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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:20
Aktualisiert
28.01.18, 07:57
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 44)
Vorlage Nr.: 20101402
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 777 - Citytor Süd hier: a) Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 777 als Satzung
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
02.09.2010
22.09.2010
06.10.2010
28.10.2010
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopierte
Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan, Anlage 4:
Planzeichnung des Bebauungsplanes, Anlage 5: Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 44)
Vorlage Nr.: 20101402
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Die ca. 4,5 ha große ehemalige Bahnfläche des ehemaligen Bochumer Hauptbahnhofes
wurde in den Teilen des Plangebietes aus ihrer bisherigen Bahnnutzung herausgenommen
und die aufstehenden Gebäude weitgehend abgeräumt. Für das Plangebiet besteht kein
Bebauungsplan. Die Fläche ist aufgrund ihrer bisherigen Nutzung und der umgebenden,
das Plangebiet prägenden innerstädtischen Strukturen als unbeplanter Innenbereich (§ 34
BauGB)
einzustufen.
Aufgrund
ihrer
Nutzung
und
den
unterschiedlichen
Nutzungsstrukturen der angrenzenden Umgebung wären sowohl kerngebietstypische,
gewerbliche, als auch eine Wohnnutzung innerhalb des Plangebietes generell zulässig.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich (§1 Abs. 3 BauGB), um die
städtebauliche Einbindung der geplanten Bebauung in die Strukturen der Innenstadt
zielgerichteter zu steuern, als dies vergleichbar im Rahmen einer Beurteilung gemäß § 34
BauGB möglich wäre. Zudem sind planerische Konfliktsituationen zu bewältigen, wie z. B.
Lärmemissionen benachbarter Schienen- und Verkehrswege und eine neue interne
Erschließung.
Zur Schaffung attraktiver Gewerbebauflächen sollen die brachgefallenen Flächen und
minder genutzte Gebäude zukünftig in ein ansprechend urban gestaltetes
Innenstadtquartier umgewandelt werden. Als zukünftige Nutzung ist eine
Kerngebietsnutzung (Büro- und kulturelle Freizeitnutzung) vorgesehen. Es gilt, einen
zukunftsorientierten wirtschaftlichen Strukturwandel zu fördern und das umgebende
ViktoriaQuartierBochum insgesamt weiterzuentwickeln.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende allgemeine Ziele verfolgt
•
•
•
•
•
Reaktivierung der brachliegenden Fläche des ehemaligen Hauptbahnhofes zu einem
Gebiet für Büro-, Kultur-, Freizeit- und Dienstleistungsnutzungen,
Erschließung des Gebietes durch eine Straße, die die Möglichkeit der Weiterführung
und der fußläufigen Anbindung bis zur Bessemerstraße bzw. bis zum S-Bahnhaltepunkt
Bochum-Ehrenfeld offen hält,
Schaffung einer straßenbegleitenden mehrgeschossigen Baustruktur (mit Ausnahme
der Bestandsgebäude) ohne oberirdische Stellplätze in einem Streifen entlang der
Straßen,
Erhalt des denkmalgeschützten ehemaligen Hauptbahnhofes (Katholikentagsbahnhof)
und
Regelung der Zulässigkeit des Einzelhandels unter Berücksichtigung des Masterplanes
Einzelhandel.
Darüber hinaus ist es Ziel der Stadt Bochum, die Fläche City-Tor Süd zu einem
Schwerpunkt der Kunst- und Kreativwirtschaft in der Innenstadt von Bochum zu entwickeln,
was aufgrund der Abgrenzungsschwierigkeiten im Einzelfall nicht im Bebauungsplan,
sondern über die Vermarktung der Flächen und die Schaffung entsprechender
Standortvorteile erreicht werden soll.
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Dies soll auch wesentlich zur Stärkung der Innenstadt, des ViktoriaQuartiersBochum und
der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bermuda3Eck durch ergänzende Nutzungen
beitragen.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich in der Innenstadt Bochum, westlich der Viktoriastraße und
nördlich der DB-Strecke Bochum-Essen und ist derzeit durch brachgefallene
Eisenbahnanlagen, die Nutzung eines Teils der ehemaligen Eisenbahnanlagen durch eine
Diskothek und einen neu errichteten Lebensmitteldiscounter geprägt.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan soll im Wesentlichen folgende Festsetzungen enthalten:
•
•
•
•
Kerngebiet,
Straßenverkehrsfläche,
Öffentliche Grünfläche sowie
Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zum Maß der baulichen
Nutzung.
Die Kerngebiete werden hinsichtlich der zulässigen Art der Nutzung eingegrenzt, u. a.
bezüglich Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Berherbergungsbetriebe, Schank- und
Speisewirtschaften, Freizeitanlagen und Kultureinrichtungen, um im Kern die Errichtung
eines Bürogebietes zu sichern, dass in der Vermarktung einen Schwerpunkt auf die
Kreativwirtschaft erhalten soll. Da die zukünftige Marktposition des Bürogebietes erheblich
davon abhängen wird, eine ablesbare und markante städtebauliche Figur zu erhalten,
werden genaue Vorgaben zu den überbaubaren Flächen und zum Maß der baulichen
Nutzung getroffen.
Die Durchgrünung des - üblicherweise sehr viel dichter bebaubaren - innerstädtischen
Quartiers ist besonderes Markenzeichnen des Plangebietes, so dass Grünstrukturen
bewusst gesetzt werden. Hierdurch trägt das Konzept auch den besonderen
Anforderungen an ein kreatives und individuelles Arbeitsumfeld Rechnung. Die künftige
strukturelle Anbindung des City-Tor Süd an die Umgebung sichern Verkehrsflächen zur
Brücke Bessemerstraße sowie zum gewerblich genutzten Henry-Bessemer-Park.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan wird ein bisher ungenutztes und der öffentlichen Wahrnehmung
entzogenes Quartier mitten in der Innenstadt reaktivieren.
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Als Teil des ViktoriaQuartiersBochum wird das City-Tor Süd Potenziale schaffen für den
anvisierten Schwerpunkt der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Ziele des
Sanierungsgebietes Viktoria-Quartier Bochum umsetzen. Neue innerstädtische Büroflächen
ergänzen und unterstützen zudem das bestehende kultur- und freizeitwirtschaftliche
Bermuda3eck und die bereits im Plangebiet vorhandenen kulturellen Angebote. Die
Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich Einzelhandel sowie Schank- und
Speisewirtschaften werden deutlich eingeschränkt. Dies ist aber vor dem Hintergrund einer
zielgerichteten Nutzungsergänzung des ViktoriaQuartiers zu rechtfertigen.
Auch werden die Baumöglichkeiten durch Beschränkungen von Werbeanlagen und klare
Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche mit Hilfe von Baulinien und
Baugrenzen eingeschränkt. Dies ist zur Umsetzung der Gestaltungsvorgaben erforderlich
und wird zur Entwicklung eines gestalterisch hochwertigen Bereichs beitragen.
5.
Bisheriges Planverfahren
Im November 1999 wurde eine Entwurfswerkstatt „Alter Hauptbahnhof Bochum“
durchgeführt. Das Ergebnis (Rahmenplan) war Anlass, den Einleitungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren am 24.04.2001 zu fassen. Auf dieser Grundlage wurde eine
Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) im
Rathaus durchgeführt und begleitend die entsprechenden Pläne öffentlich ausgelegt. Es
gingen keine Anregungen der Öffentlichkeit ein.
Am 21.12.2004 und 01.03.2005 wurde der Aufstellungsbeschluss inhaltlich erweitert.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (Nachfolgenutzung der Bahnhofsgebäude,
nachlassender Handlungsbedarf im Bereich des Gewerbehofes Henry-Bessemer-Park)
wurde mit Beschluss vom 19.02.2008 sowohl der Geltungsbereich auf den heutigen Stand
verkleinert, als auch die Planungsziele entsprechend angepasst.
Der städtebauliche Rahmenplan zur Entwicklung des ursprünglich größeren Planbereiches
aus dem Jahr 2001 wurde durch die Bürogemeinschaft Tor5 und bms Stadtplanung aus
Bochum im letzten Jahr weiter ausformuliert. Das Arbeitsergebnis wurde im Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr und in der Bezirksvertretung Mitte erörtert (16. und 25.9.08).
Die Anregungen führten zu einem modifizierten städtebaulichen Entwurf, der durch das
Stadtplanungsamt erarbeitet und ebenfalls im Ausschuss am 3.2.09 vorgestellt wurde.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche liegt in einem Bereich, der für die
Feststellung, ob erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, einer Vorprüfung des
Einzelfalls bedarf.
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Diese Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen
vorliegen (Ergebnis des Scoping-Termins am 3.5.2006 sowie der überschlägigen Prüfung
der Umweltauswirkungen in der Begründung), so dass ein beschleunigtes Verfahren
durchgeführt werden kann (§ 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB).
Mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.
1 BauGB) im Dezember 2008 bzw. Januar 2009 wurden zugleich auch die Ziele der
Raumordnung bei der Bezirksregierung Arnsberg angefragt (§ 32 Abs. 1
Landesplanungsgesetz NRW). Mit Schreiben vom 12.01.2009 wurde durch die
Bezirksregierung Arnsberg bestätigt, dass Ziele der Raumordnung und Landesplanung
dem Bebauungsplan Nr. 777 nicht entgegenstehen.
Der mit Beschluss vom 19.2.2008 bereits verkleinerte Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 777 wurde im Zuge des Beschlusses der öffentlichen Auslegung
erneut angepasst. Zum Einen wurden diejenigen Bereiche der ehemaligen Bahntrasse aus
dem Geltungsbereich herausgenommen, die nicht durch die Verfügung des
Eisenbahnbundesamtes von Bahnzwecken freigestellt wurden, gleichzeitig aber auch
keiner neuen Nutzungen zugeführt werden sollen. Dies sind die nördliche Spitze der
ehemaligen Gleistrasse und die Brücke über die Bessemerstraße. Zum Anderen war ein
Grundstück an der Katharinastraße in den Planbereich einzubeziehen, welches für die
geplante Geh- und Radweganbindung unbedingt erforderlich ist. In dieser Form wurde am
22.9.2009 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes in der Fassung vom 17.8.2009
beschlossen, die vom 19.10. bis zum 19.11.2009 durchgeführt wurde.
Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurde der Planentwurf in Bezug auf
Regelungen zu Werbeanlagen ergänzt. Hierzu wurde die betroffene Öffentlichkeit und die
betroffenen Träger öffentlicher Belange in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2
BauGB mit Schreiben vom 21.4.2010 angehört. Es sind keine Stellungnahmen
eingegangen.
6.
Gutachten
Zum Bebauungsplan sind folgende Gutachten erstellt worden, die im Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt eingesehen bzw. elektronisch angefordert werden können:
-
Flächenrisikoanalyse (FRIDU) zur Vorbereitung des Verkaufes eines Grundstückes
Bochum City Tor Süd, GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH, Münster 2005
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 777 „City Tor Süd“,
Entwurfsfassung vom April 2006, Ing.- und Planungsbüro Lange GbR, Moers 2006
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 777 „City-Tor-Süd“ der Stadt
Bochum, Stand 08.04.2009, Accon Köln GmbH, Köln 2009
Expertise,
Gutachterliche
Einschätzung
zu
den
einzelhandelsrelevanten
Festsetzungen im Rahmen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 777 CityTorSüd der Stadt Bochum, Junker und Kruse, Stadtforschung Planung, Dortmund
2009
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Vorlage Nr.: 20101402
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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61 32 (25 44)
Vorlage Nr.: 20101402
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 777 - Citytor Süd hier: a) Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 777 als Satzung
a)
Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
Über die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in Anlage 1
dargestelltem Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch):
b)
Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 777 als Satzung
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 777 in der
Fassung vom 11.6.2010 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch).
Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 777 gem. Anlage 3 beschlossen (§ 9 Abs.
8 Baugesetzbuch):