimmte bauliche Anlagen zu schaffen. Dennoch
sollte dieser Anspruch aufrechterhalten werden, insbesondere auch um im Rahmen der
Aktivitäten der Jugendhilfe, des Ordnungsamtes und der Polizei, die zwangsläufig in
erster Linie die Vermeidung von (möglicherweise aggressiven oder destruktiven) Verhaltensweisen zum Ziel haben, auch Alternativen oder Rückzugsräume zu schaffen.
Derzeit gibt es keinen Jugendtreff, die diese Qualitätsstandards erfüllt. Auch die in der Bestandserfassung mit der höchsten Stufe 3 bewerteten Jugendtreffs erreichen nicht den vorgenannten Standard (vgl. Kapitel 4.3.2.4.4). Zukünftig muss daher die Qualität von Neuanlagen
und Sanierungen über die heutige Bewertungsstufe 3 hinausgehen.
4.4.12 Qualitätsziel – Naturerlebnisflächen
Die zunehmende Verbauung unserer Umwelt verhindert eine frühe sinnliche Erfahrung von
gewachsener Umwelt. Andererseits bietet Natur eine Vielzahl an Möglichkeiten, die körperliche
und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Auch kann eine frühzeitige
Vertrautheit mit Pflanzen und Tieren zu einer emotionalen Bindung an die Natur führen, mit
der die Weichen für den Naturschutz von morgen gestellt werden. Insofern fordert die Spielleitplanung
-
mindestens eine Naturerlebnisfläche je Bezirk,
-
Akzeptanz gegenüber „Eingriffen“ von Kindern und Jugendlichen in die Natur und eine
abgewogene, mitunter auch nachrangige Beachtung von Naturschutzaspekten innerhalb der Naturerlebnisflächen,
-
möglichst eine maximale Entfernung von Naturerlebnisflächen zu den Wohngebieten
von 500 Metern.
-
eine Mindestflächengröße der Naturerlebnisflächen von einem, möglichst aber von
zwei Hektar,
-
eine hohe Vielfalt an strukturierenden Elementen (Bäume, Sträucher, Wasser, Hügel)
und damit eine anregende Gestaltung für die Kinder und Jugendlichen,
-
die Herrichtung der Naturerlebnisflächen zusammen mit den Kindern und Jugendlichen
und vor allem nach deren Wünschen, Vorstellungen und Ideen,
-
die Bereitstellung von gestaltbaren, losen Materialien,
-
die Beseitigung von eigenständigen Bauwerken der Kinder und Jugendlichen nur zur
Abwehr von Gefahren und
-
die Einbeziehung von Institutionen wie der Biologischen Station Östliches Ruhrgebiet.
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4.4.13 Qualitätsziel – Pflege und Unterhaltung von Spielflächen
Die ordnungsgemäße Wartung und Pflege von Spielflächen gem. DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte, vormals DIN 18034) ist Teil der Verkehrssicherungspflicht der Kommunen. Ihre wesentlichen Angaben zur Unterhaltung werden im Folgenden skizziert und um zusätzliche Qualitätsstandards, die sich aus der Spielleitplanung ergeben, ergänzt:
-
mind. zwei wöchentliche Sicht- und Funktionskontrollen, d.h. Beseitigung von Nutzungsspuren und Verschmutzungen (Müll, Laub, Äste und sonstiger grober Unrat),
Prüfung der Fallschutzuntergründe und Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Spielgeräten und Protokollierung der Begehung,
-
Vierteljährliche Verschleiß- und Standfestigkeitskontrolle, d.h. Prüfung von Verschleißteilen auf Schäden durch Nutzung, Witterung und Vandalismus sowie Ausschluss von
scharfkantigen Gegenständen und morschen bzw. brüchigen Geräten / Elementen;
protokollieren
-
Jährliche umfassende Spielplatzkontrolle mit Verschleiß- und Funktionskontrolle, d.h.
Freilegen von Fundamenten zur Prüfung der Standfestigkeit und des Zustandes sowie
Lockerung, Reinigung und ggf. Nachfüllen von Sand und sonstigen Fallschutzmaterialien und Protokollierung der Kontrolle,
-
gezielte Förderung der Erlebnisvielfalt und Nutzungsfähigkeit z.B. durch Schnittmaßnahmen an raumbildender Bepflanzung (Kletterbaum, Verstecke, etc.),
-
Erhalt von Rückzugsräumen, Verstecken und Bauwerken der Kinder und Jugendlichen,
Entfernung nur aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oder bei riskanten Materialien,
-
bei Spielflächen mit naturnahen Charakter zeitweiliger Erhalt natürlicher, loser Materialien wie Äste, Blätter und Früchte und deren Bereitstellung als Spielmaterial und
-
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Pflege in Analogie zu den Spielplatzpatenschaften.
4.4.14 Qualitätsziel - Betreuung der Spielplätze
Spielplätze unterliegen erfahrungsgemäß der Gefahr durch "Fremdnutzung" oder Vandalismus
durch Erwachsene mit Alkoholkonsum, durch Hunde oder auch durch Jugendliche, für deren
Altersgruppe der Spielplatz nicht angelegt ist. Neben einer ordnungsgemäßen Wartung und
Pflege von Spielflächen durch die Stadt Bochum gem. o.g. Qualitätsstandards setzt die Spielleitplanung darüber hinaus auf eine nachbarschaftliche oder mitunter auch sozialpädagogische
Betreuung der Spielplätze. Folgende Betreuungsmodelle sind zu installieren (vgl. auch Kapitel
2.6.2):
-
Stadtweites System der Spielplatzpatenschaft als ergänzende Betreuung der Anlagen
von privater Seite (vgl. auch Kapitel 2.6.2)
-
Angebot von Betreuung durch Sozialarbeiter (Streetwork) insbesondere bei Spielplätzen mit „kritischen“ Anlagenteilen wie Überdachungen etc.
-
Anwohnerbeteiligung durch Spielplatzpaten und städtische Vertreter im Fall von Nutzungskonflikten
-
zusätzliche Betreuungsangebote für gefährdete Jugendliche (vgl. Kapitel 4.4.3.4)
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4.4.15 Qualitätsziel – Erreichbarkeit und Vernetzung
Spielplätze müssen kindgerecht bzw. jugendgerecht erreichbar sein (damit setzt sich die
Spielleitplanung auch ab von privatwirtschaftlich betriebenen Spielparks, die mitunter nur mit
dem PKW erreichbar sind). Darüber hinaus sollten sich die Spielplätze in ein Verbundsystem
integrieren, das einen gefahrlosen Wechsel der Plätze ermöglicht. Dadurch vergrößert sich das
Angebot für das einzelne Kind bzw. den einzelnen Jugendlichen erheblich. Das verhindert Einseitigkeit und Überdruss und schafft einen angemessenen Ersatz für den Verlust der großen
Freiräume früherer Generationen. Folgende Standards sind daher einzuhalten bzw. zu erreichen:
-
Erreichbarkeit der Spielflächen in altersgerechter Entfernung zur Wohnung und möglichst ohne Barrieren, und zwar für
den Spielplatztyp A (0-18 Jahre): max. 1.000 m
den Spielplatztyp B (0-11 Jahre): max. 500 m
(entspricht auch aktuellem FNP (1972) und dem Runderlass des Innenministeriums
(1974),
-
Vernetzung formeller wie informeller Spielplätze, Ziel: mindestens 3-4 Spielplätze sollen über kinder- und jugendgerechte Wege miteinander verbunden werden
-
Verbesserung der Erreichbarkeit von Spielflächen, z.B. durch Schaffung zusätzlicher
Fußwege und Zugänge und Entschärfung von Konfliktpunkten oder Barrieren,
-
Sicherung und Entwicklung eines flächendeckenden und kindgerechten Fuß- und Radwegenetzes,
-
Sicherung und Entwicklung informeller Wege und Trampelpfade,
-
Ausweitung von verkehrsberuhigten Zonen besonders im Bereich von Spielplätzen und
Schulhöfen,
-
altersgerechte Querungshilfen an Straßen, z.B. durch Verlängerung von Ampelphasen
und
-
Schaffung von attraktiven und sicheren Zugängen und Durchlässen
4.4.16 Fazit Qualitätszielkonzeption
Die aufgeführten methodischen und inhaltlichen Qualitätsziele sind der Maßstab für die wünschenswerte Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit Spiel- und Aufenthaltsangeboten.
Ihr Abgleich mit dem Bestand gibt der Politik und der Verwaltung den Handlungsrahmen vor
und damit auch den Umfang des erforderlichen Personen- und Mitteleinsatzes.
Die Qualitätsziele erfassen alle Ebenen der Planungshierarchie, machen also ebenso Aussagen
zur stadtweiten Ressourcenverteilung wie zur konkreten Verbesserung einzelner Spielbereiche
als auch verfahrenstechnische, die Umsetzung der Spielleitplanung im Alltag betreffende Angaben. Ihre Realisierung, Einhaltung und Fortschreibung sind die anspruchsvollen Aufgaben
einer zukünftigen institutionalisierten Spielleitplanung.
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4.5
Bestandsbewertung
4.5.1
Einleitung
-
Berichtsheft
Zur Entwicklung des eigentlichen Spielleitplans, also der Maßnahmen, die zu den gewünschten
Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen führen sollen, sind die Bestandsaufnahmen
mit den Qualitätszielen abzugleichen und zu bewerten. Die während der Bestandsaufnahmen
bereits erfolgten Einzelbewertungen wurden in der Gesamtbewertung des Bestands zusammengeführt.
Die Ergebnisse der Bestandsbewertung sind in einem umfangreichen Tabellen-, Grafiken- und
Kartenwerk dargestellt und in die digitale Datenbank integriert. Dadurch ist über den zentralen Server der Stadt Bochum von allen Stellen der Verwaltung ein Zugriff möglich, so dass für
konkrete Vorhaben sehr einfach die aktuelle Spielsituation abgefragt werden kann.
Bewertet wurden:
-
die Spielflächenversorgung der Sozialräume
-
die Erreichbarkeit von Spielflächen in altersgerechter Entfernung zu den Wohnbaugebieten
-
die formellen Spielflächen nach dem 5- bzw. 3-stufigen Kriterienkatalog
-
die Angaben aus dem Beteiligungsverfahren als stadtweite Empfindenanalyse
-
die (fehlende) Vernetzung zwischen den Spielflächen
4.5.2
Spielflächenversorgung
Die quantitative Erfassung der Gesamtgrößen der Spielflächen in den Sozialräumen wurde mit
der Anzahl der in den Sozialräumen lebenden Kinder und Jugendlichen verrechnet, um den
tatsächlichen Versorgungsgrad zu ermitteln, der dann mit dem Qualitätsziel gem. Spielleitplanung, 22 m² je Kind bzw. Jugendlicher, verglichen wurde.
Damit gelten Sozialräume mit einem geringeren Versorgungsgrad als unterversorgt. Sozialräume mit einem über diesem Mindeststandard liegenden Wert gelten dem gegenüber als
mehrversorgt (es wäre unzulässig, von einer "Über"-Versorgung zu sprechen, da der Sollwert
lediglich den nicht zu unterschreitenden Mindeststandard definiert! Vgl. dazu Kapitel 4.4).
4.5.3
Status quo (Stand 2007)
In Bochum gibt es nur zwei Sozialräume, in denen der erforderliche Mindestversorgungsgrad
erreicht bzw. überschritten wird: Das sind Hordel mit 110,2 % und Langendreer- Alter Bahnhof mit 204,7 %. Alle anderen Sozialräume sind mit Spielflächen unterversorgt.
Gleisdreieck ist mit einem Versorgungsgrad von 36,0 % der Sozialraum mit der größten Unterversorgung, gleichzeitig aber einer der wenigen Sozialräume mit erwarteter steigender
Anzahl von Kindern und Jugendlichen bis 2012 (vgl. Kapitel 4.2.2.2), mit sehr dichter Bebauung (vgl. Kapitel 4.2.3) und einem im Stadtvergleich schlechten Sozialstatus (vgl. Kapitel
4.2.4).
Eine sehr große Unterversorgung weisen auch die Sozialräume Leithe (38,8 %), Eppendorf
(38,5 %), Gerthe (39,8 %) und Werne (38,5 %) auf, wobei diese Sozialräume in Bezug auf
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-
Berichtsheft
die Dichte der Bebauung und den Sozialstatus (ausgenommen Werne) einen mittleren Rang
im Vergleich zur Gesamtstadt Bochum belegen.
Für die einzelnen Sozialräume sieht die Versorgung mit m² Spielflächen gemessen am Wert
22,3 m² je Kind / Jugendlicher 1 bis unter 18 Jahre wie folgt aus:
Nr.
Sozialraum
Kinder und
Jugendliche
1 bis unter
18 Jahre
Anzahl
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Notwendige
Spielfläche bei
22,3 m² je
Kind / Jugendlicher
Spielfläche
Bestand
Grad der
Versorgung
m²
m²
%
1.576
925
1.318
1.660
2.354
2.378
538
1.561
1.080
35.144,80
20.627,50
29.391,40
37.018,00
52.494,20
53.029,40
11.997,40
34.810,30
24.084,00
23.088,82
7.431,95
18.026,47
24.496,75
41.381,25
38.449,90
13.216,38
25.245,98
22.946,38
65,7
36,0
61,3
66,2
78,8
72,5
110,2
72,5
95,3
13.390
298.597,00
214.283,88
71,8
1.030
3.316
1.270
1.546
2.692
1.379
22.969,00
73.946,80
28.321,00
34.475,80
60.031,60
30.751,70
9.551,69
44.514,83
10.987,69
13.781,67
30.496,53
11.835,87
41,6
60,2
38,8
40,0
50,8
38,5
11.233
250.495,90
121.168,28
48,4
1.608
1.512
1.301
1.018
35.858,40
33.717,60
29.012,30
22.701,40
29.536,33
13.404,76
26.959,75
10.451,91
82,4
39,8
92,9
46,0
Bezirk III - Nord
5.439
121.289,70
80.352,75
66,2
46
47
48
49
952
2.329
3.968
1.143
21.229,60
51.936,70
88.486,40
25.488,90
12.233,77
19.975,89
51.446,89
52.167,57
57,6
38,5
58,1
204,7
Bezirk IV - Ost
8.392
187.141,60
135.824,12
72,6
53
54
55
2.375
1.613
3.236
52.962,50
35.969,90
72.162,80
32.075,24
19.110,87
35.465,21
60,6
53,1
49,1
7.224
161.095,20
86.651,32
53,8
Bezirk I - Mitte
24
25
26
27
28
29
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
36
37
38
39
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
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63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 15:
4.5.4
-
Berichtsheft
2.026
1.655
2.224
2.169
45.179,80
36.906,50
49.595,20
48.368,70
24.894,43
27.622,49
45.394,56
33.572,27
55,1
74,8
91,5
69,4
8.074
180.050,20
131.483,75
73,0
53.752
1.198.669,60
769.764,10
64,2
Spielflächenversorgung in den Spezialräumen
Erwartete Bevölkerungsentwicklung bis 2012
Um die Spielflächenversorgung zukunftsorientiert planen zu können, werden die Hochrechungen zur Bevölkerungsentwicklung des Amtes für Statistik und Stadtforschung verwendet (vgl.
Kapitel 4.2.2.2), die sich auf eine Fortschreibung bis 2012 beziehen.
Dafür wir die bestehende Gesamtgröße der Spielflächen je Sozialraum (Stand 2007, vgl. Kapitel 4.3.2.2) mit den für das Jahr 2012 erwarteten Kinder- und Jugendlichenzahlen (vgl. Kapitel 4.2.2.2) bezogen auf den Zielwert von 22 m² Spielfläche je Kind bzw. Jugendlicher verglichen (gerechnet wurde mit dem exakteren, nicht gerundeten Wert von 22,3 m²).
Im Vergleich zur Spielflächenversorgung 2007 (2 Sozialräume, die den Versorgungsgrad erreichen bzw. überschreiten) werden aufgrund sinkender Kinder- und Jugendlichenzahlen insgesamt 9 Sozialräume den angestrebten Mindeststandard erreichen bzw. überschreiten. In
nur einem Sozialraum (Gleisdreieck) wird die Versorgung auch in 2012 noch unter 50 % liegen.
Die Entwicklung ist allerdings nur scheinbar auf einem erfreulichen Weg. Sie resultiert schließlich nicht aus einem verstärkten Engagement für die Kinder und Jugendlichen, sondern lediglich daher, dass diese Zielgruppe derzeit allmählich kleiner wird. Der demographische Wandel
wird in Deutschland schließlich als sehr problematisch angesehen. Daher ist sehr kritisch zu
hinterfragen, ob solche Abschätzungen als Begründung für unterlassene Investitionen herhalten dürfen. Unter Umständen kann eine prognostizierte Abwanderungstendenz zu Einsparungen bei der Versorgung führen, was wiederum eine erhöhte Abwanderung bedingen könnte eine sich selbst erfüllende Prophezeiung oder eine negative Rückkopplung, die dann unbedingt
zu durchbrechen wäre (vgl. Kapitel 4.2.2.2)! Vielmehr sollte sich die Politik die Frage stellen,
inwieweit sie nicht Anreize schaffen möchte, die das Kinderkriegen und das Leben mit Kindern
in einer Stadt wie Bochum so attraktiv macht, dass die Bevölkerungsentwicklung sich stabilisiert.
Die Fortschreibung für das Jahr 2012 sieht wie folgt aus:
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
80 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Spielfläche
Bestand
Grad der
Versorgung
2012
Notwendige
Spielfläche bei
22,3 m² je
Kind / Jugendlicher
Anzahl
m²
m²
%
Kinder und
Jugendliche
(5-18 Jahre)
Nr.
Sozialraum
10
Grumme
11
Gleisdreieck
13
Altenbochum
14
Südinnenstadt
15
Kruppwerke
16
Hamme
17
Hordel
18
Hofstede
19
Riemke
Bezirk I - Mitte
1.149
720
914
1.298
1.824
1.727
369
1.059
783
9.843
25.622,70
16.056,00
20.382,20
28.945,40
40.675,20
38.512,10
8.228,70
23.615,70
17.460,90
219.498,90
23.088,82
7.431,95
18.026,47
24.496,75
41.381,25
38.449,90
13.216,38
25.245,98
22.946,38
214.283,88
90,11
46,29
88,44
84,63
101,74
99,84
160,61
106,90
131,42
97,62
24
Günnigfeld
25
Wattenscheid-Mitte
26
Leithe
27
Westenfeld
28
Höntrop
29
Eppendorf
Bezirk II – Wattenscheid
737
2.405
927
1148
1882
928
8.027
16.435,10
53.631,50
20.672,10
25.600,40
41.968,60
20.694,40
179.002,10
9.551,69
44.514,83
10.987,69
13.781,67
30.496,53
11.835,87
121.168,28
58,12
83,00
53,15
53,83
72,67
57,19
67,69
36
Hiltrop / Bergen
37
Gerthe
38
Harpen / Rosenberg
39
Kornharpen
Bezirk III - Nord
1.115
1.036
902
718
3.771
24.864,50
23.102,80
20.114,60
16.011,40
84.093,30
29.536,33
13.404,76
26.959,75
10.451,91
80.352,75
118,79
58,02
134,03
65,28
95,55
46
Laer
47
Werne
48
Langendreer
49
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
689
1.633
2.824
826
5.972
15.364,70
36.415,90
62.975,20
18.419,80
133.175,60
12.233,77
19.975,89
51.446,89
52.167,57
135.824,12
79,62
54,85
81,69
283,21
101,99
53
Wiemelhausen / Brenschede
54
Stiepel
55
Querenburg
Bezirk V - Süd
1.696
1.197
2.311
5.204
37.820,80
26.693,10
51.535,30
116.049,20
32.075,24
19.110,87
35.465,21
86.651,32
84,81
71,59
68,82
74,67
63
Weitmar-Mitte
64
Weitmar-Mark
65
Linden
66
Dahlhausen
Bezirk VI - Südwest
1.505
1.173
1.587
1.561
5.826
33.561,50
26.157,90
35.390,10
34.810,30
129.919,80
24.894,43
27.622,49
45.394,56
33.572,27
131.483,75
74,18
105,60
128,27
96,44
101,20
38.643
861.738,90
769.764,10
89,33
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 16:
Fortschreibung Spielflächenversorgung in den Sozialräumen
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
81 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.5.5
-
Berichtsheft
Bewertung formelle Spielflächen
Die formellen Spielflächen sind in Kapitel 4.3.2.4 hinreichend bewertet worden. Die Bewertung wurde in die Plansätze der digitalen Datenbank eingearbeitet und ist somit jederzeit über
den zentralen Datenserver der Stadt Bochum abrufbar. Im Folgenden sind die wesentlichen
Auffälligkeiten der Bewertungen noch einmal zusammengefasst (vgl. hierzu auch Kapitel
4.3.6).
-
In Bochum gibt es aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige sehr hochwertige
Spielflächen, die überwiegende Mehrheit ist aber veraltet und erscheint wenig einladend. Dies resultiert im wesentlichen daraus, das in den 70er bis 80er Jahren eine
Vielzahl von Spielplätzen angelegt worden ist, die mittlerweile einen entsprechenden
Erneuerungsbedarf besitzen.
-
Mehr als die Hälfte der Spielplätze in Bezirk I – Mitte und Bezirk II - Wattenscheid sind
negativ bewertet worden, wobei diese beiden Bezirke die höchste Anzahl an Kindern
und Jugendlichen haben.
-
Auffallend schlecht ist die Situation der Ballspielplätze in den Bezirken II – Wattenscheid und VI – Südwest: mit einer Ausnahme erreicht keiner der dortigen Plätze eine
gute Bewertung.
-
Zwei Drittel der Ballspielplätze auf den Bochumer Schulhöfen musste negativ bewertet
werden.
-
Mehr als die Hälfte der 14 Skateanlagen in Bochum wurde negativ bewertet.
-
Es gibt mit nur 6 Jugendtreffs in Bochum von unterschiedlicher Qualität zu wenig derartige Anlagen. Keine Jugendtreffs existieren in den Bezirken II – Wattenscheid und VI
– Südwest.
Kein Ballspielplatz, keine Skateanlage und kein Jugendtreff in Bochum haben derzeit eine
Qualität, die man als ideal bezeichnen könnte. Zukünftige Anlagen müssen deutlich über die
Qualität der heutigen Anlagen hinausgehen.
4.5.6
Erreichbarkeit und Vernetzung von Spielflächen
Die Frage nach der bestehenden Spielflächenvernetzung wurde anhand der Erreichbarkeit von
der Wohnung untersucht. Anhand der Altersparameter (Spielplatztyp A oder B) wurden entsprechende Radien (d.h. Entfernung Luftlinie als vereinfachte Näherung) um die Spielplätze
gezogen und als gefüllte Kreisflächen dargestellt, die ggf. von linienhaften Barrieren wie großen Straßen und Eisenbahnlinien beschnitten wurden. Für alle Wohngebiete, die innerhalb
dieser (ggf. angeschnittenen) Kreisflächen lagen, ließ sich der in Kapitel 4.4.3.8 genannte
Mindeststandard für die Vernetzung postulieren, zumal diese Flächen aufgrund von Überschneidungen zusammenhängende "Wolken" bildeten, die man als Netzwerk zusammenhängender Spielplätze interpretieren kann.
Zugleich kristallisierte diese Methode jedoch auch Lücken heraus: Sowohl für die Altersgruppe
6 bis 11 Jahre als auch für die Altersgruppe 12 bis 18 Jahre ergaben sich über die ganze Stadt
verteilt Wohngebiete, die keinen Spielplatz in angemessener Erreichbarkeit aufwiesen (500m
bzw. 1.000m).
Eine gezielte Vernetzungsanalyse war nicht Gegenstand der hiermit vorgelegten Untersuchung. Allerdings kann eine solche Analyse durchaus in Zukunft ein zusätzlicher Baustein der
Spielleitplanung werden, um z.B. bei zukünftigen infrastrukturellen Maßnahmen die Schaffung
entsprechend sicherer Verbindungen herzustellen.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
82 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Nr.
Sozialraum
Kurzeinschätzung Erreichbarkeit
10
11
Grumme
Gleisdreieck
13
Altenbochum
14
Südinnenstadt
15
Kruppwerke
16
Hamme
17
Hordel
18
Hofstede
19
Riemke
Mäßige Erreichbarkeit der Spielflächen für 6-18jährige.
Wohnbaugebiete zu max. 20 % mit Spielflächen versorgt.
Relativ flächendeckende Versorgung der Wohnbereiche
mit Spielflächen.
Bis auf kleinere Auffälligkeiten flächendeckende Erreichbarkeit.
Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt.
Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt.
Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt.
Östliches Wohngebiet für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit.
Bis auf nördliche Wohngebiete flächendeckende Versorgung.
Bezirk I - Mitte
24
Günnigfeld
25
Wattenscheid-Mitte
26
Leithe
27
Westenfeld
28
Höntrop
29
Eppendorf
Bis auf einige nicht versorgte Randbereiche für 618jährige, mäßige Erreichbarkeit.
Wohnbereiche zu 80% mit Spielflächen in altersgerechter
Entfernung versorgt.
Nördlicher Wohnbereich für 6-18jährige nicht versorgt.
Ansonsten bis auf eine Auffälligkeit gute flächendeckende
Erreichbarkeit.
Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt.
Nordwestliche Wohngebiete für alle und v.a. für 12-18
jährige nicht versorgt mit Spielflächen. Erreichungsdefizite ebenfalls in einigen Randbereichen.
Nördliche und südliche Wohnbereiche für 6-18jährige
nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit.
Bezirk II – Wattenscheid
36
Hiltrop / Bergen
37
Gerthe
38
Harpen / Rosenberg
39
Kornharpen
Einige Randbereiche v.a. für 6-18jährige nicht versorgt.
Ansonsten gute Erreichbarkeit in altersgerechter Entfernung.
Nordwestlicher Bereich für Altersgruppen von 6-18 Jahren
nicht versorgt. Ansonsten zusätzlich einige markante Auffälligkeiten.
Wohnbereiche gut versorgt mit wenig markanten Auffälligkeiten.
Westlicher Wohnbereich für 12-18 jährige nicht versorgt.
Ansonsten mäßige Erreichbarkeit.
Bezirk III - Nord
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
83 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
46
Laer
47
Werne
48
Langendreer
49
Langendreer – Alter Bahnhof
-
Berichtsheft
Großteil aller Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt.
Größerer Anteil der Wohnbereiche für 6-18jährige und
nördliches Wohngebiet gänzlich für 12-18 jährige nicht
versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit.
Einige Randbereiche sowie das ganze westliche Wohngebiet für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten relativ flächendeckende Erreichbarkeit.
Alle Wohngebiete gut versorgt, mit wenig markanten Auffälligkeiten.
Bezirk IV - Ost
53
Wiemelhausen / Brenschede
54
Stiepel
55
Querenburg
Randbereiche der nördlichen und südlichen/südwestlichen
Wohnbereiche für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten
flächendeckende Versorgung.
Nahezu 80% der Wohnbereiche für 6-18jährige und v.a.
zentraler Wohnbereich für 12-18 jährige nicht versorgt.
Alle Wohngebiete mit Spielflächen in altersgerechter Entfernung versorgt.
Bezirk V - Süd
63
Weitmar-Mitte
64
Weitmar-Mark
65
Linden
66
Dahlhausen
Vor allem die südlich gelegenen Wohnbereiche für
6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit.
Viele nicht versorgte Wohnbereiche in den Randbereichen
für 6-18jährige. Ansonsten mäßige Erreichbarkeit.
Nördliche Randbereiche für 6-18jährige nicht versorgt.
Ansonsten mäßige Erreichbarkeit.
Große Teile für 6-18jährige nicht versorgt. Ansonsten
mäßige Erreichbarkeit.
Bezirk VI - Südwest
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 17:
Kurzeinschätzung Erreichbarkeit der Spielflächen in den Sozialräumen
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
84 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.5.7
-
Berichtsheft
Auswertung Beteiligungsverfahren
Die Auswertung der Fragebögen erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle für
Statistik und Stadtforschung und dem Kinderbüro der Stadt Bochum, wo die Daten aus den
Eingabemasken in Tabellen eingearbeitet (ohne jede Be- oder Auswertung) und dem Planungsbüro zur weiteren Auswertung zur Verfügung gestellt wurden.
Die Auswertung Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wurde unter dem Aspekt einer
stadtweiten Empfinden-Analyse durchgeführt. Eine Aufschlüsselung nach Sozialräumen ist
nicht dargestellt. Dafür können die Aussagen zu den Spielorten in der Umgebung direkt aus
den Analyseplänen abgelesen werden.
In den folgenden Unterkapiteln werden die Ergebnisse kurz skizziert und anhand von Diagrammen dargestellt.
4.5.8
Elternbefragung Kindertageseinrichtung (Altersgruppe 0 bis 6 Jahre)
Insgesamt wurden die Angaben von 993 Eltern in 112 KITAs erfasst. Zwei Drittel der Eltern
gaben an, dass ihre Kinder Spielflächen in der Umgebung nutzen; immerhin jeder Zehnte
meldete aber das Fehlen von geeigneten Spielflächen in der Umgebung. Eltern, die Spielplätze
mieden, gaben zu mehr als zwei Dritteln an, dass diese sich in einem zu schlechten Zustand
befänden, wogegen nur etwa jeder Zehnte "Fremdnutzungen" kritisierte. Die Erreichbarkeit
wurde zu 70% als altersgerecht bezeichnet, wogegen nur noch gut die Hälfte den Spielplätzen
eine gute Einsehbarkeit bescheinigte und sogar zwei Drittel ein ungenügendes Sicherheitsgefühl postulierten. Die Größe und Ausstattung der Spielplätze wurde von zwei Dritteln als ausreichend bis gut beschrieben, wobei fast die Hälfte der Befragten den schlechten Pflegezustand bemängelte.
Die beschriebenen Ergebnisse sind in folgenden Diagrammen dargestellt:
Abbildung 4:
Elternbefragung KiTa 1
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
85 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
Abbildung 5:
Elternbefragung KiTa 1b
Abbildung 6:
Elternbefragung KiTa 2
Abbildung 7:
Elternbefragung KiTa 2b
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
-
Berichtsheft
86 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
Abbildung 8:
Elternbefragung KiTa 2c
Abbildung 9:
Elternbefragung KiTa 3
-
Berichtsheft
Abbildung 10: Elternbefragung KiTa 4
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
87 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Abbildung 11: Elternbefragung KiTa 5
4.5.9
Kinderbefragung Grundschule (Altersgruppe 6 bis 10 Jahre)
Insgesamt wurden 2.192 Kinder in 57 Grundschulen befragt. Nur 7% der Kinder gaben an,
ganz selten, zwei Drittel dagegen, täglich draußen zu spielen. Ähnlich verteilen sich die Ergebnisse auf die Dauer des Spielens: Immerhin zwei Drittel gaben an, den ganzen Nachmittag
draußen zu spielen. Interessant ist, dass die Frage nach dem Wo des Spielens von nur etwas
mehr als einem Viertel mit dem Spielplatz beantwortet wurde. Gleichwertig erschienen dagegen die informellen Spielorte Garten, Hof, Straße, Weg, Wald und am Wasser. Ebenfalls interessant ist, dass gute Spielgeräte nur einen untergeordneten Grund für das draußen spielen
darstellen. Wichtiger war es, Freunde zu treffen und einfach zu spielen oder zu toben.
Die beschriebenen Ergebnisse sind in folgenden Diagrammen dargestellt:
Abbildung 12: Elternbefragung Grundschule 1
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
88 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Abbildung 13: Elternbefragung Grundschule 2
Mehrfachnennungen waren möglich!
Abbildung 14: Elternbefragung Grundschule 3
Mehrfachnennungen waren möglich!
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
89 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Abbildung 15: Elternbefragung Grundschule 4
4.5.10 Beteiligung der Jugendlichen und älteren Kinder
Die Jugendlichen wurden anhand von Streifzügen durch die Kinder- und Jugendfreizeithäuser,
Interviews und Befragungen der Streetworker beteiligt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Mehr als drei Viertel gaben als Grund für den Aufenthalt an bestimmten Orten Spiel, Sport
und Freunde treffen an. In gleicher Größenordnung wurden diese Tätigkeiten auch als Hobbys
der Jugendliche postuliert, woraus auch der Hauptkritikpunkt an den bestehenden Einrichtungen laut wurde, nämlich das Fehlen entsprechender Angebote. Gerade bei den von Streetworkern betreuten Gruppen wird auch das Fehlen von Räumlichkeiten bemängelt und verstärkt
eine bessere, individuelle Betreuung bis hin zur Einzelfallbehandlung verlangt.
Die beschriebenen Ergebnisse sind in folgenden Diagrammen dargestellt:
Streifzüge Kinder- und Jugendfreizeithäuser (Altersgruppe 10 - 14 Jahre)
Insgesamt wurden 153 Orte von 20 KJFH begangen.
Abbildung 16: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 1
Interviewbefragung Kinder- und Jugendfreizeithaus (Altersgruppe 15 - 27 Jahre)
Insgesamt wurden 401 Jugendliche in 27 KJFH befragt.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
90 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Abbildung 17: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 1
Gruppen- und Bedarfsbeschreibung „Streetwork“ (Altersgruppe 15 - 27 Jahre)
Insgesamt wurden 58 durch Streetwork betreute Gruppen mit 1.020 Jugendlichen befragt.
Abbildung 18: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 2
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Abbildung 19: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 3
4.5.11 Fazit Bestandsbewertung
In Bochum gibt es derzeit nur zwei Sozialräume, in denen der erforderliche Mindestversorgungsgrad an Spielplatzfläche erreicht bzw. überschritten wird. Alle anderen Sozialräume sind
mit Spielflächen unterversorgt. Im Vergleich zur Spielflächenversorgung 2007 werden 2012
aufgrund sinkender Kinder- und Jugendlichenzahlen mehr Sozialräume den angestrebten Mindeststandard erreichen bzw. überschreiten. Im Rahmen der Spielleitplanung könnten hier
Anreize geschaffen werden, die die Entscheidung für Kinder und das Leben mit Kindern in
Bochum attraktiver machen, so dass die Bevölkerungsentwicklung sich stabilisiert.
In Bochum gibt es aufgrund der Neuanlagen der letzten Jahre einige sehr hochwertige Spielflächen, die überwiegende Mehrheit ist aber veraltet und erscheint wenig einladend. Kein Ballspielplatz, keine Skateanlage und kein Jugendtreff in Bochum haben derzeit eine Qualität, die
man als ideal bezeichnen könnte. Zukünftige Anlagen müssen deutlich über die Qualität der
heutigen Anlagen hinausgehen.
Sowohl für die Altersgruppe 6 bis 11 Jahre als auch für die Altersgruppe 12 bis 18 Jahre ergaben sich über die ganze Stadt verteilt einzelne Wohngebiete, die keinen Spielplatz in angemessener Erreichbarkeit aufwiesen (500m bzw. 1.000m).
Die Elternbefragung ergab, dass für zwei Drittel der Befragten die Spielplätze für die Kinder
bis 6 Jahre gut erreichbar und gut ausgestattet wären, zugleich aber einen schlechten Pflegezustand und kein gutes Sicherheitsgefühl aufwiesen.
Die meisten Kinder gaben an, täglich und für längere Zeit draußen zu spielen. Interessant ist,
dass die Frage nach dem Wo des Spielens von nur etwas mehr als einem Viertel mit dem
Spielplatz beantwortet wurde. Ebenfalls interessant ist, dass gute Spielgeräte nur einen untergeordneten Grund für das draußen spielen darstellen. Wichtiger war es, Freunde zu treffen
und einfach zu spielen oder zu toben.
Mehr als drei Viertel der Jugendlichen gaben als Grund für den Aufenthalt im Freien Spiel,
Sport und Freunde treffen an, woraus auch der Hauptkritikpunkt an den bestehenden Einrichtungen laut wurde, nämlich das Fehlen entsprechender Angebote.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
92 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4.6
Maßnahmen
4.6.1
Maßnahmen formelle Spielflächen
Aus Erhebungen, Begehungen, Analysen und der Festlegung von Qualitätszielen resultiert ein
Bündel von Maßnahmen, welches aufgrund seiner Fülle von erforderlichen Einzelprojekten hier
zunächst kategorisiert vorgestellt wird. In diesem Sinne werden im Folgenden generalisierte
Maßnahmenarten und Maßnahmenprioritäten dargestellt.
4.6.2
Beschreibung der Maßnahmenarten
Die Maßnahmenarten beschreiben die grundsätzliche Herangehensweise an jeden einzelnen
Spielplatz. Sie lauten:
-
Aufgabe von Spielflächen
-
Bestandserhalt / Sicherung von Spielflächen
-
Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung von Spielflächen
-
Neubau von Spielflächen
4.6.3
Aufgabe von Spielflächen
Angesichts des in der Spielleitplanung festgestellten Versorgungsdefizits und angesichts der
Tatsache, dass auch eine rechnerisch ausreichende Versorgung mit Spielflächen lediglich den
Mindeststandard definiert, kann die Aufgabe von Spielflächen im Sinne des Leitbildes der
Stadt Bochum (vgl. Kapitel 4.4.1) nur in sehr begründeten Ausnahmefällen gefordert werden.
Solche Ausnahmen können sich nur dann ergeben, wenn ein Spielplatzes zu weit abseits der
Wohngebiete liegt und auch über Grünanlagen kaum erschlossen werden kann, oder aber
wenn ein Platz in sehr schlechtem Zustand und von geringem Ausbau- oder Erweiterungspotential ist und sich zugleich in unmittelbarer Nähe ein anderer Spielplatz von hoher Qualität
befindet. Die altersgerechte Erreichbarkeit von Spielflächen darf durch Aufgabe von Spielflächen nicht beeinträchtigt werden. Es versteht sich dabei von selbst, dass die Aufgabe von
Spielflächen innerhalb des Prozesses Spielleitplanung mit dem Jugendamt abzustimmen ist.
Hinzu kommt die Aufgabe von Spielflächen aufgrund von Bauvorhaben. Hier ist zukünftig über
eine auf die Spielleitplanung zugreifende gutachterliche Stellungnahme in solche Planungsund Bauprozesse einzugreifen, um den nötigen Ersatz und Ausgleich festzulegen.
4.6.4
Bestandserhalt / Sicherung von Spielflächen
Der Erhalt bzw. die Sicherung von Spielflächen reicht überall da aus, wo die Spielplätze in
ausreichender Größe und von ausreichender Qualität ein oder mehrere Wohngebiete in kindgerechter Entfernung versorgen. Dies betrifft Spielplätze mit Bewertungsstufe 4 oder 5 (bei 5stufiger Bewertung) bzw. Ballspielplätze, Skateanlagen und Jugendtreffs mit Bewertungsstufe
3 (bei 3-stufiger Bewertung).
4.6.5
Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung von Spielflächen
Die qualitative Aufwertung eines Spielplatzes mit mehr bzw. besseren Spielgeräten oder bzw.
und die räumliche Erweiterung von Spielflächen wird für Spielplätze mit festgestellten qualitativen Defiziten gefordert. Es handelt sich um Spielplätze mit Bewertungsstufe 1 bis 3 (bei 5-
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
93 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
stufiger Bewertung) bzw. Ballspielplätze, Skateanlagen und Jugendtreffs mit Bewertungsstufe
1 oder 2 (bei 3-stufiger Bewertung) bzw. Spielplätze, die flächenmäßig kleiner sind, als für
den jeweiligen Spielplatz-Typ festgelegt ist. Die Art der Aufwertung ist in Kapitel 4.7.9 (Vorhabenmatrix) in generalisierter Form beschrieben.
4.6.6
Neubau von Spielflächen
Der Neubau von Spielflächen muss vorrangig dort geschehen, wo Wohngebiete hinsichtlich
kindgerecht zu erreichender Spielplätze nicht versorgt sind (vgl. Kapitel 4.4.15, Qualitätsziel
Erreichbarkeit). Wie im Spielleitplan auch kartographisch dargestellt, gibt es im ganzen Stadtgebiet von Bochum relativ gleichmäßig verteilt solche Quartiere. Der Bezirk Mitte ist aufgrund
der städtebauliche Dichte allerdings besonders betroffen, was durch die geringen Freiflächenpotentiale auch schwer auszugleichen ist. Bei der konkreten Planung von Neuplätzen ist natürlich zu prüfen, ob ggf. Spielplätze innerhalb von Kleingartenanlagen akquiriert werden können, die derzeit nicht in das Netz stadtrelevanter Kleingartenspielplätze eingebunden sind.
4.6.7
Maßnahmen formelle Spielflächen innerhalb der Sozialräume
Im Folgenden sind die empfohlenen Maßnahmen auf den bestehenden Spielplätzen (Spielplatz, Ballspielplatz, Skateanlage und Jugendtreff) mengenmäßig erfasst – und zwar nach den
vereinfachten Kategorien Aufgabe, Bestandserhalt 7 Sicherung und Qualitative Aufwertung /
räumliche Erweiterung. Skateanlagen und Jugendtreffs sind aufgrund geringer Anzahl in einer
Spalte zusammengefasst. Hinzu kommt der Neubau von Spielplätzen, für den der quantitative
Bedarf an dieser Stelle noch nicht dargestellt werden kann.
Anzahl empfohlene Maßnahmen
Bestandserhalt /
Sicherung
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
Skateanlage /
Jugendtreff
Spielplatz
Ballspielplatz
Skateanlage /
Jugendtreff
Bezirk I - Mitte
Ballspielplatz
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Spielplatz
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Skateanlage /
Jugendtreff
Sozialraum
Ballspielplatz
Nr.
Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung
Spielplatz
Aufgabe
----------1
--1
1
-------------------
--------------1
---
2
3
--2
4
1
--2
2
----1
2
3
1
-------
-------------------
6
2
6
10
15
10
3
6
2
4
1
2
--2
2
1
40
3
1
------1
1
--1
---
3
---
1
16
7
---
60
19
4
94 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
24
25
26
27
28
29
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
-
Berichtsheft
-------------
--1
----1
---
-------------
--2
----2
---
--1
---------
------1
-----
4
11
5
3
8
4
2
3
3
3
3
1
--1
---------
Bezirk II – Wattenscheid
---
2
---
4
1
1
35
15
1
36
37
38
39
---------
--1
-----
---------
4
1
1
---
----2
---
---------
3
2
5
2
5
0
2
2
--1
1
1
Bezirk III - Nord
---
1
---
6
2
---
12
9
3
46
47
48
49
--2
1
---
---------
---------
--1
4
3
--2
2
---
------1
3
10
12
3
1
1
4
4
----1
1
3
---
---
8
4
1
28
10
2
-------
-------
-------
3
--3
1
--1
----2
8
3
14
2
2
2
1
--2
Bezirk V - Süd
---
---
---
6
2
2
25
6
3
63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
---------
---------
---------
1
1
2
3
---------
---------
5
8
7
6
4
1
2
5
1
--1
1
Bezirk VI - Südwest
---
---
---
7
---
---
26
12
3
6
3
1
47
16
4
186
71
16
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
53
54
55
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Gesamtstadt Bochum
Tabelle 18:
4.6.8
Kurzempfehlung Maßnahmen formelle Spielflächen in den Sozialräumen
Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen
Im Folgenden ist die Anzahl der empfohlenen Maßnahmen auf den Spielplätzen in Kleingartenanlagen, auf den Spielplätzen auf Schulhöfen und auf Ballspielplätzen auf Schulhöfen in
den einzelnen Sozialräumen dargestellt.
Zusätzlich zu den oben dargestellten Maßnahmen müsste die Skateanlage auf einem Schulhof
in Sozialraum 48 (GGS Somborner Straße) qualitativ aufgewertet werden. Diese ist in der
Tabelle nicht erfasst, da es nur eine einzige Skateanlage auf Schulhöfen in ganz Bochum gibt
(und diese auch nur für die Kinder der Schule gedacht ist).
Es wird keine Aufgabe von Spielplätzen in Kleingartenanlagen, Spielplätzen auf Schulhöfen
und von Ballspielplätzen auf Schulhöfen empfohlen, da die genannten Parameter (vgl. 4.6.3)
nicht zutreffen.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
95 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Anzahl empfohlene Maßnahmen
Aufgabe
Spielplatz in
Kleingartenanlage
Spielplatz auf
Schulhof
Ballspielplatz auf
Schulhof
Spielplatz in
Kleingartenanlage
Spielplatz auf
Schulhof
Ballspielplatz auf
Schulhof
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Ballspielplatz auf
Schulhof
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Spielplatz auf
Schulhof
Sozialraum
Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung
Spielplatz in
Kleingartenanlage
Nr.
Bestandserhalt /
Sicherung
-------------------
-------------------
-------------------
----1
------1
-----
----------1
-------
-------------------
------1
1
2
----1
2
1
4
2
3
--1
1
3
----2
----------1
Bezirk I - Mitte
---
---
---
2
1
---
5
17
3
24
25
26
27
28
29
-------------
-------------
-------------
-------------
1
2
1
-------
-------------
------1
2
---
--1
1
1
2
---
--------1
---
Bezirk II – Wattenscheid
---
---
---
---
4
---
3
5
1
36
37
38
39
---------
---------
---------
---------
1
-------
1
1
-----
--1
--1
1
2
2
2
--2
-----
Bezirk III - Nord
---
---
---
---
1
2
2
7
2
46
47
48
49
---------
---------
---------
---------
1
-------
---------
1
-------
--4
7
2
--1
2
---
Bezirk IV - Ost
---
---
---
---
1
---
1
13
3
53
54
55
-------
-------
-------
1
-----
1
1
---
-------
2
--1
1
--3
-------
---
---
---
1
2
---
3
4
---
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
63
64
65
66
-
Berichtsheft
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
---------
---------
---------
---------
--1
-----
---------
1
-------
1
1
1
2
1
-------
Bezirk VI - Südwest
---
---
---
---
1
---
1
5
1
Gesamtstadt Bochum
---
---
---
3
10
2
15
51
10
Tabelle 19:
4.6.9
Kurzempfehlung Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und
Schulhöfen in den Sozialräumen in den Sozialräumen
Zeitrahmen Umsetzung Maßnahmen formelle Spielflächen
Im Folgenden ist die Anzahl der empfohlenen Maßnahmen auf den Spielplätzen in Kleingartenanlagen, auf den Spielplätzen auf Schulhöfen und auf Ballspielplätzen auf Schulhöfen in
den einzelnen Sozialräumen dargestellt.
-
kurzfristig (1 bis 2 Jahre)
Spielplätze mit Bewertungsstufe 1 und 2 (bei 5-stufiger Bewertung) bzw. Spielflächen
mit Bewertungsstufe 1 (bei 3-stufiger Bewertung)
-
mittelfristig (3 – 5 Jahre)
Spielplätze mit Bewertungsstufe 3 (bei 5-stufiger Bewertung) bzw. Spielflächen mit
Bewertungsstufe 2 (bei 3-stufiger Bewertung)
-
langfristig (6 – 10 Jahre)
Spielplätze mit Bewertungsstufe 4 und 5 (bei 5-stufiger Bewertung) bzw. Spielflächen
mit Bewertungsstufe 3 (bei 3-stufiger Bewertung)
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
97 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4.6.10 Zeitrahmen formelle Spielflächen innerhalb der Sozialräume
Innerhalb der empfohlenen Maßnahmen für den o.g. Zeitrahmen auf den Spielplätzen (Spielplatz, Ballspielplatz, Skateanlage und Jugendtreff) in den einzelnen Sozialräumen werden
Skateanlage und Jugendtreff aufgrund ihrer geringen Anzahl in einer Spalte zusammengefasst.
Anzahl empfohlene Maßnahmen
kurzfristig
(1-2 Jahre)
Spielplatz
Ballspielplatz
Skateanlage /
Jugendtreff
Spielplatz
Ballspielplatz
Skateanlage /
Jugendtreff
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Skateanlage /
Jugendtreff
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Ballspielplatz
Sozialraum
langfristig
(6-10 Jahre)
Spielplatz
Nr.
mittelfristig
(3-5 Jahre)
3
2
4
8
12
9
--6
3
3
------1
2
--3
2
1
--------1
--1
---
3
--2
2
3
2
3
1
---
1
1
2
--1
--1
1
1
--------1
----1
---
2
3
--2
4
1
--2
2
----1
2
3
1
-------
-------------------
47
11
3
16
8
2
16
7
---
3
9
3
2
4
3
1
1
1
1
2
---
--1
---------
1
2
2
1
4
1
1
3
2
2
2
1
-------------
--2
----2
---
--1
---------
------1
-----
Bezirk II – Wattenscheid
24
6
1
11
11
---
4
1
1
36
37
38
39
2
1
3
---
1
1
1
1
------1
1
1
2
2
4
--1
1
--1
1
---
4
1
1
---
----2
---
---------
Bezirk III - Nord
6
4
1
6
6
2
6
2
---
46
47
48
49
2
6
8
3
1
1
2
2
----1
---
1
6
5
---
----2
2
------1
--1
4
3
--2
2
---
------1
19
6
1
12
4
1
8
4
1
Bezirk I - Mitte
24
25
26
27
28
29
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Bezirk IV - Ost
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98 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
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Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
-
Berichtsheft
5
3
7
1
1
1
1
-----
3
--7
1
1
1
1
-----
3
--3
1
--1
1
--1
15
3
1
10
3
1
6
2
2
3
3
4
4
2
--1
2
1
--1
1
2
5
3
2
2
1
1
3
---------
1
1
2
3
---------
---------
Bezirk VI - Südwest
14
5
3
12
7
---
7
---
---
Gesamtstadt Bochum
12
5
35
10
67
39
6
47
16
4
Bezirk V - Süd
63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
Tabelle 20:
Zeitrahmen Maßnahmen formelle Spielflächen in den Sozialräumen
4.6.11 Zeitrahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen
Hinsichtlich der Anzahl der empfohlenen Maßnahmen im u.g. Zeitrahmen auf den Spielplätzen
in Kleingartenanlagen, Spielplätzen auf Schulhöfen und auf Ballspielplätzen auf Schulhöfen in
den einzelnen Sozialräumen ist folgendes zu beachten:
Zusätzlich zu den unten dargestellten Zeitrahmen müsste die Skateanlage auf einem Schulhof
in Sozialraum 48 (GGS Somborner Straße) kurzfristig aufgewertet werden- Diese ist in der
Tabelle nicht erfasst, da es nur eine einzige Skateanlage auf Schulhöfen in ganz Bochum gibt.
Anzahl empfohlene Maßnahmen
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
Ballspielplatz auf
Schulhof
Spielplatz in
Kleingartenanlage
Spielplatz auf
Schulhof
Ballspielplatz auf
Schulhof
Bezirk I - Mitte
Spielplatz auf
Schulhof
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme
Hordel
Hofstede
Riemke
Spielplatz in
Kleingartenanlage
10
11
13
14
15
16
17
18
19
Ballspielplatz auf
Schulhof
Sozialraum
langfristig
(6-10 Jahre)
Spielplatz auf
Schulhof
Nr.
mittelfristig
(3-5 Jahre)
Spielplatz in
Kleingartenanlage
kurzfristig
(1-2 Jahre)
----------1
----1
1
--2
------1
--1
----1
----------1
------1
1
1
-------
1
1
2
2
3
----1
2
----1
-------------
----1
------1
-----
----------1
-------
-------------------
2
5
2
3
12
1
2
1
---
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Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Westenfeld
Höntrop
Eppendorf
-
Berichtsheft
-------------
--1
1
-------
--------1
---
------1
2
---
------1
2
---
-------------
-------------
1
2
1
-------
-------------
Bezirk II – Wattenscheid
---
2
1
3
3
---
---
4
---
36
37
38
39
--1
-----
1
--1
2
2
-------
------1
--2
1
---
---------
---------
1
-------
1
1
-----
1
4
2
1
3
---
---
1
2
---------
--4
2
---
----2
---
1
-------
----5
2
--1
-----
---------
1
-------
---------
Bezirk IV - Ost
---
6
2
1
7
1
---
1
---
53
54
55
1
-----
----1
-------
1
--1
1
--2
-------
1
-----
1
1
---
-------
1
1
---
2
3
---
1
2
---
1
-------
----1
1
1
-------
---------
1
1
--1
---------
---------
--1
-----
---------
Bezirk VI - Südwest
1
2
1
---
3
---
---
1
---
Gesamtstadt Bochum
5
20
8
10
31
2
3
10
2
Hiltrop / Bergen
Gerthe
Harpen / Rosenberg
Kornharpen
Bezirk III - Nord
46
47
48
49
Laer
Werne
Langendreer
Langendreer – Alter Bahnhof
Wiemelhausen / Brenschede
Stiepel
Querenburg
Bezirk V - Süd
63
64
65
66
Weitmar-Mitte
Weitmar-Mark
Linden
Dahlhausen
Tabelle 21:
Zeitrahmen Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und Schulhöfen in den Sozialräumen
4.6.12 Maßnahmen informelle Orte
Maßnahmen zur Sicherung informeller Orte sind schon von ihrer grundsätzlichen Ausrichtung
her nur bedingt möglich bzw. darstellbar. Es handelt sich schließlich um Orte, die formal
stadtplanerisch keiner Nutzung (wie z.B. Brachen) oder aber einer anderen Nutzung (z.B.
Höfe) unterliegen. Insofern können sich Maßnahmen in erster Linie nur auf die stadtplanerische Sicherung dieser Flächen beziehen (von direkten Schutzmaßnahmen wie der Beseitigung
von Gefahrenpunkten abgesehen). Sicherung wiederum kann einmal das Ersatzangebot bei
geplanter baulicher Veränderung meinen, zum Anderen aber auch die Untersuchung, inwieweit eine derartige Fläche durch Ankauf, Umwidmung etc. tatsächlich zu sichern ist.
Hierzu werden Prioritäten verwendet, die besonders sicherungswürdige, sicherungswürdige
und nicht mit hoher Sicherungspriorität versehene, informelle Spielorte unterscheiden. Die
Sicherung von informellen Orten muss dabei in Form von zusammenhängenden Flächen be-
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
100 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
trachtet werden und nicht als einzelne Punkte, da die Angaben aus Beteiligungsverfahren aufgrund der Maßstäblichkeit nicht ausreichend konkret sind. Ggf. ist im Einzelfall nachzukartieren bzw. sind die Befragungsergebnisse noch einmal rückzukoppeln.
Neben den informellen Spielorten gibt es die parallel erhobenen Angst- bzw. Meideräume.
Diese sollen generell beseitigt, also so verändert werden, dass man sich in ihnen angstfrei
bewegen kann. Das kann strukturell geschehen durch die Verhinderung von Fremdnutzung
(z.B. Hundeauslauf) oder auf einfache bauliche Art (z.B. Sichtbeziehungen herstellen).
Die Maßnahmenprioritäten sind:
-
1. Priorität: Lage des informellen Ortes in mit formellen Spielflächen unterversorgten
Bereichen
bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz in altersgerechter Entfernung schaffen
-
2. Priorität: Lage des informellen Ortes in Brachen, Baulücken, Parkanlagen, Wäldern,
Kleingartenanlagen
bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz im Sozialraum schaffen
-
3. Priorität: alle weiteren Flächen mit informellen Orten, die nicht 1. oder 2. Priorität
haben
Erhalt wäre schön, Ausgleich ist nicht notwendig (nicht im Plan dargestellt)
4.6.13 Spielflächenvernetzung
Maßnahmen zur Spielflächenvernetzung sind im Spielleitplan nicht dargestellt. Allerdings kann
ein solches Maßnahmenpaket durchaus in Zukunft ein zusätzlicher Baustein der Spielleitplanung werden, um z.B. bei zukünftigen infrastrukturellen Maßnahmen die Schaffung entsprechend sicherer Verbindungen herzustellen. Eine sinnvolle Ergänzung kann die Erhebung von
Kinderwegen bzw. Streifzügen im Quartier sein.
4.6.14 Fazit
Die empfohlenen Maßnahmen, die in den vorhergehenden Kapiteln quantitativ dargestellt
werden, zeigen, dass die Schwerpunkte der zukünftigen Investitionen auf den qualitativen
und ggf. räumlichen Ausbau vorhandener Spielplätze gelegt werden müssen, damit diese die
Qualitätsziele der Spielleitplanung erreichen. Die Anzahl der Spielplätze, die schon heute ohne
Einschränkung den Qualitätszielen entsprechen, ist noch in der Minderzahl. Die Aufgabe von
Spielplätzen wird nur in sehr wenigen, begründeten Einzelfällen vorgeschlagen.
Aus den Empfehlungen geht auch hervor, dass der größere Teil der Maßnahmen zeitnah, also
kurzfristig umgesetzt werden sollte. Dies betrifft – hier sei ein herausragendes Beispiel genannt – besonders die formellen Spielplätze, von denen im Stadtgebiet 125 kurzfristig erneuert bzw. aufgewertet werden müssten.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
101 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.7
Spielleitplan
4.7.1
Einleitung
-
Berichtsheft
Die in den Kapiteln 4.1 bis 4.6 dargestellten Erhebungen, Begehungen, Analysen, Festlegungen von Qualitätszielen, Bewertungen und Maßnahmen münden in einem zusammenhängenden digitalen Kartenwerk, dem eigentlichen Spielleitplan. Dieses Kartenwerk stellt auf Lageplänen der Gesamtstadt im Maßstab 1:20.000 bzw., dazu geordnet, jeweils der 6 Bezirke im
Maßstab 1:10.000 den aufgenommenen Bestand, die Analyse und die empfohlenen Maßnahmen räumlich verortet dar. Flankiert wird das Kartenwerk von Tabellen und Diagrammen, auf
denen die Informationen in den Karten basieren und auf die gesondert zugegriffen werden
kann.
4.7.2
Bestandspläne
Die Bestandserhebung wird in den folgenden Plänen dargestellt:
4.7.2.1 Bestandsplan Gesamtstadt Bochum
Plan-Nummer 1, Maßstab 1:20.000
Darstellung:
-
alle formellen Spielflächen einfarbig orange
-
alle informellen Flächen einfarbig in blau
-
alle Potentialflächen einfarbig in pink
-
Anzahl Kinder Jugendliche je Sozialraum (2007) durch Figurensymbole (Ein Symbol je
500 Kinder)
-
Tendenz steigend, fallend, gleichbleibend bei Anzahl Kinder und Jugendliche je Sozialraum entsprechend Fortschreibung bis 2012 durch Pfeilsymbole.
4.7.2.2 Bestandspläne formelle Spielflächen je Bezirk
Plan Nummer 1.1.1 bis 1.1.6, Maßstab 1:10.000
Die Klassifizierung erfolgt als Darstellung in der Fläche und dazu als Diagramm für jede formelle Spielfläche:
-
alle formellen Spielflächen farblich unterteilt nach Spielplatz/Bolzplatz/Skateanlage/Jugendtreff in orange,
Spielbereiche auf Schulhöfen in blau und
Spielplätze in Kleingartenanlagen in grün
Diagramm:
-
Objekt- bzw. Spielplatznummer
-
Spielplatztyp A oder B (Typ C ist nicht erfasst)
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
102 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
-
Spielplatzcharakter, unterteilt mit Symbolen in
Wasserspielplatz,
städtisch-urban,
abenteuerlich,
naturbetont und
ohne besondere Zuordnung
-
Gefahrenpunkte durch Gefahrensymbol, erfasst wurden
Querung stark befahrene Straße,
Querung Gleisanlagen
Angrenzende Wasserflächen, sofern Zaun fehlt und
Fehlende, aber notwendige Einfriedung
-
Bewertung Spielplätze und Spielplätze in Kleingartenanlagen nach 5-stufiger Skala analog Kriterienkatalog bzw. Ballspielplätze, Skateanlagen, Jugendtreffs und Spielplätze
auf Schulhöfen nach 3-stufiger Skala und farbig hinterlegt
314519
Typ A
5
2
KSP
BOLZ
1
SKATE
JUGEND
Abbildung 20: Beispiel Diagramm für jede formelle Spielfläche
-
Nachrichtlich alle informellen Orte grau
-
Nachrichtlich alle Potentialflächen grau
4.7.3
Bestandsplan informelle Orte je Bezirk
Plan Nummer 1.2.1 bis 1.2.6, Maßstab 1:10.000
Die Klassifizierung erfolgt als Darstellung von Symbolen auf Grundlage der Beteiligung:
-
alle genannten Spiel- und Aufenthaltsräume, unterteilt nach
Befragung Eltern Kindertagesstätte, Kindergarten,
Grundschule,
Streifzüge und
Interviews.
Durch abgestufte Größen der Symbole wird unterschieden danach, ob ein Ort mehr als
5-mal, mehr als 15-mal oder mehr als 25-mal genannt wurde.
-
alle genannten Angst- und Meideräume, unterteilt nach
Befragung Eltern Kindertagesstätte, Kindergarten,
Grundschule,
Streifzüge und
Interviews.
Durch abgestufte Größen der Symbole wird unterschieden danach, ob ein Ort mehr als
5-mal, mehr als 15-mal oder mehr als 25-mal genannt wurde.
-
Alle genannten Spiel- und Aufenthaltsräume, die den Sozialraumkonferenzen und von
den Streetworkern benannt wurden.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
103 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
-
Alle genannten Angst- und Meideräume, die den Sozialraumkonferenzen und von den
Streetworkern benannt wurden.
-
Nachrichtlich alle formellen Spielflächen grau
-
Nachrichtlich alle Potentialflächen grau
Nicht in den Plänen dargestellt, jedoch in der digitalen Datenbank erfasst ist zudem die Aussage, ob eine genannte informelle Fläche städtisch oder nicht städtisch ist.
4.7.4
Analyseplan
Die Analyse wurde in folgendem Plan dargestellt:
4.7.4.1 Analyseplan Gesamtstadt Bochum
Plan-Nummer 2, Maßstab 1:20.000
Darstellung:
-
Bewertung der formellen Spielflächen nach Punktesystem, zusammengefasst in Kreisdiagrammen je Bezirk zur Visualisierung der Bewertungsanteile:
Spielplätze in 5 Bewertungsstufen von 5 ("gut") bis 1 ("schlecht")
Ballspielplätze in 3 Bewertungsstufen von 3 ("gut") bis 1 ("schlecht")
Skateanlagen in 3 Bewertungsstufen von 3 ("gut") bis 1 ("schlecht")
Jugendtreffs in 3 Bewertungsstufen von 3 ("gut") bis 1 ("schlecht").
-
Darstellung der Unterversorgung in absoluten Quadratmeterangaben
Bahnlinien und Autobahnen gelten dabei aus Barrieren für alle Altersstufen
en und Bundesstraßen als eingeschränkte Barriere für Kinder bis 11
Bahnlinien und Autobahnen Barrieren für alle Altersstufen
-
Alle Wohngebiete OHNE Spielplatz in angemessener Erreichbarkeit
(für Kinder von 6 bis 11 Jahren gem. Qualitätsziel unter 500m)
-
Alle Wohngebiete OHNE Spielplatz in angemessener Erreichbarkeit
(für Kinder von 12 bis 18 Jahren gem. Qualitätsziel unter 1.000m)
-
Nachrichtlich alle formellen Spielflächen grau
-
Nachrichtlich alle informellen Orte grau
-
Nachrichtlich alle Potentialflächen grau
4.7.5
Maßnahmenpläne
Die aus der Analyse abgeleiteten Maßnahmen werden in folgenden Plänen dargestellt:
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
104 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
4.7.6
-
Berichtsheft
Maßnahmenpläne Gesamtstadt Bochum
Plan-Nummer 3.1, Maßstab 1:20.000
Darstellung:
-
alle formellen Spielflächen farbig unterteilt nach Dringlichkeit des Handlungsbedarfs
kurzfristig (1 – 2 Jahre)
mittelfristig (3 – 5 Jahre)
langfristig (6 – 10 Jahre)
314246
●
●
●
Typ A
langfristig
mittelfristig
KSP
BOLZ
kurzfristig
SKATE
JUGEND
Aufgabe der Flächen
Bestandserhalt / Sicherung der vorhandenen Fläche
Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung der Fläche
Abbildung 21: Beispieldiagramm für Maßnahmen und Zeitrahmen
-
1. Priorität: Lage des informellen Ortes in mit formellen Spielflächen unterversorgten
Bereichen bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz
in altersgerechter Entfernung schaffen
-
2. Priorität: Lage des informellen Ortes in Brachen, Baulücken, Parkanlagen, Wäldern,
Kleingartenanlagen bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz im Sozialraum schaffen
-
3. Priorität: alle weiteren Flächen mit informellen Orten, die nicht 1. oder 2. Priorität
haben, Erhalt wäre schön, Ausgleich ist nicht notwendig (nicht im Plan dargestellt)
-
Potentialflächen farbig unterteilt nach Art der Fläche
Brachen,
Außenflächen von Kirchen, die aufgegeben werden sollen,
Außenanlagen von KJFH.
Plan-Nummer 3.2, Maßstab 1:20.000
Darstellung:
-
Je Sozialraum die fehlende Spielfläche gemessen am Qualitätsziel des Versorgungsgrads (22m² je Kind bzw. Jugendlicher) in absoluten Zahlen als Balkendiagramm. Balkenunterteilung in Größeneinheiten der herzustellenden Spielplatztypen (sowohl
400m² Typ B als auch 1.875m² Typ A)
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
4.7.6.1 Maßnahmenpläne formelle Spielflächen je Bezirk
Plan Nummer 3.3.1 bis 3.3.6, Maßstab 1:10.000
Die Klassifizierung der Maßnahmen erfolgt als Darstellung in der Fläche und dazu als Diagramm für jede formelle Spielfläche:
-
alle formellen Spielflächen farblich unterteilt nach Spielplatz/Bolzplatz/Skateanlage/Jugendtreff in orange,
Spielbereiche auf Schulhöfen in blau und
Spielplätze in Kleingartenanlagen in grün
Diagramm:
-
Objekt- bzw. Spielplatznummer
-
Spielplatztyp A oder B (Typ C ist nicht erfasst)
-
Dringlichkeit, unterteilt und farbig angelegt nach
kurzfristig (1 – 2 Jahre)
mittelfristig (3 – 5 Jahre)
langfristig (6 – 10 Jahre)
-
Art der Maßnahme, dargestellt durch farbige Unterlegung
Aufgabe der Fläche
Bestandserhalt,
qualitative Aufwertung bzw. räumliche Erweiterung
-
Potentialflächen farbig unterteilt nach Art der Fläche
Brachen,
Außenflächen von Kirchen, die aufgegeben werden sollen,
Außenanlagen von KJFH.
314519
-
langfristig
mittelfristig
KSP
BOLZ
kurzfristig
SKATE
JUGEND
Nachrichtlich alle informellen Orte grau
Abbildung 22:
4.7.7
Typ A
Beispieldiagramm für jede formelle Spielfläche
Maßnahmenpläne informelle Orte je Bezirk
Plan Nummer 3.4.1 bis 3.4.6, Maßstab 1:10.000
Die Klassifizierung erfolgte als Darstellung von Symbolen auf Grundlage der Beteiligung:
-
alle Flächen mit informellen Orten der Sicherungspriorität 1
Lage des informellen Ortes in mit formellen Spielflächen unterversorgten Bereichen
bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz in altersgerechter Entfernung schaffen
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
-
alle Flächen mit informellen Orten farbig der Sicherungspriorität 2.
Lage des informellen Ortes in Brachen, Baulücken, Parkanlagen, Wäldern, Kleingartenanlagen
bei Aufgabe der Fläche / Beseitigung der informellen Orte Ausgleich / Ersatz im Sozialraum schaffen
-
sonstige Darstellung der informellen Orte wie in den Bestandsplänen. Alle weiteren
Flächen mit informellen Orten, die nicht 1. oder 2. Priorität haben
Erhalt wäre schon, Ausgleich ist nicht notwendig (nicht im Plan dargestellt).
4.7.8
Tabellen und Diagramme
Die Tabellen und Diagramme flankieren die vorgenannten Pläne und bilden zugleich deren
Datenbasis. Sie stellen die Bestandsaufnahme, die Bewertungen und die Maßnahmen spielplatzscharf dar.
Sämtliche Rohdaten stehen im Programm Access zur Verfügung, welches direkt mit der digitalen Datenbank verknüpft ist. Für den direkten Datenzugriff durch den Anwender wurden die
Accessdaten im Programm Excel aufbereitet und als Tabellen bzw. Excel-generierte Diagramme dargestellt. Diese Daten wurden für die im vorliegenden Text dargestellten Tabellen auf
die Detailschärfe der Sozialräume und Bezirke zusammengefasst.
In der konkreten Arbeit mit dem Spielleitplan kann man auf diese Datenblätter zurückgreifen
und zu jedem Spielplatz bzw. zu jeder Baumaßnahme, bei der ein Spielplatz betroffen ist,
ohne weitere Recherche erste Aussagen bzw. Einschätzungen hinsichtlich seiner Stellung innerhalb der Spielleitplanung machen (z.B. Ausstattung, Erneuerungsbedarf, Lage im Raum
etc.).
Die Spielflächenversorgung wird über eine tabellarische Ermittlung der Spielflächenversorgung
je Sozialraum, Verrechnung mit dem Qualitätsziel 22m² je Kind bzw. Jugendlicher (rechnerisch ohne Rundung 22,3m²) und Berechnung des Versorgungsgrads in Prozent dargestellt.
Die Bestandsdarstellung Kinderspielplätze erfolgt über eine tabellarische Erfassung der einzelnen Spielplätze entsprechend der örtlichen Bestandsaufnahme und der einzelnen Kriterien der
Bewertungsbögen. Erfasst wurden:
-
Objektrahmendaten wie Sozialraum, Objektnummer, Adresse, Größe, Spielplatztyp,
-
Darstellung der 3- bzw. 5-stufigen Bewertung für Spielplatz, Bolzplatz, Skateanlage,
Jugendtreff,
-
Fotodokumentation.
Die Spielplätze in der Stadt, in Kleingartenanlagen und auf Schulhöfen werden jeweils in separaten Tabellen dargestellt.
Für sämtliche Spielplatzarten wurden auf Grundlage dieser Daten Diagramme aufbereitet, die
die Gewichtung der Bewertungen bezirksweise darstellen.
4.7.9
Vorhabenmatrix
Die Vorhabenmatrix ist das Kernstück des Tabellenwerks. Sie fasst die Gesamtheit der Maßnahmen in tabellarischer Form zusammen und benennt spielplatzscharf die Dringlichkeit bzw.
den Zeitrahmen der Maßnahme, die Art der Maßnahme und – allerdings nur generalisiert
(s.o.) – Hinweise zur Aufwertung als Kurzbeschreibung aufgrund einer augenscheinlichen Einschätzung. Diese erfolgte im Rahmen der Bestandserhebung, Analyse und Qualitätszieldiskussion.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
Dargestellt werden:
-
Maßnahmenart (Aufgabe, Bestandserhalt / Sicherung, Qualitative Aufwertung / räumliche Erweiterung, Neubau, Vernetzung)
-
Kurzbeschreibung der Maßnahme (z.B. bauliche Überarbeitung, Ausstattung qualitativ
aufwerten, Fläche erweitern, Bepflanzung aufwerten, Gefahrenpunkte beseitigen)
-
Empfohlene Beteiligungsmethode
-
Zeitrahmen
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
5
Umsetzung Spielleitplan Bochum
5.1
Beschlusslage / Stand Herbst 2008
Die Spielleitplanung in der vorliegenden Fassung erfordert vor der Umsetzung in konkretes
Handeln der Verwaltung den Beschluss der Politik. Im AK Spielleitplanung ist man übereingekommen, die Beschlussvorlagen sinnvoll aufzuteilen:
5.2
-
Teil A
Programmatischer Teil (Kapitel 1 bis 4), also Grundlagenermittlung (Kapitel 1- bis 3),
die wertende Bestandsaufnahme, die Analyse, die Qualitätsziele und die Maßnahmen
(Kapitel 4).
Auf Grundlage der Bemessungsparameter wird zwar eine Rangfolge für Handlungsansätze in den Sozialräumen aufgezeigt, aber ohne Nennung von finanziellen Mitteln. Teil
A könnte damit unabhängig von konkreten Haushaltsvorgaben vom Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen werden (vgl. Kapitel 3.5).
-
Teil B,
Realisierungsteil (Kapitel 5 bis 6), also Umsetzung, Prioritäten und Integration in den
Haushalt (Kapitel 5) sowie als vorgezogene Maßnahmen die Starter-Projekte (Kapitel 6).
Nach Beschluss von Teil A ist die Verwaltung gehalten, auf Basis der Kapitel 5 bis 6 die
Realisierung konkret vorzubereiten. Sobald Teil A vom Rat beschlossen ist, sollte die
Mittelverteilung genannt und verbal argumentativ beschrieben werden. Teil B soll von
der Verwaltung erstellt werden und kann dann separat vom Rat beschlossen werden.
Handlungsprioritäten
Die Handlungsprioritäten geben Politik und Verwaltung eine Hilfe vor, um festzulegen, welche
Sozialräume prioritär versorgt werden müssen. Anhand der Tabelle wird aufgeschlüsselt, wo
aufgrund der derzeitigen Spielflächenqualität in Verbindung mit dem Durchschnittsrang aus
Spielflächen-Unterversorgung, Wohnungsbestand, Sozialstatus und der Fortschreibung Kinder/Jugendliche bis 2012 vorrangig Handlungsbedarf besteht. Die Dringlichkeitsrangfolge erfolgt in 5-stufiger Darstellung, wobei 5 die höchste Priorität hat.
Für jeden Sozialraum mit besonderer Handlungspriorität werden Spielflächen festgelegt, die
durch Extra-Mittel finanziert werden. Das sind Mittel, die die Sozialräume zusätzlich zu den
festgelegten finanziellen Mitteln bekommen (vgl. Kapitel 5.3).
Die Mittel können dann entweder eingesetzt werden, um Spielflächen aufzuwerten, die unter
die Kategorie "kurzfristig" fallen, oder sie gehen direkt in den Neubau von Spielplätzen, wenn
dies geboten ist (z.B. für nicht versorgte Bereiche).
Die höchste Priorität hat der Sozialraum Gleisdreieck, gefolgt von Werne, Westenfeld, Hamme
und Günnigfeld.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
Sozialraum
11
47
27
16
24
25
26
37
39
46
55
14
15
18
48
63
10
13
19
28
29
49
36
53
66
38
54
17
64
65
Gleisdreieck
Werne
Westenfeld
Hamme
Günnigfeld
Wattenscheid-Mitte
Leithe
Gerthe
Kornharpen
Laer
Querenburg
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hofstede
Langendreer
Weitmar-Mitte
Grumme
Altenbochum
Riemke
Höntrop
Eppendorf
Langendreer-Alter
Bahnhof
Bergen/Hiltrop
Wiemelhausen/Brenschede
Dahlhausen
Harpen/Rosenberg
Stiepel
Hordel
Weitmar-Mark
Linden
Tabelle 22:
-
Berichtsheft
Spielflächenbewertung
Bewertung der
Bewertung
Spielflächen für
der SpielfläKinder (Spielchen für Juplätze, Spielgendliche
plätze in Klein(Bolzplätze,
gartenanlagen,
SkateanlaSchulhöfe)
gen, Jugendtreffs)
Anz.
Anz.
Anz.
Anz.
Durchschnittsrang
aus SpielflächenUnterversorgung, Wohnungsbestand
und Sozialstatus
Rang
Fortschreibung Kinder
(5 bis unter
18 Jahre)
für die
nächsten 5
Jahre
Index
kurzfristig
Gesamt
kurzfristig
Gesamt
1-5
Jahr 2007 =
100
(unter
100 = sinkt,
über 100 =
steigt)
2
10
2
10
3
10
4
2
2
2
8
8
12
6
10
4
4
6
5
4
3
3
6
17
5
15
5
16
7
6
5
5
21
15
23
10
24
8
10
11
9
14
4
8
0
1
1
3
1
2
1
1
2
1
2
0
1
4
3
3
4
0
2
2
0
2
1
3
4
4
2
6
3
2
3
1
6
2
6
6
7
5
5
3
3
4
1
6
5,00
4,67
4,33
4,00
4,00
3,67
3,67
3,67
3,67
3,67
3,67
3,33
3,33
3,00
3,00
3,00
2,67
2,67
2,67
2,67
2,67
2,67
104
88
97
95
90
93
94
85
87
91
92
104
103
83
89
96
95
87
93
87
83
91
3
6
9
16
1
1
5
4
2,33
2,33
87
89
5
4
3
1
3
5
11
8
4
5
11
10
3
1
1
0
0
2
6
5
2
1
1
3
2,33
2,00
2,00
1,67
1,67
1,33
89
86
92
85
86
90
Handlungsprioritäten in den Sozialräumen
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
5.3
-
Berichtsheft
Finanzierungskonzept
Die Haushaltsplanung der Stadt Bochum sieht vor, dass entsprechend derzeitiger Festlegung
zukünftig jährlich 600.000 € für formelle und informelle Spielflächen zur Verfügung stehen
sollen. Dieses Geld entstammt aus zwei Etats:
-
aus dem Spielplatzprogramm: 136.500 €
-
für die Grundinstandsetzung: 463.500 €
Finanzielle Mittel für die Unterhaltung werden aus einem eigenen Etat bestritten, sind also
ausdrücklich in der o.g. Summe nicht enthalten. Der Etat der Unterhaltung ist den aus der
Spielleitplanung resultierenden Maßnahmen entsprechend anzupassen. Derzeit steht ein Betrag von 267.000 € für den Unterhalt zur Verfügung. Dies entspricht einer Summe von ca.
0,35 € pro m² Spielplatz bzw. im Mittel 727,50 € pro Platz. Diese Summe ist sehr gering angesichts der damit zu bewältigenden Aufgaben. Es lassen sich damit nur die notwendigsten
Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten durchführen. Ein dauerhafter Werterhalt
erscheint mit diesen Beträgen unrealistisch. Die langfristige Sicherstellung der Mittel und ihre
Anpassung an den Bedarf ist daher ein wichtiger Baustein bei der Versorgung mit Spielflächen.
Die Spielleitplanung hat bereits über die Definition der Versorgungsgrade bei der Spielflächenversorgung den Weg von einem allgemeinen Einwohnerbezug hin zu einem Kinderbezug
genommen. Auch für die Verteilung der Mittel des Spielplatzprogramms schlägt der AK Spielleitplanung daher eine Regelung vor, die sich an der Anzahl der Kinder orientiert, und zwar in
der Form, dass jeder Bezirk einen festen, anhand der jeweiligen Kinderzahlen festgelegten
Sockelbetrag für Spielflächen erhalten soll.
Der beträgt: 2,54 € je Kind bzw. Jugendlicher von 1-17 Jahre. Im Vergleich zur bisherigen
Verteilung wären die Änderung wie folgt:
Bezirk
Alt
Neu
Differenz
Mitte
33.000 €
34.000 €
+ 1.000 €
Wattenscheid
22.600 €
28.500 €
+ 5.900 €
Nord
14.100 €
13.800 €
- 300 €
Ost
19.800 €
21.400 €
+ 1.600 €
Süd
17.800 €
18.300 €
+ 500 €
Südwest
19.000 €
20.500 €
+ 1.500 €
Tabelle 23:
Mittelverteilung in den Bezirken
Zudem soll mit Hilfe der Bemessungsparameter (vgl. 5.2) ermittelt werden, in welchen Sozialräumen prioritärer Handlungsbedarf besteht. Die ermittelten, zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel von 463.500 € für die einzelnen Sozialräume sollen den jeweiligen Bezirken
zusammen mit Handlungsempfehlungen zusätzlich zu den Sockelbeträgen zur Verfügung gestellt werden.
Für Projekte an informellen Orten aus dem Beteiligungsverfahren wird jährlich eine Gesamtsumme von 90.000 € bereitgestellt werden (vgl. Kapitel 6.2). Diese Summe ist Teil der vorgenannten 463.500 €. Hier geht es vor allem um Sicherungsmaßnahmen, da, wie in Kapitel
4.6.3 beschrieben, in der Regel keine baulichen Maßnahmen von Spielgeräten o.ä. umgesetzt
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
111 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
-
Berichtsheft
werden können (oder sollen, weil der eigentliche Reiz des informellen Spielortes erhalten bleiben soll). Sollten sich aus diesem Budget unverbrauchte Restmittel ergeben, so sind diese als
Reste-Bildung für formelle Spielflächen zu verwenden.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
112 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
6
-
Berichtsheft
Starter-Projekte
Starter-Projekte sind vorgezogene bauliche Maßnahmen, die sich aus der Spielleitplanung
generieren und den Prozess der politischen und administrativen Umsetzung praktisch und
beispielhaft zugleich und somit für die Bevölkerung anschaulich begleiten. Die Öffentlichkeit
ist wesentlicher Bestandteil der Spielleitplanung, und die Starter-Projekte signalisieren der
Öffentlichkeit, dass sich Beteiligung lohnt, dass Abstimmungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen zu greifbaren Resultaten führen.
Starter-Projekte sollen den Zeitraum zwischen Bestandserfassung und ersten Maßnahmen aus
dem fertigen Spielleitplan überbrücken, da der Zeitraum für Kinder und Jugendliche sonst zu
groß wird und sie das Interesse an einer Mitarbeit "Spielleitplanung" verlieren könnten. Die
zeitnahe Durchführung von formellen und informellen Starter-Projekten setzt so als Ergebnis
erster Auswertungen wichtige „Zeichen“ für die Öffentlichkeit.
6.1
Starter-Projekte 2007
Das Finanzvolumen der Grundinstandsetzungen beträgt 463.500 € (Vgl. Kapitel 5.3). Dieser
Betrag wurde in 2007 wie folgt aufgeteilt:
-
360.000 € für formelle Starter-Projekte (je Bezirk 60.000 €) und
-
Restbetrag 103.500 € für Grundinstandsetzungen.
Da die informellen Orte aus dem Beteiligungsverfahren zu dem Zeitpunkt der Planung noch
nicht ausgewertet waren, wurden in 2007 ausschließlich formelle Starter-Projekte realisiert.
Ihre Auswahl resultiert aus den Spielplatz-Begehungen durch das Planungsbüro der Spielleitplanung und der Endabstimmung mehreren Vorschlägen aus dem AK Spielleitplanung in den
Bezirksvertretungen.
Alle Starter-Projekte aus 2007 sind inzwischen realisiert und freigegeben. Zusätzlich wurden
im Rahmen vom Stadtumbauprogramm West zwei Spielplätze neu gebaut und quasi ebenfalls
als Starter-Projekte kommuniziert. Die Auswahl dieser beiden Spielplätze resultiert aus den
Ergebnissen der Spielleitplanung und der räumlichen Abgrenzung des Stadtumbaugebietes.
Im Folgenden werden die Starter-Projekte 2007 und die Projekte aus dem Stadtumbauprogramm aufgelistet:
6.1.1
Formelle Starter-Projekte 2007
Formelle Starter-Projekte in den einzelnen Bezirken:
Bezirk I – Mitte:
KSP Am Leisediek
Bezirk II – Wattenscheid:
KSP Bismarckplatz
Bezirk III – Nord:
KSP Winterkamp
Bezirk IV – Ost:
KSP Unterstraße
Bezirk V – Süd:
KSP Eulenbaumstraße
Bezirk VI – Südwest:
KSP / BMX-Bahn Holtbrügge
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
113 / 120
SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
6.1.2
-
Berichtsheft
Stadtumbau West
Bezirk I – Mitte:
KSP Diekampstraße
KSP Kohlenstraße
6.2
Starter-Projekte 2008
Auch in 2008 beträgt das Finanzvolumen der Grundinstandsetzung 463.500 €, was sich wie
folgt aufteilt:
-
360.000 € für formelle Starter-Projekte (je Bezirk 60.000 €)
-
90.000 € für informelle Starter-Projekte (je Bezirk 15.000 €). Sollte der Betrag nicht
aufgebraucht werden, muss der Rest für formelle Spielflächen verwendet werden
(Starter-Projekte oder Grundinstandsetzung)
-
Restbetrag von 13.500 € für Grundinstandsetzungen
Die Auswahl der Starter-Projekte 2008 resultiert wiederum aus den Spielplatz-Begehungen
durch das Planungsbüro der Spielleitplanung und der Endabstimmung mehrerer Vorschläge
aus dem AK Spielleitplanung in den Bezirksvertretungen.
Investitionen in informelle Starter-Projekte wurden nach einer Vorauswahl von Schwerpunktbereichen durch den AK Spielleitplanung festgelegt. Diese Schwerpunktbereiche sind Flächen,
wo auffällig viele informelle Orte im Beteiligungsverfahren genannt wurden. Aufgrund der
Maßstabsschärfe der Spielleitplanung können in der Vorauswahl keine einzelnen Punkte sondern nur die Flächen, in denen diese Punkte liegen, benannt werden. Konkrete Maßnahmenvorschläge für die Schwerpunktbereiche erfolgen durch die Sozialraumkonferenzen, die Endabstimmung der Vorschläge erfolgt mit den Bezirksvertretungen.
6.2.1
Formelle Starter-Projekte 2008
Im Folgenden werden die in den Bezirkssitzungen beschlossenen formellen Starter-Projekte
aufgelistet. Die Beteiligungsverfahren sind abgeschlossen, deren Ergebnisse finden sich in
Plänen wieder, die im Kinderbüro aushängen und die Umsetzung ist in Arbeit.
Formelle Starter-Projekte in den einzelnen Bezirken:
Bezirk I – Mitte:
KSP Max-Greve Straße
Bezirk II – Wattenscheid:
KSP Otto-Hahn-Straße
Bezirk III – Nord:
KSP Bethanienstraße
Bezirk IV – Ost:
KSP Eschweg / Carl-von-Ossietzky-Platz
Bezirk V – Süd:
KSP Falterweg
Bezirk VI – Südwest:
KSP Heinrich-König-Straße
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6.2.2
-
Berichtsheft
Informelle Starter-Projekte 2008
Die informellen Starter-Projekte sind in den Bezirkssitzungen beschlossen worden. Die weitere
Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt und dem Jugendamt, vertreten durch das Kinderbüro.
Die informellen Starter-Projekte in den einzelnen Bezirken sind:
Bezirk I – Mitte:
Stadtteilladen Grumme: Gestaltung Unterführung Matthias-Claudius-Straße/Josephinenstraße
Bezirk II – Wattenscheid:
Germanenviertel: ehem. Rollschuhfläche für Kinder herrichten
Bezirk III – Nord:
Stadtteilladen Grumme und SitDown: mobile Spielkiste
Bezirk IV – Ost:
Lahariplatz
Erich-Brühmann-Haus: Treffpunkt für Jugendliche
JuCon: Bolzwiese
Bezirk V – Süd:
Streetballfläche Schattbachstraße: Hockeytor, Unterstand für Jugendliche und Jugendbänke
KSP Rotteland: Aufwertung für Jugendliche und Streetballbereich neu plattieren, Jugendbank als Andockpunkt
Streetwork
Bezirk VI – Südwest:
6.3
Stadtteilladen Dahlhausen: Bolzwiese Am Ruhrort aufwerten
Fazit
Dank der gut organisierten Beteiligungen und zügigen baulichen Realisierung der StarterProjekte konnte die Spielleitplanung über die begleitende Pressearbeit einen ersten guten
Eindruck in der Öffentlichkeit hinterlassen. Es hat sich somit bewährt, die politische und administrative Umsetzung entsprechend zu begleiten.
Die Starter-Projekte sind, wie der Name schon sagt, Projekte, die den Start der aus der Spielleitplanung resultierenden Maßnahmen initiierten und begleiten. Sie sollen allmählich übergehen in den qualifizierten Alltag, das heißt, die Spielleitplanung selbst und ihre kontinuierliche
Fortschreibung und Umsetzung muss im Fokus der Öffentlichkeit stehen und die Pionierarbeit
der Starter-Projekte auf einem breiteren Boden festigen.
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7
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Berichtsheft
Fazit Spielleitplan Bochum
Mit der Aufstellung eines Spielleitplans für das gesamte Stadtgebiet geht Bochum – bundesweit als erste Großstadt überhaupt - neue Wege zur Verbesserung des Wohnumfelds ihrer
Einwohner, besonders ihrer jungen Einwohner und deren Eltern. Die Stadt wagt die Spielleitplanung, wagt es, ein Instrument, welches ursprünglich für kleine ländliche Gemeinden entwickelt worden ist, auf einen industriell geprägten Ballungsraum zu übertragen.
Im Zuge des Strukturwandels hat die Stadt Bochum erkannt, dass die kommunalen Aufgaben
der Zukunft ihren Schwerpunkt in den sogenannten weichen Standortfaktoren haben werden.
Ein solcher Standortfaktor, ein sehr bedeutender, ist die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen.
Die Bearbeitung der Spielleitplanung war von vorneherein strukturell so angelegt, wie sie in
Zukunft weiter entwickelt werden soll. Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen im
Arbeitskreis Spielleitplanung, das zielorientierte Ineinandergreifen der Akteure, zu denen an
dieser Stelle ausdrücklich auch die Kinder und Jugendlichen dank ihrer regen Beteiligung zählen, haben den Spielleitplan zu einem ausgereiften Instrument der Stadtplanung werden lassen.
Der politische Wille ist da, dieses Instrument mit Leben zu füllen, es anzuwenden, regelmäßig
zu aktualisieren und zu optimieren. Die im Zuge der Aufstellung zusätzlich bereit gestellten
Mittel bezeugen eindrücklich die gewachsene Sensibilisierung für das Erfordernis eines Instruments, welches primär die Anliegen der Kinder und Jugendlichen in Bochum unterstützt.
In den kommenden Jahren werden die relevanten Ämter eine übergreifende Struktur entwickeln, die sich aus dem Arbeitskreis ergeben könnte und die die Spielleitplanung weiterführt.
In fünf Jahren, also in 2012/2013 sollte dann in Form eines Monitorings eine erste größere
Bilanz gezogen werden.
So kann die Spielleitplanung sicherstellen, dass die Stadt Bochum langfristig eine führende
Stellung bei der Verbesserung der Lebensqualität und der Berücksichtigung der Bedürfnisse
der Kinder und Jugendlichen einnehmen wird.
Ausgabe 1 / Stand Dezember 2008
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
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Berichtsheft
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Sozialräumliche Verteilung der Kinder und Jugendlichen (1 bis 18 Jahre) ...... 28
Tabelle 2:
Fortschreibung der sozialräumlichen Verteilung für 2012 ............................ 30
Tabelle 3:
Anteil Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten je Sozialraum in Abstufungen
1 (gering) - 5 (hoch) .............................................................................. 32
Tabelle 4:
Sozialstatus je Sozialraum in Abstufungen 1 (günstig) - 5 (ungünstig) ......... 34
Tabelle 5:
Verteilung formelle Spielflächen auf die Sozialräume und Bezirke ................ 39
Tabelle 6:
Gesamtspielfläche je Sozialraum.............................................................. 41
Tabelle 7:
Bewertungsstufen Spielplätze in Sozialräumen .......................................... 47
Tabelle 8:
Bewertungsstufen Spielplätze in Kleingartenanlagen in Sozialräumen ........... 49
Tabelle 9:
Bewertungsstufen Ballspielplätze in Sozialräumen...................................... 51
Tabelle 10:
Bewertungsstufen Ballspielplätze auf Schulhöfen in Sozialräumen ................ 53
Tabelle 11:
Bewertungsstufen Skateanlagen in Sozialräumen....................................... 55
Tabelle 12:
Bewertungsstufen Jugendtreffs in Sozialräumen ........................................ 58
Tabelle 13:
Bewertungsstufen Spielplätze auf Schulhöfen in Sozialräumen .................... 61
Tabelle 14:
Verteilung und Lage informelle Orte ......................................................... 64
Tabelle 15:
Spielflächenversorgung in den Spezialräumen ........................................... 80
Tabelle 16:
Fortschreibung Spielflächenversorgung in den Sozialräumen ....................... 81
Tabelle 17:
Kurzeinschätzung Erreichbarkeit der Spielflächen in den Sozialräumen ......... 84
Tabelle 18:
Kurzempfehlung Maßnahmen formelle Spielflächen in den Sozialräumen....... 95
Tabelle 19:
Kurzempfehlung Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen
und Schulhöfen in den Sozialräumen in den Sozialräumen .......................... 97
Tabelle 20:
Zeitrahmen Maßnahmen formelle Spielflächen in den Sozialräumen ............. 99
Tabelle 21:
Zeitrahmen Maßnahmen formelle Spielflächen in Kleingartenanlagen und
Schulhöfen in den Sozialräumen .............................................................100
Tabelle 22:
Handlungsprioritäten in den Sozialräumen ...............................................110
Tabelle 23:
Mittelverteilung in den Bezirken..............................................................111
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-
Berichtsheft
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Methodik der Spielleitplanung ................................................................. 26
Abbildung 2:
Sozialräume der Stadt Bochum................................................................ 26
Abbildung 3:
Erhebungsbogen Spielplätze.................................................................... 43
Abbildung 4:
Elternbefragung KiTa 1 ........................................................................... 85
Abbildung 5:
Elternbefragung KiTa 1b ......................................................................... 86
Abbildung 6:
Elternbefragung KiTa 2 ........................................................................... 86
Abbildung 7:
Elternbefragung KiTa 2b ......................................................................... 86
Abbildung 8:
Elternbefragung KiTa 2c ......................................................................... 87
Abbildung 9:
Elternbefragung KiTa 3 ........................................................................... 87
Abbildung 10: Elternbefragung KiTa 4 ........................................................................... 87
Abbildung 11: Elternbefragung KiTa 5 ........................................................................... 88
Abbildung 12: Elternbefragung Grundschule 1................................................................ 88
Abbildung 13: Elternbefragung Grundschule 2................................................................ 89
Abbildung 14: Elternbefragung Grundschule 3................................................................ 89
Abbildung 15: Elternbefragung Grundschule 4................................................................ 90
Abbildung 16: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 1 ................................... 90
Abbildung 17: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 1 ................................... 91
Abbildung 18: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 2 ................................... 91
Abbildung 19: Beteiligung von Jugendlichen und älteren Kindern 3 ................................... 92
Abbildung 20: Beispiel Diagramm für jede formelle Spielfläche........................................103
Abbildung 21: Beispieldiagramm für Maßnahmen und Zeitrahmen ...................................105
Abbildung 22: Beispieldiagramm für jede formelle Spielfläche .........................................106
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SPIELLEITPLANUNG BOCHUM
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Berichtsheft
Literaturverzeichnis
AMT FÜR ENTWICKLUNGSPLANUNG (Hrsg.). 1984: Spielplatzentwicklungsplan. Untersuchung der Stadtentwicklung. 35. Bericht. Essen
BESELE, SYLVIE. 1999: Pausenlust statt Schulhoffrust. Management kindgerechter Geländegestaltung. Dortmund: borgmann publishing GmbH
DIN DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E.V. (Hrsg.). 1998: DIN-Taschenbuch 105.
Kinderspielgeräte, Normen, Gerätesicherheitsgesetz (Sport und Freizeit 3). 4. Auflage. Berlin
– Wien – Zürich: Beuth Verlag GmbH
INNENMINISTERS DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.). 1974: RdErl. des
Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bauleitplanung vom 31.07.1974. Düsseldorf
LAU, SILVIA., NERGER, HEIDE., SCHREIBER, BÄRBEL. 1997: Spielorte für Kinder. Eine
Praxisanleitung zur Gestaltung öffentlicher Räume. Weinheim und Basel: Beltz Verlag
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN / MINISTERIUM FÜR BILDUNG, FRAUEN
UND JUGEND (Hrsg.). 2004: Rheinland-Pfalz. Spielleitplanung. Ein Weg zur kinderfreundlichen Gemeinde und Stadt. Mainz
STADT BOCHUM (Hrsg.). 1979: Flächennutzungsplan Bochum. Erläuterungsbericht. Bochum
Stadt Bocholt, Spielplatzbedarfsplan 2005 – 2010,
http://www.bocholt.de/intabox/medienarchive/fb23/23_spielplatzbedarfsplan_2005_2010.pdf
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Berichtsheft
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Anlagen
11.1
DVD – Spielleitplanung Bochum
Auf der DVD ist das gesamte Planwerk der Spielleitplanung gespeichert. Die Bestandserfassung, Bestandsbewertung und die Maßnahmen der Spielleitplanung sind in einem georeferenzierten Informations-System (GIS) erfasst, also einem digitalen Kartenwerk (digitale Datenbank), das auf einem Server der Stadt Bochum hinterlegt und von den Arbeitsstationen der
Verwaltung benutzt werden kann. Ebenfalls gespeichert sind alle aktuellen und verwendbaren
Grundlagen zur Erstellung des Planwerks sowie der gesamte Plansatz im Format PDF mit
Stand Oktober / November 2008.
Die Datenstruktur der DVD ist dem Textteil als DIN A3 Blatt "Spielleitplanung Datenstruktur
GIS" beigefügt.
11.2
Planwerk – Spielleitplanung Bochum (Papierform)
Gedrucktes Planwerk der Spielleitplanung als Ausdruck der auf der DVD befindlichen Dateien
im PDF-Format (vgl. 11.1) mit Stand der Spielleitplanung Oktober / November 2008.
Das Planverzeichnis des Planwerks ist dem Textteil als DIN A3 Blatt "Planverzeichnis" beigefügt.
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Impressum
Die Spielleitplanung wurde erstellt im Auftrag der Stadt Bochum von:
Landschaft planen + bauen NRW GmbH
Königswall 1-3
44137 Dortmund
www.lpb-nrw.de
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
0231-477 34 94-0
0231-477 34 94-9
info@lpb-nrw.de
AG Dortmund, HRB 16280,
Geschäftsführer: Ralf Wegner, Thomas Mielke, Hellmut Neidhardt
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