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Anlage 1: Beteiligung Bochumer Schulen am Schulversuch "Gemeinschaftsschulen"- hier: Geänderter Beschlussvorschlag.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 1: Beteiligung Bochumer Schulen am Schulversuch "Gemeinschaftsschulen"- hier: Geänderter Beschlussvorschlag.pdf
Größe
7,5 kB
Erstellt
26.12.14, 14:38
Aktualisiert
28.01.18, 08:17

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Beteiligung Bochumer Schulen am Schulversuch „Gemeinschaftsschulen“ hier: Geänderter Beschlussvorschlag Die Stadt Bochum bewirbt sich unter Beteiligung der Hermann-Gmeiner-Hauptschule sowie der Helene-Lange-Realschule und in Kooperation der Heinrich-Böll-Gesamtschule um Beteiligung am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ zum Schuljahr 2011/2012. Für den Fall einer positiven Entscheidung durch das Land Nordrhein-Westfalen beschließt der Rat der Stadt bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Errichtung der „Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte“ gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NW unter Einbeziehung der vorher genannten Schulen und auf der Grundlage des vorläufigen pädagogischen Konzepts. Gleichzeitig stimmt der Rat unter Bezugnahme auf die gleiche Rechtsvorschrift der jahrgangsweisen Auflösung der Hermann-Gmeiner-Schule (Ganztagshauptschule), Gahlensche Str. 204 b, 44809 Bochum, sowie der Helene-Lange-Schule (HalbtagsRealschule), Feldsieper Str. 94, 44809 Bochum, zu. Sollte die Stadt Bochum beim Modellversuch „Gemeinschaftsschule“ keine Berücksichtigung finden, bleiben die Hermann-Gmeiner-Hauptschule und die Helene-Lange-Realschule wie bisher bestehen und nehmen am Aufnahmeverfahren in die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2011/2012 (01. August 2011) teil. Ergänzend hierzu sind nach einem positiven Entscheid des Landes alle weiteren noch notwendigen Organisationsentscheidungen des Schulträgers vorzubereiten und den parlamentarischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Sie sollen in die Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I und II einfließen.