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Auszug aus der Niederschrift.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Auszug aus der Niederschrift.pdf
Größe
9,6 kB
Erstellt
26.12.14, 14:30
Aktualisiert
28.01.18, 08:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Auszug aus der Niederschrift über die Gremium Sitzungstermin 4. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden 08.09.2010 Vorlage Nr. 20101774 Absender Datum 01 1 (2104) 28.09.2010 Empfänger - zur Durchführung Empfänger - nachrichtlich III/30, 67 01 1.6 Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der Bürgerinitiative - Wohnen im Malerviertel Sprecher: Herr Heinz Werner Kolberg, Schwindstraße 13, 44795 Bochum hier: Rücknahme der Fällgenehmigungen im Malerviertel sowie deren Verlängerung durch das Umwelt- und Grünflächenamt (Siehe auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung.“) Vor Eintritt in die Beratungen erhält Herr Netzler Gelegenheit, dem Ausschuss die Auffassung der Bürgerinitiative vorzutragen. Ein von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten von Frau Elke Neuendorff wurde von der Verwaltung dem Ausschuss vorab angereicht. In der folgenden Diskussion stellt der Vorsitzende fest, dass zwischenzeitlich in gleicher Angelegenheit - eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie - je eine Eingabe an die Bezirksregierung Arnsberg und an den Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen eingereicht wurde. Die Verwaltung stellt nochmals dar, dass es sich bei den Baumfällgenehmigungen um rechtskräftige Verwaltungsakte handelt, die nicht durch einen Beschluss des Ausschusses zurückgenommen werden können. Die Frage, ob eine Aussetzung der Fällgenehmigungen möglich wäre, kann in der Sitzung nicht geklärt werden. Nach Abwägung der vorgetragenen Argumente verständigt sich der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden einvernehmlich auf folgendes Verfahren: 1. Die Rechtsverwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Aussetzung der Baumfällgenehmigungen rechtlich möglich ist. 2. Die Stellungnahmen an die Bezirksregierung Arnsberg und an den Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen werden durch die Fachverwaltung schnellstmöglich erstellt. 3. Es wird empfohlen, mit der Baugenossenschaft e.G. eine einvernehmliche Lösung dahingehend zu erzielen, dass keine Arbeiten bis zum Vorliegen der unter Punkt 1. und 2. angesprochenen Stellungnahmen durchgeführt werden. 4. Die Entscheidung über die Beschlussvorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Anmerkung: Die Bürgerinitiative weist darauf hin, dass sie ein weiteres unabhängiges Gutachten von einem von der Stadt Bochum vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren wird. Die Oberbürgermeisterin gez.: Dr. Ottilie Scholz beglaubigt: Constanze Mozarski