Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
26.12.14, 14:37
Aktualisiert
28.01.18, 08:16

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 22 (1639) Vorlage Nr.: 20102357 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Straßenbeleuchtung auf Privatstraßen Beschlussvorschriften Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Südwest Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Südwest 08.12.2010 Anlagen Anlage Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 22 (1639) Vorlage Nr.: 20102357 Die Straßenbeleuchtungsanlagen in Bochum sind Eigentum der Stadt Bochum. Die Stadt hat den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen an die Stadtwerke Bochum übertragen. Das Eigentum umfasst derzeit etwa 38.000 Lichtpunkte auf öffentlichen Straßen. Ein Lichtpunkt besteht aus einer oder mehrerer Leuchten einschl. einer oder mehrerer Leuchtmittel und dem Leuchtenträger (Mast, Wandbefestigung, Seil). Die Unterhaltungskosten (Stromverbrauch, Reparaturen, Instandhaltung) werden von der Stadt Bochum bezahlt. Nach Angabe der Stadtwerke werden die Unterhaltungskosten weiterer etwa 315 Lichtpunkte auf Privatstraßen mit den Eigentümern direkt abgerechnet. Des Weiteren sind Lichtpunkte auf Privatstraßen vorhanden, die direkt an Hausanschlüsse angeschlossen sind und ebenfalls mit den Eigentümern direkt abgerechnet werden. Die Anzahl ist nicht bekannt. Eine umfangreiche Untersuchung hat ergeben, dass sich unter den 38.000 Lichtpunkten 167 Lichtpunkte auf 44 Privatstraßen befinden. Diese Lichtpunkte wurden dahingehend überprüft, ob ein öffentliches Interesse an der vorhandenen Beleuchtung besteht. Öffentliches Interesse an Straßenbeleuchtung liegt insbesondere an den Straßen vor, bei denen es sich um Verbindungsstraßen/-wege handelt. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bürger schlägt die Verwaltung nachfolgend beschriebene Vorgehensweise vor: Fall A Bei 119 Lichtpunkten auf 32 Straßen besteht kein öffentliches Interesse. Dem Eigentümer/den Eigentümern der jeweiligen Straßen wird die Übernahme der Beleuchtungsanlage angeboten. Falls davon nicht Gebrauch gemacht wird, wird die jeweilige Anlage abgeschaltet und demontiert. Die einmaligen Kosten für die Demontage eines Lichtpunktes betragen etwa 750,- €. Zukünftig fielen dann für die Stadt keinerlei Unterhaltungskosten für diese Lichtpunkte mehr an. Fall B Bei 48 Lichtpunkten auf 12 Straßen besteht ein öffentliches Interesse. Mit dem Eigentümer/den Eigentümern sind Verhandlungen über die Eintragung von Grunddienstbarkeiten für eine öffentliche Nutzung der Privatstraße aufzunehmen. Stimmen die Eigentümer der Grunddienstbarkeit zu, so wird die Privatstraße weiterhin öffentlich beleuchtet. Erfolgt keine Zustimmung, so wird wie im Fall A die Beleuchtung abgeschaltet bzw. demontiert. Nachdem die Bezirksvertretungen der Verfahrensweise zugestimmt haben, werden die Eigentümer und Anwohner der betroffenen Straßen ermittelt und informiert werden. Verhandlungen müssten Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 22 (1639) Vorlage Nr.: 20102357 mit etwa 500 Eigentümern aufgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass etwa 5 – 10 Straßen/Jahr bearbeitete werden können. In der Anlage sind die betroffenen Straßen/Straßenabschnitte im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung- Südwest aufgeführt. Fall A: bei 18 Lichtpunkten auf 4 Straßen besteht kein öffentliches Interesse Fall B: bei 9 Lichtpunkten auf 3 Straßen besteht kein öffentliches Interesse Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 22 (1639) Vorlage Nr.: 20102357 Bezeichnung der Vorlage Straßenbeleuchtung auf Privatstraßen Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest beschließt, gem. den Vorschlägen der Verwaltung zu verfahren.