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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
09.10.15, 11:20
Aktualisiert
27.01.18, 11:55

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 21.03.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 28.03.2012 Jugendhilfeausschuss 16.05.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 14.08.2012 Bezirksamt 22.08.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0128/XIX Bezirksamt Suche nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen im Bezirk erleichtern Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.05.2012. folgenden Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob und inwieweit es möglich ist, auf seinen Internetseiten alle Kindertageseinrichtungen in unserem Bezirk übersichtlich aufzuführen und bei jeder dieser Einrichtungen zu vermerken, ob es freie Plätze gibt, bzw. ab wann es wieder freie Plätze geben wird und für welche Altersgruppe diese zur Verfügung stehen oder ob es Wartelisten gibt. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, eine berlinweite Datenbank über (freie) Platzkapazitäten in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung aufzubauen. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Jugendamt führt auf seiner Homepage eine Übersicht aller Kindertagesstätten des Bezirkes, sortiert nach Regionen. Dort findet man neben Daten zu Adresse, Ansprechpartnern und Öffnungszeiten auch konzeptionelle Schwerpunkte der Einrichtung, Altersgruppe, die dort ggf. vermittelte Fremdsprache, die Erreichbarkeit mit Verkehrsmitteln und viele andere Informationen für Eltern, die eine geeignete Betreuung für ihr Kind suchen. Auf der Homepage ist auch eine ausführliche Übersicht der Kindertagespflegestellen hinterlegt. In der Festlegung der pädagogischen Schwerpunkte, der Belegungszahl und Auswahl der Kinder ist die Kindertagesstätte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen autonom. Die Daten, die für Eltern dargestellt werden können, entsprechen also immer nur denen, die dem Jugendamt bekannt sind. So können die Informationen nur so aktuell und zutreffend sein, wie die Träger der Einrichtungen dies dem Jugendamt mitteilen. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Eine gesetzliche Verpflichtung, wonach Kindertagesstätten dem Jugendamt diese Information zuliefern müssen, existiert nicht. Gleiches gilt auch für Interventionen seitens des Bezirkes, wenn die Kitas auf entsprechende Abfragen keine Meldungen abgeben. Nachvollziehbar und verständlich ist der Wunsch, die derzeit und in Zukunft zur Verfügung stehenden freien (belegbaren) Plätze -gern differenziert nach Altersgruppen- online abrufen zu können. Voraussetzung dafür ist jedoch der damit verbundene Zwang, diese Daten auch zuzuliefern bzw. tagesaktuell zu pflegen. Dies kann nur Trägeraufgabe sein, weil der Bezirk eben nicht über diese Informationen verfügt. Wenn Eltern eine Betreuung für ihr Kind suchen, so merken sie sich in verschiedenen Kindertageseinrichtungen vor. Dies geschieht oft schon in der Schwangerschaft, wenn weder klar ist, ab wann und in welchem Umfang sie tatsächlich eine Betreuung benötigen bzw. einen Anspruch darauf haben. Die Festlegung, welcher Platz dann genommen wird, erfolgt sobald den Eltern ein Betreuungsvertrag angeboten wird bzw. sie sich entschieden haben, ob und wann sie eine wohnortnahe oder auf dem Arbeitsweg gelegene Kita benötigen. Neben der vorausgesetzten Verpflichtung zur tagesaktuellen Datenpflege durch die Kindertageseinrichtungen müsste für eine solche Datenbank auch sichergestellt werden, dass Eltern verpflichtet sind, den ihnen angebotenen Platz auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Auch dafür fehlen die gesetzlichen Rahmenbestimmungen. Auch wenn der Wunsch nach einem solchen „Betreuungsplatzmanagement“ nachvollziehbar ist und auch das Jugendamt entlasten würde, ist die Umsetzung weder sachlich, organisatorisch, datenschutzrechtlich noch gesetzlich abgesichert. Sämtliche im Internet abrufbaren „Platzbörsen“ basieren auf den von einzelnen Kitas freiwillig zugelieferten Daten. Eine Einrichtung, die wegen ihrer Lage oder ihres pädagogischen Konzeptes stark nachgefragt ist, wird keine Notwendigkeit sehen, diese zusätzliche Aufgabe der Datenbankpflege vorzunehmen, wenn sie nicht dazu verpflichtet ist und wenn die Nichtmeldung keine Konsequenzen nach sich zieht. Der Rat der Bürgermeister hat bereits in 2011 den Auftrag erteilt, die Umsetzung eines „Wartelistenmanagement“ für ganz Berlin zu prüfen. Da es sich um eine gesamtstädtische Aufgabe handelt, wird seither auf Senatsebene unter Einbeziehung der Bezirke erarbeitet, ob und wie eine solche Datenbank installiert werden kann und welchen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden müssten. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich von Beginn an in dieser Frage engagiert und arbeitet inzwischen auf der gesamtstädtischen Ebene an der Umsetzung des Gesamtvorhabens mit. Als ein erstes Ergebnis wird in ISBJ KiTa ein Vormerkungsmodul implementiert werden, dass künftig auschliessen soll, dass Kinder noch auf verschiedenen internen Wartelisten bei KiTa-Trägern geführt werden, obwohl für eine Einrichtung schon ein Vertrag abgeschlossen wurde. Sollten Eltern einen festgestellten Betreuungsbedarf haben und selbst keinen Platz finden, können sie beim Jugendamt die Vermittlung eines freien Platzes beantragen. Dann tritt das Jugendamt in die Gewährleistungsverantwortung ein und vermittelt einen freien Platz in einer Kita oder Kindertagespflege. Bisher konnte für jedes Kind im Bezirk ein Kitaplatz gefunden werden. Berlin, den 15.08.2012 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Herr Schworck, Oliver Seite: 2/2