Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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73 kB
Erstellt
26.12.14, 14:55
Aktualisiert
28.01.18, 08:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 01
(3232/3234)
Vorlage Nr.: 20110157
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
öffentlich
nichtöffentlich gemäß
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
Bezeichnung der Vorlage
Zuwendungen an Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitsamtes für das
Jahr 2011
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
16.02.2011
Anlagen
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 01
(3232/3234)
Vorlage Nr.: 20110157
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 02.11.2011 wurde bereits
über die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Förderanträge der Vereine und Verbände für das
Jahr 2011 beraten. Insofern wird auf die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung (Vorlage
Nr. 20102185) verwiesen. Ergänzend hierzu sind noch weitere Förderanträge der
Selbsthilfegruppen (Produkt 1.41.01.01.02) fristgerecht eingereicht worden, über die nun zu
beraten ist.
1. Anträge
Die Anträge sind dieser Vorlage beigefügt.
2. Allgemeine Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt
Bochum – Zuwendungsrichtlinien – und Richtlinien der Stadt Bochum zur Förderung von
Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen
Unabhängig von der Haushaltsplanung ist es Aufgabe der Verwaltung, bei der Beantragung,
Bewilligung und Prüfung der Verwendungsnachweise zu beachten, dass die geltenden Richtlinien
beachtet werden. Dadurch bedingt ist es möglich, dass der tatsächlich bewilligte Betrag im
Zuwendungsbescheid von dem grundsätzlich zur Verfügung stehenden und vom Ausschuss
beschlossenen Betrag abweichen wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn noch
Antragsunterlagen fehlen und die Anträge noch nicht vollständig geprüft werden konnten.
3. Vorläufige Haushaltsführung
Sofern die Stadt Bochum auch im Jahr 2011 in der vorläufigen Haushaltsführung verbleibt, gelten
die Maßgaben nach § 82 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) weiter. Danach kann den
Verbänden und Vereinen nicht zugesichert werden, dass die vorgesehenen Zuschüsse (auch in
Zukunft) gewährt werden können. Auch ist es im Rahmen des § 82 GO NRW nicht zulässig, neue
Projekte zu bezuschussen. Das gilt auch für Projekte bestehender Einrichtungen, soweit sie zu
einer Erweiterung der Aufgaben führen.
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie sich die Bewirtschaftungsentscheidungen der Kämmerei
hinsichtlich des städtischen Haushalts im Jahr 2011 (z. B. etwaiger Erlass einer Haushaltssperre)
auswirken. Falls es hierdurch zu einer Reduzierung der Zuwendungen kommt, sichert die
Verwaltung aber zu, dass die von den Verbänden/Vereinen in dieser Größenordnung ggf.
zusätzlich akquirierten Mittel (z. B. Spenden) nicht auf die von der Verwaltung (reduzierten)
gewährten Zuwendungsbeträge angerechnet werden.
Vorbehaltlich dieser Einschränkungen empfiehlt die Verwaltung die folgenden Zuwendungen.
Diese orientieren sich weitestgehend an früheren Beschlüssen. Wegen der schwierigen
Haushaltslage wurden beantragte Zuwendungshöhen, die über das Niveau früherer Beschlüsse
hinaus gehen, bei dem hier vorgelegten Vorschlag der Verwaltung für die Zuwendungshöhen des
Jahres 2011 nicht berücksichtigt. Die Verwaltung ist bemüht, Spendenmittel für bestimmte
Förderungen/Projekte der Verbände/Vereine, die sonst ggf. nicht realisiert werden können, zu
akquirieren.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 01
(3232/3234)
Vorlage Nr.: 20110157
Produkt 1.41.01.01.02 „Förderung und Vergabe, Zuschusswesen“:
Selbsthilfegruppen
Nr.
Name
1
Bewilligte
Zuwendung
(in EUR) 2010
0,00
Beantragte
Vorschlag
Zuwendung
Zuwendung
(in EUR) 2011
(in EUR) 2011
7.262,00
7.262,00
Bochumer Kontakt- und
Krisengruppen
0,00
2
Blaues Kreuz-Vereine:
- Bochum-Werne
- Wattenscheid
- Bochum-Langendreer
3
Guttempler-Gemeinschaften:
0,00
- Bochum-Stadtmitte
- Tusculum
- Wattenscheid
4
Selbsthilfegruppe Wattenscheid für
0,00
Suchtkranke und deren
Angehörige
5
Kreuzbund e. V.
0,00
6
Kontaktclub für Menschen mit
0,00
psychischen Schwierigkeiten im
Erich-Brühmann-Haus
Gesamt
0,00
*) Es werden keine konkreten Summen beantragt, stattdessen bitten
einen Zuschuss zu den nicht gedeckten Sachkosten.
*)
*)
900,00
2.600,00
3.000,00
900,00
3.000,00
1.514,00
1.500,00
-
2.306,00
1.514,00
1.500,00
-
*)
*)
4.900,00
310,00
*)
24.292,00
die Selbsthilfegruppen um
Bemerkungen zu einzelnen Vorschlägen:
Zu Nr. 1 bis 6:
Da die Selbsthilfegruppen Spenden durch Dritte erhalten haben, konnten die Zuwendungen für das
Jahr 2010 entfallen. Der Vorschlag für das Jahr 2011 orientiert sich an den Zuwendungshöhen der
vergangenen Jahre. Wurde im Einzelfalle ein geringerer Bedarf geltend gemacht, so ist dieser
berücksichtigt worden.
Zu Nr. 1: Bochumer Kontakt- und Krisengruppen
Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung in bisheriger und beantragter Höhe zu beschließen.
Zu Nr. 2: Blaues Kreuz-Vereine
Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung in bisheriger Höhe zu beschließen.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 01
(3232/3234)
Vorlage Nr.: 20110157
Zu Nr. 3: Guttempler-Gemeinschaften
Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung für die Guttempler-Gemeinschaften in bisheriger Höhe zu
beschließen.
Zu Nr. 4: Selbsthilfegruppe Wattenscheid für Suchtkranke und deren Angehörige
Es wurde kein Antrag gestellt; nach dortiger Aussage sei für 2011 keine Förderung erforderlich.
Zu Nr. 5: Kreuzbund e. V.
Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung in bisheriger Höhe zu beschließen.
Zu Nr. 6: Kontaktclub für Menschen mit psychischen Schwierigkeiten im Erich-BrühmannHaus
Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung in bisheriger Höhe zu beschließen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 01
(3232/3234)
Vorlage Nr.: 20110157
Bezeichnung der Vorlage
Zuwendungen an Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitsamtes für das
Jahr 2011
Vorbehaltlich der Bewirtschaftungsentscheidungen der Kämmerei hinsichtlich des städtischen
Haushalts sowie noch abschließender Antragsprüfungen - auch im Hinblick auf die
Einschränkungen des § 82 GO NRW - wird dem Verteilungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.