Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
10.10.15, 04:17
Aktualisiert
27.01.18, 21:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
Ausschuss für Stadtentwicklung
16.01.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
13.02.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
20.02.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
23.07.2013 Bezirksamt
21.08.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
20.11.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0509/XIX
Bezirksamt
Endbericht - Denkmalbereich S-Bahnhof Yorckstraße
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV
(Drucks. Nr. 0509/XIX) vom 20.2.2013 betr.:
„Denkmalbereich S-Bahnhof Yorckstraße“
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.2.2013 folgenden Beschluss:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür
einzusetzen, dass das Gebäude Yorckstraße 56 A, 10965 Berlin, in dem sich die
Lokalität „Zum Umsteiger“ befindet, unter Denkmalschutz gestellt wird, so dass es
auf keinen Fall während zukünftig erfolgender Bautätigkeiten abgerissen werden
kann.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob das o.g. Gebäude unter
Einbeziehung des benachbarten S-Bahnhofs Yorckstraße und den unmittelbar
angrenzenden Yorckbrücken auch als Denkmalbereich Aufnahme in die
Denkmalliste Berlin finden könnte.
....“
Das Bezirksamt teilt hierzu als Endbericht mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Wie bereits in der Mitteilung zur Kenntnisnahme 0509/XIX –Zwischenbericht- zur
Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.8.2013 berichtet, hat das
Bezirksamt den Beschluss hinsichtlich der oben zitierten Absätze am 8.5.2013
zuständigkeitshalber dem Landesdenkmalamt (LDA) zugesandt.
Am 30.10.2013 erhielt das Bezirksamt die Mitteilung des LDA, dass das Gebäude
Yorckstr. 56A als Baudenkmal in die Denkmalliste Berlin aufgenommen wurde.
Den „Erläuterungen zum Vorliegen der Merkmale eines Denkmals“ vom 24.10.2013
ist zu entnehmen, dass dies wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen
Bedeutung erfolgte: „Das Restaurations- und Wohngebäude ist zusammen mit den
baulichen Anlagen des Bahnhofs Yorckstraße und der Yorckbrücken von besonderer
gesellschaftsgeschichtlicher und architekturgeschichtlicher Bedeutung sowie von
besonderer Bedeutung für das Stadtbild.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 12.11.2013
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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