Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
11 kB
Erstellt
26.12.14, 14:55
Aktualisiert
28.01.18, 08:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 24/3 (1968)
Vorlage Nr. 20102555
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 04.11.2010,
Vorlage-Nr. 20102370
Bezeichnung der Vorlage
Verkehrsbehinderung Gerther Dahl und Waldesrand
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Wortlaut
Die Fahrbahnen beider Straßen, Gerther Dahl und Waldesrand, werden beidseitig
durch Bordsteine mit nachfolgenden Gehwegen begrenzt.
Das Befahren von Gehwegen ist gemäß Straßenverkehrsordnung nicht gestattet.
Straßenbautechnisch ist der Gehwegaufbau auch nicht für das Befahren mit KFZ
sondern lediglich als fußläufige Fläche ausgelegt.
Trotz des vorgenannten Verbots werden Gehwege immer wieder durch KFZ
befahren. Dies verursacht Schäden an der Bausubstanz der Gehwege und der Stadt
Bochum Kosten für sich häufig wiederholende Instandsetzungsarbeiten.
Um diese Schäden zu unterbinden und letztlich auch die Fußgänger zu schützen
werden besonders betroffene Gehwegbereiche mittels Einbau von rot-weißen
Pollern vor Befahren durch KFZ geschützt. Dies ist an den beiden genannten
Straßen der Fall. Der Einbau der Poller in der Straße Gerther Dahl folgte zudem
einem Vorschlag der Bezirksvertretung Bo-Nord.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 24/3 (1968)
Vorlage Nr. 20102555
Demzufolge ist eine Verengung der Fahrbahn durch die Poller auch nicht gegeben,
da diese ausschließlich auf dem Gehweg stehen und die Fahrbahnbreite nicht
beeinträchtigen.