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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:38
Aktualisiert
28.01.18, 08:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2242) Vorlage Nr. 20102608 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.06.2010 (Vorlage Nr. 20101253) Bezeichnung der Vorlage Überprüfung von Zuwendungen Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 17.12.2010 Anlagen Liste aller Zuwendung und Zuschüsse der letzten zwei Jahre Überprüfung von Zuwendungen Wortlaut Herr Merz von der FDP-Fraktion stellt in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.06.2010 folgende Anfrage: 1. Nach welchen allgemeinen und/oder speziellen Regelungen gewährt die Stadt Bochum Dritten Zuwendungen und Zuschüsse? Antwort Unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen Zuwendungen gewährt werden, regeln die vom Rat beschlossenen "Allgemeinen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum vom 31.08.2006". Ergänzend hierzu gibt es insbesondere erläuternde Richtlinien der Kulturverwaltung, der Sozialverwaltung und der Sportverwaltung, die sich aber im Rahmen der vom Rat beschlossenen Allgemeinen Richtlinien bewegen (z.B. Richtlinie der Stadt Bochum zur Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2242) Vorlage Nr. 20102608 Förderung von Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen, Sportförderrichtlinie, Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses). 2. In welchem Umfang und an wen sind in den letzten zwei Jahren Zuwendungen und Zuschüsse gezahlt worden? Antwort Diese Frage beantwortet die Aufstellungen der unterschiedlichen zuwendungsgewährenden Fachbereiche der Stadt Bochum (siehe Anlage 1). 3. In welchen Fällen war dies Verwendungsnachweise vorzulegen? mit der Verpflichtung verbunden, und 4. Sind die Verwendungsnachweise vorgelegt worden? Antwort Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, Verwendungsnachweise vorzulegen (Ausnahmen z. B. bei Vorlage entspr. Unterlagen bei Antragstellung…). Dieser Verpflichtung kommen die Zuwendungsempfänger auch (t.w. zeitverzögert) nach. Details führt die Anlage aus. 5. Sind die Verwendungsnachweise vollständig durch die Fachbereiche geprüft worden? Antwort Sofern vorgelegt und vollständig: grundsätzlich ja. Im Einzelnen siehe Anlage. 6. In welchem Umfang konnten Verwendungsnachweise nicht akzeptiert werden und ggfls. aus welchen Gründen? Antwort In der Regel konnten die Verwendungsnachweise akzeptiert werden. In Einzelfällen wurden überzahlte Beträge zurückgefordert. Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.