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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:20
Aktualisiert
28.01.18, 07:24

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (2105) Vorlage Nr. 20100279 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage vom 17.12.2009, TOP 3-4.1 (Vorlage:20092813) Bezeichnung der Vorlage Pauschale Aufwandsentschädigung Ratsmitglieder - Parkkarten Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 25.02.2010 Anlagen Wortlaut Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu 1. Der Arbeitsaufwand ist wesentlich höher, da alle Sitzungen erfasst und für jedes Ratsmitglied eine individuelle Abrechnung erstellt wird. In diesem Zusammenhang sind die Regelungen der Hauptsatzung zu prüfen: - Sitzungsdauer übers sechs Stunden/ein weiteres Sitzungsgeld, - bei mehreren Sitzungen pro Tag dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder gezahlt werden, - Beschränkung der Anzahl der Fraktionssitzungen auf 130 pro Jahr – neue Regelung –. Die Erfassung und Überprüfung erfolgt kontinuierlich nach Eingang der Teilnehmerlisten. Eine präzise Angabe des Aufwandes ist daher nicht möglich. Zu 2. Die Fahrtkostenpauschale orientiert sich, wie in der Anfrage dargestellt, an einem Monatsticket der BOGESTRA. Damit sind die Fahrtkosten abgegolten, aufwendige Kilometergeldab-rechnungen für Benutzer eines Kraftfahrzeuges entfallen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (2105) Vorlage Nr. 20100279 Bei Anreise mit dem Kraftfahrzeug nimmt die Entschädigungsverordnung Bezug auf das Landesreisekostengesetz. In diesem Rahmen wären auch Parkgebühren zu erstatten. Ein direkter Kostenvergleich ist nicht möglich, weil Faktoren, wie Sitzungshäufigkeit und Sitzungsdauer nicht pauschal beziffert werden können. Zu 3. Ja, die Berechnung wurde auf der Grundlage der gezahlten Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes 2008 ermittelt. Zu 4. Unter Berücksichtigung der unter Pkt. 1 dargestellten Einschränkungen der Hauptsatzung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung für die Mitglieder kommunaler Vertretungen. Eine Bewertung erübrigt sich damit.