Daten
Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
Drucksache.pdf
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572 kB
Erstellt
08.10.15, 14:46
Aktualisiert
27.01.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg von Berlin
VII. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksachen-Nr:
Ursprungsdrucksachenart:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Datum:
DS/0645/VII
21.02.2013
Ursprungsinitiator:
Bezirksamt
BzStR Stadt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-73 VE - Aufstellung
Arbeitstitel: Wartenberger Straße
Beratungsfolge:
Datum
Gremium / Ergebnis
21.02.2013
BVV
BVV-017/VII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) für das Grundstück Wartenberger Straße 175 sowie eine Teilfläche des Grundstücks
Wustrower Str. 22, 24 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-73 VE aufzustellen.
Die wesentlichen Planungsziele sind:
- Einzelhandel und Dienstleistungen
- gastronomische, soziale und Freizeitnutzungen
- seniorengerechtes Wohnen.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
b) für den Bebauungsplanvorentwurf 11-73 VE die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den
Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen
und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die
Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs.1 Baugesetzbuch über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung
aufzufordern.
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu
beauftragen.
d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 2:
Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Initiator: Bezirksamt
, BzStR Stadt
Ausdruck vom: 21.10.2013
Seite: 1/6
Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-73 VE
für das Grundstück Wartenberger Straße 175
sowie eine Teilfläche des Grundstücks Wustrower Str. 22, 24
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000
Ziele des Bebauungsplanes
Einzelhandel und Dienstleistungen, gastronomische, soziale und Freizeitnutzungen,
seniorengerechtes Wohnen
Anlage 2
Ausdruck vom: 21.10.2013
Seite: 2/6
Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
I.
Planungsgegenstand
I.1.
Veranlassung und Erforderlichkeit
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat mit BA-Beschluss 7/127/2012 vom 16.10.2012 die Absicht
bekundet, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-73VE für das aus der Anlage ersichtliche Gelände
aufzustellen. Es ist die Festsetzung von Einzelhandel (auch großflächig), Wohnen, sozialen und sportlichen
Nutzungen geplant.
Anlass für die Aufstellung dieses Planes ist der Antrag der S + P Planen und Bauen GmbH vom 17.09.2012
auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens auf den Grundstücken Wartenberger
Straße 175 und Wustrower Straße 22, 24 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen.
Das Planungsgebiet liegt im Mittelpunkt der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen auf Flächen, die einer
neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Es handelt sich hierbei um das befestigte Gelände eines Park- bzw.
Festplatzes und um eine Brachfläche (ehemaliges Institut für Lehrerbildung). Beide Flächen werden durch die
Wartenberger Straße getrennt. Der B-Plan ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in
diesem zentralen Bereich Hohenschönhausens sicher zu stellen und die vorhandenen Strukturen baulich
abzurunden.
I.2.
Plangebiet (Bestand, planerische Ausgangssituation)
Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Lichtenberg von Berlin, im Ortsteil Neu-Hohen-schönhausen. Es
umfasst die Grundstücke Wartenberger Straße 175 und Wustrower Straße 22, 24 (teilweise) sowie Teilflächen
der angrenzenden Straßen Falkenberger Chaussee, Wartenberger und Wustrower Straße. Insgesamt hat das
Areal eine Größe von ca. 2,8 ha und wird begrenzt von weiteren Brachflächen im Norden (Geltungsbereich
des in Aufstellung befindlichen B-Planes 11-74), dem Grünzug am Lärmschutzwall und einem öffentlichen
Parkplatz im Osten, der Falkenberger Chaussee im Süden und der Wustrower Straße und dem CinemotionKino im Westen. Die Erschließung erfolgt über die Wartenberger und die Wustrower Straße.
Das Gelände ist unbebaut und liegt zum Teil brach. Der vordere Bereich zwischen Wartenberger Straße und
Falkenberger Chaussee wird lediglich temporär genutzt (Parken, Schausteller ect.).
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Privateigentum, ausgenommen
die Straßenverkehrsflächen, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden.
Das Plangebiet ist gut an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Es liegt etwa 150 m vom
S-und Fernbahnhof Hohenschönhausen (S75, RB12, OE60) und von den Haltestellen der Straßenbahn M4,
M5, M17 sowie der Buslinien X54, 154, 197, 256 und 893 256 und 359 entfernt. Über die S-Bahnlinie 75
bestehen gute Verbindungen zum weiteren S- und U-Bahnnetz.
Es wird davon ausgegangen, dass die Fernwärme- und Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung bei
einem Anschluss an die vorhandenen, ausreichend dimensionierten Leitungen der angrenzenden
Großsiedlung gewährleistet sind.
I.2.1. Bereichscharakteristik und Planungsabsichten
Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl.
S. 2666), zuletzt geändert am 30. Oktober 2012 (ABl. S. 2094) stellt für den Geltungsbereich Gemischte
Baufläche M2 und eine Einzelhandelskonzentration (entlang der Falkenberger Chaussee) dar. Der
Geltungsbereich des B-Plans überschneidet sich nördlich mit der dargestellten Gemeinbedarfsfläche.
Gemäß Entwicklungsrahmen des FNP ist die vorgesehene Nutzung Sondergebiet entsprechend § 11 BauNVO
im Einzelfall sowohl aus einem Mischgebiet M2, als auch aus einer Gemeinbedarfsfläche entwickelbar. Ein
Kerngebiet (wie in der BEP dargestellt) ist aus der gemischten Baufläche M2 im Regelfall ohne
Größenbegrenzung entwickelbar, aus der Gemeinbedarfsfläche nur im Einzelfall.
Ausdruck vom: 21.10.2013
Seite: 3/6
Der Stadtentwicklungsplan Zentren 3 (beschlossen am 12. April 2011) formuliert als Kernpunkt die
Sicherung und qualitative Verbesserung der polyzentralen Einzelhandelsstruktur. Dieses Ziel soll in erster
Linie über eine Qualitätssteigerung der bestehenden Zentren und Einkaufsstraßen erreicht werden sowie
durch Lenkung von Einzelhandelsvorhaben zu den entsprechenden Standorten. Somit werden die Ziele des
Stadtentwicklungsplans Zentren 2020 durch den Stadtentwicklungsplan Zentren 3 weitergeführt.
Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren 3 stellt den Prerower Platz als Stadtteilzentrum und
zentrentragenden Stadtraum mit höchster/hoher Urbanität und den Vorhabenstandort als zentrentragenden
Stadtraum mit ausgeprägter Urbanität dar.
Die Bereichsentwicklungsplanung Neu-Hohenschönhausen, die mit BA-Beschluss 5/54/2005 vom
01.03.2005 beschlossen wurde, stellt den Standort als Kerngebiet und an der Falkenberger Chaussee eine
Einzelhandelskonzentration mit Zentrumsfunktion dar.
Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Neu-Hohenschönhausen, im Bezirksamt
beschlossen am 15.01.2008, stellt den Bereich als Ergänzung des „Besonderen Stadtteilzentrums“ und als
Potentialfläche für eine Bebauung (Baulandaktivierung MK/ Kerngebiet) dar.
Im Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Lichtenberg 2011 wird als Entwicklungsziel des
Stadtteilzentrums Prerower Platz angegeben: Erhöhung der Attraktivität und Anziehungskraft des Zentrums
durch Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Ausweitung der Nutzungsvielfalt sowie ergänzenden Einzelhandel Orientierungswert 33.000 m² Verkaufsfläche (plus 9.000 m²), Option für 6.000 m² zentrenrelevante Sortimente,
davon bis 1.500 m² Sortiment Nahrungs- und Genussmittel, Verkaufsfläche für nicht zentrenrelevante
Sortimente bis zum Gesamtkontingent ca. 3.000 m². Die Abrundung des Branchenmixes innerhalb des
Zentrums steht hierbei im Vordergrund.
Das Planungsgebiet liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. In östlicher Richtung
verläuft der Berliner Außenring, davor der Lärmschutzwall und parallel ein Grünzug, der zum Wustrower Park
führt. In der näheren Umgebung befinden sich
mehrgeschossige Wohngebäude
diverse Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen (Ärztehaus, Kita, Schulen, Stadtbibliothek,
Schwimmhalle usw.)
das Stadtteilzentrum Prerower Platz mit dem Lindencenter.
II.
Planungsinhalt
II.1.
Entwicklung der Planungsüberlegungen (planerische Vorgeschichte)
Auf dem Grundstück Wustrower Straße 22, 24 befand sich zu DDR-Zeiten das Institut für Lehrerbildung. Nach
dessen
Außerbetriebnahme
wurden
die
Gebäude
in
den
1990er
Jahren abgerissen. Seitdem liegt das Gelände brach, das Grundstück ist dem Liegenschaftsfonds des Landes
Berlin übertragen worden.
Aufgrund der ungünstigen Bedingungen (Leitungsverlauf über das Gelände, Lage hinter dem
Brückenbauwerk) blieb das Grundstück Wartenberger Straße 175 unbebaut und wurde als Parkplatz genutzt.
Nach der Wende und während der Errichtung des Lindencenters wurde hier ein Behelfsverkauf in Zelten
durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist die Fläche befestigt worden. Nach Übertragung an den
Liegenschaftsfonds fanden am Standort nur zeitweise bestimmte Aktivitäten statt (Zirkus, Kirmes, Parken
während der Kinovorstellungen).
2009 führte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsfonds sowie
unter Beteiligung des Bezirksamtes Lichtenberg ein „Konkurrierendes städtebauliches Gutachterverfahren“
durch, um die Möglichkeiten der Bebauung und Nutzung des gesamten Areals beidseits der Falkenberger
Chaussee zwischen dem Stadtteilzentrum am Prerower Platz und dem S- und Fernbahnhof
Hohenschönhausen zu untersuchen.
Nach anschließender Ausschreibung von Einzelflächen durch den Liegenschaftsfonds kam es 2012 zur
Veräußerung der Grundstücke Wartenberger Str. 175 und Wustrower Straße 22, 24.
Der Käufer beabsichtigt, im südlichen Teil (vorhabenbezogener B-Plan 11-73VE) auf zwei Baufeldern einen
Verbrauchermarkt, diverse Geschäfte für Einzelhandel/ Dienstleistungen, ein Café und Restaurant, eine
Begegnungsstätte, Veranstaltungs,- Sport- und Clubräume zu errichten. Des Weiteren sind seniorengerechte
Wohnungen mit betreuten Pflege- und Veranstaltungsangeboten geplant. Die Einordnung von
Stellplatzanlagen ist in Form von Parkdecks und Tiefgaragen vorgesehen.
Ausdruck vom: 21.10.2013
Seite: 4/6
Im nördlichen Teil (B-Plan 11-74) sollen Geschosswohnungsbauten entstehen.
Das Bezirksamt Lichtenberg hat auf seiner Sitzung am 16.10.2012 beschlossen, dem Antrag des
Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - vorbehaltlich der Zustimmungen
der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt –
nachzukommen.
Mit dem Vorhabenträger wurde die Aufstellung eines gesonderten B-Plans für den nördlichen Teil vereinbart.
Im Rahmen der Mitteilung über die Planungsabsicht des Bezirks wurden von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 27.11.2012 keine grundsätzlichen Bedenken gegen das
Vorhaben geltend gemacht.
Ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO ist entwickelbar, wenn die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung
nach Nummer (2) als Gebiet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe dargestellt und festgesetzt
wird.
Dringende Gesamtinteressen Berlins i.S.v. § 7 Abs.1 AGBauGB sind berührt, aber nicht beeinträchtigt. Durch
die Lage an der Falkenberger Chaussee und die Nähe zum S- und Regionalbahnhof ist eine
Verkehrsuntersuchung zu erarbeiten, die alle Verkehrsarten mit einbezieht. Es ist zu prüfen, ob aufgrund der
geringen Gehwegbreite der Falkenberger Chaussee der Zugang zum Bahnhof von der Brücke weiterhin sicher
gewährleistet werden könne. Ggf. sei über einen nördlichen Zugang und die entsprechende Wegeführung
nachzudenken.
Mit Schreiben vom 22.11.2012 teilte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit, dass die beabsichtigte
Planung zum derzeitigen Stand keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lasse.
Bei einer weiteren Konkretisierung der Planung ist zu beachten, dass die Falkenberger Chaussee unter das
Ziel Z 1.2 des Flächennutzungsplans fällt, welches einen Erhalt und Ausbau der Flächen übergeordneter
Hauptverkehrsstraßen vorsieht.
II.2.
Intention des Plans (generelle Zielvorstellung, Leitbild)
Mit dem Bebauungsplan 11-73 VE soll Planungsrecht für Handels,- Dienstleistungs,- gastronomische, soziale
und Freizeiteinrichtungen in Kombination mit seniorengerechten Wohnungen sowie für die damit verbundene
Erschließung geschaffen werden.
Das Bebauungsplanverfahren dient folgenden Zielstellungen:
II.3.
Bauliche Arrondierung des Zentrums von Hohenschönhausen
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der im
Umfeld
bereits
vorzufindenden
Nutzungen
und
mit
Begrenzung
der
Verkaufsflächen
entsprechend Zentren- und Einzelhandelskonzept
Festsetzung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) und der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) als
Höchstmaß.
Wesentlicher Inhalt
Vorgesehen ist die Realisierung folgender Vorhaben:
- Die Errichtung eines 2-geschossigen Gebäudekomplexes auf dem Baufeld an der Falkenberger
Chaussee mit Einzelhandelsnutzungen, Gastronomie und einer Begegnungsstätte. Im südwestlichen
Bereich,
Richtung
Prerower
Platz
wird
auf
dem
2-geschossigen Gebäudekomplex ein 4-geschossiger Wohnturm für seniorengerechte Wohnungen mit
Pflege- und Betreuungsangeboten angeordnet.
- Nördlich der Wartenberger Straße soll ein Verbrauchermarkt für Lebensmittel und Verbrauchsgüter
entstehen (Verkaufsfläche ca. 3.930 m2, davon 1.500 m2 Lebensmittel).
Auf beiden Baufeldern ist die Einordnung von Stellplatzanlagen (Parkdeck/ Tiefgarage) vorgesehen. Das
Vorhaben soll in 2 getrennten, zeitlich nacheinander liegenden Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt
beinhaltet die Umsetzung des Gebäudekomplexes an der Falkenberger Chaussee (Parkplatzgelände). Im 2.
Bauabschnitt wird der Verbrauchermarkt realisiert.
Zur Qualifizierung des Vorhabens für die Fassadengestaltung des Gebäudes entlang der Falkenberger
Chaussee soll ein Gutachterverfahren eingeleitet werden. In dieses Verfahren sollen ein noch einzuberufender
Baubeirat des Bezirks Lichtenberg sowie ggf. das Berliner Baukollegium einbezogen werden.
III.
Auswirkungen des Bebauungsplans
Ausdruck vom: 21.10.2013
Seite: 5/6
Hochwertige, jedoch langjährig brachliegende bzw. untergenutzte Flächen im Zentrum der Großsiedlung NeuHohenschönhausen werden einer angemessenen Nutzung zugeführt und das Areal wird baulich gefasst.
Der Bebauungsplan dient vorrangig der Sicherung geplanter Bau- und Nutzungsstrukturen in einem
festgelegten Rahmen. Durch die Definition von überbaubaren und nichtüberbaubaren Flächen werden die
einzelnen Bereiche klar strukturiert, die Anlage privater Grünflächen und die verkehrliche Erschließung
geregelt.
Durch die Überbauung von Brachflächen können sich Eingriffe in Natur und Landschaft ergeben, die
möglicherweise auszugleichen sind.
IV.
Verfahren
Vorangehende Verfahrensschritte liegen nicht vor.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 12
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
BauGB
aufgestellt,
eine
Umweltprüfung
Ausdruck vom: 21.10.2013
Seite: 6/6
gemäß