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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
31 kB
Erstellt
26.12.14, 14:56
Aktualisiert
28.01.18, 08:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20110186 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschriften §§ 22 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Ost 23.02.2011 24.02.2011 Anlagen Übersichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20110186 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass des Bebauungsplanes ist das Interesse eines seit knapp 75 Jahren in räumlicher Nähe zum Plangebiet angesiedelten Familienbetriebes zur Verlagerung seines Baustoff-, Bau- und Gartenmarktes auf dem nördlichen Teilbereich der Fläche. Die Verlagerung des am Wallbaumweg befindlichen Marktes ist aus Sicht des Betreibers dringend notwendig geworden. Hinsichtlich Verkaufsflächengröße und Marktkonzeption soll der Betrieb an moderne Gegebenheiten und somit an die Wünsche der Kunden angepasst werden. Am heutigen Standort stehen Flächen zur Erweiterung oder Neukonzeption nicht zur Verfügung. Langfristig ist davon auszugehen, dass der bestehende Markt nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die angestrebte Verlagerung in unmittelbarer Nähe zum heutigen Standort ermöglicht somit die o. g., dringend notwendigen Änderungen und den Erhalt des Betriebes und seiner Arbeitsplätze. Geplant ist die Errichtung eines großflächigen Gebäudes im nördlichen Teilbereich der Fläche. Dieses unterteilt sich in drei Abschnitte, die einen Pflanzenmarkt-, einen Baumarktund einen Baustoffbereich aufnehmen. Vorgelagert sind die Kundenstellplätze angeordnet. Die Zulieferung des Marktes erfolgt über eine Zufahrt am westlichen Plangebietsrand. Erschlossen wird das Plangebiet über eine geplante Straße, die an den bestehenden Kreuzungsbereich an der Hauptstraße anschließt und Richtung Westen verläuft. Im südlich der geplanten Straße liegenden Bereich ist die Entwicklung von Gewerbeflächen vorgesehen. Konkrete Nutzer sind noch nicht vorhanden, der Investor ist aber an Nutzungen interessiert, die das Angebot des Baustoff- und Baumarktes ergänzen bzw. das geplante positive Erscheinungsbild des Marktumfeldes nicht stören. Beispielsweise wäre die Ansiedlung einer Systemgastronomie im Eingangsbereich denkbar. Ausgeschlossen sind aber großflächige oder zentrale Einzelhandelsbetriebe. Südlich anschließend sollen Teile der vorhandenen Grünstrukturen, allerdings in Abhängigkeit eventuell notwendiger Bodensanierungs- und -sicherungsmaßnahmen, erhalten bzw. entwickelt werden. Hauptplanungsziel des Bebauungsplans ist somit die Verlagerung eines bestehenden Baustoff- und Baumarktes aus dem räumlichen Umfeld des Plangebiets zur dauerhaften Erhaltung und Entwicklung dieses Betriebes. Gleichzeitig wird hiermit eine heute brachliegende Fläche in integrierter Siedlungslage einer gewerblichen Nutzung zugeführt. Im Sinne der Innenentwicklung durch Nachverdichtung auf ehemals baulich genutzten Flächen entspricht dies dem Planungsgrundsatz, wonach mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll, in besonderer Weise. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20110186 Da die Verlagerung des Baustoff- und Baumarktes an den Standort des Plangebiets den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 825, insbesondere dem Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, widerspricht, ist zur Verwirklichung des Vorhabens die Aufstellung des Bebauungsplans - Baumarkt Hauptstraße - notwendig geworden. 2. Plangebiet Das Plangebiet des ca. 8 ha großen Bebauungsplans liegt im Bochumer Stadtteil Langendreer, westlich und nördlich der Hauptstraße, zwischen den Opel-Werken II und III, südlich der diese beiden Werke verbindenden Straße und nordöstlich des Wallbaumweges. Die heute brachliegende Fläche wurde bisher zum Großteil als Aufstellflächen für Neuwagen der Adam Opel AG genutzt. Als potenzielle Erweiterungsfläche für bauliche Anlagen des angrenzenden Opel-Werks wird sie ebenso nicht mehr benötigt. Im Norden des Plangebietes sind ein acht- und ein zweigeschossiges Wohngebäude vorhanden. Die Wohnnutzung wird jedoch nicht ausgeübt (leerstehende Gebäude). Auf Teilen des Geländes ist Aufwuchs vorhanden. Im südlichen Planbereich befindet sich eine Freifläche, auf der sich seit Einstellung der bergbaulichen Tätigkeiten Gehölze entwickelt haben. Aufgrund der notwendigen Untersuchung der Altlastensituation und der bergbaulichen Situation mit schwerem Gerät wurden diese Gehölze zum großen Teil in der Zwischenzeit abgeräumt. Älterer Baumbestand findet sich im nördlichen Bereich um die leerstehenden Häuser. Entlang der östlichen und nördlichen Plangebietsgrenze stehen ebenfalls Gehölze auf. Von Seiten des Investors ist der Erwerb aller Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. Die bisherigen Eigentümerinnen sind die Adam Opel AG und die Stadt Bochum. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Inhalte umgesetzt:     Festsetzung eines Sondergebietes „Baumarkt“ und eines Gewerbegebietes, Regelung der Zulässigkeit des Einzelhandels, Erschließung des Gebiets durch eine Straße und Festsetzung von Grünflächen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20110186 Die Festsetzungen im Bebauungsplan werden analog zu dem o.g. städtebaulichen Konzept getroffen. Der Bereich nördlich der festgesetzten Verkehrsfläche soll als Sondergebiet festgesetzt werden. Südlich der geplanten Erschließungsstraße wird ein allgemeines Gewerbegebiet mit Ausschluss von großflächigem und zentrenrelevantem Einzelhandel festgesetzt. Dabei werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen bestimmt sowie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen. Innerhalb des Plangebiets verläuft eine Ferngasleitung, die zur Vorbereitung der baulichen Nutzung verlegt werden muss. Vorhandene Schachtbereiche und die notwendigen Schutzabstände sind zu sichern. Die bisherigen Festsetzungen zu den Immissionskontingenten des Bebauungsplans Nr. 825 sollen überprüft werden. Zur Ausstattung des Gebietes mit Grün ist die Festsetzung von Grünflächen und Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen. Entlang der Hauptstraße stehen straßenbegleitend prägende Platanen auf. Diese sollen möglichst durch den Bebauungsplan gesichert werden. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan ermöglicht die Sicherung eines seit Jahrzehnten im Stadtteil ansässigen Familienbetriebes. Mit der Verlagerung des Baumarktes erfährt der Betrieb eine dringend notwendige Änderung und Entwicklung insbesondere hinsichtlich Verkaufsflächengröße und Marktkonzeption. Ohne die geplante Entwicklung wären die am Standort Bochum bestehenden Arbeitsplätze von 88 Mitarbeitern einschließlich 5 Auszubildender dauerhaft gefährdet. Beschäftigt werden Fachkräfte statt saisonale Aushilfskräfte. Eine Erweiterung des Standortes würde dagegen die Mitarbeiterzahlen auf insgesamt etwa 115 Mitarbeiter erhöhen. Aus Sicht von Opel stellt eine weitere gewerbliche Entwicklung im Planbereich, einhergehend mit der Veräußerung der nicht betriebsnotwendigen Flächen, einen Beitrag zur Standortsicherung des Opel-Werks insgesamt dar. Bei dem hier zu verlagernden Betrieb handelt es sich um einen Markt, dessen Kernsortiment nach der Bochumer Liste nicht zentren- oder nahversorgungsrelevant ist. Nach den Empfehlungen des Masterplans Einzelhandel sollen Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ebenso in zentrale Bereiche oder in bestehende Sonderstandorte gelenkt werden. Der Masterplan Einzelhandel führt allerdings weiter aus: „Einen Sonderfall stellen mögliche räumliche Verlagerungen bestehender Betriebe innerhalb Bochums dar. In diesen konkreten, hier nicht darstellbaren Fällen, ist es notwendig, die betrieblichen Interessen den aufgezeigten Zielen der Einzelhandelsentwicklung gegenüberzustellen und gegen- und miteinander abzuwägen.“ Die Auswirkungen des Vorhabens wurden im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens durch ein Einzelhandelsgutachten untersucht. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20110186 Durch das Vorhaben würde ein Verkaufsflächenzuwachs im Kernsortiment Bau- und Gartenmarkt von bis zu 12.000 m² stattfinden. Dieser Zuwachs bewegt sich deutlich unter dem ermittelten Potenzial in der Stadt Bochum. Eine Kompatibilität des Vorhabens mit den Aussagen des Masterplans Einzelhandel ist nach Auffassung des beauftragten Einzelhandelsgutachtens und des Konsultationskreises Einzelhandel bei der IHK. prinzipiell gegeben. Im Rahmen der Fortschreibung des Masterplanes Einzelhandel ist zu klären, welche und wie viele zentrenrelevanten Sortimente am neuen Standort entstehen dürfen. In Folge der Vorhabenrealisierung in der untersuchten Größenordnung wird es zu einer deutlichen Verschärfung der Wettbewerbssituation insbesondere im Bochumer Stadtgebiet kommen; versorgungsstrukturelle oder städtebauliche Auswirkungen im Sinne von § 11 (3) BauNVO sind jedoch nicht zu erwarten. Zurzeit wird das Änderungsverfahren des RFNP durchgeführt: RFNP-Änderung - 02 BO Bau- und Gartenmarkt Hauptstraße. Nach Durchführung des Änderungsverfahrens kann der Bebauungsplan aus der übergeordneten Planung entwickelt werden. Die vorgegebenen Kriterien des REHK Östliches Ruhrgebiet sind prinzipiell erfüllt, sofern eine Beschränkung der regional zentrenrelevanten Randsortimente auf 1.500 m² Verkaufsfläche festgesetzt wird. Aufgrund der bisherigen Nutzungen und der rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 825 ist ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht erforderlich, da sie schon vor der planerischen Entscheidung zulässig waren. Der Schutz der Bäume regelt sich nach der Baumschutzsatzung. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wird durchgeführt. 5. Verfahrensart Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt. Somit ist ein Umweltbericht über alle Umweltbelange zu erstellen. Der Bebauungsplan soll mit den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig erörtert werden. Die Nachbarstädte sind im Verfahren zu beteiligen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20110186 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße hier: Aufstellungsbeschluss Für ein Gebiet westlich und nördlich der Hauptstraße, zwischen den Opel-Werken II und III, südlich der diese beiden Werke verbindenden Straße und nordöstlich des Wallbaumweges ist der Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße - (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel des Bebauungsplanes ist die Reaktivierung einer altindustriellen Fläche durch die Verlagerung und Entwicklung eines in räumlicher Nähe ansässigen Baumarktes und die Ansiedlung sonstiger Gewerbebetriebe.