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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:20
Aktualisiert
28.01.18, 07:05

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 33 (2201) Vorlage Nr. 20100152 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der NPD vom 05. Januar 2010 zur Sitzung des Rates am 28. Januar 2010 Bezeichnung der Vorlage Geduldete Ausländer im Stadtgebiet Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 25.02.2010 Anlagen Wortlaut Zu Frage 1.: Aktuell (Stand12.01.2010) halten sich insgesamt 478 geduldete AusländerInnen in Bochum auf. Davon handelt es sich in 16 Fällen um Personen, deren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 104 a AufenthG bzw. der vorherigen Bleiberechtsregelung abgelehnt werden musste. Die Anzahl der langjährig Geduldeten sowie die Zahl derjenigen Geduldeten ohne eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts kann lediglich einzelfallbezogen sowie in Abstimmung mit dem Sozialamt ermittelt werden. Zu Frage 2 : In der Regel liegen bei dieser Personengruppe Ausreiseund / oder Abschiebehindernisse vor. Beim Vorliegen rechtlicher Abschiebehindernisse gem. § 60 AufenthG (Verbot der Abschiebung) oder tatsächlicher Abschiebehindernisse (fehlender Pass, nicht geklärte Identität) ist der Bezug von öffentlichen Mitteln nicht entscheidungsrelevant. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 33 (2201) Vorlage Nr. 20100152 Zu Frage 3 : Für den Personenkreis der geduldeten Asylbewerber beträgt der mtl. Regelsatz eines Haushaltsvorstandes / Alleinstehenden in den überwiegenden Fällen 224,97 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten der Unterkunft, die im Einzelfall variieren, da sie individuell berücksichtigt werden. Zu Frage 4 : Die Verwaltung hat hier keinen Ermessensspielraum Die Entscheidung erfolgt in strikter Anwendung des Rd. Erl. IM NW v. 17.12.2009, mit dem gem. § 23 Abs. 1 AufenthG angeordnet wurde, dass die bisherigen Probe-AE bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 31.12.2011 verlängert werden. Zu Frage 5 : Im Jahr 2009 wurden zwei zuvor geduldete Personen zurückgeführt. Hierbei handelte es sich nicht um Ausländer, die aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer grundsätzlich dem begünstigten Personenkreis des § 104a AufenthG zuzurechnen waren. Die Rück-führungen erfolgten im März bzw. Juli 2009.