Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 30 10 He
(1105)
Vorlage Nr. 20100013
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum Nord vom 04.11.2009, Vorlage Nr. 20092457
Bezeichnung der Vorlage
Ostbach - Hiltroper Park
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Sitzungstermin
akt. Beratung
10.02.2010
Anlagen
Wortlaut
Im Bachwasser zweier Zuläufe des Ostbaches sind erhöhte Chrom-Gehalte ermittelt
worden. Ein belasteter Zulauf quert u.a. den Wasserspielplatz im Volkspark Hiltrop. Dort
sind in Abstimmung mit dem Umweltmediziner der Stadt Bochum im Oktober 2009 in einem
ersten Schritt zur Gefahrenabwehr der Zugang zum Wasserspielbereich und zum
Überlaufbecken durch eine provisorische Abzäunung abgesperrt worden. Auch wurde das
Wasserspielgerät (Archimedes-Schnecke) komplett abgebaut.
Für die Durchführung von ortsfesten Sofortmaßnahmen und einer Altlasten-Gefährdungsabschätzung wurde am 20.10.2009 von der unteren Bodenschutzbehörde des Umwelt- und
Grünflächenamtes ein Antrag auf Zuwendung mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei
der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Nach der Zustimmung der Bezirksregierung
Arnsberg zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn am 22.10.2009 wurden die folgenden
Sicherungsmaßnahmen beauftragt und bis Mitte November 2009 ausgeführt.
Verrohrung:
Das bisher über den Kinderspielplatz in einer offenen Rinne geführte Wasser wurde am
Überlaufbecken gefasst und über eine Verrohrung direkt in den Ostbach abgeleitet.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 30 10 He
(1105)
Vorlage Nr. 20100013
Einzäunung:
Zusätzlich sind im Bereich des Kinderspielplatzes die frei zugänglichen Abschnitte des
Ostbaches mit einem 1,83 m hohen Stahlmattenzaun auf einer Länge von insgesamt ca.
124 m abgezäunt worden.
Die Nutzung des Kinderspielplatzes ist jetzt uneingeschränkt möglich, da ein möglicher
Kontakt mit dem belasteten Wasser ausgeschlossen ist. Die auf dem Kinderspielplatz durchgeführten Boden- und Spielsanduntersuchungen ergaben keinen Hinweis auf eine
Schadstoffbelastung im festen Untergrund.
Für die Durchführung der Altlasten-Gefährdungsabschätzung liegt seit dem 02.12.2009 der
Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg im Umwelt- und Grünflächenamt vor.
Das Gutachten hierzu wird voraussichtlich Mitte 2010 fertig gestellt sein, so dass auf dieser
Grundlage ggf. weiterführende Maßnahmen (Sanierungsplanung, Sanierung) veranlasst
werden können.
Fazit:
Die baulichen Sicherungsmaßnahmen sind geeignet, die Gefährdung spielender Kinder auf
dem Spielplatz auszuschließen.