Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:33
Aktualisiert
28.01.18, 08:15
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
II (1940)
20 42 (3579)
20 23 (2222)
Vorlage Nr. 20102420
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der CDU-Fraktion, Herr Franz, in der Sitzung des Rates vom 23.09.2010
Bezeichnung der Vorlage
US-Treasuries
hier: Beendigung des Cross-Border-Leasing Geschäftes
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
25.11.2010
Anlagen
Verkauf US-Treasuries Gesamtabrechnung CBL 01-09-2010
Wortlaut
In der Ratssitzung vom 23.09.2010 fragte Herr Franz, CDU Fraktion im Rat der Stadt
Bochum an:
„Durch die Zustimmung einer Dringlichkeitsentscheidung im Ältestenrat war es Herrn Dr.
Busch möglich, zu einem günstigen Zeitpunkt die US-Treasuries zu veräußern und damit
das Cross-Border-Leasing (CBL) Geschäft, das am 21.11.2002 im Rat be- und am 11. März
2003 abgeschlossen worden ist, zu beenden.
Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Bochum dabei sogar noch einen Überschuss
erzielen konnte, so dass die CBL-Transaktion, die die damalige Kämmerin Dr. Scholz auf
den Weg gebracht und unterzeichnet hatte, nicht zu einem Schaden bei der Stadt geführt
hat.
Ausgangsbasis für diesen „glimpflichen“ Ausgang ist ein aufgezinster Barwertvorteil, so dass
nicht 20,4 Millionen Euro, die tatsächliche Einnahme, sondern 28,4 Millionen Euro als
Gewinn aus dem CBL-Geschäft zugrunde gelegt worden sind, um davon alle Kosten für den
Abschluss und die Rückabwicklung abzuziehen.
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Vorlage Nr. 20102420
Vor diesem Hintergrund fragt die CDU an:
1. Warum ist die Rat von einer kalkulatorischen Aufzinsung mit 4 % und bei der Vorstellung
des aufgezinsten Betrages im Ältestenrat am 1. September 2010 von einem Zinssatz in
Höhe von 4,5 % - auf der Basis Verwaltung in der Mitteilung der Verwaltung (20091128)
am 7. Mai 2009 im des Schuldenberichtes 2008(!) - ausgegangen?
2. Bei welcher Bank ist der Barwertvorteil in Höhe von 20,4 Millionen Euro zu welchem
tatsächlichen Zinssatz angelegt worden mit welchem Ergebnis?
3. Ist es nicht zutreffend, dass der Barwertvorteil unmittelbar nach Eingang in den Haushalt
geflossen ist und lediglich das trotzdem vorhandene Defizit abgemildert hat?
4. Welche Kosten sind – bitte detailliert darstellen – für den Abschluss und die
Rückabwicklung des CBL-Geschäftes entstanden?
Wir bitten um Unterscheidung zwischen Abschluss – inklusive Flug und Übernachtung in
New York - und Rückabwicklung und gehen auch davon aus, dass die Kosten der
Sonderratssitzung und der Bearbeitung des Bürgerbegehrens mit aufgelistet werden.
5. Welche Verpflichtungen bestehen noch bei den beteiligten Landesbanken und für
welchen Zeitraum?
6. Wäre es vor dem Hintergrund der zu erwartenden Antworten auf die vorangegangenen
Fragen nicht ehrlicher von der Verwaltung, wenn sie eingestehen würde, dass das
damals von Frau Dr. Scholz begonnene Geschäft zu einem Schaden von rund 8
Millionen Euro für die Stadt geführt hat?“
Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 – 3:
Im März 2003 hat die Stadt Bochum einen Betrag von 20,4 Mio. EUR erhalten, der dauerhaft
zur Finanzierung städtischer Aufgaben zur Verfügung steht, aus diesem Grunde also eine
ebenso sichere, d.h. langfristige Kreditaufnahme in dieser Höhe überflüssig gemacht hat.
Die entsprechenden vermiedenen Kosten für die Aufnahme langfristiger Kredite
(Opportunitätskosten) sind zu beziffern. Der Wert von pauschal 4% wurde vor Fertigstellung
des Schuldenberichts 2008 im März 2009 zugrunde gelegt. Anschließend wurde die
Durchschnittsverzinsung des Kommunalkreditportfolios zum 31.12.2007 mit 4,8%, zum
31.12.2008 mit 4,7% und zum 31.12.2009 mit 4,3% ermittelt. Zur Vereinfachung wurde
hieraus ein Mittelwert von 4,5% gebildet. Es hätte auch der Durchschnittszinssatz für
Kommunaldarlehen des Jahres 2003 zugrundegelegt werden können, der deutlich oberhalb
des aktuell gewählten Satzes von 4,5% liegen dürfte.
So errechnet sich ein vermiedener Zinsaufwand von 8 Mio. EUR bzw. ein auf Stand heute
hochgerechneter Barwertvorteil von 28,4 Mio. EUR.
Zu Frage 4:
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Der Kauf der im Rahmen der Restrukturierung zu erwerbenden US-Staatsanleihen wurde
über ein US-Fremdwährungsdarlehen zwischenfinanziert. Das Darlehen sollte teilweise
durch den Rückkauf des für die Lease-Transaktion abgeschlossenen USSicherungsinstrumentes (Zahlungsversprechen der AIG) abgelöst werden. In dem
dreiwöchigen
Zeitraum
zwischen
Kaufbeschluss
einerseits,
Auflösung
des
Zahlungsversprechens und Kauf der Staatsanleihen andererseits hat der Sicherungsgeber
AIG sein mit noch akzeptablen Konditionen unterlegtes Rückkaufprogramm unerwartet
ausgesetzt bzw. beendet. Durch diesen Ausstieg des Sicherungsgebers entfiel die geplante
Koppelung der Zahlungsströme. Die stichtagsbezogene, durch fallende Zinssätze bedingte
weitere Wertsteigerung der US-Treasuries musste seitens der Stadt finanziert werden, da
andernfalls – ohne Sicherheiten – der Investor den „event of default“ mit entsprechend
hohen Zahlungen für die Stadt Bochum hätte erklären können. Der AIG-Ausstieg aus dem
Rückkaufprogramm hat 13,9 Mio US-$ bzw. 9,9 Mio € gekostet (s. Beschlussvorlage Nr.
20083256).
Mit Ausnahme der eigenen Personalkosten wurden die für den Abschluss des CBLGeschäftes entstandenen Kosten vom Arrangeur und dem Investor getragen, auch die Flugund Übernachtungskosten nach bzw. in New York. Eine detaillierte Zuordnung der
stadtinternen Personalkosten für die Bearbeitung einzelner Verwaltungsvorgänge (u.a.
Sachbearbeitung CBL, Ratssitzungen, Bürgerbegehren, Anfragen etc.) erfolgt nicht.
Für die Restrukturierung der Transaktion fielen für Berater, Anwälte und Finanzinstitute
2008 Kosten in Höhe von 160.952,63 EUR
2009 Kosten in Höhe von 611.323,89 EUR
2010 Kosten in Höhe von 10.564.08 EUR
also insgesamt
782.860,60 EUR an.
Angesichts der extrem niedrigen Zinssätze im US-$-Raum belaufen sich die Zinskosten für
das Darlehen zur Finanzierung des Kaufs der US-Treasuries auf 1.330.746,85 US-$ bzw.
982.806,40 €.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates und des Haupt und Finanzausschusses wurde
das Beendigungsangebot des US Investors angenommen. Der zu zahlende
Beendigungspreis in Höhe von 89.747.000 US-$ wurde durch
den Auflösungsbetrag des Zahlungsversprechen = 71.629.984,94 US-$
den Verkauf von Treasuries
= 6.348.281,57 US-$
und einen aufgenommenen Kommunalkredit
(restliche Kreditermächtigung 2008)
= 11.769.323,85 US-$
finanziert. 11.769.323,85 US-$ entsprechen 8.700.056,88 €. Hierfür sind Zinskosten in Höhe
von 123.398,22 € entstanden.
Die Restzahlung zur Ablösung des US-$-Kredits nach Verkauf der restlichen US-Treasuries
(83.350.360,80 US-$) betrug 7.053.593,50 € (9.170.024,23 US-$).
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Vorlage Nr. 20102420
Damit bleibt (s. Anlage) ein rechnerischer Überschuss von rd. 0,8 Mio €.
Zu Frage 5:
Die Stadt garantiert weiterhin für ein Darlehen einer deutschen Landesbank an eine andere
deutsche Landesbank über anfänglich 42 Mio US-$ bis zum Jahre 2033. Der aus den
Altverträgen resultierende „rating trigger“ wurde durch schriftliche Erklärung des Vorstands
der Gläubigerbank ausgesetzt. Falls die Gläubigerbank begründet darlegen kann, dass
Zweifel an der Solvenz der Stadt Bochum bestehen oder durch geänderte
Solvabilitätsvorschriften höhere Kosten durch eine Forderung gegen die Stadt Bochum
entstehen, als dieses bei Forderungen gegen die Schuldnerbank oder bei
Ersatzsicherheiten der Fall wäre, könnten der Stadt Bochum weitere Kosten entstehen.
Zu Frage 6:
Seitens der Verwaltung wurde nicht behauptet, „dass die Stadt Bochum dabei sogar noch
einen Überschuss erzielen konnte“. Es wurde lediglich dargelegt, dass es letztendlich einen
glimpflichen Ausgang gegeben hat.
Die in der Schlussabrechnung erscheinenden 0,8 Mio € als „rechnerischer Überschuss“
dienen zur pauschalen Kompensation aller sonstigen, nicht bezifferbaren Aufwendungen
und Anstrengungen, die die Beendigung der Transaktion nach sich gezogen hat.