Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
10.10.15, 04:36
Aktualisiert
27.01.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.09.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
19.03.2013 Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt
30.08.2016 Bezirksamt
21.09.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0385/XIX
Bezirksamt
Fahrradfreigabe auf dem Wittenbergplatz
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2012 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Feuerwehrzufahrten auf dem
Wittenbergplatz für den Fahrradverkehr freigeben werden können. Die
Feuerwehrzufahrten, die farblich abgehoben sind, sind bisher für Anwohner und
Lieferverkehr freigegeben.
Die Freigabe soll nach einem Jahr zusammen mit der zuständigen Polizeidienststelle
evaluiert werden bzgl. der Unfallstatistik für Fahrradfahrer und Fußgänger.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der zuständige Bezirksstadtrat Herr Schworck hat den Beschluss an die
Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet. Mit Schreiben vom 13. November 2014 hat
dieser folgendes mitgeteilt:
„Die Freigabe der Fußgängerbereiche des Wittenbergplatzes zum Fahrradfahren fällt
in die Zuständigkeit des Bezirksamtes. Es wäre seitens des Straßenbaulastträgers
zu prüfen, ob eine solche Freigabe im Rahmen der bestehenden Widmung möglich
ist. Sollten sich dann weitergehende Fragestellungen durch die Anknüpfung an das
Hauptverkehrsstraßennetz ergeben, sind diese konkret mit der VLB abzustimmen.“
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Nach Prüfung durch den Straßenbaulastträger kann festgestellt werden, dass die
Widmung dieser Flächen mit der Maßgabe eingeschränkt ist, dass die Straßen für
den öffentlichen Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen aller Art gesperrt sind. Der
Lieferverkehr wird eingeschränkt zugelassen. Einer Freigabe der Flächen für den
Radverkehr steht damit seitens der Widmung nichts entgegen.
Berlin, den 31.08.2016
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Krüger, Daniel
Herr Schworck, Oliver
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