Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/P (2111)
Vorlage Nr.: 20100230
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Agentur für Arbeit - Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses
Beschlussvorschriften
§ 434j Abs. 14 Sozialgesetzbuch – SGB III u.a.
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Sitzungstermin
akt. Beratung
17.02.2010
25.02.2010
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/P (2111)
Vorlage Nr.: 20100230
Allgemeines
Am 30.06.2010 endet die 11. Amtszeit für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der
Verwaltungsausschüsse der Agentur für Arbeit. Für die 12. Amtszeit, 01.07.2010 bis
30.06.2016, sind die entsprechenden Neuberufungen vorzunehmen.
Für den Arbeitsamtsbezirk Bochum / Herne können aus der Gruppe der öffentlichen
Körperschaften vier Personen genannt werden. Absprachegemäß stellt die Stadt Bochum
davon drei Personen, die Stadt Herne eine Person (plus jeweils einer Vertreterin / einem
Vertreter).
Für die 11. Amtszeit sind aktuell folgende Personen im Verwaltungsausschuss der Agentur für
Arbeit Bochum tätig:
•
•
•
•
•
•
Britta Anger – Sozialdezernentin Bochum
Meinolf Nowak – Sozialdezernent Herne
Herbert Kastner – Ratsmitglied Bochum
Karl-Josef Schiffer – Bezirksvertreter Bochum-Ost
Erika Thiel – Ratsmitglied Bochum (Vertreterin)
Erich Leichner – Ratsmitglied Herne (Vertreter)
Aufgaben der Verwaltungsausschüsse
Nach §§ 371 ff. SGB III werden als Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit der
Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse gebildet. Die Selbstverwaltungsorgane haben
die Verwaltung zu überwachen und in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes zu beraten.
Der Verwaltungsrat überwacht den Vorstand und die Verwaltung; seine Mitglieder werden
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit berufen. Der Verwaltungsausschuss
überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ist der
Verwaltungsausschuss der Auffassung, dass die Geschäftsführung ihre Pflichten verletzt hat,
kann er die Angelegenheiten dem Verwaltungsrat vortragen.
Besetzung, Berufung, Amtszeit
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bochum setzt sich nach § 371 Abs. 5 SGB
III zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen
Körperschaften zusammen. Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den Verwaltungsrat der
Bundesagentur
für
Arbeit
nach
entsprechenden
Vorschlägen
durch
die
vorschlagsberechtigten Stellen. Vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der Gruppe der
öffentlichen Körperschaften sind die gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk
der Agentur für Arbeit Bochum gehörenden Gemeinden oder Gemeindeverbände oder, soweit
es sich um oberste Landesbehörden handelt, die von ihnen bestimmten Behörden. Die
Amtsdauer der Selbstverwaltungsorgane beträgt sechs Jahre.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/P (2111)
Vorlage Nr.: 20100230
Für die 12. Amtszeit hat der Verwaltungsrat die Zahl der Mitglieder der
Verwaltungsausschüsse
auf
einheitlich
4
je
Gruppe
festgesetzt.
Für
den
Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bochum sind daher der Bezirksregierung
Arnsberg Vorschläge für die Neuberufung von vier ordentlichen Mitgliedern und vier
Stellvertreterinnen / Stellvertretern des Verwaltungsausschusses vorzulegen. In Abstimmung
mit der Stadt Herne werden von der Stadt Bochum drei und von der Stadt Herne ein Vertreter
benannt.
Vorschriften / Bestimmungen für die Berufung
•
Mitglieder der öffentlichen Körperschaften können nur Vertreterinnen oder Vertreter der
Gemeinden,
der
Gemeindeverbände
oder
der
gemeinsamen
Gemeindeaufsichtsbehörde sein, in deren Gebiet sich der Bezirk der Agentur Bochum
befindet, und die bei diesen hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind (§ 379 Abs. 3 S.5
SGB III).
•
Nach § 378 Abs. 1 SGB III können nur Deutsche berufen werden, die das passive
Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen, und Ausländer, die ihren gewöhnlichen
Aufenthalt rechtmäßig im Bundesgebiet haben und die Voraussetzungen des § 15 des
Bundeswahlgesetzes (mit Ausnahme der von der Staatsangehörigkeit abhängigen
Voraussetzungen) erfüllen. Arbeitnehmer und Beamte der Bundesagentur für Arbeit
können nicht Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum
sein.
•
Die vorschlagsberechtigten Stellen haben nach § 379 Abs. 4 SGB III/ § 4 BGremBG für
jeden auf sie entfallenden Sitz jeweils eine Frau und einen Mann (Doppelbenennung)
vorzuschlagen, soweit ihr Personen verschiedenen Geschlechts mit der besonderen
persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation zur Verfügung stehen. Wenn
der vorschlagsberechtigten Stelle keine gleichermaßen geeigneten Männer und Frauen
zur Verfügung stehen, so ist eine Doppelbenennung entbehrlich. In diesem Fall reicht
mit der Einreichung der Vorschläge die Erklärung aus, dass das BGremBG beachtet
wurde. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass nach der Zielsetzung des
Landesgleichstellungsgesetzes eine geschlechtsparitätische Besetzung von Gremien
anzustreben ist.
•
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die
Bundesagentur erstattet ihnen ihre baren Auslagen und gewährt eine Entschädigung.
•
Die Wahl der Mitglieder erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. mit § 50 Abs. 2 GO
NRW nach dem Mehrheitswahlverfahren.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/P (2111)
Vorlage Nr.: 20100230
Bezeichnung der Vorlage
Agentur für Arbeit - Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses
Die Stadt Bochum benennt unter Berücksichtigung des § 371 ff. SGB III, des § 4
Bundesgremienbesetzungsgesetz und des § 15 Bundeswahlgesetz folgende Vertreterinnen /
Vertreter für die 12. Amtszeit ab 1. Juli 2010 des Verwaltungsausschusses der Agentur für
Arbeit Bochum:
Ordentliche Mitglieder
1.
Britta Anger – Stadträtin Bochum (Vorschlagsrecht der Oberbürgermeisterin)
2.
3.
4.
N.N. – Vorschlagsrecht der Stadt Herne
Vertreterinnen / Vertreter
1.
2.
3.
4.
N.N. – Vorschlagsrecht der Stadt Herne