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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 08:00
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20101655
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
09.09.2010
14.09.2010
22.09.2010
akt.
Beratung
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der Stellungnahmen
der TÖB, Anlage 3: Übersichtskarte, Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplanes und des
Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom 16.08.2010, Anlage 5: Begründung zum
Bebauungsplan, Anlage 6: Protokoll der Bürgerversammlung
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
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Beschlussvorlage der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20101655
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Der Bochumer Golf Club hat aufgrund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 Erweiterung Golfplatz Stiepel -, rechtsverbindlich seit dem 24. Februar 2000, in der
jüngeren Vergangenheit umfangreiche Umgestaltungs- und Vergrößerungsmaßnahmen zur
besseren Bespielbarkeit auf dem Freigelände durchgeführt. Neben der Neugestaltung der
Driving-Range war aus Gründen der Spielsicherheit auch die Verlagerung der Spielbahnen
4, 5 und 6 auf Flächen südlich der Hevener Straße Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 741.
Der konkrete Ausbau der Spielbahn Nr. 5 bezog sich auf Flächen, die nicht durch den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 - Erweiterung Golfplatz - erfasst sind, sodass
die Spielbahn Nr. 5 aufgrund des fehlenden Planungsrechts wieder zurückgebaut werden
musste. Derzeit befindet sich die wiederhergestellte Wiesenfläche nicht in der Nutzung
durch den Bochumer Golfclub e.V.
Der Bochumer Golfclub e.V. beabsichtigt nun die vorhandene 18-Loch-Golfanlage in
nordöstliche Richtung auf weitestgehend bereits vom Land Nordrhein-Westfalen bzw. von
einem Privateigentümer gepachteten Flächen bis zur Hevener Straße zu erweitern. Die
Erweiterung mit einem zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 1,45 ha dient einerseits der
Attraktivitätsteigerung der Golfanlage, anderseits wird durch die Erweiterung die
Ausrichtung überregionaler Meisterschaften möglich.
Diese Maßnahme erfordert einen zusätzlichen Flächenbedarf (ca. 13.000 m²) und damit
eine Erweiterung des Golfplatzgeländes. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, die
benachbarten Flächen südlich der Hevener Straße für den Golfbetrieb zur Verfügung zu
stellen, um dort die Spielbahn 5 zu verlängern.
Die Spielbahn wird von naturnah gestalteten Flächen eingefasst und durch Rasenwege an
das Wegesystem des bestehenden Golfgeländes angeschlossen.
Die Fläche zur Erweiterung der Spielbahn Nr. 5 liegt nicht im Geltungsbereich eines
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und wäre gemäß § 35 BauGB - Bauen im
Außenbereich - zu beurteilen. Daher ist zur Herstellung des notwendigen Planungsrechts
die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die konzeptionelle Erweiterung der Spielbahn Nr. 5 ist in direkter Zuordnung zur
vorhandenen 18-Loch-Anlage vorgesehen. In der Örtlichkeit bietet sich eine Ergänzung im
Bereich südlich des Hofes Hautkappe an. Der Bebauungsplan soll mögliche Konflikte, etwa
hinsichtlich der Nutzung des öffentlichen Wanderweges lösen. Die derzeit vorhandene
Fußwegeverbindung von der Hevener Str. zum Wirtschafts-/Wanderweg bleibt erhalten.
Der Fußweg muss jedoch zur Reduzierung des Gefährdungspotentials in südwestlicher
Richtung neu angelegt werden. Die diesbezüglichen erforderlichen Maßnahmen werden
vom Vorhabenträger veranlasst. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt weiterhin beim
Bochumer-Golfclub.
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Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel
- ist die bauleitplanerische Sicherung der Golfplatzerweiterungsflächen nördlich des heute
vorhandenen öffentlichen (Wander-)Weges bis zur Hevener Straße zur Realisierung der
Verlängerung der Spielbahn Nr. 5 und die Sicherung einer Fußwegeverbindung sowie die
Sicherheit der Fußgänger. Weiterhin bedingt die Verlängerung der Spielbahn Nr. 5 auch
einige Umgestaltungsmaßnahmen auf bereits als Golfplatz bauleitplanerisch gesicherten
Flächen.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Bochumer Stadtbezirk Süd, im Stadtteil Stiepel. Der
Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,6 ha und liegt östlich des
Stadtteilzentrums Stiepel.
Unmittelbar nördlich angrenzend befinden sich die baulichen Anlagen des Hofes
Hautkappe einschließlich der zugehörigen Wirtschafts- und Weideflächen. Nordöstlich
grenzt das Plangebiet an die Hevener Straße, im Süden wird das Plangebiet von einem
Wirtschaftsweg und einem Siepental begrenzt.
Das westliche Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 a liegt
innerhalb des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 741 aus dem
Jahr 2000. Der vorhabenbezoge Bebauungsplan Nr. 741 setzt in diesem Teilbereich private
Grünfläche, Verkehrsfläche (Fußweg) sowie textlich die landschafts- und
freiraumplanerischen Erhaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen fest.
Diese Festsetzungen sollen aufgehoben und durch neue Festsetzungen ersetzt werden.
Die Fläche des östlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 741 a wird nicht durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan erfasst und liegt somit
im Außenbereich. Die Fläche wird derzeit nicht landwirtschaftlich genutzt und stellt sich
gegenwärtig als Grünland dar. Bedeutsamer Gehölzbestand existiert im Bereich der
Wiesenfläche nicht.
Der Golfplatz des Bochumer Golf Clubs und das Plangebiet des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 741 a befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 31 des
Landschaftsplanes Bochum-Mitte/Ost. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst ein mit
Kopfbäumen, Hecken und Obstwiesen reich gegliedertes landwirtschaftlich genutztes
Gebiet auf z. T. stark bewegtem Relief, größtenteils bewaldete Siepentäler mit Bachläufen
und Feuchtbereichen sowie die bewaldeten Ruhrsteilhänge und den Golfplatz-Stiepel.
Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes befindet sich das Naturschutzgebiet Nr. 6
"Waldsiepen Hevener Straße - Im Lottental".
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
durch Signatur eindeutig festgesetzt.
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3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der überwiegende Teil des Plangebietes wird als „Private Grünfläche“ mit der
Zweckbestimmung „Golfplatz“ ausgewiesen. Darüber hinaus werden „öffentliche
Verkehrsflächen - Fußwege“ sowie Flächen für die Rückhaltung und Ableitung von
Niederschlagswasser festgesetzt.
Innerhalb der „Privaten Grünflächen“ werden die erforderlichen Flächen für die Anlage
einer Spielbahn für den Golfsport mit allen spieltechnischen Elementen, eines zugehörigen
golfplatzinternen Erschließungsweges (Caddyweg) sowie die „Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft i. V. m. mit
Anpflanzungs- und Erhaltungsfestsetzungen“ ausgewiesen.
Bestandteil des vorhabenbezogenen
Erschließungsplan des Vorhabenträgers.
4.
Bebauungsplanes
ist
der
Vorhaben-
und
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Die mit dem Ausbau der Spielbahn Nr. 5 verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft
werden in einem landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt. Unvermeidbare
Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(Kompensationsmaßnahmen) auszugleichen oder zu ersetzen.
Die vorhandenen Vegetationsstrukturen sollen weitgehend berücksichtigt werden. Der
Versiegelungsgrad wird sich durch die sportliche Nutzung nicht erhöhen. Die öffentliche
Wegeverbindung wird mit wassergebunder Decke ausgeführt.
5.
Bisheriges Planverfahren
Der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741
a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - wurde am 23.06.2009 in der Sitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst.
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat am 15.12.2009 beschlossen, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, wurde innerhalb des Zeitraumes vom
07.01.2010 bis zum 05.02.2010 (einschließlich) durchgeführt.
Die Planung wurde am 21.01.2010 ab 18:00 Uhr im Rahmen einer Bürgerversammlung in
der Aula der Gräfin-Imma-Schule, Kemnader Straße 218 in 44797 Bochum erörtert. In der
Bürgerversammlung wurden mündliche Anregungen vorgetragen.
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Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen seitens der Öffentlichkeit keine
Stellungnahmen ein.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB erfolgte mit Schreiben vom 14.01.2010. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme zum Planentwurf und dessen Begründung
innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu folgenden Änderungen:
•
Das geplante Regenrückhaltebecken wird nicht über den Erdboden herausragen und
es wird ein Abstand von mindestens 3 Metern zur Geltungsbereichsgrenze bzw. zum
Waldrand eingehalten. Das Regenrückhaltebecken ist in seiner Ausdehnung und Lage
im Vorhaben- und Erschließungsplan des Investors dargestellt.
•
Die Kennzeichnung zu den bergbaulichen Gegebenheiten unter dem Plangebiet wurde
entsprechend den Hinweisen in der Begründung geändert.
•
Zugunsten der Versorgungsträger wird eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu
belastende Fläche nördlich der südlichen Plangebietsgrenze (parallel zum
Wirtschaftsweg) festgesetzt.
Die abwägungsrelevanten schriftlichen Stellungnahmen sind als Kopien in der Anlage 2 zur
Vorlage zusammengefasst.
6.
Wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages
Der Vorhabenträger verpflichtet sich u. a., eine Wegeverbindung in der Erweiterungsfläche
zu planen, herzustellen und auf Dauer zu unterhalten. Entlang der südöstlichen
Begrenzung des Plangebiets ist ein Schutzzaun zu erstellen und zu begrünen. Im südlichen
Bereich des Plangebiets ist ein Regenrückhaltebecken herzustellen. Der Vorhabenträger
verpflichtet sich, die notwendigen Kompensationsmaßnahmen nach den Vorgaben des
landschaftspflegerischen Begleitplans vorzunehmen. Zur Absicherung der Maßnahmen ist
eine Bankbürgschaft beizubringen. Der Durchführungsvertrag sieht im Einzelfall
Vertragsstrafen vor.
7.
Gutachten
Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt:
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•
•
•
•
•
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 a
- 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR,
Carl-Peschken-Straße 12, 47441 Moers) vom 14.07.2010
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro LANGE
GbR, Carl-Peschken-Straße 12, 47441 Moers) vom 14.07.2010
Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 a - 2.
Erweiterung Golfplatz Stiepel - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR, CarlPeschken-Straße 12, 47441 Moers) vom 14.07.2010
Stellungnahme zum Gefährdungspotenzial von Spaziergängern (Verfasser: Städler
Golf Courses, Habichtshöhe 80 d, 48151 Münster) vom 07.10.2008
Stellungnahme zur Höhe eines Ballfangzaunes an der Spielbahn 5 (Verfasser: Städler
Golf Courses, Habichtshöhe 80 d, 48151 Münster) vom 09.07.2010
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Bezeichnung der Vorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 741 a - 2. Erweiterung Golfplatz Stiepel - in der Fassung vom 16.08.2010 ist einschließlich des
Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2
BauGB).
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 741 a ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung zur Verlängerung der Spielbahn Nr. 5 sowie der Erhalt einer Fußwegeverbindung
auf einer neu anzulegenden Trasse. Die diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen werden vom
Vorhabenträger veranlasst.
Es wird folgender Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 741 a beschlossen (§ 2 a BauGB):