Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:25
Aktualisiert
28.01.18, 08:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 Pl
(5160641)
Vorlage Nr. 20101836
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Vorlage Nr. 20100252) im Ausschuss für Kultur und
Sport am 5. Februar 2010
Bezeichnung der Vorlage
Einführung der RUHR.TOPCARD im Planetarium Bochum
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Sport
Sitzungstermin
akt.
Beratung
17.09.2010
Anlagen
Wortlaut
Die CDU-Faktion stellte zur Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum bezogen auf
das Planeatrium Bochum folgenden Ergänzungsantrag:
„Das Planetarium Bochum nimmt Gespräche mit der Ruhr Tourismus GmbH auf, um ab dem
Jahr 2011 eine weitere Attraktion aus Bochum – u.a. neben dem Deutschen
Bergbaumuseum und dem Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen – bei der
„Ruhr,Topcard“ zu werden.
Begründung
Über die Ruhr.Topcard werden viele kulturelle Einrichtungen zum Teil erstmals von
Personen zur Kenntnis genommen und dann auch erstmals besucht. Auf diese Weise kann
das Planetarium seinen Bekanntheitsgrad und seine Besucherzahlen noch weiter steigern.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass insbesondere aus den benachbarten Ruhrgebietsstädten
Personen das Planetarium dann erstmals besuchen und – hoffentlich – wieder kommen
sowie weitere Personen mitbringen werden. Der Angebotskatalog (ca. 70.000 Stück) der
Ruhr.Topcard enthält von allen Partnern Informationen und ist ein weiteres Werbemittel für
das Planetarium und die Stadt Bochum. Des Weiteren werden die Attraktionen auf der
Internetseite und Flyern der Ruhr.Topcard beworben.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 Pl
(5160641)
Vorlage Nr. 20101836
Da die beteiligten Institutionen für jeden Besucher mit der Ruhr.Topcard anteilig einen Teil
des Eintrittsentgeltes erstattet bekommen und Ruhr.Topcard-Besitzer mitunter auch weitere
Personen mitbringen, die den vollen Preis bezahlen, ist mit einer Einnahmesteigerung zu
rechnen.“
Das Planetarium hat inzwischen Kontakt zur Ruhr Tourismus GmbH (RTG) aufgenommen.
Die Verantwortlichen der Ruhr Tourismus GmbH reagierten auf die Anfrage des
Planetariums sehr positiv, da die RTG nur qualitativ sehr hochwertige Partner aufnimmt.
Das Planetarium verpflichtet sich vertraglich, jeder Besitzerin/ jedem Besitzer einer gültigen
RUHR.TOPCARD (RTC) einmal pro Jahr freien Eintritt zu gewähren. Die Besuche werden
mit einem Lesegerät, das die RTG zur Verfügung stellt, erfasst. Alle drei Monate schüttet die
RTG gemäß der Nutzung der Karte im Planetarium einen bestimmten Betrag aus, der
erfahrungsgemäß bei etwas unter 40% des eigentlich fälligen Eintrittspreises liegt. Damit
gewährt das Planetarium RUHR.TOPCARD – Besitzern effektiv einen Rabatt von etwa 60%.
Die Prüfung nach § 82 GO ergab, dass trotz des recht hohen Nachlasses Mehreinnahmen
zu erwarten sind. Dies ist dadurch begründet, dass die meisten RUHR.TOPCARD – Besitzer
das Planetarium sonst wohl nicht besuchen würden. Da dem Planetarium kein Werbeetat
zur Verfügung steht, ist es schwierig, außerhalb von Bochum auf das Haus aufmerksam zu
machen. Die in der Teilnahme an der RUHR.TOPCARD enthaltene Werbung (Darstellung
des Planetariums in der Begleitbroschüre und auf der Internetseite) erhöht die Sichtbarkeit
in der Region. Da die Karte im Jahr 2009 weit über 100.000-mal verkauft wurde, ist damit zu
rechnen, dass dieser Effekt signifikant ist.
Die Teilnahme des Planetariums kann durch den Kulturdezernenten genehmigt werden, da
hier der § 5 Absatz c (Sonderregelungen) der Entgeltordnung zur Anwendung kommt. Er
besagt, dass die Oberbürgermeisterin oder der zuständige Dezernent zum Zwecke der
Förderung des Tourismus Ermäßigungen gewähren kann. Da die RUHR.TOPCARD
überwiegend Besucher ins Planetarium führt, die nicht aus Bochum kommen, und sie auch
über das Ruhrgebiet hinaus verkauft wird (vor allem im Sauerland), ist diese Bedingung hier
erfüllt.
Die entsprechenden Verträge sind geschlossen. Somit wird das Planetarium ab dem Jahr
2011 - wie schon das DGEG- Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen und das Deutsche
Bergbau-Museum - Partner der Ruhr Tourismus GmbH sein.