Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
26.12.14, 14:56
Aktualisiert
28.01.18, 08:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr. 20110122
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 07.12.2010, Anfrage der UWGBezirksfraktion
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 781 - Im Vogelspoth - Vorlagen-Nr. 20073232
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
22.02.2011
23.02.2011
Anlagen
Bebauungsplanentwurf aus 2008
Wortlaut
Der ursprüngliche Investor, der das Wohnprojekt “Im Vogelspoth” entwickeln wollte, war,
nachdem der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 781 nach
mehreren Beratungsfolgen in der Bezirksvertretung und im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr in den Jahren 2008/2009 nicht beschlossen wurde, von seiner Absicht
zurückgetreten, da er sich nicht in der Lage sah, die an ihn gestellten Auflagen zu erfüllen.
Im September 2009 präsentierte der Eigentümer einen weiteren Investor. Dessen Konzept
sah vor, insgesamt acht zusätzliche Wohneinheiten innerhalb des Planbereiches zu
errichten. Von dieser Planung rückte er ab, nachdem sich auch hierzu keine politische
Mehrheit fand, und erklärte sich bereit, das Konzept aus 2008 zu verwirklichen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr. 20110122
Die von der Verwaltung hierzu eingebrachte Mitteilung wurde in der Bezirksvertretung und
im Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr mit dem Zusatz zur Kenntnis genommen,
es solle mit dem Investor eine Vereinbarung getroffen werden, das Mischgebiet zeitlich vor
dem Bau der Wohnhäuser zu errichten. An diese Vereinbarung wollte sich der Investor
vertraglich nicht binden und trat ebenfalls von dem Vorhaben zurück.
Die Verwaltung führte in der Folgezeit Gespräche mit dem Eigentümer und einem weiteren
Interessenten. Es wurde jedoch deutlich, dass mit der Forderung, zuerst das Mischgebiet zu
bebauen, potentielle Investoren zunächst in finanzielle Vorleistungen treten müssen, die
sich, aufgrund erkennbarer Schwierigkeiten bei der Vermarktung der gewerblich genutzten
Flächen, erst zeitlich nachgeordnet kompensieren lassen. Die Verwaltung beabsichtigt
daher zur Sicherstellung der Immissionsanforderungen des Thyssen-Krupp-Stahlwerkes und
eines ordentlichen Straßenbildes mit den Interessenten die Vertragsgespräche mit
folgenden Inhalten weiterzuführen:
-
Innerhalb des Mischgebietes ist der Gewerbeteil zunächst zu errichten, erst nach
Fertigstellung und Nutzung wird mit dem Bau der Wohnhäuser im Mischgebiet
begonnen
Bis zum Bau ist das Mischgebiet mit Rasen zu versehen und zu pflegen
Das Wohngebiet kann unabhängig vom Mischgebiet errichtet werden.