Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Schulentwicklungsplan - Teilplan Förderschulen - Fortschreibung 2010 - 2015.pdf
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26.12.14, 14:56
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28.01.18, 08:21
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SCHULENTWICKLUNGSPLAN
- TEILPLAN FÖRDERSCHULEN -
FORTSCHREIBUNG 2010 - 2015
Entwurf
Stand: Januar 2011
-1-
Inhaltsverzeichnis
I.
Allgemeiner Teil
1.
Vorbemerkung
2.
Gesetzliche Vorschriften zur Aufstellung und Fortschreibung
eines Schulentwicklungsplanes
3.
Verfahrensablauf
4.
Planungsmaximen der Förderschulentwicklungsplanung
5.
Auslaufende Auflösung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
6.
Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
(Zusammenlegung von Schulen)
7.
Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“
8.
Auslaufende Auflösung eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“
9.
Zusammenführung Haupt- und Teilstandort der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
10.
Bochumer Bevölkerungsprognose 2010 bis 2025
II.
Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen
1.
Allgemeine Anmerkungen
2.
Entwicklung aller städtischen Förderschulen
2.1
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
2.2
Brüder-Grimm-Schule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“
2.3
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
2.3.1 Primarstufe
2.3.2 Sekundarstufe I
2.4
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
2.5
Ferdinand-Krüger-Schule - Städtische Schule für Kranke
III.
Schulorganisatorische Maßnahmen
1.
Vorbemerkung
2.
Schulfachliche Beratung
3.
Auslaufende Auflösung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
4.
Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
-2-
(Zusammenlegung von Schulen)
5.
Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“
6.
Auslaufende Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“
7.
Zusammenführung Haupt- und Teilstandort der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
IV.
Raumaufnahmen und Maßnahmenplanung
1.
Vorbemerkung
2.
Inhaltsverzeichnis Raumaufnahmen
-3-
I.
Allgemeiner Teil
1.
Vorbemerkung
Mit ihrer Schulentwicklungsplanung verfolgt die Stadt Bochum das Ziel, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden
Bildungs- und Ausbildungsangebots die für den Unterricht erforderlichen Gebäude und Sachmittel zur Verfügung zu stellen, damit ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem garantiert werden kann. Über die Prognose der zukünftigen
Schülerinnen- und Schülerzahlenentwicklungen sollen notwendige Investitionen,
unabwendbare Schulschließungen oder andere schulorganisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um rechtzeitig die erforderlichen Entwicklungsprozesse einzuleiten.
Im Rahmen dieser Schulentwicklungsplanung wird die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen einschließlich der daraus resultierenden notwendigen
schulorganisatorischen Maßnahmen für die städtischen Förderschulen mit folgenden Förderschwerpunkten behandelt:
*
Lernen
*
Sprache
*
Emotionale und soziale Entwicklung
*
Geistige Entwicklung
Unter Berücksichtigung des Inklusions-Gebots der Behindertenrechtskonvention
der Vereinten Nationen (UN-BBK), die geltendes Recht darstellt, wird mit der
Fortschreibung dieses Schulentwicklungsplanes ein Paradigmenwechsel bei der
Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher eingeleitet, der das Ziel verfolgt,
den Anteil der Kinder und Jugendlichen im Gemeinsamen Unterricht schrittweise
zu erhöhen. Das hat unmittelbaren Einfluss auf den Bestand der Förderschulen,
der entsprechend bedarfsgerecht anzupassen ist. Dabei sind auch die aufgrund
der demographischen Entwicklung rückläufigen Zahlen der Schülerinnen und
Schüler an den Förderschulen ALernen@, die rechtlichen Rahmenbedingungen
und das gesamtstädtische Interesse zu beachten.
-4-
2.
Gesetzliche Vorschriften zur Aufstellung und Fortschreibung eines Schulentwicklungsplanes
Gemeinden, die nach ' 78 des Schulgesetzes (SchulG)1 Schulträgeraufgaben zu
erfüllen haben, sind nach ' 80 Abs. 1 SchulG verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Dabei hat diese Planung
1.
das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen,
Schularten, Schulgrößen und Schulstandorten,
2.
die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte
Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen und
3.
die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten
zu berücksichtigen.
' 81 SchulG legt fest, dass die Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen
nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung erfolgt.
3.
Verfahrensablauf
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaften (ABW) in Bochum hat in seiner
Sitzung am 27. November 2009 die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
- Teilplan Förderschulen - beschlossen. Die vom Rat der Stadt Bochum in seiner
Sitzung am 18. Oktober 2007 beschlossene letzte Fortschreibung umfasste den
Planungszeitraum der Schuljahre 2006/2007 – 2010/2011.
Zur Vorbereitung des Schulentwicklungsplanes hat der ASW eine Arbeitsgruppe
berufen, die die Arbeiten an der Fortschreibung fachlich begleiten sollte. Ihr gehörten neben den Mitgliedern Ausschusses für Bildung und Wissenschaften, des
1
(Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15.
Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009)
-5-
Ausschusses für Migration und Integration auch Vertreterinnen und Vertreter der
Gewerkschaften, der Arbeitsgemeinschaft Bochumer Schulpflegschaften, des
Schulamtes für die Stadt Bochum, des Jugendamtes, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Beigeordnete der Stadt Bochum für Kultur, Bildung und Wissenschaft und Vertreter des Schulverwaltungsamtes an.
Am 14. April 2010 fand auf Einladung des Beigeordneten eine gemeinsame Auftaktveranstaltung aller drei Arbeitsgruppen statt (zeitgleich hatte der ABW auch
die Facharbeitsgruppen für die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne für
die Grundschulen und Sekundarschulen berufen), bei der die Schulverwaltung ihr
erstes Denkmodell zur Schulentwicklungsplanung 2010 – 2015 vorgestellt hatte.
Am 18. Mai 2010 hatte die Arbeitsgruppe für die Förderschulen ihre Arbeit aufgenommen. In drei Sitzungen wurden die nachfolgenden Planungsmaximen verabschiedet und die Verwaltungsvorschläge zur Entwicklung der Bochumer Förderschullandschaft diskutiert. Nicht alle der in dieser Fortschreibung vorgeschlagenen schulorganisatorischen Maßnahmen konnten in der Arbeitsgruppe im Konsens verabschiedet werden.
Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes - Teilplan Förderschulen - wurde nach
Beteiligung der Schulkonferenzen sowie den Beratungen in den Bezirksvertretungen und im ABW am 00.00.2011 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen.
4.
Planungsmaximen der Förderschulentwicklungsplanung
4.1
Alle Schülerinnen und Schülern, die wegen ihrer Behinderung oder des erheblich
beeinträchtigten Lernvermögens nicht ohne besondere Förderung am Unterricht
einer allgemeinen Schule teilnehmen können, erhalten - nachdem in einem AOSF-Verfahren ein Förderbedarf festgestellt wurde - die ihrem individuellen Bedarf
entsprechende sonderpädagogische Förderung. Dazu sind die notwendigen
Plätze in
-
allgemeinen Schulen (Gemeinsamer Unterricht, integrative Lerngruppen)
-
und Förderschulen
-6-
bzw. in der Ferdinand-Krüger-Schule (Schule für Kranke) bedarfsgerecht bereitzustellen.
4.2
Sofern das Land das für den bedarfsgerechten Gemeinsamen Unterricht erforderliche Personal an allgemeinen Schulen zur Verfügung stellt, hat der Schulträger ergänzend hierzu die sächliche Ausstattung bereitzustellen. Gleiches gilt
auch für die Einrichtung integrativer Lerngruppen an allgemeinen Schulen der
Sekundarstufe I.
Unabhängig davon muss die Erreichbarkeit der jeweiligen Förderorte, sofern keine ortsnahe Beschulung möglich ist, durch geeignete Maßnahmen der Schülerbeförderung (Übernahme der Fahrkosten, Schulbuslinien, Schülerspezialverkehre) bedarfsgerecht hergestellt werden.
4.3
Das vom Land vorgesehene Raumprogramm für Klassen-, Mehrzweck- und Förderräume ist an allen Förderschulen grundsätzlich umzusetzen. Dabei sind die
für den verpflichtenden Ganztagbetrieb an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt AGeistige Entwicklung@ sowie für die AOffenen Ganztagsangebote@ bzw. die
APädagogische Übermittagbetreuung@ in den übrigen Förderschulen (Grundsatz:
eine Gruppe/ein Raum zuzüglich der notwendigen Gemeinschaftsräume, Küchen
und Essräume) bereitzustellen.
4.4
Förderschulen sind mit ausreichenden Sportstätten und Schulhof- bzw. Spielflächen auszustatten.
4.5
Neben diesen allgemeinen Grundsätzen sind ferner die nachfolgend dargestellten förderschulspezifischen Maximen zu beachten:
4.5.1 Förderschulen - Förderschwerpunkt ALernen@@
Gemäß der 6. Verordnung zur Ausführung des Schulverwaltungsgesetzes (6.
AVOzSch VG) vom 17.10.19782 sind für den geordneten Schulbetrieb 144 Schü-
2
Diese Verordnung gilt auch nach in-Kraft-treten des Schulgesetzes NRW weiter.
-7-
lerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I erforderlich. Eine Unterschreitung um 50 Prozent in zulässig.
Der Klassenfrequenzrichtwert in den Förderschulen ALernen@ beträgt gem. ' 6
Abs. 8 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des ' 93 Abs.
2 SchulG (AVO-Richtlinien 2009/10 - AVO-RL) 16 Schülerinnen und Schüler, der
Höchstwert liegt bei 22.
Unter Berücksichtigung des in den allgemeinen Planungsmaximen beschriebenen Primats der Förderung von lernbehinderten Schülerinnen und Schülern im
Gemeinsamen Unterricht bzw. in integrativen Lerngruppen an allgemeinbildenden Schulen ist bei der Festlegung der Mindestgröße an den Förderschulen mit
dem Förderschwerpunkt Lernen grundsätzlich der Klassenfrequenzrichtwert von
16 zugrunde zu legen. Angesichts der Tatsache, dass es aufgrund der geringen
Schülerinnen- und Schülerzahlen möglich ist, unter Beachtung der Relation
ASchüler je Lehrerstelle@ (zur Zeit 10,56, also 11 Schülerinnen und Schüler) vier
Jahrgänge in zwei Klassen zusammen zu fassen, soll in einer voll ausgebauten
Förderschule ALernen@ (mindestens eine Klasse je Jahrgang 1 - 10 ) in Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe die Mindestgröße von 128 Schülerinnen
und Schüler nicht unterschritten werden.
4.5.2 Förderschule - Förderschwerpunkt AGeistige Entwicklung@@
Diese Schulform umfasst fünf Schulstufen, für die der Klassenfrequenzrichtwert
10 und der Höchstwert 13 Schülerinnen und Schüler beträgt. Daraus ergibt sich
eine Mindest-Schulgröße von 50 Schülerinnen und Schülern, die auch gem. ' 1
der 6. AVOzSchVG grundsätzlich für den geordneten Schulbetrieb notwendig
sind.
Im Interesse einer optimierten Lehrerversorgung und unter Berücksichtigung der
kostenintensiven Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur sind
die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt AGeistige Entwicklung@ - unabhängig von dieser Vorgabe - zukünftig mindestens zweizügig zu führen.
-8-
4.5.3 Förderschule - Förderschwerpunkt ASprache@@
Der Klassenfrequenzrichtwert liegt bei 11 Schülerinnen und Schülern, der
Höchstwert bei 14. Daraus ergibt sich - bei Einzügigkeit (einschl. der Einführungsphase) - eine Mindestgröße von 55 Schülerinnen und Schülern. Unabhängig davon hat die bisherige Schulentwicklungsplanung einen Höchstwert von
max. 210 Schülerinnen und Schülern für Bochum festgelegt. Diese sollten in zwei
Zügen je Jahrgang (insgesamt also zehn Klassen) am Hauptstandort Drusenbergstraße und einzügig (fünf Klassen) am Teilstandort Ruhrstraße 150 unterrichtet werden.
Bei einem weiteren Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen und unter Berücksichtigung des "Inklusions-Gebots" der UN-Behindertenrechtskonvention wird als Ziel dieser Schulentwicklungsplanung eine sukzessive Reduzierung der vorzuhaltenden Förderschulplätze auf 140 (Zweizügigkeit) 10 Klassen unter Beachtung des Klassenfrequenzhöchstwertes von 14 - festgelegt.
4.5.4 Förderschule - Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
Gem. ' 1 der 6. AVOzSchVG benötigt eine Schule dieser Art für einen geordneten Schulbetrieb in der Primar- und Sekundarstufe I jeweils 33 Schülerinnen und Schüler.
Für die beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ASoziale und emotionale Entwicklung@ gelten Klassenfrequenzrichtwerte von 11 und Klassenfrequenzhöchstwerte von 14 Schülerinnen und Schülern.
Bei der Definition der Mindest- bzw. maximalen Größe beider Schulen ist unabhängig von den o. a. Vorgaben zu berücksichtigen, dass
-
diese Förderschulen das vorrangige Ziel verfolgen, die aufgenommenen
Schülerinnen und Schüler durch entsprechende vorübergehende Förderung so zu stärken, dass sie möglichst bald wieder zurück in ihre Regelschulen reintegriert werden können,
-9-
und
-
das AInklusions-Gebot@ der UN-Behindertenrechtskonvention auch für diesen Förderbedarf grundsätzlich eine Förderung im Gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule anstrebt wird.
Vor diesem Hintergrund geht die Schulentwicklungsplanung - unter Berücksichtigung der Schüler-/Lehrerrelation von 7,86 (also 8) zu 1 - in der Primarstufe
von nur noch grundsätzlich 64 Schülerinnen und Schülern aus, die in einem
zweizügigen System gefördert und unterrichtet werden sollen.
Für die in der Mansfeld-Schule, Eislebener Straße 14 - 16, untergebrachte Sekundar-Schule dieses Förderschwerpunkts gilt für den Planungszeitraum grundsätzlich die Größenordnung von mindestens 96 (Zweizügigkeit in allen Jahrgängen unter Berücksichtigung der Schüler-/Lehrerrelation) Schülerinnen und Schülern. Diese darf vorübergehend bis auf den Wert von 66 (Klassenfrequenzrichtwert 11 x 6 Jahrgänge) unterschritten werden.
5.
Auslaufende Auflösung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
„Lernen“
Nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung kann der Schulträger die Auflösung einer Förderschule beschließen, wenn er deren Fortführung für nicht erforderlich hält (' 81 Abs. 2 und 3 i.V.m. ' 80 Abs. 5 und 6 SchulG).
Im Kapitel III/3 wird vorgeschlagen, die Lewacker-Schule, Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Lernen, mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 auslaufend
zu schließen.
6.
Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
(Zusammenlegung von Schulen)
Nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung kann der Schulträger auch die
Zusammenlegung von Schulen beschließen. Nach ' 81 Abs. 2 SchulG entspricht
dies der Errichtung einer neuen Schule.
- 10 -
Im Kapitel III/4 wird vorgeschlagen, die beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ (Alleeschule und Cruismannschule) – spätestens ab dem
Schuljahr 2011/2012 (01.08.2011) - zu einer neuen, möglichst gebundenen
Ganztags - Förderschule zusammenzulegen und sukzessiv – spätestens beginnend ab dem Schuljahr 2012/13 (01.08.02012) – am Schulstandort Fahrendeller
Straße 25 zusammenzuführen.
7.
Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Der Schulträger kann auf der Basis der Schulentwicklungsplanung die Auflösung
eines Teilstandortes beschließen, wenn er dessen Fortführung für nicht erforderlich hält (' 81 Abs. 2 SchulG).
Im Kapitel III/5 wird vorgeschlagen, den Teilstandort der Hilda-HeinemannSchule
(ehem.
Hollandschule)
zum
Ende
des
Schuljahres
2010/2011
(31.07.2011) zu schließen.
8.
Auslaufende Auflösung eines Teilstandortes einer Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt „Sprache“
Nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung kann der Schulträger die auslaufende Auflösung eines Teilstandortes beschließen. wenn er dessen Fortführung
für nicht erforderlich hält (' 81 Abs. 2 SchulG).
Im Kapitel III/6 wird vorgeschlagen, den Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule
an der Ruhrstraße 150, mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 auslaufend zu
schließen.
9.
Zusammenführung Haupt- und Teilstandort der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
Der Schulträger kann auf der Basis der Schulentwicklungsplanung die Zusammenführung von Haupt- und Nebenstandort an einem gemeinsamen neuen
Schulstandort beschließen. Das entspricht gem. § 81 Abs. 2 SchulG der Änderung einer Schule.
- 11 -
Im Kapitel III/7 wird vorgeschlagen, den Hauptstandort Wasserstr. 46 und den
Nebenstandort Schulstr. 7 der Paul-Dohrmann-Schule an einem zukünftig gemeinsamen neuen Schulstandort mit Beginn des Schuljahres 2013/2014
(01.08.2013) zusammenzuführen.
10.
Bochumer Bevölkerungsprognose 2010 bis 2025
Nach der aktuellen Bochumer Bevölkerungsprognose 3 wird sich die Bochumer
Gesamtbevölkerung wie folgt entwickeln:
Bevölkerungsprognose 2010 bis 2025 Gesamtbevölkerung
jeweils am 01.01 des Jahres
370.000
368.179
365.000
361.700
360.000
353.500
355.000
350.000
345.200
345.000
340.000
335.000
330.000
2010
Einwohnerdaten
2015
Prognose
2020
Trend
2025
Trend
Bis zum Prognosejahr 2015 entspricht das einem Rückgang von 1,8 %, bis zur
Trendfortschreibung im Jahr 2025 einem Rückgang von 6,2 %.
3
Für die folgenden Grafiken der Bevölkerungsprognose gilt: 01.01.2010 (Einwohnerdaten),
2015 (Prognosejahre), 2020 und 2025(Trendfortschreibung)
- 12 -
Die für die Förderschulentwicklungsplanung relevante Prognose ( siehe Fußnote
Seite 12 ) für die Altersgruppe der sechs bis unter sechszehnjährigen Kinder und
Jugendlichen zeigt folgende Entwicklung auf:
Bevölkerungsprognose 2010 bis 2025 Altersgruppe 6 bis unter 16 Jahre
jeweils am 01.01 des Jahres
32.000
31.000
30.880
30.000
29.200
29.000
27.900
28.000
27.400
27.000
26.000
25.000
2010 Einwohnerdaten
2015 Prognose
- 13 -
2020 Trend
2025 Trend
II.
1.
Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen
Allgemeine Anmerkungen
In Bochum werden derzeit 182 behinderte Schülerinnen und Schüler an 24
Grundschulen, darunter auch eine Reihe sogenannter ASchwerpunkt-Schulen@,
sowie 143 sonderpädagogisch zu fördernde Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I im AGemeinsamen Unterricht@ unterrichtet.
Integrative Lerngruppen sind ausschließlich an 4 Hauptschulen eingerichtet
(Stand Dezember 2010).
Daneben werden in Bochum - gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Förderschulen mit den Schwerpunkten
-
Lernen
-
Sprache
-
Emotionale und soziale Entwicklung
-
Geistige Entwicklung
-
Hören und Kommunikation
-
Körperliche und motorische Entwicklung
angeboten. Davon trägt die Stadt Bochum die Einrichtungen für die Förderschwerpunkte ALernen@, ASprache@ (Primarstufe), AEmotionale und soziale Entwicklung@ sowie “Geistige Entwicklung@, in denen aktuell 1.418 Schülerinnen und
Schüler unterrichtet und gefördert werden. Die übrigen Schulen mit den Förderschwerpunkten ASprache@ (Sekundarstufe I), AHören und Kommunikation@ sowie
AKörperliche und motorische Entwicklung@ betreibt der Landschaftsverband. Hier
werden 864 Schülerinnen und Schülern unterrichtet.
Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt ASehen@ werden in Schulen
des Landschaftsverbandes außerhalb Bochums beschult.
2.
Entwicklung aller städtischen Förderschulen
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den städtischen Förderschulen hat
sich innerhalb der einzelnen Förderschwerpunkte unterschiedlich entwickelt. Ein
Vergleich der Gesamtzahl aller Förderschülerinnen und –schüler zwischen dem
- 14 -
Schuljahr 2006/2007 und dem aktuellen Schuljahr 2010/2011 zeigt, dass in den
letzten fünf Schuljahren ein Rückgang von 8,3 % zu verzeichnen ist.
Die rückläufigen Schülerinnen- und Schülerzahlen sind zum einen durch die demografische Entwicklung, vielmehr aber durch den Ausbau des Gemeinsamen
Unterrichts, vor allem in den Grundschulen, aber auch durch die Bildung von Integrativen Lerngruppen an den Bochumer Hauptschulen begründet.
In den Kapiteln II/2.1 bis 2.5 wird die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen des jeweiligen Förderschwerpunktes differenziert dargestellt.
2.1
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an diesen Förderschulen hat sich in
den vergangenen Jahren - wie es die nachfolgende Grafik verdeutlicht - rückläufig entwickelt.
Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
1000
911
900
852
789
800
714
715
2009/10
2010/11
700
600
500
400
300
200
100
0
2006/07
2007/08
2008/09
Dieser Rückgang von 21,5 % lässt sich nicht allein mit der demografischen Entwicklung begründen. Weitere Faktoren, die zu einer Reduzierung der Schülerinnen- und Schülerzahlen führen, sind:
- 15 -
*
die den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung mit der AO-SF eingeräumte Möglichkeit,
auch Schülerinnen und Schüler nach dem Bildungsgang „Lernen“ zu unterrichten
*
der über die Jahre stetig gewachsene Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf - insbesondere mit dem Förderschwerpunkt
Lernen - im GU in der Grundschule
*
die ebenfalls nach der AO-SF geschaffene Möglichkeit zur integrativen
Beschulung von zieldifferent zu unterrichtenden Kindern in Integrativen
Lerngruppen der Sekundarstufe I
Eine verlässliche Prognose bis zum Ende des Planungszeitraums 2015/2016 ist
insofern schwierig, da die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts und
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen entscheidenden
Einfluss auf die Schülerinnen- und Schülerzahlen an allen Förderschulen haben
werden, nicht exakt prognostiziert werden kann.
In den letzten fünf Schuljahren (2006/2007 bis 2010/2011) haben die Förderschulen 15,9 % in der Primarstufe und fast ein Viertel der Schülerinnen und Schüler in
der Sekundarstufe I (22,9%) verloren.
Die Schülerinnen- und Schülerzahlen an den sechs Bochumer Förderschulen mit
dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden sich in den kommenden Jahren wie
folgt entwickeln:
- 16 -
Prognose der Schülerinnen- und Schülerzahlen an den sechs Bochumer Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“
800
715
700
630
600
600
600
560
520
500
400
300
200
100
0
2010/11
2.2
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Brüder-Grimm-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“
Die Schülerinnen- und Schülerzahlen sind zwischen dem Schuljahr 2006/2007
bis zum vergangenen Schuljahr 2009/2010 stetig angestiegen (25,5%). Erstmalig
ist nunmehr im Schuljahr 2010/2011 ein Rückgang um 11 Kinder (5,6%) im Vergleich zum letzten Schuljahr festzustellen.
Seit dem Schuljahr 2008/09 hat die Brüder-Grimm-Schule einen Teilstandort in
der Ruhrstr. 150, 44866 Bochum. Hier werden im laufenden Schuljahr 2010/2011
64 Kinder in 6 Klassen unterrichtet.
Die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen steht in einem engen Verhältnis zwischen dem Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts und der weiteren
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. In Übereinstimmung mit den
im Kapitel I. 4.5.3 der Planungsmaximen festgeschriebenen Ziele werden die
Schülerinnen- und Schülerzahlen sukzessive auf die Planzahl von 140 Kindern
sinken. Ob diese Zahl bereits zum Ende des Planungszeitraums – oder erst ein
oder zwei Jahre später - erreicht wird, ist für die Schulentwicklungsplanung dieses Förderschwerpunktes nachrangig.
- 17 -
2.3
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
2.3.1 Paul-Dohrmann-Schule (Primarstufe)
Die Schülerinnen- und Schülerzahlen der Paul-Dohrmann-Schule haben sich seit
dem Schuljahr 2006/2007 wie folgt entwickelt.
Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen der Paul-Dormann-Schule
100
89
90
86
80
70
76
65
66
2006/07
2007/08
60
50
40
30
20
10
0
2008/09
2009/10
2010/11
Das entspricht einem Anstieg von 36,9 %. Seit dem Schuljahr 2006/2007 hat die
Förderschule einen Teilstandort an der Schulstr. 7 in Bochum-Wattenscheid. Hier
werden 39 Kinder in 5 Klassen unterrichtet.
Die zahlenmäßige Entwicklung der Paul-Dohrmann-Schule ist auch abhängig
vom Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts und der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Bis zum Ende des Prognosezeitraums wird zunächst von einer Stagnation der Schülerinnen- und Schülerzahlen auf dem bisherigen Niveau bzw. einem geringen Rückgang ausgegangen.
2.3.2 Mansfeld-Schule (Sekundarstufe I)
Die Schülerinnen- und Schülerzahlen der Mansfeld-Schule haben sich seit dem
Schuljahr 2006/2007 wie folgt entwickelt.
- 18 -
Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen der Mansfeld-Schule
120
96
100
80
80
74
74
2007/08
2008/09
58
60
40
20
0
2006/07
2009/10
2010/11
Das entspricht einem Anstieg von 65,5 %, allein im aktuellen Schuljahr
2010/2011 sind es 16 Kinder bzw. Jugendliche mehr als im abgelaufenen Schuljahr.
Auch hier gilt, dass die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abzuwarten ist.
Insgesamt wird bei der Mansfeld-Schule kein signifikanter Anstieg bzw. Rückgang der Schülerinnen- und Schülerzahlen erwartet.
2.4
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Die Schülerinnen- und Schülerzahlen an den Förderschulen haben sich seit dem
Schuljahr 2006/2007 wie folgt entwickelt:
- 19 -
Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen an Förderschulen für Geistige Entwicklung
2006/07 bis 2010/11
305
300
300
295
290
285
282
280
276
278
274
275
270
265
260
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Das entspricht einem Rückgang von 8,7 %. Es ist davon auszugehen, dass sich
auch nach Aufgabe des Teilstandortes der Hilda-Heinemann-Schule in der Fröbelstr. 5 (ehem. Hollandschule) – siehe Kap. III/5 – die Anzahl der dann an den
beiden verbleibenden Förderschulen zu fördernden Kinder und Jugendlichen
nicht entscheidend verändern wird. Grundsätzlich gelten die Vorgaben der UNBehindertenrechtskonvention zwar auch für diesen Förderschwerpunkt, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichts aufgrund des zur Sicherstellung des Unterrichts erforderlichen erheblichen personellen Bedarfs sowie zusätzlich unterstützender Hilfsmittel und notwendiger
baulicher Anforderungen - voraussichtlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
2.5
Ferdinand-Krüger-Schule - Städtische Schule für Kranke
Die Ferdinand-Krüger-Schule beschult Schülerinnen und Schüler, die wegen einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus, einem Sanatorium oder einer
ähnlichen Einrichtung nicht in der Lage sind, eine andere Schule zu besuchen.
Die Schule ist im St. Josephs-Hospital in Bochum-Linden, Axstr. 35 untergebracht. Eine Dependance der Schule befindet sich seit dem Schuljahr 2009/2010
im Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum.
- 20 -
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler hat sich seit dem Schuljahr 2006/2007
wie folgt entwickelt:
Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen: Städtische Schule für Kranke
61
60
60
59
58
58
57
56
56
55
55
55
2008/09
2009/10
54
53
52
2006/07
2007/08
2010/11
Im Schuljahr 2009/2010 wurden durchschnittlich ca. 400 Kinder und Jugendliche
in der Schule für Kranke beschult, im aktuellen Schuljahr werden es voraussichtlich ähnlich viele Schülerinnen und Schüler sein. Diese Zahlen - die auch
sehr kurzzeitige Beschulungen beinhalten - sind u. a. dadurch begründet, dass
die Kinder- und Jugendpsychiatrie des St. Josephs-Hospital in Bochum-Linden
den so genannten AVersorgungsauftrag@ für ganz Bochum hat und es an der Ferdinand-Krüger-Schule deshalb häufig zu AAkutaufnahmen@ kommt.
Eine Aussage über die Entwicklung im Prognosezeitraum ist aufgrund der Besonderheit der Schule nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im
Prognosezeitraum ca. 60 Schülerinnen- und Schülerzahlen die Schule besuchen
werden.
- 21 -
III.
Schulorganisatorische Maßnahmen
1.
Vorbemerkung
Aufgrund der demografischen Entwicklung, der bisherigen Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts, der zu erwartenden Schülerinnen- und Schülerzahlen
und des nachfolgend beschriebenen Paradigmenwechsel zu mehr Gemeinsamen
Unterricht sind eine Reihe schulorganisatorischer Maßnahmen umzusetzen.
Das von den Vereinten Nationen beschlossene AInklusions-Gebot@ bei der Unterrichtung und Förderung schulpflichtiger behinderter Kinder und Jugendlicher ist
als
Zielvorgabe schrittweise
umzusetzen.
Beginnend mit
dieser
Schul-
entwicklungsplanung wird eine Umkehrung des derzeitig in Bochum bestehenden
Verhältnisses bei der Förderung behinderter Kinder in Förderschulen (aktuell
81,4 Prozent) und im Gemeinsamen Unterricht bzw. integrativen Lerngruppen
(18,6 Prozent) angestrebt. (Unter Einbeziehung der Schulen des Landschaftsverbandes beträgt die Relation 87,5% : 12,5%).
Im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll dieser Prozess gleichermaßen bedarfsgerecht wie behutsam in einem
auch über das Jahr 2015 hinaus reichenden Zeitraum umgesetzt werden. Bis dahin sind eine Reihe sog. AÜbergangslösungen@ notwendig, die in Absprache mit
den Schulen und der Schulaufsicht fortlaufend dem veränderten Bedarf anzupassen sind.
1.1
Förderschulen - Förderschwerpunkte „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ (Lern- und Entwicklungsstörungen gem. ' 5
AO-SF4)
Für die Beschulung in diesen Förderschwerpunkten gelten in Ausführung dieser
Schulentwicklungsplanung zukünftig folgende Grundsätze:
1.1.1 Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen werden, sofern
die entsprechenden sächlichen und - vor allem personellen - Voraussetzungen
4
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule
für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß ' 52 SchulG B AO-SF) vom 29. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. November 2008
- 22 -
geschaffen werden können und keine anderen Hinderungsgründe vorliegen, vorrangig im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Primar- und Sekundarschulen
unterrichtet und gefördert.
1.1.2 Um dieses Ziel zu erreichen, sind, sofern dies nicht an allen allgemeinen Schulen
möglich ist, für einen ausreichend bemessenen Übergangszeitraum einige sog.
AGU-Schwerpunkt-Grundschulen@ bzw. - unter Einbeziehung aller Schulformen in der Sekundarstufe 1 bedarfsgerecht viele Klassen mit integrativen Lerngruppen einzurichten. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Beschulung von
Kindern und Jugendlichen mit Lern- und Entwicklungsstörungen sind dort - soweit sie nicht bereits gegeben sind - zu schaffen.
1.1.3 Alle in dieser Weise behinderten Schülerinnen und Schüler, für die wegen der
Schwere ihrer Behinderung bzw. ihrer besonderen persönlichen Situation sowie
wegen fehlender personeller und sächlicher Voraussetzungen aufgrund der Entscheidung der Schulaufsicht keine Beschulung in einer der beiden vorstehend
genannten Formen des Gemeinsamen Unterrichts bzw. in einer integrativen
Lerngruppe der Sekundarstufe I möglich ist, werden - wie bisher - auch weiterhin
in den bestehen bleibenden Förderschulen unterrichtet.
2.
Schulfachliche Beratung
2.1
Grundsätzliche Bemerkungen des Schulamtes für die Stadt Bochum
(Anmerkung: Die schulfachliche Beratung zu den einzelnen schulorganisatorischen Maßnahmen ist nachfolgend unter den jeweiligen Gliederungsziffern aufgeführt.)
Die insgesamt sinkenden Schülerzahlen werden sich auch im Bereich der Förderschulen auswirken. Besonders im Förderschwerpunkt „Lernen“ ist die Zahl der
Schülerinnen und Schüler in den letzten 5 Jahren gesunken.
Folgende Prognose ist realistisch:
o Förderschwerpunkt Lernen: Die Schülerzahl wird sich fast halbieren
(Rückgang um 40 %).
- 23 -
o Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“: Die Schülerzahl bleibt annähernd konstant.
o Förderschwerpunkt „Sprache“: Die Schülerzahl wird abnehmen. (Rückgang um mindestens 8 %)
o Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“: Die Schülerzahl bleibt annähernd konstant.
Die abnehmende Tendenz wird in allen Förderschwerpunkten durch den zunehmenden Elternwunsch nach gemeinsamen Unterricht, besonders auf dem Hintergrund der Inklusionsdebatte, verstärkt. Das heißt, der Handlungsbedarf zur
Einrichtung von weiteren Schwerpunktschulen im Primarbereich und zur Einrichtung von Integrativen Lerngruppen im Sekundarstufen I-Bereich wächst deutlich.
Hingewiesen sei noch auf die Absicht der Landesregierung, die allgemeine Schule als vorrangigen Förderort festzulegen, um so den Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im GU von zurzeit ca. 20 % auf ca. 80 % zu erhöhen. Dies bedingt zwangläufig eine deutliche Reduzierung der Schülerzahlen
an Förderschulen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass während des gesamten Verfahrens zur
Erstellung des Schulentwicklungsplanes eine kontinuierliche Beratung des Schulträgers durch die Fachaufsicht Förderschulen stattgefunden hat. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit dem Schulgesetz NW vereinbar.
Aus schulfachlicher Sicht stehen den vorgeschlagenen Maßnahmen keine schulrechtlichen oder pädagogischen Gründe, bis auf die nachfolgenden Einschränkungen bezüglich der Lewackerschule, entgegen.
3.
Auslaufende Auflösung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
„Lernen“
3.1
Lewacker-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“,
Lewacker Str. 47, 44879 Bochum
- 24 -
3.1.1 Begründung
Die Förderschule liegt im Bochumer Ortsteil Linden. Im Schuljahr 2010/2011 besuchen 99 Schülerinnen und Schüler in 7 Klassen, davon 14 in der Primarstufe
(Klasse 1-4) die Schule. Die Schule unterschreitet die in den Planungsmaximen
festgelegte Förderschul-Mindestgröße deutlich. In den zurückliegenden Jahren
lag die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler stets unter diesem Wert zwischen 104 und 96.
3.1.2 Schulfachliche Beratung
Die deutliche Unterschreitung der Mindestgröße und der zu erwartende weitere
Schülerrückgang (Kap.III 2.1, Seite 22 u. 23) legt die auslaufende Schließung
nahe. Die Beschulung der restlichen ca. 35 Schülerinnen und Schüler in Integrativen Lerngruppen im Schulzentrum Südwest ist denkbar, wenn diese Schüler auf
mindestens 6 Klassen verteilt werde könnten (pro Jahrgang 2 Klassen).
3.1.3 Entscheidung
Der Schulstandort der Förderschule wird ab dem Schuljahr 2011/2012 (1. August
2011) auslaufend geschlossen. Die Schule wird ab diesem Zeitpunkt keine neuen
Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Die bis zum Ende des Schuljahres
2013/2014 noch dort unterrichteten maximal 4 Klassen der Jahrgänge 5 - 10 (ca.
35 Schülerinnen und Schüler) werden ab Beginn des Schuljahres 2014/2015
(01.08.2014) gemeinsam, dann jedoch voraussichtlich in AIntegrativen Lerngruppen@ im Bereich der Schulen des Schulzentrums Südwest bis zum Ende ihrer
Schulzeit beschult, sofern sich die Eltern nicht für eine andere Alternative entscheiden.
4.
Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
(Zusammenlegung von Schulen)
4.1
Zusammenlegung der Alleeschule, Alleestraße 117a, 44793 Bochum, und
Cruismannschule, Cruismannstraße 2, 44807 Bochum
- 25 -
4.1.1 Begründung
Die Alleeschule liegt im Bochumer Ortsteil Kruppwerke. Im Schuljahr 2010/2011
besuchen 113 Schülerinnen und Schüler in 9 Klassen, davon 31 in der Primarstufe die Schule. Die Schule unterschreitet die in den Planungsmaximen festgelegt
Förderschul-Mindestgröße von 128 Kindern. In den zurückliegenden Jahren lag
die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler stets zwischen 93 und 114.
Die Cruismannschule wird im laufenden Schuljahr 2010/2011 von 96 Schülerinnen und Schülern in 9 Klassen, davon 21 Kinder in der Primarstufe besucht. Die
Schule liegt im Bochumer Ortsteil Riemke. Auch diese Schule unterschreitet sogar deutlich - die in den Planungsmaximen geforderte FörderschulMindestgröße.
4.1.2 Schulfachliche Beratung
Die Cruismannschule hat in diesem Jahr einen Schülerrückgang von 18,8% zu
verzeichnen. Eine Zusammenlegung mit der Förderschule Alleestraße am neuen
Standort Fahrendeller Straße kann somit in der Stadtmitte einen Förderschulstandort mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ sichern. Gleichzeitig ist die Absicht
des Schulträgers zu begrüßen, diese Schule als gebundene Ganztagsschule zu
führen. Hier wird eine lang formulierte Forderung der Förderschulen „Lernen“
umgesetzt. Zukünftig sollte noch überlegt werden, inwieweit hier die Umwandlung
in eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Emotionale und
soziale Entwicklung“ und „Sprache“ angestrebt werden soll. Dies wäre dann ein
guter Zwischenschritt zur Entwicklung eines Kompetenzzentrums sonderpädagogische Förderung in der Stadtmitte.
4.1.3 Entscheidung
Beide Förderschulen werden zum Schuljahr 2011/2012 (01.09.2011) zu einer
neuen AFörderschule-Mitte@ (Arbeitstitel) zusammengelegt, spätestens beginnend
ab dem Schuljahres 2012/2013 (01.09.2012) am Schulstandort Fahrendeller Str.
25 auch räumlich zusammengeführt und dort -ggf. in einem Schulversuchsukzessive zu einer Gebundenen Ganztagsschule umgewandelt. Spätestens
zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08.2013) wechseln die verbliebenen
- 26 -
letzten Klassen beider Schulen – sofern die Eltern im Einzelfall keine andere Entscheidung treffen – im Klassenverband zur Fahrendeller Straße. Zeitgleich soll
der Schulstandort Cruismannstraße 2 endgültig aufgegeben werden.
5.
Auflösung des Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
5.1
Ehem. Hollandschule, Fröbelstr. 5, 44866 Bochum, Teilstandort der HildaHeinemann-Schule
5.1.1 Begründung
Am Wattenscheider Teilstandort der Hilda-Heinemann-Schule in der Fröbelstr. 5
werden 43 Kinder in 4 Klassen unterrichtet. Der Schulstandort befindet sich im
Ortsteil Leithe. Am Hauptstandort der Förderschule in Bochum-Hiltrop an der Eifelstr. 15-17 werden 130 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen unterrichtet, an
der Janusz-Korczak-Schule im Griesenbruch (Innenstadt-West), Alleestr.117 b,
101 Kinder in 10 Klassen.
Im Vorfeld der Förderschul-Entwicklungsplanung haben die Schulkonferenzen
beider Förderschulen ein positives Votum zu den Überlegungen der Schulverwaltung abgegeben, den Teilstandort Wattenscheid der Hilda-Heinemann-Schule
aufzugeben und deren Schülerinnen und Schüler zukünftig an den beiden
verbleibenden Standorten mit dem Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung“
weiter zu beschulen.
Die Verteilung der zur Zeit am Teilstandort beschulten Kinder wurde zwischen
den beiden Förderschulen und den Eltern einvernehmlich abgestimmt. Die - im
Wesentlichen – Wattenscheider Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ werden ab dem kommenden Schuljahr im
Rahmen des Schülerinnen- und Schülerspezialverkehrs zu den für sie jeweiligen
neuen Schulstandorten gefahren. Für die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern ist der Wechsel des Schulstandortes aufgrund der organisatorischen Bedingungen (Schülerspezialverkehr sowie räumliche Ausstattung der Schulen) ohne
größere Beeinträchtigungen zumutbar.
- 27 -
Ein formaler zustimmender Schulkonferenzbeschluss der hauptsächlich betroffenen Hilda-Heinemann-Schule liegt bereits vor.
5.1.2 Schulfachliche Beratung
Die Auflösung ist zu begrüßen, da der Schulstandort nicht den Erfordernissen einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ entspricht.
Durch die freiwerdende Alleestraße können somit (nach erfolgten Aus- und Umbaumaßnahmen an diesem Standort) die Janusz-Korczak-Schule und die HildaHeinemann-Schule die Schülerinnen und Schüler der Hollandschule aufnehmen;
und zwar in Gebäuden, die in sächlicher Hinsicht den Erfordernissen für guten
Unterricht mit geistig behinderten Schülerinnen und Schülern entsprechen.
5.1.3 Entscheidung
Der Teilstandort der Hilda-Heinemann-Schule in Wattenscheid an der Fröbelstr. 5
(ehem. Holland-Schule) wird zum Ende des Schuljahres 2010/2011 (31.07.2011)
aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler werden in einvernehmlicher Absprache
zwischen den Erziehungsberechtigten und den beiden verbleibenden Förderschulen “Geistige Entwicklung“ auf die Schulstandorte der Hilda-HeinemannSchule, Eifelstr. 15/17, und Janusz-Korczak-Schule, Alleestr. 117 b, aufgeteilt
und dort weiter beschult.
6.
Auslaufende Auflösung des Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“
6.1
Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule, Ruhrstr. 150, 44866 Bochum
6.1.1 Begründung
In den Planungsmaximen der Förderschulentwicklungsplanung (Kapitel I. 4.5.3)
wird eine sukzessive Reduzierung der vorzuhaltenden Förderschulplätze auf 140
(durchgängige Zweizügigkeit) festgelegt. Diese soll - unter Berücksichtigung des
"Inklusions-Gebots" der UN-Behindertenrechtskonvention - durch den Ausbau
des Gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ erreicht werden.
- 28 -
Der Wattenscheider Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule wird deshalb mittelfristig nicht mehr benötigt und soll daher auslaufend aufgelöst werden. Erstmalig
ab dem Schuljahr 2012/2013 (01.09.2012) wird dort keine Eingangsklasse mehr
gebildet. Die ab diesem Zeitpunkt dann noch bestehenden Klassen werden
grundsätzlich bis zum Ende ihrer Schulzeit in der Primarstufe im Schulgebäude,
Ruhrstr. 150, weiter unterrichtet.
6.1.2 Schulfachliche Beratung
Hier sei auf die rückläufigen Schülerzahlen und den zunehmenden Elternwunsch
auf GU verwiesen. Mittelfristig wird ein Standort völlig ausreichen. Unter dem Aspekt der Einrichtung von Kompetenzzentren sonderpädagogischer Förderung
wird es ferner zu weiteren Schülerrückgängen an der Brüder Grimm Schule
kommen.
6.1.3 Entscheidung
Der Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule, Ruhrstraße 150, 44869 BochumWattenscheid wird auslaufend aufgelöst. Ab dem
Schuljahr
2012/2013
(01.09.2012) werden dort keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr eingeschult. Die ab diesem Zeitpunkt noch bestehenden Klassen werden bis zum Ende ihrer Schulzeit in der Primarstufe im Schulgebäude Ruhrstr. 150 weiter unterrichtet, sofern die Eltern sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
nicht im Einzelfall für den Wechsel in den gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinbildenden Grundschule oder für den Standort der Brüder-Grimm-Schule
an der Drusenbergstraße entscheiden .
Am Hauptstandort der Brüder-Grimm-Schule an der Drusenbergstr. 33, 44789
Bochum, wird eine Zweizügigkeit als Schulgröße festgeschrieben.
7.
Zusammenführung Haupt- und Teilstandort der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
7.1.1 Begründung
Am Hauptstandort der Paul-Dohrmann-Schule an der Wasserstr. 46 im Ortsteil
Altenbochum werden 50 Kinder in 5 Klassen, am Teilstandort im Schulgebäude
- 29 -
Schulstr. 7 in Wattenscheid-Leithe 39 Schülerinnen und Schüler in ebenfalls 5
Klassen unterrichtet.
Vor dem Hintergrund des Ausbaus des Gemeinsamen Unterrichts und der sukzessiven Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die weitere Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen zu beobachten. Nach der schulfachlichen Beratung ist davon auszugehen, dass perspektivisch deutlich mehr
Kinder mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung im Gemeinsamen Unterricht beschult werden. Der zum Schuljahr 2006/2007 errichtete
Nebenstandort soll vor diesem Hintergrund spätestens mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08.2013) mit dem derzeitigen Hauptstandort in einem ab diesem Zeitpunkt gemeinsamen Schulgebäude zusammengeführt werden.
7.1.2 Schulfachliche Beratung
Auch in diesem Förderschwerpunkt ist mit deutlich zurückgehenden Schülerzahlen zu rechnen (s.o.). Die Zusammenlegung an einem neuen Schulstandort wird
aus schulfachlicher Sicht begrüßt.
7.1.3 Entscheidung
Spätestens mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08.2013) wird der Nebenstandort im Schulgebäude Schulstr. 7, 44866 Bochum-Wattenscheid, mit dem
Hauptstandort an der Wasserstr. 46, 44803 Bochum, in einem von diesem Zeitpunkt an gemeinsamen Schulgebäude zusammengeführt. Schulrechtlich entspricht das der Änderung einer Schule nach § 81 Abs. 2 SchulG. Bis zu diesem
Zeitpunkt können unter Berücksichtigung der ab dem Schuljahr 2011/12 für diese
Förderschule insgesamt geltenden Zweizügigkeit sowohl am Haupt- als auch am
Nebenstandort Eingangsklassen gebildet werden.
Als zukünftiger Schulstandort sind die Schulgebäude Fahrendeller Str. 27 (CarlArnold-Kortum-Schule) bzw. Hiltroper Str. 53 (Schule am Tippelsberg) vorgesehen, die beiden im Rahmen der Fortschreibung der Grundschulentwicklungsplanung zur auslaufenden Schließung vorgeschlagen wurden. Die endgültige Standortentscheidung wird nach der Beschlussfassung der Grundschulentwicklungsplanung im Rat der Stadt am 09.03.2011 getroffen.
- 30 -
IV.
Raumaufnahmen und Maßnahmenplanung
1.
Vorbemerkung
Nachfolgend wird der vorhandene Raumbestand für jede der zwölf städtischen
Förderschulen dargestellt und bewertet.
Die mit den Schulen abgestimmten Raumaufnahmen führen zunächst alle Klassenräume auf, und ergänzen diese um Angaben zu den Fach-, MehrzweckGruppen- und sonstigen Räumen, deren Funktionen durch ergänzende Fußnoten
erläutert werden. Darüber hinaus werden die für den Offenen Ganztag und ergänzende geschaffenen Räumlichkeiten aufgelistet.
Nicht erfasst wurden bei dieser Bestandaufnahme alle Verwaltungs-, Lager - und
Lernmittelräume. Auch die Lehrer- und Besprechungsräume sowie Erste-Hilfeund Sozialräume etc. blieben unberücksichtigt.
Zur Bewertung ist zusammenfassend festzustellen, dass - unter Einschluss der
im Vormittagsbereich auch zu Unterrichts- und Förderzwecken nutzbaren Ganztagsräume - alle Förderschulen grundsätzlich über ein - qualitativ wie quantitativ ausreichendes Raumangebot zur Unterrichtung und Förderung der bei ihnen zu
beschulenden Kinder und Jugendlichen verfügen.
Dennoch sind im Einzelfall Verbesserungen und Veränderungen, beispielsweise
in den Förderschulen des Förderschwerpunktes Geistige Entwicklung, notwendig. Entsprechende Planungen und Gespräche hierzu finden bereits statt.
Die nach wie vor problematische Unterbringung der Ferdinand-Krüger-Schule im
Dachgeschoss des St. Josephs-Hospitals ermöglicht auch weiterhin nur eine eingeschränkte Beschulung der – vor allem – psychisch kranken Kinder und Jugendlichen. Die räumlichen Voraussetzungen entsprechen nicht den aus pädagogischer Sicht, vor allem jedoch unter psychologischer bzw. medizinischer Sicht
für sie erforderlichen Bedingungen. Deshalb ist zeitnah ein bedarfsgerechter
Neubau der Schule für Kranke auf dem Gelände in Bochum - Linden mittelfristig
zu errichten.
- 31 -
2.
Inhaltsverzeichnis Raumaufnahmen
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
Alleeschule, Alleestr. 117 a
Cruismannschule, Cruismannstr. 2
Peter-Petersen-Schule
Lewacker-Schule
Fröbelschule
Jacob-Muth-Schule
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“
Brüder-Grimm-Schule
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und
soziale Entwicklung“
Paul-Dohrmann-Schule
Mansfeld-Schule
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Janusz-Korczak-Schule
Hilda-Heinemann-Schule
- 32 -
Schulname: Alleeschule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen
Adresse: Alleestr. 117 a
Bezirk: Mitte
Ortsteil: Kruppwerke
Schülerzahlenentwicklung:
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse
Gesamt
1/2
3
4
5
6
7
8
9
10
10
0
10
11
12
14
13
21
11
102
10
0
12
8
9
12
14
13
15
93
9
0
15
12
17
11
15
16
11
106
0
15
14
12
13
13
15
17
15
114
0
14
10
16
8
14
19
16
10
107
7
10
14
11
14
10
11
13
23
113
Sozialstrukturelle Informationen:
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
ev.
28,3
kath.
37
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
absolut
in %
61
54,0
Ausländer an der Schule 2010/11
44
38,9
islam.
32,7
sonstige
32
Offene Ganztagsschule 2010/11
Kinder in der OGS
%-Anteil
Kinder mit Migrationshintergrund in OGS
%-Anteil
Gruppen
Träger OGS
27
23,9
12
44,4
2
Kinder u.
Jugendhaus
Overdyck
- 33 -
Raumbestand
Klassen-/
Mehrzweckräume
Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume
Ganztagsräume
- ohne Nebenräume -
9
6
3
Anmerkungen:
Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer,
Schülercafé, Kiosk, Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese Räume ähnliches gilt auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche Größen haben.
Daneben werden gemeinsam mit der benachbarten Janusz-Korczak-Schule zwei
weitere Räume in einen gesondert aufgestellten Pavillon als “Lernwerkstatt” genutzt.
Die Ganztagsräume befinden sich in einem gesonderten Nebengebäude.
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
Schulorganisatorische Zusammenlegung mit der Cruismannschule
- siehe Kapitel 4. Seite 25 f -
- 34 -
Schulname: Cruismannschule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen
Adresse: Cruismannstr. 2
Bezirk: Mitte
Ortsteil: Riemke
Schülerzahlenentwicklung
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Klasse Klasse
1/2
3
Klasse
4
13
7
5
5
10
6
0
0
10
5
11
7
11
10
8
11
0
8
ev.
kath.
islam.
sonstige
20,8
13,5
39,6
26,0
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2009/10
absolut
in %
56
58,3
Ausländer an der Schule 2009/10
38
39,6
Sozialstrukturelle Informationen:
Religionszugehörigkeit 2009/10
Verteilung in der Schule in Prozent
Offene Ganztagsschule 2009/10
Kinder in der OGS
%-Anteil
Kinder mit Migrationshintergrund in OGS
%-Anteil
Gruppen
Träger OGS
38
39,6
16
42,1
3
JUS
- 35 -
Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse
Gesamt
5
6
7
8
9
10
8
14
6
18
13
9
19
12
12
0
0
12
11
10
14
16
16
9
22
21
21
20
19
7
24
14
12
33
22
15
17
24
24
27
26
23
125
112
112
135
117
96
Raumbestand Juni 2010
Klassen-/
Mehrzweckräume
Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume
Ganztagsräume
- ohne Nebenräume -
9
8
3
Anmerkungen:
Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer, Schülercafé, Kiosk, Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese Räume - ähnliches gilt
auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche Größen haben. Das Schülercafé im
Kellergeschoss des Hauptgebäudes wird nach Unterrichtsschluss auch durch die “Pädagogische Übermittagbetreuung“ genutzt.
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
Schulorganisatorische Zusammenlegung mit der Alleeschule - siehe Kapitel 4. Seite 25 f -
- 36 -
Schulname: Peter-Petersen-Schule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen
Adresse: Hegelstr. 6
Bezirk: Nord
Ortsteil: Gerthe
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Klasse
1/2
20
15
12
7
11
0
Klasse
3
0
18
11
11
0
20
Klasse
4
17
0
12
13
16
12
ev.
kath.
islam.
sonstige
29,9
34,0
15,6
20,8
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
absolut
in %
71
49,3
Ausländer an der Schule 2010/11
26
18,1
Schülerzahlenentwicklung
Sozialstrukturelle Informationen:
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
Offene Ganztagsschule 2010/11
Kinder in der OGS
%-Anteil
Kinder mit Migrationshintergrund in OGS
%-Anteil
Gruppen
Träger OGS
35
24,3
6
17,1
3
Caritas
- 37 -
Klasse 5
26
19
15
13
14
14
Klasse
6
14
28
18
14
13
19
Klasse
7
27
15
28
18
14
17
Klasse
8
28
28
16
25
19
14
Klasse
9
33
30
31
16
26
22
Klasse
10
33
34
32
34
17
26
Gesamt
198
187
175
151
130
144
Raumbestand
Klassen-/ Mehrzweckräume
Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und
sonstige Räume
Ganztagsräume
- ohne Nebenräume -
17
9
3
Anmerkungen:
Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer, Schülercafé, Kiosk,
Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese Räume - ähnliches gilt auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche Größen haben.
Die Ganztagsräume befinden sich in einem gesonderten Nebengebäude.
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
keine
- 38 -
Schulname: Lewacker-Schule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen
Adresse: Lewackerstr. 47
Bezirk: Südwest
Ortsteil: Linden
Schülerzahlenentwicklung
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Klasse
1/2
10
9
11
10
12
7
Klasse
3
0
0
0
0
0
7
Klasse
4
16
14
14
14
16
0
Sozialstrukturelle Informationen:
ev.
kath.
islam.
sonstige
33,3
24,2
16,2
26,3
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
absolut
in %
62
62,6
Ausländer an der Schule 2010/11
20
20,2
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
Offene Ganztagsschule 2010/11
Kinder in der OGS
%-Anteil
Kinder mit Migrationshintergrund in OGS
%-Anteil
Gruppen
Träger OGS
18
18,2
5
27,8
2
Falken
- 39 -
Klasse
5
11
12
10
10
0
11
Klasse
6
11
12
13
11
13
10
Klasse
7
11
14
11
15
14
15
Klasse
8
14
11
13
15
15
17
Klasse
9
18
13
13
12
16
15
Klasse
10
13
16
11
11
10
17
Gesamt
104
101
96
98
96
99
Raumbestand
Klassen-/ Mehrzweckräume
8
Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume
12
Ganztagsräume
- ohne Nebenräume 5
Anmerkungen:
Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer, Schülercafé, Kiosk, Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese
Räume - ähnliches gilt auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche
Größen haben.
Die Betreuungsmaßnahme im Rahmen der Pädagogischen Übermittagbetreuung ist in die ehemaligen AWO Kindergartenräume gezogen.
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
Auslaufende Auflösung ab Schuljahr 2011/12 - siehe Kapitel 3. Seite 24 f -
- 40 -
Schulname: Fröbelschule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen
Adresse: Sommerdellenstr. 23 / Stadtgartenring 7
Bezirk: Wattenscheid
Ortsteil: Wattenscheid-Mitte
Schülerzahlenentwicklung
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Klasse Klasse
1/2
3
9
8
9
11
11
12
9
13
10
10
0
11
Klasse
4
16
12
13
15
10
12
Sozialstrukturelle Informationen:
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
ev.
kath.
islam.
sonstige
20,0
33,6
28,0
18,4
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
absolut
in %
73
58,4
Ausländer an der Schule 2010/11
32
25,6
Offene Ganztagsschule 2010/11
Kinder in der OGS
%-Anteil
Kinder mit Migrationshintergrund in OGS
%-Anteil
Gruppen
Träger OGS
27
21,6
12
44,4
2
Kinder u. Jugendhaus Centrumplatz
- 41 -
Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse
Gesamt
5
6
7
8
9
10
14
25
25
22
27
22
168
22
14
11
27
23
24
153
14
12
23
13
25
22
145
13
14
12
21
11
21
129
24
12
15
13
17
14
125
12
14
26
17
16
17
125
Raumbestand
Klassen-/
Mehrzweckräume
Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und sonstige Räume
Ganztagsräume
- ohne Nebenräume -
15
13
2
Anmerkungen:
Als sonstige Räume gelten: Aula, Therapieräume, Sprech- und Beratungszimmer, Schülercafé, Kiosk, Medienraum usw. Dabei ist zu beachten, dass diese Räume - ähnliches gilt
auch für die Gruppenräume - tlw. sehr unterschiedliche Größen haben.
Drei Räume im Kellergeschoss werden nach Unterrichtsschluss für die Pädagogische
Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe genutzt.
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
keine
- 42 -
Schulname: Jakob Muth-Schule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen
Adresse: Unterstr. 66 a
Bezirk: Ost
Ortsteil: Langendreer
Schülerzahlenentwicklung
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Klasse
1/2
11
13
11
8
19
11
Klasse
3
10
15
14
13
0
16
Klasse
4
0
0
13
14
0
0
Sozialstrukturelle Informationen:
ev.
kath.
islam.
sonstige
33,3
20,3
29,0
17,4
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
absolut
in %
77
55,8
Ausländer an der Schule 2010/11
45
32,6
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
Offene Ganztagsschule 2010/11
Kinder in der OGS
%-Anteil
Kinder mit Migrationshintergrund in OGS
%-Anteil
Gruppen
Träger OGS
36
26,1
15
41,7
3
Caritas
- 43 -
Klasse
5
12
13
10
16
21
11
Klasse
6
14
12
17
14
20
28
Klasse
7
14
13
10
26
12
16
Klasse
8
31
15
16
15
22
14
Klasse
9
33
15
18
27
13
22
Klasse
10
14
41
24
29
32
20
Gesamt
139
137
133
162
139
138
Raumbestand
Klassen-/ Mehrzweckräume
15
Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und
sonstige Räume
6
1
1
Ganztagsräume - ohne
Nebenräume 4
Anmerkungen:
Zwei PC-Räume, Nw-Raum, Küche und Werkraum (die zwei zuletzt genannten Räume werden
gemeinsam mit der Franz-Dinnendahl-Schule (Realschule) genutzt.
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
keine
- 44 -
Schulname: Brüder-Grimm-Schule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Adresse: Drusenbergstr. 33 / Ruhrstr. 150
Bezirk: Mitte
Ortsteil: Südinnenstadt
Eingangs1. EP
klasse
Schülerzahlenentwicklung
Jahr
2005/06
28
42
42
2006/07
35
51
33
2007/08
46
52
2008/09
36
44
2009/10
26
39
2010/11
10
14
2010/11
davon am Teilstandort Ruhrstr. 150
2. EP
Klasse 3
Klasse 4
32
41
38
33
50
41
20
20
20
36
35
34
51
20
30
19
20
31
33
29
0
Sozialstrukturelle Informationen:
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
davon am Teilstandort Ruhrstr. 150
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
davon am Teilstandort Ruhrstr. 150
Ausländer an der Schule 2010/11
davon am Teilstandort Ruhrstr. 150
ev.
kath.
islam.
sonstige
31,7
10,8
23,1
11,8
15,6
3,2
29,6
8,6
absolut
in %
36
k.A.
19,4
k.A.
10
4
5,4
2,2
Offene Ganztagsschule 2010/11
Kinder in der OGS
%-Anteil
Kinder mit Migrationshintergrund in OGS
%-Anteil
Gruppen
Träger OGS
61
32,8
22
36,1
5
davon 1 Gruppe im Teilstandort
Ev. Kirche
- 45 -
Raumbestand
Hauptstandort Drusenbergstr.33
Teilstandort Ruhrstr.150
Klassen-/ Mehrzweckräume
12
6
Fach, Mehrzweck-,
Gruppen- und sonstige
Räume
11
3
Ganztagsräume
- ohne Nebenräume 3
3
Anmerkungen Hauptstandort:
Als Fach-/sonstige Räume gelten: Therapieräume, Werkraum, Spielraum, Medienraum usw. 5 dieser Räume Werkraum,Musikraum,Therapieraum, Spielraum befinden
sich im seperaten Nebengebäude.
Vier der Klassen- und zwei der Therapieräume befinden sich im Pavillon auf dem
Schulgelände.
Die drei OGS-Räume im Nebengebäude werden gemeinsam mit der Drusenbergschule genutzt.
Anmerkungen Teilstandort:
Ein Musikraum, ein Motorikraum und ein Computerraum. Die OGS-Räume werden
gemeinsam mit der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule genutzt.
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
Auslaufende Auflösung des Teilstandortes an der Ruhrstr. 150 ab Schuljahr
2012/13 (01.09.2012) - siehe Kapitel 6. Seite 28 f
- 46 -
Schulname: Paul-Dohrmann-Schule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Adresse: Wasserstr. 46 / Schulstr.7
Bezirk: Mitte + Wattenscheid
Ortsteil: Altenbochum / Leithe
Eingangs1. EP
klasse
Schülerzahlenentwicklung
Jahr
2005/06
0
8
16
2006/07
0
0
14
2007/08
0
14
2008/09
0
16
2009/10
0
17
2010/11
0
6
2010/11
davon am Teilstandort Schulstr. 7
2. EP
Klasse 3
Klasse 4
Gesamt
8
10
16
19
20
18
7
19
19
17
18
30
27
13
20
20
19
25
20
27
13
55
65
66
76
86
89
39
Sozialstrukturelle Informationen:
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
davon am Teilstandort Schulstr. 7
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
davon am Teilstandort Schulstr. 7
Ausländer an der Schule 2010/11
davon am Teilstandort Schulstr. 7
ev.
kath.
islam.
sonstige
23,3
2,3
20,9
15,7
3,5
1,1
4,7
24,7
absolut
in %
19
k.A.
21,3
k.A.
5
5,6
1,1
1
Offene Ganztagsschule 2010/11
Kinder in der OGS
%-Anteil
Kinder mit Migrationshintergrund in OGS
%-Anteil
Gruppen
Träger OGS
43
48,3
7
16,3
3
davon 1 Gruppe im Teilstandort
Kinder u.
Jugendhaus
Overdyck
- 47 -
Klassen-/ Mehrzweckräume
Raumbestand
Hauptstandort Wasserstr. 46
Teistandort Schulstr. 7
5
5
Fach, Mehrzweck-,
Gruppen- und sonstige
Räume
7
3
Ganztagsräume
- ohne Nebenräume 2
2
Anmerkungen Hauptstandort:
Als Fach- oder sonstige Räume gelten: Aula, Musik-, Kunstraum, Räume für Naturwissenschaften, Besprechungsräume, Lehrküche, Werkraum, PC-Räume, Aufenthaltsraum mit Küche, Psychomotorikraum, Medienraum.
Die Schule verfügt zusätzlich noch über einen Therapieraum im Psychomotorikhaus (“Spatzennest”) hinter dem Hauptgebäude.
Anmerkungen Teilstandort:
Es befinden sich 11 Räume (5 Klassen-,3 Fach-, Mehrzweck-, Gruppen- und
sonstige Räume sowie zurzeit 2 Ganztagsräume) am Teilstandort Schulstr. 7.
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
Zusammenlegung von Haupt- und Teilstandort zum Schuljahr 2013/14
(01.08.2013) - siehe Kapitel 7. Seite 29 f -
- 48 -
Schulname: Mansfeld-Schule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Adresse: Eislebener Str. 14 - 16
Bezirk: Ost
Ortsteil: Langendreer-Alter Bahnhof
Schülerzahlenentwicklung
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Klasse 5
8
7
14
7
9
9
Klasse 6
12
11
16
10
13
12
Klasse 7
12
12
12
16
22
23
Sozialstrukturelle Informationen:
ev.
kath.
islam.
sonstige
31,3
35,4
12,5
20,8
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
absolut
in %
33
34,4
Ausländer an der Schule 2010/11
13
13,5
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
- 49 -
Klasse 8
13
9
15
13
17
27
Klasse 9
11
8
13
16
12
13
Klasse 10
11
11
4
12
7
12
Gesamt
67
58
74
74
80
96
Raumbestand
Klassen-/ Mehrzweckräume
1
12
1
Fach, Mehrzweck-,
Gruppen- und sonstige
Räume
21
Ganztagsräume
- ohne Nebenräume 0
Anmerkungen:
Ein Klassenraum befindet sich im Nebengebäude.
Als Fach- oder sonstige Räume gelten: Aula, Musik-, Kunstraum, Räume für Naturwissenschaften, Besprechungsräume, Lehrküche, Werkraum, PC-Räume, Aufenthaltsraum mit Küche, Psychomotorikraum, Medienraum.
Vier davon (Mehrzweck-, Psychomotorik- und Differenzierungsraum, Gesprächsraum)
befinden sich im Nebengebäude Eislebener Str. 14.
Die Küche und ein Mehrzweckraum im Erdgeschoss werden nach Unterrichtsschluss für
die Pädagogische Übermittagbetreuung mitgenutzt.
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
keine
- 50 -
Schulname: Janusz-Korczak-Schule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Adresse: Alleestr. 117 b
Bezirk: Mitte
Ortsteil: Kruppwerke
Schülerzahlenentwicklung
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Vorstufe Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Gesamt
8
14
10
7
18
15
27
18
16
18
18
18
20
18
22
27
18
24
Sozialstrukturelle Informationen:
ev.
kath.
islam.
sonstige
26,7
16,8
35,6
20,8
Ausländer an der Schule 2010/11
27
26,7
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
absolut
in %
34
33,7
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
- 51 -
34
36
29
21
24
22
19
22
22
23
23
22
108
108
99
96
101
101
Raumbestand
Anmerkungen:
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
Klassen-/ Mehrzweck-räume
11
Fach, Mehrzweck-,
Gruppen- und sonstige Räume
10
Als Fach- und sonstige Räume gelten: Aula, Therapie- und Ruheräume (auch
Snoezelen- oder Schwarzlichtraum), Differenzierungsräume, Spielräume (Bällchenbad, Kickerraum), Lehrküche, Schülercafé, PC-Räume, Werk- und Kunsträume,
Speiseräume, Gymnastik-raum. Die Räume haben naturgemäß unterschiedliche
Größen.
Für die Nutzung als “Lernwerkstatt” stehen der Janusz-Korczak- sowie der Alleeschule zwei zusätzliche Räume in einem gesondert aufgestellten Pavillon zur Verfügung.
keine
- 52 -
Schulname: Hilda-Heinemann-Schule
Schulform: Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Adresse: Eifelstr. 15/17 / Fröbelstr. 5
Bezirk: Nord / Wattenscheid
Ortsteil: Bergen/Hiltrop / Leithe
Schülerzahlenentwicklung
davon am Teilstandort Fröbelstr. 5
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2010/11
Vorstufe
16
10
6
10
15
7
Unterstufe
10
12
19
12
24
26
19
Mittelstufe
28
31
23
31
33
38
Sozialstrukturelle Informationen:
Religionszugehörigkeit 2010/11
Verteilung in der Schule in Prozent
davon am Teilstandort Fröbelstr. 5
ev.
kath.
islam.
sonstige
27,7
8,7
28,9
8,7
16,8
4,6
26,6
2,9
Kinder mit Lernmittelbefreiung im
Schuljahr 2010/11
davon am Teilstandort Fröbelstr. 5
absolut
in %
16
8
9,2
18,6
Ausländer an der Schule 2010/11
davon am Teilstandort Fröbelstr. 5
45
26,0
25,6
11
- 53 -
Oberstufe Werkstufe
19
58
31
49
22
64
12
68
32
73
30
72
12
12
Gesamt
131
133
134
133
177
173
43
Raumbestand
davon am Teilstandort Fröbelstr. 5
Klassen-/ Mehrzweckräume
17
7
Fach, Mehrzweck-, Gruppen- und
sonstige Räume
13
11
Anmerkungen Hauptstandort:
Als Fach- und sonstige Räume gelten: Aula, Therapie- und Ruheräume (auch
Snoezelen- oder Schwarzlichtraum), Differenzierungsräume, Spielräume
(Bällchenbad, Kickerraum), Lehrküche, Schülercafé, PC-Räume, Werk- und
Kunsträume, Speiseräume, Gymnastikraum. Die Räume haben naturgemäß
unterschiedliche Größen.
Anmerkungen Teilstandort:
siehe Hauptstandort
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
Aufgabe des Teilstandortes Fröbelstr.5 (ehem. Hollandschule) zum Schuljahr 2011/12 (01.08.2011) - siehe Kapitel 5. Seite 27 f
- 54 -
Schulname: Ferdinand-Krüger-Schule
Schulform: Förderschule, Schule für Kranke
Adresse: Axstr. 35
Bezirk: Südwest
Ortsteil: Linden
Schülerzahlenentwicklung
Gesamt
56
56
60
55
55
58
Jahr
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
Raumbestand Juni 2010
Klassen-/ Mehrzweckräume
8
Anmerkungen:
1
Sonstige schulorganisatorische Maßnahmen:
keine
Fach, Mehrzweck-,
Gruppen- und sonstige
Räume
1
2
Selbstlernzentrum, Kunstraum
- 55 -
Ganztagsräume
- ohne Nebenräume 0