Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 07:59
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
Vorlage Nr. 20101525
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am
19.05.2009 zu TOP 1.7 , Lärmschutzmaßnahmen am Oviedo-Ring „ Vorlage Nr. 20091261
Bezeichnung der Vorlage
Lärmschutzmaßnahmen am Oviedo-Ring
Beratungsfolge
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.09.2010
Anlagen
Anlage 1 TabLärm-OviedoRing-AlteBerechnungsergebnisse
Anlage 2 Prognose Lärmbelastung
Anlage 3 Recht Lärmschutz Oviedo-Ring
Wortlaut
Vorbemerkung:
Für die Beantwortung der Anfragen bzw. die Durchführung der Berechnungen, die sich aus
der Sitzung des Ausschusse für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.05.2009 ergeben
haben, war das vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in Auftrag gegebene
Verkehrsgutachten als Berechnungsgrundlagen für den Lärmschutz am Oviedo-Ring
zwingend erforderlich. Diese Grundlagen lagen endgültig erst im Mai 2010 vor und wurden
mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Querspange Bochum am 9. Juni 2010
verbindlich. Sie wurden umgehend für die Berechnung der Lärmimmissionen herangezogen.
Um den Zusammenhang zwischen den Lärmberechnungen aus dem Jahren 1988 bis 1992
und den aktuellen Lärmberechnungen zu gewährleisten, können die Unterlagen
sinnvollerweise daher erst zu diesem Zeitpunkt vorgelegt werden.
Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 40
zwischen der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Süd bis einschließlich der Anschlussstelle
Bochum-Stahlhausen sowie der niveaufreien Anbindung des Donezk-Rings an die A 40 und
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dem Neubau bzw. Ausbau der A 44 Querspange zwischen Universitätsstraße und westlich
Autobahnkreuz Bochum/Witten mit der A 43 wurden Verkehrsprognosen mit
unterschiedlichen Prognosehorizonten erstellt. Im Mai 2010 wurde zuletzt die
Verkehrsprognose für das Jahr 2025 auf der Basis der Vorgaben des BundesverkehrsMinisteriums für das Bundesfernstraßennetz im Raum Bochum überarbeitet und in das
Planergänzungsverfahren für die A 44 eingebracht. Hierbei wurden neben den
Verkehrsmengen auf der Hauptfahrbahn auch die Belastung der Rampen der
Anschlussstellen betrachtet. Die Verkehrsbelastungswerte sind in die lärmtechnische
Betrachtung und das lufthygienische Gutachten für den Planfeststellungsabschnitt
eingeflossen. Die an die Planfeststellungsabschnitte angrenzenden Abschnitte wurden nur
im unmittelbaren Einwirkungsbereich betrachtet. Der Außenring zwischen der Anbindung an
die Wattenscheider Straße und der Universitätsstraße wurde vom Landesbetrieb nicht in die
Immissionsbetrachtungen einbezogen, da sie außerhalb der Planfeststellungsabschnitte
liegen.
Es ist beabsichtigt, den Außenring zwischen Westkreuz und Anschlussstelle
Universitätsstraße zur Bundesautobahn aufzustufen. Hierzu werden voraussichtlich Herbst
2011 bis Herbst 2013 Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowohl der Fahrbahnen als
auch des Tunnels durchgeführt.
Die nachfolgende Mitteilung befasst sich daher zum einen mit der Beantwortung der
Aufträge des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 19.05.2009 (Teil A) sowie den
erneuten Forderungen der Anwohnerinitiative Bärendorf vom 02.12.2009 (Teil B) zur Lärmund Schadstoffbelastung am Oviedo-Ring.
Teil A
1.
Lärmberechnungen an der Westtangente 1988 bis 1992
Für den Neubau der Westtangente Bochum von der Wattenscheider Straße bis zur
Königsallee wurden im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 234 a
Lärmberechnungen für die betroffenen Häuser im Bereich der Feuerbachstraße,
Stensstraße, Rubensstraße und Wasserstraße durchgeführt und sowohl der aktive
Lärmschutz (Wände/Wälle) als auch der passive Lärmschutz (Fenster) festgelegt, um die
Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) einzuhalten (siehe Anlage
1). Die Verkehrsbelastungswerte – getrennt nach nahe Fahrbahn (n.F) und ferne Fahrbahn
(f.F.) basieren auf den damals vorhandenen Verkehrsprognosen. Für den Abschnitt
zwischen Schützenstraße und Wasserstraße wurde eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsmenge von ca. 40.250 Kfz/24 h prognostiziert, der Lkw-Anteil wurde mit 20% tags
und nachts angenommen.
2.
Aktualisierung der lärmtechnischen Untersuchung
Die Verwaltung hat - wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Verkehr am 19.05.2009 zugesagt – eine erneute lärmtechnische Untersuchung auf der
Basis der vom Landesbetrieb neu vorgelegten Verkehrsprognose 2025 für den Außenring/A
44 – Querspange durchgeführt. Zur Berechnung wurde ein neues Modul des vorhandenen
Lärmmodells verwendet, das die geometrische Situation am Tunnelportal exakt abbildet.
Dieses Modell ist jedoch noch nicht von der Bundesanstalt für Straßenwesen freigegeben
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und vom Bundesverkehrsministerium eingeführt worden, so dass die Ergebnisse der
Lärmberechnung nicht verbindlich sind, sondern nur Anhaltspunkte darstellen.
Für den Bereich des Tunnelportals Süd werden an Gebäudeteilen der Häuser
Feuerbachstraße 20, 23, 25, Stensstraße 51, 54 der Immissionsgrenzwert von 60 dB(A) in
der Nacht erreicht bzw. überschritten. Für das Haus Feuerbachstraße 20 wurde außerdem
eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für den Tag von 70 dB(A) an einem
Gebäudeteil ermittelt (siehe Anlage 2). Das Ergebnis dieser Berechnung kann um 1 bis 2
dB(A) von der zertifizierten Berechnungsmethode abweichen, die u.a. auch vom
Landesbetrieb verwendet wird.
Es wird hierbei auf die vom Bundesverkehrsministerium geplante Absenkung der
Grenzwerte für Lärmsanierung für Bundesfernstraßen hingewiesen und von der Stadt
Bochum gefordert, dass diese auch auf die Bebauung am Außenring Bochum zwischen den
planfestgestellten Abschnitte (Westkreuz und Universitätsstraße) angewendet wird.
Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in der
programmatischen Veröffentlichung „Nationales Lärmschutzpaket II“ 2009 angekündigt,
dass die Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des
Bundes um 3 dB(A) von 70 auf 67 dB(A) tags bzw. von 60 auf 57 dB(A) nachts gesenkt
werden sollen. Die gesetzliche Grundlage soll bis 2011 im Haushaltsgesetz geschaffen
werden.
Nach Informationen aus dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW
sind für 2010 im Bundeshaushalt Mittel für die Reduzierung der Lärmsanierungswerte um 3
dB(A) an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes bereit gestellt worden. Ob diese
Mittel auch 2011 und in den Folgejahren zur Verfügung stehen ist noch offen.
Die Verwaltung hat mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW Kontakt aufgenommen
und darum gebeten, dass für den Außenring Bochum zwischen den Ausbauenden der
Planfeststellungsbereiche Westkreuz und A 44 – Querspange anhand der lärmtech-nischen
Untersuchung auf der Basis der aktuellen Verkehrsprognose 2025 des Landesbetriebes
Straßenbau NRW die Anspruchsberechtigung auf Lärmschutz der betroffenen Anwohner
ermittelt und dabei auch der Abschlag für Lärmsanierungswerte berücksichtigt wird. Die
Verwaltung hat ihre Berechnungen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Verfügung
gestellt.
3.
Rechtliche Beurteilung
3.1
Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufstufung
Außenrings
Durch das Rechtsamt wurde eine rechtliche Beurteilung erstellt, zu welchem Zeitpunkt
evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung des
Außenrings an das Westkreuz und an die A 44 – Querspange und der Aufstufung sowie der
sich daraus ergebenden Zusatzbelastung herzustellen sind. Hieraus ergibt sich, dass ein
Anspruch auf Lärmsanierung nur dann erwächst, wenn nach Inbetriebnahme der
Anbindungen die Grenzwerte von 70 dB(tags) und 60 dB(A) nachts überschritten werden
(siehe Anlage 3, Teil 1).
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Die Grenzwerte der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts für Wohngebiete
(WA) gelten nur für den Neubau oder die wesentliche Änderung (z.B. Bau eines
zusätzlichen Fahrstreifens) einer Straße.
3.2
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf dem Außenring
Eine Verkehrs- und Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Oviedo-Ring auf 50 km/h
wurden vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in der Sitzung am 19.05.2009
abgelehnt. Die rechtliche Beurteilung (siehe Anlage 3,Teil 2.) stützt diesen Beschluss.
Es ist beabsichtigt, im Bereich des südlichen Tunnelportals eine Anlage zur
Geschwindigkeitsüberwachung fest zu installieren, um die Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h permanent zu kontrollieren.
Teil B Erneute Anregung zu der Lärm- und Schadstoffbelastung am Oviedo-Ring
In der Information der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf vom 02.12.2009 (wird
den Fraktionen als Datei zur Verfügung gestellt) werden Anregungen erneuert, die bereits in
der Anregung der Anwohnerinitiative vom 15.03.2009 enthalten waren und in der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.05.2009, Vorlage Nr. 20091261
behandelt wurden. Zusätzlich wird auf die nachfolgenden Anregungen eingegangen, die
bereits in der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden in der Sitzung
des Ausschusses am 30.06.2010 (Vorlage Nr. 20101391) behandelt wurden.
Verkehrsberuhigung Stensstraße, Lkw-Verbot, etc.
Eine weitere Verkehrsberuhigung der Stensstraße über die aus Gründen der
Verkehrssicherheit – Schulwegsicherung bzw. Kindergarten – eingeführten
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Abschnitt zwischen Graffring und
Barlachweg sowie ein Lkw-Verbot wurde bereits vom Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr in der Sitzung am 19.05.2009 abgelehnt, da die Stensstraße Bestandteil des
städtischen Vorbehaltsstraßennetzes (siehe Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses
vom 21.01.2004, Vorlage Nr. 20032461/01).
Anhand einer aktuellen Zählung über 24 h wurde im März 2010 eine
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von ca. 7.700 Kfz/24 ermittelt, der
Schwerverkehrsanteil beträgt ca. 1,2 % (88 Lkw bzw. Busse/24h) des
Gesamtverkehrsaufkommens (siehe Anlage 2). Der durchschnittliche werktägliche Verkehr
(DTVw) beträgt ca. 8.600 Kfz/24 h. Der Schwerverkehrsanteil (Fz > 3,5 t) liegt an
Werktagen bei ca. 1,3 % des Gesamtverkehrsaufkommens (ca. 112 Lkw bzw. Busse/24
h).Hierbei ist zu berücksichtigen ist, dass im Schwerverkehrsanteil die Buslinie 360 enthalten
ist, die die Stensstraße mit 48 Bussen/Tag befährt.
Zur Wiederaufnahme der Planungsarbeiten für den Bereich der AS Wasserstraße/
Springorumallee /Abzweig Stensstraße/Wasserstraße hat die Verwaltung bereits in der
Beschlussvorlage für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden „Verbesserung des
Verkehrsflusses im Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle Wasserstraße …“ Vorlage Nr.
20101391 Stellung genommen.
2.
Feinstaub PM10 bzw. PM2,5 und Stickstoffdioxid NO2
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Die Luftqualitätsrichtlinie der EU (RL 1992/62/EG sowie der Tochterrichtlinien) ist 2002 mit
der 22. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Danach sind Aktions- und
Luftreinhaltepläne für die Gebiete aufzustellen, in denen die festgelegten Grenzwerte und
Toleranzmargen für Luftschadstoffe überschritten werden.
Zuständig für die Überwachung der Luftqualität und die Luftreinhalteplanung in NordrheinWestfalen ist das Land, das die Aufgabe an die Bezirksregierungen delegiert hat. In diesem
Zusammenhang hat die Bezirksregierung Arnsberg den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet
Teilplan Ruhrgebiet Ost aufgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen, die im
Luftreinhalteplan festgelegt sind, erfolgt durch die entsprechenden Fachbehörden,
Umweltämter, Kommunen und die Bezirksregierung.
Im Rahmen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet Teilplan Ruhrgebiet Ost wurde für Bochum
eine Umweltzone für die Bereiche Innenstadt und Zentrum Wattenscheid festgesetzt, die
entsprechend beschildert wurde. Anzumerken ist, dass die Überschreitungen der
Grenzwerte für Feinstaub vor allem in einigen Straßenabschnitten der Innenstadt mit hoher
Verkehrsbelastung und engen Straßenschluchten ermittelt wurden. Um besonders stark
emittierende Fahrzeuge von diesen Straßenabschnitten fernzuhalten, wurde die
Umweltzone im Bereich des Außenrings aus pragmatischen Gründen so festgelegt, dass
diese Fahrzeuge auf den übergeordneten Straßen bleiben.
Aufgrund der Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV) liegen die Straßenabschnitte des Außenrings, der Wasserstraße und Stensstraße
deutlich unter den Luftschadstoff-Grenzwerten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass
Bundesautobahnen nicht in Umweltzonen einbezogen werden.
Eigene Berechnungen der Stadt Bochum für Schadstoffbelastungen aufgrund der
Verkehrsbelastungen unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastungen werden nicht
durchgeführt. Ein vom LANUV zur Verfügung gestelltes Online-Screening-Verfahren ist
insbesondere für topographisch bewegtes Gelände sowie für Tunnelportale aufgrund des
vereinfachten Berechnungsverfahrens nicht geeignet, um zu aussagekräftigen
Luftschadstoffbelastungen zu kommen.
Zu diesem Fragekomplex hat die Verwaltung ebenfalls in der Beschlussvorlage für den
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden „Verbesserung des Verkehrsflusses im
Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle Wasserstraße …“ Vorlage Nr. 20101391 Stellung
genommen, die in der Sitzung des Ausschusses am 30.06.2010 behandelt wurde.