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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.12.14, 14:55
Aktualisiert
28.01.18, 08:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 01 (3232/3234) Vorlage Nr.: 20110157 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich öffentlich nichtöffentlich gemäß Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung Bezeichnung der Vorlage Zuwendungen an Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitsamtes für das Jahr 2011 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 16.02.2011 Anlagen Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 01 (3232/3234) Vorlage Nr.: 20110157 In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 02.11.2011 wurde bereits über die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Förderanträge der Vereine und Verbände für das Jahr 2011 beraten. Insofern wird auf die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung (Vorlage Nr. 20102185) verwiesen. Ergänzend hierzu sind noch weitere Förderanträge der Selbsthilfegruppen (Produkt 1.41.01.01.02) fristgerecht eingereicht worden, über die nun zu beraten ist. 1. Anträge Die Anträge sind dieser Vorlage beigefügt. 2. Allgemeine Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum – Zuwendungsrichtlinien – und Richtlinien der Stadt Bochum zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen Unabhängig von der Haushaltsplanung ist es Aufgabe der Verwaltung, bei der Beantragung, Bewilligung und Prüfung der Verwendungsnachweise zu beachten, dass die geltenden Richtlinien beachtet werden. Dadurch bedingt ist es möglich, dass der tatsächlich bewilligte Betrag im Zuwendungsbescheid von dem grundsätzlich zur Verfügung stehenden und vom Ausschuss beschlossenen Betrag abweichen wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn noch Antragsunterlagen fehlen und die Anträge noch nicht vollständig geprüft werden konnten. 3. Vorläufige Haushaltsführung Sofern die Stadt Bochum auch im Jahr 2011 in der vorläufigen Haushaltsführung verbleibt, gelten die Maßgaben nach § 82 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) weiter. Danach kann den Verbänden und Vereinen nicht zugesichert werden, dass die vorgesehenen Zuschüsse (auch in Zukunft) gewährt werden können. Auch ist es im Rahmen des § 82 GO NRW nicht zulässig, neue Projekte zu bezuschussen. Das gilt auch für Projekte bestehender Einrichtungen, soweit sie zu einer Erweiterung der Aufgaben führen. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie sich die Bewirtschaftungsentscheidungen der Kämmerei hinsichtlich des städtischen Haushalts im Jahr 2011 (z. B. etwaiger Erlass einer Haushaltssperre) auswirken. Falls es hierdurch zu einer Reduzierung der Zuwendungen kommt, sichert die Verwaltung aber zu, dass die von den Verbänden/Vereinen in dieser Größenordnung ggf. zusätzlich akquirierten Mittel (z. B. Spenden) nicht auf die von der Verwaltung (reduzierten) gewährten Zuwendungsbeträge angerechnet werden. Vorbehaltlich dieser Einschränkungen empfiehlt die Verwaltung die folgenden Zuwendungen. Diese orientieren sich weitestgehend an früheren Beschlüssen. Wegen der schwierigen Haushaltslage wurden beantragte Zuwendungshöhen, die über das Niveau früherer Beschlüsse hinaus gehen, bei dem hier vorgelegten Vorschlag der Verwaltung für die Zuwendungshöhen des Jahres 2011 nicht berücksichtigt. Die Verwaltung ist bemüht, Spendenmittel für bestimmte Förderungen/Projekte der Verbände/Vereine, die sonst ggf. nicht realisiert werden können, zu akquirieren. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 01 (3232/3234) Vorlage Nr.: 20110157 Produkt 1.41.01.01.02 „Förderung und Vergabe, Zuschusswesen“: Selbsthilfegruppen Nr. Name 1 Bewilligte Zuwendung (in EUR) 2010 0,00 Beantragte Vorschlag Zuwendung Zuwendung (in EUR) 2011 (in EUR) 2011 7.262,00 7.262,00 Bochumer Kontakt- und Krisengruppen 0,00 2 Blaues Kreuz-Vereine: - Bochum-Werne - Wattenscheid - Bochum-Langendreer 3 Guttempler-Gemeinschaften: 0,00 - Bochum-Stadtmitte - Tusculum - Wattenscheid 4 Selbsthilfegruppe Wattenscheid für 0,00 Suchtkranke und deren Angehörige 5 Kreuzbund e. V. 0,00 6 Kontaktclub für Menschen mit 0,00 psychischen Schwierigkeiten im Erich-Brühmann-Haus Gesamt 0,00 *) Es werden keine konkreten Summen beantragt, stattdessen bitten einen Zuschuss zu den nicht gedeckten Sachkosten. *) *) 900,00 2.600,00 3.000,00 900,00 3.000,00 1.514,00 1.500,00 - 2.306,00 1.514,00 1.500,00 - *) *) 4.900,00 310,00 *) 24.292,00 die Selbsthilfegruppen um Bemerkungen zu einzelnen Vorschlägen: Zu Nr. 1 bis 6: Da die Selbsthilfegruppen Spenden durch Dritte erhalten haben, konnten die Zuwendungen für das Jahr 2010 entfallen. Der Vorschlag für das Jahr 2011 orientiert sich an den Zuwendungshöhen der vergangenen Jahre. Wurde im Einzelfalle ein geringerer Bedarf geltend gemacht, so ist dieser berücksichtigt worden. Zu Nr. 1: Bochumer Kontakt- und Krisengruppen Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung in bisheriger und beantragter Höhe zu beschließen. Zu Nr. 2: Blaues Kreuz-Vereine Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung in bisheriger Höhe zu beschließen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 01 (3232/3234) Vorlage Nr.: 20110157 Zu Nr. 3: Guttempler-Gemeinschaften Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung für die Guttempler-Gemeinschaften in bisheriger Höhe zu beschließen. Zu Nr. 4: Selbsthilfegruppe Wattenscheid für Suchtkranke und deren Angehörige Es wurde kein Antrag gestellt; nach dortiger Aussage sei für 2011 keine Förderung erforderlich. Zu Nr. 5: Kreuzbund e. V. Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung in bisheriger Höhe zu beschließen. Zu Nr. 6: Kontaktclub für Menschen mit psychischen Schwierigkeiten im Erich-BrühmannHaus Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung in bisheriger Höhe zu beschließen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 01 (3232/3234) Vorlage Nr.: 20110157 Bezeichnung der Vorlage Zuwendungen an Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitsamtes für das Jahr 2011 Vorbehaltlich der Bewirtschaftungsentscheidungen der Kämmerei hinsichtlich des städtischen Haushalts sowie noch abschließender Antragsprüfungen - auch im Hinblick auf die Einschränkungen des § 82 GO NRW - wird dem Verteilungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.