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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
10.10.15, 04:17
Aktualisiert
27.01.18, 21:09

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung 16.01.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 13.02.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung 20.02.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 23.07.2013 Bezirksamt 21.08.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 20.11.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0509/XIX Bezirksamt Endbericht - Denkmalbereich S-Bahnhof Yorckstraße des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0509/XIX) vom 20.2.2013 betr.: „Denkmalbereich S-Bahnhof Yorckstraße“ Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.2.2013 folgenden Beschluss: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Gebäude Yorckstraße 56 A, 10965 Berlin, in dem sich die Lokalität „Zum Umsteiger“ befindet, unter Denkmalschutz gestellt wird, so dass es auf keinen Fall während zukünftig erfolgender Bautätigkeiten abgerissen werden kann. Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob das o.g. Gebäude unter Einbeziehung des benachbarten S-Bahnhofs Yorckstraße und den unmittelbar angrenzenden Yorckbrücken auch als Denkmalbereich Aufnahme in die Denkmalliste Berlin finden könnte. ....“ Das Bezirksamt teilt hierzu als Endbericht mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Wie bereits in der Mitteilung zur Kenntnisnahme 0509/XIX –Zwischenbericht- zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.8.2013 berichtet, hat das Bezirksamt den Beschluss hinsichtlich der oben zitierten Absätze am 8.5.2013 zuständigkeitshalber dem Landesdenkmalamt (LDA) zugesandt. Am 30.10.2013 erhielt das Bezirksamt die Mitteilung des LDA, dass das Gebäude Yorckstr. 56A als Baudenkmal in die Denkmalliste Berlin aufgenommen wurde. Den „Erläuterungen zum Vorliegen der Merkmale eines Denkmals“ vom 24.10.2013 ist zu entnehmen, dass dies wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung erfolgte: „Das Restaurations- und Wohngebäude ist zusammen mit den baulichen Anlagen des Bahnhofs Yorckstraße und der Yorckbrücken von besonderer gesellschaftsgeschichtlicher und architekturgeschichtlicher Bedeutung sowie von besonderer Bedeutung für das Stadtbild.“ Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 12.11.2013 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 2/2