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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
26.12.14, 14:56
Aktualisiert
28.01.18, 08:21

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr. 20110122 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 07.12.2010, Anfrage der UWGBezirksfraktion Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 781 - Im Vogelspoth - Vorlagen-Nr. 20073232 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Sitzungstermin akt. Beratung 22.02.2011 23.02.2011 Anlagen Bebauungsplanentwurf aus 2008 Wortlaut Der ursprüngliche Investor, der das Wohnprojekt “Im Vogelspoth” entwickeln wollte, war, nachdem der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 781 nach mehreren Beratungsfolgen in der Bezirksvertretung und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in den Jahren 2008/2009 nicht beschlossen wurde, von seiner Absicht zurückgetreten, da er sich nicht in der Lage sah, die an ihn gestellten Auflagen zu erfüllen. Im September 2009 präsentierte der Eigentümer einen weiteren Investor. Dessen Konzept sah vor, insgesamt acht zusätzliche Wohneinheiten innerhalb des Planbereiches zu errichten. Von dieser Planung rückte er ab, nachdem sich auch hierzu keine politische Mehrheit fand, und erklärte sich bereit, das Konzept aus 2008 zu verwirklichen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr. 20110122 Die von der Verwaltung hierzu eingebrachte Mitteilung wurde in der Bezirksvertretung und im Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr mit dem Zusatz zur Kenntnis genommen, es solle mit dem Investor eine Vereinbarung getroffen werden, das Mischgebiet zeitlich vor dem Bau der Wohnhäuser zu errichten. An diese Vereinbarung wollte sich der Investor vertraglich nicht binden und trat ebenfalls von dem Vorhaben zurück. Die Verwaltung führte in der Folgezeit Gespräche mit dem Eigentümer und einem weiteren Interessenten. Es wurde jedoch deutlich, dass mit der Forderung, zuerst das Mischgebiet zu bebauen, potentielle Investoren zunächst in finanzielle Vorleistungen treten müssen, die sich, aufgrund erkennbarer Schwierigkeiten bei der Vermarktung der gewerblich genutzten Flächen, erst zeitlich nachgeordnet kompensieren lassen. Die Verwaltung beabsichtigt daher zur Sicherstellung der Immissionsanforderungen des Thyssen-Krupp-Stahlwerkes und eines ordentlichen Straßenbildes mit den Interessenten die Vertragsgespräche mit folgenden Inhalten weiterzuführen: - Innerhalb des Mischgebietes ist der Gewerbeteil zunächst zu errichten, erst nach Fertigstellung und Nutzung wird mit dem Bau der Wohnhäuser im Mischgebiet begonnen Bis zum Bau ist das Mischgebiet mit Rasen zu versehen und zu pflegen Das Wohngebiet kann unabhängig vom Mischgebiet errichtet werden.