Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
10 kB
Erstellt
26.12.14, 14:19
Aktualisiert
28.01.18, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage
TOP/akt. Beratung
- Seite 1 Vorlage Nr. 20100428
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Anfragende/r
Datum
UWG-Bezirksfraktion (Herr Hülder)
23.02.2010
Empfänger
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
23.02.2010
Betreff
Mitwirkung der Bezirksvertretungen am "Haushaltssicherungskonzept"
hier: Anregungen an den Rat
Wortlaut
In den Ratsausschüssen wurde der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes beraten. Die
Bezirksvertretungen haben im Rahmen von offiziellen Anhörungen ihre Beratungen durchgeführt
und entsprechende Beschlüsse gefasst. Eine Übersicht dieser Beschlüsse wurde durch die
Verwaltung auch den Ratsfraktionen zugestellt.
In die Beratungen der Ratsausschüsse fanden diese Beschlüsse nur dann Zugang, wenn eine
Ratsfraktion diese in die Debatte (möglicherweise als eigenen Antrag) einbrachte. Damit fanden
die Beschlüsse der Bezirksvertretungen von der Systematik hier nicht die notwendige
Aufmerksamkeit. Denn: in aller Regel werden die Beschlüsse, die in den Fachausschüssen
getroffen werden, auch durch den Haupt- und Finanzausschuss und durch den Rat bestätigt. Für
eine Berücksichtigung der BV-Beschlüsse fehlt dann oft die Zeit oder der politische
Gestaltungsspielraum. Wenn denn auch der Rat erst am Schluss die letztendlich gültige
Entscheidung trifft, erscheint es doch zwingend, die Anregungen der BV „offiziell“ in die
Beratungen des jeweiligen Ratsausschusses einzubringen. Bei „normalen“ Anhörungen der BV
trägt die Oberbürgermeisterin das jeweilige Ergebnis der BV-Beratungen dem Beschlussgremium
Rat vor dessen Entscheidung vor. Die Bezirksvertretungen haben m. E. das Recht, dass jede ihrer
Entscheidung vom Rat oder seinem jeweiligen Fachausschuss geprüft, politisch gewürdigt und
entschieden wird. Die Bezirksvertretungen erfahren zudem nur durch das Protokoll des Rates, die
Ratsfraktionen oder aus der Presse, ob ihre Anregungen aufgegriffen wurden. Anzumerken ist, das
jeder Petent, der sich im Wege einer Bürgeranregung an den Rat wendet, mit einer Antwort
rechnen kann.
Die UWG-Bezirksfraktion fragt daher an:
1. Wie beurteilt die Verwaltung rechtlich die gegenwärtige Situation?
2. Wäre es nicht ratsam, die Anregungen der BV zukünftig den Unterlagen für Rat und
Ratsausschuss hinzuzufügen und im einzelnen beschließen zu lassen?
3. Wird die Verwaltung bei der anstehenden Beratung der neuen Geschäftsordnung dem Rat
ggfls. vorschlagen, die Beratungsfolge von BV-Beschlüssen neu zu definieren, um dadurch
Anfrage
TOP/akt. Beratung
- Seite 3 Vorlage Nr. 20100428
zu einer besseren Bewertung und Gewichtung der BV-Anregungen zu kommen?
3