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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:16
Aktualisiert
28.01.18, 07:10

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ti (4153) Vorlage Nr. 20092661 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Baumentfernungen auf den Grundstücken Hiltroper Str. 101 - 101 g Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Anlagen Flurkarte Luftbild Stadtkarte Wortlaut Baumentfernungen auf den Grundstücken Hiltroper Str. 101 - 101 g Für die Errichtung von acht Einfamilienhäusern nebst Garagen ist es erforderlich, einen Großteil des dort vorhandenen Baumbestandes zu entfernen. Die zur Fällung beantragten Bäume fallen aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge gemäß ' 3 unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (BaSa). Die geschützten Bäume mit den Nrn. 1 - 3, 8 - 13 befinden sich im Ausbau- sowie im Bodenaushubbereich und müssen entfernt werden. Eine Umplanung und somit ein Erhalt der Bäume ist nicht möglich, da hierfür Eingriffe in den Wurzelbereich erforderlich wären. Dies hätte zur Folge, dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet wäre. Entsprechend ' 6 (1) Absatz b BaSa ist die Baumfällung gerechtfertigt, da ansonsten eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht möglich ist oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. In diesen Fällen sieht die Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzung von elf Laubbäumen vor. Die Ersatzpflanzungen werden auf den Antragsgrundstücken ausgeführt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ti (4153) Vorlage Nr. 20092661 Die Bäume mit den Nrn. 4 - 7 sind durch hohen Totholzanteil, nachlassende Vitalitäten, Absterben ganzer Astbereiche, seitliche Neigungen der Stämmlinge sowie mehrere Faulhöhlen mit Morschungen, krank. Eine Fällung gemäß ' 6 (1) Buchstabe d BaSa ist gerechtfertigt, da eine Erhaltung auch unter Berücksichtigung aller vorgenannten krankhaften Erscheinungsbilder mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. In diesem Falle sieht die Baumschutzsatzung keine Ersatzpflanzung vor. Auflistung der zu entfernenden Bäume: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Wildkirsche Schwarzkiefer Walnussbaum Birnbaum Traubenkirsche Traubenkirsche Traubenkirsche Schwarzkiefer Hainbuche Schwarzkiefer Blaue Stechfichte Blaue Stechfichte Blaue Stechfichte Stammumfang: 135 cm Stammumfang: 95 cm Stammumfang: 114 cm Stammumfang: 105 cm Stammumfang: 105 +105+60 cm Stammumfang: 80+60+90 cm Stammumfang: 70+37+90 cm Stammumfang: 175 cm Stammumfang: 123 cm Stammumfang: 145 cm Stammumfang: 117 cm Stammumfang: 128 cm Stammumfang: 100 cm Alter: 30 Jahre Alter: 25 Jahre Alter: 30 Jahre Alter: 25 Jahre Alter: 30 Jahre Alter: 30 Jahre Alter: 30 Jahre Alter: 40 Jahre Alter: 35 Jahre Alter: 35 Jahre Alter: 30 Jahre Alter: 30 Jahre Alter: 25 Jahre.