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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
28 kB
Erstellt
26.12.14, 14:55
Aktualisiert
28.01.18, 08:20

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 svb (9130-171) Vorlage Nr.: 20110390 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der IG Vierhausstraße, Sabrina und Oliver Mazur, Vierhausstr. 50, 44807 Bochum hier: Erhöhte Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr auf der Vierhausstraße Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 22.02.2011 Anlagen Ausschnitt Vierhausstraße Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 svb (9130-171) Vorlage Nr.: 20110390 Anlass Frau Sabrina und Herr Oliver Mazur, Vierhausstraße 50, haben eine Bürgerbeschwerde wegen der Lärmbelästigung auf der Vierhausstraße eingereicht. In der im Internet einsehbaren Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie wird an den Häusern Vierhausstraße ein 24 h Pegel von teilweise mehr als 75 dB(A) erreicht. Ursache für die Lärmbelastung sind in erster Linie der Kfz-Verkehr auf der Vierhausstraße und der A 40. Dies nimmt die Interessengemeinschaft zum Anlass, folgende Vorschläge für eine Reduzierung der Lärmimmissionen zu machen:      Aufbringen von Flüsterasphalt, Tempo 30 für Lkw Tempo 30 für Busse (360 und 388) Nachtfahrverbot für Lkw (ausgenommen Lieferverkehr) Umweltzonenkontrolle Gebietsstruktur und Verkehrsfunktion Die Bebauung an der Vierhausstraße besteht teilweise aus Wohnbebauung und teilweise aus Gewerbebetrieben. Aufgrund der überwiegenden Nutzungsstrukturen ist daher das Gebiet südlich der Vierhausstraße bis zur A 40 im Regionalen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Bereich nördlich der Vierhausstraße bis in Höhe des Gebäudes Nr. 79 ist als Mischgebiet ausgewiesen. Der angrenzende östliche Bereich ab Haus Nr. 85 ist als allgemeines Wohngebiet eingestuft. Die Vierhausstraße ist eine Straße des Vorbehaltsstraßennetzes der Stadt Bochum und die dient sowohl der Erschließung des unmittelbaren Bereiches als auch der Verbindung der Ortsteile. Bei den Verkehrserhebungen und –beobachtungen konnte nicht festgestellt werden, dass der Straßenzug Josephinenstraße/Vierhausstraße/Poststraße als Mautausweichstrecke von Lkw benutzt wird. Umgebungslärmrichtlinie Veranlasst durch die Umgebungslärmrichtlinie der EU, die in deutsches Recht überführt ist, hat die Stadt Bochum als Ballungsraum-Kommune eine Lärmkartierung u.a. für die Hauptverkehrsstraßen erstellt und veröffentlicht. Die Lärmkartierung basiert auf einer Verkehrsbelastung der Vierhausstraße im Abschnitt zwischen Herner Straße und Bergstraße von ca. 3.708.000 Kfz pro Jahr, das entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von ca. 10.300 Kfz. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 svb (9130-171) Vorlage Nr.: 20110390 Die Berechnung der Lärmwerte erfolgte mit den Rechenvorschriften (VBUS) der Umgebungslärmrichtlinie. Zu beachten ist hierbei, dass bei der Lärmkartierung der Summenpegel für alle berücksichtigten Straßen ermittelt wird, die auf das Gebiet einwirken. Die Ergebnisdarstellung in Form einer farbigen Lärmkarte im Internet weist in dem am stärksten belasteten Straßenabschnitt für den 24-Stunden-Pegel LDEN Werte aus, die teilweise über 75 dB(A) liegen, und für den Nachtpegel LNight Werte zwischen 65 und 70 dB(A). Die parallel durchgeführten Berechnungen an den Gebäudefassaden zeigen, dass an der Straßenfront der Bebauung auf der Nordseite der Vierhausstraße (Haus Nr. 31 bis Haus Nr. 99) Lärmpegelwerte für den LDEN von 69 bis 74 dB(A) und für den LNight von 60 bis 64 dB(A) auftreten. Die höchsten Pegel ergeben sich an den Häusern Nr. 31 – 47, da sie den geringsten Abstand zur Straße aufweisen. Gemäß den Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein vom 7.2.2008 sind Lärmaktionspläne gemäß § 47, Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Lärmprobleme liegen dann vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbeund Industriegebieten. Aufgrund der Überschreitungen der Auslösewerte ist auch die Vierhausstraße als Lärmschwerpunkt eingestuft worden. Die hier genannten Auslösewerte haben nicht die Bedeutung von Grenzwerten, die verpflichtend einzuhalten sind und lösen damit auch keinen unmittelbaren Anspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen aus. Sie dienen jedoch dazu, die Gebiete einzugrenzen, für die Handlungsbedarf besteht einen Lärmaktionsplan aufzustellen Lärmaktionsplan der Stadt Bochum Der Lärmaktionsplan der Stadt Bochum wird in einem zweistufigen Verfahren erstellt. In der ersten Stufe der „strategische Lärmaktionsplanung“ werden Handlungskonzepte zur langfristigen Reduzierung für die vom Lärm betroffenen Bereiche entwickelt. Zurzeit befindet sich die strategische Lärmaktionsplanung in der parlamentarischen Beratung. Im anschließend zu bearbeitenden zweiten Teil werden dann detaillierte Konzepte zur Lärmminderung in den einzelnen Lärmschwerpunkten erarbeitet, die sukzessive umgesetzt werden sollen. Maßnahmen im Bereich Vierhausstraße Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Aufbringen von Flüsterasphalt Die Fahrbahndecke der Vierhausstraße ist vor wenigen Jahren westlich Frieda-Schanz-Straße erneuert worden, Schadstellen konnten nicht festgestellt werden. Zur Zeit besteht daher kein Erneuerungsbedarf. Bei Erneuerungsbedarf wird jedoch geprüft, ob dort lärmoptimierter Asphalt (LOA) einzubauen ist, um die Lärmemissionen der Straße zu mindern. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 svb (9130-171) Vorlage Nr.: 20110390 2. Tempo 30 für Lkw Ursache für die frühere Lkw-Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h waren Straßenschäden und die außergewöhnlich hohe Lkw-Belastung infolge der Abschlussarbeiten an der Deponie Tippelsberg. Basierend auf der für die Lärmkartierung verwendeten Verkehrsbelastung und den Lkw-Anteilen am Gesamtverkehrsaufkommen ergibt sich durch eine Geschwindigkeits-reduzierung für Lkw auf 30 km/h in der Vierhausstraße eine Lärmreduzierung von ca. 2 dB(A). Die genaue Minderungshöhe durch eine Geschwindigkeitsreduzierung ist anhand aktueller Verkehrsdaten zu berechnen (siehe auch Punkt 6 unten). 3. Tempo 30 für Busse Die Vierhausstraße wird von den Buslinien 360 und 388 der Bogestra von 6.00 bis 21.00 Uhr jeweils im Stundentakt befahren. In der Zeit von 6.00 bis 9.00 Uhr wird der die Linie 360 auf einen 30 Minuten-Takt verdichtet. Da die Busse bereits bei der Lkw-Verkehrsmenge berücksichtigt sind, hätte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Busse den gleichen Effekt wie für Lkw (siehe 2.). 4. Nachtfahrverbot für Lkw (ausgenommen Lieferverkehr) Anhand von Verkehrserhebungen wurden durchschnittlich ca. 20 - 30 Lkw im Nachtzeitraum (22.00 – 6.00 Uhr) ermittelt. Da der Anliegerverkehr zugelassen werden muss, ist bei dieser relativ geringen Anzahl Lkw voraussichtlich nur ein geringes Reduzierungspotential vorhanden. Darüber hinaus ist auch eine wirksame Kontrolle des Lkw-Durchgangsverkehrs kaum möglich. 5. Umweltzonenkontrolle In der Vierhausstraße wurden von der Polizei in den Monaten Dezember 2010 und Januar 2011 an 10 Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten Kontrollaktionen durchgeführt. Bei durchweg schwachem bis mäßigem Verkehrsaufkommen konnten keine Verstöße im Rahmen von Umweltzonenkontrollen festgestellt werden. Als weitere Maßnahmen wird vorgeschlagen: 6. Verbesserung Lärmschutz A 40 Die Lärmschutzwände an der A 40 sind auf der Basis der Richtlinie für Schallschutz an Straße 1981 (RLS 81) errichtet worden. Da inzwischen die Verkehrsmengen auf der A 40 zugenommen haben als auch die Berechnungsmethoden verbessert wurden, ist eine Neubewertung bei der Erneuerung der Lärmschutzwände erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Neuberechnung des Lärmschutzes an der A 40 auch auf Basis der Ergebnisse der Umgebungslärmrichtlinie im Rahmen der Lärmaktionsplanung, mit dem Ziel der Reduzierung der Lärmimmissionen an der Bebauung, erfolgen. Dies ist auch im Zusammenhang mit einer Berechnung zur Lärmsanierung zu betrachten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 svb (9130-171) Vorlage Nr.: 20110390 Bezeichnung der Vorlage Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der IG Vierhausstraße, Sabrina und Oliver Mazur, Vierhausstr. 50, 44807 Bochum hier: Erhöhte Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr auf der Vierhausstraße Der Bereich Vierhausstraße ist im Rahmen der detaillierten Lärmaktionsplanung mit Vorrang zu behandeln. Bei einer Erneuerung der Straßendecke ist zu prüfen, ob lärmoptimierter Asphalt zur Reduzierung der Lärmimmissionen eingebaut werden kann. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Lärmaktionsplanung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sich bei dem Baulastträger der A 40 – Landesbetrieb Straßen NRW – für eine Neuberechnung der Lärmschutzwände im Zuge einer Erneuerung einzusetzen.