Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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17 kB
Erstellt
26.12.14, 14:38
Aktualisiert
28.01.18, 08:17
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 (3862)
Vorlage Nr. 20102704
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Schulversuch "Gemeinschaftsschulen"
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
16.12.2010
Anlagen
Anlage 1
Beteiligung Bochumer Schulen am Schulversuch „Gemeinschaftsschulen“
hier: Geänderter Beschlussvorschlag
Anlage 2
Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte
GemeinschaftsschuleBM_1
Wortlaut
Nachdem der Ausschuss für Bildung und Wissenschaften in seiner Sitzung am 29.
November 2010 die Beteiligung Bochumer Schulen am Schulversuch „Längeres
gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ beschlossen hat (Vorlage Nr. 20102520), ist
das erforderliche Bewerbungsschreiben des Schulträgers fristgerecht (30. November 2010)
der Bezirksregierung Arnsberg übersandt worden. Außerdem fand am 01. Dezember 2010
hierzu und über das notwendige weitere Verfahren eine schulaufsichtliche Beratung durch
das Dezernat 48 (Schulrecht und –organisation) in Arnsberg statt. Dabei stellte sich heraus,
dass – unabhängig von dem Antragsdatum 31. Dezember (Eingang beim Schulministerium)
- alle für die Genehmigung zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule notwendigen
Unterlagen bis Freitag, 10. Dezember 2011, bei der oberen staatlichen Schulaufsicht
vorliegen müssen.
Dazu gehört u. a. auch ein Beschluss des Rates über die Errichtung einer
Gemeinschaftsschule und die jahrgangsweise Auflösung der dadurch betroffenen Hermann-
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20102704
Gmeiner- und Helene-Lange-Schule. Aufgrund einer daraufhin bei der Schulabteilung der
Bezirksregierung Arnsberg erfolgten Nachfrage wurde darauf hingewiesen, dass wegen der
Vorgaben und Absprachen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung dieser
Beschluss bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen muss, aber selbstverständlich nur
umgesetzt wird, falls die Bochumer Bewerbung am Schulversuch Erfolg hat. (Allerdings hat
die Bezirksregierung Arnsberg zugestimmt, dass dieser Beschluss nach der für den 16.
Dezember 2010 vorgesehenen Ratssitzung nachgereicht werden kann.)
Schulorganisatorisch bedeutet dies, dass bei einer positiven Entscheidung des Landes die
Hermann-Gmeiner-Hauptschule und die Helene-Lange-Realschule zum Schuljahr
2011/2012 (01. August 2011) keine Eingangsjahrgänge mehr aufnehmen, aber bis auf
Weiteres als organisatorisch selbstständige Schulen – mit allen sich daraus ergebenden
Konsequenzen - „auslaufen“, also ab dem kommenden Schuljahr nur noch mit den
Jahrgängen 6 bis 10 bestehen bleiben und diese sukzessive abbauen.
Sollte die Bochumer Bewerbung an diesem Schulversuch jedoch wider Erwarten keinen
Erfolg haben und es in unserer Stadt nicht zu einer Gemeinschaftsschule kommen, gilt
automatisch der bisherige (alte) Zustand weiter: in diesem Falle nehmen die HermannGmeiner- und Helene-Lange-Schule – wie gewohnt – Übergänge der Grundschulen in die 5.
Klassen auf.
Da im Vorfeld der Bewerbung sowohl die Lehrer - als auch die Schulkonferenzen beider
Schulen ihrer Beteiligung am Schulversuch - und damit für den Fall einer Berücksichtigung
gleichzeitig auch ihrer jahrgangsweisen Auflösung ab dem kommenden Schuljahr –
zugestimmt haben, hat die Schulverwaltung unter Berücksichtigung der vorstehenden
Sachlage
einen
auf
der
Grundlage
des
ABW-Beschlusses
geänderten
Entscheidungsvorschlag als Anlage 1 beigefügt, der die aktuellen Entwicklungen und die
vom Land geforderten Bedingungen berücksichtigt.
Dazu gehört auch das von den beteiligten Schulen (Hermann-Gmeiner-Hauptschule und
Helene-Lange-Realschule) erarbeitete erste pädagogische Konzept für die neue Schule, das
ausdrücklich als vorläufig zu bezeichnen ist, da das endgültige Schulprogramm erst zu
einem späteren Zeitpunkt von der dann errichteten Gemeinschaftsschule erarbeitet und
vorgeschlagen werden kann. Das „Start-Konzept“, das – als entscheidende Unterlage – dem
Antrag für die Genehmigung zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule beizulegen war,
wurde dieser Mitteilung als Anlage 2 beigefügt.
Unabhängig davon weist die Schulverwaltung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung
um Teilnahme am landesweiten Modellversuch „Gemeinschaftsschule“ (mit einer
Entscheidung ist Mitte Januar 2011 zu rechnen) darauf hin, dass die neue Schule
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Vorlage Nr. 20102704
„Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte“
(Arbeitstitel)
heißen wird und – möglichst – vierzügig zum 01. August 2011 starten soll.
Vorgesehen ist, ab diesem Zeitpunkt den Doppeljahrgang 5/6 jeweils am Standort
Gahlensche Straße (Hermann-Gmeiner-Schule) zu beschulen, wo alle erforderlichen – auch
Ganztagseinrichtungen – zur Verfügung stehen. Die Folge-Doppeljahrgänge 7 und 8 sowie
9 und 10 sollen anschließend im Gebäude Feldsieper Straße (Helene-Lange-Schule) weiter
unterrichtet werden, bevor danach alle dazu befähigten Schülerinnen und Schüler in die
gymnasiale Oberstufe an der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Gretchen-/Agnesstraße)
wechseln.
Neben dieser Standort-Festlegung konnte aber auch Übereinstimmung darüber erzielt
werden, dass die „Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte“ nach der Orientierungsstufe
(Klassen 5 und 6) auch in den nachfolgenden Jahrgängen 7 bis 10 integriert bzw.
schulformübergreifend weiter arbeitet – allerdings mit einem außerordentlich
anspruchsvollen, sowie vielfältigen Förder- und Differenzierungsangebot, das alle
Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Leistungen und Befähigungen individuell so
fördern soll, dass nicht nur die Hauptschulabschlüsse nach Klassen 9 und 10 sichergestellt,
sondern voraussichtlich zunehmend höhere Sekundarabschlüsse (Fachoberschulreife ohne
und mit besonderer Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe) erreicht werden können.
Letzteres ist besonders für Eltern von Grundschülern interessant, deren Kinder demnächst
eine Empfehlung für das Gymnasium bzw. die Realschule erhalten werden und „indirekt“
oder „direkt“ – für ihre Kinder das Abitur als Abschluss der Schullaufbahn anstreben.
Eine endgültige Entscheidung über die Frage, ob die Jahrgänge 7 bis 10 integriert oder
differenziert unterrichtet werden, wird von der Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule zu
treffen sein.
Dass die „Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte“ als gebundene (verpflichtende)
Ganztagsschule – auch mit inklusivem Angebot - geführt wird und ihr dadurch mehr
Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten als in Halbtagsschulen zur Verfügung stehen, sei
an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Alle weiteren Informationen zum Konzept der ersten Bochumer Gemeinschaftsschule in der
Sekundarstufe I können der beigefügten Anlage entnommen werden. Ergänzend dazu
macht
die
Verwaltung
noch
darauf
aufmerksam,
dass
die
notwendige
Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit in der gymnasialen Oberstufe mit der
Heinrich-Böll-Gesamtschule am Dienstag, 07. Dezember 2010, von der dortigen
Schulkonferenz beschlossen und von allen drei Schulleitungen unterschrieben worden ist.