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Schulentwicklungsplan - Teilplan Förderschulen - Fortschreibung 2010 - 2015.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Schulentwicklungsplan - Teilplan Förderschulen - Fortschreibung 2010 - 2015.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
26.12.14, 14:56
Aktualisiert
28.01.18, 08:21

Inhalt der Datei

SCHULENTWICKLUNGSPLAN - TEILPLAN FÖRDERSCHULEN - FORTSCHREIBUNG 2010 - 2015 Entwurf Stand: Januar 2011 -1- Inhaltsverzeichnis I. Allgemeiner Teil 1. Vorbemerkung 2. Gesetzliche Vorschriften zur Aufstellung und Fortschreibung eines Schulentwicklungsplanes 3. Verfahrensablauf 4. Planungsmaximen der Förderschulentwicklungsplanung 5. Auslaufende Auflösung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ 6. Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ (Zusammenlegung von Schulen) 7. Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ 8. Auslaufende Auflösung eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ 9. Zusammenführung Haupt- und Teilstandort der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ 10. Bochumer Bevölkerungsprognose 2010 bis 2025 II. Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen 1. Allgemeine Anmerkungen 2. Entwicklung aller städtischen Förderschulen 2.1 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ 2.2 Brüder-Grimm-Schule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ 2.3 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ 2.3.1 Primarstufe 2.3.2 Sekundarstufe I 2.4 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ 2.5 Ferdinand-Krüger-Schule - Städtische Schule für Kranke III. Schulorganisatorische Maßnahmen 1. Vorbemerkung 2. Schulfachliche Beratung 3. Auslaufende Auflösung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ 4. Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ -2- (Zusammenlegung von Schulen) 5. Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ 6. Auslaufende Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ 7. Zusammenführung Haupt- und Teilstandort der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ IV. Raumaufnahmen und Maßnahmenplanung 1. Vorbemerkung 2. Inhaltsverzeichnis Raumaufnahmen -3- I. Allgemeiner Teil 1. Vorbemerkung Mit ihrer Schulentwicklungsplanung verfolgt die Stadt Bochum das Ziel, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Ausbildungsangebots die für den Unterricht erforderlichen Gebäude und Sachmittel zur Verfügung zu stellen, damit ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem garantiert werden kann. Über die Prognose der zukünftigen Schülerinnen- und Schülerzahlenentwicklungen sollen notwendige Investitionen, unabwendbare Schulschließungen oder andere schulorganisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um rechtzeitig die erforderlichen Entwicklungsprozesse einzuleiten. Im Rahmen dieser Schulentwicklungsplanung wird die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen einschließlich der daraus resultierenden notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen für die städtischen Förderschulen mit folgenden Förderschwerpunkten behandelt: * Lernen * Sprache * Emotionale und soziale Entwicklung * Geistige Entwicklung Unter Berücksichtigung des Inklusions-Gebots der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BBK), die geltendes Recht darstellt, wird mit der Fortschreibung dieses Schulentwicklungsplanes ein Paradigmenwechsel bei der Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher eingeleitet, der das Ziel verfolgt, den Anteil der Kinder und Jugendlichen im Gemeinsamen Unterricht schrittweise zu erhöhen. Das hat unmittelbaren Einfluss auf den Bestand der Förderschulen, der entsprechend bedarfsgerecht anzupassen ist. Dabei sind auch die aufgrund der demographischen Entwicklung rückläufigen Zahlen der Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen ALernen@, die rechtlichen Rahmenbedingungen und das gesamtstädtische Interesse zu beachten. -4- 2. Gesetzliche Vorschriften zur Aufstellung und Fortschreibung eines Schulentwicklungsplanes Gemeinden, die nach ' 78 des Schulgesetzes (SchulG)1 Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, sind nach ' 80 Abs. 1 SchulG verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Dabei hat diese Planung 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen und 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten zu berücksichtigen. ' 81 SchulG legt fest, dass die Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung erfolgt. 3. Verfahrensablauf Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaften (ABW) in Bochum hat in seiner Sitzung am 27. November 2009 die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes - Teilplan Förderschulen - beschlossen. Die vom Rat der Stadt Bochum in seiner Sitzung am 18. Oktober 2007 beschlossene letzte Fortschreibung umfasste den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/2007 – 2010/2011. Zur Vorbereitung des Schulentwicklungsplanes hat der ASW eine Arbeitsgruppe berufen, die die Arbeiten an der Fortschreibung fachlich begleiten sollte. Ihr gehörten neben den Mitgliedern Ausschusses für Bildung und Wissenschaften, des 1 (Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009) -5- Ausschusses für Migration und Integration auch Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitsgemeinschaft Bochumer Schulpflegschaften, des Schulamtes für die Stadt Bochum, des Jugendamtes, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Beigeordnete der Stadt Bochum für Kultur, Bildung und Wissenschaft und Vertreter des Schulverwaltungsamtes an. Am 14. April 2010 fand auf Einladung des Beigeordneten eine gemeinsame Auftaktveranstaltung aller drei Arbeitsgruppen statt (zeitgleich hatte der ABW auch die Facharbeitsgruppen für die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne für die Grundschulen und Sekundarschulen berufen), bei der die Schulverwaltung ihr erstes Denkmodell zur Schulentwicklungsplanung 2010 – 2015 vorgestellt hatte. Am 18. Mai 2010 hatte die Arbeitsgruppe für die Förderschulen ihre Arbeit aufgenommen. In drei Sitzungen wurden die nachfolgenden Planungsmaximen verabschiedet und die Verwaltungsvorschläge zur Entwicklung der Bochumer Förderschullandschaft diskutiert. Nicht alle der in dieser Fortschreibung vorgeschlagenen schulorganisatorischen Maßnahmen konnten in der Arbeitsgruppe im Konsens verabschiedet werden. Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes - Teilplan Förderschulen - wurde nach Beteiligung der Schulkonferenzen sowie den Beratungen in den Bezirksvertretungen und im ABW am 00.00.2011 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen. 4. Planungsmaximen der Förderschulentwicklungsplanung 4.1 Alle Schülerinnen und Schülern, die wegen ihrer Behinderung oder des erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht ohne besondere Förderung am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen können, erhalten - nachdem in einem AOSF-Verfahren ein Förderbedarf festgestellt wurde - die ihrem individuellen Bedarf entsprechende sonderpädagogische Förderung. Dazu sind die notwendigen Plätze in - allgemeinen Schulen (Gemeinsamer Unterricht, integrative Lerngruppen) - und Förderschulen -6- bzw. in der Ferdinand-Krüger-Schule (Schule für Kranke) bedarfsgerecht bereitzustellen. 4.2 Sofern das Land das für den bedarfsgerechten Gemeinsamen Unterricht erforderliche Personal an allgemeinen Schulen zur Verfügung stellt, hat der Schulträger ergänzend hierzu die sächliche Ausstattung bereitzustellen. Gleiches gilt auch für die Einrichtung integrativer Lerngruppen an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I. Unabhängig davon muss die Erreichbarkeit der jeweiligen Förderorte, sofern keine ortsnahe Beschulung möglich ist, durch geeignete Maßnahmen der Schülerbeförderung (Übernahme der Fahrkosten, Schulbuslinien, Schülerspezialverkehre) bedarfsgerecht hergestellt werden. 4.3 Das vom Land vorgesehene Raumprogramm für Klassen-, Mehrzweck- und Förderräume ist an allen Förderschulen grundsätzlich umzusetzen. Dabei sind die für den verpflichtenden Ganztagbetrieb an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt AGeistige Entwicklung@ sowie für die AOffenen Ganztagsangebote@ bzw. die APädagogische Übermittagbetreuung@ in den übrigen Förderschulen (Grundsatz: eine Gruppe/ein Raum zuzüglich der notwendigen Gemeinschaftsräume, Küchen und Essräume) bereitzustellen. 4.4 Förderschulen sind mit ausreichenden Sportstätten und Schulhof- bzw. Spielflächen auszustatten. 4.5 Neben diesen allgemeinen Grundsätzen sind ferner die nachfolgend dargestellten förderschulspezifischen Maximen zu beachten: 4.5.1 Förderschulen - Förderschwerpunkt ALernen@@ Gemäß der 6. Verordnung zur Ausführung des Schulverwaltungsgesetzes (6. AVOzSch VG) vom 17.10.19782 sind für den geordneten Schulbetrieb 144 Schü- 2 Diese Verordnung gilt auch nach in-Kraft-treten des Schulgesetzes NRW weiter. -7- lerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I erforderlich. Eine Unterschreitung um 50 Prozent in zulässig. Der Klassenfrequenzrichtwert in den Förderschulen ALernen@ beträgt gem. ' 6 Abs. 8 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des ' 93 Abs. 2 SchulG (AVO-Richtlinien 2009/10 - AVO-RL) 16 Schülerinnen und Schüler, der Höchstwert liegt bei 22. Unter Berücksichtigung des in den allgemeinen Planungsmaximen beschriebenen Primats der Förderung von lernbehinderten Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Unterricht bzw. in integrativen Lerngruppen an allgemeinbildenden Schulen ist bei der Festlegung der Mindestgröße an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen grundsätzlich der Klassenfrequenzrichtwert von 16 zugrunde zu legen. Angesichts der Tatsache, dass es aufgrund der geringen Schülerinnen- und Schülerzahlen möglich ist, unter Beachtung der Relation ASchüler je Lehrerstelle@ (zur Zeit 10,56, also 11 Schülerinnen und Schüler) vier Jahrgänge in zwei Klassen zusammen zu fassen, soll in einer voll ausgebauten Förderschule ALernen@ (mindestens eine Klasse je Jahrgang 1 - 10 ) in Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe die Mindestgröße von 128 Schülerinnen und Schüler nicht unterschritten werden. 4.5.2 Förderschule - Förderschwerpunkt AGeistige Entwicklung@@ Diese Schulform umfasst fünf Schulstufen, für die der Klassenfrequenzrichtwert 10 und der Höchstwert 13 Schülerinnen und Schüler beträgt. Daraus ergibt sich eine Mindest-Schulgröße von 50 Schülerinnen und Schülern, die auch gem. ' 1 der 6. AVOzSchVG grundsätzlich für den geordneten Schulbetrieb notwendig sind. Im Interesse einer optimierten Lehrerversorgung und unter Berücksichtigung der kostenintensiven Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur sind die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt AGeistige Entwicklung@ - unabhängig von dieser Vorgabe - zukünftig mindestens zweizügig zu führen. -8- 4.5.3 Förderschule - Förderschwerpunkt ASprache@@ Der Klassenfrequenzrichtwert liegt bei 11 Schülerinnen und Schülern, der Höchstwert bei 14. Daraus ergibt sich - bei Einzügigkeit (einschl. der Einführungsphase) - eine Mindestgröße von 55 Schülerinnen und Schülern. Unabhängig davon hat die bisherige Schulentwicklungsplanung einen Höchstwert von max. 210 Schülerinnen und Schülern für Bochum festgelegt. Diese sollten in zwei Zügen je Jahrgang (insgesamt also zehn Klassen) am Hauptstandort Drusenbergstraße und einzügig (fünf Klassen) am Teilstandort Ruhrstraße 150 unterrichtet werden. Bei einem weiteren Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen und unter Berücksichtigung des "Inklusions-Gebots" der UN-Behindertenrechtskonvention wird als Ziel dieser Schulentwicklungsplanung eine sukzessive Reduzierung der vorzuhaltenden Förderschulplätze auf 140 (Zweizügigkeit) 10 Klassen unter Beachtung des Klassenfrequenzhöchstwertes von 14 - festgelegt. 4.5.4 Förderschule - Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ Gem. ' 1 der 6. AVOzSchVG benötigt eine Schule dieser Art für einen geordneten Schulbetrieb in der Primar- und Sekundarstufe I jeweils 33 Schülerinnen und Schüler. Für die beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ASoziale und emotionale Entwicklung@ gelten Klassenfrequenzrichtwerte von 11 und Klassenfrequenzhöchstwerte von 14 Schülerinnen und Schülern. Bei der Definition der Mindest- bzw. maximalen Größe beider Schulen ist unabhängig von den o. a. Vorgaben zu berücksichtigen, dass - diese Förderschulen das vorrangige Ziel verfolgen, die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler durch entsprechende vorübergehende Förderung so zu stärken, dass sie möglichst bald wieder zurück in ihre Regelschulen reintegriert werden können, -9- und - das AInklusions-Gebot@ der UN-Behindertenrechtskonvention auch für diesen Förderbedarf grundsätzlich eine Förderung im Gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule anstrebt wird. Vor diesem Hintergrund geht die Schulentwicklungsplanung - unter Berücksichtigung der Schüler-/Lehrerrelation von 7,86 (also 8) zu 1 - in der Primarstufe von nur noch grundsätzlich 64 Schülerinnen und Schülern aus, die in einem zweizügigen System gefördert und unterrichtet werden sollen. Für die in der Mansfeld-Schule, Eislebener Straße 14 - 16, untergebrachte Sekundar-Schule dieses Förderschwerpunkts gilt für den Planungszeitraum grundsätzlich die Größenordnung von mindestens 96 (Zweizügigkeit in allen Jahrgängen unter Berücksichtigung der Schüler-/Lehrerrelation) Schülerinnen und Schülern. Diese darf vorübergehend bis auf den Wert von 66 (Klassenfrequenzrichtwert 11 x 6 Jahrgänge) unterschritten werden. 5. Auslaufende Auflösung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung kann der Schulträger die Auflösung einer Förderschule beschließen, wenn er deren Fortführung für nicht erforderlich hält (' 81 Abs. 2 und 3 i.V.m. ' 80 Abs. 5 und 6 SchulG). Im Kapitel III/3 wird vorgeschlagen, die Lewacker-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 auslaufend zu schließen. 6. Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ (Zusammenlegung von Schulen) Nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung kann der Schulträger auch die Zusammenlegung von Schulen beschließen. Nach ' 81 Abs. 2 SchulG entspricht dies der Errichtung einer neuen Schule. - 10 - Im Kapitel III/4 wird vorgeschlagen, die beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ (Alleeschule und Cruismannschule) – spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012 (01.08.2011) - zu einer neuen, möglichst gebundenen Ganztags - Förderschule zusammenzulegen und sukzessiv – spätestens beginnend ab dem Schuljahr 2012/13 (01.08.02012) – am Schulstandort Fahrendeller Straße 25 zusammenzuführen. 7. Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Der Schulträger kann auf der Basis der Schulentwicklungsplanung die Auflösung eines Teilstandortes beschließen, wenn er dessen Fortführung für nicht erforderlich hält (' 81 Abs. 2 SchulG). Im Kapitel III/5 wird vorgeschlagen, den Teilstandort der Hilda-HeinemannSchule (ehem. Hollandschule) zum Ende des Schuljahres 2010/2011 (31.07.2011) zu schließen. 8. Auslaufende Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ Nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung kann der Schulträger die auslaufende Auflösung eines Teilstandortes beschließen. wenn er dessen Fortführung für nicht erforderlich hält (' 81 Abs. 2 SchulG). Im Kapitel III/6 wird vorgeschlagen, den Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule an der Ruhrstraße 150, mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 auslaufend zu schließen. 9. Zusammenführung Haupt- und Teilstandort der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ Der Schulträger kann auf der Basis der Schulentwicklungsplanung die Zusammenführung von Haupt- und Nebenstandort an einem gemeinsamen neuen Schulstandort beschließen. Das entspricht gem. § 81 Abs. 2 SchulG der Änderung einer Schule. - 11 - Im Kapitel III/7 wird vorgeschlagen, den Hauptstandort Wasserstr. 46 und den Nebenstandort Schulstr. 7 der Paul-Dohrmann-Schule an einem zukünftig gemeinsamen neuen Schulstandort mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08.2013) zusammenzuführen. 10. Bochumer Bevölkerungsprognose 2010 bis 2025 Nach der aktuellen Bochumer Bevölkerungsprognose 3 wird sich die Bochumer Gesamtbevölkerung wie folgt entwickeln: Bevölkerungsprognose 2010 bis 2025 Gesamtbevölkerung jeweils am 01.01 des Jahres 370.000 368.179 365.000 361.700 360.000 353.500 355.000 350.000 345.200 345.000 340.000 335.000 330.000 2010 Einwohnerdaten 2015 Prognose 2020 Trend 2025 Trend Bis zum Prognosejahr 2015 entspricht das einem Rückgang von 1,8 %, bis zur Trendfortschreibung im Jahr 2025 einem Rückgang von 6,2 %. 3 Für die folgenden Grafiken der Bevölkerungsprognose gilt: 01.01.2010 (Einwohnerdaten), 2015 (Prognosejahre), 2020 und 2025(Trendfortschreibung) - 12 - Die für die Förderschulentwicklungsplanung relevante Prognose ( siehe Fußnote Seite 12 ) für die Altersgruppe der sechs bis unter sechszehnjährigen Kinder und Jugendlichen zeigt folgende Entwicklung auf: Bevölkerungsprognose 2010 bis 2025 Altersgruppe 6 bis unter 16 Jahre jeweils am 01.01 des Jahres 32.000 31.000 30.880 30.000 29.200 29.000 27.900 28.000 27.400 27.000 26.000 25.000 2010 Einwohnerdaten 2015 Prognose - 13 - 2020 Trend 2025 Trend II. 1. Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen Allgemeine Anmerkungen In Bochum werden derzeit 182 behinderte Schülerinnen und Schüler an 24 Grundschulen, darunter auch eine Reihe sogenannter ASchwerpunkt-Schulen@, sowie 143 sonderpädagogisch zu fördernde Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I im AGemeinsamen Unterricht@ unterrichtet. Integrative Lerngruppen sind ausschließlich an 4 Hauptschulen eingerichtet (Stand Dezember 2010). Daneben werden in Bochum - gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Förderschulen mit den Schwerpunkten - Lernen - Sprache - Emotionale und soziale Entwicklung - Geistige Entwicklung - Hören und Kommunikation - Körperliche und motorische Entwicklung angeboten. Davon trägt die Stadt Bochum die Einrichtungen für die Förderschwerpunkte ALernen@, ASprache@ (Primarstufe), AEmotionale und soziale Entwicklung@ sowie “Geistige Entwicklung@, in denen aktuell 1.418 Schülerinnen und Schüler unterrichtet und gefördert werden. Die übrigen Schulen mit den Förderschwerpunkten ASprache@ (Sekundarstufe I), AHören und Kommunikation@ sowie AKörperliche und motorische Entwicklung@ betreibt der Landschaftsverband. Hier werden 864 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt ASehen@ werden in Schulen des Landschaftsverbandes außerhalb Bochums beschult. 2. Entwicklung aller städtischen Förderschulen Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den städtischen Förderschulen hat sich innerhalb der einzelnen Förderschwerpunkte unterschiedlich entwickelt. Ein Vergleich der Gesamtzahl aller Förderschülerinnen und –schüler zwischen dem - 14 - Schuljahr 2006/2007 und dem aktuellen Schuljahr 2010/2011 zeigt, dass in den letzten fünf Schuljahren ein Rückgang von 8,3 % zu verzeichnen ist. Die rückläufigen Schülerinnen- und Schülerzahlen sind zum einen durch die demografische Entwicklung, vielmehr aber durch den Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts, vor allem in den Grundschulen, aber auch durch die Bildung von Integrativen Lerngruppen an den Bochumer Hauptschulen begründet. In den Kapiteln II/2.1 bis 2.5 wird die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen des jeweiligen Förderschwerpunktes differenziert dargestellt. 2.1 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an diesen Förderschulen hat sich in den vergangenen Jahren - wie es die nachfolgende Grafik verdeutlicht - rückläufig entwickelt. Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen 1000 911 900 852 789 800 714 715 2009/10 2010/11 700 600 500 400 300 200 100 0 2006/07 2007/08 2008/09 Dieser Rückgang von 21,5 % lässt sich nicht allein mit der demografischen Entwicklung begründen. Weitere Faktoren, die zu einer Reduzierung der Schülerinnen- und Schülerzahlen führen, sind: - 15 - * die den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung mit der AO-SF eingeräumte Möglichkeit, auch Schülerinnen und Schüler nach dem Bildungsgang „Lernen“ zu unterrichten * der über die Jahre stetig gewachsene Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf - insbesondere mit dem Förderschwerpunkt Lernen - im GU in der Grundschule * die ebenfalls nach der AO-SF geschaffene Möglichkeit zur integrativen Beschulung von zieldifferent zu unterrichtenden Kindern in Integrativen Lerngruppen der Sekundarstufe I Eine verlässliche Prognose bis zum Ende des Planungszeitraums 2015/2016 ist insofern schwierig, da die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen entscheidenden Einfluss auf die Schülerinnen- und Schülerzahlen an allen Förderschulen haben werden, nicht exakt prognostiziert werden kann. In den letzten fünf Schuljahren (2006/2007 bis 2010/2011) haben die Förderschulen 15,9 % in der Primarstufe und fast ein Viertel der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I (22,9%) verloren. Die Schülerinnen- und Schülerzahlen an den sechs Bochumer Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden sich in den kommenden Jahren wie folgt entwickeln: - 16 - Prognose der Schülerinnen- und Schülerzahlen an den sechs Bochumer Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ 800 715 700 630 600 600 600 560 520 500 400 300 200 100 0 2010/11 2.2 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Brüder-Grimm-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ Die Schülerinnen- und Schülerzahlen sind zwischen dem Schuljahr 2006/2007 bis zum vergangenen Schuljahr 2009/2010 stetig angestiegen (25,5%). Erstmalig ist nunmehr im Schuljahr 2010/2011 ein Rückgang um 11 Kinder (5,6%) im Vergleich zum letzten Schuljahr festzustellen. Seit dem Schuljahr 2008/09 hat die Brüder-Grimm-Schule einen Teilstandort in der Ruhrstr. 150, 44866 Bochum. Hier werden im laufenden Schuljahr 2010/2011 64 Kinder in 6 Klassen unterrichtet. Die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen steht in einem engen Verhältnis zwischen dem Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts und der weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. In Übereinstimmung mit den im Kapitel I. 4.5.3 der Planungsmaximen festgeschriebenen Ziele werden die Schülerinnen- und Schülerzahlen sukzessive auf die Planzahl von 140 Kindern sinken. Ob diese Zahl bereits zum Ende des Planungszeitraums – oder erst ein oder zwei Jahre später - erreicht wird, ist für die Schulentwicklungsplanung dieses Förderschwerpunktes nachrangig. - 17 - 2.3 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ 2.3.1 Paul-Dohrmann-Schule (Primarstufe) Die Schülerinnen- und Schülerzahlen der Paul-Dohrmann-Schule haben sich seit dem Schuljahr 2006/2007 wie folgt entwickelt. Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen der Paul-Dormann-Schule 100 89 90 86 80 70 76 65 66 2006/07 2007/08 60 50 40 30 20 10 0 2008/09 2009/10 2010/11 Das entspricht einem Anstieg von 36,9 %. Seit dem Schuljahr 2006/2007 hat die Förderschule einen Teilstandort an der Schulstr. 7 in Bochum-Wattenscheid. Hier werden 39 Kinder in 5 Klassen unterrichtet. Die zahlenmäßige Entwicklung der Paul-Dohrmann-Schule ist auch abhängig vom Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts und der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Bis zum Ende des Prognosezeitraums wird zunächst von einer Stagnation der Schülerinnen- und Schülerzahlen auf dem bisherigen Niveau bzw. einem geringen Rückgang ausgegangen. 2.3.2 Mansfeld-Schule (Sekundarstufe I) Die Schülerinnen- und Schülerzahlen der Mansfeld-Schule haben sich seit dem Schuljahr 2006/2007 wie folgt entwickelt. - 18 - Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen der Mansfeld-Schule 120 96 100 80 80 74 74 2007/08 2008/09 58 60 40 20 0 2006/07 2009/10 2010/11 Das entspricht einem Anstieg von 65,5 %, allein im aktuellen Schuljahr 2010/2011 sind es 16 Kinder bzw. Jugendliche mehr als im abgelaufenen Schuljahr. Auch hier gilt, dass die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abzuwarten ist. Insgesamt wird bei der Mansfeld-Schule kein signifikanter Anstieg bzw. Rückgang der Schülerinnen- und Schülerzahlen erwartet. 2.4 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Die Schülerinnen- und Schülerzahlen an den Förderschulen haben sich seit dem Schuljahr 2006/2007 wie folgt entwickelt: - 19 - Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen an Förderschulen für Geistige Entwicklung 2006/07 bis 2010/11 305 300 300 295 290 285 282 280 276 278 274 275 270 265 260 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Das entspricht einem Rückgang von 8,7 %. Es ist davon auszugehen, dass sich auch nach Aufgabe des Teilstandortes der Hilda-Heinemann-Schule in der Fröbelstr. 5 (ehem. Hollandschule) – siehe Kap. III/5 – die Anzahl der dann an den beiden verbleibenden Förderschulen zu fördernden Kinder und Jugendlichen nicht entscheidend verändern wird. Grundsätzlich gelten die Vorgaben der UNBehindertenrechtskonvention zwar auch für diesen Förderschwerpunkt, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichts aufgrund des zur Sicherstellung des Unterrichts erforderlichen erheblichen personellen Bedarfs sowie zusätzlich unterstützender Hilfsmittel und notwendiger baulicher Anforderungen - voraussichtlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. 2.5 Ferdinand-Krüger-Schule - Städtische Schule für Kranke Die Ferdinand-Krüger-Schule beschult Schülerinnen und Schüler, die wegen einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus, einem Sanatorium oder einer ähnlichen Einrichtung nicht in der Lage sind, eine andere Schule zu besuchen. Die Schule ist im St. Josephs-Hospital in Bochum-Linden, Axstr. 35 untergebracht. Eine Dependance der Schule befindet sich seit dem Schuljahr 2009/2010 im Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum. - 20 - Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler hat sich seit dem Schuljahr 2006/2007 wie folgt entwickelt: Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen: Städtische Schule für Kranke 61 60 60 59 58 58 57 56 56 55 55 55 2008/09 2009/10 54 53 52 2006/07 2007/08 2010/11 Im Schuljahr 2009/2010 wurden durchschnittlich ca. 400 Kinder und Jugendliche in der Schule für Kranke beschult, im aktuellen Schuljahr werden es voraussichtlich ähnlich viele Schülerinnen und Schüler sein. Diese Zahlen - die auch sehr kurzzeitige Beschulungen beinhalten - sind u. a. dadurch begründet, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrie des St. Josephs-Hospital in Bochum-Linden den so genannten AVersorgungsauftrag@ für ganz Bochum hat und es an der Ferdinand-Krüger-Schule deshalb häufig zu AAkutaufnahmen@ kommt. Eine Aussage über die Entwicklung im Prognosezeitraum ist aufgrund der Besonderheit der Schule nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im Prognosezeitraum ca. 60 Schülerinnen- und Schülerzahlen die Schule besuchen werden. - 21 - III. Schulorganisatorische Maßnahmen 1. Vorbemerkung Aufgrund der demografischen Entwicklung, der bisherigen Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts, der zu erwartenden Schülerinnen- und Schülerzahlen und des nachfolgend beschriebenen Paradigmenwechsel zu mehr Gemeinsamen Unterricht sind eine Reihe schulorganisatorischer Maßnahmen umzusetzen. Das von den Vereinten Nationen beschlossene AInklusions-Gebot@ bei der Unterrichtung und Förderung schulpflichtiger behinderter Kinder und Jugendlicher ist als Zielvorgabe schrittweise umzusetzen. Beginnend mit dieser Schul- entwicklungsplanung wird eine Umkehrung des derzeitig in Bochum bestehenden Verhältnisses bei der Förderung behinderter Kinder in Förderschulen (aktuell 81,4 Prozent) und im Gemeinsamen Unterricht bzw. integrativen Lerngruppen (18,6 Prozent) angestrebt. (Unter Einbeziehung der Schulen des Landschaftsverbandes beträgt die Relation 87,5% : 12,5%). Im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll dieser Prozess gleichermaßen bedarfsgerecht wie behutsam in einem auch über das Jahr 2015 hinaus reichenden Zeitraum umgesetzt werden. Bis dahin sind eine Reihe sog. AÜbergangslösungen@ notwendig, die in Absprache mit den Schulen und der Schulaufsicht fortlaufend dem veränderten Bedarf anzupassen sind. 1.1 Förderschulen - Förderschwerpunkte „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ (Lern- und Entwicklungsstörungen gem. ' 5 AO-SF4) Für die Beschulung in diesen Förderschwerpunkten gelten in Ausführung dieser Schulentwicklungsplanung zukünftig folgende Grundsätze: 1.1.1 Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen werden, sofern die entsprechenden sächlichen und - vor allem personellen - Voraussetzungen 4 Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß ' 52 SchulG B AO-SF) vom 29. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. November 2008 - 22 - geschaffen werden können und keine anderen Hinderungsgründe vorliegen, vorrangig im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Primar- und Sekundarschulen unterrichtet und gefördert. 1.1.2 Um dieses Ziel zu erreichen, sind, sofern dies nicht an allen allgemeinen Schulen möglich ist, für einen ausreichend bemessenen Übergangszeitraum einige sog. AGU-Schwerpunkt-Grundschulen@ bzw. - unter Einbeziehung aller Schulformen in der Sekundarstufe 1 bedarfsgerecht viele Klassen mit integrativen Lerngruppen einzurichten. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Lern- und Entwicklungsstörungen sind dort - soweit sie nicht bereits gegeben sind - zu schaffen. 1.1.3 Alle in dieser Weise behinderten Schülerinnen und Schüler, für die wegen der Schwere ihrer Behinderung bzw. ihrer besonderen persönlichen Situation sowie wegen fehlender personeller und sächlicher Voraussetzungen aufgrund der Entscheidung der Schulaufsicht keine Beschulung in einer der beiden vorstehend genannten Formen des Gemeinsamen Unterrichts bzw. in einer integrativen Lerngruppe der Sekundarstufe I möglich ist, werden - wie bisher - auch weiterhin in den bestehen bleibenden Förderschulen unterrichtet. 2. Schulfachliche Beratung 2.1 Grundsätzliche Bemerkungen des Schulamtes für die Stadt Bochum (Anmerkung: Die schulfachliche Beratung zu den einzelnen schulorganisatorischen Maßnahmen ist nachfolgend unter den jeweiligen Gliederungsziffern aufgeführt.) Die insgesamt sinkenden Schülerzahlen werden sich auch im Bereich der Förderschulen auswirken. Besonders im Förderschwerpunkt „Lernen“ ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den letzten 5 Jahren gesunken. Folgende Prognose ist realistisch: o Förderschwerpunkt Lernen: Die Schülerzahl wird sich fast halbieren (Rückgang um 40 %). - 23 - o Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“: Die Schülerzahl bleibt annähernd konstant. o Förderschwerpunkt „Sprache“: Die Schülerzahl wird abnehmen. (Rückgang um mindestens 8 %) o Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“: Die Schülerzahl bleibt annähernd konstant. Die abnehmende Tendenz wird in allen Förderschwerpunkten durch den zunehmenden Elternwunsch nach gemeinsamen Unterricht, besonders auf dem Hintergrund der Inklusionsdebatte, verstärkt. Das heißt, der Handlungsbedarf zur Einrichtung von weiteren Schwerpunktschulen im Primarbereich und zur Einrichtung von Integrativen Lerngruppen im Sekundarstufen I-Bereich wächst deutlich. Hingewiesen sei noch auf die Absicht der Landesregierung, die allgemeine Schule als vorrangigen Förderort festzulegen, um so den Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im GU von zurzeit ca. 20 % auf ca. 80 % zu erhöhen. Dies bedingt zwangläufig eine deutliche Reduzierung der Schülerzahlen an Förderschulen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass während des gesamten Verfahrens zur Erstellung des Schulentwicklungsplanes eine kontinuierliche Beratung des Schulträgers durch die Fachaufsicht Förderschulen stattgefunden hat. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit dem Schulgesetz NW vereinbar. Aus schulfachlicher Sicht stehen den vorgeschlagenen Maßnahmen keine schulrechtlichen oder pädagogischen Gründe, bis auf die nachfolgenden Einschränkungen bezüglich der Lewackerschule, entgegen. 3. Auslaufende Auflösung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ 3.1 Lewacker-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, Lewacker Str. 47, 44879 Bochum - 24 - 3.1.1 Begründung Die Förderschule liegt im Bochumer Ortsteil Linden. Im Schuljahr 2010/2011 besuchen 99 Schülerinnen und Schüler in 7 Klassen, davon 14 in der Primarstufe (Klasse 1-4) die Schule. Die Schule unterschreitet die in den Planungsmaximen festgelegte Förderschul-Mindestgröße deutlich. In den zurückliegenden Jahren lag die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler stets unter diesem Wert zwischen 104 und 96. 3.1.2 Schulfachliche Beratung Die deutliche Unterschreitung der Mindestgröße und der zu erwartende weitere Schülerrückgang (Kap.III 2.1, Seite 22 u. 23) legt die auslaufende Schließung nahe. Die Beschulung der restlichen ca. 35 Schülerinnen und Schüler in Integrativen Lerngruppen im Schulzentrum Südwest ist denkbar, wenn diese Schüler auf mindestens 6 Klassen verteilt werde könnten (pro Jahrgang 2 Klassen). 3.1.3 Entscheidung Der Schulstandort der Förderschule wird ab dem Schuljahr 2011/2012 (1. August 2011) auslaufend geschlossen. Die Schule wird ab diesem Zeitpunkt keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Die bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 noch dort unterrichteten maximal 4 Klassen der Jahrgänge 5 - 10 (ca. 35 Schülerinnen und Schüler) werden ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 (01.08.2014) gemeinsam, dann jedoch voraussichtlich in AIntegrativen Lerngruppen@ im Bereich der Schulen des Schulzentrums Südwest bis zum Ende ihrer Schulzeit beschult, sofern sich die Eltern nicht für eine andere Alternative entscheiden. 4. Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ (Zusammenlegung von Schulen) 4.1 Zusammenlegung der Alleeschule, Alleestraße 117a, 44793 Bochum, und Cruismannschule, Cruismannstraße 2, 44807 Bochum - 25 - 4.1.1 Begründung Die Alleeschule liegt im Bochumer Ortsteil Kruppwerke. Im Schuljahr 2010/2011 besuchen 113 Schülerinnen und Schüler in 9 Klassen, davon 31 in der Primarstufe die Schule. Die Schule unterschreitet die in den Planungsmaximen festgelegt Förderschul-Mindestgröße von 128 Kindern. In den zurückliegenden Jahren lag die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler stets zwischen 93 und 114. Die Cruismannschule wird im laufenden Schuljahr 2010/2011 von 96 Schülerinnen und Schülern in 9 Klassen, davon 21 Kinder in der Primarstufe besucht. Die Schule liegt im Bochumer Ortsteil Riemke. Auch diese Schule unterschreitet sogar deutlich - die in den Planungsmaximen geforderte FörderschulMindestgröße. 4.1.2 Schulfachliche Beratung Die Cruismannschule hat in diesem Jahr einen Schülerrückgang von 18,8% zu verzeichnen. Eine Zusammenlegung mit der Förderschule Alleestraße am neuen Standort Fahrendeller Straße kann somit in der Stadtmitte einen Förderschulstandort mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ sichern. Gleichzeitig ist die Absicht des Schulträgers zu begrüßen, diese Schule als gebundene Ganztagsschule zu führen. Hier wird eine lang formulierte Forderung der Förderschulen „Lernen“ umgesetzt. Zukünftig sollte noch überlegt werden, inwieweit hier die Umwandlung in eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ angestrebt werden soll. Dies wäre dann ein guter Zwischenschritt zur Entwicklung eines Kompetenzzentrums sonderpädagogische Förderung in der Stadtmitte. 4.1.3 Entscheidung Beide Förderschulen werden zum Schuljahr 2011/2012 (01.09.2011) zu einer neuen AFörderschule-Mitte@ (Arbeitstitel) zusammengelegt, spätestens beginnend ab dem Schuljahres 2012/2013 (01.09.2012) am Schulstandort Fahrendeller Str. 25 auch räumlich zusammengeführt und dort -ggf. in einem Schulversuchsukzessive zu einer Gebundenen Ganztagsschule umgewandelt. Spätestens zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08.2013) wechseln die verbliebenen - 26 - letzten Klassen beider Schulen – sofern die Eltern im Einzelfall keine andere Entscheidung treffen – im Klassenverband zur Fahrendeller Straße. Zeitgleich soll der Schulstandort Cruismannstraße 2 endgültig aufgegeben werden. 5. Auflösung des Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ 5.1 Ehem. Hollandschule, Fröbelstr. 5, 44866 Bochum, Teilstandort der HildaHeinemann-Schule 5.1.1 Begründung Am Wattenscheider Teilstandort der Hilda-Heinemann-Schule in der Fröbelstr. 5 werden 43 Kinder in 4 Klassen unterrichtet. Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Leithe. Am Hauptstandort der Förderschule in Bochum-Hiltrop an der Eifelstr. 15-17 werden 130 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen unterrichtet, an der Janusz-Korczak-Schule im Griesenbruch (Innenstadt-West), Alleestr.117 b, 101 Kinder in 10 Klassen. Im Vorfeld der Förderschul-Entwicklungsplanung haben die Schulkonferenzen beider Förderschulen ein positives Votum zu den Überlegungen der Schulverwaltung abgegeben, den Teilstandort Wattenscheid der Hilda-Heinemann-Schule aufzugeben und deren Schülerinnen und Schüler zukünftig an den beiden verbleibenden Standorten mit dem Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung“ weiter zu beschulen. Die Verteilung der zur Zeit am Teilstandort beschulten Kinder wurde zwischen den beiden Förderschulen und den Eltern einvernehmlich abgestimmt. Die - im Wesentlichen – Wattenscheider Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ werden ab dem kommenden Schuljahr im Rahmen des Schülerinnen- und Schülerspezialverkehrs zu den für sie jeweiligen neuen Schulstandorten gefahren. Für die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern ist der Wechsel des Schulstandortes aufgrund der organisatorischen Bedingungen (Schülerspezialverkehr sowie räumliche Ausstattung der Schulen) ohne größere Beeinträchtigungen zumutbar. - 27 - Ein formaler zustimmender Schulkonferenzbeschluss der hauptsächlich betroffenen Hilda-Heinemann-Schule liegt bereits vor. 5.1.2 Schulfachliche Beratung Die Auflösung ist zu begrüßen, da der Schulstandort nicht den Erfordernissen einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ entspricht. Durch die freiwerdende Alleestraße können somit (nach erfolgten Aus- und Umbaumaßnahmen an diesem Standort) die Janusz-Korczak-Schule und die HildaHeinemann-Schule die Schülerinnen und Schüler der Hollandschule aufnehmen; und zwar in Gebäuden, die in sächlicher Hinsicht den Erfordernissen für guten Unterricht mit geistig behinderten Schülerinnen und Schülern entsprechen. 5.1.3 Entscheidung Der Teilstandort der Hilda-Heinemann-Schule in Wattenscheid an der Fröbelstr. 5 (ehem. Holland-Schule) wird zum Ende des Schuljahres 2010/2011 (31.07.2011) aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler werden in einvernehmlicher Absprache zwischen den Erziehungsberechtigten und den beiden verbleibenden Förderschulen “Geistige Entwicklung“ auf die Schulstandorte der Hilda-HeinemannSchule, Eifelstr. 15/17, und Janusz-Korczak-Schule, Alleestr. 117 b, aufgeteilt und dort weiter beschult. 6. Auslaufende Auflösung des Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ 6.1 Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule, Ruhrstr. 150, 44866 Bochum 6.1.1 Begründung In den Planungsmaximen der Förderschulentwicklungsplanung (Kapitel I. 4.5.3) wird eine sukzessive Reduzierung der vorzuhaltenden Förderschulplätze auf 140 (durchgängige Zweizügigkeit) festgelegt. Diese soll - unter Berücksichtigung des "Inklusions-Gebots" der UN-Behindertenrechtskonvention - durch den Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ erreicht werden. - 28 - Der Wattenscheider Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule wird deshalb mittelfristig nicht mehr benötigt und soll daher auslaufend aufgelöst werden. Erstmalig ab dem Schuljahr 2012/2013 (01.09.2012) wird dort keine Eingangsklasse mehr gebildet. Die ab diesem Zeitpunkt dann noch bestehenden Klassen werden grundsätzlich bis zum Ende ihrer Schulzeit in der Primarstufe im Schulgebäude, Ruhrstr. 150, weiter unterrichtet. 6.1.2 Schulfachliche Beratung Hier sei auf die rückläufigen Schülerzahlen und den zunehmenden Elternwunsch auf GU verwiesen. Mittelfristig wird ein Standort völlig ausreichen. Unter dem Aspekt der Einrichtung von Kompetenzzentren sonderpädagogischer Förderung wird es ferner zu weiteren Schülerrückgängen an der Brüder Grimm Schule kommen. 6.1.3 Entscheidung Der Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule, Ruhrstraße 150, 44869 BochumWattenscheid wird auslaufend aufgelöst. Ab dem Schuljahr 2012/2013 (01.09.2012) werden dort keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr eingeschult. Die ab diesem Zeitpunkt noch bestehenden Klassen werden bis zum Ende ihrer Schulzeit in der Primarstufe im Schulgebäude Ruhrstr. 150 weiter unterrichtet, sofern die Eltern sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nicht im Einzelfall für den Wechsel in den gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinbildenden Grundschule oder für den Standort der Brüder-Grimm-Schule an der Drusenbergstraße entscheiden . Am Hauptstandort der Brüder-Grimm-Schule an der Drusenbergstr. 33, 44789 Bochum, wird eine Zweizügigkeit als Schulgröße festgeschrieben. 7. Zusammenführung Haupt- und Teilstandort der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ 7.1.1 Begründung Am Hauptstandort der Paul-Dohrmann-Schule an der Wasserstr. 46 im Ortsteil Altenbochum werden 50 Kinder in 5 Klassen, am Teilstandort im Schulgebäude - 29 - Schulstr. 7 in Wattenscheid-Leithe 39 Schülerinnen und Schüler in ebenfalls 5 Klassen unterrichtet. Vor dem Hintergrund des Ausbaus des Gemeinsamen Unterrichts und der sukzessiven Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die weitere Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen zu beobachten. Nach der schulfachlichen Beratung ist davon auszugehen, dass perspektivisch deutlich mehr Kinder mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung im Gemeinsamen Unterricht beschult werden. Der zum Schuljahr 2006/2007 errichtete Nebenstandort soll vor diesem Hintergrund spätestens mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08.2013) mit dem derzeitigen Hauptstandort in einem ab diesem Zeitpunkt gemeinsamen Schulgebäude zusammengeführt werden. 7.1.2 Schulfachliche Beratung Auch in diesem Förderschwerpunkt ist mit deutlich zurückgehenden Schülerzahlen zu rechnen (s.o.). Die Zusammenlegung an einem neuen Schulstandort wird aus schulfachlicher Sicht begrüßt. 7.1.3 Entscheidung Spätestens mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08.2013) wird der Nebenstandort im Schulgebäude Schulstr. 7, 44866 Bochum-Wattenscheid, mit dem Hauptstandort an der Wasserstr. 46, 44803 Bochum, in einem von diesem Zeitpunkt an gemeinsamen Schulgebäude zusammengeführt. Schulrechtlich entspricht das der Änderung einer Schule nach § 81 Abs. 2 SchulG. Bis zu diesem Zeitpunkt können unter Berücksichtigung der ab dem Schuljahr 2011/12 für diese Förderschule insgesamt geltenden Zweizügigkeit sowohl am Haupt- als auch am Nebenstandort Eingangsklassen gebildet werden. Als zukünftiger Schulstandort sind die Schulgebäude Fahrendeller Str. 27 (CarlArnold-Kortum-Schule) bzw. Hiltroper Str. 53 (Schule am Tippelsberg) vorgesehen, die beiden im Rahmen der Fortschreibung der Grundschulentwicklungsplanung zur auslaufenden Schließung vorgeschlagen wurden. Die endgültige Standortentscheidung wird nach der Beschlussfassung der Grundschulentwicklungsplanung im Rat der Stadt am 09.03.2011 getroffen. - 30 - IV. Raumaufnahmen und Maßnahmenplanung 1. Vorbemerkung Nachfolgend wird der vorhandene Raumbestand für jede der zwölf städtischen Förderschulen dargestellt und bewertet. Die mit den Schulen abgestimmten Raumaufnahmen führen zunächst alle Klassenräume auf, und ergänzen diese um Angaben zu den Fach-, MehrzweckGruppen- und sonstigen Räumen, deren Funktionen durch ergänzende Fußnoten erläutert werden. Darüber hinaus werden die für den Offenen Ganztag und ergänzende geschaffenen Räumlichkeiten aufgelistet. Nicht erfasst wurden bei dieser Bestandaufnahme alle Verwaltungs-, Lager - und Lernmittelräume. Auch die Lehrer- und Besprechungsräume sowie Erste-Hilfeund Sozialräume etc. blieben unberücksichtigt. Zur Bewertung ist zusammenfassend festzustellen, dass - unter Einschluss der im Vormittagsbereich auch zu Unterrichts- und Förderzwecken nutzbaren Ganztagsräume - alle Förderschulen grundsätzlich über ein - qualitativ wie quantitativ ausreichendes Raumangebot zur Unterrichtung und Förderung der bei ihnen zu beschulenden Kinder und Jugendlichen verfügen. Dennoch sind im Einzelfall Verbesserungen und Veränderungen, beispielsweise in den Förderschulen des Förderschwerpunktes Geistige Entwicklung, notwendig. Entsprechende Planungen und Gespräche hierzu finden bereits statt. Die nach wie vor problematische Unterbringung der Ferdinand-Krüger-Schule im Dachgeschoss des St. Josephs-Hospitals ermöglicht auch weiterhin nur eine eingeschränkte Beschulung der – vor allem – psychisch kranken Kinder und Jugendlichen. Die räumlichen Voraussetzungen entsprechen nicht den aus pädagogischer Sicht, vor allem jedoch unter psychologischer bzw. medizinischer Sicht für sie erforderlichen Bedingungen. Deshalb ist zeitnah ein bedarfsgerechter Neubau der Schule für Kranke auf dem Gelände in Bochum - Linden mittelfristig zu errichten. - 31 - 2. Inhaltsverzeichnis Raumaufnahmen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Alleeschule, Alleestr. 117 a Cruismannschule, Cruismannstr. 2 Peter-Petersen-Schule Lewacker-Schule Fröbelschule Jacob-Muth-Schule Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ Brüder-Grimm-Schule Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ Paul-Dohrmann-Schule Mansfeld-Schule Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Janusz-Korczak-Schule Hilda-Heinemann-Schule - 32 - Schulname: Alleeschule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen Adresse: Alleestr. 117 a Bezirk: Mitte Ortsteil: Kruppwerke Schülerzahlenentwicklung: Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt 1/2 3 4 5 6 7 8 9 10 10 0 10 11 12 14 13 21 11 102 10 0 12 8 9 12 14 13 15 93 9 0 15 12 17 11 15 16 11 106 0 15 14 12 13 13 15 17 15 114 0 14 10 16 8 14 19 16 10 107 7 10 14 11 14 10 11 13 23 113 Sozialstrukturelle Informationen: Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent ev. 28,3 kath. 37 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 absolut in % 61 54,0 Ausländer an der Schule 2010/11 44 38,9 islam. 32,7 sonstige 32 Offene Ganztagsschule 2010/11 Kinder in der OGS %-Anteil Kinder mit Migrationshintergrund in OGS %-Anteil Gruppen Träger OGS 27 23,9 12 44,4 2 Kinder u. Jugendhaus Overdyck - 33 - Raumbestand Klassen-/ Mehrzweckräume Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume Ganztagsräume - ohne Nebenräume - 9 6 3 Anmerkungen: Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer, Schülercafé, Kiosk, Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese Räume ähnliches gilt auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche Größen haben. Daneben werden gemeinsam mit der benachbarten Janusz-Korczak-Schule zwei weitere Räume in einen gesondert aufgestellten Pavillon als “Lernwerkstatt” genutzt. Die Ganztagsräume befinden sich in einem gesonderten Nebengebäude. Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: Schulorganisatorische Zusammenlegung mit der Cruismannschule - siehe Kapitel 4. Seite 25 f - - 34 - Schulname: Cruismannschule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen Adresse: Cruismannstr. 2 Bezirk: Mitte Ortsteil: Riemke Schülerzahlenentwicklung Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Klasse Klasse 1/2 3 Klasse 4 13 7 5 5 10 6 0 0 10 5 11 7 11 10 8 11 0 8 ev. kath. islam. sonstige 20,8 13,5 39,6 26,0 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2009/10 absolut in % 56 58,3 Ausländer an der Schule 2009/10 38 39,6 Sozialstrukturelle Informationen: Religionszugehörigkeit 2009/10 Verteilung in der Schule in Prozent Offene Ganztagsschule 2009/10 Kinder in der OGS %-Anteil Kinder mit Migrationshintergrund in OGS %-Anteil Gruppen Träger OGS 38 39,6 16 42,1 3 JUS - 35 - Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt 5 6 7 8 9 10 8 14 6 18 13 9 19 12 12 0 0 12 11 10 14 16 16 9 22 21 21 20 19 7 24 14 12 33 22 15 17 24 24 27 26 23 125 112 112 135 117 96 Raumbestand Juni 2010 Klassen-/ Mehrzweckräume Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume Ganztagsräume - ohne Nebenräume - 9 8 3 Anmerkungen: Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer, Schülercafé, Kiosk, Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese Räume - ähnliches gilt auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche Größen haben. Das Schülercafé im Kellergeschoss des Hauptgebäudes wird nach Unterrichtsschluss auch durch die “Pädagogische Übermittagbetreuung“ genutzt. Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: Schulorganisatorische Zusammenlegung mit der Alleeschule - siehe Kapitel 4. Seite 25 f - - 36 - Schulname: Peter-Petersen-Schule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen Adresse: Hegelstr. 6 Bezirk: Nord Ortsteil: Gerthe Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Klasse 1/2 20 15 12 7 11 0 Klasse 3 0 18 11 11 0 20 Klasse 4 17 0 12 13 16 12 ev. kath. islam. sonstige 29,9 34,0 15,6 20,8 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 absolut in % 71 49,3 Ausländer an der Schule 2010/11 26 18,1 Schülerzahlenentwicklung Sozialstrukturelle Informationen: Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent Offene Ganztagsschule 2010/11 Kinder in der OGS %-Anteil Kinder mit Migrationshintergrund in OGS %-Anteil Gruppen Träger OGS 35 24,3 6 17,1 3 Caritas - 37 - Klasse 5 26 19 15 13 14 14 Klasse 6 14 28 18 14 13 19 Klasse 7 27 15 28 18 14 17 Klasse 8 28 28 16 25 19 14 Klasse 9 33 30 31 16 26 22 Klasse 10 33 34 32 34 17 26 Gesamt 198 187 175 151 130 144 Raumbestand Klassen-/ Mehrzweckräume Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume Ganztagsräume - ohne Nebenräume - 17 9 3 Anmerkungen: Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer, Schülercafé, Kiosk, Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese Räume - ähnliches gilt auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche Größen haben. Die Ganztagsräume befinden sich in einem gesonderten Nebengebäude. Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: keine - 38 - Schulname: Lewacker-Schule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen Adresse: Lewackerstr. 47 Bezirk: Südwest Ortsteil: Linden Schülerzahlenentwicklung Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Klasse 1/2 10 9 11 10 12 7 Klasse 3 0 0 0 0 0 7 Klasse 4 16 14 14 14 16 0 Sozialstrukturelle Informationen: ev. kath. islam. sonstige 33,3 24,2 16,2 26,3 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 absolut in % 62 62,6 Ausländer an der Schule 2010/11 20 20,2 Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent Offene Ganztagsschule 2010/11 Kinder in der OGS %-Anteil Kinder mit Migrationshintergrund in OGS %-Anteil Gruppen Träger OGS 18 18,2 5 27,8 2 Falken - 39 - Klasse 5 11 12 10 10 0 11 Klasse 6 11 12 13 11 13 10 Klasse 7 11 14 11 15 14 15 Klasse 8 14 11 13 15 15 17 Klasse 9 18 13 13 12 16 15 Klasse 10 13 16 11 11 10 17 Gesamt 104 101 96 98 96 99 Raumbestand Klassen-/ Mehrzweckräume 8 Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume 12 Ganztagsräume - ohne Nebenräume 5 Anmerkungen: Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer, Schülercafé, Kiosk, Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese Räume - ähnliches gilt auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche Größen haben. Die Betreuungsmaßnahme im Rahmen der Pädagogischen Übermittagbetreuung ist in die ehemaligen AWO Kindergartenräume gezogen. Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: Auslaufende Auflösung ab Schuljahr 2011/12 - siehe Kapitel 3. Seite 24 f - - 40 - Schulname: Fröbelschule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen Adresse: Sommerdellenstr. 23 / Stadtgartenring 7 Bezirk: Wattenscheid Ortsteil: Wattenscheid-Mitte Schülerzahlenentwicklung Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Klasse Klasse 1/2 3 9 8 9 11 11 12 9 13 10 10 0 11 Klasse 4 16 12 13 15 10 12 Sozialstrukturelle Informationen: Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent ev. kath. islam. sonstige 20,0 33,6 28,0 18,4 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 absolut in % 73 58,4 Ausländer an der Schule 2010/11 32 25,6 Offene Ganztagsschule 2010/11 Kinder in der OGS %-Anteil Kinder mit Migrationshintergrund in OGS %-Anteil Gruppen Träger OGS 27 21,6 12 44,4 2 Kinder u. Jugendhaus Centrumplatz - 41 - Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt 5 6 7 8 9 10 14 25 25 22 27 22 168 22 14 11 27 23 24 153 14 12 23 13 25 22 145 13 14 12 21 11 21 129 24 12 15 13 17 14 125 12 14 26 17 16 17 125 Raumbestand Klassen-/ Mehrzweckräume Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume Ganztagsräume - ohne Nebenräume - 15 13 2 Anmerkungen: Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer, Schülercafé, Kiosk, Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese Räume - ähnliches gilt auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche Größen haben. Drei Räume im Kellergeschoss werden nach Unterrichtsschluss für die Pädagogische Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe genutzt. Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: keine - 42 - Schulname: Jakob Muth-Schule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen Adresse: Unterstr. 66 a Bezirk: Ost Ortsteil: Langendreer Schülerzahlenentwicklung Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Klasse 1/2 11 13 11 8 19 11 Klasse 3 10 15 14 13 0 16 Klasse 4 0 0 13 14 0 0 Sozialstrukturelle Informationen: ev. kath. islam. sonstige 33,3 20,3 29,0 17,4 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 absolut in % 77 55,8 Ausländer an der Schule 2010/11 45 32,6 Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent Offene Ganztagsschule 2010/11 Kinder in der OGS %-Anteil Kinder mit Migrationshintergrund in OGS %-Anteil Gruppen Träger OGS 36 26,1 15 41,7 3 Caritas - 43 - Klasse 5 12 13 10 16 21 11 Klasse 6 14 12 17 14 20 28 Klasse 7 14 13 10 26 12 16 Klasse 8 31 15 16 15 22 14 Klasse 9 33 15 18 27 13 22 Klasse 10 14 41 24 29 32 20 Gesamt 139 137 133 162 139 138 Raumbestand Klassen-/ Mehrzweckräume 15 Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume 6 1 1 Ganztagsräume - ohne Nebenräume 4 Anmerkungen: Zwei PC-Räume, Nw-Raum, Küche und Werkraum (die zwei zuletzt genannten Räume werden gemeinsam mit der Franz-Dinnendahl-Schule (Realschule) genutzt. Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: keine - 44 - Schulname: Brüder-Grimm-Schule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Adresse: Drusenbergstr. 33 / Ruhrstr. 150 Bezirk: Mitte Ortsteil: Südinnenstadt Eingangs1. EP klasse Schülerzahlenentwicklung Jahr 2005/06 28 42 42 2006/07 35 51 33 2007/08 46 52 2008/09 36 44 2009/10 26 39 2010/11 10 14 2010/11 davon am Teilstandort Ruhrstr. 150 2. EP Klasse 3 Klasse 4 32 41 38 33 50 41 20 20 20 36 35 34 51 20 30 19 20 31 33 29 0 Sozialstrukturelle Informationen: Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent davon am Teilstandort Ruhrstr. 150 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 davon am Teilstandort Ruhrstr. 150 Ausländer an der Schule 2010/11 davon am Teilstandort Ruhrstr. 150 ev. kath. islam. sonstige 31,7 10,8 23,1 11,8 15,6 3,2 29,6 8,6 absolut in % 36 k.A. 19,4 k.A. 10 4 5,4 2,2 Offene Ganztagsschule 2010/11 Kinder in der OGS %-Anteil Kinder mit Migrationshintergrund in OGS %-Anteil Gruppen Träger OGS 61 32,8 22 36,1 5 davon 1 Gruppe im Teilstandort Ev. Kirche - 45 - Raumbestand Hauptstandort Drusenbergstr.33 Teilstandort Ruhrstr.150 Klassen-/ Mehrzweckräume 12 6 Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume 11 3 Ganztagsräume - ohne Nebenräume 3 3 Anmerkungen Hauptstandort: Als Fach-/sonstige Räume gelten: Therapieräume, Werkraum, Spielraum, Medienraum usw. 5 dieser Räume Werkraum,Musikraum,Therapieraum, Spielraum befinden sich im seperaten Nebengebäude. Vier der Klassen- und zwei der Therapieräume befinden sich im Pavillon auf dem Schulgelände. Die drei OGS-Räume im Nebengebäude werden gemeinsam mit der Drusenbergschule genutzt. Anmerkungen Teilstandort: Ein Musikraum, ein Motorikraum und ein Computerraum. Die OGS-Räume werden gemeinsam mit der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule genutzt. Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: Auslaufende Auflösung des Teilstandortes an der Ruhrstr. 150 ab Schuljahr 2012/13 (01.09.2012) - siehe Kapitel 6. Seite 28 f - 46 - Schulname: Paul-Dohrmann-Schule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Adresse: Wasserstr. 46 / Schulstr.7 Bezirk: Mitte + Wattenscheid Ortsteil: Altenbochum / Leithe Eingangs1. EP klasse Schülerzahlenentwicklung Jahr 2005/06 0 8 16 2006/07 0 0 14 2007/08 0 14 2008/09 0 16 2009/10 0 17 2010/11 0 6 2010/11 davon am Teilstandort Schulstr. 7 2. EP Klasse 3 Klasse 4 Gesamt 8 10 16 19 20 18 7 19 19 17 18 30 27 13 20 20 19 25 20 27 13 55 65 66 76 86 89 39 Sozialstrukturelle Informationen: Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent davon am Teilstandort Schulstr. 7 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 davon am Teilstandort Schulstr. 7 Ausländer an der Schule 2010/11 davon am Teilstandort Schulstr. 7 ev. kath. islam. sonstige 23,3 2,3 20,9 15,7 3,5 1,1 4,7 24,7 absolut in % 19 k.A. 21,3 k.A. 5 5,6 1,1 1 Offene Ganztagsschule 2010/11 Kinder in der OGS %-Anteil Kinder mit Migrationshintergrund in OGS %-Anteil Gruppen Träger OGS 43 48,3 7 16,3 3 davon 1 Gruppe im Teilstandort Kinder u. Jugendhaus Overdyck - 47 - Klassen-/ Mehrzweckräume Raumbestand Hauptstandort Wasserstr. 46 Teistandort Schulstr. 7 5 5 Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume 7 3 Ganztagsräume - ohne Nebenräume 2 2 Anmerkungen Hauptstandort: Als Fach- oder sonstige Räume gelten: Aula, Musik-, Kunstraum, Räume für Naturwissenschaften, Besprechungsräume, Lehrküche, Werkraum, PC-Räume, Aufenthaltsraum mit Küche, Psychomotorikraum, Medienraum. Die Schule verfügt zusätzlich noch über einen Therapieraum im Psychomotorikhaus (“Spatzennest”) hinter dem Hauptgebäude. Anmerkungen Teilstandort: Es befinden sich 11 Räume (5 Klassen-,3 Fach-, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume sowie zurzeit 2 Ganztagsräume) am Teilstandort Schulstr. 7. Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: Zusammenlegung von Haupt- und Teilstandort zum Schuljahr 2013/14 (01.08.2013) - siehe Kapitel 7. Seite 29 f - - 48 - Schulname: Mansfeld-Schule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Adresse: Eislebener Str. 14 - 16 Bezirk: Ost Ortsteil: Langendreer-Alter Bahnhof Schülerzahlenentwicklung Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Klasse 5 8 7 14 7 9 9 Klasse 6 12 11 16 10 13 12 Klasse 7 12 12 12 16 22 23 Sozialstrukturelle Informationen: ev. kath. islam. sonstige 31,3 35,4 12,5 20,8 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 absolut in % 33 34,4 Ausländer an der Schule 2010/11 13 13,5 Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent - 49 - Klasse 8 13 9 15 13 17 27 Klasse 9 11 8 13 16 12 13 Klasse 10 11 11 4 12 7 12 Gesamt 67 58 74 74 80 96 Raumbestand Klassen-/ Mehrzweckräume 1 12 1 Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume 21 Ganztagsräume - ohne Nebenräume 0 Anmerkungen: Ein Klassenraum befindet sich im Nebengebäude. Als Fach- oder sonstige Räume gelten: Aula, Musik-, Kunstraum, Räume für Naturwissenschaften, Besprechungsräume, Lehrküche, Werkraum, PC-Räume, Aufenthaltsraum mit Küche, Psychomotorikraum, Medienraum. Vier davon (Mehrzweck-, Psychomotorik- und Differenzierungsraum, Gesprächsraum) befinden sich im Nebengebäude Eislebener Str. 14. Die Küche und ein Mehrzweckraum im Erdgeschoss werden nach Unterrichtsschluss für die Pädagogische Übermittagbetreuung mitgenutzt. Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: keine - 50 - Schulname: Janusz-Korczak-Schule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Adresse: Alleestr. 117 b Bezirk: Mitte Ortsteil: Kruppwerke Schülerzahlenentwicklung Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Vorstufe Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Gesamt 8 14 10 7 18 15 27 18 16 18 18 18 20 18 22 27 18 24 Sozialstrukturelle Informationen: ev. kath. islam. sonstige 26,7 16,8 35,6 20,8 Ausländer an der Schule 2010/11 27 26,7 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 absolut in % 34 33,7 Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent - 51 - 34 36 29 21 24 22 19 22 22 23 23 22 108 108 99 96 101 101 Raumbestand Anmerkungen: Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: Klassen-/ Mehrzweck-räume 11 Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume 10 Als Fach- und sonstige Räume gelten: Aula, Therapie- und Ruheräume (auch Snoezelen- oder Schwarzlichtraum), Differenzierungsräume, Spielräume (Bällchenbad, Kickerraum), Lehrküche, Schülercafé, PC-Räume, Werk- und Kunsträume, Speiseräume, Gymnastik-raum. Die Räume haben naturgemäß unterschiedliche Größen. Für die Nutzung als “Lernwerkstatt” stehen der Janusz-Korczak- sowie der Alleeschule zwei zusätzliche Räume in einem gesondert aufgestellten Pavillon zur Verfügung. keine - 52 - Schulname: Hilda-Heinemann-Schule Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Adresse: Eifelstr. 15/17 / Fröbelstr. 5 Bezirk: Nord / Wattenscheid Ortsteil: Bergen/Hiltrop / Leithe Schülerzahlenentwicklung davon am Teilstandort Fröbelstr. 5 Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2010/11 Vorstufe 16 10 6 10 15 7 Unterstufe 10 12 19 12 24 26 19 Mittelstufe 28 31 23 31 33 38 Sozialstrukturelle Informationen: Religionszugehörigkeit 2010/11 Verteilung in der Schule in Prozent davon am Teilstandort Fröbelstr. 5 ev. kath. islam. sonstige 27,7 8,7 28,9 8,7 16,8 4,6 26,6 2,9 Kinder mit Lernmittelbefreiung im Schuljahr 2010/11 davon am Teilstandort Fröbelstr. 5 absolut in % 16 8 9,2 18,6 Ausländer an der Schule 2010/11 davon am Teilstandort Fröbelstr. 5 45 26,0 25,6 11 - 53 - Oberstufe Werkstufe 19 58 31 49 22 64 12 68 32 73 30 72 12 12 Gesamt 131 133 134 133 177 173 43 Raumbestand davon am Teilstandort Fröbelstr. 5 Klassen-/ Mehrzweckräume 17 7 Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume 13 11 Anmerkungen Hauptstandort: Als Fach- und sonstige Räume gelten: Aula, Therapie- und Ruheräume (auch Snoezelen- oder Schwarzlichtraum), Differenzierungsräume, Spielräume (Bällchenbad, Kickerraum), Lehrküche, Schülercafé, PC-Räume, Werk- und Kunsträume, Speiseräume, Gymnastikraum. Die Räume haben naturgemäß unterschiedliche Größen. Anmerkungen Teilstandort: siehe Hauptstandort Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: Aufgabe des Teilstandortes Fröbelstr.5 (ehem. Hollandschule) zum Schuljahr 2011/12 (01.08.2011) - siehe Kapitel 5. Seite 27 f - 54 - Schulname: Ferdinand-Krüger-Schule Schulform: Förderschule, Schule für Kranke Adresse: Axstr. 35 Bezirk: Südwest Ortsteil: Linden Schülerzahlenentwicklung Gesamt 56 56 60 55 55 58 Jahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Raumbestand Juni 2010 Klassen-/ Mehrzweckräume 8 Anmerkungen: 1 Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen: keine Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume 1 2 Selbstlernzentrum, Kunstraum - 55 - Ganztagsräume - ohne Nebenräume 0