Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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17 kB
Erstellt
26.12.14, 14:23
Aktualisiert
28.01.18, 08:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 (62 04) /
14 1 (62 41)
Vorlage Nr. 20101757
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Prüfung der Eröffnungsbilanz - Aktueller Zwischenstand mit Erläuterungen Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rechnungsprüfungsausschuss
akt.
Beratung
10.09.2010
Anlagen
Wortlaut
I.
Vorbemerkungen
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 20.03.2010 wurde das
Rechnungsprüfungsamt (RPA) gebeten, den Ausschuss jeweils in den Folgesitzungen
über den aktuellen Stand der Prüfung der Eröffnungsbilanz zu informieren.
II.
Erläuterungen zu weiteren Prüfungsaktivitäten
Im Folgenden wird an die Mitteilung „Prüfung der Eröffnungsbilanz - Aktueller
Zwischenstand mit Erläuterung der Prüfungsunterbrechung -„ (Vorlagen-Nr. 20101254)
in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.06.2010 angeknüpft. Die
Darstellung orientiert sich an der Bilanzgliederung gemäß § 41 GemHVO.
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Die Prüfung der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte wird
fortgesetzt.
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 (62 04) /
14 1 (62 41)
Vorlage Nr. 20101757
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte/Immobilienbewertung
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.06.2010 (Vorlagen-Nr.
20101286) hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young anhand einer FolienPräsentation über den derzeitigen Stand der Korrekturen des in der Eröffnungsbilanz
erfassten Anlagevermögens und über die noch erforderlichen Arbeitsschritte berichtet.
Dabei wurde auch die bisherige Vorgehensweise der Bewertung der Liegenschaften
erläutert.
Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde festgestellt, dass die bisherige
Abwertung der Immobilienwerte korrigiert werden muss. Die bisher in Abzug gebrachten
Instandhaltungsaufwendungen können für die Bewertung der Immobilien in der
Eröffnungsbilanz nicht weiter verwendet werden, da sie bereits bei der Feststellung der
Restnutzungsdauern berücksichtigt worden sind. Nur Baumängel und Bauschäden
führen zu einem Abzug in der Bewertung. Die Ermittlung des in dem
Instandsetzungsbedarf enthaltenen Anteils der Baumängel und Bauschäden soll durch
Unterstützung der Zentralen Dienste (ZD) erfolgen. Die Rahmenbedingungen
(kategorisierte Gebäude mit Referenzcharakter) über die Festlegung der Objekte und
die repräsentative Auswahl von 31 Objekten wurden unter Beteiligung des RPA
festgelegt. Die Referenzobjekte spiegeln die Gebäudearten im gesamten
Immobilienbestand der Stadt Bochum wieder. Durch ZD, Ämter 20 und 62 sowie RPA
erfolgen seit dem 10.08.2010 gemeinsame Gebäudebegehungen.
1.2.3.2
Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke
Der Einstieg in die Prüfung der Brücken, Tunnel und sonstigen Ingenieurbauwerke hat
ergeben, dass die Bewertung der Bilanzposition überarbeitet werden muss. Es müssen
sowohl die Anzahl der Brückenbauwerke als auch die Nutzungsdauern durch Amt 20 in
Zusammenarbeit mit Amt 66 und ggf. unter Hinzuziehung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young überarbeitet werden.
1.2.3.4
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Um für die Gebührenkalkulation Abschreibungen und Zinsen zu ermitteln, wurde das
Kanalvermögen bereits in der Vergangenheit vollständig erfasst, bewertet und
fortgeschrieben. Amt 66 hat dem Amt 20 die notwendigen Daten aus dem Verfahren
KIS (Kanalinformationssystem) zur weiteren Verarbeitung im Großrechnerverfahren
ANLAS zur Verfügung gestellt. Der letzte aktuelle Stand bezieht sich auf den
31.12.2008 und wurde als Wert für die Eröffnungsbilanz verwendet. Seit Abschaltung
des Großrechners ab 31.07.2010 bestehen über das Verfahren ANLAS keine
Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten. Nach Auskunft von Amt 20 sollen die Daten im
Oktober 2010 ins SAP-System überspielt werden. Bis dahin können keine Prüfungen
einzelner Vermögensgegenstände durchgeführt werden.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 (62 04) /
14 1 (62 41)
Vorlage Nr. 20101757
Die bisherige Prüfung ergab ähnliche Feststellungen wie die Prüfung der Bilanzposition
Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke. Auch hier erfolgt in Zusammenarbeit
mit Amt 20 und Amt 66 eine Korrektur.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Mit der Prüfung der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
wurde begonnen.
2.1.
Vorräte
Die Prüfung der Vorräte ist abgeschlossen. Hierbei muss aufgrund einer
Prüfungsfeststellung noch eine Berichtigung seitens Amt 20 erfolgen.
III.
Fazit
Der aktuelle Zwischenstand (Ampelstellungen) ist der beigefügten Anlage zu
entnehmen.