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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:20
Aktualisiert
28.01.18, 07:58

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung Vorlage Nr. 20101539 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) 9. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17.06.2010, Tagesordnungspunkt 4.3, Vorlagen-Nr. 2010 1125 Bezeichnung der Vorlage Ehemalige Schule Röhlinghauser Straße 37 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 02.09.2010 Anlagen Wortlaut In der Sitzung am 17.06.2010 hat die Bezirksvertretung Bochum-Mitte unter dem Tagesordnungspunkt 4.3 und der Vorlagennummer 2010 1125 den folgenden -einstimmigen- Beschluss gefasst: „Die ehemalige Grundschule Röhlinghauser Straße ist leer gezogen und gesichert. Sie befindet sich im Wohnbaulandkonzept und soll vermarktet werden. Auf dem ehemaligen Schulhof werden Gemüsebeete angelegt und eine Grillecke eingerichtet. Anwohner werden dadurch sehr gestört. Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, diese Aktivitäten zu unterbinden und dringend den geplanten Abriss voranzutreiben, damit das Gelände wieder bebaut werden kann.“ Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit: a. Abbruch des Gebäudes - Mittelbeschaffung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung Vorlage Nr. 20101539 Nach der Aufnahme des Grundstückes in das Wohnbaulandkonzept wurde der Antrag gestellt, die für den Abbruch des Gebäudes erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 153.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Mit Datum vom 29.04.2010 wurde die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für die Durchführung der Abbrucharbeiten bestätigt. -Vorbereitende Maßnahmen Die vorbereitenden Maßnahmen für den Abbruch (u.a. Einholung der Abbruchgenehmigung, Einholung der Versorgerauskünfte, Inaugenscheinnahme der im Gebäude evtl. vorhandenen und getrennt zu entsorgenden Schadstoffe, Einholung der statischen Stellungnahme) sind abgeschlossen und die erforderlichen Unterlagen liegen vor. -Planungsleistungen (Fremdvergabe) Die Einholung der Angebote für die Planungsleistungen wurde im Mai 2010 initiiert; die Submission hat am 08.07.2010 stattgefunden. In Abhängigkeit von dem zu beauftragenden Planer ist für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses inkl. etwaiger nachgehender Korrekturen eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen realistisch. -Abbrucharbeiten (Fremdvergabe) Der Versand des Leistungsverzeichnisses für die Abbrucharbeiten erfolgt unter Setzung einer Angebotsfrist nach Abschluss des vorstehenden Punktes „Planungsleistungen“ an die sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmen. Diesem Versand/Verfahren schließen sich dann die Submission der Angebote, die Prüfung der Angebote sowie die Auftragsvergabe innerhalb der Zuschlagsfrist an, wobei alle Bestandteile gemäß VOB durchzuführen sind. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte kann der Abbruch des Gebäudes im 4. Quartal 2010 durchgeführt werden wobei die Verwaltung bestrebt ist, den unter Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrensweges frühestmöglichen Zeitpunkt des Abbruches innerhalb des 4. Quartals zu erreichen. b. „Gemüsebeete“ und „Grillecke“ Nach Eingang des Beschlusses bei den Zentralen Diensten (05.07.2010) wurde am 07.07.2010 eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um die „Nutzungssituation“ des zu dem Abbruchgebäude gehörenden Grundstückes in Augenschein zu nehmen und zu klären. Es wurde festgestellt, dass sich auf dem Grundstück ein „Garten“ mit einigen Beeten sowie einem selbst gebauten Foliengewächshaus befindet. Lt. Aussage eines angetroffenen Anwohners besteht dieser Garten dort seit rd. 10 Jahren und die Nutzung würde durch einen ehemaligen Mieter des Gebäudes Röhlinghauser Str. 37 erfolgen. Eine Grillstelle oder ein Grill wurde auf der gesamten Grundstücksfläche nicht vorgefunden. Nach der Ortsbesichtigung konnte intern ermittelt werden, dass zwar vertragliche Grundlagen für die Gartennutzung nicht vorliegen (weder bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH als ehemaligem Gebäudeverwalter noch beim Liegenschafts-management des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster), dass aber der den Garten Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung Vorlage Nr. 20101539 nutzenden Familie die weitere Nutzung des Gartenstückes bis zum Abbruch des Gebäudes durch das Liegenschaftsmanagement gestattet wurde, um eine gewisse „soziale Kontrolle“ über das Leerstandsgebäude und das zugehörige Grundstück zu haben. Die gärtnerische Nutzung der Teilfläche durch die ehemaligen Mieter verhindert eine stärkere Verwahrlosung der Grundstücksfläche, erschwert –zumindest tagsüberVandalismus am abgesicherten Gebäude und schreckt u.U. unterschiedliche Personengruppen ab, sich das Gebäude oder das Grundstück als Ziel für regelmäßige „Zusammenkünfte“ auswählen und somit zu einer „noch“ stärkeren Belästigung der umliegenden Anwohner beizutragen. Seitens des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wurde mit der gartennutzenden Familie vereinbart, dass diese eine kurze Information über den bevorstehenden Abbruch erhalten, so dass daraufhin die sofortige Aufgabe der Gartennutzung erfolgen kann. Jahreszeitlich bedingt und wetterabhängig wird die Gartennutzung durch die Späternte einiger Gartenprodukte im September/Oktober 2010 zu Ende gehen. Da anschließend der Abbruch des Gebäudes und die Übergabe des dann unbebauten Grundstückes zur weiteren Verwendung/Vermarktung an das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster vorgesehen ist, sollten die von der Bezirksvertretung BochumMitte aufgezeigten Missstände damit beseitigt sein. Bis zum Abbruch des Gebäudes wird die Grundstückssituation im Rahmen der Leerstandsverwaltung der Zentralen Dienste weiterhin aufmerksam beobachtet.