Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung Ausschuss.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
31.12.14, 08:17
Aktualisiert
24.01.18, 03:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
4237/2012
Dezernat, Dienststelle
IV/51/511/2
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Datum
11.12.2012
Erziehungshilfeangebote - Martin Luther Haus und Axenfeldhaus in Köln Porz
Die Jugendverwaltung hat den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 16.11.2010 über die geplanten Erziehungshilfeangebote der Träger „Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven“ und „Ev.
Jugendhilfe Godesheim“ in Köln Porz, mit der Möglichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahmen auf
der Grundlage des „Rheinischen Modells“ des Landesjugendamtes informiert.
Beide Einrichtungen haben zum 24.10.2011 die ersten Jugendlichen aufgenommen.
Zu den jeweiligen Leistungsangeboten:
1. Martin- Luther- Haus: (Träger: Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven)
Hier werden Jugendliche aufgenommen, für die nach dem klinischen Aufenthalt kurzfristig eine
Betreuungsmöglichkeit gewährleistet werden muss. Im Rahmen der Kooperation von Erziehungsund Gesundheitshilfe wird der Aufenthalt von Jugendlichen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
deutlich verkürzt. Die fachlich abgestimmte Zusammenarbeit der beiden Systeme drückt sich in
verbindlichen Kooperationsvereinbarungen aus wie z.B. in der konsiliarischen Beratung und
Betreuung der Jugendhilfeeinrichtung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Im ersten Jahr wurden insgesamt 23 Kinder und Jugendliche im Martin-Luther-Haus aufgenommen, von denen, mit Stand November 2012, acht (sechs Jungen und zwei Mädchen) das Angebot
nutzen.
Von den 23 Kindern und Jugendlichen kamen 16 aus dem Kölner Stadtgebiet und wurden auf Anfrage der zuständigen Bezirksjugendämter im Martin- Luther- Haus aufgenommen.
Im Rahmen der fakultativ freiheitsentziehenden Maßnahmen wurden 11 Jugendliche mit einem
Beschluss des Familiengerichts nach § 1631b BGB aufgenommen. An 143 Tagen wurde dieser
Bereich genutzt. Diese Maßnahmen wurden entsprechend den Vorgaben des Landesjugendamtes dokumentiert und diesem gemeldet
Von 15 bereits entlassenen Jugendlichen wurden sieben nach Hause zurückgeführt, zwei Mädchen wurden intern in der Kinder- und Familienhilfe Michaelshoven versorgt, vier weitere in externe Angebote der Hilfen zur Erziehung übergeleitet und zwei in psychiatrische Facheinrichtungen
vermittelt.
Insgesamt gab es im ersten Jahr 82 Anfragen:
Die erste fachliche Auswertung durch das Jugendamt, gemeinsam mit dem Erziehungshilfeträger
und der Kinder- und Jugendpsychiatrie hat deutlich gemacht, dass die Erarbeitung der weiteren
Lebensperspektive, wie im Konzept vorgesehen, im Vordergrund steht und umgesetzt werden
kann. Zwischen der Einrichtung, der zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrie in Köln Holweide
und dem Jugendamt besteht eine konstruktive Zusammenarbeit von hoher Qualität.
2. Axenfeldhaus (Träger: Ev. Jugendhilfe Godesheim)
In diesem Angebot wurden im ersten Jahr 64 Kinder und Jugendliche betreut, bei denen eine
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temporäre Intensivarbeit angezeigt war und die weitere Perspektive zu klären waren. Die Kinder
und Jugendlichen wurden aus sehr prekären Lebensbedingungen aufgenommen und zeigten vielfach sehr expansive und herausfordernde Verhaltensweisen.
Im Rahmen der fakultativ freiheitsentziehenden Maßnahmen wurden 12 Jugendliche mit einem
Beschluss des Familiengerichts nach § 1631b aufgenommen. Diese Maßnahmen wurden entsprechend den Vorgaben des Landesjugendamtes dokumentiert und diesem gemeldet.
Die Verweildauer ist bewusst durch einen Rahmen von ca. 3 Monaten stark begrenzt. In dieser
Zeit erfolgt eine Beruhigung und Deeskalation der Krisensituation.
Im Rahmen der Inobhutnahme nach § 41 SGB VIII wurden 14 Jugendliche aufgenommen. Das
Axenfeldhaus kooperiert hier mit den anderen Inobhutnahmeeinrichtungen in der Stadt Köln.
Das Axenfeldhaus arbeitet bei erforderlichen Kriseninterventionen mit der zuständigen Kinderund Jugendpsychiatrie in Holweide zusammen und kooperiert innerhalb der Trägerstruktur Jugendhilfe Godesheim mit der Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie des medizinischen
Zentrums in Zollstock.
Hierdurch ist eine reibungslose psychiatrische und medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet
Die Fachkräfte leisten auf der Basis psychologischer- pädagogischer Diagnostik eine systemische
Beobachtung, um den jeweiligen Hilfebedarf des Kindes und Jugendlichen fundiert zu erkennen.
Auf dieser Grundlage wird eine klare Empfehlung bezüglich der weiteren Lebensperspektive der
Kinder und Jugendlichen ausgesprochen. Bei Bedarf erfolgt eine Unterstützung bei der Vermittlung in weiterführende Erziehungshilfe.
3. Beschulung
Geplant ist, dass ab dem 2. Schulhalbjahr 2012/2013 die Beschulung der Kinder und Jugendlichen in beiden Häusern in Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Porz und der Bezirksregierung erfolgt.
Die Jugendverwaltung ist froh; nach langer Anlaufzeit das bestehende Angebotsspektrum um diese
beiden spezialisierten Einrichtungen ergänzt zu haben. Diese schließen insbesondere die bis dahin
bestandene Lücke für Jugendliche, die aus der Kinder und Jugendpsychiatrie entlassen werden.