Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:16
Aktualisiert
28.01.18, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Ti (4153)
Vorlage Nr. 20092661
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Baumentfernungen auf den Grundstücken Hiltroper Str. 101 - 101 g
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt. Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Flurkarte
Luftbild
Stadtkarte
Wortlaut
Baumentfernungen auf den Grundstücken Hiltroper Str. 101 - 101 g
Für die Errichtung von acht Einfamilienhäusern nebst Garagen ist es erforderlich, einen
Großteil des dort vorhandenen Baumbestandes zu entfernen.
Die zur Fällung beantragten Bäume fallen aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge
gemäß ' 3 unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (BaSa).
Die geschützten Bäume mit den Nrn. 1 - 3, 8 - 13 befinden sich im Ausbau- sowie im Bodenaushubbereich und müssen entfernt werden. Eine Umplanung und somit ein Erhalt der
Bäume ist nicht möglich, da hierfür Eingriffe in den Wurzelbereich erforderlich wären. Dies
hätte zur Folge, dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet wäre.
Entsprechend ' 6 (1) Absatz b BaSa ist die Baumfällung gerechtfertigt, da ansonsten eine
nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht möglich ist oder nur unter
wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.
In diesen Fällen sieht die Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzung von elf Laubbäumen
vor. Die Ersatzpflanzungen werden auf den Antragsgrundstücken ausgeführt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Ti (4153)
Vorlage Nr. 20092661
Die Bäume mit den Nrn. 4 - 7 sind durch hohen Totholzanteil, nachlassende Vitalitäten,
Absterben ganzer Astbereiche, seitliche Neigungen der Stämmlinge sowie mehrere
Faulhöhlen mit Morschungen, krank. Eine Fällung gemäß ' 6 (1) Buchstabe d BaSa ist
gerechtfertigt, da eine Erhaltung auch unter Berücksichtigung aller vorgenannten
krankhaften Erscheinungsbilder mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist.
In diesem Falle sieht die Baumschutzsatzung keine Ersatzpflanzung vor.
Auflistung der zu entfernenden Bäume:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Wildkirsche
Schwarzkiefer
Walnussbaum
Birnbaum
Traubenkirsche
Traubenkirsche
Traubenkirsche
Schwarzkiefer
Hainbuche
Schwarzkiefer
Blaue Stechfichte
Blaue Stechfichte
Blaue Stechfichte
Stammumfang: 135 cm
Stammumfang: 95 cm
Stammumfang: 114 cm
Stammumfang: 105 cm
Stammumfang: 105 +105+60 cm
Stammumfang: 80+60+90 cm
Stammumfang: 70+37+90 cm
Stammumfang: 175 cm
Stammumfang: 123 cm
Stammumfang: 145 cm
Stammumfang: 117 cm
Stammumfang: 128 cm
Stammumfang: 100 cm
Alter: 30 Jahre
Alter: 25 Jahre
Alter: 30 Jahre
Alter: 25 Jahre
Alter: 30 Jahre
Alter: 30 Jahre
Alter: 30 Jahre
Alter: 40 Jahre
Alter: 35 Jahre
Alter: 35 Jahre
Alter: 30 Jahre
Alter: 30 Jahre
Alter: 25 Jahre.