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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:16

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 30 10 He (1105) Vorlage Nr. 20100013 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum Nord vom 04.11.2009, Vorlage Nr. 20092457 Bezeichnung der Vorlage Ostbach - Hiltroper Park Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Nord Sitzungstermin akt. Beratung 10.02.2010 Anlagen Wortlaut Im Bachwasser zweier Zuläufe des Ostbaches sind erhöhte Chrom-Gehalte ermittelt worden. Ein belasteter Zulauf quert u.a. den Wasserspielplatz im Volkspark Hiltrop. Dort sind in Abstimmung mit dem Umweltmediziner der Stadt Bochum im Oktober 2009 in einem ersten Schritt zur Gefahrenabwehr der Zugang zum Wasserspielbereich und zum Überlaufbecken durch eine provisorische Abzäunung abgesperrt worden. Auch wurde das Wasserspielgerät (Archimedes-Schnecke) komplett abgebaut. Für die Durchführung von ortsfesten Sofortmaßnahmen und einer Altlasten-Gefährdungsabschätzung wurde am 20.10.2009 von der unteren Bodenschutzbehörde des Umwelt- und Grünflächenamtes ein Antrag auf Zuwendung mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Nach der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn am 22.10.2009 wurden die folgenden Sicherungsmaßnahmen beauftragt und bis Mitte November 2009 ausgeführt. Verrohrung: Das bisher über den Kinderspielplatz in einer offenen Rinne geführte Wasser wurde am Überlaufbecken gefasst und über eine Verrohrung direkt in den Ostbach abgeleitet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 30 10 He (1105) Vorlage Nr. 20100013 Einzäunung: Zusätzlich sind im Bereich des Kinderspielplatzes die frei zugänglichen Abschnitte des Ostbaches mit einem 1,83 m hohen Stahlmattenzaun auf einer Länge von insgesamt ca. 124 m abgezäunt worden. Die Nutzung des Kinderspielplatzes ist jetzt uneingeschränkt möglich, da ein möglicher Kontakt mit dem belasteten Wasser ausgeschlossen ist. Die auf dem Kinderspielplatz durchgeführten Boden- und Spielsanduntersuchungen ergaben keinen Hinweis auf eine Schadstoffbelastung im festen Untergrund. Für die Durchführung der Altlasten-Gefährdungsabschätzung liegt seit dem 02.12.2009 der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg im Umwelt- und Grünflächenamt vor. Das Gutachten hierzu wird voraussichtlich Mitte 2010 fertig gestellt sein, so dass auf dieser Grundlage ggf. weiterführende Maßnahmen (Sanierungsplanung, Sanierung) veranlasst werden können. Fazit: Die baulichen Sicherungsmaßnahmen sind geeignet, die Gefährdung spielender Kinder auf dem Spielplatz auszuschließen.