Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:38
Aktualisiert
28.01.18, 08:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2242)
Vorlage Nr. 20102608
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
25.06.2010 (Vorlage Nr. 20101253)
Bezeichnung der Vorlage
Überprüfung von Zuwendungen
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
17.12.2010
Anlagen
Liste aller Zuwendung und Zuschüsse der letzten zwei Jahre
Überprüfung von Zuwendungen
Wortlaut
Herr Merz von der FDP-Fraktion stellt in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
am 25.06.2010 folgende Anfrage:
1.
Nach welchen allgemeinen und/oder speziellen Regelungen gewährt die Stadt
Bochum Dritten Zuwendungen und Zuschüsse?
Antwort
Unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen Zuwendungen gewährt werden, regeln
die vom Rat beschlossenen "Allgemeinen Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum vom 31.08.2006".
Ergänzend hierzu gibt es insbesondere erläuternde Richtlinien der Kulturverwaltung, der
Sozialverwaltung und der Sportverwaltung, die sich aber im Rahmen der vom Rat
beschlossenen Allgemeinen Richtlinien bewegen (z.B. Richtlinie der Stadt Bochum zur
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2242)
Vorlage Nr. 20102608
Förderung von Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen,
Sportförderrichtlinie, Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses).
2.
In welchem Umfang und an wen sind in den letzten zwei Jahren Zuwendungen
und Zuschüsse gezahlt worden?
Antwort
Diese Frage beantwortet die Aufstellungen der unterschiedlichen zuwendungsgewährenden
Fachbereiche der Stadt Bochum (siehe Anlage 1).
3.
In
welchen
Fällen
war
dies
Verwendungsnachweise vorzulegen?
mit
der
Verpflichtung
verbunden,
und
4.
Sind die Verwendungsnachweise vorgelegt worden?
Antwort
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, Verwendungsnachweise vorzulegen (Ausnahmen z.
B. bei Vorlage entspr. Unterlagen bei Antragstellung…). Dieser Verpflichtung kommen die
Zuwendungsempfänger auch (t.w. zeitverzögert) nach. Details führt die Anlage aus.
5.
Sind die Verwendungsnachweise vollständig durch die Fachbereiche geprüft
worden?
Antwort
Sofern vorgelegt und vollständig: grundsätzlich ja. Im Einzelnen siehe Anlage.
6.
In welchem Umfang konnten Verwendungsnachweise nicht akzeptiert werden
und ggfls. aus welchen Gründen?
Antwort
In der Regel konnten die Verwendungsnachweise akzeptiert werden. In Einzelfällen wurden
überzahlte Beträge zurückgefordert. Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.