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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
32 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung I/P (2111) Vorlage Nr.: 20100230 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Agentur für Arbeit - Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses Beschlussvorschriften § 434j Abs. 14 Sozialgesetzbuch – SGB III u.a. Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Sitzungstermin akt. Beratung 17.02.2010 25.02.2010 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/P (2111) Vorlage Nr.: 20100230 Allgemeines Am 30.06.2010 endet die 11. Amtszeit für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Verwaltungsausschüsse der Agentur für Arbeit. Für die 12. Amtszeit, 01.07.2010 bis 30.06.2016, sind die entsprechenden Neuberufungen vorzunehmen. Für den Arbeitsamtsbezirk Bochum / Herne können aus der Gruppe der öffentlichen Körperschaften vier Personen genannt werden. Absprachegemäß stellt die Stadt Bochum davon drei Personen, die Stadt Herne eine Person (plus jeweils einer Vertreterin / einem Vertreter). Für die 11. Amtszeit sind aktuell folgende Personen im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bochum tätig: • • • • • • Britta Anger – Sozialdezernentin Bochum Meinolf Nowak – Sozialdezernent Herne Herbert Kastner – Ratsmitglied Bochum Karl-Josef Schiffer – Bezirksvertreter Bochum-Ost Erika Thiel – Ratsmitglied Bochum (Vertreterin) Erich Leichner – Ratsmitglied Herne (Vertreter) Aufgaben der Verwaltungsausschüsse Nach §§ 371 ff. SGB III werden als Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit der Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse gebildet. Die Selbstverwaltungsorgane haben die Verwaltung zu überwachen und in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes zu beraten. Der Verwaltungsrat überwacht den Vorstand und die Verwaltung; seine Mitglieder werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit berufen. Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ist der Verwaltungsausschuss der Auffassung, dass die Geschäftsführung ihre Pflichten verletzt hat, kann er die Angelegenheiten dem Verwaltungsrat vortragen. Besetzung, Berufung, Amtszeit Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bochum setzt sich nach § 371 Abs. 5 SGB III zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit nach entsprechenden Vorschlägen durch die vorschlagsberechtigten Stellen. Vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind die gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk der Agentur für Arbeit Bochum gehörenden Gemeinden oder Gemeindeverbände oder, soweit es sich um oberste Landesbehörden handelt, die von ihnen bestimmten Behörden. Die Amtsdauer der Selbstverwaltungsorgane beträgt sechs Jahre. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/P (2111) Vorlage Nr.: 20100230 Für die 12. Amtszeit hat der Verwaltungsrat die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse auf einheitlich 4 je Gruppe festgesetzt. Für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bochum sind daher der Bezirksregierung Arnsberg Vorschläge für die Neuberufung von vier ordentlichen Mitgliedern und vier Stellvertreterinnen / Stellvertretern des Verwaltungsausschusses vorzulegen. In Abstimmung mit der Stadt Herne werden von der Stadt Bochum drei und von der Stadt Herne ein Vertreter benannt. Vorschriften / Bestimmungen für die Berufung • Mitglieder der öffentlichen Körperschaften können nur Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder der gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein, in deren Gebiet sich der Bezirk der Agentur Bochum befindet, und die bei diesen hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind (§ 379 Abs. 3 S.5 SGB III). • Nach § 378 Abs. 1 SGB III können nur Deutsche berufen werden, die das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen, und Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Bundesgebiet haben und die Voraussetzungen des § 15 des Bundeswahlgesetzes (mit Ausnahme der von der Staatsangehörigkeit abhängigen Voraussetzungen) erfüllen. Arbeitnehmer und Beamte der Bundesagentur für Arbeit können nicht Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum sein. • Die vorschlagsberechtigten Stellen haben nach § 379 Abs. 4 SGB III/ § 4 BGremBG für jeden auf sie entfallenden Sitz jeweils eine Frau und einen Mann (Doppelbenennung) vorzuschlagen, soweit ihr Personen verschiedenen Geschlechts mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation zur Verfügung stehen. Wenn der vorschlagsberechtigten Stelle keine gleichermaßen geeigneten Männer und Frauen zur Verfügung stehen, so ist eine Doppelbenennung entbehrlich. In diesem Fall reicht mit der Einreichung der Vorschläge die Erklärung aus, dass das BGremBG beachtet wurde. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass nach der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes eine geschlechtsparitätische Besetzung von Gremien anzustreben ist. • Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Bundesagentur erstattet ihnen ihre baren Auslagen und gewährt eine Entschädigung. • Die Wahl der Mitglieder erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. mit § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlverfahren. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/P (2111) Vorlage Nr.: 20100230 Bezeichnung der Vorlage Agentur für Arbeit - Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses Die Stadt Bochum benennt unter Berücksichtigung des § 371 ff. SGB III, des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz und des § 15 Bundeswahlgesetz folgende Vertreterinnen / Vertreter für die 12. Amtszeit ab 1. Juli 2010 des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum: Ordentliche Mitglieder 1. Britta Anger – Stadträtin Bochum (Vorschlagsrecht der Oberbürgermeisterin) 2. 3. 4. N.N. – Vorschlagsrecht der Stadt Herne Vertreterinnen / Vertreter 1. 2. 3. 4. N.N. – Vorschlagsrecht der Stadt Herne