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Anfrage.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
10 kB
Erstellt
26.12.14, 14:19
Aktualisiert
28.01.18, 06:56

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Inhalt der Datei

Anfrage TOP/akt. Beratung - Seite 1 Vorlage Nr. 20100428 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung Anfragende/r Datum UWG-Bezirksfraktion (Herr Hülder) 23.02.2010 Empfänger Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid 23.02.2010 Betreff Mitwirkung der Bezirksvertretungen am "Haushaltssicherungskonzept" hier: Anregungen an den Rat Wortlaut In den Ratsausschüssen wurde der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes beraten. Die Bezirksvertretungen haben im Rahmen von offiziellen Anhörungen ihre Beratungen durchgeführt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Eine Übersicht dieser Beschlüsse wurde durch die Verwaltung auch den Ratsfraktionen zugestellt. In die Beratungen der Ratsausschüsse fanden diese Beschlüsse nur dann Zugang, wenn eine Ratsfraktion diese in die Debatte (möglicherweise als eigenen Antrag) einbrachte. Damit fanden die Beschlüsse der Bezirksvertretungen von der Systematik hier nicht die notwendige Aufmerksamkeit. Denn: in aller Regel werden die Beschlüsse, die in den Fachausschüssen getroffen werden, auch durch den Haupt- und Finanzausschuss und durch den Rat bestätigt. Für eine Berücksichtigung der BV-Beschlüsse fehlt dann oft die Zeit oder der politische Gestaltungsspielraum. Wenn denn auch der Rat erst am Schluss die letztendlich gültige Entscheidung trifft, erscheint es doch zwingend, die Anregungen der BV „offiziell“ in die Beratungen des jeweiligen Ratsausschusses einzubringen. Bei „normalen“ Anhörungen der BV trägt die Oberbürgermeisterin das jeweilige Ergebnis der BV-Beratungen dem Beschlussgremium Rat vor dessen Entscheidung vor. Die Bezirksvertretungen haben m. E. das Recht, dass jede ihrer Entscheidung vom Rat oder seinem jeweiligen Fachausschuss geprüft, politisch gewürdigt und entschieden wird. Die Bezirksvertretungen erfahren zudem nur durch das Protokoll des Rates, die Ratsfraktionen oder aus der Presse, ob ihre Anregungen aufgegriffen wurden. Anzumerken ist, das jeder Petent, der sich im Wege einer Bürgeranregung an den Rat wendet, mit einer Antwort rechnen kann. Die UWG-Bezirksfraktion fragt daher an: 1. Wie beurteilt die Verwaltung rechtlich die gegenwärtige Situation? 2. Wäre es nicht ratsam, die Anregungen der BV zukünftig den Unterlagen für Rat und Ratsausschuss hinzuzufügen und im einzelnen beschließen zu lassen? 3. Wird die Verwaltung bei der anstehenden Beratung der neuen Geschäftsordnung dem Rat ggfls. vorschlagen, die Beratungsfolge von BV-Beschlüssen neu zu definieren, um dadurch Anfrage TOP/akt. Beratung - Seite 3 Vorlage Nr. 20100428 zu einer besseren Bewertung und Gewichtung der BV-Anregungen zu kommen? 3