Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 1: Beteiligung Bochumer Schulen am Schulversuch "Gemeinschaftsschulen"- hier: Geänderter Beschlussvorschlag.pdf
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Erstellt
26.12.14, 14:38
Aktualisiert
28.01.18, 08:17
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Anlage 1
Beteiligung Bochumer Schulen am Schulversuch „Gemeinschaftsschulen“
hier: Geänderter Beschlussvorschlag
Die Stadt Bochum bewirbt sich unter Beteiligung der Hermann-Gmeiner-Hauptschule sowie
der Helene-Lange-Realschule und in Kooperation der Heinrich-Böll-Gesamtschule um
Beteiligung am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ zum
Schuljahr 2011/2012.
Für den Fall einer positiven Entscheidung durch das Land Nordrhein-Westfalen beschließt
der Rat der Stadt bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Errichtung der „Gemeinschaftsschule
Bochum-Mitte“ gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NW unter Einbeziehung der vorher
genannten Schulen und auf der Grundlage des vorläufigen pädagogischen Konzepts.
Gleichzeitig stimmt der Rat unter Bezugnahme auf die gleiche Rechtsvorschrift der
jahrgangsweisen Auflösung der Hermann-Gmeiner-Schule (Ganztagshauptschule),
Gahlensche Str. 204 b, 44809 Bochum, sowie der Helene-Lange-Schule (HalbtagsRealschule), Feldsieper Str. 94, 44809 Bochum, zu.
Sollte die Stadt Bochum beim Modellversuch „Gemeinschaftsschule“ keine Berücksichtigung
finden, bleiben die Hermann-Gmeiner-Hauptschule und die Helene-Lange-Realschule wie
bisher bestehen und nehmen am Aufnahmeverfahren in die weiterführenden Schulen für das
Schuljahr 2011/2012 (01. August 2011) teil.
Ergänzend hierzu sind nach einem positiven Entscheid des Landes alle weiteren noch
notwendigen Organisationsentscheidungen des Schulträgers vorzubereiten und den
parlamentarischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Sie sollen in die
Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I und II einfließen.