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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
23 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 07:59

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung Vorlage Nr. 20101525 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.05.2009 zu TOP 1.7 , Lärmschutzmaßnahmen am Oviedo-Ring „ Vorlage Nr. 20091261 Bezeichnung der Vorlage Lärmschutzmaßnahmen am Oviedo-Ring Beratungsfolge Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Sitzungstermin akt. Beratung 08.09.2010 Anlagen Anlage 1 TabLärm-OviedoRing-AlteBerechnungsergebnisse Anlage 2 Prognose Lärmbelastung Anlage 3 Recht Lärmschutz Oviedo-Ring Wortlaut Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Anfragen bzw. die Durchführung der Berechnungen, die sich aus der Sitzung des Ausschusse für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.05.2009 ergeben haben, war das vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten als Berechnungsgrundlagen für den Lärmschutz am Oviedo-Ring zwingend erforderlich. Diese Grundlagen lagen endgültig erst im Mai 2010 vor und wurden mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Querspange Bochum am 9. Juni 2010 verbindlich. Sie wurden umgehend für die Berechnung der Lärmimmissionen herangezogen. Um den Zusammenhang zwischen den Lärmberechnungen aus dem Jahren 1988 bis 1992 und den aktuellen Lärmberechnungen zu gewährleisten, können die Unterlagen sinnvollerweise daher erst zu diesem Zeitpunkt vorgelegt werden. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 40 zwischen der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Süd bis einschließlich der Anschlussstelle Bochum-Stahlhausen sowie der niveaufreien Anbindung des Donezk-Rings an die A 40 und Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung Vorlage Nr. 20101525 dem Neubau bzw. Ausbau der A 44 Querspange zwischen Universitätsstraße und westlich Autobahnkreuz Bochum/Witten mit der A 43 wurden Verkehrsprognosen mit unterschiedlichen Prognosehorizonten erstellt. Im Mai 2010 wurde zuletzt die Verkehrsprognose für das Jahr 2025 auf der Basis der Vorgaben des BundesverkehrsMinisteriums für das Bundesfernstraßennetz im Raum Bochum überarbeitet und in das Planergänzungsverfahren für die A 44 eingebracht. Hierbei wurden neben den Verkehrsmengen auf der Hauptfahrbahn auch die Belastung der Rampen der Anschlussstellen betrachtet. Die Verkehrsbelastungswerte sind in die lärmtechnische Betrachtung und das lufthygienische Gutachten für den Planfeststellungsabschnitt eingeflossen. Die an die Planfeststellungsabschnitte angrenzenden Abschnitte wurden nur im unmittelbaren Einwirkungsbereich betrachtet. Der Außenring zwischen der Anbindung an die Wattenscheider Straße und der Universitätsstraße wurde vom Landesbetrieb nicht in die Immissionsbetrachtungen einbezogen, da sie außerhalb der Planfeststellungsabschnitte liegen. Es ist beabsichtigt, den Außenring zwischen Westkreuz und Anschlussstelle Universitätsstraße zur Bundesautobahn aufzustufen. Hierzu werden voraussichtlich Herbst 2011 bis Herbst 2013 Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowohl der Fahrbahnen als auch des Tunnels durchgeführt. Die nachfolgende Mitteilung befasst sich daher zum einen mit der Beantwortung der Aufträge des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 19.05.2009 (Teil A) sowie den erneuten Forderungen der Anwohnerinitiative Bärendorf vom 02.12.2009 (Teil B) zur Lärmund Schadstoffbelastung am Oviedo-Ring. Teil A 1. Lärmberechnungen an der Westtangente 1988 bis 1992 Für den Neubau der Westtangente Bochum von der Wattenscheider Straße bis zur Königsallee wurden im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 234 a Lärmberechnungen für die betroffenen Häuser im Bereich der Feuerbachstraße, Stensstraße, Rubensstraße und Wasserstraße durchgeführt und sowohl der aktive Lärmschutz (Wände/Wälle) als auch der passive Lärmschutz (Fenster) festgelegt, um die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) einzuhalten (siehe Anlage 1). Die Verkehrsbelastungswerte – getrennt nach nahe Fahrbahn (n.F) und ferne Fahrbahn (f.F.) basieren auf den damals vorhandenen Verkehrsprognosen. Für den Abschnitt zwischen Schützenstraße und Wasserstraße wurde eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von ca. 40.250 Kfz/24 h prognostiziert, der Lkw-Anteil wurde mit 20% tags und nachts angenommen. 2. Aktualisierung der lärmtechnischen Untersuchung Die Verwaltung hat - wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.05.2009 zugesagt – eine erneute lärmtechnische Untersuchung auf der Basis der vom Landesbetrieb neu vorgelegten Verkehrsprognose 2025 für den Außenring/A 44 – Querspange durchgeführt. Zur Berechnung wurde ein neues Modul des vorhandenen Lärmmodells verwendet, das die geometrische Situation am Tunnelportal exakt abbildet. Dieses Modell ist jedoch noch nicht von der Bundesanstalt für Straßenwesen freigegeben Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung Vorlage Nr. 20101525 und vom Bundesverkehrsministerium eingeführt worden, so dass die Ergebnisse der Lärmberechnung nicht verbindlich sind, sondern nur Anhaltspunkte darstellen. Für den Bereich des Tunnelportals Süd werden an Gebäudeteilen der Häuser Feuerbachstraße 20, 23, 25, Stensstraße 51, 54 der Immissionsgrenzwert von 60 dB(A) in der Nacht erreicht bzw. überschritten. Für das Haus Feuerbachstraße 20 wurde außerdem eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für den Tag von 70 dB(A) an einem Gebäudeteil ermittelt (siehe Anlage 2). Das Ergebnis dieser Berechnung kann um 1 bis 2 dB(A) von der zertifizierten Berechnungsmethode abweichen, die u.a. auch vom Landesbetrieb verwendet wird. Es wird hierbei auf die vom Bundesverkehrsministerium geplante Absenkung der Grenzwerte für Lärmsanierung für Bundesfernstraßen hingewiesen und von der Stadt Bochum gefordert, dass diese auch auf die Bebauung am Außenring Bochum zwischen den planfestgestellten Abschnitte (Westkreuz und Universitätsstraße) angewendet wird. Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in der programmatischen Veröffentlichung „Nationales Lärmschutzpaket II“ 2009 angekündigt, dass die Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes um 3 dB(A) von 70 auf 67 dB(A) tags bzw. von 60 auf 57 dB(A) nachts gesenkt werden sollen. Die gesetzliche Grundlage soll bis 2011 im Haushaltsgesetz geschaffen werden. Nach Informationen aus dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW sind für 2010 im Bundeshaushalt Mittel für die Reduzierung der Lärmsanierungswerte um 3 dB(A) an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes bereit gestellt worden. Ob diese Mittel auch 2011 und in den Folgejahren zur Verfügung stehen ist noch offen. Die Verwaltung hat mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW Kontakt aufgenommen und darum gebeten, dass für den Außenring Bochum zwischen den Ausbauenden der Planfeststellungsbereiche Westkreuz und A 44 – Querspange anhand der lärmtech-nischen Untersuchung auf der Basis der aktuellen Verkehrsprognose 2025 des Landesbetriebes Straßenbau NRW die Anspruchsberechtigung auf Lärmschutz der betroffenen Anwohner ermittelt und dabei auch der Abschlag für Lärmsanierungswerte berücksichtigt wird. Die Verwaltung hat ihre Berechnungen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Verfügung gestellt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1 Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufstufung Außenrings Durch das Rechtsamt wurde eine rechtliche Beurteilung erstellt, zu welchem Zeitpunkt evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung des Außenrings an das Westkreuz und an die A 44 – Querspange und der Aufstufung sowie der sich daraus ergebenden Zusatzbelastung herzustellen sind. Hieraus ergibt sich, dass ein Anspruch auf Lärmsanierung nur dann erwächst, wenn nach Inbetriebnahme der Anbindungen die Grenzwerte von 70 dB(tags) und 60 dB(A) nachts überschritten werden (siehe Anlage 3, Teil 1). Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung Vorlage Nr. 20101525 Die Grenzwerte der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts für Wohngebiete (WA) gelten nur für den Neubau oder die wesentliche Änderung (z.B. Bau eines zusätzlichen Fahrstreifens) einer Straße. 3.2 Geschwindigkeitsbeschränkungen auf dem Außenring Eine Verkehrs- und Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Oviedo-Ring auf 50 km/h wurden vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in der Sitzung am 19.05.2009 abgelehnt. Die rechtliche Beurteilung (siehe Anlage 3,Teil 2.) stützt diesen Beschluss. Es ist beabsichtigt, im Bereich des südlichen Tunnelportals eine Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung fest zu installieren, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h permanent zu kontrollieren. Teil B Erneute Anregung zu der Lärm- und Schadstoffbelastung am Oviedo-Ring In der Information der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf vom 02.12.2009 (wird den Fraktionen als Datei zur Verfügung gestellt) werden Anregungen erneuert, die bereits in der Anregung der Anwohnerinitiative vom 15.03.2009 enthalten waren und in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.05.2009, Vorlage Nr. 20091261 behandelt wurden. Zusätzlich wird auf die nachfolgenden Anregungen eingegangen, die bereits in der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden in der Sitzung des Ausschusses am 30.06.2010 (Vorlage Nr. 20101391) behandelt wurden. Verkehrsberuhigung Stensstraße, Lkw-Verbot, etc. Eine weitere Verkehrsberuhigung der Stensstraße über die aus Gründen der Verkehrssicherheit – Schulwegsicherung bzw. Kindergarten – eingeführten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Abschnitt zwischen Graffring und Barlachweg sowie ein Lkw-Verbot wurde bereits vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in der Sitzung am 19.05.2009 abgelehnt, da die Stensstraße Bestandteil des städtischen Vorbehaltsstraßennetzes (siehe Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2004, Vorlage Nr. 20032461/01). Anhand einer aktuellen Zählung über 24 h wurde im März 2010 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von ca. 7.700 Kfz/24 ermittelt, der Schwerverkehrsanteil beträgt ca. 1,2 % (88 Lkw bzw. Busse/24h) des Gesamtverkehrsaufkommens (siehe Anlage 2). Der durchschnittliche werktägliche Verkehr (DTVw) beträgt ca. 8.600 Kfz/24 h. Der Schwerverkehrsanteil (Fz > 3,5 t) liegt an Werktagen bei ca. 1,3 % des Gesamtverkehrsaufkommens (ca. 112 Lkw bzw. Busse/24 h).Hierbei ist zu berücksichtigen ist, dass im Schwerverkehrsanteil die Buslinie 360 enthalten ist, die die Stensstraße mit 48 Bussen/Tag befährt. Zur Wiederaufnahme der Planungsarbeiten für den Bereich der AS Wasserstraße/ Springorumallee /Abzweig Stensstraße/Wasserstraße hat die Verwaltung bereits in der Beschlussvorlage für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden „Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle Wasserstraße …“ Vorlage Nr. 20101391 Stellung genommen. 2. Feinstaub PM10 bzw. PM2,5 und Stickstoffdioxid NO2 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung Vorlage Nr. 20101525 Die Luftqualitätsrichtlinie der EU (RL 1992/62/EG sowie der Tochterrichtlinien) ist 2002 mit der 22. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Danach sind Aktions- und Luftreinhaltepläne für die Gebiete aufzustellen, in denen die festgelegten Grenzwerte und Toleranzmargen für Luftschadstoffe überschritten werden. Zuständig für die Überwachung der Luftqualität und die Luftreinhalteplanung in NordrheinWestfalen ist das Land, das die Aufgabe an die Bezirksregierungen delegiert hat. In diesem Zusammenhang hat die Bezirksregierung Arnsberg den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan Ruhrgebiet Ost aufgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen, die im Luftreinhalteplan festgelegt sind, erfolgt durch die entsprechenden Fachbehörden, Umweltämter, Kommunen und die Bezirksregierung. Im Rahmen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet Teilplan Ruhrgebiet Ost wurde für Bochum eine Umweltzone für die Bereiche Innenstadt und Zentrum Wattenscheid festgesetzt, die entsprechend beschildert wurde. Anzumerken ist, dass die Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub vor allem in einigen Straßenabschnitten der Innenstadt mit hoher Verkehrsbelastung und engen Straßenschluchten ermittelt wurden. Um besonders stark emittierende Fahrzeuge von diesen Straßenabschnitten fernzuhalten, wurde die Umweltzone im Bereich des Außenrings aus pragmatischen Gründen so festgelegt, dass diese Fahrzeuge auf den übergeordneten Straßen bleiben. Aufgrund der Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) liegen die Straßenabschnitte des Außenrings, der Wasserstraße und Stensstraße deutlich unter den Luftschadstoff-Grenzwerten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Bundesautobahnen nicht in Umweltzonen einbezogen werden. Eigene Berechnungen der Stadt Bochum für Schadstoffbelastungen aufgrund der Verkehrsbelastungen unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastungen werden nicht durchgeführt. Ein vom LANUV zur Verfügung gestelltes Online-Screening-Verfahren ist insbesondere für topographisch bewegtes Gelände sowie für Tunnelportale aufgrund des vereinfachten Berechnungsverfahrens nicht geeignet, um zu aussagekräftigen Luftschadstoffbelastungen zu kommen. Zu diesem Fragekomplex hat die Verwaltung ebenfalls in der Beschlussvorlage für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden „Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle Wasserstraße …“ Vorlage Nr. 20101391 Stellung genommen, die in der Sitzung des Ausschusses am 30.06.2010 behandelt wurde.