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Bochum
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Bericht 14 2 (6249) Lak vom 14.05.2012.pdf
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26.12.14, 16:12
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29.01.18, 17:57
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14 2 (62 49) Lak
14.05.2012
Bericht
über das Ergebnis der bautechnischen Prüfungen vom 01.10. bis zum
31.12.2011
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bochum
Prüfer:
Heinrich Lakomy
Friedhelm Kayß
Bernhard Klima
Heinz Udo Kloßek
Raimund Müller
Eugen Witt
Inhaltsverzeichnis zum Bericht über das Ergebnis der bautechnischen Prüfungen vom 01.10. bis zum
31.12.2011
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Seite
1.
Prüfungsauftrag............................................................................................................................. 1
2.
Prüfungsumfang............................................................................................................................ 1
3.
Allgemeines ................................................................................................................................... 2
4.
Prüfungsunterlagen ...................................................................................................................... 2
5.
Prüfungsfeststellungen ................................................................................................................ 3
6.
Schlussbesprechung .................................................................................................................... 4
7.
Prüfung der Förderfähigkeit für Maßnahmen nach dem Konjunkturpaket II (KP II) ............... 4
8.
Prüfung der Ziel 2-Projekte........................................................................................................... 4
9.
Zusammenfassung der Ergebnisse für das gesamte Jahr 2011……………………………………5
Bericht über das Ergebnis der bautechnischen Prüfungen vom 01.10. bis zum 31.12.2011
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1.
2.
Prüfungsauftrag
●
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) - § 103 (1) Ziffer 1 und 6 -
●
Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Bochum - § 1 -
Prüfungsumfang
Im Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wurden die
Prüfungen der Vergaben sowie der Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen
durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) nach den einschlägigen Dienstanweisungen
vorgenommen.
Danach sind dem RPA vorzulegen:
!
Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen über 12.500 EUR
!
Vergaben
þ im Bereich der VOB über 25.000 EUR vor der Auftragserteilung
þ im Bereich der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) über 12.500 EUR
vor der Ausschreibung.
Zum Prüfbereich des RPA zählen auch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung `Zentrale
Dienste (ZD)A sowie die Stadtbahn GbR (Bochum-Gelsenkirchener Stadtbahnverpachtungsgesellschaft des bürgerlichen Rechts), die AöR Schauspielhaus Bochum, SBOSenioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (vormals Alten- und Pflegeheime)
und der Umweltservice Bochum GmbH (USB), wenn dieser sich bei Vergaben und
Baudurchführungen der städtischen Fachämter bedient.
Dem RPA wurden zwischen dem 01.10. und dem 31.12.2011 folgende Vorgänge zur
Prüfung vorgelegt:
Kostenvolumen
ca. Mio. EUR
Anzahl
Vorgang
129
Vergaben
9,84
106
Abschlagszahlungen
4,39
162
Schlussabrechnungen
4,43
Beendigungsanzeigen Konjunkturpaket II
1,19
48
Vergaben und Anschlussbeauftragungen zu Ziel 2-Projekten für Dritte
2,51
47
Abschlagszahlungen zu Ziel 2-Projekten für Dritte
3,38
6
Schlussrechnung zu Ziel 2-Projekten für Dritte
0,17
7
Mittelabrufe zu Ziel 2-Projekten
1,78
9
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3.
Allgemeines
Im Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird die Prüfung aller Vergaben ab 25.000 EUR durch das RPA nach Auswertung der Angebote
durch die Fachämter, also vor der Auftragserteilung, vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch möglich, unzulässige Vergabevorschläge zu beanstanden und bei
der Auswertung entstandene Fehler auszuräumen.
Bis März 2009 erfolgte bei einem geschätzten Auftragswert von über 12.500 EUR vor
dem Versenden der Unterlagen an die Bieter eine Prüfung der Verdingungsunterlagen durch die Technische Innenrevision des Amtes für Bauverwaltung und Wohnungswesen (Amt 60). Diese Regelung wurde vor dem Hintergrund einer zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II erforderlichen Verfahrensvereinfachung nicht mehr in
die ab dem 04.03.2009 geltende DA VOB aufgenommen. Ersatzweise wurde die Verantwortung für die Freigabe von Aufträgen auf die jeweiligen Amts-/Betriebsleitungen
bzw. auf die von denen beauftragten Mitarbeiterin / den beauftragten Mitarbeiter verlagert.
Bei ZD werden die Vergaben nach einem festgelegten Schema von einer am Vergabeverfahren nicht beteiligten Sachgebietsleitung mitgezeichnet. Das Tiefbauamt (Amt
66) und das Umwelt- und Grünflächenamt (Amt 67) bedienten sich weiterhin noch einer Mitarbeiterin der bisherigen Innenrevision beim Amt 60, die nach der Auflösung
zum 01.03.2011 der Stabsstelle VI/SU zugeordnet wurde.
Abweichend davon sind im Bereich der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) für
den bautechnischen Bereich die vorgesehenen Beschaffungen ab 12.500 EUR dem
RPA vor der Ausschreibung vorzulegen. Das RPA hat somit die Möglichkeit, sich zur
Notwendigkeit der Beschaffung zu äußern und ggf. Einfluss auf die Gestaltung der
Leistungsverzeichnisse zu nehmen. Der Prüfung unterliegen ferner Verträge mit Freiberuflern, z. B. Ingenieuren, Architekten und Gutachtern ab einem Auftragswert von
12.500 EUR.
4.
Prüfungsunterlagen
Maßgebend für die Prüfung der Angebote sind die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB/Teil A), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), sowie der
Dienstanweisungen zur VOB und VOL, die für die Gemeinden verbindlichen EUVergaberichtlinien sowie die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurverträge
(HOAI).
Daraus folgt, dass zur Prüfung der Vergaben
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die Eröffnungsniederschrift
der Preisspiegel
die Vergabeentscheidung
der Vergabevermerk
alle Angebote einschl. aller vorzulegenden Nachweise und Erklärungen
vorzulegen sind.
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Bei der Prüfung der Vergabeunterlagen bedient sich das RPA in Zweifelsfällen der
Kommentierung zum Vergaberecht sowie der Entscheidungen der Vergabekammern,
der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes.
Prüfungsgrundlagen bei den Rechnungen (ab 12.500 EUR) sind
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die Massenberechnungen,
die Aufmaße,
die Abrechnungszeichnungen,
das Leistungsverzeichnis,
die VOB/B bzw. VOL,
die technischen Vorschriften zur VOB (VOB/C),
die besondere technische Vorschriften (z. B. ZTV Asphalt),
die einschlägige DIN-Vorschriften und
die Abnahmeniederschrift.
Bei Architekten- und Ingenieurleistungen sind die jeweiligen Verträge und die HOAI die
Prüfungsgrundlage der Honorarrechnungen. Wichtige Bestandteile der Honorarrechnungen sind auch die Ermittlungen der honorarfähigen Kosten zu den einzelnen Leistungsphasen.
5.
Prüfungsfeststellungen
Bei den vorgelegten Vergaben und Abrechnungen kam es in 18 Fällen zu Prüfungsfeststellungen. Diese führten nicht immer zu finanziellen Auswirkungen, sind aber zur
Vermeidung von Fehlern und zur Erzielung einer größeren Rechtssicherheit bei der
weiteren Bearbeitung wichtig. Dazu zählen u. a.:
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fehlende Bescheinigungen
unzureichende Angaben bei der Preisermittlung
keine eindeutigen Materialangaben
falsche Honoraransätze
Nichtbeachtung von Abrechnungsregeln der VOB/C bzw. der ZTV für Tiefbaumaßnahmen
Verstöße gegen die DA VOB bei der Auftragsvergabe
In 15 Fällen führten die Prüfungsfeststellungen zu einer Gesamteinsparung von 71.222
EUR. Besonders erwähnenswert sind:
Projekt
Fachbe- Kurzbeschreibung der Prüfungsreich
feststellung
Einsparung
in EUR
Auftrags-Nr. SK II 971
Ingenieurleistungen (Haustechnik) für
das Rathaus
ZD
Korrektur der Anpassung des Honorars durch verlängerte Bauzeit
16.710,58
Auftrags-Nr. GK II 1244
Metallbauarbeiten
Hallenbad Querenburg
ZD
Bei der Schlussrechnung wurden die
Abschlagszahlungen nicht richtig
berücksichtigt.
35.400,00
Gesamt
52.110,58
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6.
Schlussbesprechung
Da die Prüfungsfeststellungen unter Ziffer 5. alle umgesetzt wurden, sieht das RPA
diese als ausgeräumt an.
Eine Schlussbesprechung mit den ZD gemäß § 12 RPO ist daher nicht erforderlich.
7.
Prüfung der Förderfähigkeit für Maßnahmen nach dem Konjunkturpaket II (KP II)
Vor dem Hintergrund der zu erfüllenden gesetzlichen Bestimmungen zur Inanspruchnahme von Mitteln aus dem KP II hat das RPA die notwendigen bautechnischen Prüfungen begleitend durchgeführt.
Im Berichtszeitraum wurden für neun dieser Maßnahmen Beendigungsanzeigen geprüft, die zu keinerlei Prüfungsbemerkungen führten.
Im Übrigen wird auf den Bericht des RPA über die begleitende bautechnische Prüfung
der Zuwendungen im Rahmen des KP II vom 14.05.2012 und die bisher veröffentlichten Berichte der Verwaltung (VII, ZD) zur Abwicklung, zu Auftragsstatistiken usw. verwiesen.
8.
Prüfung der Ziel 2-Projekte
Die Prüfung der Fördermaßnahmen
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Gewerbepark Hiltrop (1. und 2. Bauabschnitt)
Gewerbepark Gerthe-Süd
Energieeffizienz - Gründerzentrum
Modernisierung Technologiezentrum Ruhr
Umfeld Jahrhunderthalle
Schlosspark Weitmar
Innere Hustadt
Bochum Westend
HER-BO-43
Kulturhauptstadt Europa
mit einem Gesamtvolumen von ca. 72,3 Mio. EUR wurde begonnen bzw. fortgeführt.
Obwohl die Stadt Bochum bei den vier erstgenannten Projekten keine Zuwendungsempfängerin ist und das RPA bei Dritten keine Prüfzuständigkeiten hat, ist in den Förderanträgen bzw. in den Zuwendungsbescheiden die baubegleitende Prüfung durch
das RPA vorgesehen.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, ist gemäß § 103 (2) Gemeindeordnung NRW die Übertragung der Aufgabe auf das RPA durch den Rat erforderlich. Die Übertragung der
Aufgaben wurde am 23.09.2010 vom Rat beschlossen.
Die dem RPA entstehenden Personalkosten zuzüglich eines Gemeinkostenanteils in
Höhe von 10 % der Personalkosten werden der Stadt im Rahmen einer Pauschalvereinbarung über insgesamt 90.000 EUR erstattet.
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Wie bei den vorhergehenden Ziel 2-Prüfungen erfolgt die Prüfung der Baumaßnahmen
begleitend.
Bei der Vorlage von Vergabevorgängen und Abrechnungen wurden die Feststellungen
des RPA insgesamt berücksichtigt.
Bei den vorgelegten Vergaben und Abrechnungen kam es in 14 Fällen zu Prüfungsfeststellungen, bei denen es nicht immer zu finanziellen Auswirkungen, aber zur Vermeidung von Fehlern und zu höherer Rechtssicherheit - so wie oben beschrieben - bei
der weiteren Bearbeitung kommt.
In zwei Fällen kam es zu einer Gesamteinsparung von 44.210 EUR.
Besonders erwähnenswert ist:
Projekt
Kurzbeschreibung der
Prüfungsfeststellung
Vergabe
Gewerbepark Gerthe Süd
Neuplanung von Gabionenwänden
Fehlerhafte Honorarberechnung
beim Nachtragsangebot
Einsparung in EUR
41.540,63
Aus der bisherigen Prüfung bei den Ziel 2-Projekten der EGR ist festzuhalten, dass die
Feststellungen des RPA ohne Einschränkungen umgesetzt wurden.
9,
Zusammenfassung der Ergebnisse für das gesamte Jahr 2011
(siehe auch Bericht vom 13.12.2011 für den Zeitraum 01.01. – 30.09.2012)
Im Jahr 2011 wurden dem RPA folgende Vorgänge zur Prüfung vorgelegt:
Kostenvolumen
ca. Mio. EUR
Anzahl
Vorgang
574
Vergaben
40,04
706
Abschlagszahlungen
31,39
587
Schlussabrechnungen
14,23
22
167
98
8
20
Beendigungsanzeigen Konjunkturpaket II
8,89
Vergaben und Anschlussbeauftragungen zu Ziel 2-Projekten für Dritte
24,21
Abschlagszahlungen zu Ziel 2-Projekten für Dritte
10.48
Schlussrechnung zu Ziel 2-Projekten für Dritte
0,28
Mittelabrufe zu Ziel 2-Projekten
7,18
In 89 Fällen führten die Prüfungsfeststellungen zu einer Gesamteinsparung von
280.101 EUR.
Es wurden für 22 KP II–Maßnahmen Beendigungsanzeigen geprüft.
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Bei den Projekten, bei denen die Stadt Bochum keine Zuwendungsempfängerin ist,
kam es in 2011 in insgesamt zehn Fällen zu einer Gesamteinsparung von 190.025
EUR.
Alfons Jost
Bernhard Klima
Heinrich Lakomy
Udo Kloßek
Raimund Müller
Friedhelm
Kayß
Eugen Witt