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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
10.10.15, 04:36
Aktualisiert
27.01.18, 21:23

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD Beratungsfolge: Gremium Datum 19.09.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 19.03.2013 Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt 30.08.2016 Bezirksamt 21.09.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0385/XIX Bezirksamt Fahrradfreigabe auf dem Wittenbergplatz Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2012 folgenden Beschluss: Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Feuerwehrzufahrten auf dem Wittenbergplatz für den Fahrradverkehr freigeben werden können. Die Feuerwehrzufahrten, die farblich abgehoben sind, sind bisher für Anwohner und Lieferverkehr freigegeben. Die Freigabe soll nach einem Jahr zusammen mit der zuständigen Polizeidienststelle evaluiert werden bzgl. der Unfallstatistik für Fahrradfahrer und Fußgänger. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Der zuständige Bezirksstadtrat Herr Schworck hat den Beschluss an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet. Mit Schreiben vom 13. November 2014 hat dieser folgendes mitgeteilt: „Die Freigabe der Fußgängerbereiche des Wittenbergplatzes zum Fahrradfahren fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes. Es wäre seitens des Straßenbaulastträgers zu prüfen, ob eine solche Freigabe im Rahmen der bestehenden Widmung möglich ist. Sollten sich dann weitergehende Fragestellungen durch die Anknüpfung an das Hauptverkehrsstraßennetz ergeben, sind diese konkret mit der VLB abzustimmen.“ Kenntnis genommen: überwiesen: Nach Prüfung durch den Straßenbaulastträger kann festgestellt werden, dass die Widmung dieser Flächen mit der Maßgabe eingeschränkt ist, dass die Straßen für den öffentlichen Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen aller Art gesperrt sind. Der Lieferverkehr wird eingeschränkt zugelassen. Einer Freigabe der Flächen für den Radverkehr steht damit seitens der Widmung nichts entgegen. Berlin, den 31.08.2016 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Herr Krüger, Daniel Herr Schworck, Oliver Seite: 2/2