Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
26.12.14, 14:37
Aktualisiert
28.01.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 22 (1639)
Vorlage Nr.: 20102357
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Straßenbeleuchtung auf Privatstraßen
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
08.12.2010
Anlagen
Anlage
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 22 (1639)
Vorlage Nr.: 20102357
Die Straßenbeleuchtungsanlagen in Bochum sind Eigentum der Stadt Bochum. Die Stadt hat den
Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen an die Stadtwerke
Bochum übertragen.
Das Eigentum umfasst derzeit etwa 38.000 Lichtpunkte auf öffentlichen Straßen. Ein Lichtpunkt
besteht aus einer oder mehrerer Leuchten einschl. einer oder mehrerer Leuchtmittel und dem
Leuchtenträger (Mast, Wandbefestigung, Seil). Die Unterhaltungskosten (Stromverbrauch,
Reparaturen, Instandhaltung) werden von der Stadt Bochum bezahlt.
Nach Angabe der Stadtwerke werden die Unterhaltungskosten weiterer etwa 315 Lichtpunkte auf
Privatstraßen mit den Eigentümern direkt abgerechnet.
Des Weiteren sind Lichtpunkte auf Privatstraßen vorhanden, die direkt an Hausanschlüsse
angeschlossen sind und ebenfalls mit den Eigentümern direkt abgerechnet werden. Die Anzahl ist
nicht bekannt.
Eine umfangreiche Untersuchung hat ergeben, dass sich unter den 38.000 Lichtpunkten
167 Lichtpunkte auf 44 Privatstraßen befinden.
Diese Lichtpunkte wurden dahingehend überprüft, ob ein öffentliches Interesse an der
vorhandenen Beleuchtung besteht.
Öffentliches Interesse an Straßenbeleuchtung liegt insbesondere an den Straßen vor, bei denen
es sich um Verbindungsstraßen/-wege handelt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bürger schlägt die Verwaltung nachfolgend beschriebene
Vorgehensweise vor:
Fall A
Bei 119 Lichtpunkten auf 32 Straßen besteht kein öffentliches Interesse.
Dem Eigentümer/den Eigentümern der jeweiligen Straßen wird die Übernahme der
Beleuchtungsanlage angeboten. Falls davon nicht Gebrauch gemacht wird, wird die jeweilige
Anlage abgeschaltet und demontiert. Die einmaligen Kosten für die Demontage eines Lichtpunktes
betragen etwa 750,- €. Zukünftig fielen dann für die Stadt keinerlei Unterhaltungskosten für diese
Lichtpunkte mehr an.
Fall B
Bei 48 Lichtpunkten auf 12 Straßen besteht ein öffentliches Interesse.
Mit dem Eigentümer/den Eigentümern sind Verhandlungen über die Eintragung von
Grunddienstbarkeiten für eine öffentliche Nutzung der Privatstraße aufzunehmen.
Stimmen die Eigentümer der Grunddienstbarkeit zu, so wird die Privatstraße weiterhin öffentlich
beleuchtet. Erfolgt keine Zustimmung, so wird wie im Fall A die Beleuchtung abgeschaltet bzw.
demontiert.
Nachdem die Bezirksvertretungen der Verfahrensweise zugestimmt haben, werden die Eigentümer
und Anwohner der betroffenen Straßen ermittelt und informiert werden. Verhandlungen müssten
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 22 (1639)
Vorlage Nr.: 20102357
mit etwa 500 Eigentümern aufgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass etwa 5 – 10
Straßen/Jahr bearbeitete werden können.
In der Anlage sind die betroffenen Straßen/Straßenabschnitte im Zuständigkeitsbereich der
Bezirksvertretung- Südwest aufgeführt.
Fall A: bei 18 Lichtpunkten auf 4 Straßen besteht kein öffentliches Interesse
Fall B: bei 9 Lichtpunkten auf 3 Straßen besteht kein öffentliches Interesse
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 22 (1639)
Vorlage Nr.: 20102357
Bezeichnung der Vorlage
Straßenbeleuchtung auf Privatstraßen
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest beschließt, gem. den Vorschlägen der Verwaltung zu
verfahren.