Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Auszug aus der Niederschrift.pdf
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9,6 kB
Erstellt
26.12.14, 14:30
Aktualisiert
28.01.18, 08:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Auszug aus der Niederschrift
über die
Gremium
Sitzungstermin
4. Sitzung des Ausschusses für
Anregungen und Beschwerden
08.09.2010
Vorlage Nr.
20101774
Absender
Datum
01 1 (2104)
28.09.2010
Empfänger - zur Durchführung
Empfänger - nachrichtlich
III/30, 67
01
1.6
Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der
Bürgerinitiative - Wohnen im Malerviertel
Sprecher: Herr Heinz Werner Kolberg, Schwindstraße 13, 44795 Bochum
hier: Rücknahme der Fällgenehmigungen im Malerviertel sowie deren
Verlängerung durch das Umwelt- und Grünflächenamt
(Siehe auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung.“)
Vor Eintritt in die Beratungen erhält Herr Netzler Gelegenheit, dem Ausschuss die
Auffassung der Bürgerinitiative vorzutragen. Ein von der Initiative in Auftrag gegebenes
Gutachten von Frau Elke Neuendorff wurde von der Verwaltung dem Ausschuss vorab
angereicht.
In der folgenden Diskussion stellt der Vorsitzende fest, dass zwischenzeitlich in gleicher
Angelegenheit
- eine Dienstaufsichtsbeschwerde
sowie
- je eine Eingabe an die Bezirksregierung Arnsberg und an den Petitionsausschuss des
Landtages Nordrhein-Westfalen
eingereicht wurde.
Die Verwaltung stellt nochmals dar, dass es sich bei den Baumfällgenehmigungen
um rechtskräftige Verwaltungsakte handelt, die nicht durch einen Beschluss des
Ausschusses zurückgenommen werden können. Die Frage, ob eine Aussetzung der
Fällgenehmigungen möglich wäre, kann in der Sitzung nicht geklärt werden.
Nach Abwägung der vorgetragenen Argumente verständigt sich der Ausschuss für
Anregungen und Beschwerden einvernehmlich auf folgendes Verfahren:
1. Die Rechtsverwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Aussetzung der
Baumfällgenehmigungen rechtlich möglich ist.
2. Die Stellungnahmen an die Bezirksregierung Arnsberg und an den
Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen werden durch die
Fachverwaltung schnellstmöglich erstellt.
3. Es wird empfohlen, mit der Baugenossenschaft e.G. eine einvernehmliche Lösung
dahingehend zu erzielen, dass keine Arbeiten bis zum Vorliegen der unter Punkt 1.
und 2. angesprochenen Stellungnahmen durchgeführt werden.
4. Die Entscheidung über die Beschlussvorlage wird bis zur nächsten Sitzung
zurückgestellt.
Anmerkung:
Die Bürgerinitiative weist darauf hin, dass sie ein weiteres unabhängiges Gutachten
von einem von der Stadt Bochum vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren wird.
Die Oberbürgermeisterin
gez.: Dr. Ottilie Scholz
beglaubigt: Constanze Mozarski