Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
10.10.15, 04:44
Aktualisiert
27.01.18, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
11.12.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
17.06.2014 Bezirksamt
27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0907/XIX
Bezirksamt
Fahrbahnquerung in der Salzburger Straße – Höhe Spielplatz
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2013 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, inwieweit die Querung der Fahrbahn in
der Salzburger Straße auf Höhe des Kinderspielplatzes sicherer gestaltet werden
kann. Hierfür ist insbesondere zu prüfen, ob auf Höhe des Kinderspielplatzes eine
Mittelinsel vorzusehen ist und an den Start- und Zielpunkten der Querung jeweils ein
Fußwegvorschub.
Dem zuständigen Ausschuss ist bis April 2014 zu berichten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Seitens des Straßen- und Grünflächenamtes, Fachbereich Straßen, wurde der
Prüfauftrag an die zuständige „Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußgängerverkehrs“
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet.
In zeitlicher Überschneidung zur Prüfung durch die Arbeitsgruppe erreichten das
Bezirksamt umfängliche Stellungnahmen von Anwohnern mit der Forderung, keine
Mittelinsel zu bauen.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe (AG) kamen nach Prüfung ebenfalls zu dem
Ergebnis, dass eine Mittelinsel an dieser Stelle nicht zweckdienlich sei. Stattdessen
empfiehlt die AG, die Querung durch entsprechende beidseitige Markierung von
Gehwegvorstreckungen („Sperrflächen“) auf der Fahrbahn zu erleichtern.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Die Straßenverkehrsbehörde des bezirklichen Ordnungsamtes hat diese Empfehlung
geprüft und nach Abstimmung mit der Polizei dem FB Straßen folgende
Stellungnahme übergeben:
„In der o.g. Angelegenheit fanden bereits mehrere Ortstermine gemeinsam mit der
Polizeidirektion 4 statt. Der angedachte Bau von Mittelinseln wurde von hiesigen
Dienststellen als nicht praktikabel angesehen. Zum gleichen Ergebnis gelangte die
„AG Förderung des Fußverkehrs“ anlässlich einer Beratung am 20.02.2014. Gegen
eine Querungshilfe durch Markierung nach Regelplan 200 und 215 II in der
Salzburger Straße in Höhe des Kinderspielplatzes bestehen keine verkehrlichen
Bedenken. Eine solche Maßnahme wird von der Straßenverkehrsbehörde sogar
befürwortet.“
Das Bezirksamt empfiehlt, entsprechend dem Prüfergebnis der zuständigen
Dienststellen vorzugehen. Das heißt, entsprechende gegenüberliegende
Gehwegvorstreckungen als Sperrflächen auf der Fahrbahn zu markieren, auf eine
Mittelinsel aber zu verzichten. Die Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes
würde eine entsprechende Fahrbahnmarkierung verkehrsbehördlich anordnen, das
Straßen- und Grünflächenamt würde die Anordnung ausführen.
Damit kann die Querung der Fahrbahn in der Salzburger Straße auf Höhe des
Kinderspielplatzes sicherer gestaltet werden. Es handelt sich zudem um eine
kostengünstige Lösung. Im Bereich des ruhenden Verkehrs entfallen, im Gegensatz
zu der Version Mittelinsel, zudem nur ca. 2 Parkplätze.
Berlin, den 26.06.2014
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Krüger, Daniel
Herr Schworck, Oliver
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