Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
26.12.14, 14:18
Aktualisiert
28.01.18, 07:18

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 312 (8212) Vorlage Nr.: 20092094 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Antrag nach § 24 GO NW hier: Einrichtung einer Fußgängerampel auf der Wasserstraße Beschlussvorschriften § 24 GO NW Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Sitzungstermin akt. Beratung 23.02.2010 Anlagen Antrag Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 312 (8212) Vorlage Nr.: 20092094 Frau Yvonne Gawlik, Paulinenstr. 18, 44799 Bochum und Frau Agnes Nosal, Paulstr. 11, 448799 Bochum beantragen gemäß § 24 GO NRW, auf der Wasserstraße in Höhe Paulstraße oder Stoodtstraße eine Ampelanlage einzurichten. Dem Antrag sind mehrere Listen mit Unterschriften von weiteren Anwohnern beigefügt. Zur Begründung geben die Antragstellerinnen an, dass Kinder auf ihrem Weg zur Grundschule Sanderweg im Kreuzungsbereich Wasserstr./Auf der Heide/Steinkuhlstr. drei Ampeln überqueren müssen, um über die Wasserstraße zu gelangen. Grund ist hierfür, dass der westliche Kreuzungsbereich nicht mit einer Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger versehen ist. Zur weiteren Begründung wird angegeben, dass sich beidseitig der Wasserstraße Geschäfte befinden sowie eine Bushaltestelle, an der ebenfalls zahlreiche Fußgänger die Wasserstraße überqueren. Die Wasserstraße ist Teil des gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetzes. Geschäfte befinden sich auf der nördlichen Seite von Haus Nr. 98 bis 124 (zwischen den beiden Einmündungen Paulstraße) sowie auf der südlichen Seite zwischen der westlichen Paulstraße und der Stoodtstraße. Um Fußgängern das Überqueren der Wasserstraße zu erleichtern, sind in diesem Abschnitt 2 Mittelinseln vorhanden. Eine Mittelinsel befindet sich westlich der Einmündung Stoodtstraße in Höhe des Edeka-Marktes und der Sparkasse, eine zweite zwischen Stoodtstraße und der östlichen Paulstraße. Dort befindet sich auch die Bushaltestelle, die von den Linien 356 und 360 angefahren wird. Bei einer Verkehrszählung wurden an einem Tag die Fußgänger ermittelt, die die Wasserstraße zwischen Stoodtstraße und Steinkuhlstraße überquerten. Westlich der Einmündung Paulstraße wurden in der Zeit von 7 bis 9 Uhr 161 Fußgänger sowie von 15 bis 18 Uhr 156 Fußgänger gezählt. Diese Fußgängerquerungen verteilten sich auf den Bereich zwischen Stoodtstraße und Paulstraße (auf eine Länge von etwa 150 Metern). Östlich der Paulstraße überquerten im gleichen Zeitraum 17 bzw. 9 Fußgänger die Wasserstraße. Zum Zeitpunkt der Verkehrszählung waren baustellenbedingt keine Mittelinseln vorhanden. Daher wurden die Beobachtungen der Polizei aus der Vergangenheit in die Beurteilung einbezogen. Nach Angaben der Polizei werden die Schutzinseln zur Überquerung der Wasserstraße grundsätzlich angenommen und sind unter Berücksichtigung des Fahrzeugaufkommens sowie der Sichtverhältnisse als Absicherung an diesen Punkten ausreichend und angemessen. Zum Teil gehen Fußgänger auch außerhalb der beiden Inseln über die Straße, obwohl diese nur etwa 60 Meter auseinander liegen sowie auch zwischen der östlichen Insel und der Paulstraße. Dabei handelt es sich in der Regel um erwachsene Personen, vielfach um solche, die mit ihren Fahrzeugen in Höhe Paulstraße anhalten, um kurz zum Bäcker oder Kiosk auf die gegenüberliegende Straßenseite zu gelangen. Den verkehrserfahrenen Personen bieten sich hier ausreichende Lücken zum Überqueren der Straße. Für Unerfahrene, Kinder oder in der Beweglichkeit eingeschränkte Personen, bestehen mit den Mittelinseln und der Ampelanlage an der Steinkuhlstraße sichere Möglichkeiten zum Überqueren der Wasserstraße. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 312 (8212) Vorlage Nr.: 20092094 An einer Stelle ohne Schutzinsel ist es im Jahr 2007 zu dem im Schreiben der Antragstellerinnen erwähnten Verkehrsunfall gekommen, bei dem ein 8jähriges Kind hinter einem parkenden Fahrzeug auf die Straße getreten ist, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten und dabei leicht verletzt wurde (kein Schulwegunfall). Nach Angaben der Polizei nutzen die Kinder auf ihrem Weg zur Schule, wie vorgesehen, die Ampel im Kreuzungsbereich Wasserstr./Auf der Heide/Steinkuhlstr. Auch wenn der Weg ein wenig umständlich ist, wird dieser sichere Schulweg von den Kindern angenommen. Probleme im Zusammenhang mit der Benutzung der Überwege sind bisher nicht bekannt geworden. Die Möglichkeit zur Einrichtung einer zusätzlichen Ampelanlage an der Paulstraße bzw. Stoodtstraße wurde geprüft. An der Stoodtstraße befindet sich bereits eine Schutzinsel, die wie bereits ausgeführt, ausreichend und angemessen ist. Die Errichtung einer zusätzlichen Ampelanlage im Bereich der östlichen Paulstraße ist grundsätzlich möglich. Diese würde allerdings lediglich für Personen aus dem Gebiet Paulstraße / Paulinenstraße günstig liegen. Für Fußgänger aus dem Bereich der Steinkuhlstraße, einschließlich der Schulkinder, wäre eine LSA in Höhe der Paulstraße dagegen mit erheblichen Umwegen verbunden. Um auch diesen Personenkreis zu erfassen wäre es sinnvoller, die Ampel im Kreuzungsbereich Steinkuhlstraße um eine direkte Überquerungsmöglichkeit über die Wasserstraße zu erweitern. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf etwa 75.000,- Euro. Sie setzen sich aus den Kosten für ein neues Steuergerät in LED-Technik (45.000,-- €) und den Kosten für ergänzende Masten, Signalgeber, Verkabelung, Oberflächen- und Erdarbeiten (30.000,-- €) zusammen. Das veraltete Steuergerät müsste ohnehin ausgetauscht werden. Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. Daher wird vorgeschlagen, bei einer zukünftigen Umrüstung der Ampelanlage auf LED-Technik einen zusätzlichen Überweg für Fußgänger einzurichten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 312 (8212) Vorlage Nr.: 20092094 Bezeichnung der Vorlage Antrag nach § 24 GO NW hier: Einrichtung einer Fußgängerampel auf der Wasserstraße Bei einer zukünftigen Umrüstung der Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wasserstraße / Auf der Heide / Steinkuhlstraße auf LED-Technik ist im westlichen Kreuzungsbereich ein zusätzlicher Überweg für Fußgänger einzuplanen.