Daten
Kommune
Bochum
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Anlage 2.pdf
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Erstellt
26.12.14, 14:22
Aktualisiert
28.01.18, 08:01
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724
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Bebauungsplan Nr. 759 -Gewerbepark Gerthe SüdStellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Nr.:
TÖB:
Datum:
1.
Bergamt Recklinghausen, Reitzenstraße 28-30, 45657
Recklinghausen
29.09.2000
2.
Alte Haase Bergwerks- Verwaltungsgesellschaft mbH, Abt. 8
Bergbau u. Energie in NRW
17.10.2000
3.
Deutsche Steinkohle AG, Postfach, 44620 Herne
16.11.2000
4.
Landesoberbergamt NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund
25.10.2000
5.
BOGESTRA, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum
19.10.2000
6.
Forstamt Gevelsberg, Kirchstraße 24a, 58285 Gevelsberg
12.10.2000
7.
E.ON Kraftwerke, Bergmannsglück 41-43, 45896 Gelsenkirchen
19.10.2000
8.
Pipeline Engineering GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen
17.10.2000
9.
Ruhrverband, Kronprinzenstraße 37, 45128 Essen
06.10.2000
10.
Staatliches Umweltamt Hagen, Feithstraße 150 b, 58097 Hagen
16.10.2000
11.
Stadtwerke Bochum GmbH, Massenbergstraße 15-17, 44787
Bochum
23.10.2000
12.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, In der Wüste 4, 57462
Olpe
16.10.2000
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Bebauungsplan Nr. 759 -Gewerbepark Gerthe SüdStellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung
1.
Unitymedia NRW GmbH, Bochum
10.07.2009
2.
Umweltamt der Stadt Hagen als Untere Umweltschutzbehörde
14.07.2009
3.
E.ON Kraftwerke GmbH, Gelsenkirchen
14.07.2009
4.
Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dortmund
23.07.2009
5.
Stadtwerke Bochum GmbH
03.08.2009
6.
BOGESTRA, Bochum
10.08.2009 +
18.08.2009
7.
Landeseisenbahnverwaltung, Ministerium für Bauen und Verkehr,
NRW, Essen
10.08.2009
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Bebauungsplan Nr. 759 -Gewerbepark Gerthe SüdStellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung
1.
Stadtwerke Bochum GmbH
14.06.2010
2.
Umweltamt der Stadt Hagen als Untere Umweltschutzbehörde
22.06.2010
3.
Emschergenossenschaft, Essen
23.06.2010
4.
BOGESTRA, Bochum
27.06.2010
5.
RAG, Deutsche Steinkohle, Herne
13.07.2010
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(13.07.2009) 61-ToeB - AW: ToeB_0759
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Von:
An:
Datum:
Betreff:
"Flöter, Frank" <Frank.Floeter@unitymedia.de>
"61-ToeB 61-ToeB" <61-ToeB@bochum.de>
10.07.2009 17:31
AW: ToeB_0759
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Plangebiet befinden sich Breitbandkommunikationsanlagen der Unitymedia NRW GmbH, die ggf. von
Baumaßnahmen berührt werden und infolgedessen verändert oder verlegt werden müssen.
Wir möchten Sie daher bitten, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn schriftlich zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Flöter
Planung Technik & Netz
Regionalbüro Mitte
Unitymedia NRW GmbH
Königsallee 178a
44799 Bochum
Tel.
Fax
+49 (0) 234 8930 3246
+49 (0) 2273 5947 0314
Email Frank.Floeter@unitymedia.de
www.unitymedia.de
Unitymedia NRW GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 55984
Geschäftsführer: Parm Sandhu, Dr. Herbert Leifker, Christopher Winfrey, Joachim Grendel
-----Ursprüngliche Nachricht----Von: 61-ToeB 61-ToeB [mailto:61-ToeB@bochum.de]
Gesendet: Freitag, 10. Juli 2009 09:11
An: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de; poststelle@bezreg-muenster.nrw.de; Maria Geisen;
do.poststelle@blb.nrw.de; Elke Einhäuser; Peter Czaja; Richard Ziolowski;
wbvwestdezernatlll4@bundeswehr.org; poststelle@bvado.bfinv.de; Jaax; Dirk; Hoffmann;
planverfahren@eglv.de; Ericsson Transmission GmbH; Ulrike Dürrleder; Service@FA-5350.fin-nrw.de;
Martin Böddeker; Stefan Wiewiora; Ulrich Peterwitz; Günter Benning;
bauleitplanung@immobilien.eon-kw.de; Bauleitplanung@lka.ekvw.de; unna@lwk.nrw.de; Wilhelm
Lenzen; Michael Baales; lru@ruhrverband.de; Grenz; Hettig; Jastrob;
RC-Recklinghausen-Info@rwe.com; Heinz-Joerg Gimpel; recht@stadtwerke-bochum.de;
plan3.nl-bo@strassen.nrw.de; Engelbert Heimerl; Bauleitplanung, Bochum; Petra Oldenhoff; Klaus-Dieter
Geldmann; Claudia.ertelt@uv.rub.de?; Kaminski
Betreff: ToeB_0759
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 51 / Höhere Landschaftsbehörde Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 53 / Immissionsschutz Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25 Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 69 / Agrarordnung Soest -
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
BOGESTRA
Universitätsstraße 58
44789 Bochum
44782 Bochum
Postfach 10 03 49
44703 Bochum
Planungsamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2 - 6
44777 Bochum
Bus + Bahn
Die BOGESTRA ist zu erreichen mit
öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35,
349, 353, 354, 356, 365 und 394.
Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“
Telefon: (02 34) 3 03 – 0
Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00
Internet: www.bus-und-bahn.de
e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de
Bearbeitung: Elke Einhäuser
Ihre Zeichen
Ihre Nachricht vom
61 31 (2594)
10.07.2009
Durchwahl: 2678
Telefax:
3678
Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben
MV12/E
Datum
10.08.2009
Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd hier: Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und
Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Bebauungsplan ist die Veränderung der Verkehrserschießung geplant. Dabei soll die
Querung der Straßenbahnlinie 308/318 um ca. 50 m verschoben werden. Von Seiten der
BOGESTRA bestehen keine Bedenken gegen die Verlegung der Querung, wenn sichergestellt
wird, dass die Beschleunigung der Straßenbahnlinie 308/318 erhalten bleibt und keine
Behinderung auftritt. Die Verlegung der Gleisquerung muss mit der Bezirksregierung Arnsberg,
Dezernat 25, abgeklärt werden (PBefG § 28, 2 u. 3).
Der zweiten Zufahrt mit der nur „Rechts-rein-Rechts-raus“ Regelung ohne Querungsmöglichkeit
der Gleise der Straßenbahnlinie 308/318 können wir zustimmen.
Aufsichtsrat:
Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Bochum, Vorsitzende
Vorstand:
Firmensitz:
Dr. Burkhard Rüberg
Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer
Bochum. Eingetragen beim
AG Bochum unter HRB 1
Bankkonten:
Sparkasse Bochum
Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01
Herner Sparkasse
Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30
Sparkasse Gelsenkirchen
Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01
Stadt-Sparkasse Witten
Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35
Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
2/2
Wir verweisen hierbei auch auf das Abstimmungsgespräch vom 19.02.2009 zur
Verlegung der Querung des besonderen Bahnkörpers im Castroper Hellweg nördlich
der Josef-Baumann-Straße zur Erschließung des Gewerbegebiets Gerthe-Süd mit
Vertretern der Technischen Aufsichtsbehörde Straßenbahn, der Stadt Bochum, abvi
und der BOGESTRA.
Die Entfernung des für die Zufahrt benötigten Unterwerksgebäudes auf dem Gelände
des Betriebshofes Gerthe kann erst mit in Betriebnahme des neuen Unterwerks am
Kolpingplatz erfolgen.
Für Rückfragen und zur Abstimmung der weiteren Planungen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Wir bitten um eine Fristverlängerung bis zum 18.08.2009 zur Abgabe einer
ergänzenden Stellungnahme, da uns aufgrund der Urlaubszeit die umfangreiche
Prüfung bezüglich der Liegenschaften der BOGESTRA nicht möglich war.
Mit freundlichen Grüßen
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen
Aktiengesellschaft
-Marketing und Kundenservicesi.A. Elke Einhäuser
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
BOGESTRA
Universitätsstraße 58
44789 Bochum
44782 Bochum
Postfach 10 03 49
44703 Bochum
Planungsamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2 - 6
44777 Bochum
Bus + Bahn
Die BOGESTRA ist zu erreichen mit
öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35,
349, 353, 354, 356, 365 und 394.
Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“
Telefon: (02 34) 3 03 – 0
Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00
Internet: www.bus-und-bahn.de
e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de
Bearbeitung: Elke Einhäuser
Ihre Zeichen
Ihre Nachricht vom
61 31 (2594)
10.07.2009
Durchwahl: 2678
Telefax:
3678
Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben
MV12/E
Datum
18.08.2009
Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd hier: Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und
Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie die vollständige Stellungnahme der BOGESTRA. Von dem Bebauungsplan
759 ist die BOGESTRA in zweierlei Hinsicht betroffen, einerseits durch die Liegenschaft des
ehemaligen Betriebshofes Gerthe und andererseits durch die Straßenbahnlinie 308/318, welche
über den Castroper Hellweg verkehrt.
Den Festsetzungen des Bebauungsplans kann bezüglich der Liegenschaft der BOGESTRA nur
zugestimmt werden, wenn die EGR Bochum das Gelände erwirbt und einer Gesamtentwicklung
des Areal zuführt. Sollte ein Verkauf der Liegenschaft der BOGESTRA nicht zustande kommen,
können wir nicht allen Festsetzungen zustimmen.
Aufsichtsrat:
Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Bochum, Vorsitzende
Vorstand:
Firmensitz:
Dr. Burkhard Rüberg
Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer
Bochum. Eingetragen beim
AG Bochum unter HRB 1
Bankkonten:
Sparkasse Bochum
Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01
Herner Sparkasse
Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30
Sparkasse Gelsenkirchen
Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01
Stadt-Sparkasse Witten
Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35
Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
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Mit dem Bebauungsplan ist die Veränderung der Verkehrserschießung geplant. Dabei
soll die Querung der Straßenbahnlinie 308/318 um ca. 50 m verschoben werden. Von
Seiten der BOGESTRA bestehen keine Bedenken gegen die Verlegung der Querung,
wenn sichergestellt wird, dass die Beschleunigung der Straßenbahnlinie 308/318
erhalten bleibt und keine Behinderung auftritt. Die Verlegung der Gleisquerung muss
mit der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, abgeklärt werden (PBefG § 28, 2 u. 3).
Wir verweisen hierbei auch auf das Abstimmungsgespräch vom 19.02.2009 zur
Verlegung der Querung des besonderen Bahnkörpers im Castroper Hellweg nördlich
der Josef-Baumann-Straße zur Erschließung des Gewerbegebiets Gerthe-Süd mit
Vertretern der Technischen Aufsichtsbehörde Straßenbahn, der Stadt Bochum, abvi
und der BOGESTRA.
Der zweiten Zufahrt soll mit einer nur „Rechts-rein-Rechts-raus“ Regelung ohne
Querungsmöglichkeit der Gleise der Straßenbahnlinie 308/318 erfolgen, die Zufahrt soll
als Planstraße über das Gelände der BOGESTRA weiterführen. Die geplante Trasse
verläuft über das vorhandene Unterwerk, welches heute der Stromversorgung des
Standorts sowie der Stromeinspeisung für die Straßenbahnlinie 308/318 auf dem
Castroper Hellweg dient. Die Entfernung des Unterwerksgebäudes auf dem Gelände
des Betriebshofes Gerthe kann erst mit in Betriebnahme des neuen Unterwerks am
Kolpingplatz erfolgen. Durch die Trassierung wird das Grundstück der BOGESTRA in
drei Teile zerschnitten. Bezogen auf die Liegenschaft der BOGESTRA wären die zwei
nördlichen Teilstücke danach einzelnd nicht mehr vermarktbar. Im Falle eines NichtVerkaufs der Liegenschaften der BOGESTRA an die EGR Bochum ist nördliche Zufahrt
zu überplanen.
Der Bebauungsplan ist auf das Konzept der EGR Bochum zur Grundstücksentwicklung
ausgelegt. Sollte ein Verkauf der Liegenschaft der BOGESTRA an die EGR nicht
erfolgen, können wir den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der erlaubten
Nutzungen nicht zustimmen, beispielsweise ist derzeit im westlichen Bereich der Fläche
der BOGESTRA nach dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan Wohnbebauung
möglich. Sollte ein Verkauf nicht erfolgen, müssen mehr mögliche Nutzungen im
Bebauungsplan festgelegt werden.
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
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Auch die Kostenregelung (Seite 38) kann nur bezüglich einer Gesamtentwicklung des
Areals durch die EGR Bochum bezogen gelten. Die Festsetzungen sind für die
BOGESTRA nicht tragbar.
Die Gedenktafel über gefallene Betriebsangehörige der Westfälischen Straßenbahnen
im 1. Weltkrieg (Seite 47) sollte dem Stadtarchiv angeboten werden. Ein Verlagerung
der Tafel zu einem anderen BOGESTRA-Standort ist nicht vorgesehen.
Für Rückfragen und zur Abstimmung der weiteren Planungen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen
Aktiengesellschaft
-Marketing und Kundenservicesi.A. Elke Einhäuser
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724
Seite 47 von 51
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724
Seite 48 von 51
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724
Seite 49 von 51
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20101724
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