Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:20
Aktualisiert
28.01.18, 07:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
33 (2201)
Vorlage Nr. 20100152
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der NPD vom 05. Januar 2010 zur Sitzung des Rates am 28. Januar 2010
Bezeichnung der Vorlage
Geduldete Ausländer im Stadtgebiet
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt. Beratung
25.02.2010
Anlagen
Wortlaut
Zu Frage 1.:
Aktuell (Stand12.01.2010) halten sich insgesamt 478 geduldete AusländerInnen in
Bochum auf. Davon handelt es sich in 16 Fällen um Personen, deren Antrag auf
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 104 a AufenthG bzw. der vorherigen
Bleiberechtsregelung abgelehnt werden musste. Die Anzahl der langjährig
Geduldeten sowie die Zahl derjenigen Geduldeten ohne eigenständige Sicherung
des Lebensunterhalts kann lediglich einzelfallbezogen sowie in Abstimmung mit dem
Sozialamt ermittelt werden.
Zu Frage 2 :
In der Regel liegen bei dieser Personengruppe Ausreiseund / oder
Abschiebehindernisse vor. Beim Vorliegen rechtlicher Abschiebehindernisse gem.
§ 60 AufenthG (Verbot der Abschiebung) oder tatsächlicher Abschiebehindernisse
(fehlender Pass, nicht geklärte Identität) ist der Bezug von öffentlichen Mitteln nicht
entscheidungsrelevant.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
33 (2201)
Vorlage Nr. 20100152
Zu Frage 3 :
Für den Personenkreis der geduldeten Asylbewerber beträgt der mtl.
Regelsatz eines Haushaltsvorstandes / Alleinstehenden in den überwiegenden
Fällen 224,97 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten der Unterkunft, die im Einzelfall
variieren, da sie individuell berücksichtigt werden.
Zu Frage 4 :
Die Verwaltung hat hier keinen Ermessensspielraum Die Entscheidung erfolgt in
strikter Anwendung des Rd. Erl. IM NW v. 17.12.2009, mit dem gem. § 23 Abs. 1
AufenthG angeordnet wurde, dass die bisherigen Probe-AE bei weiterem Vorliegen
der Voraussetzungen bis zum 31.12.2011 verlängert werden.
Zu Frage 5 :
Im Jahr 2009 wurden zwei zuvor geduldete Personen zurückgeführt. Hierbei
handelte es sich nicht um Ausländer, die aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer
grundsätzlich dem begünstigten Personenkreis des § 104a AufenthG zuzurechnen
waren. Die Rück-führungen erfolgten im März bzw. Juli 2009.