Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
8,6 kB
Erstellt
26.12.14, 14:24
Aktualisiert
28.01.18, 08:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage
TOP/akt. Beratung
- Seite 1 Vorlage Nr. 20102019
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Anfragende/r
Datum
SPD-Fraktion, Herr Fleskes
15.09.2010
Empfänger
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
15.09.2010
Betreff
Einführung des elektronischen Personalausweises
hier: Vorübergehende Zentralisierung der Aufgabe
Wortlaut
Die Einführung des neuen elektronischen Personalausweises soll am 1.11.2010 Realität werden.
Das ist nach bundesgesetzlicher Weisung eine Aufgabe, die die Städte zu übernehmen haben.
Wie insbesondere in den Stadtbezirken und Bürgerbüros bekannt ist, wird dies dort sowohl zu
erheblichen technischen als auch baulichen Veränderungen führen, und zur Stellung von
zusätzlichem Personal.
Er fragt an:
1. Was kommt aufgrund der bundesgesetzlichen Initiative an Sachmittelaufwand und
Personalmittelaufwand auf uns zu?
2. Wie sollen die Kosten gedeckt werden (höhere Gebühren wie in der Diskussion, reichen die
aus?)?
3. Wenn die Kommune gezwungen ist die Kosten (deren Höhe zu ermitteln wäre) zusätzlich zu
übernehmen, dann wäre die Frage zu stellen, inwieweit eine solche Maßnahme des
Bundesgesetzgebers unter dem Stichwort Konnexität auch gleichzeitig eine Kostenerstattung
nach sich ziehen muss. Insbesondere wenn Personal eingespart werden soll, gleichzeitig aber
11 zusätzliche Stellen einzurichten wären.
4. Wie ist der Stand der Vorbereitungen bzw. gibt es neue Erkenntnisse zur Rückverlagerung der
Bearbeitung in die Bezirke?
5. Gibt es neue Erkenntnisse zur Sicherheit der neuen Funktionen des elektronischen
Personalausweise?