Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:56
Aktualisiert
28.01.18, 08:22
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20110186
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 22 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Ost
23.02.2011
24.02.2011
Anlagen
Übersichtsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20110186
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass des Bebauungsplanes ist das Interesse eines seit knapp 75 Jahren in räumlicher
Nähe zum Plangebiet angesiedelten Familienbetriebes zur Verlagerung seines Baustoff-,
Bau- und Gartenmarktes auf dem nördlichen Teilbereich der Fläche.
Die Verlagerung des am Wallbaumweg befindlichen Marktes ist aus Sicht des Betreibers
dringend notwendig geworden. Hinsichtlich Verkaufsflächengröße und Marktkonzeption soll
der Betrieb an moderne Gegebenheiten und somit an die Wünsche der Kunden angepasst
werden. Am heutigen Standort stehen Flächen zur Erweiterung oder Neukonzeption nicht
zur Verfügung. Langfristig ist davon auszugehen, dass der bestehende Markt nicht
wirtschaftlich betrieben werden kann. Die angestrebte Verlagerung in unmittelbarer Nähe
zum heutigen Standort ermöglicht somit die o. g., dringend notwendigen Änderungen und
den Erhalt des Betriebes und seiner Arbeitsplätze.
Geplant ist die Errichtung eines großflächigen Gebäudes im nördlichen Teilbereich der
Fläche. Dieses unterteilt sich in drei Abschnitte, die einen Pflanzenmarkt-, einen Baumarktund einen Baustoffbereich aufnehmen. Vorgelagert sind die Kundenstellplätze angeordnet.
Die Zulieferung des Marktes erfolgt über eine Zufahrt am westlichen Plangebietsrand.
Erschlossen wird das Plangebiet über eine geplante Straße, die an den bestehenden
Kreuzungsbereich an der Hauptstraße anschließt und Richtung Westen verläuft.
Im südlich der geplanten Straße liegenden Bereich ist die Entwicklung von Gewerbeflächen
vorgesehen. Konkrete Nutzer sind noch nicht vorhanden, der Investor ist aber an
Nutzungen interessiert, die das Angebot des Baustoff- und Baumarktes ergänzen bzw. das
geplante positive Erscheinungsbild des Marktumfeldes nicht stören. Beispielsweise wäre
die Ansiedlung einer Systemgastronomie im Eingangsbereich denkbar. Ausgeschlossen
sind aber großflächige oder zentrale Einzelhandelsbetriebe.
Südlich anschließend sollen Teile der vorhandenen Grünstrukturen, allerdings in
Abhängigkeit eventuell notwendiger Bodensanierungs- und -sicherungsmaßnahmen,
erhalten bzw. entwickelt werden.
Hauptplanungsziel des Bebauungsplans ist somit die Verlagerung eines bestehenden
Baustoff- und Baumarktes aus dem räumlichen Umfeld des Plangebiets zur dauerhaften
Erhaltung und Entwicklung dieses Betriebes. Gleichzeitig wird hiermit eine heute
brachliegende Fläche in integrierter Siedlungslage einer gewerblichen Nutzung zugeführt.
Im Sinne der Innenentwicklung durch Nachverdichtung auf ehemals baulich genutzten
Flächen entspricht dies dem Planungsgrundsatz, wonach mit Grund und Boden sparsam
umgegangen werden soll, in besonderer Weise.
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Vorlage Nr.: 20110186
Da die Verlagerung des Baustoff- und Baumarktes an den Standort des Plangebiets den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 825, insbesondere dem
Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, widerspricht, ist zur Verwirklichung des Vorhabens
die Aufstellung des Bebauungsplans - Baumarkt Hauptstraße - notwendig geworden.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet des ca. 8 ha großen Bebauungsplans liegt im Bochumer Stadtteil
Langendreer, westlich und nördlich der Hauptstraße, zwischen den Opel-Werken II und III,
südlich der diese beiden Werke verbindenden Straße und nordöstlich des Wallbaumweges.
Die heute brachliegende Fläche wurde bisher zum Großteil als Aufstellflächen für
Neuwagen der Adam Opel AG genutzt. Als potenzielle Erweiterungsfläche für bauliche
Anlagen des angrenzenden Opel-Werks wird sie ebenso nicht mehr benötigt. Im Norden
des Plangebietes sind ein acht- und ein zweigeschossiges Wohngebäude vorhanden. Die
Wohnnutzung wird jedoch nicht ausgeübt (leerstehende Gebäude).
Auf Teilen des Geländes ist Aufwuchs vorhanden. Im südlichen Planbereich befindet sich
eine Freifläche, auf der sich seit Einstellung der bergbaulichen Tätigkeiten Gehölze
entwickelt haben. Aufgrund der notwendigen Untersuchung der Altlastensituation und der
bergbaulichen Situation mit schwerem Gerät wurden diese Gehölze zum großen Teil in der
Zwischenzeit abgeräumt. Älterer Baumbestand findet sich im nördlichen Bereich um die
leerstehenden Häuser. Entlang der östlichen und nördlichen Plangebietsgrenze stehen
ebenfalls Gehölze auf.
Von Seiten des Investors ist der Erwerb aller Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. Die
bisherigen Eigentümerinnen sind die Adam Opel AG und die Stadt Bochum.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Inhalte umgesetzt:
Festsetzung eines Sondergebietes „Baumarkt“ und eines Gewerbegebietes,
Regelung der Zulässigkeit des Einzelhandels,
Erschließung des Gebiets durch eine Straße und
Festsetzung von Grünflächen.
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Die Festsetzungen im Bebauungsplan werden analog zu dem o.g. städtebaulichen Konzept
getroffen. Der Bereich nördlich der festgesetzten Verkehrsfläche soll als Sondergebiet
festgesetzt werden. Südlich der geplanten Erschließungsstraße wird ein allgemeines
Gewerbegebiet mit Ausschluss von großflächigem und zentrenrelevantem Einzelhandel
festgesetzt. Dabei werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen
bestimmt sowie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen.
Innerhalb des Plangebiets verläuft eine Ferngasleitung, die zur Vorbereitung der baulichen
Nutzung verlegt werden muss. Vorhandene Schachtbereiche und die notwendigen
Schutzabstände sind zu sichern. Die bisherigen Festsetzungen zu den
Immissionskontingenten des Bebauungsplans Nr. 825 sollen überprüft werden.
Zur Ausstattung des Gebietes mit Grün ist die Festsetzung von Grünflächen und Flächen
zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen.
Entlang der Hauptstraße stehen straßenbegleitend prägende Platanen auf. Diese sollen
möglichst durch den Bebauungsplan gesichert werden.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan ermöglicht die Sicherung eines seit Jahrzehnten im Stadtteil
ansässigen Familienbetriebes. Mit der Verlagerung des Baumarktes erfährt der Betrieb eine
dringend
notwendige
Änderung
und
Entwicklung
insbesondere
hinsichtlich
Verkaufsflächengröße und Marktkonzeption. Ohne die geplante Entwicklung wären die am
Standort Bochum bestehenden Arbeitsplätze von 88 Mitarbeitern einschließlich 5
Auszubildender dauerhaft gefährdet. Beschäftigt werden Fachkräfte statt saisonale
Aushilfskräfte. Eine Erweiterung des Standortes würde dagegen die Mitarbeiterzahlen auf
insgesamt etwa 115 Mitarbeiter erhöhen. Aus Sicht von Opel stellt eine weitere gewerbliche
Entwicklung im Planbereich, einhergehend mit der Veräußerung der nicht
betriebsnotwendigen Flächen, einen Beitrag zur Standortsicherung des Opel-Werks
insgesamt dar.
Bei dem hier zu verlagernden Betrieb handelt es sich um einen Markt, dessen
Kernsortiment nach der Bochumer Liste nicht zentren- oder nahversorgungsrelevant ist.
Nach den Empfehlungen des Masterplans Einzelhandel sollen Einzelhandelsbetriebe mit
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ebenso in zentrale Bereiche oder in bestehende
Sonderstandorte gelenkt werden. Der Masterplan Einzelhandel führt allerdings weiter aus:
„Einen Sonderfall stellen mögliche räumliche Verlagerungen bestehender Betriebe
innerhalb Bochums dar. In diesen konkreten, hier nicht darstellbaren Fällen, ist es
notwendig,
die
betrieblichen
Interessen
den
aufgezeigten
Zielen
der
Einzelhandelsentwicklung gegenüberzustellen und gegen- und miteinander abzuwägen.“
Die Auswirkungen des Vorhabens wurden im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens durch ein
Einzelhandelsgutachten untersucht.
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Durch das Vorhaben würde ein Verkaufsflächenzuwachs im Kernsortiment Bau- und
Gartenmarkt von bis zu 12.000 m² stattfinden. Dieser Zuwachs bewegt sich deutlich unter
dem ermittelten Potenzial in der Stadt Bochum. Eine Kompatibilität des Vorhabens mit den
Aussagen des Masterplans Einzelhandel ist nach Auffassung des beauftragten
Einzelhandelsgutachtens und des Konsultationskreises Einzelhandel bei der IHK. prinzipiell
gegeben. Im Rahmen der Fortschreibung des Masterplanes Einzelhandel ist zu klären,
welche und wie viele zentrenrelevanten Sortimente am neuen Standort entstehen dürfen.
In Folge der Vorhabenrealisierung in der untersuchten Größenordnung wird es zu einer
deutlichen Verschärfung der Wettbewerbssituation insbesondere im Bochumer Stadtgebiet
kommen; versorgungsstrukturelle oder städtebauliche Auswirkungen im Sinne von § 11 (3)
BauNVO sind jedoch nicht zu erwarten.
Zurzeit wird das Änderungsverfahren des RFNP durchgeführt: RFNP-Änderung - 02 BO Bau- und Gartenmarkt Hauptstraße. Nach Durchführung des Änderungsverfahrens kann
der Bebauungsplan aus der übergeordneten Planung entwickelt werden.
Die vorgegebenen Kriterien des REHK Östliches Ruhrgebiet sind prinzipiell erfüllt, sofern
eine Beschränkung der regional zentrenrelevanten Randsortimente auf 1.500 m²
Verkaufsfläche festgesetzt wird.
Aufgrund der bisherigen Nutzungen und der rechtskräftigen Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 825 ist ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht
erforderlich, da sie schon vor der planerischen Entscheidung zulässig waren. Der Schutz
der Bäume regelt sich nach der Baumschutzsatzung.
Eine artenschutzrechtliche Prüfung wird durchgeführt.
5.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt. Somit ist ein Umweltbericht über
alle Umweltbelange zu erstellen.
Der Bebauungsplan soll mit den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig erörtert werden.
Die Nachbarstädte sind im Verfahren zu beteiligen.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße hier: Aufstellungsbeschluss
Für ein Gebiet westlich und nördlich der Hauptstraße, zwischen den Opel-Werken II und III, südlich
der diese beiden Werke verbindenden Straße und nordöstlich des Wallbaumweges ist der
Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße - (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Reaktivierung einer altindustriellen Fläche durch die Verlagerung
und Entwicklung eines in räumlicher Nähe ansässigen Baumarktes und die Ansiedlung sonstiger
Gewerbebetriebe.