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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 08:00

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101655 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 09.09.2010 14.09.2010 22.09.2010 akt. Beratung Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Übersichtskarte, Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom 16.08.2010, Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan, Anlage 6: Protokoll der Bürgerversammlung Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101655 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Der Bochumer Golf Club hat aufgrund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 Erweiterung Golfplatz Stiepel -, rechtsverbindlich seit dem 24. Februar 2000, in der jüngeren Vergangenheit umfangreiche Umgestaltungs- und Vergrößerungsmaßnahmen zur besseren Bespielbarkeit auf dem Freigelände durchgeführt. Neben der Neugestaltung der Driving-Range war aus Gründen der Spielsicherheit auch die Verlagerung der Spielbahnen 4, 5 und 6 auf Flächen südlich der Hevener Straße Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 741. Der konkrete Ausbau der Spielbahn Nr. 5 bezog sich auf Flächen, die nicht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 - Erweiterung Golfplatz - erfasst sind, sodass die Spielbahn Nr. 5 aufgrund des fehlenden Planungsrechts wieder zurückgebaut werden musste. Derzeit befindet sich die wiederhergestellte Wiesenfläche nicht in der Nutzung durch den Bochumer Golfclub e.V. Der Bochumer Golfclub e.V. beabsichtigt nun die vorhandene 18-Loch-Golfanlage in nordöstliche Richtung auf weitestgehend bereits vom Land Nordrhein-Westfalen bzw. von einem Privateigentümer gepachteten Flächen bis zur Hevener Straße zu erweitern. Die Erweiterung mit einem zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 1,45 ha dient einerseits der Attraktivitätsteigerung der Golfanlage, anderseits wird durch die Erweiterung die Ausrichtung überregionaler Meisterschaften möglich. Diese Maßnahme erfordert einen zusätzlichen Flächenbedarf (ca. 13.000 m²) und damit eine Erweiterung des Golfplatzgeländes. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, die benachbarten Flächen südlich der Hevener Straße für den Golfbetrieb zur Verfügung zu stellen, um dort die Spielbahn 5 zu verlängern. Die Spielbahn wird von naturnah gestalteten Flächen eingefasst und durch Rasenwege an das Wegesystem des bestehenden Golfgeländes angeschlossen. Die Fläche zur Erweiterung der Spielbahn Nr. 5 liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und wäre gemäß § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich - zu beurteilen. Daher ist zur Herstellung des notwendigen Planungsrechts die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die konzeptionelle Erweiterung der Spielbahn Nr. 5 ist in direkter Zuordnung zur vorhandenen 18-Loch-Anlage vorgesehen. In der Örtlichkeit bietet sich eine Ergänzung im Bereich südlich des Hofes Hautkappe an. Der Bebauungsplan soll mögliche Konflikte, etwa hinsichtlich der Nutzung des öffentlichen Wanderweges lösen. Die derzeit vorhandene Fußwegeverbindung von der Hevener Str. zum Wirtschafts-/Wanderweg bleibt erhalten. Der Fußweg muss jedoch zur Reduzierung des Gefährdungspotentials in südwestlicher Richtung neu angelegt werden. Die diesbezüglichen erforderlichen Maßnahmen werden vom Vorhabenträger veranlasst. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt weiterhin beim Bochumer-Golfclub. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101655 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - ist die bauleitplanerische Sicherung der Golfplatzerweiterungsflächen nördlich des heute vorhandenen öffentlichen (Wander-)Weges bis zur Hevener Straße zur Realisierung der Verlängerung der Spielbahn Nr. 5 und die Sicherung einer Fußwegeverbindung sowie die Sicherheit der Fußgänger. Weiterhin bedingt die Verlängerung der Spielbahn Nr. 5 auch einige Umgestaltungsmaßnahmen auf bereits als Golfplatz bauleitplanerisch gesicherten Flächen. 2. Plangebiet Das Plangebiet liegt im Bochumer Stadtbezirk Süd, im Stadtteil Stiepel. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,6 ha und liegt östlich des Stadtteilzentrums Stiepel. Unmittelbar nördlich angrenzend befinden sich die baulichen Anlagen des Hofes Hautkappe einschließlich der zugehörigen Wirtschafts- und Weideflächen. Nordöstlich grenzt das Plangebiet an die Hevener Straße, im Süden wird das Plangebiet von einem Wirtschaftsweg und einem Siepental begrenzt. Das westliche Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 a liegt innerhalb des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 aus dem Jahr 2000. Der vorhabenbezoge Bebauungsplan Nr. 741 setzt in diesem Teilbereich private Grünfläche, Verkehrsfläche (Fußweg) sowie textlich die landschafts- und freiraumplanerischen Erhaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen fest. Diese Festsetzungen sollen aufgehoben und durch neue Festsetzungen ersetzt werden. Die Fläche des östlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 a wird nicht durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan erfasst und liegt somit im Außenbereich. Die Fläche wird derzeit nicht landwirtschaftlich genutzt und stellt sich gegenwärtig als Grünland dar. Bedeutsamer Gehölzbestand existiert im Bereich der Wiesenfläche nicht. Der Golfplatz des Bochumer Golf Clubs und das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 a befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 31 des Landschaftsplanes Bochum-Mitte/Ost. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst ein mit Kopfbäumen, Hecken und Obstwiesen reich gegliedertes landwirtschaftlich genutztes Gebiet auf z. T. stark bewegtem Relief, größtenteils bewaldete Siepentäler mit Bachläufen und Feuchtbereichen sowie die bewaldeten Ruhrsteilhänge und den Golfplatz-Stiepel. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes befindet sich das Naturschutzgebiet Nr. 6 "Waldsiepen Hevener Straße - Im Lottental". Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch Signatur eindeutig festgesetzt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101655 3. Inhalte des Bebauungsplanes Der überwiegende Teil des Plangebietes wird als „Private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ ausgewiesen. Darüber hinaus werden „öffentliche Verkehrsflächen - Fußwege“ sowie Flächen für die Rückhaltung und Ableitung von Niederschlagswasser festgesetzt. Innerhalb der „Privaten Grünflächen“ werden die erforderlichen Flächen für die Anlage einer Spielbahn für den Golfsport mit allen spieltechnischen Elementen, eines zugehörigen golfplatzinternen Erschließungsweges (Caddyweg) sowie die „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft i. V. m. mit Anpflanzungs- und Erhaltungsfestsetzungen“ ausgewiesen. Bestandteil des vorhabenbezogenen Erschließungsplan des Vorhabenträgers. 4. Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und Auswirkungen des Bebauungsplanes Die mit dem Ausbau der Spielbahn Nr. 5 verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden in einem landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Kompensationsmaßnahmen) auszugleichen oder zu ersetzen. Die vorhandenen Vegetationsstrukturen sollen weitgehend berücksichtigt werden. Der Versiegelungsgrad wird sich durch die sportliche Nutzung nicht erhöhen. Die öffentliche Wegeverbindung wird mit wassergebunder Decke ausgeführt. 5. Bisheriges Planverfahren Der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - wurde am 23.06.2009 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat am 15.12.2009 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, wurde innerhalb des Zeitraumes vom 07.01.2010 bis zum 05.02.2010 (einschließlich) durchgeführt. Die Planung wurde am 21.01.2010 ab 18:00 Uhr im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Aula der Gräfin-Imma-Schule, Kemnader Straße 218 in 44797 Bochum erörtert. In der Bürgerversammlung wurden mündliche Anregungen vorgetragen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101655 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 14.01.2010. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme zum Planentwurf und dessen Begründung innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu folgenden Änderungen: • Das geplante Regenrückhaltebecken wird nicht über den Erdboden herausragen und es wird ein Abstand von mindestens 3 Metern zur Geltungsbereichsgrenze bzw. zum Waldrand eingehalten. Das Regenrückhaltebecken ist in seiner Ausdehnung und Lage im Vorhaben- und Erschließungsplan des Investors dargestellt. • Die Kennzeichnung zu den bergbaulichen Gegebenheiten unter dem Plangebiet wurde entsprechend den Hinweisen in der Begründung geändert. • Zugunsten der Versorgungsträger wird eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche nördlich der südlichen Plangebietsgrenze (parallel zum Wirtschaftsweg) festgesetzt. Die abwägungsrelevanten schriftlichen Stellungnahmen sind als Kopien in der Anlage 2 zur Vorlage zusammengefasst. 6. Wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages Der Vorhabenträger verpflichtet sich u. a., eine Wegeverbindung in der Erweiterungsfläche zu planen, herzustellen und auf Dauer zu unterhalten. Entlang der südöstlichen Begrenzung des Plangebiets ist ein Schutzzaun zu erstellen und zu begrünen. Im südlichen Bereich des Plangebiets ist ein Regenrückhaltebecken herzustellen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die notwendigen Kompensationsmaßnahmen nach den Vorgaben des landschaftspflegerischen Begleitplans vorzunehmen. Zur Absicherung der Maßnahmen ist eine Bankbürgschaft beizubringen. Der Durchführungsvertrag sieht im Einzelfall Vertragsstrafen vor. 7. Gutachten Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101655 • • • • • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR, Carl-Peschken-Straße 12, 47441 Moers) vom 14.07.2010 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR, Carl-Peschken-Straße 12, 47441 Moers) vom 14.07.2010 Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR, CarlPeschken-Straße 12, 47441 Moers) vom 14.07.2010 Stellungnahme zum Gefährdungspotenzial von Spaziergängern (Verfasser: Städler Golf Courses, Habichtshöhe 80 d, 48151 Münster) vom 07.10.2008 Stellungnahme zur Höhe eines Ballfangzaunes an der Spielbahn 5 (Verfasser: Städler Golf Courses, Habichtshöhe 80 d, 48151 Münster) vom 09.07.2010 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101655 Bezeichnung der Vorlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - in der Fassung vom 16.08.2010 ist einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 741 a ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Verlängerung der Spielbahn Nr. 5 sowie der Erhalt einer Fußwegeverbindung auf einer neu anzulegenden Trasse. Die diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen werden vom Vorhabenträger veranlasst. Es wird folgender Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 a beschlossen (§ 2 a BauGB):