Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 14:55
Aktualisiert
28.01.18, 08:20
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 svb
(9130-171)
Vorlage Nr.: 20110390
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
der IG Vierhausstraße, Sabrina und Oliver Mazur, Vierhausstr. 50, 44807 Bochum
hier: Erhöhte Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr auf der Vierhausstraße
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
22.02.2011
Anlagen
Ausschnitt Vierhausstraße
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 svb
(9130-171)
Vorlage Nr.: 20110390
Anlass
Frau Sabrina und Herr Oliver Mazur, Vierhausstraße 50, haben eine Bürgerbeschwerde wegen der
Lärmbelästigung auf der Vierhausstraße eingereicht. In der im Internet einsehbaren
Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie wird an den Häusern Vierhausstraße ein 24 h
Pegel von teilweise mehr als 75 dB(A) erreicht. Ursache für die Lärmbelastung sind in erster Linie
der Kfz-Verkehr auf der Vierhausstraße und der A 40.
Dies nimmt die Interessengemeinschaft zum Anlass, folgende Vorschläge für eine Reduzierung
der Lärmimmissionen zu machen:
Aufbringen von Flüsterasphalt,
Tempo 30 für Lkw
Tempo 30 für Busse (360 und 388)
Nachtfahrverbot für Lkw (ausgenommen Lieferverkehr)
Umweltzonenkontrolle
Gebietsstruktur und Verkehrsfunktion
Die Bebauung an der Vierhausstraße besteht teilweise aus Wohnbebauung und teilweise aus
Gewerbebetrieben. Aufgrund der überwiegenden Nutzungsstrukturen ist daher das Gebiet südlich
der Vierhausstraße bis zur A 40 im Regionalen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet
ausgewiesen. Der Bereich nördlich der Vierhausstraße bis in Höhe des Gebäudes Nr. 79 ist als
Mischgebiet ausgewiesen. Der angrenzende östliche Bereich ab Haus Nr. 85 ist als allgemeines
Wohngebiet eingestuft.
Die Vierhausstraße ist eine Straße des Vorbehaltsstraßennetzes der Stadt Bochum und die dient
sowohl der Erschließung des unmittelbaren Bereiches als auch der Verbindung der Ortsteile. Bei
den Verkehrserhebungen und –beobachtungen konnte nicht festgestellt werden, dass der
Straßenzug Josephinenstraße/Vierhausstraße/Poststraße als Mautausweichstrecke von Lkw
benutzt wird.
Umgebungslärmrichtlinie
Veranlasst durch die Umgebungslärmrichtlinie der EU, die in deutsches Recht überführt ist, hat die
Stadt Bochum als Ballungsraum-Kommune eine Lärmkartierung u.a. für die Hauptverkehrsstraßen
erstellt und veröffentlicht. Die Lärmkartierung basiert auf einer Verkehrsbelastung der
Vierhausstraße im Abschnitt zwischen Herner Straße und Bergstraße von ca. 3.708.000 Kfz pro
Jahr, das entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von ca. 10.300 Kfz.
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 svb
(9130-171)
Vorlage Nr.: 20110390
Die Berechnung der Lärmwerte erfolgte mit den Rechenvorschriften (VBUS) der
Umgebungslärmrichtlinie. Zu beachten ist hierbei, dass bei der Lärmkartierung der Summenpegel
für alle berücksichtigten Straßen ermittelt wird, die auf das Gebiet einwirken. Die
Ergebnisdarstellung in Form einer farbigen Lärmkarte im Internet weist in dem am stärksten
belasteten Straßenabschnitt für den 24-Stunden-Pegel LDEN Werte aus, die teilweise über 75
dB(A) liegen, und für den Nachtpegel LNight Werte zwischen 65 und 70 dB(A).
Die parallel durchgeführten Berechnungen an den Gebäudefassaden zeigen, dass an der
Straßenfront der Bebauung auf der Nordseite der Vierhausstraße (Haus Nr. 31 bis Haus Nr. 99)
Lärmpegelwerte für den LDEN von 69 bis 74 dB(A) und für den LNight von 60 bis 64 dB(A)
auftreten. Die höchsten Pegel ergeben sich an den Häusern Nr. 31 – 47, da sie den geringsten
Abstand zur Straße aufweisen.
Gemäß den Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein vom 7.2.2008 sind Lärmaktionspläne
gemäß § 47, Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) zur Regelung von
Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Lärmprobleme liegen dann vor, wenn an
Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70
dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbeund Industriegebieten.
Aufgrund der Überschreitungen der Auslösewerte ist auch die Vierhausstraße als
Lärmschwerpunkt eingestuft worden. Die hier genannten Auslösewerte haben nicht die Bedeutung
von Grenzwerten, die verpflichtend einzuhalten sind und lösen damit auch keinen unmittelbaren
Anspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen aus. Sie dienen jedoch dazu, die Gebiete
einzugrenzen, für die Handlungsbedarf besteht einen Lärmaktionsplan aufzustellen
Lärmaktionsplan der Stadt Bochum
Der Lärmaktionsplan der Stadt Bochum wird in einem zweistufigen Verfahren erstellt. In der ersten
Stufe der „strategische Lärmaktionsplanung“ werden Handlungskonzepte zur langfristigen
Reduzierung für die vom Lärm betroffenen Bereiche entwickelt. Zurzeit befindet sich die
strategische Lärmaktionsplanung in der parlamentarischen Beratung.
Im anschließend zu bearbeitenden zweiten Teil werden dann detaillierte Konzepte zur
Lärmminderung in den einzelnen Lärmschwerpunkten erarbeitet, die sukzessive umgesetzt
werden sollen.
Maßnahmen im Bereich Vierhausstraße
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen wird wie folgt Stellung genommen:
1. Aufbringen von Flüsterasphalt
Die Fahrbahndecke der Vierhausstraße ist vor wenigen Jahren westlich Frieda-Schanz-Straße
erneuert worden, Schadstellen konnten nicht festgestellt werden. Zur Zeit besteht daher kein
Erneuerungsbedarf. Bei Erneuerungsbedarf wird jedoch geprüft, ob dort lärmoptimierter Asphalt
(LOA) einzubauen ist, um die Lärmemissionen der Straße zu mindern.
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- Begründung - Seite 3
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(9130-171)
Vorlage Nr.: 20110390
2. Tempo 30 für Lkw
Ursache für die frühere Lkw-Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h waren Straßenschäden und
die außergewöhnlich hohe Lkw-Belastung infolge der Abschlussarbeiten an der Deponie
Tippelsberg.
Basierend auf der für die Lärmkartierung verwendeten Verkehrsbelastung und den Lkw-Anteilen
am Gesamtverkehrsaufkommen ergibt sich durch eine Geschwindigkeits-reduzierung für Lkw auf
30 km/h in der Vierhausstraße eine Lärmreduzierung von ca. 2 dB(A). Die genaue
Minderungshöhe durch eine Geschwindigkeitsreduzierung ist anhand aktueller Verkehrsdaten zu
berechnen (siehe auch Punkt 6 unten).
3. Tempo 30 für Busse
Die Vierhausstraße wird von den Buslinien 360 und 388 der Bogestra von 6.00 bis 21.00 Uhr
jeweils im Stundentakt befahren. In der Zeit von 6.00 bis 9.00 Uhr wird der die Linie 360 auf einen
30 Minuten-Takt verdichtet. Da die Busse bereits bei der Lkw-Verkehrsmenge berücksichtigt sind,
hätte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Busse den gleichen Effekt wie für Lkw
(siehe 2.).
4. Nachtfahrverbot für Lkw (ausgenommen Lieferverkehr)
Anhand von Verkehrserhebungen wurden durchschnittlich ca. 20 - 30 Lkw im Nachtzeitraum
(22.00 – 6.00 Uhr) ermittelt. Da der Anliegerverkehr zugelassen werden muss, ist bei dieser relativ
geringen Anzahl Lkw voraussichtlich nur ein geringes Reduzierungspotential vorhanden. Darüber
hinaus ist auch eine wirksame Kontrolle des Lkw-Durchgangsverkehrs kaum möglich.
5. Umweltzonenkontrolle
In der Vierhausstraße wurden von der Polizei in den Monaten Dezember 2010 und Januar 2011 an
10 Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten Kontrollaktionen durchgeführt. Bei durchweg
schwachem bis mäßigem Verkehrsaufkommen konnten keine Verstöße im Rahmen von
Umweltzonenkontrollen festgestellt werden.
Als weitere Maßnahmen wird vorgeschlagen:
6. Verbesserung Lärmschutz A 40
Die Lärmschutzwände an der A 40 sind auf der Basis der Richtlinie für Schallschutz an Straße
1981 (RLS 81) errichtet worden. Da inzwischen die Verkehrsmengen auf der A 40 zugenommen
haben als auch die Berechnungsmethoden verbessert wurden, ist eine Neubewertung bei der
Erneuerung der Lärmschutzwände erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Neuberechnung des
Lärmschutzes an der A 40 auch auf Basis der Ergebnisse der Umgebungslärmrichtlinie im
Rahmen der Lärmaktionsplanung, mit dem Ziel der Reduzierung der Lärmimmissionen an der
Bebauung, erfolgen. Dies ist auch im Zusammenhang mit einer Berechnung zur Lärmsanierung zu
betrachten.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 svb
(9130-171)
Vorlage Nr.: 20110390
Bezeichnung der Vorlage
Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
der IG Vierhausstraße, Sabrina und Oliver Mazur, Vierhausstr. 50, 44807 Bochum
hier: Erhöhte Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr auf der Vierhausstraße
Der Bereich Vierhausstraße ist im Rahmen der detaillierten Lärmaktionsplanung mit Vorrang zu
behandeln. Bei einer Erneuerung der Straßendecke ist zu prüfen, ob lärmoptimierter Asphalt zur
Reduzierung der Lärmimmissionen eingebaut werden kann.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Lärmaktionsplanung zur Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie sich bei dem Baulastträger der A 40 – Landesbetrieb Straßen NRW – für
eine Neuberechnung der Lärmschutzwände im Zuge einer Erneuerung einzusetzen.