Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
17 kB
Erstellt
26.12.14, 14:38
Aktualisiert
28.01.18, 08:17

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr. 20102704 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Schulversuch "Gemeinschaftsschulen" Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 16.12.2010 Anlagen Anlage 1 Beteiligung Bochumer Schulen am Schulversuch „Gemeinschaftsschulen“ hier: Geänderter Beschlussvorschlag Anlage 2 Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte GemeinschaftsschuleBM_1 Wortlaut Nachdem der Ausschuss für Bildung und Wissenschaften in seiner Sitzung am 29. November 2010 die Beteiligung Bochumer Schulen am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ beschlossen hat (Vorlage Nr. 20102520), ist das erforderliche Bewerbungsschreiben des Schulträgers fristgerecht (30. November 2010) der Bezirksregierung Arnsberg übersandt worden. Außerdem fand am 01. Dezember 2010 hierzu und über das notwendige weitere Verfahren eine schulaufsichtliche Beratung durch das Dezernat 48 (Schulrecht und –organisation) in Arnsberg statt. Dabei stellte sich heraus, dass – unabhängig von dem Antragsdatum 31. Dezember (Eingang beim Schulministerium) - alle für die Genehmigung zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule notwendigen Unterlagen bis Freitag, 10. Dezember 2011, bei der oberen staatlichen Schulaufsicht vorliegen müssen. Dazu gehört u. a. auch ein Beschluss des Rates über die Errichtung einer Gemeinschaftsschule und die jahrgangsweise Auflösung der dadurch betroffenen Hermann- Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr. 20102704 Gmeiner- und Helene-Lange-Schule. Aufgrund einer daraufhin bei der Schulabteilung der Bezirksregierung Arnsberg erfolgten Nachfrage wurde darauf hingewiesen, dass wegen der Vorgaben und Absprachen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung dieser Beschluss bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen muss, aber selbstverständlich nur umgesetzt wird, falls die Bochumer Bewerbung am Schulversuch Erfolg hat. (Allerdings hat die Bezirksregierung Arnsberg zugestimmt, dass dieser Beschluss nach der für den 16. Dezember 2010 vorgesehenen Ratssitzung nachgereicht werden kann.) Schulorganisatorisch bedeutet dies, dass bei einer positiven Entscheidung des Landes die Hermann-Gmeiner-Hauptschule und die Helene-Lange-Realschule zum Schuljahr 2011/2012 (01. August 2011) keine Eingangsjahrgänge mehr aufnehmen, aber bis auf Weiteres als organisatorisch selbstständige Schulen – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen - „auslaufen“, also ab dem kommenden Schuljahr nur noch mit den Jahrgängen 6 bis 10 bestehen bleiben und diese sukzessive abbauen. Sollte die Bochumer Bewerbung an diesem Schulversuch jedoch wider Erwarten keinen Erfolg haben und es in unserer Stadt nicht zu einer Gemeinschaftsschule kommen, gilt automatisch der bisherige (alte) Zustand weiter: in diesem Falle nehmen die HermannGmeiner- und Helene-Lange-Schule – wie gewohnt – Übergänge der Grundschulen in die 5. Klassen auf. Da im Vorfeld der Bewerbung sowohl die Lehrer - als auch die Schulkonferenzen beider Schulen ihrer Beteiligung am Schulversuch - und damit für den Fall einer Berücksichtigung gleichzeitig auch ihrer jahrgangsweisen Auflösung ab dem kommenden Schuljahr – zugestimmt haben, hat die Schulverwaltung unter Berücksichtigung der vorstehenden Sachlage einen auf der Grundlage des ABW-Beschlusses geänderten Entscheidungsvorschlag als Anlage 1 beigefügt, der die aktuellen Entwicklungen und die vom Land geforderten Bedingungen berücksichtigt. Dazu gehört auch das von den beteiligten Schulen (Hermann-Gmeiner-Hauptschule und Helene-Lange-Realschule) erarbeitete erste pädagogische Konzept für die neue Schule, das ausdrücklich als vorläufig zu bezeichnen ist, da das endgültige Schulprogramm erst zu einem späteren Zeitpunkt von der dann errichteten Gemeinschaftsschule erarbeitet und vorgeschlagen werden kann. Das „Start-Konzept“, das – als entscheidende Unterlage – dem Antrag für die Genehmigung zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule beizulegen war, wurde dieser Mitteilung als Anlage 2 beigefügt. Unabhängig davon weist die Schulverwaltung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung um Teilnahme am landesweiten Modellversuch „Gemeinschaftsschule“ (mit einer Entscheidung ist Mitte Januar 2011 zu rechnen) darauf hin, dass die neue Schule Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr. 20102704 „Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte“ (Arbeitstitel) heißen wird und – möglichst – vierzügig zum 01. August 2011 starten soll. Vorgesehen ist, ab diesem Zeitpunkt den Doppeljahrgang 5/6 jeweils am Standort Gahlensche Straße (Hermann-Gmeiner-Schule) zu beschulen, wo alle erforderlichen – auch Ganztagseinrichtungen – zur Verfügung stehen. Die Folge-Doppeljahrgänge 7 und 8 sowie 9 und 10 sollen anschließend im Gebäude Feldsieper Straße (Helene-Lange-Schule) weiter unterrichtet werden, bevor danach alle dazu befähigten Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe an der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Gretchen-/Agnesstraße) wechseln. Neben dieser Standort-Festlegung konnte aber auch Übereinstimmung darüber erzielt werden, dass die „Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte“ nach der Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) auch in den nachfolgenden Jahrgängen 7 bis 10 integriert bzw. schulformübergreifend weiter arbeitet – allerdings mit einem außerordentlich anspruchsvollen, sowie vielfältigen Förder- und Differenzierungsangebot, das alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Leistungen und Befähigungen individuell so fördern soll, dass nicht nur die Hauptschulabschlüsse nach Klassen 9 und 10 sichergestellt, sondern voraussichtlich zunehmend höhere Sekundarabschlüsse (Fachoberschulreife ohne und mit besonderer Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe) erreicht werden können. Letzteres ist besonders für Eltern von Grundschülern interessant, deren Kinder demnächst eine Empfehlung für das Gymnasium bzw. die Realschule erhalten werden und „indirekt“ oder „direkt“ – für ihre Kinder das Abitur als Abschluss der Schullaufbahn anstreben. Eine endgültige Entscheidung über die Frage, ob die Jahrgänge 7 bis 10 integriert oder differenziert unterrichtet werden, wird von der Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule zu treffen sein. Dass die „Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte“ als gebundene (verpflichtende) Ganztagsschule – auch mit inklusivem Angebot - geführt wird und ihr dadurch mehr Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten als in Halbtagsschulen zur Verfügung stehen, sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Alle weiteren Informationen zum Konzept der ersten Bochumer Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I können der beigefügten Anlage entnommen werden. Ergänzend dazu macht die Verwaltung noch darauf aufmerksam, dass die notwendige Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit in der gymnasialen Oberstufe mit der Heinrich-Böll-Gesamtschule am Dienstag, 07. Dezember 2010, von der dortigen Schulkonferenz beschlossen und von allen drei Schulleitungen unterschrieben worden ist.