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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:33
Aktualisiert
28.01.18, 08:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung II (1940) 20 42 (3579) 20 23 (2222) Vorlage Nr. 20102420 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der CDU-Fraktion, Herr Franz, in der Sitzung des Rates vom 23.09.2010 Bezeichnung der Vorlage US-Treasuries hier: Beendigung des Cross-Border-Leasing Geschäftes Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 25.11.2010 Anlagen Verkauf US-Treasuries Gesamtabrechnung CBL 01-09-2010 Wortlaut In der Ratssitzung vom 23.09.2010 fragte Herr Franz, CDU Fraktion im Rat der Stadt Bochum an: „Durch die Zustimmung einer Dringlichkeitsentscheidung im Ältestenrat war es Herrn Dr. Busch möglich, zu einem günstigen Zeitpunkt die US-Treasuries zu veräußern und damit das Cross-Border-Leasing (CBL) Geschäft, das am 21.11.2002 im Rat be- und am 11. März 2003 abgeschlossen worden ist, zu beenden. Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Bochum dabei sogar noch einen Überschuss erzielen konnte, so dass die CBL-Transaktion, die die damalige Kämmerin Dr. Scholz auf den Weg gebracht und unterzeichnet hatte, nicht zu einem Schaden bei der Stadt geführt hat. Ausgangsbasis für diesen „glimpflichen“ Ausgang ist ein aufgezinster Barwertvorteil, so dass nicht 20,4 Millionen Euro, die tatsächliche Einnahme, sondern 28,4 Millionen Euro als Gewinn aus dem CBL-Geschäft zugrunde gelegt worden sind, um davon alle Kosten für den Abschluss und die Rückabwicklung abzuziehen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung II (1940) 20 42 (3579) 20 23 (2222) Vorlage Nr. 20102420 Vor diesem Hintergrund fragt die CDU an: 1. Warum ist die Rat von einer kalkulatorischen Aufzinsung mit 4 % und bei der Vorstellung des aufgezinsten Betrages im Ältestenrat am 1. September 2010 von einem Zinssatz in Höhe von 4,5 % - auf der Basis Verwaltung in der Mitteilung der Verwaltung (20091128) am 7. Mai 2009 im des Schuldenberichtes 2008(!) - ausgegangen? 2. Bei welcher Bank ist der Barwertvorteil in Höhe von 20,4 Millionen Euro zu welchem tatsächlichen Zinssatz angelegt worden mit welchem Ergebnis? 3. Ist es nicht zutreffend, dass der Barwertvorteil unmittelbar nach Eingang in den Haushalt geflossen ist und lediglich das trotzdem vorhandene Defizit abgemildert hat? 4. Welche Kosten sind – bitte detailliert darstellen – für den Abschluss und die Rückabwicklung des CBL-Geschäftes entstanden? Wir bitten um Unterscheidung zwischen Abschluss – inklusive Flug und Übernachtung in New York - und Rückabwicklung und gehen auch davon aus, dass die Kosten der Sonderratssitzung und der Bearbeitung des Bürgerbegehrens mit aufgelistet werden. 5. Welche Verpflichtungen bestehen noch bei den beteiligten Landesbanken und für welchen Zeitraum? 6. Wäre es vor dem Hintergrund der zu erwartenden Antworten auf die vorangegangenen Fragen nicht ehrlicher von der Verwaltung, wenn sie eingestehen würde, dass das damals von Frau Dr. Scholz begonnene Geschäft zu einem Schaden von rund 8 Millionen Euro für die Stadt geführt hat?“ Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 – 3: Im März 2003 hat die Stadt Bochum einen Betrag von 20,4 Mio. EUR erhalten, der dauerhaft zur Finanzierung städtischer Aufgaben zur Verfügung steht, aus diesem Grunde also eine ebenso sichere, d.h. langfristige Kreditaufnahme in dieser Höhe überflüssig gemacht hat. Die entsprechenden vermiedenen Kosten für die Aufnahme langfristiger Kredite (Opportunitätskosten) sind zu beziffern. Der Wert von pauschal 4% wurde vor Fertigstellung des Schuldenberichts 2008 im März 2009 zugrunde gelegt. Anschließend wurde die Durchschnittsverzinsung des Kommunalkreditportfolios zum 31.12.2007 mit 4,8%, zum 31.12.2008 mit 4,7% und zum 31.12.2009 mit 4,3% ermittelt. Zur Vereinfachung wurde hieraus ein Mittelwert von 4,5% gebildet. Es hätte auch der Durchschnittszinssatz für Kommunaldarlehen des Jahres 2003 zugrundegelegt werden können, der deutlich oberhalb des aktuell gewählten Satzes von 4,5% liegen dürfte. So errechnet sich ein vermiedener Zinsaufwand von 8 Mio. EUR bzw. ein auf Stand heute hochgerechneter Barwertvorteil von 28,4 Mio. EUR. Zu Frage 4: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung II (1940) 20 42 (3579) 20 23 (2222) Vorlage Nr. 20102420 Der Kauf der im Rahmen der Restrukturierung zu erwerbenden US-Staatsanleihen wurde über ein US-Fremdwährungsdarlehen zwischenfinanziert. Das Darlehen sollte teilweise durch den Rückkauf des für die Lease-Transaktion abgeschlossenen USSicherungsinstrumentes (Zahlungsversprechen der AIG) abgelöst werden. In dem dreiwöchigen Zeitraum zwischen Kaufbeschluss einerseits, Auflösung des Zahlungsversprechens und Kauf der Staatsanleihen andererseits hat der Sicherungsgeber AIG sein mit noch akzeptablen Konditionen unterlegtes Rückkaufprogramm unerwartet ausgesetzt bzw. beendet. Durch diesen Ausstieg des Sicherungsgebers entfiel die geplante Koppelung der Zahlungsströme. Die stichtagsbezogene, durch fallende Zinssätze bedingte weitere Wertsteigerung der US-Treasuries musste seitens der Stadt finanziert werden, da andernfalls – ohne Sicherheiten – der Investor den „event of default“ mit entsprechend hohen Zahlungen für die Stadt Bochum hätte erklären können. Der AIG-Ausstieg aus dem Rückkaufprogramm hat 13,9 Mio US-$ bzw. 9,9 Mio € gekostet (s. Beschlussvorlage Nr. 20083256). Mit Ausnahme der eigenen Personalkosten wurden die für den Abschluss des CBLGeschäftes entstandenen Kosten vom Arrangeur und dem Investor getragen, auch die Flugund Übernachtungskosten nach bzw. in New York. Eine detaillierte Zuordnung der stadtinternen Personalkosten für die Bearbeitung einzelner Verwaltungsvorgänge (u.a. Sachbearbeitung CBL, Ratssitzungen, Bürgerbegehren, Anfragen etc.) erfolgt nicht. Für die Restrukturierung der Transaktion fielen für Berater, Anwälte und Finanzinstitute 2008 Kosten in Höhe von 160.952,63 EUR 2009 Kosten in Höhe von 611.323,89 EUR 2010 Kosten in Höhe von 10.564.08 EUR also insgesamt 782.860,60 EUR an. Angesichts der extrem niedrigen Zinssätze im US-$-Raum belaufen sich die Zinskosten für das Darlehen zur Finanzierung des Kaufs der US-Treasuries auf 1.330.746,85 US-$ bzw. 982.806,40 €. Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates und des Haupt und Finanzausschusses wurde das Beendigungsangebot des US Investors angenommen. Der zu zahlende Beendigungspreis in Höhe von 89.747.000 US-$ wurde durch den Auflösungsbetrag des Zahlungsversprechen = 71.629.984,94 US-$ den Verkauf von Treasuries = 6.348.281,57 US-$ und einen aufgenommenen Kommunalkredit (restliche Kreditermächtigung 2008) = 11.769.323,85 US-$ finanziert. 11.769.323,85 US-$ entsprechen 8.700.056,88 €. Hierfür sind Zinskosten in Höhe von 123.398,22 € entstanden. Die Restzahlung zur Ablösung des US-$-Kredits nach Verkauf der restlichen US-Treasuries (83.350.360,80 US-$) betrug 7.053.593,50 € (9.170.024,23 US-$). Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung II (1940) 20 42 (3579) 20 23 (2222) Vorlage Nr. 20102420 Damit bleibt (s. Anlage) ein rechnerischer Überschuss von rd. 0,8 Mio €. Zu Frage 5: Die Stadt garantiert weiterhin für ein Darlehen einer deutschen Landesbank an eine andere deutsche Landesbank über anfänglich 42 Mio US-$ bis zum Jahre 2033. Der aus den Altverträgen resultierende „rating trigger“ wurde durch schriftliche Erklärung des Vorstands der Gläubigerbank ausgesetzt. Falls die Gläubigerbank begründet darlegen kann, dass Zweifel an der Solvenz der Stadt Bochum bestehen oder durch geänderte Solvabilitätsvorschriften höhere Kosten durch eine Forderung gegen die Stadt Bochum entstehen, als dieses bei Forderungen gegen die Schuldnerbank oder bei Ersatzsicherheiten der Fall wäre, könnten der Stadt Bochum weitere Kosten entstehen. Zu Frage 6: Seitens der Verwaltung wurde nicht behauptet, „dass die Stadt Bochum dabei sogar noch einen Überschuss erzielen konnte“. Es wurde lediglich dargelegt, dass es letztendlich einen glimpflichen Ausgang gegeben hat. Die in der Schlussabrechnung erscheinenden 0,8 Mio € als „rechnerischer Überschuss“ dienen zur pauschalen Kompensation aller sonstigen, nicht bezifferbaren Aufwendungen und Anstrengungen, die die Beendigung der Transaktion nach sich gezogen hat.