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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
26.12.14, 14:33
Aktualisiert
28.01.18, 08:14

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (1239) Vorlage Nr.: 20102132 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Gelsenwasser AG hier: Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der GSW Gemeinschaftswerke GmbH Kamen - Bönen - Bergkamen Beschlussvorschriften § 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 17.11.2010 25.11.2010 Anlagen Gesellschaftsvertrag GSW Wasser-plus GmbH und Marktanalyse Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (1239) Vorlage Nr.: 20102132 Die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) ist gemeinsam mit der Stadtwerke Bochum GmbH (SWB) mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt. Die Anteile werden über die Wasser und Gas Westfalen GmbH gehalten. Deren alleinige Gesellschafterin ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG. An der WGW Holding KG sind DSW21 und SWB mit jeweils 50 % beteiligt. Die GELSENWASSER AG hatte bis zum Ende des Jahres 2008 die Konzession zur Wasserversorgung in Bönen und Bergkamen inne. Die Wasserversorgungs-Konzession für Kamen (mit Ausnahme der Innenstadt) läuft noch bis zum 31.12.2010. Die drei Kommunen haben die Konzessionen für Bönen und Bergkamen ab dem 01.01.2009 und für die Kamener Teilgebiete ab dem 01.01.2011 auf die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) übertragen. Die GSW verfügt seit jeher über eine Konzession zur Wasserversorgung der Kamener Innenstadt. Vor dem Hintergrund der gegebenenfalls bestehenden Notwendigkeit der Entflechtung, der Übertragung von Wasserversorgungsnetzen von GELSENWASSER sowie der fortbestehenden Belieferung der Gebiete der Kommunen mit Wasser aus den Werken an der Ruhr haben sich GSW und GELSENWASSER darauf verständigt, die Durchführung der Versorgungsaufgaben auf eine gemeinsame Gesellschaft - die GSW Wasser-plus GmbH - zu übertragen. Für die GELSENWASSER AG wird damit die Fortführung der Wasserversorgung in dieser Region gewährleistet. Die Aufrechterhaltung des geschlossenen Wasserversorgungsgebietes von GELSENWASSER dient dabei auch der weiteren möglichst optimalen Wasserversorgung in den Städten Bochum und Dortmund. Die Fortsetzung der Tätigkeit in Kamen, Bergkamen und Bönen trägt zudem zur weiteren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der GELSENWASSER AG bei. Aufgrund der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen kommt dies gleichfalls über die Stadtwerke der Stadt Bochum zu Gute. Letztlich wird eine bereits seit Langem ausgeübte Tätigkeit der GELSENWASSER AG fortgesetzt, nunmehr aber in gesellschaftsrechtlicher Form. Die Umsetzung dieser Kooperationslösung erfolgt in mehreren Schritten: Die GELSENWASSER AG war alleinige Gesellschafterin der GELSENWASSER 4. BeteiligungsGmbH mit Sitz in Hamburg. Diese Gesellschaft wurde in GSW Wasser-plus GmbH umfirmiert und der Sitz von Hamburg nach Kamen verlegt. Gleichzeitig hat GELSENWASSER alle Anteile an die GSW verkauft und nachfolgend einen hälftigen Geschäftsanteil zurückerworben. Das Stammkapital der GSW Wasser-plus GmbH soll mit Beginn des operativen Betriebs von 25.000 i auf 500.000 i erhöht werden. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages der GSW Wasser-plus GmbH liegt als Anlage bei. Der im Gesellschaftszweck aufgeführte weitere Bereich der Abwasserentsorgung dient dem Ziel, dem Unternehmen eine Weiterentwicklung im Sinne des natürlichen Wasserkreislaufs auch auf der Entsorgungsseite zu ermöglichen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist derzeit offen und würde eine Entscheidung der betroffenen Kommunen erfordern. Entsprechendes gilt für den Bereich der Wärmeversorgung. Für den Fall der Aufgabenerledigung könnten im GELSENWASSER-Verbund Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (1239) Vorlage Nr.: 20102132 bereits vorhandene Ressourcen besser ausgenutzt und das neu entstehende Know-how bei anderen Abwasserprojekten von GELSENWASSER verwertet werden. Gemäß ' 107 Abs. 5 GO NRW ist der Rat auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und den für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die beiliegende Marktanalyse wurde den für Kamen, Bergkamen und Bönen zuständigen Organisationen zugeleitet; diese haben keine Bedenken geäußert. Beschlüsse der Räte der Gesellschafterkommunen der GSW wurden eingeholt. Gemäß ' 115 GO NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg im Wege eines Anzeigeverfahrens einzubinden. Die Vorlage ist mit der Stadt Dortmund abgestimmt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (1239) Vorlage Nr.: 20102132 Bezeichnung der Vorlage Gelsenwasser AG hier: Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der GSW Gemeinschaftswerke GmbH Kamen - Bönen - Bergkamen Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GSW Wasser-plus GmbH zu.