Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
10.10.15, 04:40
Aktualisiert
27.01.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
17.04.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
19.08.2014 Bezirksamt
27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0689/XIX
Bezirksamt
Sozialplanverfahren für das Bauvorhaben Barbarossastraße 12 / Schwäbische
Straße 7a
Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 17.04.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, alle erdenklichen Schritte
einzuleiten, die den Erhalt des Gebäudes und den Verbleib der Mieter im Hause
Barbarossastraße 12/ Schwäbische Straße 7a sichern.
Sollte das Vorhaben aus rechtlichen Gründen nicht zu verhindern sein, ist die Durchführung
eines ordnungsgemäßen Sozialplanverfahrens zu vereinbaren.
Dazu wird berichtet:
Der Abriss von Gebäuden bedarf gemäß § 62 (3) BauOBln keiner Genehmigung. Er ist seit
der Änderung der Bauordnung für Berlin nur noch anzeigepflichtig. Der Erhalt des
Bestandsgebäudes Barbarossastraße 12 / Schwäbische Straße 7A/7B kann daher ohne eine
bereits erlassene Rechtsverordnung zum Erhalt baulicher Anlagen und der Eigenart von
Gebieten (§172 BauGB) bau- und planungsrechtlich nicht durchgesetzt werden.
Da die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens nicht durch die Festsetzung eines (neuen)
Bebauungsplans ausgelöst wurde, das Grundstück nicht innerhalb einer städtebaulichen
Entwicklungs- oder Sanierungsmaßnahme liegt und auch nicht von Stadtumbaumaßnahmen
betroffen ist, entfällt die Möglichkeit für die Durchführung eines Sozialplanverfahrens gemäß
§ 180 BauGB.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass der größte Teil der Mieter/-innen durch
einvernehmliche Regelungen (Entschädigung und/oder Ersatzwohnung) mit dem Eigentümer
bereits aus dem Gebäude ausgezogen ist. Derzeit sind noch 3 Wohnungen von ehemals 24
(Stand 31.7.2014) vermietet, Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter laufen noch. Mit
allen anderen Mieter/-innen wurde das jeweilige Mietverhältnis einvernehmlich beendet.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Mit dem Antragsteller wird im Rahmen eines Maßnahmenvertrags abgestimmt, dass im
Gebäude Schwäbische Str. 7 zwei Wohnungen für einen noch zu bestimmenden Zeitraum
zu günstigen Bedingungen vermietet werden. Zudem wird eine der Wohnungen derzeit
alters- bzw. behindertengerecht umgebaut. Sie erhält neben einer Terrasse den Zugang und
die Nutzungsmöglichkeit eines Gartenanteils.
Berlin, den 19.08.2014
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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