Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 2 (Protokoll Workshop).pdf
Größe
78 kB
Erstellt
29.12.14, 06:29
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Workshop ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld
20.09.2013 12:00 – 19:00
in der Aula der Rheinischen Fachhochschule
Vogelsanger Str.295
50825 Köln
Zusammenfassung der Ergebnisse
Stand 21.10.13 - mit den Teilnehmern des Workshops abgestimmte Fassung
Gegenstand, Ziel und Ablauf des Workshops
Inhalt des Workshops war es, Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort des
ehemaligen Ehrenfelder Güterbahnhofs zu diskutieren, vor dem Hintergrund der aktuell
drängenden Wohnungsbedarfe und entsprechender Diskussionen im Stadtteil und in der Stadt.
Veranstalterin war die Eigentümerin der Fläche, die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG Region
West, in Abstimmung mit dem Planungsamt der Stadt Köln. Ziel war es, zum jetzigen
Kenntnisstand die Rahmenbedingungen, also die Möglichkeiten und Grenzen zu klären, ob und
wie die im Flächennutzungsplan und im Rahmenplan als Gewerbegebiet dargestellte Fläche
künftig als gemischt genutztes Gebiet mit einem hohem Wohnanteil entwickelt werden kann. Die
Fläche wurde bereits durch die aurelis frei geräumt und erscheint „baureif“, entsprechend groß
sind die Erwartungen und das Interesse im Stadtteil „wie es weiter geht“.
An dem Workshop nahmen rd. 35 Personen teil: Neben Vertretern der Eigentümerin und des
Planungsamtes waren alle planungsbezogenen Fachämter vertreten, mit Ausnahme der
Wirtschaftsförderung die kurzfristig absagte, sowie Vertreter der Politik, der Anlieger und
Zwischennutzer, Vertreter der südlich benachbarten Fa. Becker und zahlreiche Experten sowie
die Gutachter, die im Auftrag der aurelis bereits umfangreiche Voruntersuchungen zum Standort
durchgeführt hatten (s .Anlage Teilnehmerliste).
Der Worksshop wurde moderiert von Prof. Christl Drey.
Das Programm bestand nach einer gemeinsamen Ortsbesichtigung aus zwei Blöcken:
1. „Der Ort: Bindungen und Potentiale des Gebietes“
als fachliche Einführung zum Standort und seinen Rahmenbedingungen durch aurelis,
Verwaltung und Experten.
2. „Künftiges Nutzungsprofil: Vom Güterbahnhof zum gemischten Stadtquartier –
Was geht ? Was geht nicht?“
als breite Diskussion mit abschließender Zusammenfassung .
Als Ergebnis lässt sich formulieren, dass ein einhelliger Konsens aller Beteiligten darüber
bestand, dass das Gebiet des ehemalige Güterbahnhofs unter bestimmten Vorraussetzungen für
ein Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen geeignet ist, ohne die benachbarten gewerblichen und
industriellen Nutzungen speziell im Süden in Frage zustellen, sofern ein wirkungsvoller
Lärmschutz (Lärmschutzwand) gewährleistet ist. Die Fläche mit den Stadtquartieren speziell im
Norden „zu vernähen“ erlaubt hier eine anspruchsvolle Innenentwicklung im Stadtteil Ehrenfeld,
auch für das Wohnen. Seitens der Politik und der Eigentümerin wird gegenwärtig „vorrangig
Wohnen“ als Ziel formuliert, während die Verwaltung auf die Bedeutung auch von
wohnverträglichen Gewerbeansiedlungen im Gebiet verweist.
Um zu klären, wie und in welchem quantitativen Verhältnis untereinander die unterschiedlich
empfindlichen Nutzungen auf der Fläche stadträumlich organisiert und in einem
zukunftsweisenden Stadtquartier baulich qualifiziert werden können, sind weitere planerische
Untersuchungen und städtebauliche Entwürfe erforderlich. In jedem Fall besteht nach Ansicht
der Experten an diesem Standort die Chance, zeitnah in Ehrenfeld ein „unaufgeregtes“ und doch
beispielhaftes Modellprojekt für ein eines zukunftsweisendes, gemischt genutztes Stadtquartiers
mit vielfältigen Bausteinen zu entwickeln.
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Die Ergebnisse als Zusammenfassung
Der Workshop wurde in einem Mitschnitt und einer detaillierten Mitschrift umfänglich
dokumentiert. Zusammenfassend lassen sich als Ergebnis der Diskussion folgende Grundsätze
formulieren:
1. Ehrenfeld weiterbauen
Es soll ein gemischt genutztes Quartier mit urbaner Dichte und mit einem beachtenswerten
Wohnanteil geplant werden, das die Potentiale des Standorts nutzt, um den Stadtteil als
städtischen Lebensraum zukunftsweisend weiter zu entwickeln. Das Wohnen soll für vielfältige
Nutzergruppen und Lebensstile und in unterschiedlichen Finanzierungs- und Verfügungsformen,
auch als öffentlich geförderter Wohnungsbau, geplant werden.
2. Priorität Wohnen, Mischung und Verträglichkeit
Die verträgliche Nachbarschaft von unterschiedlich empfindlichen Nutzungen, großräumig
insbesondere zu den Industrieunternehmen im Süden, aber auch kleinräumig auf der Fläche
selbst, ist bei der Entwicklung des Standortes zwingend sicher zu stellen und intelligent zu
organisieren. Die Priorität Wohnen ist somit abhängig von der Verträglichkeit. Im Gebiet selbst
besteht die Chance, hierfür neue städtebauliche und architektonische Typologien speziell für
Wohnen und Gewerbe und in unmittelbarer Nachbarschaft einer Bahntrasse und eines
Industriegebietes zu entwickeln.
(Siehe hierzu Stellungnahme der Fa. Becker vom 18.10.2013 im Anhang)
3. Integrierter Lärmschutz
Ein wirkungsvoller großräumiger Lärmschutz (Immissionen der Bahn und der industriellen
Metallverarbeitung im Süden) ist Grundvoraussetzung für eine solche Quartiersentwicklung.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand und als Ergebnis der Untersuchungen der Gutachter ist
hierzu als bauliche Vorinvestition eine ca. 11 Meter hohe Lärmschutzwand die wirkungsvollste
Maßnahme. Diese ist jedoch nicht als rein technisches Bauwerk, sondern als integraler
Bestandteil eines anspruchsvollen Freiraumkonzeptes und der Freiraumgestaltung aufzufassen.
4. Vernetzung, Durchwegung, Freiraum
Der gegenwärtig noch etwas versteckt liegende Standort soll perspektivisch, wo immer es
möglich ist, mit dem Stadtteil vernetzt werden, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Die
Durchwegung in Ost-Westrichtung für Fußgänger und Radfahrer ist planerisch vorzusehen. Eine
Sackgassenerschließung soll vermieden werden. Als elementarer Bestandteil der
Nutzungsstruktur des Gebietes soll darüber hinaus ein angemessener und qualifizierter Anteil
von Grünflächen und öffentlichem Raum vorgesehen werden.
5. Vielfältiges Nutzungsprofil als Adressbildung
Angestrebt wird an diesem Standort eine Mischung von Nutzungen, die sowohl aus dem Bestand
heraus und auch als neue, zeitgemäße und realistische Weiterentwicklung der Ehrenfelder
Urbanität eine besondere Adresse bildet. Dazugehören neben den Bausteinen Wohnen und
Gewerbe auch Bildung und, soweit möglich, Kultur.
6. Bestand, Integration der Nutzer und der Zwischennutzungen
Vorhandene Einrichtungen und Nutzungsstrukturen und die Zwischennutzungen im Bestand
bieten neben der bestehenden Wohnbebauung vielfältige Entwicklungsansätze, die aufgegriffen
und, soweit möglich, in die Entwicklungsphasen integriert werden sollten. Die Rheinische
Fachhochschule als qualitätvoller Campus bildet bereits einen ersten Baustein „Bildung“, mit
Kooperationsbereitschaft und Wohnraumbedarf für Studierende. “Jack in the Box“ als sozialgewerblich-kulturelle Einrichtung ist mittlerweile Identität stiftend für den Standort
Güterbahnhof Ehrenfeld. Die Güterhalle im Nordosten stellt eine imagebildende bauliche Spur
der Geschichte des Ortes dar, die, soweit wirtschaftlich darstellbar, erhalten und qualifiziert
werden kann. Die Kleingartenfläche im Nordwesten bietet große Vegetationsvielfalt, wäre
jedoch zugleich eine gut erschlossene Fläche. Eine wohnbauliche Nachnutzung würde einen
Ersatzstandort im Stadtteil für die Anlage voraussetzen. Teile der Politik verweisen auf die
Freiraumfunktion der Gärten und haben sich noch kein abschließendes Urteil über die künftige
Nutzung gebildet.
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7. Zügiges Verfahren und unaufgeregte Öffentlichkeitsbeteiligung
Angesichts der regen und konstruktiven Diskussion im Workshop zu den Zielen und
Rahmenbedingungen, auch in der Politik und im Stadtteil, ist eine zeitnahe Fortführung des
Planungsprozesses mit einer angemessenen Bürgerbeteiligung viel versprechend. Das
Planungsamt erläutert die hierfür erforderlichen nächsten Schritte:
1.
Abstimmung einer einheitlichen Verwaltungsmeinung auf Grundlage der Ergebnisse des
Workshops für die Formulierung der Begründung eines Aufstellungsbeschlusses für einen
Bebauungsplan.
2.
Beteiligung der zuständigen politischen Gremien in Bezirk und Stadt.
3.
Einstieg in die politische Beratung für einen Aufstellungsbeschluss im Dezember 2013 und das
weitere Verfahren in den zuständigen politischen Gremien in Bezirk und Stadt.
4.
Kooperatives Gutachterverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung Frühjahr 2014 zur
Erarbeitung eines Rahmenplanes bzw. einer städtebaulichen Struktur.
Zusammenfassung
Prof. Christl Drey
In Abstimmung mit den Teilnehmern
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Workshop ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld 20.09.2013
Teilnehmer
Institution / Firma
Anne Luise Müller
Silke Rheinschmidt
Andreas von Wolff
Stefan Jennrich - von Papen
Josef Ludwig
Dr. Heidrun Dresen
Susanne Müllers
Rainer Liebmann
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Josef Wirges
Petra Bossinger
Dr. Michael Fischer
Ralf Klemm
Christiane Martin
Marlis Pöttgen
Bettina Tull
Niklas Kienitz
SPD, Bezirksbürgermeister
SPD-Fraktion Ehrenfeld
CDU-Fraktion Ehrenfeld
Grünen-Fraktion Ehrenfeld
Grünen-Fraktion Ehrenfeld
FDP-Fraktion Ehrenfeld
Grüne, Stadtentwicklungsausschuss
CDU, Ratsmitglied
Joachim Walter Schulz
Martin Schmittseifer
Dieter Päffgen
Vera Stinshoff
H.J. Oelhardt
Frank Rummel
Marc Müller
Herr Schulte
Rahmenplanungsbeirat
"Jack in the Box. e.V."
Rheinische Fachhochschule
Rheinische Fachhochschule
Rheinische Fachhochschule
Max Becker GmbH & Co. KG
Max Becker GmbH & Co. KG
Anwalt der Max Becker GmbH
Olaf Geist
Wolfgang Johnen
Holger Coers
aurelis Real Estate GmbH
aurelis Real Estate GmbH
aurelis Real Estate GmbH
Christl Drey
Sven Carstensen
Silvia Wuchenauer
Hermann Jutkeit
Johannes Böttger
Axel Hübel
Holger Potthoff
Peter Berner
Jörg Schatzmann
Moderatorin
Bulwiengesa
Bulwiengesa
BauData
Urbane Gestalt
Peutz Consult
IPL Consult
ASTOC GmbH & Co. KG
ASTOC GmbH & Co. KG
Köln
Köln
Köln
Köln
Köln
Köln
Köln
Köln
-
Stadtplanungsamt
Stadtplanungsamt
Stadtplanungsamt
Amt für Stadtentwicklung
Amt für Wohnungswesen
Amt für Landschaftspflege
Amt für Kinder, Jugend, Familie
Umweltamt
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Anhang zum Protokoll des Workshops ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld
am 20.09.2013
Stellungnahme der Max Becker GmbH & Co. KG
vom 18.10.2013
Wie wir Ihnen bereits mit unserem Schreiben vom 15.10.2013 mitgeteilt haben, ist Ziel
unserer Stellungnahme lediglich Anmerkungen und Ergänzungen zu ihrem Protokoll – wie
von Ihnen gewünscht – zu machen. Insofern möchten wir Sie auf folgende Punkte
hinweisen, die der Berücksichtigung bedürfen:
1.
Wie bereits in dem Workshop am 20.09.2013 von Herrn von Wolff, Stadt Köln,
angesprochen, handelt es sich bei dem Anlagenbetrieb der Max Becker GmbH & Co.
KG um einen Industriebetrieb, der sowohl von der 4. BImSchV als auch von dem
Abstandserlass vom 06.06.2007 erfasst wird. Auf dem Betriebsstandort wird u.a. eine
Anlage nach Nr. 8.9 Spalte 1 b) der 4. BImSchV (a.F.) betrieben. Nach dem
Abstandserlass NRW fällt eine solche Anlage unter die Abstandsklasse V, Nr. 72. Der
Abstandserlass sieht für Anlagen der Abstandsklasse V einen Schutzabstand von
mindestens 500 m zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten vor.
Sollen Wohngebiete in der Nachbarschaft von bereits bestehenden und voll
besiedelten Industrie- oder Gewerbegebieten festgesetzt werden und ist der sich aus
der Abstandsliste ergebende Abstand mehr als nur geringfügig unterschritten, ist die
Beachtung des Trennungsgrundsatzes nach § 50 BImSchG nicht mehr gewährleistet.
Gleiches gilt bei der Festsetzung von Misch-, Kern- oder Dorfgebiet, vgl. Nr. 2.4.2.1
a) des Abstandserlasses vom 06.06.2007.
2.
Der Gebietscharakter eines Mischgebietes wird dadurch gekennzeichnet, dass es
sowohl dem Wohnen als auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient, die das
Wohnen nicht wesentlich stören. Die Ergebnisse des Workshops erwecken den
Eindruck, dass der Anteil des Wohnens stark im Vordergrund bei der Festsetzung
eines Mischgebietes steht. Sofern eine qualitative und quantitative Durchmischung
eines Mischgebietes nicht gewährleistet bzw. beabsichtigt ist, könnte der Eindruck
des „Etikettenschwindels“ entstehen, da anstatt eines Wohngebietes ein Mischgebiet
festgesetzt wird.
3.
Im Rahmen des Workshops wurden bisher keine konkreten Nutzungskonzepte
vorgestellt. Obwohl der Vorhabenträger anscheinend ein Nutzungskonzept
dahingehend verfolgt, dass überwiegend Wohngebäude angesiedelt werden sollen, ist
der Lärmkonflikt zwischen Industriegebiet und einem Wohngebiet völlig offen und
nicht geklärt. Im Rahmen des Workshops stellte sich heraus, dass die vorgesehene
11 m Hohe und 600 m Breite Lärmschutzwand ab einer bestimmten Gebäudehöhe (ca.
3 OG.) nicht mehr wirksam zum Schutz der Anwohner sein kann.
4.
Das Betriebsgrundstück der Max Becker GmbH & Co. KG und die Grundstücksgrenzen
sind in den bisherigen Planungen nicht richtig dargestellt. Das Betriebsgrundstück
grenzt unmittelbar zu den Bahnlinien an. Zwei Gleisstränge gehören mit zum
Betriebsgrundstück der Max Becker GmbH & Co. KG. Die Ausdehnung des
Anlagengrundstücks müsste umfangreicher und vollständig dargestellt werden. Des
Weiteren stellt der Anlagenbetrieb der Max Becker GmbH & Co. KG kein
Gewerbebetrieb, sondern ein Industriebetrieb dar. Wir bitten dies in den Ergebnissen
und Zeichnungen zu korrigieren.
Eine sachgerechte Planung kann vor dem Hintergrund der bereits jetzt schon bestehenden,
erheblichen und nicht gelösten Konfliktlagen aus unserer Sicht nur gelingen, wenn die Belange
der Max Becker GmbH & Co. KG ermittelt, bewertet und beachtet werden. Anderenfalls halten
wir eine Überplanung des Vorhabengebiets und die Aufstellung eines Bebauungsplans, der ggf.
einer Überprüfung durch das OVG Münster standhalten muss, für äußerst zweifelhaft.
Dr. Markus W. Pauly
Niklas Schulte
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Köln
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