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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:25
Aktualisiert
28.01.18, 08:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 41 Pl (5160641) Vorlage Nr. 20101836 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Vorlage Nr. 20100252) im Ausschuss für Kultur und Sport am 5. Februar 2010 Bezeichnung der Vorlage Einführung der RUHR.TOPCARD im Planetarium Bochum Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Sport Sitzungstermin akt. Beratung 17.09.2010 Anlagen Wortlaut Die CDU-Faktion stellte zur Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum bezogen auf das Planeatrium Bochum folgenden Ergänzungsantrag: „Das Planetarium Bochum nimmt Gespräche mit der Ruhr Tourismus GmbH auf, um ab dem Jahr 2011 eine weitere Attraktion aus Bochum – u.a. neben dem Deutschen Bergbaumuseum und dem Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen – bei der „Ruhr,Topcard“ zu werden. Begründung Über die Ruhr.Topcard werden viele kulturelle Einrichtungen zum Teil erstmals von Personen zur Kenntnis genommen und dann auch erstmals besucht. Auf diese Weise kann das Planetarium seinen Bekanntheitsgrad und seine Besucherzahlen noch weiter steigern. Es ist sehr wahrscheinlich, dass insbesondere aus den benachbarten Ruhrgebietsstädten Personen das Planetarium dann erstmals besuchen und – hoffentlich – wieder kommen sowie weitere Personen mitbringen werden. Der Angebotskatalog (ca. 70.000 Stück) der Ruhr.Topcard enthält von allen Partnern Informationen und ist ein weiteres Werbemittel für das Planetarium und die Stadt Bochum. Des Weiteren werden die Attraktionen auf der Internetseite und Flyern der Ruhr.Topcard beworben. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 41 Pl (5160641) Vorlage Nr. 20101836 Da die beteiligten Institutionen für jeden Besucher mit der Ruhr.Topcard anteilig einen Teil des Eintrittsentgeltes erstattet bekommen und Ruhr.Topcard-Besitzer mitunter auch weitere Personen mitbringen, die den vollen Preis bezahlen, ist mit einer Einnahmesteigerung zu rechnen.“ Das Planetarium hat inzwischen Kontakt zur Ruhr Tourismus GmbH (RTG) aufgenommen. Die Verantwortlichen der Ruhr Tourismus GmbH reagierten auf die Anfrage des Planetariums sehr positiv, da die RTG nur qualitativ sehr hochwertige Partner aufnimmt. Das Planetarium verpflichtet sich vertraglich, jeder Besitzerin/ jedem Besitzer einer gültigen RUHR.TOPCARD (RTC) einmal pro Jahr freien Eintritt zu gewähren. Die Besuche werden mit einem Lesegerät, das die RTG zur Verfügung stellt, erfasst. Alle drei Monate schüttet die RTG gemäß der Nutzung der Karte im Planetarium einen bestimmten Betrag aus, der erfahrungsgemäß bei etwas unter 40% des eigentlich fälligen Eintrittspreises liegt. Damit gewährt das Planetarium RUHR.TOPCARD – Besitzern effektiv einen Rabatt von etwa 60%. Die Prüfung nach § 82 GO ergab, dass trotz des recht hohen Nachlasses Mehreinnahmen zu erwarten sind. Dies ist dadurch begründet, dass die meisten RUHR.TOPCARD – Besitzer das Planetarium sonst wohl nicht besuchen würden. Da dem Planetarium kein Werbeetat zur Verfügung steht, ist es schwierig, außerhalb von Bochum auf das Haus aufmerksam zu machen. Die in der Teilnahme an der RUHR.TOPCARD enthaltene Werbung (Darstellung des Planetariums in der Begleitbroschüre und auf der Internetseite) erhöht die Sichtbarkeit in der Region. Da die Karte im Jahr 2009 weit über 100.000-mal verkauft wurde, ist damit zu rechnen, dass dieser Effekt signifikant ist. Die Teilnahme des Planetariums kann durch den Kulturdezernenten genehmigt werden, da hier der § 5 Absatz c (Sonderregelungen) der Entgeltordnung zur Anwendung kommt. Er besagt, dass die Oberbürgermeisterin oder der zuständige Dezernent zum Zwecke der Förderung des Tourismus Ermäßigungen gewähren kann. Da die RUHR.TOPCARD überwiegend Besucher ins Planetarium führt, die nicht aus Bochum kommen, und sie auch über das Ruhrgebiet hinaus verkauft wird (vor allem im Sauerland), ist diese Bedingung hier erfüllt. Die entsprechenden Verträge sind geschlossen. Somit wird das Planetarium ab dem Jahr 2011 - wie schon das DGEG- Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen und das Deutsche Bergbau-Museum - Partner der Ruhr Tourismus GmbH sein.