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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 07:59

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 1 (82 27) Vorlage Nr. 20101514 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Anfrage der UWG-Bezirksfraktion in der Sitzung am 04.05.2010, Vorlage Nr. 20101010 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 07.09.2010 Anlagen Wortlaut Die Verkehrssituation in der Leithestraße wurde gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Bochum überprüft. Es handelt sich größtenteils um eine Wohnstraße, bei der lediglich im Anfangsbereich ab der Hohensteinstraße ein Mischgebiet mit Gewerbeansiedlungen vorhanden ist. Zur Verkehrsberuhigung wurde sie als Tempo 30-Zone eingerichtet und zusätzlich mit zahlreichen Aufpflasterungen und Schwellen versehen. An den auf nördlicher Seite abgehenden Einmündungen besteht die Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“. Im Bereich der Gewerbeansiedlung wurde für den Kurvenverlauf ein Haltverbot angeordnet, um Behinderungen durch parkende Fahrzeuge zu vermeiden. Im weiteren Verlauf ist die Leithestraße auf der südlichen Fahrbahnseite stark beparkt, wodurch die Restfahrbahnbreite zulässigerweise auf etwa 4 bis 4,5 Meter verringert wird. Begegnungsverkehr ist damit nur unter Ausnutzung der verbleibenden Lücken möglich. Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer, die bauliche Ausgestaltung und die bestehende Vorfahrt- und Parksituation eignet sich die Leithestraße nicht als Verbindungsstrecke oder Abkürzung für den Kraft- und insbesondere den Schwerlastverkehr zur BAB 40. Umleitungen im Zuge der BAB 40-Baumaßnahmen werden grundsätzlich über die Hauptverkehrsstraßen und nicht über die Nebenstraße Leithestraße ausgeschildert. Damit ist nicht von einer erhöhten Belastung der Leithestraße durch Schwerlastverkehr Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 1 (82 27) Vorlage Nr. 20101514 auszugehen. Darüber hinaus sind weder der Polizei, noch der Verwaltung solche überhöhten Belastungen bekannt. Ein Durchfahrtsverbot für LKWs ist dementsprechend nicht erforderlich.