Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:20
Aktualisiert
28.01.18, 07:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
Vorlage Nr. 20101539
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
9. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17.06.2010, Tagesordnungspunkt 4.3,
Vorlagen-Nr. 2010 1125
Bezeichnung der Vorlage
Ehemalige Schule Röhlinghauser Straße 37
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
02.09.2010
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung am 17.06.2010 hat die Bezirksvertretung Bochum-Mitte unter dem
Tagesordnungspunkt 4.3 und der Vorlagennummer 2010 1125 den folgenden
-einstimmigen- Beschluss gefasst:
„Die ehemalige Grundschule Röhlinghauser Straße ist leer gezogen und gesichert.
Sie befindet sich im Wohnbaulandkonzept und soll vermarktet
werden. Auf dem
ehemaligen Schulhof werden Gemüsebeete angelegt und eine Grillecke eingerichtet.
Anwohner werden dadurch sehr gestört.
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, diese Aktivitäten zu
unterbinden und dringend den geplanten Abriss voranzutreiben, damit das
Gelände wieder bebaut werden kann.“
Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit:
a. Abbruch des Gebäudes
- Mittelbeschaffung
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Vorlage Nr. 20101539
Nach der Aufnahme des Grundstückes in das Wohnbaulandkonzept wurde der Antrag
gestellt, die für den Abbruch des Gebäudes erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 153.000
Euro zur Verfügung zu stellen.
Mit Datum vom 29.04.2010 wurde die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für die
Durchführung der Abbrucharbeiten bestätigt.
-Vorbereitende Maßnahmen
Die vorbereitenden Maßnahmen für den Abbruch (u.a. Einholung der Abbruchgenehmigung, Einholung der Versorgerauskünfte, Inaugenscheinnahme der im Gebäude
evtl. vorhandenen und getrennt zu entsorgenden Schadstoffe, Einholung der statischen
Stellungnahme) sind abgeschlossen und die erforderlichen Unterlagen liegen vor.
-Planungsleistungen (Fremdvergabe)
Die Einholung der Angebote für die Planungsleistungen wurde im Mai 2010 initiiert; die
Submission hat am 08.07.2010 stattgefunden.
In Abhängigkeit von dem zu beauftragenden Planer ist für die Erstellung des
Leistungsverzeichnisses inkl. etwaiger nachgehender Korrekturen eine Bearbeitungszeit von
ca. 4 Wochen realistisch.
-Abbrucharbeiten (Fremdvergabe)
Der Versand des Leistungsverzeichnisses für die Abbrucharbeiten erfolgt unter Setzung
einer Angebotsfrist nach Abschluss des vorstehenden Punktes „Planungsleistungen“ an die
sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmen.
Diesem Versand/Verfahren schließen sich dann die Submission der Angebote, die Prüfung
der Angebote sowie die Auftragsvergabe innerhalb der Zuschlagsfrist an, wobei alle
Bestandteile gemäß VOB durchzuführen sind.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte kann der Abbruch des Gebäudes im 4.
Quartal 2010 durchgeführt werden wobei die Verwaltung bestrebt ist, den unter Einhaltung
des vorgeschriebenen Verfahrensweges frühestmöglichen Zeitpunkt des Abbruches
innerhalb des 4. Quartals zu erreichen.
b. „Gemüsebeete“ und „Grillecke“
Nach Eingang des Beschlusses bei den Zentralen Diensten (05.07.2010) wurde am
07.07.2010 eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um die „Nutzungssituation“ des zu dem
Abbruchgebäude gehörenden Grundstückes in Augenschein zu nehmen und zu klären.
Es wurde festgestellt, dass sich auf dem Grundstück ein „Garten“ mit einigen Beeten sowie
einem selbst gebauten Foliengewächshaus befindet.
Lt. Aussage eines angetroffenen Anwohners besteht dieser Garten dort seit rd. 10 Jahren
und die Nutzung würde durch einen ehemaligen Mieter des Gebäudes Röhlinghauser Str.
37 erfolgen.
Eine Grillstelle oder ein Grill wurde auf der gesamten Grundstücksfläche nicht vorgefunden.
Nach der Ortsbesichtigung konnte intern ermittelt werden, dass zwar vertragliche
Grundlagen für die Gartennutzung nicht vorliegen (weder bei der VBW Bauen und Wohnen
GmbH als ehemaligem Gebäudeverwalter noch beim Liegenschafts-management des
Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster), dass aber der den Garten
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nutzenden Familie die weitere Nutzung des Gartenstückes bis zum Abbruch des Gebäudes
durch das Liegenschaftsmanagement gestattet wurde, um eine gewisse „soziale Kontrolle“
über das Leerstandsgebäude und das zugehörige Grundstück zu haben.
Die gärtnerische Nutzung der Teilfläche durch die ehemaligen Mieter verhindert eine
stärkere Verwahrlosung der Grundstücksfläche, erschwert –zumindest tagsüberVandalismus am abgesicherten Gebäude und schreckt u.U. unterschiedliche
Personengruppen ab, sich das Gebäude oder das Grundstück als Ziel für regelmäßige
„Zusammenkünfte“ auswählen und somit zu einer „noch“ stärkeren Belästigung der
umliegenden Anwohner beizutragen.
Seitens des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wurde mit der
gartennutzenden Familie vereinbart, dass diese eine kurze Information über den
bevorstehenden Abbruch erhalten, so dass daraufhin die sofortige Aufgabe der
Gartennutzung erfolgen kann.
Jahreszeitlich bedingt und wetterabhängig wird die Gartennutzung durch die Späternte
einiger Gartenprodukte im September/Oktober 2010 zu Ende gehen.
Da anschließend der Abbruch des Gebäudes und die Übergabe des dann unbebauten
Grundstückes zur weiteren Verwendung/Vermarktung an das Amt für Geoinformation,
Liegenschaften und Kataster vorgesehen ist, sollten die von der Bezirksvertretung BochumMitte aufgezeigten Missstände damit beseitigt sein.
Bis zum Abbruch des Gebäudes wird die Grundstückssituation im Rahmen der
Leerstandsverwaltung der Zentralen Dienste weiterhin aufmerksam beobachtet.