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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
52 kB
Erstellt
26.12.14, 14:25
Aktualisiert
28.01.18, 08:04

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Stellungnahme der Musikschule zum Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Sport Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 17.09.2010 12.11.2010 Anlagen Wortlaut Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat im Oktober 2009 eine “Überörtliche Prüfung von Staatszuweisungen in der Stadt Bochum” durchgeführt. Das Ziel der Prüfung war es, auf Grundlage der Verwendungsnachweise und der Bewilligungsbescheide, sowie der zum Zuwendungsvorgang gehörenden Belege und Einzelakten festzustellen, ob die zugewiesenen Mittel bestimmungsgemäß verwendet und die Bewilligungsbedingungen, sowie die zuwendungsrechtlichen Vorgaben eingehalten worden sind. Dabei wurden in der Musikschule Bochum die Zuwendungen im Rahmen von A) Förderung der Musikschule • Pro-Kopf-Förderung der Musikschule in den Haushaltsjahren 2005 bis 2007 B) Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des Konzepts “Musikschule 2000" • Landeszuwendung zur Durchführung des Projekts “Vom Casting zur Bühnenshow” • Landeszuwendung zur Durchführung des Projekts “Musik mit neuen Medien” C) Förderung von innovativen Musikschulprojekten im Haushaltsjahr 2007 • Landeszuwendung zur Durchführung des Projekts “Netzwerk EURO-Musiker” Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 vor Ort geprüft. Zu dem Prüfbericht nimmt die Musikschule im Folgenden Stellung A) Förderung der Musikschule Pro-Kopf-Förderung der Musikschule in den Haushaltsjahren 2005 bis 2007 Allgemeine Voraussetzungen Das Land fördert die Musikschule der Stadt Bochum entsprechend den „Grundsätzen zur Förderung von Kunst und Kultur“ und nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften (VVG) zu § 44 LHO. Gefördert werden entsprechend der Zweckbestimmung der Zuwendungsbescheide Maßnahmen der Musikschule in folgenden Bereichen: • Personalkosten, die im Rahmen der vorberuflichen Fachausbildung sowie für den Unterricht für Behinderte anfallen • Maßnahmen zur Fortbildung des pädagogischen Personals • Durchführung von besonderen Schülermaßnahmen (Intensivierung der Ensemblearbeit, Orchesterarbeitswochen etc.) • Beschaffung von Unterrichtsmaterial und Kosten für die Instandsetzung der Instrumente Die Förderung erfolgt nach einem Pro-Kopf-Schlüssel, der jährlich durch die Staatskanzlei NRW festgelegt wird. Sie betrug 9,30 Euro je Schüler/ Schülerin im Jahr 2005, 9,20 Euro je Schüler/ Schülerin im Jahr 2006 und 10,25 Euro je Schüler/ Schülerin im Jahr 2007. Nach den allgemeinen Förderbestimmungen ist die Förderfähigkeit einer Musikschule nach den Kriterien des KGST-Gutachtens von 1978 zu bewerten. Dies gilt insbesondere für Angebot und Leistung der Musikschule sowie für die Qualifikation des pädagogischen Personals. Als Kriterien gelten: • Qualifizierte und kontinuierliche musikalische Bildungsarbeit • Unterrichtsangebote in musikalischer Früherziehung und Grundausbildung • Instrumental- und Vokalunterricht, Ensemblespiel und –singen • Angemessene Qualifikation der Musikschulleitung und Musikschullehrer Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die Musikschule Bochum die Fördervoraussetzungen erfüllt. Im Einzelnen wurden im Prüfbericht folgende Empfehlungen ausgesprochen bzw. Feststellungen getroffen (kursiv): Fördervoraussetzungen Um die Förderfähigkeit der Musikschule nicht zu gefährden, sollte die Stadt darauf achten, dass die Musikschullehrer die erforderlichen Qualifikationsnachweise Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 vorlegen. Bis auf sehr wenige Ausnahmen haben alle Musikschullehrkräfte ein Musikhochschulstudium mit Examen abgeschlossen. Die Musikschule wird darauf achten, dass die erforderlichen Qualifikationen durch die Lehrkräfte nachgewiesen werden. Die Musikschule Bochum sollte darauf achten, dass das bestehende Unterrichtsangebot der musikalischen Grundausbildung (MGA) weiterhin im Leistungsspektrum der Einrichtung enthalten bleibt. Die Empfehlung wird die Musikschule beachten. Bis zu einer denkbaren Regeländerung wird die Musikschule den vorgegebenen Fächerkatalog einschl. MGA anbieten. Erläuterung: An der Musikschule Bochum wurde die MGA weitgehend durch das Programm “Jedem Kind ein Instrument” ersetzt. Dieser Unterricht richtet sich an die gleiche Zielgruppe, findet allerdings ausschließlich in Kooperation mit den Grundschulen statt. Die Besonderheit, dass nach den jetzigen Förderbedingungen ein Austausch der MGA gegen Unterrichtsmodifizierungen mit neuen Namen für die gleiche Zielgruppe im Elementarunterricht den Landeszuschuss gefährden kann, war vor der Prüfung nicht bekannt. Da dieser Umstrukturierungsprozess viele Musikschulen betrifft bemüht sich der Landesverband der Musikschulen (LvdM) mit der Staatskanzlei um eine Neudefinition der Förderkriterien. Ansatz Schülerzahl Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der festgestellten ansatzfähigen Schülerzahl weitere Schüler enthalten sind, die allein an Kooperationsmaßnahmen oder Projekten teilnehmen. Die Feststellung ist zutreffend. Es ist eine zuverlässige Zuordnung erforderlich, welcher Schüler welchen Angebots bei der Förderung mitgezählt werden darf. Die Bezirksregierung hat inzwischen für den Zuschussantrag als Stichtag nicht mehr den 1. Oktober, sondern den 1.Januar neu vorgegeben (Anpassung an das Haushaltsjahr und den VDM-Bericht u.a.). Gleichzeitig hat sie definiert, dass Gesangsschüler ebenso wie Instrumentalschüler gezählt werden dürfen. Die Musikschule Bochum hat einen umfangreichen Angebots- und Fächerkatalog und zahlreiche neue innovative Modelle und Kursformen entwickelt. Sie arbeitet dabei mit Kooperationspartnern (u.a. Kindertagesstätten, Schulen) zusammen. SchülerInnen in diesen Angeboten nehmen laut Gutachten nicht an Unterricht teil, der dem KGST-Gutachten von 1978 entspricht. Es ist weiterhin nicht bei jedem Einzelfall geklärt, ob die jeweils beteiligten SchülerInnen mitgezählt werden dürfen. Die Musikschule wird ihr Musikschulverwaltungsprogramm IMikel an die Klassifizierungen anpassen, um eine möglichst transparente und zügige Darstellung zu erreichen. Die ansatzfähige Zahl der Schüler für die Pro-Kopf-Förderung wurde in allen drei Jahren zu hoch gemeldet. Hierdurch bedingt sind in den Jahren 2005 bis 2007 insgesamt 19.944,70 EUR zu hohe Zuwendungen gewährt worden. Die Unsicherheiten, welche Schüler von den Musikschulen gezählt werden dürfen, bestehen seit Jahren. Die Regelungen der Bezirksregierung zum Zuschussantrag für das HJ 2008 (also nach dem hier geprüften Zeitraum 2005 - 2007) legen fest, dass Teilnehmer der erheblich mit Landesmitteln finanzierten Programme, z.B. “Jedem Kind ein Instrument”, bei Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 der Pro-Kopf-Zählung unberücksichtigt bleiben. Es ist nicht bekannt, ob eine Rückzahlung zu viel erhaltener Zuschüsse droht. Die Musikschule wird künftig beachten, dass allein die Möglichkeit, dass sie oder ein sog. Kooperationspartner aus anderen Fördertöpfen einen Zuschuss erlangen könnte, die ProKopf-Zählung der Schüler ausschließt. Abwicklung der Landeszuwendung Verwendungsnachweise Die Verwendungsnachweise für die Jahre 2005 und 2006 sind erst mit erheblicher Verspätung vorgelegt worden. Für die zweckentsprechende Verwendung der Pro-Kopf-Förderung des Jahres 2007 steht die erforderliche Nachweisung durch die Musikschule Bochum noch aus Der Verwendungsnachweis 2007 wurde nach Fristverlängerung bis 31.12.2009 am 29.12.2009 abgegeben. Die Musikschule Bochum sollte die mit der Landeszuwendung verbundene Auflage, vorgeschriebene Verwendungsnachweise rechtzeitig zu führen, ernst nehmen. Eine regelmäßige Missachtung der Vorlagefristen ist nicht hinnehmbar. Die Fristen werden künftig eingehalten, notfalls Fristverlängerungen rechtzeitig beantragt und eingehalten. Zur Vermeidung von Doppelnachweisungen wurde in der Vergangenheit der Pro-Kopf-Verwendungsnachweis für das Haushaltsjahr erst erstellt, wenn die div. Projekt-Verwendungsnachweise desselben Jahres abgeschlossen und auch untereinander bereinigt waren. Da die Musikschule als Betrieb gewerblicher Art der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, besteht auch vom Grundsatz her Vorsteuerabzugsberechtigung. In diesen Fällen sind im Verwendungsnachweis nur die Preise ohne Umsatzsteuer ansatzfähig. Die Vorgabe wird künftig beachtet. Ihr wird derzeit genügt, wenn die Musikschule Bochum im Verwendungsnachweis deutlich macht, dass es sich bei der Nachweisung nicht um Netto- sondern um “Brutto-Beträge” handelt und unzweifelhaft “auf den ersten Blick” erkennbar ist, dass die Nachweissumme den Förderbetrag weit übersteigt. Die in den Verwendungsnachweisen 2005 und 2006 angegebenen Ausgaben für zweckbestimmte Maßnahmen sind überwiegend nicht nachprüfbar. Die von der Musikschule Bochum praktizierte Art der Verwendungsnachweisführung entspricht nicht den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit. Die zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel kann für drei der vier Maßnahmebereiche nicht bestätigt werden. Allerdings liegen die als schlüssig zu bezeichnenden Personalkosten für die vorberufliche Fachausbildung und den Unterricht für Behinderte mit mehr als 100.000 Euro jährlich weit über den gewährten Landeszuwendungen von 48.453 bzw. 47.168,40 EUR. Die Nachweisung aller Maßnahmenbereiche wurde von der Bezirksregierung Arnsberg bisher nicht abgewiesen. Aktuell reicht die Nachweisung der Personalkosten aus. Sollte die Musikschule in die Lage kommen, wieder auch Sachkosten nachzuweisen zu müssen, werden die Hinweise der GPA über die förderfähigen/nicht förderfähigen Ausgaben berücksichtigt, die Verwendungsnachweise ordnungsgemäß geführt und im Einzelfall mit der Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 Bezirksregierung Arnsberg besprochen. Sonstiges Die Stadt Bochum sollte in eigener Zuständigkeit prüfen, ob und inwieweit Honorarzahlungen an eigene Mitarbeiter der Beitragspflicht zur Sozialversicherung und ggf. der Steuerabzugspflicht unterliegen. Aktuell werden keine Honorarzahlungen an eigene Mitarbeiter gezahlt. Der Hinweis wird beachtet. B +C) Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des Konzepts “Musikschule 2000" sowie innovativer Musikschulprojekte im Haushaltsjahr 2007 Landeszuwendungen zur Durchführung der Projekte “Vom Casting zur Bühnenshow”, “Musik mit neuen Medien” und “Netzwerk EURO-Musiker” In den geprüften Jahren 2005 - 2007 hat die Musikschule eine ganze Reihe innovativer Musikschulprojekte durchgeführt. Dadurch sollten pädagogische Konzepte für neue Zielgruppen und Musikformen entwickelt werden. Die Musikschule sieht es als ihre Aufgabe an, das Spektrum der pädagogischen Betätigung zu erweitern, um der Zielsetzung einer kommunalen Musikschule Rechnung zu tragen, für möglichst viele Bevölkerungsgruppen adäquate Angebote bereitzuhalten. Die beiden besonders bei Jugendlichen beliebten Trends “Casting-Show” und “Musik machen am Computer” sollten pädagogisch fundiert mit einem hohen Qualitätsanspruch in die Arbeit der Musikschule einbezogen werden. In beiden Fällen wurde pädagogisches Neuland betreten, die Konzepte teilweise erst während der Projektphase konkretisiert oder weiterentwickelt und der Umfang der Arbeit erst im Prozess deutlich. Mangels Erfahrung war die Nachfrage durch die Nutzer kaum kalkulierbar. Im Projekt “Netzwerk EURO-Musiker” wollte die Musikschule als “Agentur für musikalische Dienstleistungen” für soziale und karitative Einrichtungen in Zusammenarbeit mit arbeitslosen Musikerinnen und Musikern agieren. Im Rahmen des Projekts wurden zahlreiche Auftritte in sozialen Einrichtungen organisiert und die MusikerInnen musikalisch betreut. Da die Gemeindeprüfungsanstalt bei den drei Einzelprojekten oft zu übereinstimmenden Feststellungen und Empfehlungen kommt, wird in Folge zuerst zusammenfassend für alle drei Projekte Stellung genommen. Antrag und Bewilligung Feststellung Da der Antrag auf Bewilligung der Zuwendung zur Projektförderung bei der Musikschule nicht auffindbar ist, können Finanzierungsplan und Projektbeschreibung nicht nachvollzogen werden. Feststellung Eine schriftliche Entscheidung über den Antrag auf Landeszuwendungen für das Jahr 2008 ist nicht aktenkundig. Die Qualität der Aktenführung war bei der Vielzahl der durchgeführten Projekte nicht ausreichend gesichert. Es wurde nicht ausreichend darauf geachtet die entsprechenden Unterlagen zentral zusammenzufassen. Bei zukünftigen Projektdurchführungen wird dies gewährleistet. Der Antrag auf Landeszuwendungen für das Projekt „Netzwerk EURO- Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 Musiker für das Jahr 2008 wurde abgelehnt. Öffentlichkeitsarbeit Zum Nachweis der Auflagenerfüllung wird die Musikschule Bochum darauf achten müssen, dass mit dem Verwendungsnachweis die erforderlichen Belegexemplare zur Öffentlichkeitsarbeit vorgelegt werden. Die Musikschule wird bei zukünftigen Projekten Belegexemplare von ggf. erstellten Veröffentlichungen dem Verwendungsnachweis beifügen. Die Einrichtung „Musikschule Bochum“ ist mit ihren geförderten Maßnahmen und den beteiligten Künstlern dem Kommunikationsforum ‚Kulturserver NRW’ nicht beigetreten. Im Rahmen der besonderen Nebenbestimmungen des Bescheides werden Zuwendungsempfänger gebeten dem „Kulturserver NRW“ beizutreten. Dieser Bitte ist die Musikschule bisher nicht nachgekommen. Bei zukünftigen Projekten wird die Musikschule einen Beitritt erneut prüfen. Abwicklung der Landeszuwendung Verwendungsnachweise Feststellung Die Auflage im Zuwendungsbescheid, bis zum 28.02.2006 einen Projektbericht vorzulegen, ist von der Musikschule Bochum bisher nicht erfüllt worden. Der Projektbericht zum Projekt „Musik mit neuen Medien“ wurde mit dem Verwendungsnachweis im Dezember 2009 eingereicht. Feststellung Die Auflage im Zuwendungsbescheid, eine Dokumentation über das Projekt vorzulegen, ist von der Musikschule Bochum nicht erfüllt worden. Die o.g. Dokumentation wurde noch nicht erstellt, eine Fristverlängerung wurde bis 24.09.2010 gewährt. Die Dokumentation wird bis zu dem Termin erstellt und eingereicht. Feststellung Obwohl die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises seit mehr als drei Jahren verstrichen ist, hat die Musikschule Bochum bis zu Beginn der überörtlichen Prüfung keinen Verwendungsnachweis erstellt und vorgelegt. Feststellung Ein vollständiger Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsbehörde auch mehr als drei Jahre nach Ablauf der Vorlagefrist noch nicht vorgelegt worden. Die Erstellung der Verwendungsnachweise wurde durch Arbeitsüberlastung verzögert. Verstärkt wurde dies durch den Wechsel in der Schulleitung am 1. Juni 2007. Die Verwendungsnachweise wurden am 15.12.2009 und 17.12.2009 eingereicht. Die Fristen werden künftig eingehalten, notfalls Fristverlängerungen rechtzeitig beantragt und eingehalten. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 7 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 Feststellung Die Verträge für die Planung und Durchführung des Projektes sind erst Anfang Dezember 2005 und damit nach Abschluss des eigentlichen Projektes geschlossen worden. Die Verträge über Honorarzahlungen an die Projektbeteiligten wurden erst gegen Ende des Projekts geschlossen. Der tatsächliche zeitliche Aufwand für die päd. Leiter des Projekts war erst im Zuge der Durchführung des neuartigen Projekts erkennbar und wurde nachträglich in den Verträgen festgelegt. Trotzdem hätten die Leistungen und Pflichten der Vertragspartner schriftlich vorab festgelegt werden müssen. Dies wird künftig beachtet. Feststellung Der projektzugehörige Workshop hat am 14./15.01.2006 und damit nach Ablauf des Bewilligungszeitraums stattgefunden. Kosten die außerhalb des Durchführungszeitraums entstanden sind, sind nicht zuwendungsfähig. Es wurde versäumt rechtzeitig eine Verlängerung des Maßnahmenzeitraums zu beantragen. Es fand keine Rücksprache mit der Bezirksregierung statt. Dies wird in entsprechenden Fällen künftig beachtet. Feststellung Der angesetzte Pauschalbetrag für Dienstleistungen der Stadt Bochum ist nicht zuwendungsfähig. Nach den Fördergrundsätzen sind eigene Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers regelmäßig nicht ansatzfähig. Künftig werden entsprechende Dienstleistungen der Stadt Bochum nicht mehr im Verwendungsnachweis als zuwendungsfähig geltend gemacht. Feststellung Die Personalausgaben für eine als Projektleiterin tätige Halbtagskraft der Musikschule sind als zuwendungsfähig zu werten. Feststellung Bei den angesetzten Ausgaben für die Musikalische Leitung handelt es sich um Kosten für eigenes Personal der Musikschule Bochum. Eigene Personalkosten sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Die musikalische Leitung im Rahmen des Projekts wurde außerhalb der tariflichen Arbeitzeit durch einen teilzeitangestellten Mitarbeiter der Musikschule geleistet. Bei Antragsstellung wurde versäumt die Zuwendung für diesen Bereich explizit für einen Mitarbeiter des Zuwendungsempfängers zu beantragen. Künftig wird bei Beantragung von Mitteln für eigene Mitarbeiter dies beachtet. Feststellung Die angesetzten Ausgaben für Werbung sowie Bewirtung im Rahmen einer Jahresversammlung sind nicht zuwendungsfähig. Feststellung Die in der Kostenaufstellung enthaltenen Repräsentationsausgaben in Höhe von 848,44 Euro sind nicht zuwendungsfähig. Künftig wird die Nichtzuwendungsfähigkeit von Ausgaben für Bewirtung und Repräsentationsausgaben bei Erstellung der Verwendungsnachweise beachtet, im Zweifelsfall Rücksprache mit der Bezirksregierung gehalten. Feststellung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 8 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 Die Musikschule Bochum hat den Gesamtbetrag der Zuwendung erheblich zu früh abgerufen. Die Mittel sind nicht innerhalb der Zwei-Monats-Frist für fällige Zahlungen verwendet worden. Feststellung Die Musikschule Bochum hat den Gesamtbetrag der Landeszuwendung im Juni 2005 und damit überwiegend zu früh abgerufen. Die Mittel sind nicht innerhalb der ZweiMonats-Frist für fällige Zahlungen verwendet worden. Künftig werden exakte Zeitpläne für die Verausgabung der Landeszuwendungen erstellt und Mittel nur noch entsprechend der Zwei-Monats-Frist abgerufen. Sollten zu viele Mittel abgerufen werden, wird die Bezirksregierung informiert und ggf. Mittel fristgerecht zurückgezahlt. Feststellung Zuwendungsempfänger, die die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug haben, dürfen nur die Preise ohne Umsatzsteuer in den Verwendungsnachweis einstellen. Die Vorgabe wird künftig beachtet. Ihr wird derzeit genügt, wenn die Musikschule Bochum im Verwendungsnachweis verdeutlicht, dass es sich bei der Nachweisung nicht um Netto- sondern um “Brutto-Beträge” handelt und unzweifelhaft “auf den ersten Blick” erkennbar ist, dass die Nachweissumme den Förderbetrag weit übersteigt Stellungnahmen zu Aspekten einzelner Projekte Projekt: „Musik mit neuen Medien“ Feststellung Das von der Musikschule der Stadt Bochum praktizierte Verfahren, Landeszuwendungen für Projekte in Anspruch zu nehmen, die von einem Dritten getragen und durchgeführt werden, ist nicht zu akzeptieren. Die städtische Inanspruchnahme der für Kommunen bestimmten Fördermittel nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz für Maßnahmen des Landesverbandes der Musikschulen in NRW e.V. ist rechtlich nicht zulässig. Das Projekt wurde in einer nicht eindeutig definierten Zusammenarbeit von Landesverband der Musikschulen in NRW und der Musikschule Bochum realisiert. Die finanzielle Abwicklung wurde im Laufe des Projekts geändert, die rechtlichen Folgen wurden dabei nicht beachtet. Bei eventuellen künftigen Kooperationen wird dies beachtet. Feststellung Die Musikschule Bochum hat der Bewilligungsbehörde weder eine Konzeptdarstellung für Folgejahre noch einen Bericht über die zukünftige Projektfortsetzung vorgelegt. Damit hat sie eine weitere Auflage des Zuwendungsbescheides nicht erfüllt. Diese Vorgabe wird künftig beachtet. Das Projekt war als mehrjähriges Projekt angelegt. Es wurde zuerst vom Landesverband der Musikschulen (LVdM) getragen, für das Jahr 2005 ging es in die Verantwortung der Musikschule Bochum über. Ab 2006 wurde das Projekt wieder regelmäßig vom Landesverband der Musikschulen durchgeführt. Im Jahr 2010 ist es als ein Twins-Projekt Bestandteil von Ruhr2010, beteiligt ist die Folkwang-Musikschule Essen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 9 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 Feststellung Die zur zweckentsprechenden Verwendung der Landeszuwendung von 20.000 Euro vorgelegten Ausgaben sind nur in Höhe von 19.800 Euro zuwendungsrelevant. Damit liegt der bewilligte Anspruch auf die Landesförderung bei 13.200,66 Euro. Künftig werden benötigte Mittel genauer kalkuliert, die Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben bewertet, die Mittel nur in benötigter Höhe abgerufen und ggf. zu viel erhaltene Zuwendungen fristgerecht zurückgezahlt. . Projekt: „Netzwerk EURO-Musiker“ Feststellung Ausgaben für Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten an die Projektbeteiligten sind aus einem Privatkonto geleistet worden. Feststellung Zur Abwicklung des geförderten Projektes „Netzwerk EUROMusiker“ haben die teilnehmenden Musiker eine separate private Kasse sowie ein eigenes Girokonto geführt. Feststellung Die teilweise finanzielle Abwicklung des geförderten Projektes über ein privates Konto der Projektbeteiligten Musiker ist der Bewilligungsbehörde nicht angezeigt worden. Feststellung Der auf dem Privatkonto der Musiker entstandene Einnahmeüberschuss von zumindest 3.738,44 Euro ist an den städtischen Haushalt abzuführen. Die geübte Praxis, den städtischen Haushalt mit Projektkosten zu belasten und im Gegenzug projektrelevante Einnahmen einem Privatkonto gutzuschreiben, ist nicht zu akzeptieren. Die Abwicklung eines Teils der Einnahmen und Ausgaben des Projektes über ein privates Konto war nicht zulässig. Das Konto entsprach nicht dem kommunalen Haushalts- und Kassenrecht. Bei der Berechnung des Einnahmeüberschuss im GPA-Bericht wurde übersehen, dass die Personalkosten für den musikalischen Leiter in Höhe von 1750,00€ ebenfalls aus dem Privatkonto beglichen wurden. Der Einnahmeüberschuss verringert sich daher auf 1988,44€. Der Betrag wurde der Stadt Bochum übergeben. Fazit Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Oktober 2009 für die Jahre 2005-2007 für vier Projektförderungen die bestimmungsgemäße Verwendung der zugewiesenen Mittel sowie die Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben geprüft. Die Prüfung auf Grundlage der Verwendungsnachweise, Bewilligungsbescheide, Belege und Einzelakten hat zu einer Vielzahl von kritischen Feststellungen und Empfehlungen geführt. Diese betreffen im Wesentlichen: • die Aktenführung • die Einhaltung der Vorschriften aus den Zuwendungsbescheiden • die Einhaltung von Fristen und • die Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben Die Musikschule Bochum hat in den genannten Jahren als besonders innovative Schule eine Vielzahl von neuen Projekten mit Hilfe von Landesmitteln initiiert. Viele von den dort Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 10 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 48 (12 80) Vorlage Nr. 20101833 ausprobierten Entwicklungen wurden langfristig fortgesetzt und von anderen Musikschulen übernommen. Die Musikschule hat bei der Durchführung der Projekte nicht darauf geachtet, stets die entsprechenden Vorschriften der Landesförderung einzuhalten und eine entsprechende ordnungsgemäße Abwicklung der Verwaltungsvorgänge sicherzustellen. Dies war mit dem vorhandenen Personalkapazitäten nicht im zufriedenstellenden Maße zu gewährleisten. Seit Januar 2009 läuft eine Organisationsuntersuchung der Verwaltungsabteilung der Musikschule des Organisations- und Personalamtes. Ziel ist es die Organisationsabläufe in der Musikschule zu verbessern und den Personaleinsatz zu optimieren. Die Musikschule wird sicherstellen, dass bei zukünftigen Projekten mit Förderung Dritter die Förderbedingungen eingehalten werden, sowie Anzahl und Umfang der durchgeführten Projekte die Verwaltungsstrukturen der Musikschule nicht überfordern.