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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2.pdf
Größe
24 MB
Erstellt
26.12.14, 14:22
Aktualisiert
28.01.18, 08:01

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 1 von 51 Bebauungsplan Nr. 759 -Gewerbepark Gerthe SüdStellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Nr.: TÖB: Datum: 1. Bergamt Recklinghausen, Reitzenstraße 28-30, 45657 Recklinghausen 29.09.2000 2. Alte Haase Bergwerks- Verwaltungsgesellschaft mbH, Abt. 8 Bergbau u. Energie in NRW 17.10.2000 3. Deutsche Steinkohle AG, Postfach, 44620 Herne 16.11.2000 4. Landesoberbergamt NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund 25.10.2000 5. BOGESTRA, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum 19.10.2000 6. Forstamt Gevelsberg, Kirchstraße 24a, 58285 Gevelsberg 12.10.2000 7. E.ON Kraftwerke, Bergmannsglück 41-43, 45896 Gelsenkirchen 19.10.2000 8. Pipeline Engineering GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen 17.10.2000 9. Ruhrverband, Kronprinzenstraße 37, 45128 Essen 06.10.2000 10. Staatliches Umweltamt Hagen, Feithstraße 150 b, 58097 Hagen 16.10.2000 11. Stadtwerke Bochum GmbH, Massenbergstraße 15-17, 44787 Bochum 23.10.2000 12. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, In der Wüste 4, 57462 Olpe 16.10.2000 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 2 von 51 Bebauungsplan Nr. 759 -Gewerbepark Gerthe SüdStellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung 1. Unitymedia NRW GmbH, Bochum 10.07.2009 2. Umweltamt der Stadt Hagen als Untere Umweltschutzbehörde 14.07.2009 3. E.ON Kraftwerke GmbH, Gelsenkirchen 14.07.2009 4. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dortmund 23.07.2009 5. Stadtwerke Bochum GmbH 03.08.2009 6. BOGESTRA, Bochum 10.08.2009 + 18.08.2009 7. Landeseisenbahnverwaltung, Ministerium für Bauen und Verkehr, NRW, Essen 10.08.2009 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 3 von 51 Bebauungsplan Nr. 759 -Gewerbepark Gerthe SüdStellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung 1. Stadtwerke Bochum GmbH 14.06.2010 2. Umweltamt der Stadt Hagen als Untere Umweltschutzbehörde 22.06.2010 3. Emschergenossenschaft, Essen 23.06.2010 4. BOGESTRA, Bochum 27.06.2010 5. RAG, Deutsche Steinkohle, Herne 13.07.2010 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 4 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 5 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 6 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 7 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 8 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 9 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 10 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 11 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 12 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 13 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 14 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 15 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 16 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 17 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 18 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 19 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 20 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 21 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 22 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 23 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 24 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 25 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 26 von 51 (13.07.2009) 61-ToeB - AW: ToeB_0759 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 27 von 51 Von: An: Datum: Betreff: "Flöter, Frank" <Frank.Floeter@unitymedia.de> "61-ToeB 61-ToeB" <61-ToeB@bochum.de> 10.07.2009 17:31 AW: ToeB_0759 Sehr geehrte Damen und Herren, Im Plangebiet befinden sich Breitbandkommunikationsanlagen der Unitymedia NRW GmbH, die ggf. von Baumaßnahmen berührt werden und infolgedessen verändert oder verlegt werden müssen. Wir möchten Sie daher bitten, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn schriftlich zu benachrichtigen. Mit freundlichen Grüßen Frank Flöter Planung Technik & Netz Regionalbüro Mitte Unitymedia NRW GmbH Königsallee 178a 44799 Bochum Tel. Fax +49 (0) 234 8930 3246 +49 (0) 2273 5947 0314 Email Frank.Floeter@unitymedia.de www.unitymedia.de Unitymedia NRW GmbH Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 55984 Geschäftsführer: Parm Sandhu, Dr. Herbert Leifker, Christopher Winfrey, Joachim Grendel -----Ursprüngliche Nachricht----Von: 61-ToeB 61-ToeB [mailto:61-ToeB@bochum.de] Gesendet: Freitag, 10. Juli 2009 09:11 An: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de; poststelle@bezreg-muenster.nrw.de; Maria Geisen; do.poststelle@blb.nrw.de; Elke Einhäuser; Peter Czaja; Richard Ziolowski; wbvwestdezernatlll4@bundeswehr.org; poststelle@bvado.bfinv.de; Jaax; Dirk; Hoffmann; planverfahren@eglv.de; Ericsson Transmission GmbH; Ulrike Dürrleder; Service@FA-5350.fin-nrw.de; Martin Böddeker; Stefan Wiewiora; Ulrich Peterwitz; Günter Benning; bauleitplanung@immobilien.eon-kw.de; Bauleitplanung@lka.ekvw.de; unna@lwk.nrw.de; Wilhelm Lenzen; Michael Baales; lru@ruhrverband.de; Grenz; Hettig; Jastrob; RC-Recklinghausen-Info@rwe.com; Heinz-Joerg Gimpel; recht@stadtwerke-bochum.de; plan3.nl-bo@strassen.nrw.de; Engelbert Heimerl; Bauleitplanung, Bochum; Petra Oldenhoff; Klaus-Dieter Geldmann; Claudia.ertelt@uv.rub.de?; Kaminski Betreff: ToeB_0759 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 51 / Höhere Landschaftsbehörde Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 53 / Immissionsschutz Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25 Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 69 / Agrarordnung Soest - Page 1 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 28 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 29 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 30 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 31 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 32 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 33 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 34 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 35 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 36 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 37 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 38 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 39 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 40 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 41 von 51 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft BOGESTRA Universitätsstraße 58 44789 Bochum 44782 Bochum Postfach 10 03 49 44703 Bochum Planungsamt Rathaus Bochum Willy-Brandt-Platz 2 - 6 44777 Bochum Bus + Bahn Die BOGESTRA ist zu erreichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35, 349, 353, 354, 356, 365 und 394. Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“ Telefon: (02 34) 3 03 – 0 Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00 Internet: www.bus-und-bahn.de e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de Bearbeitung: Elke Einhäuser Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom 61 31 (2594) 10.07.2009 Durchwahl: 2678 Telefax: 3678 Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben MV12/E Datum 10.08.2009 Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd hier: Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Bebauungsplan ist die Veränderung der Verkehrserschießung geplant. Dabei soll die Querung der Straßenbahnlinie 308/318 um ca. 50 m verschoben werden. Von Seiten der BOGESTRA bestehen keine Bedenken gegen die Verlegung der Querung, wenn sichergestellt wird, dass die Beschleunigung der Straßenbahnlinie 308/318 erhalten bleibt und keine Behinderung auftritt. Die Verlegung der Gleisquerung muss mit der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, abgeklärt werden (PBefG § 28, 2 u. 3). Der zweiten Zufahrt mit der nur „Rechts-rein-Rechts-raus“ Regelung ohne Querungsmöglichkeit der Gleise der Straßenbahnlinie 308/318 können wir zustimmen. Aufsichtsrat: Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, Vorsitzende Vorstand: Firmensitz: Dr. Burkhard Rüberg Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer Bochum. Eingetragen beim AG Bochum unter HRB 1 Bankkonten: Sparkasse Bochum Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01 Herner Sparkasse Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30 Sparkasse Gelsenkirchen Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01 Stadt-Sparkasse Witten Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35 Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 42 von 51 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft 2/2 Wir verweisen hierbei auch auf das Abstimmungsgespräch vom 19.02.2009 zur Verlegung der Querung des besonderen Bahnkörpers im Castroper Hellweg nördlich der Josef-Baumann-Straße zur Erschließung des Gewerbegebiets Gerthe-Süd mit Vertretern der Technischen Aufsichtsbehörde Straßenbahn, der Stadt Bochum, abvi und der BOGESTRA. Die Entfernung des für die Zufahrt benötigten Unterwerksgebäudes auf dem Gelände des Betriebshofes Gerthe kann erst mit in Betriebnahme des neuen Unterwerks am Kolpingplatz erfolgen. Für Rückfragen und zur Abstimmung der weiteren Planungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten um eine Fristverlängerung bis zum 18.08.2009 zur Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme, da uns aufgrund der Urlaubszeit die umfangreiche Prüfung bezüglich der Liegenschaften der BOGESTRA nicht möglich war. Mit freundlichen Grüßen Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft -Marketing und Kundenservicesi.A. Elke Einhäuser Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 43 von 51 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft BOGESTRA Universitätsstraße 58 44789 Bochum 44782 Bochum Postfach 10 03 49 44703 Bochum Planungsamt Rathaus Bochum Willy-Brandt-Platz 2 - 6 44777 Bochum Bus + Bahn Die BOGESTRA ist zu erreichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35, 349, 353, 354, 356, 365 und 394. Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“ Telefon: (02 34) 3 03 – 0 Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00 Internet: www.bus-und-bahn.de e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de Bearbeitung: Elke Einhäuser Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom 61 31 (2594) 10.07.2009 Durchwahl: 2678 Telefax: 3678 Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben MV12/E Datum 18.08.2009 Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd hier: Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhalten Sie die vollständige Stellungnahme der BOGESTRA. Von dem Bebauungsplan 759 ist die BOGESTRA in zweierlei Hinsicht betroffen, einerseits durch die Liegenschaft des ehemaligen Betriebshofes Gerthe und andererseits durch die Straßenbahnlinie 308/318, welche über den Castroper Hellweg verkehrt. Den Festsetzungen des Bebauungsplans kann bezüglich der Liegenschaft der BOGESTRA nur zugestimmt werden, wenn die EGR Bochum das Gelände erwirbt und einer Gesamtentwicklung des Areal zuführt. Sollte ein Verkauf der Liegenschaft der BOGESTRA nicht zustande kommen, können wir nicht allen Festsetzungen zustimmen. Aufsichtsrat: Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, Vorsitzende Vorstand: Firmensitz: Dr. Burkhard Rüberg Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer Bochum. Eingetragen beim AG Bochum unter HRB 1 Bankkonten: Sparkasse Bochum Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01 Herner Sparkasse Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30 Sparkasse Gelsenkirchen Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01 Stadt-Sparkasse Witten Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35 Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 44 von 51 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft 2/3 Mit dem Bebauungsplan ist die Veränderung der Verkehrserschießung geplant. Dabei soll die Querung der Straßenbahnlinie 308/318 um ca. 50 m verschoben werden. Von Seiten der BOGESTRA bestehen keine Bedenken gegen die Verlegung der Querung, wenn sichergestellt wird, dass die Beschleunigung der Straßenbahnlinie 308/318 erhalten bleibt und keine Behinderung auftritt. Die Verlegung der Gleisquerung muss mit der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, abgeklärt werden (PBefG § 28, 2 u. 3). Wir verweisen hierbei auch auf das Abstimmungsgespräch vom 19.02.2009 zur Verlegung der Querung des besonderen Bahnkörpers im Castroper Hellweg nördlich der Josef-Baumann-Straße zur Erschließung des Gewerbegebiets Gerthe-Süd mit Vertretern der Technischen Aufsichtsbehörde Straßenbahn, der Stadt Bochum, abvi und der BOGESTRA. Der zweiten Zufahrt soll mit einer nur „Rechts-rein-Rechts-raus“ Regelung ohne Querungsmöglichkeit der Gleise der Straßenbahnlinie 308/318 erfolgen, die Zufahrt soll als Planstraße über das Gelände der BOGESTRA weiterführen. Die geplante Trasse verläuft über das vorhandene Unterwerk, welches heute der Stromversorgung des Standorts sowie der Stromeinspeisung für die Straßenbahnlinie 308/318 auf dem Castroper Hellweg dient. Die Entfernung des Unterwerksgebäudes auf dem Gelände des Betriebshofes Gerthe kann erst mit in Betriebnahme des neuen Unterwerks am Kolpingplatz erfolgen. Durch die Trassierung wird das Grundstück der BOGESTRA in drei Teile zerschnitten. Bezogen auf die Liegenschaft der BOGESTRA wären die zwei nördlichen Teilstücke danach einzelnd nicht mehr vermarktbar. Im Falle eines NichtVerkaufs der Liegenschaften der BOGESTRA an die EGR Bochum ist nördliche Zufahrt zu überplanen. Der Bebauungsplan ist auf das Konzept der EGR Bochum zur Grundstücksentwicklung ausgelegt. Sollte ein Verkauf der Liegenschaft der BOGESTRA an die EGR nicht erfolgen, können wir den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der erlaubten Nutzungen nicht zustimmen, beispielsweise ist derzeit im westlichen Bereich der Fläche der BOGESTRA nach dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan Wohnbebauung möglich. Sollte ein Verkauf nicht erfolgen, müssen mehr mögliche Nutzungen im Bebauungsplan festgelegt werden. Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 45 von 51 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft 3/3 Auch die Kostenregelung (Seite 38) kann nur bezüglich einer Gesamtentwicklung des Areals durch die EGR Bochum bezogen gelten. Die Festsetzungen sind für die BOGESTRA nicht tragbar. Die Gedenktafel über gefallene Betriebsangehörige der Westfälischen Straßenbahnen im 1. Weltkrieg (Seite 47) sollte dem Stadtarchiv angeboten werden. Ein Verlagerung der Tafel zu einem anderen BOGESTRA-Standort ist nicht vorgesehen. Für Rückfragen und zur Abstimmung der weiteren Planungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft -Marketing und Kundenservicesi.A. Elke Einhäuser Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 46 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 47 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 48 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 49 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 50 von 51 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724 Seite 51 von 51